Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?

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Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?

Ist das der Todesstoß für das auf Ausbeutung und militärischer Unterjochung beruhende Wirtschaftssystem des Westens? Vor dem anstehenden BRICS-Gipfel in einer Woche in Kasan häufen sich Meldungen aus Russland zu einem neuen internationalen Zahlungssystem sowie zur Einführung einer gemeinsamen goldgedeckten Währung des Wirtschaftsbündnisses.

von Karsten Montag

Im August dieses Jahres berichtete die russische Tageszeitung Kommersant auf Basis anonymer Quellen, dass in Sankt Petersburg und Moskau zwei Kryptobörsen zur „Unterstützung ausländischer wirtschaftlicher Aktivitäten“ entstehen könnten. Kryptobörsen sind Handelsplattformen für digitale Währungen, welche nicht als gesetzliches Zahlungsmittel fungieren. Hintergrund sei die Schaffung von Stablecoins – digitalen Währungen, die an die Wertentwicklung konkreter Vermögenswerte gekoppelt sind – , die entweder durch die chinesische Währung Yuan (ausgesprochen „Ü-en“, auch bekannt als „Renminbi“) gedeckt sein sollen, oder durch einen Korb von Währungen der BRICS-Länder, so die Zeitung weiter. Bereits im März hatte der Kremlberater Juri Uschakow bekannt gegeben, dass die BRICS-Staaten an einem unabhängigen Zahlungssystem arbeiten, das auf digitalen Währungen und Blockchain – dezentraler Buchführung – basieren soll. Der russische Botschafter in China, Igor Morgulow, bestätigte im Juli zudem, dass die BRICS-Mitglieder über eine einheitliche Währung verhandeln. Eine Schaffung in naher Zukunft sei jedoch unwahrscheinlich.

Der entscheidende Unterschied einer Blockchainwährung besteht darin, dass alle Transaktionen dezentral verbucht werden und es daher im Prinzip keiner zentralen Autorität bedarf, die für die Korrektheit der Buchführung bürgt und die den Wert und die Geldmenge steuert. Anders als die Blockchain-Währung Bitcoin, die frei gehandelt wird und deren Wert stark schwankt, sollen Stablecoins, wie der Name schon sagt, stabiler sein, indem sie etwa eins zu eins gegen eine bestehende Währung getauscht werden können. Das rückt Stablecoins in die Nähe von digitalem Zentralbankgeld. Letzteres muss jedoch nicht unbedingt dezentral organisiert sein, wie beispielsweise der elektronische chinesische Yuan e-CNY zeigt. Der e-CNY ist das erste digitale Zentralbankgeld, das von einer größeren Wirtschaftsnation eingeführt wurde und befindet sich seit 2021 im Test. Er wird von der chinesischen Zentralbank herausgegeben, hat den gleichen Wert wie der traditionelle Yuan und wird in einer herkömmlichen zentralen Datenbank verbucht.

Aus Sicht Russlands liegt der größte Vorteil einer Kryptowährungin der Unabhängigkeit von etablierten Zahlungssystemen, insbesondere von SWIFT, dem größten Kommunikationssystem zur Abwicklung des internationalen Zahlungsverkehrs. SWIFT wurde 1973 in Belgien gegründet und wird de facto von den Großbanken der G10-Staaten sowie deren Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank kontrolliert. Da dieses Zahlungssystem dem belgischem Recht unterliegt, haben auch Beschlüsse der EU Einfluss darauf. So hat SWIFT seit 2012 von der EU sanktionierte iranische Banken sowie seit 2022 die von der EU sanktionierten russischen und belarussischen Banken und Finanzunternehmen ausgeschlossen.

Mögliche Deckungen einer BRICS-Währung

Die Deckung eines in Russland herausgegebenen Stablecoins durch chinesische Yuan – statt durch russische Rubel – wird verständlich, wenn man die Außenhandelsdaten Russlands mit seinen derzeit wichtigsten Handelspartnern China und Indien betrachtet.

