Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

150 Kenianer: Nach Klage von Pro Asyl schon wieder Migranten eingeflogen

150 Kenianer: Nach Klage von Pro Asyl schon wieder Migranten eingeflogen

150 Kenianer: Nach Klage von Pro Asyl schon wieder Migranten eingeflogen

Unfassbar: Am 17. Dezember sind erneut 150 Migranten nach Deutschland eingeflogen worden, dieses Mal nicht aus Afghanistan, sondern aus Kenia – im Rahmen des UNHCR-Resettlement-Programms. Ermöglicht wurde die Einreise allerdings erst durch eine Klage von Pro Asyl. Dieser Vorgang ist ein weiteres Beispiel dafür, wie eine aus dem Ruder geratene Migrationspolitik gegen den erklärten Willen großer Teile der Bevölkerung fortgesetzt wird

Es geht immer weiter – erst im November waren 192 Afghanen eingeflogen worden. Am Mittwoch sind rund 150 angeblich besonders schutzbedürftige Personen aus Kenia am Flughafen Leipzig angekommen. Sie kamen mit zwei Flugzeugen – einem Charterflug mit etwa 141 Personen und einem Linienflug mit etwa 10 Personen. Viele stammen aus Konfliktregionen wie dem Südsudan, dem Kongo, Somalia und anderen afrikanischen Staaten. Unter ihnen sollen mehrere alleinstehende Frauen mit Kindern sein.

Diese Menschen wurden über das Resettlement-Programm des UN‑Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) ausgewählt. Das funktioniert so: Das UNHCR schlägt angeblich besonders schutzbedürftige Personen vor, die der Erzählung nach nicht in ihr Heimatland zurückkehren oder im Erstaufnahmeland bleiben können. Deutsche Behördenvertreter führen dann vor Ort Befragungen und Sicherheitsüberprüfungen durch.

Deutschland nimmt sie schließlich auf und erteilt ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre, ohne dass sie einen Asylantrag stellen müssen. Bei guter Integration ist später eine unbefristete Niederlassung möglich. Die Aufnahme erfolgt nicht einmalig, sondern in unregelmäßigen Abständen.

Ursprünglich war die Aufnahme bereits für Mai 2025 geplant, doch dieser Flug wurde kurzfristig abgesagt, da die alte Bundesregierung mit Verweis auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD einen vorübergehenden Aufnahmestopp verhängt hatte. Das zu dem Zeitpunkt noch von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium teilte damals mit, vorläufig würden keine Zusagen für neue Aufnahmen über das Resettlement-Programm mit dem UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) gemacht.

Daraufhin hatten einige der Betroffenen erfolgreich gegen die Absage geklagt – mit Unterstützung von Pro Asyl. Ende Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Fall einer Frau aus dem Südsudan, die an einer neurologischen Erkrankung leidet und zusammen mit fünf Angehörigen für eine Resettlement-Aufnahme ausgewählt worden war, dass ihr die Einreise zu gewähren sei. Infolge dieses Urteils wurde entschieden, allen Menschen, die für den Flug am 8. Mai vorgesehen waren, die Einreise zu ermöglichen.

Für Pro Asyl, Teil der linksgrünen Asyl-Lobby, ist das offenbar ein Grund zum Feiern. Für den deutschen Steuerzahler, der die Neuankömmlinge alimentieren muss und ohnehin ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans, sicher nicht.

Die Einreise dieser 150 Menschen wird von Politik und Teilen der Medien als humanitäre Erfolgsmeldung präsentiert. Doch dieser Vorgang steht exemplarisch für eine Migrationspolitik, die seit Jahren an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit operiert und dennoch unbeirrt fortgesetzt wird.

“Mit Vehemenz werden unsere Werte, unsere Kultur und unser Sozialsystem ausverkauft“, schreibt Alice Weidel dazu auf X – und trifft damit den Nagel auf den Kopf.

Besonders kritisch ist, dass die Einreise infolge einer gerichtlichen Entscheidung erfolgte. Migration wird offenbar nicht mehr gesteuert, sondern notfalls sogar von Gerichten erzwungen. Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Wer erfolgreich klagt, darf einreisen – unabhängig davon, ob Kommunen überlastet sind, Wohnraum fehlt oder Integrationsstrukturen längst kollabieren. Die Politik zieht sich aus der Verantwortung zurück, Gerichte übernehmen faktisch die Rolle migrationspolitischer Entscheider. Das ist kein funktionierender Rechtsstaat, sondern ein Zeichen politischer Kapitulation.

Bevölkerung fordert FPÖ-Kurs: Integrationsbarometer belegt Totalversagen der Regierung

Bevölkerung fordert FPÖ-Kurs: Integrationsbarometer belegt Totalversagen der Regierung

Bevölkerung fordert FPÖ-Kurs: Integrationsbarometer belegt Totalversagen der Regierung

Die Bevölkerung hat der österreichischen Migrationspolitik im neuen Integrationsbarometer ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. „Die Zahlen beweisen, wovor wir Freiheitliche seit Jahren warnen”, schlussfolgert FPÖ-Generalsekretär und Heimatschutzsprecher NAbg. Michael Schnedlitz: “Die Massenzuwanderung zerstört unsere Sicherheit, unser Zusammenleben und unseren sozialen Frieden. Die Österreicher haben die Nase gestrichen voll von dieser Politik der offenen Grenzen und der Unfähigkeit dieser Regierung!“

Schnedlitz wertet das heute von Studienleiter Peter Hajek und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) vorgestellte Integrationsbarometer als “Selbstanklage und die nächste Bankrotterklärung für die gesamte schwarz-rot-pinke Asyl- und Migrationspolitik und vor allem für die ÖVP selbst”.

60 Prozent der Österreicher sorgen sich demnach um die Verbreitung des politischen Islam, 66 Prozent bewerten das Zusammenleben mit Muslimen und Flüchtlingen als schlecht und 47 Prozent fühlen sich unsicherer als im Vorjahr. Michael Schnedlitz sieht hier eine direkte Konsequenz der Realitätsverweigerung der Regierung: „Während die ÖVP mit PR-Shows versucht, von ihrer eigenen Schuld abzulenken, spürt die Bevölkerung die brutale Realität tagtäglich am eigenen Leib: importierte Gewalt, die Ausbreitung des politischen Islams und die massive Belastung unseres Sozialsystems. Wenn fast die Hälfte der Menschen Angst hat, zeigt das, dass die Regierung ihre wichtigste Aufgabe, nämlich für die Sicherheit der eigenen Bürger zu sorgen, komplett vernachlässigt hat!“

Die Ergebnisse der Befragung lesen sich für den FPÖ-Generalsekretär wie ein weiterer Beleg dafür, dass die Bevölkerung exakt jene Maßnahmen fordert, die bei der FPÖ seit Jahren auf der politischen Agenda stehen. Doch die ÖVP blockierte – sowohl bei unzähligen freiheitlichen Anträgen als auch bei den Regierungsverhandlungen. „Die Menschen in unserem Land sind viel weiter als die abgehobene Polit-Elite der Einheitspartei: 70 Prozent fordern eine Obergrenze bei Asylanträgen und 68 Prozent befinden, dass es genügend Angebote zur Integration gibt, was die PR-Floskeln von Plakolm und die neu erfundene Härte der ÖVP bei Integrationsthemen als Nebelgranaten sondergleichen entlarvt!”, so Schnedlitz. Sein Fazit: “Der gesamte Bericht ist ein klarer Auftrag an die ÖVP, endlich zurückzutreten und ihre Posten zu räumen, um eine ‚Festung Österreich‘ zu errichten, wie sie nur ein Volkskanzler Herbert Kickl garantieren kann.“

