Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schwedisches Recht definiert Mindestdauer für Vergewaltigung Minderjähriger

Der 22-jährige Eritreaner Mohamed A. vergewaltigte die 16-jährige schwedische Schülerin auf offener Straße. Der Täter soll nach einem schwedischen Gerichtsurteil nicht abgeschoben werden, weil die Vergewaltigung nicht lange genug, sondern nur 5-7 Minuten dauerte. Eine schwere Straftat würde nur vorliegen, hätte die Vergewaltigung 10 Minuten gedauert. Der schwarzafrikanische Mohammedaner kann jetzt sein Kuschelurteil absitzen und danach auf Alimentierung und “Therapie” durch den Staat hoffen.

Es ist völlig nachvollziehbar, weshalb manche zeitgenössische Kommentatoren von einer Clownwelt sprechen. Die Zustände im Europa des Jahres 2025 sind fernab von Recht, Ordnung, Anstand, Moral – also allen Werten, welche die Zivilisationen Europas bedeutend gemacht haben. Die Geschehnisse in Schweden setzen dem Ganzen die Krone auf.

Am 28. September 2025 wurde die 16-jährige Meya Åberg in einem Stockholmer Vorort vergewaltigt. Die Schülerin war auf dem Heimweg von ihrem Café-Job, als der 22-jährige Eritreer Mohamed A. (sein ganzer Name blieb geheim, um den Täter zu schützen) sie in einer Unterführung angriff. Die Tat dauerte 5–7 Minuten. Meya erlitt Prellungen und einen Schock. Zeugen alarmierten die Polizei, die den Asylbewerber, seit 2023 in Schweden, dank Meyas Beschreibung festnahm. DNA-Spuren und Videos bestätigten die Schuld. Der Fall, medial durch #RättvisaFörMeya viral, löste Proteste aus.

Das Bezirksgericht Stockholm verurteilte Mohamed A. am 17. Oktober 2025 zu vier Jahren Haft wegen Vergewaltigung (Våldtäkt), basierend auf dem Einwilligungsgesetz von 2018. Die Tat galt als „mittelschwer“, da sie unter zehn Minuten dauerte und ohne extreme Gewaltanwendung war. Eine Abschiebung wurde abgelehnt: Das Ausländerrecht (Utlänningslagen) verlangt „schwere Straftaten“ und Eritrea gilt gemäß UN-Konvention als unsicheres Land. Eine Berufung ist anhängig, auch um die Schwere des Falles neu einzustufen. Die endgültige Entscheidung wird im November erwartet. Der Vergewaltiger Mohamed A. kommt bei guter Führung 2028 frei.

Der Fall entzündet eine hitzige Debatte über Migration und Abschiebung. Die Partei Schwedendemokraten forderte strengere Gesetze, da Ausländer 58 % in Schweden der Vergewaltigungsverurteilungen ausmachen (SVT 2013–2023). Der Begriff #RättvisaFörMeya trendet in sozialen Medien. Proteste kritisieren die „weiche Justiz“. Moralisch verkommene Linke betonen einmal mehr die “Menschenrechte” des Täters, doch inzwischen fordern 62 % der Schweden die Abschiebung bei Sexualdelikten. Es handelt sich um Langzeitfolgen der illegalen Massenmigration.

Laut dem Migrationsbericht 2024 werden in Schweden nur 20–30 % der verurteilten ausländischen Straftäter abgeschoben. Eritrea verweigert die Ausstellung von Papieren für Rückführungen, und das EU-Recht verbietet Abschiebungen in “unsichere Länder”. Laut Frontex scheitern 40 % der Abschiebungen an bürokratischen Hürden. Obwohl Reformen zur Verschärfung der Abschiebepraxis diskutiert werden, verhindern politische Blockaden Änderungen. Opfer wie Meya bleiben oft ohne das Gefühl von Gerechtigkeit zurück, was die öffentliche Kritik an der aktuellen Politik weiter anheizt. Fakt ist: Wären Täter wie Mohamed A. niemals illegal in die EU gekommen, hätten sie hier auch keine Straftaten verüben können.

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