Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Eine ukrainische Spur und Spielsucht in der ukrainischen Armee: Die Ereignisse des 28. März

Die russische Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht fast jeden Abend eine Zusammenfassung der Ereignisse des Tages in und um die Ukraine. Ich versuche, möglichst jede Zusammenfassung zu übersetzen, auch wenn ich nicht garantieren kann, dass ich das jeden Tag leisten kann, zumal die Zusammenfassung mal am frühen Abend, mal spät in der Nacht erscheint. Hier übersetze ich […]
Dreimal Abstieg in nur einem Leben

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Von PROF. EBERHARD HAMER | Der Autor ist über 90 Jahre alt und über die politische Entwicklung frustriert. Zum dritten Mal erlebt er politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich die gleiche Entwicklung: vom Aufstieg über Blütezeit zum selbst geschaffenen Abstieg. Die gleichen Entwicklungen und die gleichen Fehler wiederholen sich: 1. Aus dem Elend der Wirtschaftskrise glaubte die […]

Filmtipp – Der Fall Selensky

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NuoViso hat heute den ersten Teil einer vierteiligen Doku veröffentlicht, die anderen Teile folgen in den nächsten Tagen. Die Doku zeigt die Karriere von Selensky, wie er als junger Komiker angefangen und sich zum sowohl in Russland als auch in der Ukraine beliebten Comedy-Star entwickelt hat, bevor er dann ukrainischer Präsident wurde. Die Doku ist […]

Cannabis-Legalisierung: Die Dealer-Amnestie

Cannabis-Legalisierung: Die Dealer-Amnestie

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Cannabis-Legalisierung: Die Dealer-Amnestie

Cannabis-Legalisierung: Die Dealer-Amnestie

Am 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis in Kraft treten. Eine Abfrage bei den Ländern zeigt: Zehntausende Strafverfahren müssen neu aufgerollt und bewertet werden. Zahlreiche Dealer und Kriminelle könnten auf freien Fuß kommen.

von Jonas Aston

Am 1. April soll das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis (KCanG) in Kraft treten. Die Umsetzung führt bei Behörden im ganzen Land schon jetzt zu chaotischen Zuständen. Die Kritik an dem von Karl Lauterbach initiierten Vorhaben ist riesig. Gegen das Gesetz gibt es nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken. Wegen teils unklarer Formulierungen sieht sich die Justiz zudem mit zahlreichen Rechtsfragen konfrontiert. Hinzu kommt ein Verwaltungsaufwand, der für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften kaum zu bewältigen ist.

Sofern die Bedingungen zum Eigenkonsum eingehalten werden, ist der Anbau, der Besitz und der Konsum von Cannabis legal. Nach dem neuen Gesetz gilt: Wer zu Hause über 50 Gramm Cannabis verfügt oder in der Öffentlichkeit bis zu 25 Gramm bei sich trägt, der besitzt legal eine „geringe Menge“. Beschlossen wurde jedoch nicht nur die Freigabe der Droge, sondern auch eine Amnestie für Personen, die illegal Cannabis besessen hatten. Wurden Personen wegen des Besitzes einer „geringen Menge“ verurteilt und der Vollzug noch läuft, dann müssen die Staatsanwaltschaften und Gerichte handeln.

In der Regel führt der illegale Besitz von Cannabis nicht zur Inhaftierung; stattdessen wird oft eine Geldstrafe verhängt. Allerdings droht eine Ersatzfreiheitsstrafe, wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht begleichen kann oder will. Doch es gibt auch zahlreiche andere Fallkonstellationen, in denen eine Freilassung oder Strafmilderung in Betracht kommt. Dies ist zum Beispiel denkbar, wenn eine Person eine Körperverletzung begangen hatte und zugleich Cannabis bei sich trug. Thomas Poggel, Oberstaatsanwalt in Arnsberg erklärt gegenüber dem WDR: „In solchen Fällen muss eine Gesamtstrafe aufgelöst und ohne Bestrafung des Cannabis-Besitzes neu gebildet werden“.

