Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wer schützt die Bürger? Weil Richter ihn immer wieder freilassen: Afrikaner terrorisiert Lüneburg

50 Straftaten in 30 Tagen: Ein Migrant aus Westafrika, der sich illegal in Deutschland aufhält, versetzte zuletzt Lüneburg (Niedersachsen) in Angst und Schrecken. Er beging serienweise Straftaten – so prellte er immer wieder die Zeche und wurde gewalttätig. Immer wieder wurde er in Gewahrsam genommen, aber dann auf richterliche Anweisung wieder freigelassen. Am Samstag schlug und biss er nun eine Verkäuferin, die er in der Vergangenheit schon einmal angegriffen hatte, krankenhausreif. Wieder wurde er freigelassen – erst nach der nächsten Straftat wurde am Sonntag erstmals Haftbefehl erlassen.

Wie lange der 30-Jährige aus Guinea-Bissau, der nie einen Asylantrag gestellt haben soll, schon in Deutschland ist, ist nicht bekannt. Er fiel erstmals Anfang Januar auf, als er sich bei einer Personenkontrolle in Tostedt (Landkreis Harburg) mit einem gefälschten portugiesischen Aufenthaltstitel auswies. Die Beamten stellten seinen unerlaubten Aufenthalt fest und erteilten ihm die Anweisung, sich bei der Ausländerbehörde im Landkreis Harburg zu melden, was er jedoch ignorierte. Die Polizei traf ihn dann Ende Januar in Lüneburg an und übergab ihm eine sogenannte Ausweisungsverfügung der Ausländerbehörde. Eigentlich hätte er daraufhin das Land innerhalb von sieben Tagen verlassen müssen, was er aber nicht tat.

Stattdessen sorgte er immer wieder für Ärger und beschäftigte die Polizei. Die Bilanz seiner Straftaten kann sich sehen lassen: Beleidigungen, Bedrohungen, Körperverletzungen und Hausfriedensbrüche sowie wiederholter gewerbsmäßiger Betrug in Form von Zechprellerei – in 30 Tagen soll der Mann rund 50 Straftaten begangen haben.

Immer wieder speiste er in Restaurants und prellte dann die Zeche, was jedesmal einen Polizei-Einsatz nach sich zog. In der vergangenen Woche soll der Mann die Verkäuferin einer Bäckerei zweimal angegriffen haben. Beim letzten Vorfall am Samstag erlitt sie schwere Gesichtsverletzungen sowie einen Biss in die Hand und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Polizei rückte an, nahm den Westafrikaner fest – und ließ ihn am nächsten Tag wieder frei. Auch einem Polizeibeamten und einer Polizeibeamtin soll er ins Gesicht geschlagen haben. Letztlich blieb der Straftäter stets auf richterliche Anweisung auf freiem Fuß, kam höchstens mal für einen Tag in Gewahrsam. Selbst Abschiebehaft wurde abgelehnt, mit der Begründung, die genauen Umstände der Rückführung in die Heimat seien nicht benannt worden.

Nach seinem Angriff auf die Verkäuferin prellte er erneut die Zeche und wurde wieder einmal in Gewahrsam genommen. Am Sonntag fand sich endlich ein Richter, der einen Haftbefehl erließ. Laut Pressemitteilung waren “in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Lüneburg” die Straftaten der vergangenen Tage zusammengetragen und daraufhin von der Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlungshaft beantragt worden.

Stephan Bothe, der innenpolitische Sprecher der niedersächsischen AfD-Fraktion, hatte die Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) im Landtag zu dem Fall des Serien-Straftäters und zu den Attacken auf die Bäckereimitarbeiterin befragt. Diese behauptete, die Kommunen würden mit schwierigen Personen nicht alleine gelassen und gab an, im ständigen Austausch mit den kommunalen Behörden zu sein.

Bothe kritisierte nicht nur die Äußerungen der Innenministerin, sondern auch das Verhalten der Behörden:

„Mit größtmöglicher Arroganz hat die Innenministerin am Donnerstag meine Frage nach dem Lüneburger Intensivtäter abgetan. Nun zeigt sich drei Tage später ein Ausmaß von Behördenversagen, wie man es sich nicht vorstellen mag. Für die betroffene Frau und ihre Familie ein Alptraum. Ich wünsche ihr bestmögliche Genesung von den körperlichen und sicherlich auch seelischen Verwundungen, die ihr zugefügt wurden.

Die Verantwortung dafür tragen eine schlampig arbeitende Ausländerbehörde, ein unverantwortlich handelnder Richter, der die Person auf freien Fuß setzte, und eine Staatsanwaltschaft, die weder Psychiatrie-Aufenthalt noch Untersuchungshaft oder Verhinderungshaft beantragte. Weiter stellt sich die Frage, warum der offensichtlich hochgefährliche Mann nicht von der Polizei überwacht wurde. Eine anständige Innenministerin würde am Krankenbett der Verletzten um Verzeihung bitten. In jedem Fall muss sie die Angelegenheit umgehend zur Chefsache machen und einen Abschiebeantrag für den Serientäter anweisen. Ich selbst werde mich persönlich bei den Behörden dafür einsetzen, dass diese Person kein weiteres Unheil mehr in Lüneburg und anderswo in Deutschland anrichten kann.“

Mehr gibt es zu dem Fall nicht zu sagen. Es bleibt zu hoffen, dass der Afrikaner nicht bald wieder für Angst und Schrecken in Lüneburg sorgt. Dass illegale Migranten mit einer stetig länger werdenden Strafakte beliebig weiter die Bevölkerung terrorisieren können, ist dabei keineswegs ein Einzelfall: So hatte auch der ausreisepflichtige Afghane in Aschaffenburg Straftat nach Straftat begangen – abgesehen von wiederholten Kurzaufenthalten in der Psychiatrie ließ man ihn immer wieder auf die Bürger los. Ein zweijähriges Kind und ein Mann, der zur Hilfe eilte, zahlten dieses Versagen mit dem Leben.

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