Horst D. Deckert

“Pro-pädophile” Aktivistengruppe feiert die Entkriminalisierung des Besitzes von Kinderpornografie in Deutschland

Der Deutsche Bundestag hat die notwendigen Stimmen erhalten, um einen Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, der den Besitz von Material, das den sexuellen Missbrauch von Kindern zeigt, unter Strafe stellt. Mit Inkrafttreten des am vergangenen Donnerstag verabschiedeten Gesetzes werden die Mindeststrafen für den Besitz von Kinderpornografie gesenkt und der Straftatbestand zum Vergehen herabgestuft.

Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Bundestages vor, dass “der Besitz und der Erwerb mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten, die Verbreitung mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten und die Weitergabe mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht werden”. Die in § 184b StGB geregelten Straftaten werden damit als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft.”

Der Besitz von Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern wurde erstmals 2021 als Straftat eingestuft, nachdem Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für diesen Straftatbestand eine Mindeststrafe von einem Jahr eingeführt hatte. Damit wurde die Tat als Verbrechen eingestuft, was sie bis zur jüngsten Herabstufung drei Jahre lang auch blieb.

Als Reaktion auf die Verabschiedung des Gesetzes wies der Vorsitzende der “Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung”, Rainer Becker, darauf hin, dass Deutschland mit der Gesetzesänderung gegen eine Richtlinie der Europäischen Union verstoßen könnte, die alle kinderpornografischen Medien als schwere Straftat einstuft.

Die Christlich-Soziale Union Bayerns (CSU) sprach sich in einer Stellungnahme gegen das Vorhaben aus. “Die Verbreitung, der Besitz und der Erwerb von Kinderpornografie müssen grundsätzlich Straftaten bleiben”, heißt es in der Erklärung.

“Auch wenn die Anhebung des Strafrahmens in § 184b StGB im Jahr 2020 in Einzelfällen zu praktischen Problemen geführt hat, ist eine pauschale Absenkung des Strafrahmens der falsche Weg. Eine Änderung sollte sich auf die Problemfälle beschränken und diese effektiv lösen. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass bei einer Verschiebung des Strafrahmens nach unten auch in der Praxis tendenziell niedrigere Strafen verhängt werden.”

Bei der Herabstufung der Straftat zum Vergehen wurde unter anderem berücksichtigt, dass Eltern und Lehrer von Kindern, die Inhalte herunterladen, die Strafverfolgungsbehörden informieren können. “Solche Fälle sind besonders häufig bei Eltern und Lehrern älterer Kinder oder Jugendlicher aufgetreten, die Kinderpornografie bei ihnen gefunden und an andere Eltern, Lehrer oder die Schulleitung weitergegeben haben, um sie über das Problem zu informieren”, heißt es in Artikel 1 des Gesetzentwurfs.

Weiter heißt es: “Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit ist auch dringend geboten, um auf den hohen Anteil jugendlicher Täterinnen und Täter angemessen und mit der gebotenen Flexibilität reagieren zu können. Auch hier handeln die Täterinnen und Täter in der Regel nicht aus sexueller Erregung über die kinderpornografischen Inhalte, sondern aus einem für die jugendliche Entwicklungsphase typischen Antrieb wie Naivität, Neugier, Abenteuerlust oder Imponiergehabe.”

Obwohl der Gesetzesentwurf solche Umstände anerkennt, sieht er keine Ausnahmen vor, sondern wertet den Besitz von Kinderpornografie insgesamt ab – eine Tatsache, die den Befürwortern der Pädophilie nicht entgangen ist.

Dieser Schritt wurde bereits von einer berüchtigten pro-pädophilen deutschen Aktivistengruppe begrüßt. Die als Krumme-13 oder einfach K13 bekannte Aktivistengruppe wurde als “Selbsthilfeorganisation” für “Pädosexuelle” beschrieben.

In einem Blogeintrag ihres Gründers vom 17. Mai beklagt K13, dass sich “kein Politiker einer Fraktion bei den Tausenden Betroffenen entschuldigt hat, die Opfer des Gesetzes von 2021 geworden sind, das den Besitz von Material über sexuellen Kindesmissbrauch unter Strafe stellt”.

