Nach Angaben des Medienportals El Diestro hat die spanische Menschenrechtsorganisation Liberum Associación por los derechos Humanos mithilfe der Anwältin Cristina Armas Suárez einen Brief an alle 54 medizinischen Fakultäten des Landes versendet, in dem daran erinnert wird, dass Impfstoffe laut der europäischen Arzneimittelbehörde EMA «verschreibungspflichtig» sind.
Auch die spanische Agentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (AEMPS) habe die von den Firmen Pfizer/BioNTech, AstraZeneca, Moderna und Janssen vermarkteten Produkte als «verschreibungspflichtige Medikamente» registriert.
Daraus folgern Liberum und Rechtsanwältin Armas: Jede Person, die den Covid-Impfstoff erhält, müsste entsprechend seiner Vorerkrankungen und seiner Krankengeschichte persönlich über die Risiken und Gefahren aufgeklärt werden. «Ein Umstand, der in Spanien nicht erfüllt wird», betont Armas. Aus diesem Grund warnt die Juristin alle Ärzte davor, dass sie bei Zuwiderhandlungen «zivil- oder strafrechtlich» haftbar gemacht werden können.
Armas weist aus gutem Grund auf diese rechtliche Lage hin. Denn aufgrund der ausgeklügelten Impfkampagne der links-sozialistischen Regierung, die nach kürzlichen Aussagen des Ministerpräsidenten Pedro Sánchez «Fahrtgeschwindigkeit» aufgenommen hat, werden die unerforschten, experimentellen «Impfstoffe» im Stil eines «Telefonverkaufs» an den Mann beziehungsweise die Frau gebracht.
Diese Vorgehensweise ist seit Monaten in der Bevölkerung bekannt. Eine potenzielle Impfkandidatin berichtet:
«Zuerst wurde ich an einem Sonntagnachmittag gegen 16 Uhr von einer Person angerufen, die mir den Impftermin mitteilen wollte und auf Nachfrage sagte, dass sie für eine Firma arbeite, die im Auftrag der Gesundheitsbehörde rund um die Uhr und auch am Wochenende im Einsatz sei. Ich sollte mit AstraZeneca geimpft werden. Als ich bezüglich der Nebenwirkungen nachhakte, wurde mir mitgeteilt, dass laut europäischer Arzneimittelbehörde keine zu befürchten sind.»
Nachdem die Impfkandidatin das Angebot ausgeschlagen hatte, folgten weitere Telefonanrufe und Textnachrichten der lokalen Gesundheitszentren, in denen sie im Imperativ (Anm. d. Red.: Befehlsform) gedrängt wurde, einen Impftermin zu vereinbaren: «Zwischen 1952-1961 Geborene und Ungeimpfte gegen COVID/Vereinbaren Sie Termin unter citavacunacovid.ibsalut.es»
Quelle: Textnachrichten der balearischen Gesundheitsbehörde Ib-Salut
Die Impfkandidatin weiter:
«Ich kann mir gut vorstellen, dass viele Leute allein aufgrund des autoritären Befehlstons, in dem diese Aufforderung an sie herangetragen wird, denken, sie müssten sich impfen lassen.»
Dieses Beispiel zeigt, wie die Impfkampagne auf den Balearen durchgezogen wird. In anderen spanischen Autonomieregionen wird im gleichen Stil verfahren. Eine wirkliche, detaillierte Aufklärung über die Risiken der «verschreibungspflichtigen» Impfprodukte gibt es nicht.
Armas unterstreicht deshalb in ihrem Schreiben:
- So legt das Gesetz 41/2002, das die Patientenautonomie regelt und auf dem gesamten spanischen Territorium gilt, fest, dass die Patienten das Recht haben, bei jeder Massnahme im Bereich ihrer Gesundheit alle darüber verfügbaren Informationen zu erhalten (…).
- Gleichzeitig hat unser Oberster Gerichtshof festgestellt, dass die Pflicht zur Aufklärung des Patienten oder gegebenenfalls seiner Angehörigen ein wesentliches Element der lex artis ad hoc (der richtigen Handlungsweise eines Berufsangehörigen unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen zeitlichen Umstände, der verfügbaren Mittel usw.) ist und den wesentlichen Kern der Erbringung medizinischer Dienstleistungen darstellt.
- Wird die notwendige therapeutische Information unterlassen oder nicht vollständig erteilt und kommt es dadurch zu einer Schädigung des Patienten, kann der Arzt dafür zivil- und sogar strafrechtlich haftbar gemacht werden (mögliche Straftaten der Körperverletzung oder Tötung) (…).