Die Regierung solle die Studie keineswegs als Arbeitsauftrag verstehen, sondern als “Endzeugnis für eine katastrophale Politik”. Schnedlitz prangert an: “Allen voran die ÖVP und ihre Koalitionspartner haben bewiesen, dass sie weder willens noch fähig sind, die Interessen und Sorgen der Österreicher ernst zu nehmen. Das hat nun Plakolm sogar per Studie selbst untermauert. Es ist höchste Zeit für einen Systemwechsel, für einen konsequenten Asylstopp, für massive Rückführungen und für eine Politik, die wieder unsere Leute in den Mittelpunkt stellt!“

Behauptung von SPDlerin: AfD-Abgeordneter habe angeblich Hitlergruß gezeigt

Behauptung von SPDlerin: AfD-Abgeordneter habe angeblich Hitlergruß gezeigt

Behauptung von SPDlerin: AfD-Abgeordneter habe angeblich Hitlergruß gezeigt

Berichte über Hakenkreuze, Hitlergrüße und Co. werden von der Öffentlichkeit bereits überaus kritisch eingeordnet: Zu oft steckten dahinter Märchenerzählungen oder linke Täter, die gegen den politischen Gegner agitieren wollten. Auch ein aktueller Fall wirft Fragen auf. Der AfD-Abgeordnete Matthias Moosdorf steht momentan unter Beschuss: Eine ehemalige SPD-Abgeordnete beschuldigt ihn, 2023 im Bundestag den Hitlergruß samt Hackenschlag gezeigt zu haben. Offenbar ist sie jedoch die einzige, die ihn dabei (angeblich) beobachtet hat.

Laut Pressemitteilung vom 15. Dezember hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den (nicht namentlich genannten) AfD-Bundestagsabgeordneten Anklage wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben:

Der Beschuldigte soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Parteikollegen im Bereich der Garderobe am Zugang Ost zum Reichstagsgebäude mit einem “Hackenschlag“ und dem sogenannten „Hitlergruß“ begrüßt haben. Dem Angeschuldigten soll dabei bewusst gewesen sein, dass die Grußform der verbotenen nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Der Deutsche Bundestag hatte im Oktober 2025 die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

Ein gefundenes Fressen für Systemmedien: “AfD-Abgeordneter Matthias Moosdorf wegen Hitlergrußes in Bundestag angeklagt”, titelte etwa der “Stern” und behauptet rundheraus auf X: “Der Hitlergruß gilt als verfassungswidriges Kennzeichen. Trotzdem hat ein AfD-Politiker damit einen Parteikollegen begrüßt. Jetzt gibt es Konsequenzen.” War die Stern-Redaktion etwa hautnah dabei, um sich zu solch einer Tatsachenbehauptung hinreißen zu lassen? Das wird in etlichen kritischen Kommentaren hinterfragt. Im Artikel selbst steht nun die Formulierung “soll begrüßt haben” – man habe den Artikel aktualisiert, heißt es am Ende des Textes.

Mit mehr als der Aussage, dass der Vorwurf skurril sei, lässt man Matthias Moosdorf selbst jedoch nicht zu Wort kommen. Der veröffentlichte eine Stellungnahme auf X.

Moosdorf weist darin den Vorwurf von sich und betont, dass er auch auf nur eine einzige Person zurückgehe (eine inzwischen ehemalige SPD-Politikerin namens Anke Hennig, die aus ihrem AfD-Hass kein Geheimnis gemacht hat) – weitere Zeugen gebe es nicht:

Die Ermittlungen wurden mir zusammen mit der Anklage letzte Woche überstellt. In der ca. 200- Seiten starken Akte gibt es einen genau eine Person, die diesen absurden Vorwurf formuliert: Ich solle im Juni vor zwei Jahren in der Eingangshalle zum Bundestag beim Abgeben der Garderobe meiner Frau den sog. „Hitlergruß“ gezeigt haben. Diese Person ist eine ehemalige SPD-Abgeordnete, die in der AfD ein „Sammelbecken für Nazis“, „Hass, Menschenfeindlichkeit und Intoleranz“ sieht, die „in der modernen Gesellschaft keinen Platz haben darf.“ Alle unmittelbaren Zeugen, Garderobenfrauen, die Bundestagspolizei, Passanten, Pförtner und Gäste, zusammen acht Personen, verneinen allesamt die Darstellung der Anzeige. Wir werden uns umgehend dazu detaillierter äußern. Ich selbst betone noch einmal, dass ich den Vorwurf absolut von mir weise. Es ist beschämend, dass man auf diesem Niveau ein politisches Spektakel herbeikonstruieren will, statt sich mit den Inhalten unserer Partei und ihrer Politik konstruktiv auseinanderzusetzen.

Dass acht anwesende Zeugen den Vorwurf demnach nicht bestätigen, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Anklage. Das wird auch von Henning Hoffgaard von der Jungen Freiheit bestätigt, der auf X schrieb: “Ich kenne die Ermittlungsakte. Das ist ein einziger Skandal. Das ist nichts anderes als eine politisch motivierte Verfolgung der Opposition.” Moosdorf selbst prangerte an anderer Stelle DDR-Methodik an:

Was man hier tut, nannte man in der DDR “Zersetzung”, Vorverurteilung mit dem Ziel, gewaltigen finanziellen und medialen Schaden anzurichten. Der bleibt auch dann, wenn der eigentliche Inhalt längst erledigt ist.

Vor Vorverurteilungen scheut der mediale Mainstream sich bekanntlich nicht – in dubio pro reo scheint hier längst nicht mehr zu gelten. Im Kampf gegen die unliebsame Opposition scheint inzwischen vielmehr jedes Mittel recht. Das wissen aber auch viele Bürger.

Es wird sich zeigen, wie das Verfahren ausgeht: Sollte sich der Eindruck eines neuerlichen politisch motivierten Angriffs auf die AfD bestätigen, so dürfte es jedenfalls nicht die Alternative für Deutschland sein, die dadurch weiter in der Gunst der Bevölkerung sinken wird.

Regierung ohne Fesseln: Das Jahr, in dem die Verfassung ihre Leitplanken verlor

John W. und Nisha Whitehead

Wir leben inzwischen in einem Land, in dem verfassungsmäßige Rechte in der Theorie existieren, nicht aber in der Praxis.

Doch was nützen Rechte auf dem Papier, wenn jeder Zweig der Regierung sie ignorieren, umgehen, aushöhlen oder schrittweise abbauen darf?

Zweihundertvierunddreißig Jahre nach der Ratifizierung der Bill of Rights am 15. Dezember 1791 sind die Schutzmechanismen, die „Wir, das Volk“ vor staatlichem Machtmissbrauch bewahren sollten, kaum noch wiederzuerkennen.

In einer Weise, die sich die Gründerväter kaum hätten vorstellen können — und niemals toleriert hätten — sind die Sicherungen gegen staatliche Übergriffe zu kaum mehr als leeren Floskeln verkommen.

Amerikas Gründer verstanden, dass Macht korrumpiert und absolute Macht — insbesondere wenn es um machthungrige Regierungen geht, die auf Kosten individueller Freiheiten institutionelle Macht anhäufen — absolut korrumpiert. Deshalb bestanden sie darauf, die Regierung „mit den Ketten der Verfassung zu binden“.

Im Jahr 2025 sind diese Ketten Glied für Glied durchtrennt worden.

Diese Glieder wurden nicht heimlich zerstört. Sie zerbrachen unter der Last von Exekutivanordnungen ohne Zustimmung des Kongresses, von richterlichen Doktrinen, die Fehlverhalten vor Verantwortung schützen, und von einem Kongress, der seine eigenen verfassungsmäßigen Vorrechte nicht mehr verteidigt.

