Horst D. Deckert

Wissenschaftlicher Dienst bestätigt Verfassungswidrigkeit des „Demokratiefördergesetzes“

Das von der Ampel-Koalition geplante „Demokratiefördergesetz“ wäre laut eines Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages im Falle einer Einführung verfassungswidrig. Demnach fehle es insbesondere an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz des Bundes für eine Verabschiedung. Mariana Harder-Kühnel kommentiert.

Der Beitrag Wissenschaftlicher Dienst bestätigt Verfassungswidrigkeit des „Demokratiefördergesetzes“ erschien zuerst auf Philosophia Perennis.

Ähnliche Nachrichten