Horst D. Deckert

Putin verbietet gleichgeschlechtliche „Ehe“ verfassungsrechtlich

Anfang April unterzeichnete Wladimir Putin eine Verfassungsänderung, die besagt, dass die Ehe eine Verbindung ist, die nur zwischen einem Mann und einer Frau besteht. Im vergangenen Juli wurde ein Referendum abgehalten: 78% der russischen Wähler unterstützten diese Änderung.

Diese Änderung in der Verfassung hat zwei Folgen. Die erste ist, dass kein Gesetz benötigt wird, um „Ehen“ zwischen Menschen des gleichen Geschlechts ausdrücklich zu verbieten. Zweitens: Es wird auch unmöglich sein, eine Norm zur Legitimierung der „Homo-Ehe“ vorzuschlagen.

Quelle: MPI


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