Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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«Wird im Gesundheitswesen ausgesiebt?»

Der Familienvater Heinz Muster (Name der Redaktion bekannt), arbeitete rund 20 Jahre im Gesundheitswesen, darunter acht Jahre als Ausbilder und zwölf Jahre in der spezialisierten Pflege. Trotz Personalmangel findet er keine Stelle mehr. Grund: er ist zu impfkritisch.

Hier sein Erfahrungsbericht:

«Ich erhielt beste Zeugnisse und Rückmeldungen, auch von meinen Studierenden. Anfang des Jahres habe ich mich auf die Suche nach einer neuen Stelle begeben, weil die Situation für mich unerträglich wurde. Der Grund: pauschalisierende Verbal-Attacken gegen massnahmenkritische Menschen. Kürzlich hatte ich meinen ersten Arbeitstag in einer neuen Stelle.

Eine der ersten Fragen, die mir gestellt wurden: ‹Bist du geimpft?› Ich verneinte und wurde daraufhin informiert, dass ich mich dann auf zwei wöchentliche ‹Spucktests› und permanentes Tragen einer FFP2-Maske einstellen müsse. Ich habe sogleich das Gespräch mit dem Pflegeleiter gesucht und dargelegt, dass ich mit dieser Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften nicht einverstanden bin (Bundesverfassung, Art. 8, 2: ‹Diskriminierungsverbot›).

Er hat dann die ärztliche Leitung hinzugezogen. Als ich der Ärztin meine Situation schilderte, empfand ich die Stimmung als eisig. Man fragte mich vorwurfsvoll, wieso ich mich nicht bereits vor Stellenantritt mit diesen Bedenken gemeldet hätte. Dann hätte man sich vermutlich nicht mehr persönlich mit mir abgeben müssen.

Da wurde mir sogleich klar, dass der Impfstatus bei Einstellungen im Gesundheitswesen wohl künftig mitentscheidend sein wird. Als nächstes wurde mir lapidar die Frage gestellt, was ich denn tun würde, wenn man meine Kinder zur Impfung zwingen würde. Als ich darauf antwortete, dass ich dann versuchen würde, rechtlich dagegen vorzugehen, schien es mir, als hätte man meine, als problematisch erachtete Gesinnung nun endgültig entlarvt.

Zu diesem Zeitpunkt war mir klar, dass aus dieser Anstellung nichts mehr wird. Am Ende wollte man mir nicht einmal den ersten (und einzigen) Arbeitstag bezahlen, mit der Begründung, ich hätte schliesslich keinen ‹Mehrwert› gebracht.

Jetzt bin ich als erfahrener und diplomierter Pfleger arbeitslos. Und das in einem Gesundheitswesen mit Pflegepersonalmangel. Es stellt sich für mich die Frage, ob das wirklich eine gesellschaftlich erwünschte (sowie wissenschaftlich begründbare) Entwicklung ist. Will man Pflegefachpersonen wie mich, die zu ihren Überzeugungen und Werten stehen (Bundesverfassung Art. 15: ‹Glaubens- und Gewissensfreiheit›), und deswegen nicht als Pflegende zweiter Klasse behandelt werden wollen, auf diese Weise aus dem Gesundheitswesen aussieben?

Ich denke, diese Frage sollten sich möglichst viele Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellen, gerade auch in Hinblick auf die kommende Abstimmung zum Covid-19-Gesetz am 13. Juni 2021.»

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