Horst D. Deckert

Sterbehilfe nur noch für Genesene und Geimpfte

«Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug», heisst es in der Präambel des Vereins Sterbehilfe, wo die ethischen Grundsätze dargelegt werden. «Für diese Menschen ist die Möglichkeit des Suizids keine Frage des Scheiterns, sondern Ausdruck der individuellen Freiheit.»

Der Verein, der in Hamburg und Zürich beherbergt ist, bezeichnet sich selbst als «zuverlässigen Partner» für Mitglieder, die selbstbestimmt sterben wollen. Er helfe Menschen, «den Ausklang Ihres Lebens selbst zu gestalten». In der Praxis scheint der Verein selbst eine fragwürdige Deutung von Selbstbestimmung zu vertreten.

Denn: Menschen, die nicht genesen oder getestet sind, wird die Sterbehilfe untersagt. «Ab heute gilt in unserem Verein die 2G-Regel, ergänzt um situationsbezogene Massnahmen, wie zum Beispiel Schnelltests vor Begegnungen in geschlossenen Räumen», erfährt man auf der Seite des Vereins.

Begründet wird dies damit, dass Sterbehilfe menschliche Nähe geböte. Diese «menschliche Nähe aber ist Voraussetzung und Nährboden der Corona-Virusübertragung», so der Verein. Neu heisst es deshalb in den «ethischen Grundsätzen» des Vereins: «Ein Mitglied kann den Antrag auf Suizidassistenz stellen (…), wenn dem Verein das Zertifikat einer vollständigen Covid-19-Impfung oder -Genesung vorliegt.»

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