Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Wie Schweizer Schulen die Schüler zur Impfung drängen

Seit langem ist bekannt: Das permanente Tragen von Gesichtsmasken ist gesundheitsgefährdend (Corona-Transition berichtete bereits mehrfach dazu). Trotzdem werden viele Kinder und Jugendliche in der Schweiz noch immer dazu gezwungen. Auch wird der Druck auf die Schüler erhöht, sich impfen zu lassen.

Deutlich zu erkennen ist dies zum Beispiel im Kanton Zürich. Dort verlangt das Volksschulamt in ihrer jüngsten Anpassung der Quarantäneregelungen von den Primar- und Sekundarschulen, dass sie ihre Schüler jede Woche regelmässig testen. In einem Schreiben an alle Schulleitungen und Schulpflegen des Kantons, das Corona-Transition vorliegt, heisst es:

Durch die wöchentliche Testung (es muss mind. 1x/Woche getestet werden) werden asymptomatische Fälle frühzeitig entdeckt und begeben sich in Isolation, wodurch die Virusverbreitung unterbrochen und grosse Ausbrüche vermieden werden können.

Bereits bei einem positiven «Fall» ist fertig lustig. Dann gilt gemäss der Behörde: «Sieben Tage Maskenpflicht für alle, die nicht testen, geimpft oder genesen sind (ausgenommen Kindergartenkinder).» Und weiter: «Zusätzlich für Sekschüler/innen und Erwachsene gilt: ungeschützte enge Kontakte müssen in Quarantäne. Befreit wird, wer geimpft / genesen ist. Zur Schule darf, wer repetitiv testet (privat gilt die Quarantäne weiterhin).»

In der Realität heisst das: Wer als Schüler nicht immer wieder eine Maske anziehen und keine regelmässigen Tests machen möchte, bei denen man sich stets auch der Gefahr eines falsch-positiven Resultats ausgesetzt sieht, der muss sich impfen lassen.

Entsprechend weist die Volksschuldirektion in ihrem Schreiben an die Schulen auch auf diese Möglichkeit hin. «Zudem können sich Kinder ab 12 Jahren sowie Erwachsene durch eine Impfung vor einer Infektion schützen», heisst es im Schreiben.

Pikant: Die vereinzelte Maskenpflicht, welche das Volkschulamt verlangt, ist äusserst umstritten. Denn das Zürcher Verwaltungsgericht hatte am 3. Juni die aufschiebende Wirkung eines Rekurses gegen die Maskentragpflicht für Kinder ab der 3./4. Primarklasse wiederhergestellt (Corona-Transition berichtete).

Im Urteil stellte das Gericht fest, dass Bildungsdirektorin Silvia Steiner ihre Kompetenzen überschritten habe, als sie im Januar die Maskentragpflicht angeordnet hat. Das Urteil scheint jedoch die Schulen nicht weiter zu interessieren.

Einzelne Schulen gehen derzeit noch einen Schritt weiter als das Volkschulamt, das seinerseits das Urteil des Verwaltungsgerichts ignoriert. Die Schulen in Stäfa verlangen von den Schülern ab der 4. Klasse bis auf weiteres eine permanente Maskenpflicht.

Doch nicht nur in Zürich machen Schulen einfach weiter mit der Maskentragpflicht. Auch in Basel-Land ist die Situation nicht besser. Dort hat die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion unlängst die Maskentragpflicht bis mindestens zu den Herbstferien verlängert. Interessant ist die Begründung hierfür. Eine Mutter eines Sekundarschülers wollte von Kantonsarzt Samuel Erny wissen, weshalb das Tragen noch immer obligatorisch sei. Sie verwies dabei darauf, dass Schulen keine «Hot Spots» der Virusübertragung darstellen.

Die Begründung der Behörde: «Mit der im Schutzkonzept der Volksschule vorgesehen Massnahme, nämlich die temporäre Anordnung einer Maskenpflicht, versuchen wir in Ergänzung zum leider momentan nicht genügend wirksamen breiten Testen die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verzögern, um damit nicht nur Isolation/Quarantäne/Long Covid,.. zu verhindern, sondern auch um Zeit zu gewinnen», schreibt Markus B. Fritz stellvertretend für Samuel Erny in seiner Antwort an die Mutter, die Corona-Transition ebenfalls vorliegt. Zudem erachtet er das Maskentragen als «zweckmässig und verhältnismässig.»

Damit nicht genug: Fritz wirbt auch aktiv dafür, dass sich alle Kinder über 12 Jahren impfen lassen. «Denn geimpfte Schülerinnen und Schüler erkranken nicht oder sehr selten, und falls es zur Infektion kommt, weniger stark und sind momentan vor Quarantäne befreit», so Fritz.

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