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?Abbildung 1: Wert des russischen Außenhandels mit China und Indien in US-Dollar, Datenquellen: Trading Economics, Observatory of Economic Complexity, Reuters, Sputnik News India

Nach Aussagen des stellvertretenden russischen Premierministers Alexander Nowak, werden 40 Prozent der Öl- und Gasexporte nach China in Yuan abgewickelt. Auch ein Teil des Ölexports nach Indien wird in Yuan beglichen, selbst wenn dies der indischen Regierung missfällt. Diese verfolgt das Ziel, die indische Rupie zu einer alternativen Reservewährung zu machen. Laut der US-Denkfabrik Carnegie Endowment for International Peace wurde im Dezember 2023 ungefähr ein Drittel des russischen Außenhandels in Yuan abgewickelt. 2023 hätten sich auf russischen Banken Yuan im Wert von fast 70 Milliarden Dollar angesammelt. Aus russischer Sicht erscheint es daher sinnvoll, diese Währungsreserven als Sicherheit für einen Stablecoin zu verwenden, der eins zu eins gegen chinesische Yuan eingetauscht werden kann.

Die Deckung eines Stablecoins durch einen Währungskorb basierend auf Reserven der BRICS-Länder in ihren jeweiligen eigenen Währungen Real, Rubel, Rupie, Ren­minbi und Rand knüpft an die R5-Initiative beziehungsweise R5+-Initiative des Wirtschaftsblocks an. Die Bezeichnung „R5“ leitet sich davon ab, dass alle fünf Währungen der BRICS-Länder mit einem R beginnen. „R5+“ bedeutet, dass der Währungskorb auch Reserven neuer Mitglieder des Wirtschaftsbündnisses in deren jeweiliger Landeswährung beinhaltet. Eine derartige Währung setzt jedoch das Einverständnis aller BRICS-Mitgliedsstaaten voraus, zumindest der fünf Gründungsländer.

Vor dem letzten BRICS-Gipfel in Südafrika 2023 kursierten Spekulationen, dass das Staatenbündnis die Einführung einer goldgedeckten gemeinsamen Währung ankündigen würde. Eine durch Edelmetalle gedeckte Währung war Gegenstand einer Konferenz der BRICS-Staatschefs 2022. Die Zentralbanken der BRICS-Länder hatten zudem ihre Goldreserven in den letzten zwei Jahrzehnten zum Teil massiv aufgestockt.

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?Abbildung 2: Goldreserven der Zentralbanken der BRICS-Länder in Tonnen, Datenquelle: Trading Economics

Der stellvertretende Direktor der New Development Bank, der Südafrikaner Leslie Maasdorp, hatte jedoch noch vor dem Gipfel 2023 solche Spekulationen entkräftet. Die New Development Bank ist eine 2014 von den BRICS-Staaten gegründete Entwicklungsbank mit Hauptsitz in Schanghai. Analog zur Weltbank dient sie zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten und der Infrastruktur innerhalb der teilnehmenden BRICS-Staaten. Sie ist nicht zu verwechseln mit einer gemeinsamen Zentralbank, deren Gründung eine Voraussetzung für die Herausgabe einer einheitlichen BRICS-Währung wäre. In einem Interview äußerte Maasdorp damals, die Entwicklung von Alternativen zum Dollar seien „eher ein mittel- bis langfristiges Ziel“. Es gebe „keinen Vorschlag, eine BRICS-Währung zu schaffen“. Dementsprechend fand sich in der Abschlusserklärung des Gipfels 2023 hinsichtlich neuer Zahlungsmethoden auch nur folgender Passus:

„Wir sind uns der weitreichenden Vorteile von schnellen, kostengünstigen, transparenten, sicheren und inklusiven Zahlungssystemen bewusst. (…) Wir begrüßen den Erfahrungsaustausch der BRICS-Mitglieder bezüglich der Zahlungsinfrastrukturen, einschließlich der Verknüpfung von grenzüberschreitenden Zahlungssystemen. Wir gehen davon aus, dass dies die Zusammenarbeit zwischen den BRICS-Ländern weiter vertiefen und den weiteren Dialog über Zahlungsinstrumente fördern wird, um die Handels- und Investitionsströme zwischen den BRICS-Mitgliedern und anderen Entwicklungsländern zu erleichtern. Wir betonen, wie wichtig es ist, die Verwendung lokaler Währungen im internationalen Handel und bei Finanztransaktionen zwischen den BRICS-Ländern und ihren Handelspartnern zu fördern. Wir ermutigen auch zur Stärkung der Korrespondenzbankennetze zwischen den BRICS-Ländern und zur Ermöglichung von Abrechnungen in lokalen Währungen. (…) Wir beauftragen unsere Finanzminister und/oder gegebenenfalls Zentralbankpräsidenten, sich mit der Frage der lokalen Währungen, Zahlungsinstrumente und Plattformen zu befassen und uns bis zum nächsten Gipfel Bericht zu erstatten.“