Die Justiz steht vor Aktenbergen

In diesen Konstellationen müssen erneut die Richter herangezogen werden und eine neue Strafe unter Herausrechnung der entsprechenden Drogendelikte aussprechen. Je nach Bundesland kommt in 10 bis 20 Prozent aller Urteile ein Erlass oder eine Milderung der Strafe in Betracht, das zeigt eine Anonymous News-Abfrage bei deutschen Generalstaatsanwaltschaften. In Baden-Württemberg wird die Amnestie dazu führen, dass 21 Häftlinge mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April sofort freigelassen werden. Abgesehen von Baden-Württemberg erfuhren wir auf Anfrage bei den Generalstaatsanwaltschaften in den übrigen Bundesländern, dass dort noch nicht konkret Auskunft gegeben werden kann, wie viele Personen am 1. April aus der Haft entlassen werden müssen.

In der Praxis kann einer Person das Handeln mit Drogen oft nicht nachgewiesen werden. In diesen Fällen greift ersatzweise regelmäßig die Verurteilung wegen des illegalen Besitzes von Cannabis. Die von der Ampel initiierte Amnestieregelung führt dazu, dass Tätern, die bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich trugen, die Strafe erlassen wird. Das Cannabisgesetz dürfte also auch dazu führen, dass zahlreiche Dealer auf freien Fuß gesetzt werden oder ihre Strafe zumindest gemildert wird.

Für die Staatsanwaltschaften geht mit der Amnestieregelung ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand einher. Die Bundesregierung rechnet mit maximal 7500 Prüffällen für eine Haftentlassung. Damit dürfte die Ampel jedoch drastisch daneben liegen. Der tatsächliche Arbeitsaufwand ist für die Staatsanwaltschaften wesentlich höher. Landesweit müssen rund 200.000 alte beziehungsweise laufende Sachverhalte händisch überprüft werden.

Das Hessische Justizministerium erklärt hierzu: „Bei nahezu keinem Strafvollstreckungsverfahren“ könne „ohne Einzelfallüberprüfung mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Verurteilung nicht zumindest auch wegen des Besitzes von Cannabis erfolgt ist“. Dennoch müssen die Staatsanwaltschaften aufgrund des kurzen Zeitrahmens Fälle priorisieren. Die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken erklärt auf Anfrage, dass eine Überprüfung sämtlicher Vollstreckungsverfahren „bis zum 1. April voraussichtlich nicht zu gewährleisten sein“ werde. Pro Sachverhalt bleibt den Behörden für die teils komplexen Fallkonstellationen regelmäßig nur eine Bearbeitungszeit von 15 bis 60 Minuten.

Allein in Bayern müssen 29.000 Akten händisch erneut durchgearbeitet. Anders als von der Bundesregierung kommuniziert, wird die Freigabe von Cannabis auch dauerhaft die Gerichte alles andere als entlasten. Im Gegenteil. Auf Anfrage erklärt das bayerische Staatsministerium: „Der verursachte und weiter zu erwartende Zusatzaufwand durch die von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Regelung ist für die Justiz bereits jetzt enorm“.  

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) erklärt gegenüber Anonymous News, dass die Neuregelung „äußerst kompliziert ausgestaltet“ sei. „Sie enthält allein 36 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern.“ Georg Eisenreich erklärt weiter: „Aus meiner Sicht geht die beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Ich lehne das Cannabis-Gesetz der Ampel ab“.

Gesetz werde „Konfrontation mit der Realität“ nicht standhalten

Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Gesetz zur Legalisierung von Cannabis schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Drogen verringert werden. In einem Papier der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPoIG), dass Anonymous News vorliegt, wird das Gesetz heftig kritisiert. Dort heißt es: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat teilweise erhebliche Zweifel daran, dass die vorgetragenen Annahmen einer Konfrontation mit der Realität standhalten“.

Der von der Bundesregierung beschriebene Verwaltungsaufwand für die Behörden sei deutlich zu gering angesetzt und „nicht frei von satirischen Komponenten“. Kontrollen des „Anbaus und der Abgabe, die Bearbeitung von Anträgen, die Überprüfung von Beauftragten, die Besichtigung von Sicherheitsmaßnahmen in den Anbauvereinigungen u.v.a.m.“ müssten „von Menschen wahrgenommen werden“, welche „schlicht nicht vorhanden sind“.

