Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schwerer Stand für Impfopfer

Medizinische Schulden sind in den USA die Hauptursache für etwa 25 Prozent der Verbraucherinsolvenzen. Dabei ist zu bemerken, dass diese medizinischen Schulden durch «plötzliche unerwünschte Ereignisse» wie etwa impfbedingte Myokarditis entstehen.

Wie aus einem Bericht des Nachrichten-Portals The Defender hervorgeht, leiden US-amerikanische Familien seit Jahren schwer unter den finanziellen Folgen von Impfschäden. Schätzungsweise 18 bis 26 Prozent der Verbraucherinsolvenzen oder mehr sind auf medizinische Schulden zurückzuführen. The Defender nennt das Beispiel Autismus: Diese Krankheit wird heute mit Impfstoffen und anderen Giften in Verbindung gebracht. Für Familien entstehen dadurch lebenslange Pflegekosten zwischen 1,4 bis 2,4 Millionen Dollar.

Auch das National Vaccine Injury Compensation Program (NVICP) der US-Regierung ist laut The Defender seiner Bestimmung nicht nachgekommen. Nur in seltenen Fällen wurden Autismus und andere Impfschäden bei Kindern entschädigt. Erschwerend kam hinzu, dass das Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) einige der Fälle erst gar nicht gemeldet hat.

Im Jahr 2010 hat das US-Gesundheitsministerium eine Studie in Auftrag gegeben. Demnach ruft eine von 38 Impfstoffdosen – das entspricht 2,6 Prozent – eine unerwünschte Reaktion hervor. The Defender zufolge widerspricht das Studienergebnis der These, dass unerwünschte Ereignisse «selten», «eins zu einer Million» oder, laut dem Leiter des National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), Dr. Anthony Fauci, «fast nicht messbar» sind.

Das vom Steuerzahler finanzierte Programm für Entschädigungszahlungen (NVICP) hat seit 1988 über 4,7 Milliarden Dollar ausgezahlt. Das Programm sollte auf eine effiziente Weise Fälle von Impf-Schädigungen bearbeiten. Das widersprüchliche – und schleppende – Verfahren und die geradezu utopisch wirkenden Beweisanforderungen führen jedoch dazu, dass zwei Drittel der Klagen abgewiesen werden oder in der Schwebe bleiben. The Defender weist darauf hin, dass das NVICP eher Erwachsene als Kinder für Impfstoffverletzungen entschädigt.

Für Personen, die per Notfallgenehmigung freigegebene Gen-Injektionen erhalten haben, gibt es das spezielle Countermeasures Injury Compensation Program (CICP). The Defender räumt ein, dass das CICP sich von Anfang an als noch hohleres Versprechen erwiesen habe als das NVICP. Das liege daran, dass keine Mittel für eine eventuelle Entschädigung vorgesehen sind, keine Anwaltskosten übernommen werden und die Verjährungsfrist ein Jahr beträgt.

US-amerikanische Anwälte haben bereits im Januar darauf aufmerksam gemacht: «Wenn Sie eine schwere Verletzung durch einen Covid-19-Impfstoff erlitten haben, sind Sie im Grunde auf sich allein gestellt.» (wir berichteten)

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