Wenn Amerikaner nun endlich die wahre Bedeutung verfassungsrechtlicher Grenzen erkennen, dann deshalb, weil die Regierung sie ständig verletzt — und jeden herausfordert, sie daran zu hindern. Immer wieder wird uns eingeprägt, dass verfassungsrechtliche Schranken nicht mehr gelten, wenn sie den Mächtigen unbequem sind.

Jede Regierung, die Rechte als Privilegien behandelt — abhängig von wirtschaftlichem Status, Staatsangehörigkeit, Herkunft, sexueller Orientierung, religiösen Überzeugungen oder politischer Ausrichtung — hat die Bill of Rights bereits aufgegeben.

Und eine Regierung, die dies mit dem Segen der Gerichte tut, ist keine verfassungsmäßige Republik.

Wenn Rechte zu Privilegien werden, bleibt ein Zwei-Klassen-System der Freiheit zurück: jene, denen das Privileg gewährt wird, ihre verfassungsmäßigen Rechte zu genießen, und jene, die dafür ins Visier geraten, eben diese Rechte auszuüben.

Die Bill of Rights war als Bollwerk gedacht. Jeder Zusatzartikel wurde als Barriere gegen eine spezifische Form der Tyrannei verfasst.

Im Jahr 2025 knickte jede einzelne dieser Barrieren unter der Last von Regierungskorruption, politischer Zweckmäßigkeit, parteipolitischen Interessen und institutioneller Vernachlässigung ein.

Im Folgenden wird beschrieben, wie es aussah, ohne den Schutz der Bill of Rights im amerikanischen Polizeistaat zu leben.

Erster Zusatzartikel — Meinungsfreiheit ohne Schutz

Im Jahr 2025 war das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht garantiert — es war an Bedingungen geknüpft.

Zweiter Zusatzartikel — Das Recht auf Selbstverteidigung in einer militarisierten Nation

Während sich die politische Klasse auf kulturkämpferische Debatten über Waffenbesitz fixierte, weitete die Regierung stillschweigend die Militarisierung der Polizei aus, föderalisierte Nationalgardeeinheiten und erweiterte die exekutive Befugnis, bewaffnete Kräfte im Inland einzusetzen.

Dritter Zusatzartikel — Einquartierung ohne Quartiere: Der Aufstieg der inneren Militarisierung

Auch wenn Amerikaner nicht mehr mit der buchstäblichen Einquartierung von Soldaten in ihren Häusern konfrontiert sind, wurde der Geist des Dritten Zusatzartikels — das Verbot des Einsatzes des Militärs gegen die Zivilbevölkerung — mit Füßen getreten.

Vierter Zusatzartikel — Privatsphäre ohne Grenzen

Die Verfasser schrieben den Vierten Zusatzartikel als Reaktion auf „Generalvollmachten“: weitreichende, verdachtslose Durchsuchungen durch die britische Krone. Im Jahr 2025 sind die digitalen Entsprechungen solcher Generalvollmachten zur Routine geworden — ausgeführt mit der Geschwindigkeit eines Algorithmus und gerechtfertigt durch die dünnsten Standards. Amerikaner leben nun unter einer Überwachung, die so allgegenwärtig ist, dass Privatsphäre größtenteils nur noch in der Rechtstheorie existiert.

Fünfter und Sechster Zusatzartikel — Rechtsstaatlichkeit ohne Verfahren

Was wir in diesem Jahr erleben, ist ein Justizsystem, in dem die Regierung nur sich selbst gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Rechtsstaatlichkeit beugt sich nun staatlicher Zweckmäßigkeit.

Siebter Zusatzartikel — Zivilrechtliche Gerechtigkeit systematisch verweigert

Das Recht auf ein ziviles Schwurgerichtsverfahren — für viele bereits unzugänglich — wurde 2025 weiter ausgehöhlt, sodass gewöhnliche Amerikaner niemals zu ihrem Rechtstag vor Gericht kommen, während Unternehmen und Behörden rechtliche Schutzschilde genießen, die kein normaler Bürger durchdringen kann.

Achter Zusatzartikel — Gerechtigkeit ohne Menschlichkeit

Grausamkeit, einst verborgen, ist inzwischen als Politik festgeschrieben worden.

Neunter Zusatzartikel — Nicht aufgezählte Rechte durch staatliche Macht zerschlagen

Der Neunte Zusatzartikel bekräftigt, dass das Volk Rechte besitzt, die über die in der Verfassung aufgeführten hinausgehen. Im Jahr 2025 wurden diese inhärenten Freiheiten — körperliche Selbstbestimmung, Privatsphäre, Bewegungsfreiheit, Freiheit von staatlichem Zwang — wiederholt untergraben.

Zehnter Zusatzartikel — Dem Volk vorbehaltene Befugnisse beiseitegeschoben

Bundesstaatliche Übergriffe prägten das Jahr 2025. Exekutivanordnungen, Notstandserklärungen und föderalisierte Strafverfolgungsbehörden verdrängten staatliche und lokale Zuständigkeiten. Die Garantie des Zehnten Zusatzartikels, dass nicht der Bundesregierung übertragene Befugnisse den Bundesstaaten oder dem Volk vorbehalten sind, ist in einem System bedeutungslos geworden, in dem die Exekutive sich eine inhärente Autorität zuschreibt, den Rechtsstaat außer Kraft zu setzen.

Über diese ersten zehn Zusatzartikel hinaus wurden auch die strukturellen Schutzmechanismen zur Begrenzung staatlicher Macht — Gewaltenteilung, gegenseitige Kontrolle, Transparenz und Föderalismus — massiv geschwächt.

Was es heute bedeutet, unter der Verfassung zu leben

Über Generationen hinweg wurde Amerikanern beigebracht, dass Leben unter der Verfassung bedeutet:

  • Die Regierung darf dein Zuhause nicht ohne Durchsuchungsbefehl betreten.
  • Die Regierung darf dich nicht zum Schweigen bringen, weil du ihre Handlungen kritisierst.
  • Die Regierung darf dich nicht ohne hinreichenden Verdacht überwachen.
  • Die Regierung darf dich nicht ohne rechtsstaatliches Verfahren einsperren.
  • Die Regierung darf dich nicht als schuldig behandeln, bevor deine Schuld bewiesen ist.
  • Die Regierung darf keine Truppen gegen die Bevölkerung einsetzen, sofern die Verfassung dies nicht ausdrücklich erlaubt.
  • Die Regierung darf dich nicht allein wegen deiner Überzeugungen als Bedrohung einstufen.

Vergleiche das nun mit dem Leben im amerikanischen Polizeistaat des Jahres 2025:

  • Dein digitales Leben ist eine staatliche Durchsuchungszone.
  • Deine Meinungsäußerung kann dich auf eine Beobachtungsliste bringen.
  • Deine Bewegungen werden ohne richterliche Anordnung verfolgt.
  • Dein Eigentum kann ohne sinnvolle gerichtliche Überprüfung beschlagnahmt werden.
  • Deine Gemeinde kann prädiktiven Polizeialgorithmen ohne Aufsicht unterworfen werden.
  • Deine Rechte hängen davon ab, in welche rechtliche Kategorie du fällst.
  • Und die Gerichte weigern sich zunehmend einzugreifen.

Amerikas Gründer gingen davon aus, dass das Volk — nicht der Präsident, nicht die Politiker, nicht die Gerichte — die Regierung in Schach halten würde.

Was der Polizeistaat will, ist, dass wir seine Verfassungsverletzungen demütig als normal, unvermeidlich oder gerechtfertigt akzeptieren. Diese Gleichgültigkeit nährt und erhält die Tyrannei.

Wir können es uns nicht leisten, gleichgültig zu sein.