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für das Gesetz frei gemacht. Die Justiz- und Innenministerien hoffen nun darauf, dass das Inkrafttreten des Gesetzes noch im letzten Moment vom Bundespräsidialamt gestoppt wird. Nach Informationen von LTO wird das Gesetz gegenwärtig verfassungsrechtlich geprüft. Die Unterschrift müsste noch in dieser Woche unter das KCanG gesetzt werden. Da sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gegenwärtig im Urlaub befindet, müsste Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als seine Stellvertreterin diese Aufgabe wahrnehmen.

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BR-Diffamierungskampagne gegen Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion:
Der tiefe Sumpf aus Staatsfunk, „Verfassungsschutz“ und NGO-Propagandaschleudern

BR-Diffamierungskampagne gegen Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion:
Der tiefe Sumpf aus Staatsfunk, „Verfassungsschutz“ und NGO-Propagandaschleudern

BR-Diffamierungskampagne gegen Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion:
Der tiefe Sumpf aus Staatsfunk, „Verfassungsschutz“ und NGO-Propagandaschleudern

Der bayerische Gesinnungsableger von „Correctiv“ nennt sich „Bayerischer Rundfunk“, kurz BR. Der wesentliche Unterschied: Die NGO-Privatstasi mit der „Journalisten“-Tarnkappe finanziert sich vor allem aus Steuergeldern, rotem Stiftungs-Filz und großzügigen Zuwendungen globaler Milliardärssozialisten; Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen „Qualitätssenders“ BR sind von der Staatsgewalt eingetriebene Zwangsgebührengelder. Die ideologische Ausrichtung gleicht sich dagegen: linientreu „Grün“-Rot und den Mächtigen immer gern zu Diensten.

Von der medialen Welle, die das linksradikale Desinformationsportal „Correctiv“ mit seiner Verschwörungstheorie vom angeblichen Potsdamer „Geheimtreffen“ ausgelöst hat, wollten die BR-Genossen auch etwas abhaben. Also legten sie mit einer ähnlich aufgezogenen Luftnummer nach: In der AfD-Bundestagsfraktion, rührten sie die Sensationstrommel, seien „mehr als hundert Rechtsextremisten“ als Mitarbeiter der Fraktion oder einzelner Abgeordneter tätig.

Hilfsdienste für den Verfassungsschutz

Die Kumpanei der Journo-Aktivisten vom BR mit dem sogenannten „Verfassungsschutz“ ist offenkundig: Die als „Recherche“ deklarierte Denunziation erschien kaum zufällig am 11. März, also an demselben Tag, an dem die Verhandlung vor dem OVG Münster über die Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Kölner Bundesamt begann. Ein Schelm, der bei solcher leicht durchschaubarer Schützenhilfe Böses denkt.

Tatsächlich beschränkt sich die „Investigativleistung“ des BR darauf, die subjektiven Bewertungen durch die subalterne und vom Innenministerium weisungsabhängige Polit-Behörde „Verfassungsschutz“ auf Fraktions- und Abgeordnetenmitarbeiter anzuwenden. Wer einmal mit den „Identitären“, dem Antaios-Verlag, dem „Institut für Staatspolitik“, einer missliebigen Burschenschaft oder anderen vom VS willkürlich markierten Vereinen und Organisationen zu tun hatte, geriet ins Visier der pseudojournalistischen Gesinnungsschnüffler.

„Extremisten“-Vermehrung aus der Trickkiste

Viel gefunden haben sie trotzdem nicht. Um überhaupt auf eine irgendwie bedeutend klingende Zahl zu kommen, griffen die „Correctiv“-Lehrlinge vom BR zu einem Taschenspielertrick: Weil der „Verfassungsschutz“ die „Junge Alternative“ und mehrere Ost-Landesverbände der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ diffamiert, müssen auch alle Mitglieder dieser Parteigliederungen „Rechtsextremisten“ sein. 

Und, Überraschung, bei Fraktion und Abgeordneten arbeiten etliche Mitglieder von JA und Ost-Landesverbänden. Sogar in den Büros der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie sich das BR-„Recherche“-Team empört. So etwas aber auch: Letzterer ist ja selbst Mitglied im Landesverband Sachsen und somit nach BR- und VS-Maßstäben ein „gesicherter Rechtsextremist“. 

Die Möchtegern-„Investigativjournalisten“ hatten sogar die Dreistigkeit, Chrupalla zu einer Stellungnahme zu diesem grotesken Zirkelschluss aufzufordern: Die AfD ist „rechtsextrem“, weil in ihrer Bundestagsfraktion „Rechtsextreme“ arbeiten, die „rechtsextrem“ sind, weil sie AfD-Mitglieder sind.