Keine einheitliche Position zu einer BRICS-Währung

Somit scheint in absehbarer Zeit nicht mit der Herausgabe einer gemeinsamen BRICS-Währung, die eine echte Alternative zum Dollar oder Euro darstellen würde, zu rechnen sein. Offensichtlich fehlt es am Willen aller BRICS-Mitgliedsstaaten. Während Russland und der Iran, der dem Bündnis 2024 beigetreten ist, vom Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen sind und daher dringend nach Alternativen zum US-Dollar und zum Euro suchen, pflegen China, Indien, Brasilien und Südafrika sowie die neuen Mitglieder jeweils zum Teil noch intensive Handelsbeziehung mit den USA und der EU.

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?Abbildung 3: Anteil des Außenhandels der jeweiligen BRICS-Staaten mit verschiedenen Regionen 2022, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity

Lediglich Brasiliens Präsident Lula da Silva favorisiert neben Russland öffentlich die Einführung einer einheitlichen BRICS-Währung. Indien hat hingegen bisher eine gemeinsame Währung kategorisch ausgeschlossen und will eine derartige Option nur unter der Voraussetzung verfolgen, dass China nicht teilnimmt.

Die russische Zeitung Kommersant zitiert in ihrem jüngsten Bericht zur möglichen Einrichtung zweier Kryptobörsen in Russland auch kritische Einschätzungen. Laut Michail Uspenskij, Mitglied des Expertenrats des russischen Parlamentes für die gesetzliche Regelung von Kryptowährungen, birgt die Einführung von Stablecoins erhebliche Risiken. Da Blockchain „ein relativ transparentes Gebilde“ sei, könnten „im Falle einer Verletzung der Vertraulichkeit“ Informationen über Transaktionen in Sanktionslisten aufgenommen werden. Dies könne die zukünftigen Nutzer der digitalen Währung erheblich schädigen, so Uspenskij. Nur diejenigen, die keine Wahl hätten, würden diese Währung verwenden, schließt Nikita Vassev, Gründer eines russischen Forums zu Kryptowährungen.

Neue Zahlungssysteme

Die Sorge der BRICS-Staaten ist davon geprägt, dass die USA und die EU durch Sanktionen ihren Außenhandel empfindlich beeinträchtigen können. Handelsembargos können nicht nur die sanktionierten Länder vom Handel mit dem Westen abschneiden. Sie können auch dazu führen, dass diese Länder nicht mehr an ausreichende Mengen an Devisen wie US-Dollar, Euro oder andere international akzeptierte Währungen kommen, um den Handel mit anderen Ländern abzuwickeln, sofern diese keine lokalen Währungen akzeptieren. Der Ausschluss von SWIFT kann dazu führen, dass der Außenhandel eines so sanktionierten Landes noch weiter eingeschränkt wird – wenn kein alternatives Zahlungssystem bereit steht. Denn ohne ein Kommunikationssystem zur Abwicklung von zwischenstaatlichen Finanztransaktionen nützt auch die gegenseitige Akzeptanz lokaler Währungen nichts. Dieses Szenario wurde erstmals 2012 real, als SWIFT die iranischen Banken von der Nutzung ausschloss.

In der Folge haben einige BRICS-Staaten zunächst eigene internationale Zahlungssysteme entwickelt und den Außenhandel zum Teil auf lokale Währungen umgestellt. Russland startete Ende 2017 das SPFS („System zur Übermittlung von Finanznachrichten“). Damit werden internationale Finanztransaktionen in Rubel abgewickelt. Laut der russischen Nachrichtenagentur TASS waren damit 2021 insgesamt 400 Teilnehmer sowie 23 ausländische Banken aus Armenien, Weißrussland, Deutschland, Kasachstan, Kirgisistan und der Schweiz verbunden. Anfang 2024 meldete die russische Nachrichtenagentur Interfax, dass die Anzahl der Teilnehmer auf 557 und die Anzahl der teilnehmenden Länder auf 20 gestiegen sei. Wie viele Transaktionen in welcher Gesamthöhe über das System abgewickelt werden, ist nicht bekannt, da diese Informationen von Russland nicht veröffentlicht werden.