Wenn Amerikaner eine Regierung wollen, die an das Gesetz gebunden ist, müssen wir darauf bestehen — täglich, laut, unerbittlich und ohne Entschuldigung oder Angst.

Wie ich in meinem Buch Battlefield America: The War on the American People und seinem fiktionalen Gegenstück The Erik Blair Diaries deutlich mache, wird die Verfassung nicht auf einmal zusammenbrechen. Sie wird Missbrauch für Missbrauch erodieren — bis sich künftige Generationen fragen, wie Menschen, die ein Gerüst der Freiheit geerbt hatten, es durch ihre Finger gleiten lassen konnten.

Wenn 2025 das Jahr war, in dem die Verfassung optional wurde, wird 2026 darüber entscheiden, ob sie obsolet wird.

Wodurch wird ein weiterer Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Deutschland begrenzt?

Wodurch wird ein weiterer Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Deutschland begrenzt?

Sigismund Kobe, Detlef Ahlborn und Rolf Schuster

  1. Einleitung 1
  2. Begrenzung durch Flächenbedarf 2
  3. Begrenzung durch Entnahme von Energie aus der Umgebung 3
  4. Begrenzung durch die Notwendigkeit der Einspeisung in das öffentliche Netz 4
    1. Volatilität 4
    2. Residuallast 7
  5. Zusammenfassung und Ausblick 8
  6. Quellen 10

Einleitung

Unter dem Begriff der Energiewende werden Maßnahmen zur Umstellung des Energiesystems in Deutschland zusammengefasst. Diese werden mit der Not-wendigkeit begründet, möglichen Auswirkungen globaler Klimaveränderungen zu begegnen. Letztere werden auf eine durch Menschen verursachte Zunahme des Anteils sogenannter Klimagase in der Atmosphäre zurückgeführt. Beim Einsatz von fossilen Energieträgern, die weltweit 2020 noch einen Anteil von 83 % am Primärenergieverbrauch hatten, wird z. B. CO2 freigesetzt [1].

Ein Prozent der Weltbevölkerung lebt in Deutschland und zwei Prozent der Pri-märenergie werden hier verbraucht. Szenarien zur Erreichung von Klimaneut-ralität in Deutschland gehen davon aus, dass mit einem beschleunigten Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (WEA und PV) der Anteil von Elektroenergie, der CO2-emissionsfrei bereitgestellt wird, wesentlich erhöht werden kann. Weiterhin sollen durch die Entwicklung von großtechnisch an-wendbaren Technologien zur Wandlung von elektrischer in speicherbare che-

mische Energie (Power-to-Gas) die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch die anderen Sektoren des Energiesystems, Wärme und Verkehr, zu-nehmend CO2-frei gestaltet werden können.

Die im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas sehr geringe Energiedichte von Elektroenergie aus Wind und Sonne macht es erfor-derlich, den Bedarf an Landschaftsfläche zu berücksichtigen, die zu deren Be-reitstellung benötigt wird. Eine Begrenzung des Ausbaus ergibt sich aus dem Anteil der Gesamtfläche von Deutschland, der dafür zur Verfügung steht.

Neben dem Bedarf an Landesfläche müssen jedoch auch weitere Randbedin-gungen beachtet werden, die einen Ausbau von WEA und PV in Deutschland einschränken oder begrenzen können. Werden Energiemengen in der Größen-ordnung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland aus der Umgebung ent-nommen, können mögliche Rückwirkungen auf das lokale oder auch globale Wettergeschehen nicht ausgeschlossen werden. Schließlich müssen physi-kalische Bedingungen beachtet werden, die mit der Weiterverwendung des Stroms nach seiner Erzeugung verknüpft sind. Durch die großen Fluktuationen der Leistungen von WEA und PV kommt es zunehmend zu neuen Herausforde-rungen an das Energiesystem, da der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist, gespeichert bzw. anderweitig gewandelt werden muss. In diesem Zusammenhang muss auch der Bedarf an großtechnisch nutzbaren und fle-xiblen Speichern neu bewertet werden.

Begrenzung durch Flächenbedarf

Der Flächenbedarf kann durch die Flächenleistungsdichte der jeweiligen Er-zeugungsart abgeschätzt werden. Diese beträgt für PV im örtlichen und jah-reszeitlichen Mittel in Deutschland 10 W/m2 [2]. Für WEA liegt die Flächen-leistungsdichte zwischen etwa 45 W/m2 und 200 W/m2. Diese bezieht sich allerdings auf die überstrichene Rotorfläche, die senkrecht zur Landschafts-fläche steht. Die Flächenleistungsdichte bezogen auf die Rotorfläche für eine WEA der 5,5-MW-Klasse (Beispiel: Enercon E-160) mit einer mittleren Leistung von ca. 1,4 MW und einem Durchmesser von 160 m beträgt etwa 70 W/m2.

Bei Abschätzungen über den Bedarf an Landschaftsfläche zur Errichtung von WEA müssen sowohl die Flächen für die Fundamente, als auch für In-frastruktur, Netzanbindung und Zufahrtswege berücksichtigt werden. Bei einer Anordnung von WEA in Windparks wird durch Einhaltung von Min-destabständen zu benachbarten Anlagen vermieden, dass leistungsmindernde Windabschattung auftritt.

Angaben zum Flächenbedarf bzw. -verbrauch unterscheiden sich stark. So wurde von Lüdecke [2] ein Richtwert von 1,1 W/m2 angeben, der sich auch aus Winddaten in Deutschland für das Jahr 2016 ergibt, wenn man von einem Flä-chenbedarf von 0,3 km2 pro WEA ausgeht.

Andererseits wird in Prognosen des Umweltbundesamtes unterstellt, dass für die Errichtung von WEA mit einer installierten Leistung von 71 GW 0,8 Prozent der Landesfläche (d. h. 2.856 km2) bereitgestellt werden müssen [3]. Die bei einer installierten Leistung von 71 GW erreichbare mittlere Erzeugungs-leistung beträgt etwa 18 GW. Damit ergibt sich unter den genannten Bedin-gungen eine Leistungsdichte von 6,3 W/m2.

Wir folgen an dieser Stelle zur Abschätzung des Landschaftsbedarfs solchen Ansätzen, die diesen an die von den WEA überstrichenen Rotorflächen koppeln [4]. Nimmt man an, dass der Landschaftsflächenbedarf einer WEA das Zwölf-fache seiner Rotorfläche beträgt, könnten z. B. vier moderne Anlagen der 5,5-MW-Klasse (s. o.) auf einem Quadratkilometer errichtet und eine Leistungs-dichte bezogen auf die Landschaftsfläche von 5,6 W/m2 erreicht werden. Da die Erzeugungsleistung proportional zur Rotorfläche ist, gilt dieser Wert nä-herungsweise auch unabhängig von der Größe der WEA, die im konkreten Fall eingesetzt werden.

Nach den Plänen der Regierung sollen zwei Prozent der Landesfläche (7.140 km2) als Vorrangfläche für den Ausbau von WEA vorgehalten werden. Im Idealfall könnten unter den gemachten Voraussetzungen WEA mit einer installierten Leistung von 160 GW bei einer mittleren Leistung von 40 GW jahreskumuliert eine Energiemenge von etwa 350 TWh bereitstellen. Auf die Fragen, ob und inwieweit eine solche Energiemenge auch der Umgebung entnommen werden und verbraucherdienlich verwendet werden kann, wird in den nachfolgenden Abschnitten 3 und 4 eingegangen.

Des Weiteren deuten die andauernden öffentlichen Diskussionen um Abstands-regeln zu Wohnbebauungen, Konflikte mit Natur-, Gesundheits- und Arten-schutz und anderen Schutzgütern darauf hin, dass solche Zielkonflikte der Um-setzung der Ausbauziele der Regierung entgegenstehen.