Dilettantische „Recherche“

Auch sonst scheinen die BR-Naziriecher nicht die hellsten Leuchten zu sein. Die schematischen Fragenkataloge, mit denen sie in inquisitorischem Drohton bei Fraktion und Mitarbeitern deren angeblich „extreme“ Gesinnung abfragten, strotzten vor Fehlern und Ungenauigkeiten. Da versteht sich von selbst, dass die Fraktion es schon aus Gründen des Datenschutzes und des Schutzes der Personenrechte ablehnte, sich zu einzelnen Personalien zu äußern. 

Statt dessen drohte die Fraktion den BR-Schnüfflern rechtliche Konsequenzen an, sollten sie Falschbehauptungen verbreiten oder einzelne Mitarbeiter an den Pranger stellen. Das wäre ein weiterer eklatanter Verstoß gegen gute journalistische Sitten gewesen: Mitarbeiter sind, anders als Abgeordnete, keine Personen des öffentlichen Lebens und daher in ihren Persönlichkeitsrechten besonders geschützt.

Weidel und Chrupalla verteidigen ihre Mitarbeiter

Die Führung der AfD-Bundestagsfraktion stellte sich sofort und mit deutlichen Worten vor ihre Mitarbeiter. An den Vorwürfen sei „nichts dran“, der Verfassungsschutz sei im übrigen ein „Büttel der Innenminister“, und zudem habe jeder Mitarbeiter einen Hausausweis und sei entsprechend von der Bundestagsverwaltung überprüft worden. Tino Chrupalla nahm die Mitarbeiter als „unbescholtene Bürger“ gegen die „diffamierende und diskreditierende“ Kampagne in Schutz.

Alice Weidel nahm bei einem Pressetermin am selben Tag dem inquisitorischen Eifer der eigens angereisten BR-Journos den Wind aus den Segeln: Die Einschätzungen des sogenannten „Verfassungsschutzes“ interessierten sie „überhaupt nicht, weil es ein Werturteil ist“. Die Medienkampagne sei „politisch aufgeladen, um die AfD weiter zu diskreditieren“; der vom BR fabrizierte Text sei „lächerlich, an den Haaren herbeigezogen“ und arbeite mit „rufschädigenden Mitteln“: „Das ist alles so dummes Zeug.“

Geliefert wie von den Etablierten bestellt

Die politische Kampagne rollte natürlich trotzdem an wie erwartet; schließlich hatten Staatsfunk und Verfassungsschutz genau so geliefert wie von den etablierten Parteien bestellt. Reihum meldeten sich zunächst Fraktionsvorsitzende und parlamentarische Geschäftsführer von „Grünen“, SPD, FDP, CDU und CSU zu Wort, um in ritueller Empörung drohende Gefahren für „die Demokratie“ zu beschwören, weitreichende „Konsequenzen“ oder gar Entlassungen zu fordern und nach „strengeren Zugangsregeln“ zu rufen. 

Der weitere Ablauf folgt einem bekannten Muster: Etablierte Zeitungen und Sender greifen das Kampagnenmaterial dankbar auf und verbreiten die Anschuldigungen weiter, ohne kritische Nachfragen zu stellen oder die willkürlichen VS-Bewertungen kritisch zu beleuchten. Viel gelernt haben die Redaktionen aus der unrühmlichen Vervielfältigung der „Correctiv“-Verschwörungstheorien um das angebliche „Geheimtreffen“ in Potsdam offenkundig nicht. 

Die Kaffeesatzleserei hat wieder Hochkonjunktur; eine Kölner Zeitung ist sich nicht zu dumm, die infantilen Einlassungen eines verklemmten „Grünen“-Mitarbeiters zu einem Artikel zu verarbeiten: Wenn er im Aufzug sehe, dass einer den Knopf für die sechste Etage drücke, auf der sich vor allem AfD-Büros befänden, dann grüße er die betreffende Person selbstverständlich nicht. Fürwahr ein heldenhafter Widerstandskämpfer.

