Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sucharit Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen

Am heutigen Dienstag ging es für Prof. Sucharit Bhakdi um viel. Vor dem Amtsgericht in Plön fand die Verhandlung mit dem Epidemiologen und ehemaligen Professor für Mikrobiologie statt. Zu Gunsten von Bhakdi.

Der Richter sprach ihn vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Dies berichtet der Datenanalyst Tom Lausen, der live vor Ort war, auf Telegram.

Verteidigt wurde Bhakdi von den bekannten Rechtsanwälten Martin Schwab, Sven Lausen und Tobias Weissenborn. Die Organisation Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) zeigt sich erleichtert. Der Verein, dessen Vorsitzender Bhakdi ist, kommentiert:

«Ein Stein wurde heute aus dem Weg geräumt, dank eines Richters, der sich nicht von den parteipolitisch gefärbten Vorgaben, die einer weisungsabhängigen Staatanwaltschaft gemacht werden, beeinflussen liess. An manchen Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht noch einen Stellenwert.»

Bhakdi zählt zu den bekanntesten Gesichtern der kritischen Bewegung in Deutschland. In dieser Position darf man keine Fehler begehen. Das ist dem Epidemiologen nicht immer gelungen.

Im Sommer 2021 äusserte er sich in einem Interview mit Kai Stuht unglücklich. Im Zentrum der Diskussion standen die mRNA-«Impfungen».

Bhakdi warnte wiederholt vor den schweren Nebenwirkungen, die durch die mRNA-Injektionen verursacht werden können. Er sprach von der «Hölle auf Erden» und wirkte in dem Interview aufgeregt darüber, dass seine Warnungen nicht ernst genommen werden.

Er betonte, dass er die Versuche mit den Gen-Präparaten für «das grösste Verbrechen» halte, das vor ein «Welttribunal» gehöre. Und machte dann eine wirklich unnötige und unvorsichtige Aussage:

«Ich habe die Israelis mehr bewundert als irgendein Volk auf der Welt. … Die grössten Geister waren Juden, ich verehrte sie … Und jetzt machen sie das. Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land [Deutschland], wo das Erzböse war, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist. Es ist unfassbar. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie, aber sie haben das Böse gelernt und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt die lebende Hölle.»

Es folgte ein regelrechter Shitstorm. Die Justiz schaltete sich daraufhin ein und warf dem Mediziner vor, «Volksverhetzung» begangen zu haben. Bhakdi soll mit seiner Kritik der israelischen Impfpolitik zum «Hass gegenüber Juden» aufgestachelt haben, hiess es. Und dies gleich in zwei Fällen.

Abgesehen von den Äusserungen bei Stuht warf die Justiz dem Wissenschaftler vor, sich auch am 24. September 2021 in Kiel, im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung, strafbar gemacht zu haben.

Dies, weil er bei seiner Rede in Kiel die Zulassung von Covid-19-«Impfstoffen» in Verbindung gebracht habe mit dem «Endziel» und von einem «zweiten Holocaust» gesprochen habe. Damit, so der Vorwurf, habe er die Verbrechen der Nazis verharmlost. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Gesamtstrafe von 180 Tagessätzen.

Jüngsten Berichten zufolge habe der Richter heute im Zusammenhang mit der Kieler Rede auf Bhakdis Idee der demokratischen Willensbildung hingewiesen. Im politischen Wahlkampf seien drastische Bilder nämlich üblich. Zwar sei der Vergleich mit dem Holocaust seiner Auffassung nach nicht akzeptabel, aber eben auch nicht strafbar.

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