Horst D. Deckert

Trotz Aufhebung der Maskenpflicht: Viele Primarschüler in Zürich tragen nach wie vor Masken

Vergangene Woche hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Bildungsdirektion in ihre Schranken verwiesen. Das Gericht hat am 3. Juni die aufschiebende Wirkung eines Rekurses gegen die Maskentragpflicht für Kinder ab der 3./4. Primarklasse wiederhergestellt (Corona-Transition berichtete). Im Urteil stellte das Gericht fest, dass Bildungsdirektorin Silvia Steiner ihre Kompetenzen überschritten habe, als sie im Januar die Maskentragpflicht angeordnet hat (Corona-Transition berichtete).

In der Praxis erzielt das Gerichtsurteil jedoch nur bedingt Wirkung. Zwar gilt de facto offiziell keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mehr. Trotzdem plädiert die Bildungsdirektion nach wie vor mit Nachdruck dafür, weiterhin an Masken festzuhalten. «Für Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarklasse gilt eine Maskenempfehlung», schreibt die Bildungsdirektion auf ihrer Website und verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichts.

Eine Empfehlung mit Wirkungskraft. Mehrere Schulen üben Druck aus, dass Schüler auch weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In einer Primarschule in der Nähe von Winterthur wurden die Eltern just nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts darauf hingewiesen, nach wie vor dafür zu sorgen, dass ihre Kinder die Masken tragen. «Wir bitten Sie, Ihr Kind weiterhin mit Hygienemaske in die Schule zu schicken», teilte ein Schulleiter den Eltern in einem Schreiben mit und verwies dabei auf die Empfehlung der Bildungsdirektion. Das Schreiben liegt Corona-Transition vor.

Das Vorgehen der Schule sorgte bei den Eltern und Schülern für Verwirrung und Unsicherheit. «Die Schulleitung und die Lehrer pochen trotz der ‹Freiwilligkeit› des Maskentragens darauf, dass die Kinder die Masken tragen», sagt die Mutter einer Schülerin gegenüber Corona-Transition. Und weiter: «Das führte dazu, dass in der Schulklasse meiner Tochter jetzt bereits wieder mehr als die Hälfte der Schüler die Masken tragen.» Zu Beginn der Woche seien es nur ganz wenige Schüler gewesen. Doch nicht bloss die Bildungsdirektion und die Lehrer übten Druck aus. «Auch ein Teil der Eltern fordert die Schüler mit Nachdruck dazu auf, Masken zu tragen. Das ist inzwischen alles sehr absurd», sagt die Mutter weiter. Begründet werde dies damit, dadurch Quarantänen verhindern zu können.

Auch in anderen Schulen spielen sich ähnliche Szenarien ab. In einer Primarschule im Bezirk Dielsdorf flatterte den Eltern unlängst ein Brief ins Haus, dessen Botschaft kaum deutlicher sein könnte. «Wir hoffen, dass Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte unsere Empfehlung unterstützen, und möglichst viele Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Klasse die Maske weiterhin auch freiwillig tragen», hiess es in dem Schreiben, das Corona-Transition ebenfalls vorliegt. Die Mund-Nasen-Bedeckung betrachtet die Schule als wirksamen Schutz.

Wenig Verständnis für das Vorgehen der Bildungsdirektion und der Schulen hat Rechtsanwalt Philipp Kruse. Kruse hat gegen die Verfügung der Bildungsdirektion vom 21. Januar Beschwerde eingelegt. Gleiches taten auch weitere Personen, die sich ebenfalls juristisch gegen die an diesem Tag durch Silvia Steiner angeordnete Maskenpflicht für Primarschüler zur Wehr gesetzt haben. Der Rechtsanwalt weist darauf hin, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts zwar noch kein abschliessendes sei. Das Hauptverfahren laufe nach wie vor weiter. Doch Kruse hält auch fest: «Der entscheidende Punkt ist: Die Maskenpflicht an den Primarschulen war rechtswidrig.»

Kruse verweist dabei auf Artikel 40 des Epidemiengesetzes. «Der Artikel bildet keine ausreichende gesetzliche Grundlage dafür, um eine auf die Dauer gesundheitsschädliche Maskenpflicht an Primarschulen anzuordnen.» Und weiter: «Dazu kommt: Die Maskenpflicht ist aufgrund mangelnder Wirksamkeit und aufgrund ihres potenziell grossen Schädigungspotenzials als unverhältnismässig zu betrachten.»

Über die gegenwärtige Empfehlung zur Maskenpflicht sagt Kruse: «Das ist im besten Fall übertriebene Sorge. Im schlechtesten Fall bedeutet sie jedoch nichts anderes, als die Aufrechterhaltung einer Panik, die es der Regierung erlaubt, weiterhin über ihre Kompetenzen hinweg zu regieren.»

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Corona-Transition berichtete bereits mehrfach über die gesundheitsschädigenden Folgen, die längeres Maskentragen auf Dauer hat (siehe hier). Die Zürcher Regierung hat bisher noch nie anhand von konkreten wissenschaftlichen Daten aufgezeigt, dass die Mund-Nasen-Bedeckung vor dem Virus schützt und keine Gesundheitsgefährdung darstellt. Auf eine entsprechende Anfrage von mehreren Kantonsräten konnte der Zürcher Regierungsrat keine Studien nennen, welche die Behauptungen der Regierung stützten (Corona-Transition berichtete).

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