Begrenzung durch Entnahme von Energie aus der Umgebung

Die von WEA und PVA bereitgestellte Elektroenergie wird der Umgebung ent-nommen. Daher muss die Frage untersucht werden, ob und in welchem Maße eine Entnahme von Energie zu Rückwirkungen auf die lokalen und globalen Strahlungs- und Luftströmungsverhältnisse und so zu einer Beeinflussung des Wettergeschehens führen kann.

Die Gesamtfläche, die von den Rotoren aller ca. 30.000 WEA an Land in Deutschland überstrichen wird, lässt sich aus dem Jahresertrag abschätzen. Im Jahr 2021 betrug dieser 93 TWh entsprechend einer mittleren Leistung von 10,65 GW. Bei einer mittleren Rotorflächen-Leistungsdichte von 70 W/m2 ergibt sich demnach eine Fläche von 150 km2, in der die kinetische Energie der strömenden Luft in elektrische Energie gewandelt wird. Das entspricht un-gefähr der Fläche eines Rechtecks mit einer Höhe von 190 m, das sich von Kon-stanz bis Flensburg quer durch Deutschland erstreckt. Dieses einfache Bei-spiel verdeutlicht, dass die großflächige Energieentnahme aus der Umgebung keine vernachlässigbare Größe sein kann. Die Frage, welcher Energiebetrag

der strömenden Luft maximal entnommen werden darf, ohne die Strömungs-verhältnisse großflächig zu stören, wurde von Kleidon [5] untersucht. Durch die Ergebnisse dieser Modellrechnungen wird nahegelegt, dass die mittlere elektrische Leistung, die durch WEA im großflächigen Mittel zur Verfügung gestellt werden kann, weniger als 0,25 W/m2 beträgt. Bezogen auf die Fläche Deutschlands liegt der maximale jährliche Ertrag von Windenergie an Land demnach bei 750 TWh. Bei einem weiteren Ausbau von WEA müssen die mög-lichen Folgen der Entnahme von Energie aus der Umgebung stärker beachtet werden [6].

Begrenzung durch die Notwendigkeit der Einspeisung in das öffentliche Netz

Volatilität

Zielvorgaben des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland werden aus der Forderung abgeleitet, die bisher durch fossile Energiequellen erzeugte Elektroenergie zunehmend durch Strom aus WEA und PV zu ersetzen. Deren Bereitstellung von elektrischer Leistung unterliegt starken Schwankungen, die von Zufälligkeiten des Wettergeschehens abhängig sind. Zudem liefern PV nur tagsüber Strom in Abhängigkeit vom Sonnenstand. Deren Ertrag in den Win-termonaten ist gering.

Zur Charakterisierung des Ausbaus von erneuerbaren Energien werden die in einem Jahr aggregierten Energiemengen angegeben. Die mittlere Leistung ist der Quotient aus der Energiemenge und der Anzahl der Stunden eines Jahres. In Abbildung 1 ist die Entwicklung der mittleren Leistung für WEA an Land seit 2010 dargestellt (gelb).

Als weitere Kenngröße wird die installierte Leistung (schwarz) verwendet, die die Summe der Nennleistungen aller WEA angibt. Ausbauziele bis 2030 werden durch Vorgaben für die installierte Leistung markiert.

Wodurch wird ein weiterer Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Deutschland begrenzt?

Abb. 1: Kenngrößen der Leistung von WEA an Land in Deutschland von 2010 bis 2021 (●) mit Ausbauzielen bis 2030 [7] () bzw. Szenarien der dena-Leitstudie Klimaneutralität [8] (▲): mittlere Leistung (gelb), installierte Leistung (schwarz), minimale Leis-tung (rot), maximale Leistung (blau)

Sowohl Analysen der bisherigen Entwicklung als auch Prognosen für einen weiteren Ausbau erweisen sich als unvollständig, wenn sie keine quantitativen Aussagen über den Einfluss der Schwankungen der Erzeugungsleistung ent-halten. Diese werden in Abbildung 1 durch die in jedem Jahr auftretenden minimalen (rot) und maximalen (blau) Leistungen gekennzeichnet.

Die minimalen Erzeugungsleistungen liegen im Zeitraum von 2010 bis 2021 praktisch bei null. Diese Situation wird auch durch weiteren Zubau nicht ver-ändert, während andererseits die Maximalwerte der jährlichen Erzeugungs-leistung mit der installierten Leistung kontinuierlich ansteigen.

Ausbaupläne der Regierung [7] und Studien auf der Grundlage von Szenarien zur Klimaneutralität (z. B. [8]) beruhen im Wesentlichen auf Kenndaten für die installierte Leistung. Eine Extrapolation der zu erwartenden zugehörigen minimalen und maximalen Leistungen macht den zunehmenden Einfluss der Volatilität deutlich. Zudem kommt es mit der Zunahme der Differenz zwischen minimaler und maximaler Leistung auch zu einem Anwachsen der Leistungs-gradienten.

Eine mathematische Analyse der Wahrscheinlichkeitsdichte für die Erzeu-gungsleistung von WEA wurde von Ahlborn [9] und Linnemann und Vallana [10] vorgestellt. Sie wird durch eine Weibull-Funktion mit folgenden Eigenschaften charakterisiert: Die Wahrscheinlichkeitsdichte ist unsymmetrisch. Der wahr-scheinlichste Wert der Erzeugungsleistung ist geringer als der Mittelwert. Mit einer Zunahme der installierten und der mittleren Leistung steigt auch die Standardabweichung weiter an. Die Fluktuationen der Leistung decken unab-hängig vom erreichten Ausbaustand nahezu den gesamten Bereich zwischen Werten nahe Null (Flaute) und maximaler Leistung bei Starkwind und Sturm ab.

Die Besonderheiten dieser statistischen Verteilung, die sich von denen einer Gaußschen Verteilung stark unterscheiden, spiegeln sich in Abbildung 2 wider. Dargestellt sind in einem Histogramm mit der Histogrammbreite 1 GW die Anzahl der Stunden des Jahres 2021 in Abhängigkeit von der Leistung aller vo-latilen erneuerbaren Quellen (WEA an Land, WEA auf See, PV). Sie ergeben sich aus den Zeitreihen (Ganglinien) der Erzeugung. Die gleiche Darstellungsform wird auch für die Netzlast gewählt. Deren Häufigkeitsverteilung reicht von einem Mindestbedarf während der Nachtstunden im Sommer bis zum einem Höchstwert an einem kalten Wintertag. Die Doppel-Peak-Struktur ist eine Folge des unterschiedlichen Bedarfs in den Tag- und Nachtstunden. Die Flächen der Histogramme sind auf die Gesamtstundenzahl eines Jahres normiert.

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Abb. 2: Häufigkeitsverteilung der Erzeugungsleistung von WEA und PV: Anzahl der Stunden eines Jahres in Abhängigkeit von der Erzeugungsleistung als Histogramm mit einer Histogramm-breite von 1 GW; 2021 (grün), die Modellrechnung für 2030 (blau) basiert auf folgenden installierten Leistungen: Wind an Land 115 GW, Wind auf See 30 GW, PV 200 GW. Zum Vergleich: Häufigkeitsverteilung der Netzlast 2021 (rot)

Physikalische Gesetze der Elektrodynamik erfordern für die Einspeisung von Elektroenergie in das öffentliche Netz ein Gleichgewicht zwischen der elektri-schen Leistung, die durch alle Erzeuger bereitgestellt wird, und der Netzlast in jeder Sekunde.

