Horst D. Deckert

Tendenziöse Berichterstattung über RKI-Files: Jetzt ORF-Beschwerde unterstützen!

Die sogenannten RKI-Files – freigeklagte Protokolle des Krisenstabs des RKI – bestätigen schon in der jetzigen stark geschwärzten Fassung die Argumente von Kritikern der grundrechtsfeindlichen Corona-Politik und sind entsprechend brisant. Der ORF schien seinen Zuschauern das aber lieber nicht vor Augen führen zu wollen: Stattdessen berichtete man tendenziös und lückenhaft. Der Verein Wir-EMUs will das nicht durchgehen lassen und ORF-Beschwerde einreichen. Dafür werden 120 Unterschriften benötigt.

Den Hintergrund der Beschwerde erörtern die EMUs wie folgt:

Die Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts zur Corona-Politik, kurz #RKI-Files, könnten kaum brisanter sein, denn sie offenbaren die damals verfügbaren Informationen und die Überlegungen, die hinter der ausufernden Aussetzung von Grundrechten standen. Aus ihnen geht z.B. hervor, dass 

  • die Hochstufung des Risikos nicht etwa durch „die Wissenschaft“, sondern durch die Politik erfolgte
  • FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes keinen Mehrwert bieten 

Die rd. 200 Dokumente auf mehr als 2.500 Seiten kamen nur durch die Klage des Mediums „Multipolar“ an die Öffentlichkeit. Armin Wolf leitete den Bericht darüber in der ZIB2 am 23. März 2024 tendenziös ein: Er titulierte Multipolar als „rechtes Magazin“ und Maßnahmenkritiker als „Querdenker“, die zu Unrecht über die Veröffentlichung jubeln würden, da RKI und deutsche Regierung – also genau jene Institutionen, die durch die RKI-Files bloßgestellt werden – das anders sehen würden. Multipolar wurde nicht befragt, sondern nur Regierungsvertreter und Maßnahmenbefürworter, die für die Maßnahmen mitverantwortlich waren.

Im Beitrag musste der ORF selbst zugeben, dass die FFP2-Maske laut Krisenstab nur für Fachpersonal sinnvoll ist. Zahlreiche weitere wesentliche Aspekte fehlten im Bericht gänzlich. Daher erheben wir ORF-Beschwerde, beantragen die Feststellung der Verletzung gemäß § 37 Abs 1 ORF-G und die Veröffentlichung dieser Feststellung gemäß § 37 Abs 4 ORF-G online auf http://www.orf.at/ und in der ZIB2. 

Wir brauchen die Unterschriften längstens bis am 22.4.24.

Unterschreiben dürfen all jene, die den ORF-Beitrag bezahlen oder davon befreit sind sowie alle Personen, die im selben Haushalt leben.

  1. Unterschriftenliste bitte ausfüllen – eine Person pro Zeile (die erste Spalte mit der „Nummer“ bitte nicht ausfüllen, den Rest schon)
  2. Die ausgefüllte(n) Unterschriftenliste(n) bitte scannen oder in sehr guter Qualität abfotografieren und per Mail an nest@wir-emus.com schicken
  3. Hebe die ausgefüllte(n) Unterschriftenliste(n) unbedingt auf oder schicke sie in Papierform bitte an die Rechtsanwaltskanzlei:
    Todor-Kostic Rechtsanwälte
    Karawankenpl. 1
    9220 Velden am Wörthersee

Ähnliche Nachrichten