Auch Indien und Brasilien verfügen über eigene Zahlungssysteme. Diese werden jedoch bisher kaum für die Abwicklung internationaler Finanztransaktionen genutzt. Deutlich erfolgreicher ist das 2015 in China gestartete Cross-Border Interbank Payment System (CIPS). Laut eigenen Angaben verzeichnete es Mitte 2024 150 direkte und 1.401 indirekte Teilnehmer in insgesamt 117 Ländern. Laut einem Bericht der chinesischen Zentralbank wurden mit CIPS 2023 täglich durchschnittlich 25.900 Transaktionen abgewickelt, was ein jährliches Volumen von 123 Billionen Yuan – umgerechnet 17 Billionen US-Dollar – ergab.

Im Vergleich zu SWIFT muten diese Zahlen gering an: Laut deren Angaben wurden 2022 im Schnitt täglich 45 Millionen Transaktionen von insgesamt 11.000 Teilnehmern in über 200 Ländern und Regionen abgewickelt. Das jährliche Volumen der Zahlungen wird von SWIFT nicht veröffentlicht. Einem Dokument der Unternehmensberatung McKinsey von 2018, bei dem ein leitender SWIFT-Manager Co-Autor war, ist jedoch zu entnehmen, dass die mit SWIFT übertragene Geldmenge im Schnitt dem 1,8-fachen des jährlichen Weltbruttoinlandsprodukts entspricht. Dies würde bedeuten, dass 2023 ein Geldvolumen im Wert von circa 190 Billionen US-Dollar übertragen wurde.

Der wahre Stellenwert der chinesischen Währung

Laut dem RMB-Tracker, einem monatlichen Bericht von SWIFT, liegt der Anteil des mit dem Zahlungssystem abgewickelten Geldvolumens in chinesischen Yuan mit knapp 5 Prozent weit hinter dem US-Dollar, dem Euro und sogar dem Britischen Pfund.

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?Abbildung 4: Anteil der Währungen am Volumen der SWIFT-Transaktionen im Juli 2024, Datenquelle: SWIFT

Über 80 Prozent der Transaktionen in Yuan finden laut den SWIFT-Berichten zudem allein zwischen Hongkong und Festlandchina statt. Berechnet man jedoch auf Basis des RMB-Trackers und des geschätzten Gesamtvolumens der jährlichen SWIFT-Transaktionen die Volumina der einzelnen Währungen und berücksichtigt auch das Yuan-Volumen, das mithilfe von CIPS abgewickelt wird, ergibt sich ein anderes Bild.

Kommt die gemeinsame goldgedeckte BRICS-Währung?Abbildung 5: Volumen der wichtigsten Währungen im internationalen Zahlungsverkehr (SWIFT und CIPS, Werte in US-Dollar), Datenquellen: SWIFT, CIPS

Demnach liegt der Yuan im internationalen Zahlungsverkehr deutlich an dritter Stelle und gewinnt in der Tendenz – im Gegensatz zum Euro – an Bedeutung. Parallel zu den Verhandlungen innerhalb der BRICS-Staaten zur Schaffung einer gemeinsamen Währung, hat sich also der Yuan als einzige bisher ernstzunehmende Alternative herauskristallisiert.