Überflüssig zu erwähnen, dass Linksextremisten, die sich bei SPD und „Grünen“ tummeln, oder militante Antifanten und selbst RAF-Terrorsympathisanten etwa bei der SED-PDS-Linken weder in der Vergangenheit noch heute zu vergleichbarer Aufregung führen. Und fast ebenso selbstverständlich, dass CDU und CSU in der Einheitsfront der Diffamierer und Ausgrenzer auch diesmal wieder ganz vorne mitmarschierten.

Bundestagspräsidium auf Abwegen

Die CDU-Parlamentsvizepräsidentin Yvonne Magwas, langjährige Lebensgefährtin des Verbotsfanatikers und Ex-Ostbeauftragten Marco Wanderwitz (Insider-Codename: „Mr. Running Gag“) und auch sonst nicht mit überragenden Geistesgaben gesegnet, beschwor im besten „Grünen“-Jargon „Abgründe an Menschenfeindlichkeit“ und forderte „Gesetzesverschärfungen“ und neue Zugangsbeschränkungen. 

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, nach SPD-Art auch im zweithöchsten Staatsamt vor allem Parteipolitikerin und nicht etwa neutrale Amtsperson, ließ umgehend verlauten, neue Gesetze und Beschränkungen seien bereits in Planung. Der Beifall von Innenministerin und Parteifreundin Nancy Faeser war ihr dabei selbstredend sicher. Bei der Verfolgung Andersdenkender steht die „Antifa“-Ministerin bekanntlich immer Gewehr bei Fuß.

Dass das nicht so einfach geht, wenn man wenigstens den Anschein der Rechtsstaatlichkeit wahren und nicht auch allen anderen Abgeordneten die Ausübung des freien Mandats erschweren will, weiß Bas natürlich und warnt vorsichtshalber schon mal vor „Hauruckaktionen“ und „Schnellschüssen“. Beim „Kampf gegen rechts“ freilich, man weiß es, zählt vor allem die Haltung, die Bereitschaft zur Rechtsbeugung ist im Preis stets inbegriffen.

Die richtigen Fragen stellen

Dabei wären es ganz andere Fragen, die Bundestagspräsidentin Bas dringend beantworten müsste. Zum Beispiel, wie die BR-Inquisitoren überhaupt an die Namen der Fraktionsmitarbeiter gekommen sind, die sie mit ihren Fragenkatalogen bombardiert haben. Hat der Verfassungsschutz die öffentlich-rechtlichen Fußtruppen gefüttert – der Verdacht war auch schon im Fall der „Correctiv“-Ausspähung des privaten Treffens in Potsdam laut geworden.

Aus Kreisen der AfD-Bundestagsfraktion war zu erfahren, dass in den zurückliegenden Wochen mutmaßliche Mitarbeiter der „Grünen“ dabei zu beobachten gewesen seien, wie sie durch die Gänge schlichen und Namensschilder an Bürotüren der Fraktionsmitarbeiter fotografierten. 

Dem Vernehmen nach waren auch Abgeordnetenmitarbeiter behelligt worden, die in keiner – möglicherweise gehackten – internen Liste der Fraktion auftauchen, weil sie zum Beispiel in Wahlkreisbüros tätig sind. Sollte also die undichte Stelle in der Bundestagsverwaltung zu finden sein, wo die Gehälter der betreffenden Mitarbeiter über die jeweiligen Abgeordnetenbudgets abgerechnet werden? In jedem Fall behält sich die Fraktion rechtliche Schritte gegen mögliche illegale Informationsbeschaffungen vor.

Fortsetzung der Kampagne auf Landtagsebene

Die Kampagnenmaschine von Staatsfunk, VS und Polit-Establishment läuft unterdessen weiter und dehnt die Kampfzone auf die Mitarbeiter der Landtagsfraktionen aus. Auch in der bayerischen AfD-Fraktion seien „Rechtsextremisten“ beschäftigt, denunzieren die BR-Aktivisten in einer weiteren Artikelsalve die Opposition im bayerischen Landtag. 

Die CSU-Landtagspräsidentin Ilse Aigner greift diese Vorlage freudig auf. Im Landtagspräsidium – in dem der AfD der ihr zustehende Sitz bekanntlich ebenso wie im Präsidium des Deutschen Bundestags rechtswidrig verweigert wird – diskutiere man bereits, ob eine Auszahlung der Gehälter an Abgeordnetenmitarbeiter, die als „verfassungsfeindlich“ markiert wurden, verhindert werden könne. 

