Horst D. Deckert

Prozess gegen Armin Wolf: „Corona-Leugner“ keiner, der Corona leugnet?

Der Prozess des Außerparlamentarischen Corona Ausschusses (ACU) gegen Armin Wolf stieß auf großes Medieninteresse. Doch die Plätze im Saal 707 sind rar. Nur 19 Personen waren im Saal 707 des Wiener Handelsgerichts zugelassen. Wochenblick war jedoch gleich unter den ersten Anmeldern und so durften wir in den Gerichtssaal. Armin Wolf erschien mit hochrotem Kopf und wirkte gereizt. Reue zeigte er keine. Verdreht: In seiner Rechtfertigung orientierten sich Wolf und sein Verteidiger vor allem daran, den Begriff des „Corona-Leugners“ auf absurde Weise auszuweiten. So würden Corona-Leugner gar nicht Corona leugnen.

von Bernadette Conrads

Werbung


Armin Wolf bezeichnete einen im Jänner in vielen Medien inserierten Offenen Brief als „Corona-Leugner-Inserat“. Der Offene Brief, der sich an die Regierung und die Bevölkerung richtet, kritisiert die Corona-Politik mitsamt ihrer Kollateralschäden, führt die fehlende wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Masken und PCR-Tests an und warnte vor einer drohenden Impfpflicht.

Für diesen Tweet wurde Wolf geklagt:

Eine Tageszeitung, die allen Ernstes darüber diskutiert hat, ob man den Bundeskanzler in einem TV-Interview unterbrechen darf, druckt ein ganzseitiges Corona-Leugner-Inserat – „weil wir freie Meinungsäußerung für ein unanstastbares Gut halten“.

Muss ich nicht verstehen, oder?

— Armin Wolf (@ArminWolf) January 8, 2021

Mag. Dr. Michael Brunner, Gründer der Anwälte für Aufklärung, wollte sich das nicht bieten lassen und klagte Wolf daraufhin mit sechs weiteren Anwälten für Aufklärung. Als „Corona-Leugner“ lassen sie sich nicht beschimpfen. Niemand, weder beim ACU, noch bei den Anwälten für Aufklärung würde die Existenz des Virus leugnen, so Brunner.

Die Kläger klagten Wolf für seine Behauptung, durch die sie sich beruflich in ihrem Ansehen geschädigt sehen, auf:

  • Unterlassung: Von Corona-Leugnern zu sprechen oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen
  • Veröffentlichung eines Widerrufs auf Twitter inkl. Inserat
  • Übernahme der Prozesskosten

Es gebe gar keine Corona-Leugner, erklärt Wolf am Tag vor dem Prozess auf Twitter kleinlaut:

Niemand, wirklich niemand, leugnet die Existenz des Corona-Virus. Würde man den Begriff so verstehen, wäre der Begriff vollkommen inhaltsleer und daher sinnlos. Corona-Leugner leugnen, dass das eine besonders schwere Krankheit ist, die besondere staatliche Maßnahmen erfordert.

— Armin Wolf (@ArminWolf) July 21, 2021

„Kritik am Kurier“

Er sei bestürzt darüber gewesen, dass eine „seriöse“ Zeitung wie der Kurier ein solches Inserat veröffentlicht habe, erklärte sich Wolf. Gleichzeitig verstehe er nicht, weswegen man sich vom Begriff „Corona-Leugner“ beleidigt fühle. Ebensowenig sei ihm klar, wieso sich die Kläger von seinem Tweet angesprochen fühlten. Er habe sich ja ohnehin in Wahrheit an den Kurier gerichtet, bemühte sich Wolf jede böse Absicht in Abrede zu stellen. Das Inserat sei eine „gesundheitsgefährdende Desinformation auf Seite drei einer der meistgelesenen Tageszeitungen Österreichs“ gewesen, deswegen habe Wolf den Tweet abgesetzt.

Weiterer Seitenhieb? Wolf: Man dürfe ja auch an Echsenmenschen glauben

Während der Richter auf die Einwände von Brunners Rechtsanwalt oft recht unwirsch reagierte, zeigte er sich Wolf gegenüber durchaus hilfsbereit. „Der Tweet hat sich ja an den Kurier gerichtet, nicht wahr?“, half er während Wolfs Aussage nach. Gegen das Inserat an sich habe Wolf ja nichts. Es herrsche ja immerhin Demokratie und Meinungsfreiheit, erklärte dieser zerknirscht und legte noch einmal nach: „Man kann auch behaupten, die Erde sei eine Scheibe und wir werden von Echsenmenschen regiert.“

Duden-Definition

Wolfs Vertreter bringt vor, dass es sich laut Duden beim „Corona-Leugner“ um eine Person handle, die die Existenz oder die Gefahren der Covid-19 Pandemie leugne. Weiters beriefen sich Wolf und sein Vertreter auf das „Digitale Wörterbuch der Deutschen Sprache“. Dazu riet ihm zuvor ein Kommentator auf seiner Twitter-Seite. Demnach sei ein Corona-Leugner eine Person, die die vom Corona-Virus ausgehende Gefahr verharmlose und die Seuchenschutzmaßnahmen für unnötig oder übertrieben halte.

„Sachliche Bezeichnung“

Nachdem Mag. Dr. Brunner darlegte, dass es sich weder beim ACU noch bei den Anwälten für Aufklärung um „Corona-Leugner“ handle, blieb Wolf weiter dabei, dass es sich um keine Aussage handle, die kreditschädigend sei. Dass er sie als Corona-Leugner und nicht als Covidioten bezeichnet habe, zeige, dass er eine „sachliche Bezeichnung“ gewählt habe.

Mag. Dr. Brunner und sein Vertreter belegten die Richtigkeit der Thesen, die im Inserat zum Ausdruck kamen, durch eine Vielzahl von Studien. Unter anderem zog man das berühmte Urteil aus Weimar heran. Es sei stets um Maßnahmen-Kritik gegangen und nie um eine Leugnung des Virus.

Wolf vor Prozess: Gibt keine Corona-Leugner

Es würde niemand die Existenz des Corona-Virus leugnen, versucht sich Wolf nun herauszureden. Während des Prozesses versuchte er mithilfe seines Rechtsvertreters darzulegen, dass es sich beim Begriff des „Corona-Leugners“ um Maßnahmenkritiker handle.

Niemand, wirklich niemand, leugnet die Existenz des Corona-Virus. Würde man den Begriff so verstehen, wäre der Begriff vollkommen inhaltsleer und daher sinnlos. Corona-Leugner leugnen, dass das eine besonders schwere Krankheit ist, die besondere staatliche Maßnahmen erfordert.

— Armin Wolf (@ArminWolf) July 21, 2021

Urteil frühestens in 4 Wochen

Wie das Urteil ausfällt, wird davon abhängen, wie der Richter den Begriff des „Corona-Leugners“ auslegt. Es ergeht in frühestens vier Wochen schriftlich.

Das könnte Sie auch interessieren: 

Weiterlesen: Prozess gegen Armin Wolf: „Corona-Leugner“ keiner, der Corona leugnet?

Ähnliche Nachrichten