Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Weltoffen und tolerant: Bundesregierung erlaubt Familiennachzug von Zweitfrauen

Das Ausländeramt im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen hat zwei Migranten aus Afghanistan erlaubt, ihre Zweitfrauen und deren Kinder nach Deutschland nachzuholen. Dabei ist Bigamie oder Vielehe in Deutschland eigentlich strikt verboten. Die Entscheidung stellt insofern einen Dammbruch dar.

Der eine Afghane lebt mit seiner Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau und ihre weiteren sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehefrauen und insgesamt neun Kindern zusammen.

Ausnahmetatbestände für islamische Staaten

Dass etwas in Deutschland gesetzlich verboten ist, für sogenannte Flüchtlinge jedoch Ausnahmetatbestände oder Sonderregelungen bis hin zum pragmatischen Rechtsbruch geschaffen werden, ist seit 2015 nichts Neues. Nun wird im Fall der Bigamie so argumentiert, dass sie nun doch akzeptiert wird, wenn sie nach anderen Regeln im Ausland erlaubt ist. Das trifft auf fast alle islamischen Länder zu. 

Bei den Migranten im konkreten Fall handelt es sich um afghanische „Ortskräfte”, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben. Nach dem Abzug der westlichen Truppen und der Machtübernahme der Taliban 2021, hatte die Bundesregierung sich verpflichtet, Ortskräfte in Deutschland aufzunehmen.

Inflationär ausgedehnte „Ortskräfte“

Diese Regelung ist von der Ampel-Regierung jedoch ins Grenzenlose ausgedehnt worden und wird nach wie vor als Einfallstor für eine staatlich geförderte Massenmigration benutzt. Außenministerin Annalena Baerbock will bis 2025 bis zu 1.000 Afghanen pro Monat nach Deutschland einfliegen lassen. Dies ergab eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

„Viele warten noch auf ihre Ausreise. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, damit auch sie die Chance auf ein Leben in Sicherheit und Freiheit bekommen“, teilte das Auswärtige Amt letzten Monat mit. Insgesamt seien bereits über 44.000 Afghanen eingeflogen worden, und weitere rund 8000 auf anderen Wegen. Die Zahl der Ortskräfte der Bundesregierung ist weit überschritten.

Nachzug von bis zu sieben Personen pro Kopf und pro Frau

Zudem kann auch noch jeder einzelne fünf bis sieben Personen mitbringen. Massen von Großfamilien wandern somit direkt in die Sozialsysteme ein. Für die Auswahl der Migranten, die auf diese Weise nach Deutschland kommen, sind dubiose NGOs zuständig, die eine klare Massenmigrationsagenda verfolgen. Der ganze Vorgang ist völlig intransparent und erfolgt am regulären Asylsystem vorbei.

Dass Afghanen weit überproportional an Gruppenvergewaltigungen beteiligt sind, interessiert Baerbock nicht, die auch sämtliche Sicherheitsbedenken ihrer eigenen Diplomaten beiseite wischt. Vor diesem Hintergrund wird es nicht bei den beiden genehmigten Bigamie-Fällen in Nordrhein-Westfalen bleiben, sondern es werden wohl schon bald deutlich mehr Zweit- und Drittfrauen einwandern.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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