Nach Recht und Gesetz ist das nicht so ohne weiteres möglich, also hat Aigner erst einmal ein „Gutachten“ angefordert. Eine „rechtliche Grundlage“ für solche Säuberungsaktionen gibt es in keinem Bundesland; die CSU-Landtagspräsidentin wäre bei dieser Eskalation gerne der Vorreiter.

Rechtsbeugung und Einschüchterung

Landtagspräsidentin Aigner weiß natürlich ebensogut wie Bundestagspräsidentin Bas und ihre „grün“-rot-schwarzen Stellvertreter, dass sie mit der abenteuerlichen Vorstellung, Berufsverbote und Gehaltsstreichungen auf der Grundlage von VS-Bewertungen zu verhängen, arbeitsrechtlich auf verlorenem Posten stehen. 

Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung sind Einstufungen als „rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz lediglich „Werturteile“ der jeweiligen Behörde, wie das Bundesverwaltungsgericht am 18. Mai 2001 geurteilt hat. Aus diesen Einstufungen folgen laut Bundesverfassungsgericht keine „automatischen“ Rechtswirkungen, es sind daran auch „keinerlei rechtliche Auswirkungen geknüpft“.

Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass diese Drohungen Theaterdonner bleiben mit dem Ziel, Mitarbeiter einzuschüchtern und potenzielle Bewerber abzuschrecken, um die Arbeit der AfD-Fraktionen in Bund und Land zu erschweren. 

Das Wahljahr 2024 wird schmutzig und unappetitlich

Auch das ist immer noch blanke und willkürliche Rechtsbeugung und dreister Missbrauch staatlicher Macht. Dass der Staatsfunk dazu in Kumpanei mit dem Verfassungsschutz die Munition liefert, ist um so unappetitlicher, als der BR für diese Schmutzarbeit im Dienst der Mächtigen selbst äußerst fragwürdiges Personal einsetzt. 

Leute wie Alexander Nabert, der bei der BR-„Recherche“ zu angeblich extremistischen AfD-Fraktionsmitarbeitern eine führende Rolle gemacht hat. Bevor er beim BR als „Investigativjournalist“ anheuerte, tummelte Nabert sich bei der „Grünen Jugend“ und bei linksradikalen Blättern wie „taz“ und „Jungle World“ und twitterte gerne mal über „Volkstod“ und „Deutschland du mieses Stück Scheiße“. 

So ticken also die ehrenwerten Hilfstruppen, mit denen das „grün“-linke Establishment „die Demokratie“, oder vielmehr: die eigene Macht verteidigen will. Das Wahljahr 2024 wird hässlich, und es wird den Unangepassten noch einiges an Standhaftigkeit und Nervenstärke abverlangen.

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Der tiefe Sumpf aus Staatsfunk, „Verfassungsschutz“ und NGO-Propagandaschleudern appeared first on Deutschland-Kurier.

Künstliche Intelligenz und Wettervorhersage … eine stille Revolution in der numerischen Wettervorhersage ist im Gange

Künstliche Intelligenz und Wettervorhersage … eine stille Revolution in der numerischen Wettervorhersage ist im Gange

Paul Dorian

Überblick

Es war nur eine Frage der Zeit… Künstliche Intelligenz (KI) hat in der Welt der numerischen Wettervorhersage Einzug gehalten, wobei der Schwerpunkt auf der „Mustererkennung“ liegt, und es ist nicht abzusehen, wohin dies in der Welt der Wettervorhersage führen wird. Die numerische Wettervorhersage eignet sich gut für KI, da sie – in ihrer derzeitigen Form – eine enorme Menge an Datenverarbeitung und Supercomputerleistung erfordert, um die physikalischen Gesetze der Strömungsdynamik zu lösen und so die Wetterbedingungen in der Zukunft zu erzeugen. Einer der bemerkenswertesten KI-Fortschritte der letzten Jahre stammt vom Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage, das experimentelle KI-Prognosen erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Künstliche Intelligenz und Wettervorhersage … eine stille Revolution in der numerischen Wettervorhersage ist im Gange

Vorhersagekarte für Montag, den 1. April, erstellt von der 00Z „Artificial intelligence“ Version des Euro-Modells; Karte mit freundlicher Genehmigung des ECMWF, tropicaltidbits.com

