Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Social-Media-Verbot: Mangelnde Wirkung für Kinderschutz ist auch Behörden bewusst

Dass es beim Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche nicht um den Kinderschutz geht, kann man sogar den Erörterungen der Landesmedienanstalt Baden-Württemberg entnehmen. Darin heißt es wörtlich: “Ein Verbot führt keineswegs automatisch zu mehr Schutz für Kinder und Jugendliche, auch wenn in der Debatte bisweilen dieser Eindruck erweckt wird.” Wenn diese Tatsache selbst dieser Behörde bewusst ist, warum drängt Schwarz-Rot trotzdem auf das Verbot? Die als freiwillig festgeschriebene Digital Wallet der EU wird so zum Pflichtinstrument für die Nutzung sozialer Medien – und am Ende steht die maximale Kontrolle.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung vom Multipolar-Magazin:

Stuttgart / Berlin.(multipolar) Die Pläne der CDU, ein Social-Media-Verbot für Nutzer im Alter zwischen 14 und 15 Jahren durchzusetzen, sind auf scharfe Kritik gestoßen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Mitglieder der CDU auf dem Parteitag in Stuttgart am 21. Februar. Darin wird die Bundesregierung beauftragt, bis Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen und weitere Regeln für Jugendliche bis 16 Jahre auszuarbeiten. Der Beschluss sieht neben gesonderten Jugendversionen entsprechender Dienstleistungen auch eine Altersverifikation per digitaler Identität vor. Laut Bildungsministerin Karin Prien (CDU) soll der digitale Altersnachweis mittels der digitalen Brieftasche der Europäischen Union (EUDI) erbracht werden, welche die EU zu diesem Zweck auch in anderen Mitgliedsstaaten einsetzen will. Auch der Koalitionspartner SPD hatte bereits in einem Impulspapier für die EUDI-Lösung plädiert.

Das Magazin „netzpolitik.org“ bezeichnete derlei Erwägungen im Vorfeld des Beschlusses als „Entgleisung“ und warnte vor einem „Möglichkeitsfenster“ zur „Einschränkung des freien Internets“. Autor Markus Reuter kritisierte bevorstehende „flächendeckende Ausweiskontrollen“ und wies darauf hin, dass die „im Gesetz als freiwillig festgeschriebene digitale Brieftasche der EU von Mitgliedern der Bundesregierung jetzt als Pflicht-Instrument zur Identifizierung gefordert wird.“ Reuter führte jene Ausweiskontrollen auch mit der im Vorfeld des CDU-Beschlusses geäußerten Forderung nach einer Klarnamenpflicht zusammen, die er als „Unterdrückungsinstrument von autoritären Ländern wie China“ kategorisierte. Für freie und demokratische Gesellschaften seien Anonymität und Pseudonymität im Internet „unerlässlich“.

Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht hatte die CDU Schleswig-Holstein unter Ministerpräsident Daniel Günther aufgestellt, sie war zuvor auch von Bundeskanzler Friedrich Merz erhoben worden. Sie wurde zwar aus dem finalen Beschluss gestrichen, anschließend aber der CDU-Bundestagsfraktion zur weiteren Befassung überwiesen. Noch im Januar hatte sich der erste Parlamentsgeschäftsführer der Union, Steffen Bilger, im „Tagesspiegel“ gegen eine generelle Klarnamenpflicht im Internet gestellt und diese als „überzogen“ bezeichnet. Ein Sprecher des CDU-geführten Bundesministeriums für Digitales teilte im selben Beitrag mit, der Schutz der Privatsphäre im Internet sei „ein hohes Gut“ und müsse gewährleistet bleiben, zugleich dürfe Anonymität aber „kein Freibrief für Hass, Hetze oder strafbares Verhalten“ sein.

Die baden-württembergische Landesmedienanstalt trägt seit Dezember 2025 in einer Übersicht Argumente für und wider ein Social-Media-Verbot zusammen. In der jüngsten Fassung äußert sie Zweifel an der Zweckhaftigkeit des Gesetzesvorhabens. Ob Kinder und Jugendliche durch ein Social-Media-Verbot geschützt würden, sei „umstritten“. Es gebe dazu „kaum empirische Evidenz“. Zudem fehle es an Erkenntnissen dazu, wie entsprechende Verbote sich in anderen Ländern auswirken. Ein Verbot führe „keineswegs automatisch zu mehr Schutz“ für Kinder und Jugendliche. Die Behörde erwähnt „mildere“ Alternativen wie „eine altersangemessene Gestaltung von Social Media, Medienkompetenzprojekte, oder Public-Health-Aufklärungskampagnen“. Diese seien „bislang nicht ausgeschöpft“.

Die wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestags haben Anfang 2020 einen Sachstandsbericht zur Klarnamenpflicht veröffentlicht, der auch die Zulässigkeit einer Ausweiskontrolle per digitaler Identität tangiert. Dabei lassen es die Dienste „dahingestellt“, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes „jegliche Form der anonymen Kommunikation schützt“. Allerdings heißt es: „Nach herrschender Meinung wird ein Schutz jedenfalls dort anzunehmen sein, wo durch ‚übersteigerte (staatliche) Offenlegungspflichten‘ wie dem Zwang zur Offenlegung des Klarnamens in Online-Foren ein ‚chilling effect‘ [Abschreckungs- oder Einschüchterungseffekt; Red.] entstehen könnte und durch die Verhinderung anonymer Meinungsäußerungen ein „Klima“ erzeugt werde, „in dem die Meinungsäußerung letztendlich unterdrückt wird.“

Dabei unterscheiden die Dienste zwischen einem staatlichen „Pseudonymisierungsverbot“ (die Klarnamenpflicht im engeren Sinne) und einem „Anonymisierungsverbot“ (die zur Debatte stehende Pflicht zur eindeutigen Identifikation). Das Verbot, Pseudonyme zu nutzen, sei „wahrscheinlich wegen Verstoßes gegen das Recht auf Meinungsfreiheit durch Verschweigen des Namens und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verfassungswidrig“. Dieser Schutz gelte allerdings nicht gegenüber dem Diensteanbieter beim Vertragsschluss oder beim Registrierungsvorgang. Eine „Klarnamenpflicht im Sinne eines staatlichen Anonymisierungsverbots“ halten die Dienste auch deshalb für zulässig. Dabei verweisen sie auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 30. Januar 2020, wonach die Speicherung der Bestandsdaten von Prepaid-SIM-Karten-Nutzern in Deutschland „verhältnismäßig im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention“ sei.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, sagte gegenüber „Bild“, Pläne wie diejenigen der CDU liefen „auf maximale Kontrolle aller Bürger hinaus“. Politiker seien „weder unsere Erziehungsberechtigten noch die unserer Kinder“. Statt „junge Menschen in maximaler Unmündigkeit zu halten“, solle es darum gehen, „sie zu einer angemessenen Mediennutzung zu befähigen.“

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