Das Ausländeramt im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen hat zwei Migranten aus Afghanistan erlaubt, ihre Zweitfrauen und deren Kinder nach Deutschland nachzuholen. Dabei ist Bigamie oder Vielehe in Deutschland eigentlich strikt verboten. Die Entscheidung stellt insofern einen Dammbruch dar.
Der eine Afghane lebt mit seiner Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau und ihre weiteren sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehefrauen und insgesamt neun Kindern zusammen.
Ausnahmetatbestände für islamische Staaten
Dass etwas in Deutschland gesetzlich verboten ist, für sogenannte Flüchtlinge jedoch Ausnahmetatbestände oder Sonderregelungen bis hin zum pragmatischen Rechtsbruch geschaffen werden, ist seit 2015 nichts Neues. Nun wird im Fall der Bigamie so argumentiert, dass sie nun doch akzeptiert wird, wenn sie nach anderen Regeln im Ausland erlaubt ist. Das trifft auf fast alle islamischen Länder zu.
Bei den Migranten im konkreten Fall handelt es sich um afghanische „Ortskräfte”, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben. Nach dem Abzug der westlichen Truppen und der Machtübernahme der Taliban 2021, hatte die Bundesregierung sich verpflichtet, Ortskräfte in Deutschland aufzunehmen.
Inflationär ausgedehnte „Ortskräfte“
Diese Regelung ist von der Ampel-Regierung jedoch ins Grenzenlose ausgedehnt worden und wird nach wie vor als Einfallstor für eine staatlich geförderte Massenmigration benutzt. Außenministerin Annalena Baerbock will bis 2025 bis zu 1.000 Afghanen pro Monat nach Deutschland einfliegen lassen. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
„Viele warten noch auf ihre Ausreise. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, damit auch sie die Chance auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit bekommen“, teilte das Auswärtige Amt letzten Monat mit. Insgesamt seien bereits über 44.000 Afghanen eingeflogen worden, und weitere rund 8000 auf anderen Wegen. Die Zahl der Ortskräfte der Bundesregierung ist weit überschritten.
Nachzug von bis zu sieben Personen pro Kopf und pro Frau
Zudem kann auch noch jeder einzelne fünf bis sieben Personen mitbringen. Massen von Großfamilien wandern somit direkt in die Sozialsysteme ein. Für die Auswahl der Migranten, die auf diese Weise nach Deutschland kommen, sind dubiose NGOs zuständig, die eine klare Massenmigrationsagenda verfolgen. Der ganze Vorgang ist völlig intransparent und erfolgt am regulären Asylsystem vorbei.
Dass Afghanen weit überproportional an Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind, interessiert Baerbock nicht, die auch sämtliche Sicherheitsbedenken ihrer eigenen Diplomaten beiseite wischt. Vor diesem Hintergrund wird es nicht bei den beiden genehmigten Bigamie-Fällen in Nordrhein-Westfalen bleiben, sondern es werden wohl schon bald deutlich mehr Zweit- und Drittfrauen einwandern.
Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“
Wir sind unabhängig, weil Sie uns unterstützen!
AUF1 ist durch seine Zuseher finanziert. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, dann bitten wir Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten zu helfen. Nur mit dieser Hilfe können wir ein tägliches Programm aufrechterhalten und weiter ausbauen.