Eine feierliche Ankündigung, die von der berüchtigten deutschen pro-pädophilen Gruppe Krumme-13 verbreitet wurde.

K13 rät zudem allen Besuchern ihrer Website, alle betroffenen Strafverteidiger aufzufordern, im Namen ihrer Mandanten “Anträge auf Aussetzung des Verfahrens in laufenden Verfahren” zu stellen, um die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu überbrücken.

Gegründet wurde die berüchtigte Gruppe von Dieter Gieseking, der bereits mehrfach wegen des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt war.

Im Jahr 1996 wurde Gieseking wegen des Betriebs eines Kinderporno-Versanddienstes aus einem Kleintransporter zu 18 Monaten Haft verurteilt, von denen er ein Jahr verbüßte. Im Jahr 2003 stand Gieseking erneut vor Gericht, weil er im Besitz von Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern war, das er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 erworben hatte. Die Pornografie war bei einer Hausdurchsuchung im August 2001 auf Giesekings Computer gefunden worden. Insgesamt befanden sich 216 Bilddateien mit nackten Kindern auf seinen Geräten, er wurde zu acht Monaten Haft verurteilt.

Damals wurde Gieseking auch vorgeworfen, auf seiner Internetseite einen Link zu einer kinderpornografischen Seite gesetzt zu haben. Entdeckt wurde der Link von jugendschutz.net, einer von der Bundesregierung eingerichteten Stelle zum Schutz von Minderjährigen im Internet.

In einem Interview mit Taz Online forderte Gieseking 2014 die Herabsetzung des Schutzalters auf 12 Jahre und sagte, sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit Kleinkindern müssten “gesondert diskutiert” werden.

“Das Tabu der Pädophilie muss endlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen gebrochen werden. Wenn sich ein Pädophiler outen kann, ohne Angst vor Ausgrenzung oder gar Dämonisierung haben zu müssen, dann ist das die beste Prävention gegen Kindesmissbrauch”, sagte Gieseking der Zeitung.

“Bei Säuglingen, Kleinkindern und Grundschulkindern ist die sexuelle Komponente einer solchen ‘Beziehung’ problematisch. Das müsste gesondert diskutiert werden. Aus sexualpolitischer Sicht ist ein Schutzalter von 12 Jahren angemessen und in einer aufgeklärten Gesellschaft längst überfällig. Es gibt Jungen und Mädchen, die die Initiative für eine freundschaftliche und sexuelle Beziehung zu einem Pädosexuellen ergreifen. Deshalb benötigen wir eine Reform des Sexualstrafrechts, die allen Beteiligten gerecht wird”.

Mit K13 setzen sich Gieseking und seine Unterstützer für die Herabsetzung des Schutzalters und die Legalisierung von Kinderpornografie ein. K13 setzt sich auch für die Entkriminalisierung von sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern ein.

“Die Legalisierung eindeutig selbstbestimmter Sexualität zwischen Älteren und unter 14-Jährigen ist der beste Schutz vor tatsächlicher sexueller Gewalt gegen Kinder”, schreibt Gieseking in einer weiteren Petition an die Regierung und fordert die Streichung der Paragrafen 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern) und 188 (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften) aus dem Strafgesetzbuch.

Gieseking setzt sich seit mehreren Jahren bei der Bundesregierung für eine Gesetzesänderung ein. Im vergangenen Herbst nahm der Bundestag eine von Gieseking verfasste Petition zu Kinderrechten an, die Artikel 6 des Grundgesetzes um Aussagen zu Kinderrechten ergänzt und feststellt, dass “Kinder als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten zu betrachten sind”.

Zu den im Petitionstext genannten Rechten gehört, dass Kinder “das Recht auf Beteiligung in allen Angelegenheiten, die ihr geistiges, seelisches und körperliches Wohl betreffen” und “das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit” haben.

Die “sexuelle Selbstbestimmung” ist in Artikel 2 des Grundgesetzes unter der Formulierung “freie Entfaltung der Persönlichkeit” enthalten, worauf Gieseking seine Anhänger auf seiner Website hinweist.

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