Horst D. Deckert

Zwei Jahre nach Hanau: Ungeeignete Opfer fallen unter den Tisch

Täter, aber wohl auch Opfer: Tobias Rathjen. Traumatisierungen und psychische Probleme werden nur bei ausländischen Massenmördern (Breitscheid, Nizza, Würzburg) anerkannt. Deutsche Mörder haben weder Verständnis, noch Mitleid, noch Kuscheljustiz zu erwarten. Korrekt wäre in allen Fällen Gleichbehandlung vor dem Gesetz. (Foto:ScreenshotYoutube)

Am Abend des 19. Februar 2020 kamen in Hanau elf Personen gewaltsam ums Leben. Unter dem Motto „#saytheirnames” hängen in einigen deutschen Städten schon seit Mitte Januar – also über einen Monat vor dem zweiten Jahrestag des Amoklaufs –  Bilder der Getöteten mit Namen aus. Doch geht es beim „Gedenken an Hanau” wirklich um das Andenken der Opfer? Warum werden dann auf den Plakate nur neun der elf Opfer abgebildet und namentlich benannt? Was ist mit den beiden anderen Opfern, sind sie des Gedenkens nicht wert? Und wer sind diese beiden Opfer?

Tobias Rathjen tötete tatsächlich nicht nur Besucher einer Shisha-Bar und eines angrenzenden Lokals – vorwiegend Türken –, sondern anschließend auch seine pflegebedürftige Mutter und schließlich sich selbst. Ein psychiatrisches Gutachten für die Bundesanwaltschaft kam zunächst zu dem eindeutigen Schluss: Der Mörder sei psychisch schwer krank gewesen, er habe sich von Geheimdiensten und „der mächtigsten Organisation der Welt” verfolgt gefühlt und sei nicht zurechnungsfähig gewesen. Auf diese Einschätzung hin erhob sich ein öffentlicher Proteststurm, und kurz darauf besserte das Bundeskriminalamt nach: Der Mörder habe aus vorwiegend „rassistischen Motiven” gehandelt. Seitdem firmiert die Tat nicht mehr als Amoklauf eines psychisch schwer gestörten Menschen, sondern als „Der Anschlag von Hanau”, und wird von der linken Szene für den „Kampf gegen Rassismus” stark herausgestellt.

Die wirklichen Motive wurden nicht ausermittelt

Die Tat eignet sich gerade deshalb bestens zur Instrumentalisierung, weil der tote Täter uns zum Motiv nichts mehr sagen kann. Und da Rathjen zweifelsfrei als Täter feststeht, wird die Tat auch nicht juristisch aufgearbeitet; gegen Tote erhebt die Staatsanwaltschaft nämlich keine Anklage, und so wird auch nicht weiter untersucht, ob es ein Amoklauf, eine Tat im Wahn oder tatsächlich ein vorsätzlicher Anschlag war. Die ansonsten bei Tötungsdelikten übliche Aufklärung mit Zeugenbefragungen unterbleibt, es findet kein öffentlicher Prozess statt. Die Motive werden nicht weiter ermittelt.

Der Mord an der eigenen Mutter ist hierbei besonders tragisch, ebenso der Selbstmord – unf beides geschah sicher nicht aus Rassismus. Bei den neun Ausländern mag dies der Fall sein sein; vielleicht waren die Tatorte – eine Shisha-Bar und angrenzendes „Café” – Zufallsziele, vielleicht waren sie auch Teil des Verfolgungswahns. Vielleicht war das Motiv Rassismus, vielleicht gab es aber auch andere Gründe. Die Sachlage bleibt unklar. Die Wahrheit ist: Wir kennen das Motiv nicht.

Geht es bei der Plakat-Aktion nun wirklich darum, der Opfer zu gedenken? Nein: Denn es wird eben nicht aller Toten des Anschlags gedacht. Die Plakate unterschlagen die beiden Toten, die nicht ins Schema „Rassismus” passen. Die Plakataktion an sich ist dadurch selbst pikanterweise rassistisch. Opfer des Gedenkens, die den Machern der Aktion nicht zweckdienlich sind, sind offenbar nichts wert – ihre Namen werden nicht genannt. Und wenn der Täter, worauf vieles hindeutet, im schizophren-psychotischen Wahn handelte, war auch er tatsächlich Opfer seiner Krankheit. Die halbe Wahrheit ist jedoch auch immer eine ganze Lüge. Die Fotos des zehnten Opfers findet man im Internet nicht, das Foto des elften Opfers – des Täters – eher selten. Nennen wir daher hier wenigstens ihre Namen (Stichwort #saytheirnames): Gabriele Rathjen und Tobias Rathjen.

 

Dieser Beitrag erschien auch auf Conservo.

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