Vorhersagekarte für Montag, den 1. April, erstellt von der „konventionellen“ Version des Euro-Modells für 00Z; Karte mit freundlicher Genehmigung von ECMWF, tropicaltidbits.com

Details

Die Genauigkeit der Wettervorhersagen hat sich im Laufe der Jahre verbessert. Die heutigen 6-Tage-Vorhersagen sind etwa so gut wie die 3-Tage-Vorhersagen von vor 30 Jahren. Diese Verbesserung der Gesamtgenauigkeit hat zahlreiche Gründe, von denen einer mit der viel besseren Rechenleistung in der heutigen Welt im Vergleich zu damals zu tun hat. Künstliche Intelligenz treibt jetzt eine neue Revolution in der numerischen Wettervorhersage voran, von der viele glauben, dass sie modellbasierte Wettervorhersagen hervorbringen wird, die genauso gut oder sogar besser sind als die besten traditionellen Modelle.

Das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) ist dafür bekannt, dass es eines der besten „traditionellen“ Computer-Vorhersagemodelle der Welt erstellt, das den meisten als „EZMW-Modell“ bekannt ist. Im Herbst 2023 begann diese Behörde mit der Erstellung ihrer eigenen experimentellen, auf einem KI-Modell basierenden Prognosen, die offiziell als „ECMWF-AIFS“ bezeichnet werden, wobei AIFS ein Akronym für „Artificial Intelligence Forecasting System“ ist. Dieses experimentelle, auf den Ausgangsbedingungen des ECMWF basierende Vorhersagemodell wurde in einer Alphaversion der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt und kann auf der eigenen Website hier eingesehen werden. Die Auflösung des ECMWF-AIFS-Modells beträgt etwa ein Grad (111 km), wobei geplant ist, diese in Zukunft regelmäßig zu erhöhen.

Vorhersagekarte der 850-hPa-Temperaturanomalie für Montag, den 1. April, erstellt von der 00Z-Version des Euro-Modells mit „künstlicher Intelligenz“; Karte mit freundlicher Genehmigung des ECMWF, tropicaltidbits.com

Bei herkömmlichen Wettermodellen wird zunächst eine Momentaufnahme der aktuellen Bedingungen, beruhend auf Beobachtungen von Satelliten, Wetterstationen und Bojen in ein gitterartiges Computermodell eingegeben, welches die Atmosphäre in Millionen von Gitterzellen unterteilt. Diese Momentaufnahme wird dann für jedes Feld durch Anwendung von Gleichungen der physikalischen Gesetzen der Strömungsdynamik zeitlich extrapoliert, was eine große Rechenleistung erfordert. Diese Art der Datenverarbeitung erfordert Supercomputer mit 1 Million Prozessoren und kann mehrere Stunden in Anspruch nehmen – in der Regel viermal pro Tag.

Vorhersagekarte der 850-mB-Temperaturanomalie für Montag, den 1. April, erstellt von der 00Z-Version des Euro-Modells mit „künstlicher Intelligenz“; Karte mit freundlicher Genehmigung des ECMWF, tropicaltidbits.com

Die neuen KI-Modelle spielen eine Rolle bei der Wettervorhersage, indem sie vergangene Wetterereignisse simulieren und analysieren, aus historischen Daten lernen und wiederkehrende Wettermuster erkennen, wodurch die Fähigkeit der KI zur Vorhersage künftiger Wetterbedingungen verbessert wird. Mit anderen Worten, die KI überspringt die Kosten für das Lösen der Gleichungen zugunsten von „Deep Learning“, nachdem sie mit 40 Jahren ECMWF-Reanalysedaten trainiert hat (eine Kombination aus Beobachtungen und kurzfristigen Modellvorhersagen, die das vergangene Wetter am besten wiedergibt). (Quelle).

Die Europäische Agentur ist bei der Erstellung von KI-Vorhersagemodellen nicht allein, denn zahlreiche Tech-Giganten sind daran beteiligt. In einem kürzlich in der Zeitschrift Science veröffentlichten Artikel stellte Google GraphCast vor und behauptet, dass es bei 90 % seiner Überprüfungsziele bis zu zehn Tage im Voraus genauere (und schnellere) Wettervorhersagen machen kann als die hochauflösende Vorhersage des ECMWF (HRES).

