Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Was auf die Hochschulen zukommt

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Francis Menton

Die neue Trump- Regierung ist erst seit zwei Wochen im Amt, und wir erleben schon einen unglaublichen Umbruch in der US-Bundesregierung. In seinem ersten Wahlkampf versprach Trump, „den Sumpf trockenzulegen“, und als er dann sein Amt antrat, hat er während der gesamten vierjährigen Amtszeit kaum mit dem Projekt begonnen. Vielleicht war er zu sehr abgelenkt von den ständigen Ermittlungen, der Strafverfolgung und dem „Russland! Russland! Russland!“ und dergleichen. Aber dieses Mal ist es ganz anders.

Die große Nachricht der letzten ein oder zwei Tage ist der Beginn der Säuberungen im Justizministerium, im FBI und in USAID. Diese durch und durch korrupten Institutionen sind in diesen ersten Wochen ein sehr guter Ausgangspunkt. Aber sie sind nur die Spitze des Eisbergs der korrupten Institutionen, die reif für eine Umwälzung sind.

Ein Ort, der vom Wirbelsturm getroffen werden wird, ist die akademische Welt. Es ist möglich, dass die gesamte Industrie der Akademia im Laufe der nächsten Jahre revolutioniert und umgestaltet wird. Das sollte es auch. Und wenn Trump das durchzieht, wovon ich ausgehe, dann verfügt er über die nötigen Mittel, um diese Aufgabe zu bewältigen.

In der akademischen Welt kommen mehrere Faktoren zusammen, die die Branche in eine äußerst gefährdete Position bringen. Erstens wird diese fast durchgängig mit der äußersten politischen Linken assoziiert, der woksten der woke. Die Akademiker haben sich fast ausnahmslos gegen alles ausgesprochen, was Trump vorschlug und wofür er stand und ihn bei jeder Gelegenheit heftig angegriffen.

Zweitens erhalten fast alle akademischen Einrichtungen jedes Jahr riesige Geldsummen von der Regierung. Ein großer Teil davon ist für seriöse Forschung bestimmt, z. B. für die Suche nach neuen medizinischen Heilmitteln, aber ein großer Teil der Gelder (niemand weiß genau, wie viel) fließt in die Finanzierung aller Arten von links gerichteten Kursen und Programmen.

Und der dritte Punkt, der akademische Einrichtungen besonders anfällig macht ist, dass sie fast ausnahmslos seit Jahrzehnten systematisch und allgegenwärtig illegale Diskriminierung aufgrund der Rasse und des Geschlechts betreiben. Ein Teil dieser Diskriminierung fand im Bereich der Zulassungen statt, wie der berühmte Fall SFFA gegen Harvard zeigte, der 2023 vom Obersten Gerichtshof entschieden wurde. Aber das war nur ein Teil des illegalen Verhaltens. Es gab noch viele andere illegale Verhaltensweisen, die unter der allgemeinen Überschrift „Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion“ [diversity, equity and inclusion] oder DEI laufen, und zwar an fast jeder akademischen Einrichtung und in praktisch jedem Aspekt ihres Betriebs: zusätzlich zu den Zulassungen auch bei der Einstellung von Lehrkräften und Verwaltungsangestellten, bei der Schaffung von DEI-Bürokratien und Durchsetzungsverfahren, bei der Einrichtung verschiedener akademischer Programme, Studiengänge und Abteilungen (zum Beispiel die so genannten „Studien“-Abteilungen und -Studiengänge), bei der Finanzierung von „Kulturzentren“ und so weiter und so fort.

Und jetzt kommt Präsident Trump mit seinen Anti-DEI-Durchführungs-Verordnungen. Es gab zwei zu diesem Thema, eine am 20. Januar und eine zweite am 21. Januar. Die erste, die ein Ende aller DEI-Programme innerhalb der Regierung selbst anordnete, hat die meiste Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die zweite ist jedoch für die akademische Welt von größerer Bedeutung. Sie befasst sich mit den DEI-Praktiken im privaten Sektor. Die ersten Abschnitte dieses Beschlusses klingen relativ unscheinbar. Hier ist zum Beispiel der Text von Abschnitt 2 mit der Überschrift „Politik“:

Es ist die Politik der Vereinigten Staaten, die Bürgerrechte aller Amerikaner zu schützen und individuelle Initiative, hervorragende Leistungen und harte Arbeit zu fördern. Ich weise daher alle Exekutivabteilungen und -behörden (Agenturen) an, alle diskriminierenden und illegalen Präferenzen, Mandate, Politiken, Programme, Aktivitäten, Anleitungen, Vorschriften, Durchsetzungsmaßnahmen, Zustimmungserklärungen und Anforderungen zu beenden. Darüber hinaus weise ich alle Behörden an, unsere seit langem bestehenden Bürgerrechtsgesetze durchzusetzen und illegale DEI-Präferenzen, -Mandate, -Politik, -Programme und -Aktivitäten des privaten Sektors zu bekämpfen.

Aber wenn wir dann die Details durchgehen, kommen wir zu einigen sehr brisanten Punkten. Hier ist zum Beispiel der Text von Abschnitt 3(a)(iv):

(iv) Der Leiter einer jeden Agentur muss in jeden Vertrag oder jede Zuschussvergabe eine Klausel aufnehmen:

(A) eine Klausel, nach der der Vertragspartner oder der Zuschussempfänger zustimmen muss, dass die Einhaltung aller anwendbaren Antidiskriminierungsgesetze des Bundes für die Zahlungsentscheidungen der Regierung im Sinne von Abschnitt 3729(b)(4) des Titels 31 des United States Code wesentlich ist; und

(B) eine Klausel, die den Vertragspartner oder Empfänger verpflichtet zu bestätigen, dass er keine Programme zur Förderung von DEI durchführt, die gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verstoßen.

