Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Tipps für Unternehmen gegen die ungesetzliche Zertifikatspflicht

Die Rechtsanwälte Philipp Kruse und Heinz Raschein haben bereits klar ausgeführt, dass die Zertifikatspflicht keine Rechtsgrundlage hat und deshalb nicht befolgt werden muss (wir berichteten).

Für das Schweizerische Parlament und die Polizeikorps gilt die Zertifikatspflicht nicht: Es fehlt die rechtliche Grundlage, heisst es dort. Wie also kann es sein, dass sie für Unternehmen gelten soll?

Dazu meldet sich der Rechtsdienst vom «Verband Freie KMU» zu Wort und gibt wertvolle Tipps:

Tipps gegen die Zertifikatsausweitung

Die ab dem 13. September 2021 geltende Zertifikatspflicht ist eine massive Einschränkung der Grundrechte. Massive Einschränkungen der Grundrechte bedürfen zwingend einer gesetzlichen Grundlage. Dies wird geregelt in der Bundesverfassung:

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

Art. 164 Gesetzgebung

1 Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:

b. die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;

c. die Rechte und Pflichten von Personen;

Damit die Zertifikatspflicht rechtskräftig sein könnte, bräuchte es zwingend ein Gesetz, auf welchem eine grundrechtseinschränkende Massnahme rechtlich abgestützt sein muss. Weder das Covid-19-Gesetz noch das Epidemiengesetz sehen dies bestimmend vor. Damit besteht keine gesetzliche Grundlage! Die Verordnung, auf welcher die Zertifikatspflicht beruht, hat keinen Gesetzesstatus. Somit ist die Zertifikatspflicht eine Empfehlung und kein Muss. Man kann sich als KMU’ler daran halten oder auch nicht (Hausrecht).

Verhalten bei Kontrollen durch die Polizei oder den Arbeitsinspektor

Seien Sie auf jeden Fall standhaft und verlangen Sie von der Polizei oder dem Arbeitsinspektor die gesetzliche Grundlage, wonach die Zertifikatspflicht umgesetzt werden müsste (die er aber, Stand 10.9.2021, nicht hat). Zeigen Sie die obigen Argumente auf und lassen Sie die Polizei oder den Arbeitsinspektor beweisen (Vorlegen der entsprechenden rechtsgültigen Gesetze), dass Sie falsch liegen. Solange kein Gesetz der Pflicht zu Grunde liegt, sind es nur Empfehlungen. Die Beweispflicht liegt nicht bei Ihnen, sondern bei den Behörden.

Vorgehen bei Busse

Um jemanden zum Einlenken zu bringen, wird nicht nur mit einer Busse gedroht, sondern sehr oft diese auch ausgesprochen. Erheben Sie Rekurs gegen die Busse und argumentieren Sie so wie oben beschrieben.

Es werden in zeitnaher Zukunft entsprechende Schriftstücke vorbereitet, wie Musterbriefe usw., welche dann für die Argumentation vor Gericht verwendet werden können. So kann sich jedes KMU selber wehren und aufzeigen, dass es keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Busse gibt.

Es ist sinnvoll sich regional mit anderen KMUs – nicht nur in einem solchen Fall – zu vernetzen, um sich gegenseitig zu helfen, zum Beispiel durch den Austausch von Erfahrungen. Die Gerichte sollen mit einer Flut von Rekursen gegen die Busse stark beschäftigt werden. Lassen Sie es also nicht «gut sein», sondern setzen Sie sich für ihre Rechte ein. Denn die Spitze der Fahnenstange der behördlichen Willkür ist noch nicht erreicht.

Eine weitergehende Argumentation kann bei einer Einsprache durchaus sinnvoll sein. Auch hierzu werden entsprechende Merkblätter und Vorlagen noch erarbeitet.

Aussage gegenüber Kunden

Empfindet ein Kunde Ihr Vorgehen bei der Überprüfung des Zertifikates als nicht ausreichend, dann antworten Sie: «Wir setzen die Vorgaben gesetzestreu um». Sollte der Kunde nicht zufrieden sein mit dieser Antwort, dann können Sie ihm gegenüber immer noch mit den obigen Angaben argumentieren. Grundsätzlich sollte das Vorgehen nicht an die «Grosse Glocke» gehängt, sondern stillschweigend umgesetzt werden.

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