Der Anteil von WEA und PV an der Bruttostromerzeugung ist seit 2010 stetig angestiegen und betrug 2021 im Jahresmittel bereits 28,8 Prozent [11]. Es ge-lingt jedoch nicht, allein durch eine weitere Erhöhung dieses Anteils Erzeugung und Verbrauch zur Deckung zu bringen. Die mit einem weiteren Zubau verbun-denen Änderungen der statistischen Verteilung der Erzeugungsleistung auf das Gesamtsystem müssen berücksichtigt werden.

In Anlehnung an die Ausbauziele der Regierung [7] wird zusätzlich auch die Häufigkeitsverteilung für 2030 durch eine Modellrechnung für folgende instal-lierte Leistungen abgeschätzt: 115 GW für WEA an Land, 30 GW für WEA auf

See und 200 GW für PV. Diese wurde aus den stündlichen Erzeugungsdaten und den installierten Leistungen für 2021 ermittelt, die sich aus dem jewei-ligen Verhältnis der installierten Leistungen für beide Jahre ergibt. Unter der Annahme gleicher Netzlast für 2030 und 2021 zeigen die Ergebnisse dieser Modellrechnungen, dass zu einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl der Stunden eines Jahres die Erzeugungsleistung der volatilen Quellen größer ist als die Netzlast, d. h. der erzeugte Strom kann nicht vollständig in das öf-fentliche Netz eingespeist werden. Zu anderen Zeiten kann jedoch auch wei-terhin die Netzlast nicht vollständig abgedeckt werden und es muss zusätzlich Leistung aus konventionellen und nicht-volatilen erneuerbaren Energiequellen und Speichern bereitgestellt werden.

Residuallast

Installierte Leistungen von WEA und PV und die damit jährlich erzeugten Ener-giemengen werden als Kenngrößen der Energiewende verwendet und dienen als Grundlage für Modellannahmen z. B. in Szenarien zur Klimaneutralität. Das Gesamtsystem der Energieversorgung ist aber nicht auf die Erzeugung beschränkt, sondern umfasst auch weitere Prozesse, die mit der Einspeisung in das öffentliche Netz, Wandlung in andere Energieformen, Speicherung, Transport und Verbrauch zusammenhängen.

Die Residuallast R wird definiert als Differenz aus der aktuellen Netzlast und der Summe der Erzeugungsleistungen aller WEA und PV und liefert so quantitative Aussagen über den Einfluss der Fluktuationen. Ihre Häufigkeits-verteilung wird durch ein Histogramm repräsentiert, in dem die Anzahl der Stunden eines Jahres zu jedem Wert von R dargestellt werden (Abbildung 3).

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Abb. 3: Häufigkeitsverteilung der Residuallast: Anzahl der Stunden eines Jahres in Abhängigkeit von der Residuallast R als Histo-gramm mit einer Histogrammbreite von 1 GW; 2021 (grün), Modellrechnung für 2030 (blau) entsprechend folgender instal-lierter Leistungen: Wind an Land 115 GW, Wind auf See 30 GW, PV 200 GW

Der konkrete Wert von R gibt an, welche zusätzliche Leistung durch konventio-nelle Erzeuger, nicht-volatile erneuerbare Quellen und Speicher jeweils bereit-gestellt werden muss, um die Netzstabilität zu sichern. Bisher traten nur po-sitive Werte von R auf. Allerdings wurde mit der Zunahme des Anteils volatiler erneuerbarer Energien auch die Häufigkeitsverteilung von R immer breiter. Im Jahr 2021 reichte sie von einem Wert nahe Null (WEA und PV können die Netzlast decken) bis ca. 70 GW (WEA und PV leisten kaum einen Beitrag: Dunkelflaute). Wegen der Volatilität der Erzeugungsleistung einerseits und der durch die Verbraucher verursachten Schwankungen der Netzlast andererseits ist auch R eine stark fluktuierende Größe. Durch diese werden die Anforde-rungen an das Systemmanagement wesentlich mitbestimmt.

Mit einem weiteren Zubau von WEA und PV ändert sich die Häufigkeitsver-teilung von R nicht nur quantitativ, sondern es kommt durch das Auftreten von negativen Werten der Residuallast auch qualitativ zu neuen Systemzuständen. Für das verwendete Modellsystem lassen sich diese wie folgt charakterisieren: Die Anzahl der Stunden mit positivem R verringert sich, d. h. Back-up-Kapazi-täten und Speicher werden nur noch zu ca. 70 % der 8.760 Stunden des Jahres benötigt. Allerdings muss deren maximale Leistung weiter wie bisher kom-plett vorgehalten werden, da nach wie vor zu manchen Zeiten die Erzeugungs-leistung von WEA und PV sehr gering ist. Zu anderen Zeiten mit negativer Residuallast kann nur der Teil der insgesamt erzeugten Leistung in das öffent-liche Netz eingespeist werden, der die aktuell vorliegende Netzlast abdeckt. Der Rest ist Überschuss-Energie. Deren Gesamtmenge beträgt in dem verwendeten Modell 96 TWh und muss an ca. 2.400 Stunden des Jahres direkt gespeichert, in eine andere Energieform gewandelt oder abgeregelt werden.

Zusammenfassung und Ausblick

Im Vergleich mit der Bereitstellung von Elektroenergie durch konventionelle Kraftwerke auf der Basis von fossilen und nuklearen Energieträgern muss beim Einsatz erneuerbarer Energiequellen die weitaus geringere Energie-dichte berücksichtigt werden. Die Stromerzeugung wird somit begrenzt durch den Anteil der Landesfläche, der für jede dieser Energieformen (Wind, Solar, Wasserkraft, Biomasse) im Einzelnen zur Verfügung steht.

Keine der genannten Energiequellen ist unbegrenzt verfügbar. Es ist deshalb sorgfältig zu prüfen, ob es durch Entnahme von Energie aus der Umgebung zu unerwünschten Rückwirkungen kommt. Bei einem weiteren Zubau von WEA kann die durch die Rotoren der Luftströmung entnommene Energie dazu führen, dass z. B. durch Verwirbelungen die Strömungsverhältnisse verändert und die Luftfeuchtigkeit im Rückraum der WEA beeinflusst werden.

Pläne für einen weiteren Ausbau von erneuerbaren Energien in Deutschland beziehen sich überwiegend auf die Nutzung von Windenergie und solarer Strahlungsenergie, da ein Neubau von Wasserkraftwerken aus geologischen Gründen und der Anbau von Biomasse aufgrund der insgesamt vorhandenen Landwirtschaftsflächen nur begrenzt möglich ist.

Die Bereitstellung von elektrischer Leistung aus WEA und PV ist jedoch hoch-gradig volatil. Mit der Erhöhung dieser Anteile an der Bruttostromerzeugung wird es immer schwieriger, den erzeugten Strom auch vollständig in das öffent-liche Netz einzuspeisen. Als Kenngröße zur quantitativen Charakterisierung dieses Konflikts wird die Residuallast benutzt.

Positive Werte der Residuallast treten unabhängig davon auf, welcher Ausbau-stand von WEA und PV erreicht wurde, und machen die Zuschaltung von Back-up-Kraftwerken und Speichern erforderlich. Zudem muss von letzteren eine Leistung in der Höhe der Netzlast zu jedem Zeitpunkt vorgehalten werden.

Negative Werte der Residuallast erfordern ein differenziertes Vorgehen beim Systemmanagement. Die Erzeugungsleistung muss aufgeteilt werden in einen Anteil, der der aktuellen Netzlast entspricht und die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ermöglicht. Der Rest, charakterisiert durch die Größe |R|, ist Überschuss-Leistung. Überschuss-Strom, der natürlich gleichfalls volatil ist, muss direkt aus WEA und PV ohne Umweg über das Netz gespeichert, in eine andere Energieform gewandelt oder abgeregelt werden.

