Horst D. Deckert

Spanien: Gericht erklärt Corona-Lockdown für verfassungswidrig

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Im Frühjahr 2020 saßen die Spanier monatelang – auch mit ihren Kindern – zu Hause fest. Ein Jahr später steht für das Verfassungsgericht in Spanien fest: Das Notstandsgesetz inklusive erstem Corona-Lockdown war verfassungswidrig. Und jetzt?

Von März bis Mai 2020 durften die Menschen in Spanien nur aus triftigen Gründen ihr Haus verlassen. Die amtierende Regierung schränkte die Rechte der Bürger mit Corona-Begründungen maximal ein. Mit der Begrenzung der Bewegungsfreiheit habe die Regierung gegen Grundrechte der Bürger verstoßen, heißt es nach Medienangaben in dem Urteil. Die Erklärung des Notstands sei nicht ausreichend gewesen. Geklagt hatte die rechtskonservative Partei Vox.

Den Notstand hatte die Zentralregierung in Madrid am 14. März 2020 ausgerufen. Rund eine Million Strafzettel soll die Polizei in diesen Monaten verteilt haben – nun könnten die Bürger womöglich ihre Strafzahlungen zurückfordern. Und auch eine Welle von Schadensersatzklagen sei möglich, schreibt die Zeitung „La Vanguardia“, weil Bürger ohne gesetzliche Grundlage gezwungen wurden, zu Hause zu bleiben.

Das Verfassungsgerichtsurteil kümmert die spanische Regierung jedoch nicht im Geringsten. Aktuell wird – wergen der Delta-Variante- bereits an den Vorbereitungen für mögliche neue Corona-Maßnahmen gebastelt. (SB)

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