Wahrscheinlich werden die meisten gewinnorientierten Privatunternehmen kaum Probleme haben, mit diesen Bestimmungen umzugehen. Sie werden ihre DEI-Programme, die sie vielleicht noch haben, abschaffen und weitermachen. Aber was ist mit akademischen Einrichtungen? Die erhalten umfangreiche staatliche Zuschüsse und sind somit „Auftragnehmer“, die der Verordnung unterliegen. Wie genau werden sie sich daran halten? Sie sind von der DEI-Korruption bis in den letzten Winkel ihres Wesens durchdrungen.

Und die Universitäten sind in hohem Maße und törichterweise von Bundesmitteln abhängig. Ich dachte, ich schaue einfach mal nach, wie es um die Finanzierung einiger Einrichtungen steht, die ich am besten kenne. Bei Yale finde ich einen Artikel der Yale Daily News vom 29. Januar mit der Überschrift „Federal aid freeze threats almost $1 billion of Yale funding“ [etwa: Einfrieren von Bundesmitteln bedroht Yale mit der Streichung von fast 1 Milliarde Dollar]. Darin wird berichtet, dass Yale im letzten Haushaltsjahr 899 Millionen Dollar an Zuschüssen und Verträgen von der Regierung erhalten hat. (Das jährliche Gesamtbudget von Yale beträgt etwa 6 Milliarden Dollar). In Harvard sieht es in etwa genauso aus: 676 Millionen Dollar an ausgewiesenen Bundeszuschüssen im Jahr 2023 bei einem Budget von etwa 6,4 Milliarden Dollar. Ich vermute, dass die Abhängigkeit von Bundesmitteln an anderen Eliteschulen vergleichbar ist.

Damit das Geld weiter fließt, müssen sie nun „bescheinigen“, dass sie „keine Programme zur Förderung von DEI betreiben, die gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze des Bundes verstoßen“. Die Leute, die diese Bescheinigungen erhalten, werden nicht die Art von Leuten sein, die offensichtliche Lügen von Gaunern einfach akzeptieren. Es wird interessant sein zu beobachten, wie sich das entwickelt.

Und dann ist da noch Trumps Kandidat für den Posten des stellvertretenden Generalstaatsanwalts für Bürgerrechte, Harmeet Dhillon. Dhillon war nicht nur Vorsitzende der Republikanischen Partei Kaliforniens, sondern ist auch dafür bekannt, dass sie als Privatanwältin Bürgerrechtsfälle im Namen von Konservativen übernimmt. Laut einer Wikipedia-Bio hat sie zum Beispiel die UC Berkeley College Republicans (in einem Fall, in dem die UCB beschuldigt wurde, Konservative daran zu hindern, auf dem Campus zu sprechen), den Google-Programmierer James Damore (in einem Fall, in dem behauptet wurde, Damore sei zu Unrecht entlassen worden, weil er seine Meinung über die Fähigkeiten von Frauen als Programmiererinnen geäußert hatte), den konservativen Journalisten Andy Ngo (in einem Fall, der sich aus Ngos Angriff auf den Straßen von Portland, Oregon, durch Antifa-Schläger ergab) und so weiter vertreten.

Sie verstehen schon – Dhillons Vorstellung von Bürgerrechtsgesetzen ist in etwa das Gegenteil von dem, was die derzeitigen Bewohner der Abteilung für Bürgerrechte des Justizministeriums denken, die sie in Kürze leiten wird. Sie wird in eine Abteilung für Bürgerrechte kommen, die gerade ihre Aktivitäten in der Amtszeit Bidens abgeschlossen hat, indem sie versuchte, Zustimmungserklärungen durchzusetzen, die den Polizeidienststellen in Minneapolis und Louisville die Hände binden, bevor der Vorhang über ihre Amtszeit fiel. (Wie es aussieht, sind diese Bemühungen gescheitert, und ich vermute, dass die Klagen gegen diese Polizeidienststellen in Kürze zurückgezogen werden).

Ich habe den Status von Dhillons Nominierung überprüft, und soweit ich weiß, wurde noch keine Anhörung im Ausschuss angesetzt. Vielleicht werden die Demokraten im Senat alle Hebel in Bewegung setzen, um ihre Bestätigung zu verzögern. Andererseits waren sie bisher bei der Verzögerung von Trumps Nominierungen deutlich weniger erfolgreich als beim letzten Mal im Jahr 2017.

Ich gehe stark davon aus, dass Dhillon als obersten Punkt ihrer Agenda einige hochkarätige Untersuchungen von Universitäten wegen Verstößen gegen die Bürgerrechtsgesetze einleiten wird, insbesondere in Bezug auf ihre DEI-Politik. Bei solchen Ermittlungen wird es nicht nur um die Beendigung der DEI-Programme gehen, sondern auch darum, dass der Beschuldigte um sein Leben kämpfen muss, um seine Bundesmittel zu erhalten.

Das Ausmaß der Korruption im akademischen Bereich ist heute wirklich tiefgreifend. Vielleicht kann ein Teil davon rückgängig gemacht werden. Vielleicht sogar eine ganze Menge davon.

Link: https://www.manhattancontrarian.com/blog/2025-2-4-whats-coming-for-academia

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Was auf die Hochschulen zukommt erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

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