Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sterbehilfe nur noch für Genesene und Geimpfte

«Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug», heisst es in der Präambel des Vereins Sterbehilfe, wo die ethischen Grundsätze dargelegt werden. «Für diese Menschen ist die Möglichkeit des Suizids keine Frage des Scheiterns, sondern Ausdruck der individuellen Freiheit.»

Der Verein, der in Hamburg und Zürich beherbergt ist, bezeichnet sich selbst als «zuverlässigen Partner» für Mitglieder, die selbstbestimmt sterben wollen. Er helfe Menschen, «den Ausklang Ihres Lebens selbst zu gestalten». In der Praxis scheint der Verein selbst eine fragwürdige Deutung von Selbstbestimmung zu vertreten.

Denn: Menschen, die nicht genesen oder getestet sind, wird die Sterbehilfe untersagt. «Ab heute gilt in unserem Verein die 2G-Regel, ergänzt um situationsbezogene Massnahmen, wie zum Beispiel Schnelltests vor Begegnungen in geschlossenen Räumen», erfährt man auf der Seite des Vereins.

Begründet wird dies damit, dass Sterbehilfe menschliche Nähe geböte. Diese «menschliche Nähe aber ist Voraussetzung und Nährboden der Corona-Virusübertragung», so der Verein. Neu heisst es deshalb in den «ethischen Grundsätzen» des Vereins: «Ein Mitglied kann den Antrag auf Suizidassistenz stellen (…), wenn dem Verein das Zertifikat einer vollständigen Covid-19-Impfung oder -Genesung vorliegt.»

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