Da ein weiterer Zubau von WEA und PV auch eine Zunahme von Überschuss-Strom zur Folge hat, dürfen die damit verbundenen technologischen Anfor-derungen und ökonomischen Randbedingungen nicht außer Acht gelassen werden.

Nach den Plänen der Regierung sollen die Ziele der Energiewende haupt-sächlich durch einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien erreicht werden. Dazu wurden Ausbaupfade für die installierten Leistungen vorge-geben. Die hier vorgestellten Untersuchungen über mögliche Beschränkungen eines weiteren Zubaus legen die Notwendigkeit einer Diskussion über einen Pa-radigmenwechsel bei der Energiewende und deren wesentlichen Inhalte nahe:

Zu jedem Zeitpunkt muss die bedarfsgerechte Versorgung mit Elektroenergie gesichert sein. Diese zentrale Anforderung an das Energiesystem besitzt höchste Priorität. Alle Maßnahmen, insbesondere auch solche im Zusam-menhang mit Sektorenkopplung, müssen diesem Ziel untergeordnet werden [12]. Ein weiterer Ausbau von WEA und PV ist deshalb nur dann zielführend und steht unter dem Vorbehalt, dass

  • Residuallast durch Back-up-Kraftwerke und Speicher mit einer maximalen Leistung vorgehalten werden kann, die der Netzlast entspricht,
  • Speicher und Wandler existieren, die Überschuss-Strom direkt aus WEA und PV aufnehmen können,
  • Verbraucher existieren, die entsprechend dem Leistungsangebot von WEA und PV sekundengenau zeitsynchron zugeschaltet werden können.

Quellen

  1. bp Statistical Review of World Energy, 2021.
  2. Lüdecke, H.-J.: Naturgesetzliche Schranken der Energiewende. In: Beckmann, M.; Hurtado, A. (Hrsg.): Kraftwerkstechnik 2019. Freiberg: SAXONIA, 2019, S. 689-700.
  3. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/ windenergie-an-land#flaeche (Stand: 17.07.2022).
  4. Überblick Windenergie an Land: Wirkung von Höhenbegrenzungen auf den Flächen-bedarf für Windenergieanlagen an Land. Fachagentur Windenergie an Land (Hrsg.). Berlin, 2019.
  5. Kleidon, A.: Physical limits of wind energy within the atmosphere and its use as rene-wable energy: From the theoretical basis to practical implications. In: Meteorologische Zeitschrift 30 (2021), H. 3, S. 203-225.
  6. Aßmann, R.: Potenzial der Windenergie – kinetische Energie versus Strömungsenergie des Windes. In: Niederhausen, H. (Hrsg.): Generationenprojekt Energiewende, Elek-troenergiepolitik im Spannungsfeld zwischen Vision und Mission. Norderstedt: BoD – Books on Demand, 2022, S. 137-154.
  7. Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der er-neuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor, Deutscher Bundestag, Drucksache 20/1630, 02.05.2022.
  8. dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität, Deutsche Energie-Agentur GmbH (Hrsg.), 2021.
  9. Ahlborn, D.: Statistische Verteilungsfunktion der Leistung aus Windkraftanlagen. In: World of Mining – Surface & Underground 67 (2015), No. 4, S. 272-277.
  10. Linnemann, T.; Vallana, G. S.: Windenergie in Deutschland und Europa – Status quo, Potenziale und Herausforderungen in der Grundversorgung mit Elektrizität, Teil 1: Ent-wicklungen in Deutschland seit dem Jahr 2010. In: VGB Power Tech. 6 (2017) S. 63-73.
  11. https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/Ta-

bellen/bruttostromerzeugung.html (Stand: 17.06.2022)

  1. Ahlborn, D.: Nutzung überschüssiger Wind- und Solarenergie durch Power-to-X-Kon-zepte. In: Niederhausen, H. (Hrsg.): Generationenprojekt Energiewende, Elektroener-giepolitik im Spannungsfeld zwischen Vision und Mission. Norderstedt: BoD – Books on Demand, 2022, S. 109-123.

 

Der Beitrag Wodurch wird ein weiterer Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Deutschland begrenzt? erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Jahrzehnte an Isolationshaft für den Kindermörder von Southport

Jahrzehnte an Isolationshaft für den Kindermörder von Southport

Jahrzehnte an Isolationshaft für den Kindermörder von Southport

Der Kindermörder von Southport wird faktisch den Rest seines Lebens in strengster Sicherheitsverwahrung verbringen. Es gibt Einzelhaft im berüchtigten Belmarsh-Gefängnis, weil selbst die Schwerstkriminellen keine Kinderschlächter mögen.

Am 29. Juli verwandelte sich ein harmloser Tanznachmittag im nordenglischen Southport in ein Blutbad. Dort griff der damals 17-jährige Axel Rudakubana, ein Sohn ruandischer Migranten, eine Gruppe von Kindern mit Messern an, tötete drei Mädchen im Grundschulalter und verletzte weitere Kinder sowie Erwachsene teils schwer. Die britische Öffentlichkeit reagierte mit Entsetzen und forderte eine harte Bestrafung für den Kindermörder. Mit einer Mindesthaftstrafe von 52 Jahren machte der britische Staat unmissverständlich klar, dass dieser Täter nicht mehr als Teil der britischen Gesellschaft gesehen wird. Die Strafe markiert einen Endpunkt. Wer frühestens mit fast 70 überhaupt auf Bewährung hoffen darf, ist faktisch lebenslang verwahrt.

Belmarsh, wo Rudakubana einsitzt, ist kein normales Gefängnis, sondern ein Hochsicherheitsinstrument. Category A bedeutet maximale Gefährlichkeit, Segregation bedeutet Ausschluss von jedem normalen Vollzugsalltag. Wer dort in der Contingency Suite landet, lebt nicht mehr unter anderen Häftlingen, sondern in einer Zelle, die weniger dem Strafvollzug als der reinen Risikoabschirmung dient. Denn auch wenn dort die schlimmsten Verbrecher Großbritanniens einsitzen, haben diese kein Verständnis für Kindermörder.

Zudem griff Rudakubana auch noch einen Vollzugsbeamten mit kochendem Wasser an. Doch Gewalt gegen das Personal wird im britischen Strafvollzug nicht toleriert. Damit ist jede theoretische Chance auf Lockerungen vorbei. Er ist einfach nur ein Sicherheitsproblem. Der Preis dafür ist ein Leben in der “Box” – Matratze, Bettgestell, Kamera. Nicht mehr. Ein Leben im Endlager für den schlimmsten Bodensatz der Gesellschaft.

Repression gegen Kommunisten nimmt zu

Repression gegen Kommunisten nimmt zu

Repression gegen Kommunisten nimmt zu

Polen hat die Kommunistische Partei Polens (KPP) verboten, in Deutschland ist die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) mit einer Kontosperre durch die GLS-Bank konfrontiert. Während in der Europäischen Union vor allem die nationalistische und souveränistische politische Kräfte mit Repression konfrontiert sind, trifft es zunehmend auch (wieder) kommunistische Kräfte. Die Angriffe gegen die KP Polens und gegen […]

Der Beitrag Repression gegen Kommunisten nimmt zu erschien zuerst unter tkp.at.

Spanien: Ausländer bei Vergewaltigungen und Morden extrem überrepräsentiert

Spanien: Ausländer bei Vergewaltigungen und Morden extrem überrepräsentiert

Spanien: Ausländer bei Vergewaltigungen und Morden extrem überrepräsentiert

Aktuelle Zahlen belegen, dass auch Spanien unter von Migranten begangenen schweren Verbrechen leidet. Bei Vergewaltigungen und Morden sind Ausländer fünf- bzw. viermal häufiger die Täter als die Spanier selbst. Die importierte Kriminalität wird zur Belastung.