Die KI-Prognosen haben in den letzten Jahren rasante Fortschritte gemacht, und einer der nächsten wichtigen Schritte wird die Erstellung von Ensemble-Ergebnissen sein, die dazu beitragen, die Unsicherheit zu erfassen, indem ein Modell mehrfach mit leicht abweichenden Eingabeparametern ausgeführt wird, um eine Reihe von Ergebnissen zu erzielen. Auch wenn kaum jemand damit rechnet, dass herkömmliche Prognosemodelle in absehbarer Zeit verschwinden werden, wird die künstliche Intelligenz in naher Zukunft wahrscheinlich den Punkt erreichen, an dem sie eine sehr nützliche Ergänzung darstellen kann. Und wenn es um künstliche Intelligenz geht, kann man unterm Strich wirklich nicht sagen, wohin sie uns in den nächsten fünf oder zehn Jahren führen wird; bleiben Sie also, wie immer, wenn es um Wettervorhersagen geht, am Ball.

Meteorologe Paul Dorian, Arcfield (arcfieldweather.com)

Link: https://wattsupwiththat.com/2024/03/26/artificial-intelligence-and-weather-forecastinga-quiet-revolution-is-taking-place-in-numerical-weather-prediction/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

„Achtung, Reichelt!“: Plötzlich soll ISIS-Gruß nicht mehr islamistisch sein

„Achtung, Reichelt!“: Plötzlich soll ISIS-Gruß nicht mehr islamistisch sein

„Achtung, Reichelt!“: Plötzlich soll ISIS-Gruß nicht mehr islamistisch sein

Wir befinden uns inmitten einer historischen Debatte, die große Auswirkungen auf die Zukunft unseres Landes haben wird. Es geht um die Frage, ob wir als freie westliche Gesellschaft den Gruß der Islamisten, den empor gestreckten Zeigefinger, mit dem Terroristen seit Jahrzehnten ihre barbarischen Gräueltaten feiern, normalisieren und als Zeichen vollkommen unpolitischer Frömmigkeit in unserem Alltag […]

„Love Priest“ Tim Kellner liest die Messe im Deutschland-Kurier: Migranten sind eine Bereicherung – für die Kriminalstatistik!

„Love Priest“ Tim Kellner liest die Messe im Deutschland-Kurier: Migranten sind eine Bereicherung – für die Kriminalstatistik!

„Love Priest“ Tim Kellner liest die Messe im Deutschland-Kurier: Migranten sind eine Bereicherung – für die Kriminalstatistik!

Jeden Donnerstag um 18 Uhr: „Love Priest“ Tim Kellner liest exklusiv die Messe im Deutschland-Kurier! Im 15. „Hochamt“ geht es vor allem um die explodierende Ausländer-Kriminalität. Das Thema ist inzwischen auch bei Markus Lanz im ZDF angekommen: 52 Prozent der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität haben keinen deutschen Pass. Den „Love Priest“ würde in diesem Zusammenhang vor allem interessieren, wer von den 48 Prozent verbleibenden Pass-Deutschen auf welchen Vornamen hört? 

Ein weiteres ausführliches Thema der 15. Messe sind die geschwärzten RKI-Files. Darüber, dass es während der Corona-Hysterie laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) keinen politischen Einfluss auf das Robert-Koch-Institut gegeben haben soll, lachen sich nicht nur Dick & Doof kaputt.

Noch was vergessen? Ach ja, die Zahl der Ukrainer („Ukros“) hierzulande hat mit 1,65 Millionen einen neuen Höchststand erreicht – die Kinderarmut in Deutschland aber auch! Man müsse halt „Prioritäten setzen“, ätzt der „Love Priest“.

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<div>Geheimtreffen Buschmann & Harbarth: Demokratie wird abgeschafft</div>

Geheimtreffen Buschmann & Harbarth: Demokratie wird abgeschafft

<div>Geheimtreffen Buschmann & Harbarth: Demokratie wird abgeschafft</div>(David Berger) Ampel und Union wollen das derzeit von einem Ziehsohn Merkels geleitete Verfassungsgericht auf einem vor einem Einfluss durch Parteien schützen, nicht ihrer eigenen, sondern der AfD. Darüber berieten Bundesjustizminister Buschmann und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, in einem Geheimtreffen.

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