Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweden: Vergewaltigung war “zu kurz” für Abschiebung – Justiz schützt Täter, nicht Opfer

Wie lange muss ein 16-jähriges schwedisches Mädchen denn von einem Asylforderer aus Eritrea vergewaltigt werden, damit man ihn für abschiebungswürdig befindet? Fünf Minuten, fünf Stunden, vielleicht fünf Tage? Die schwedische Justiz hat mit einem Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun.

Ein Land, das sich selbst als “humanistisch” bezeichnet, hat seine Menschlichkeit offenbar nur noch für importierte Gewalttäter übrig. Der Fall der 16-jährigen Meya Åberg aus Skellefteå ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die in dem vom linkswoken Geist durchseuchten skandinavischen Land tatsächlich noch an Recht und Gerechtigkeit glauben. Sie wurde auf dem Heimweg von der Arbeit brutal vergewaltigt – von einem sogenannten “Flüchtling” aus Eritrea. Doch die schwedische Justiz entschied, der sexuelle Übergriff habe “nicht lange genug gedauert”, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.

Meya, ein Teenager, der nach der Spätschicht bei McDonald’s nur nach Hause wollte, wurde im September 2024 von Yazied Mohamed überfallen. Der junge Afrikaner entriss ihr das Handy, hielt sie fest, vergewaltigte sie – und ließ sie traumatisiert zurück. “Ich hasse ihn. Er hat mich zerstört”, sagte sie später in einem Interview. Ihre Worte beschreiben, was die schwedische Justiz längst verlernt hat: Mitgefühl mit den Opfern solcher brutaler Sexualstraftäter.

Denn während Meya panische Angst hatte, ihrem Peiniger erneut zu begegnen, tat der Staat nichts, um sie zu schützen. Im Gegenteil: Sie musste ihn nach der Tat mehrfach sehen – in der Schule, auf der Straße, sogar am Arbeitsplatz. Er, der Vergewaltiger, durfte frei herumlaufen. Sie, das Opfer, versteckte sich aus Angst in Toiletten, verließ schließlich die Schule und verlor ihr Gefühl von Sicherheit.

Man könnte meinen, ein Land, das noch bei Verstand ist, würde den Täter wenigstens nach Verbüßung seiner Strafe ausweisen. Doch nicht im postmodernen Schweden, wo Täter zu Opfern umgedeutet werden, sobald sie einen “Flüchtlingsstatus” besitzen. Die Richter am Berufungsgericht von Ober-Norrland (darunter die Laienrichterin Lena Berggren, die Mitglied einer linksextremistischen Partei ist) erklärten tatsächlich, die Tat sei “zwar ernst, aber nicht ernst genug” für eine Ausweisung. Begründung: Die Vergewaltigung habe nicht “lange genug gedauert”. Als ob die Länge einer Vergewaltigung über deren Schwere entscheidet. Als ob Sekunden über Trauma, Angst und lebenslange seelische Narben bestimmen.

Diese unfassbare Argumentation illustriert, in welchem moralischen Sumpf der schwedische Justizapparat steckt. Der Schutzstatus des Täters wog schwerer als das zerstörte Leben einer 16-jährigen Schwedin. Die Richter sprachen von “individueller Abwägung” und “Flüchtlingsrecht”, als ginge es um ein Verwaltungsdelikt und nicht etwa um eine Vergewaltigung einer Minderjährigen. Nur ein einziger Richter, der Laienrichter Sammy Lie, zeigte Rückgrat. Er sprach aus, was jeder vernünftige Mensch denkt: Diese Tat sei extrem schwerwiegend, der Täter stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und müsse ausgewiesen werden. Doch die Mehrheit der Richter entschied anders.

Meya wurde nicht nur körperlich, sondern auch institutionell vergewaltigt – von einem System, das sich lieber selbst in Rechtsakrobatik flüchtet, als die Konsequenzen seiner eigenen Politik zu tragen. Das Urteil ist ein Signal an alle Täter dieser Welt: In Schweden darfst du fast alles – solange du die richtige Herkunft hast. Dass Mohamed überhaupt verurteilt wurde, war nur dem Berufungsverfahren zu verdanken. Das erstinstanzliche Gericht hatte ihn mangels “ausreichender Beweise” freigesprochen. Meya dagegen musste psychiatrische Hilfe in Anspruch nehmen, kämpft mit Panikattacken, Schlafstörungen und Depressionen. Doch statt Schutz und Anerkennung erhält sie die kalte Gleichgültigkeit eines Systems, das sich in seiner moralischen Selbstgefälligkeit suhlt.

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