Spanien gilt nach wie vor als verhältnismäßig sicheres Land, was schwere Straftaten gegen Personen anbelangt. Dennoch gibt es auch dort besorgniserregende Entwicklungen. Denn es gab in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg bei Vergewaltigungen, versuchten Morden und anderen schweren Verbrechen. Dies zeigt sich auch in einem umfassenden Bericht des Demografischen Observatoriums CEU-CEFAS mit dem Titel “Demografie des Verbrechens in Spanien“. Hauptsächlich Schuld an dieser Entwicklung ist demnach die anhaltende Massenzuwanderung in das Land.

Dem Bericht zufolge machen Ausländer ganze 31 Prozent der Gefängnispopulation aber “nur” rund 15 Prozent der Bevölkerung Spaniens aus. Pro Kopf begehen diese um 500 Prozent mehr Vergewaltigungen und um über 400 Prozent mehr Morde als spanische Staatsbürger. Die höchsten Raten finden sich demnach bei Arabern und bei Latinos. Bei letzteren wird hervorgehoben, dass diese zumeist als südamerikanischen Ländern stammen, die für ihre extrem hohen Kriminalitätsraten berüchtigt sind.

Während die Mordzahlen in Spanien mit 300 pro Jahr stabil sind, gab es einen explosionsartigen Anstieg bei versuchten Morden. Zwischen 2019 und 2023, also innerhalb von vier Jahren, haben sich die Fälle von versuchtem Mord fast verdoppelt – von 836 auf 1.507. Innerhalb von nur fünf Jahren stiegen auch die Fälle von Vergewaltigungen mit Penetration um 143 Prozent, von 2.143 im Jahr 2019 auf 5.206 im Jahr 2024. Bei Raubüberfällen mit Gewalt sind Ausländer 440 Prozent häufiger Täter.

Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass die Kriminalität eigentlich angesichts der alternden spanischen Gesellschaft zurückgehen müsste, zumal die meisten Verbrechen von jungen Männern begangen werden. Doch infolge des massenhaften Zustroms von Migranten habe zu einem Problem der importierten Kriminalität geführt. Deshalb, zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, so der Bericht, müsse die Zuwanderung stärker reguliert werden.

Causa Christian Drosten

Von Uwe Froschauer

Christian Drosten war während der Corona-Pandemie zugleich wissenschaftliche Autorität und öffentliche Projektionsfläche. Kaum ein Forscher und Berater mit von oben eingeräumter Deutungshoheit prägte die politische und mediale Debatte so stark — und kaum einer geriet dabei so häufig in offene Konflikte. Zwischen Podcasts, Regierungskreisen und Talkshows verteidigte Drosten mit großer Beharrlichkeit einen Kurs der „Vorsicht“ und Infektionskontrolle, während der Ton gegenüber Kritikern zunehmend schärfer wurde. Für die einen blieb er der ruhige Erklärer in einer Ausnahmesituation, für die anderen wurde er zum Symbol eines angeblich evidenzbasierten Krisenmanagements, das Widerspruch und Andersdenken kaum duldete. Die Auseinandersetzungen um seine Rolle zeigen, wie sehr Wissenschaft in der

Auf dem Weg in den Krieg

Merz schließt Einsatz deutscher Soldaten in der Ukraine nicht aus. Berlin und EU beharren auf Truppenstationierung dort; deutsch-ukrainische Rüstungskooperation wird forciert. Rutte: „Krieg wie zur Zeit der Großeltern oder Urgroßeltern“.

Vor dem heute beginnenden EU-Gipfel mit Schwerpunkt Ukraine schließt Bundeskanzler Friedrich Merz die Stationierung deutscher Soldaten in dem Land nach dem Abschluss eines Waffenstillstands nicht aus. Über Details zur Entsendung von Truppen in die Ukraine werde erst nach einer Einstellung der Kampfhandlungen gesprochen, erklärte Merz am gestrigen Mittwoch im Bundestag. Auf einen Einsatz europäischer Militärs hatten sich die Staats- und Regierungschefs von zehn europäischen Staaten am Montag geeinigt – in klarer Kenntnis der Tatsache, dass Russland, militärisch auf dem Weg zum Sieg, dies nicht akzeptiert und angekündigt hat, Soldaten aus NATO-Staaten in der Ukraine als Angriffsziel zu behandeln. Auch der deutsche Plan, die bereits seit vier Jahren laufende enge Kooperation der deutschen und der ukrainischen Rüstungsindustrie mächtig auszubauen, läuft zentralen russischen Forderungen zuwider und ist geeignet, einen Friedensschluss in der Ukraine weiter zu verzögern. Gleichzeitig schwillt die propagandistische Kriegsvorbereitung auch in Frankreich und Großbritannien an. NATO-Generalsekretär Mark Rutte fordert, auf „Zerstörung, Millionen von Vertriebenen und extreme Verluste“ vorbereitet zu sein.

Putin kündigt Einsatz der Hyperschallrakete Oreshnik bis Ende 2025 an (Video)

Putin kündigt Einsatz der Hyperschallrakete Oreshnik bis Ende 2025 an (Video)

Der russische Präsident Wladimir Putin hat angekündigt, dass das hyperschallfähige Raketen­system Oreshnik noch bis Ende 2025 in den Kampfeinsatz gestellt werden soll. Diese Aussage machte er am 17. Dezember 2025 bei einer Sitzung des russischen Verteidigungsministeriums, wie The Moscow Times berichtet.

Putin erklärte demnach, dass das Mittelstreckenraketensystem, das bereits im November 2024 erstmals im Gefecht gegen Ziele in der Ukraine eingesetzt wurde, nun planmäßig in Dienst gestellt werde und bis zum Jahresende explizit in den Kampfbetrieb überführt wird.

Putin kündigt Einsatz der Hyperschallrakete Oreshnik bis Ende 2025 an (Video) Putin kündigt Einsatz der Hyperschallrakete Oreshnik bis Ende 2025 an

Der russische Präsident Wladimir Putin erklärte am 17. Dezember 2025, dass das neue Hyperschall-Raketensystem Oreshnik noch vor Ende des Jahres in den Kampfeinsatz gehen soll – möglicherweise bereits… pic.twitter.com/H4S706U4S1

— Don (@Donuncutschweiz) December 18, 2025

Oreshnik: Technische Eckdaten und Hintergrund

Die Oreshnik-Rakete (auch SS-X-34) gilt als russische mittel­streckige ballistische Rakete mit hyperschallfähigen Eigenschaften. Sie kann Geschwindigkeiten von über Mach 10 erreichen und soll mit mehreren unabhängig lenkbaren Gefechtsköpfen operieren.

Erstmals öffentlich bekannt wurde die Oreshnik im Rahmen des Angriffs auf eine Anlage im ukrainischen Dnipro im November 2024, bei dem Russland ein solches Waffensystem einsetzte.

Strategische Bedeutung und internationale Reaktionen

Putins Ankündigung unterstreicht Russlands anhaltende Bemühungen, seine Raketenfähigkeiten im Rahmen der militärischen Modernisierung auszubauen. Im Westen werden solche Entwicklungen mit Besorgnis gesehen, da Hyperschallwaffen aufgrund ihrer hohen Geschwindigkeit und schwer zu interceptierenden Flugbahnen als besonders herausfordernd für bestehende Luft- und Raketenabwehrsysteme gelten. Experten hatten zuvor bereits darauf hingewiesen, dass Russland mit dem Einsatz solcher Systeme eine neue Phase der Rüstungsdynamik eingeleitet hat.

Russland hatte im Jahr 2025 zudem angekündigt, auf die Selbstbeschränkungen bezüglich mittel­streckiger Raketen zu verzichten und potenziell neue Raketenstationierungen, etwa in Belarus, zu prüfen.