„BRICS Bridge“ als Alternative zu SWIFT

Seit 2018 arbeiten die BRICS-Gründungsstaaten bereits an einer digitalen Zahlungsplattform auf Grundlage des Blockchain-Verfahrens namens „BRICS Pay“. Eine Einführung ist bis dato nicht erfolgt. Im August dieses Jahres erklärte Walentina Matwijenko, Vorsitzende des russischen Föderationsrates, die Schaffung einer digitalen Abwicklungs- und Zahlungsplattform namens „BRICS Bridge“ als Alternative zu SWIFT befände sich „in einem guten Stadium der Vorbereitung“. Das neue Zahlungssystem werde „im Dialog mit anderen Zentralbanken und Finanzministerien aller BRICS-Länder, einschließlich der neuen Länder“ erörtert. Sie äußerte zudem die Hoffnung, dass sich der Gipfel der BRICS-Staatschefs Ende Oktober 2024 mit dem Thema befassen werde. Zurückhaltender äußerte sich im Juli noch Elwira Nabiullina, Direktorin der russischen Zentralbank. Das Staatenbündnis befände sich zwar in Gesprächen über das BRICS Bridge-Zahlungssystem. Diese gestalteten sich jedoch schwierig und es werde Zeit brauchen ein solches System zu schaffen.

Derweil haben US-amerikanische Androhungen von Sekundärsanktionen gegen chinesische Banken offenbar Erfolg. Im Juni drohte das US-Finanzministerium ausländischen Finanzinstituten Sanktionen für den Fall an, dass sie „bedeutende Transaktionen durchführen, erleichtern oder Dienstleistungen erbringen“, an denen bestimmte russische Banken beteiligt sind. Seit August mehren sich nun die Meldungen, wonach chinesische Banken keine Zahlungen aus Russland mehr akzeptieren. Über SWIFT ist es der US-Regierung möglich, einzelne Transaktionen nachzuverfolgen und somit ausländische Banken gezielt zu sanktionieren.

Fazit

Nationale digitale Währungen, als zentral organisiertes digitales Zentralbankgeld wie der e-CNY oder als Stablecoin auf Basis des dezentralen Blockchain-Verfahrens, befinden sich derzeit in der Entwicklung oder schon in der Testphase. Eine Einigung der BRICS-Länder über eine gemeinsame Währung erscheint in absehbarer Zukunft aber unwahrscheinlich. Zugleich hat sich der chinesische Yuan zu einer ernstzunehmenden Alternative im internationalen Zahlungsverkehr entwickelt.

Vordergründiges Problem der BRICS-Länder ist derzeit die Einschränkung des zwischenstaatlichen Handels durch den Ausschluss von Banken aus dem SWIFT-Zahlungssystem beziehungsweise aufgrund angedrohter US-Sanktionen beim Handel mit diesen Banken. Nationale Alternativen zu SWIFT bestehen bereits, doch sind bei weitem noch nicht alle Banken an diese Zahlungssysteme angeschlossen. Russland, das derzeit den Vorsitz des Staatenbündnisses innehat, drängt weiter auf die Einführung eines gemeinsamen übergreifenden Zahlungssystems.

Die Ergebnisse des anstehenden BRICS-Gipfels vom 22. bis 24. Oktober im russischen Kasan bleiben nun abzuwarten. Vorbereitend treffen sich die BRICS-Finanzminister und Zentralbank-Direktoren dazu bereits am 10. und 11. Oktober in Moskau.

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Gescheiterte „Energiewende“: Betrugsmasche „Windenergie“

Gescheiterte „Energiewende“: Betrugsmasche „Windenergie“

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+++ DK🇩🇪-Exklusiv-Interview mit dem Energieexperten Stefan Spiegelsberger +++ 

 

Der Ausbau von Wind- aber auch Solarenergieanlagen geht weiter und nimmt immer absurdere Ausmaße und Wendungen an. 

Der #DK🇩🇪-Reporter Christian Jung sprach mit dem Energie- und Blackoutexperten Stefan Spiegelsberger über die sogenannte Energiewende, deren Scheitern und politische Tricks um Bürger ihrer demokratischen Rechte bei der Gegenwehr zu berauben.

 

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Haldenwang kündigt neues AfD-Gutachten an – Bewertung auch „sichtbarer Vorgänge“ in Ostdeutschland

Haldenwang kündigt neues AfD-Gutachten an – Bewertung auch „sichtbarer Vorgänge“ in Ostdeutschland

Haldenwang kündigt neues AfD-Gutachten an – Bewertung auch „sichtbarer Vorgänge“ in Ostdeutschland

Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz will bis Jahresende ein neues Gutachten zur AfD vorlegen. Das kündigte Behördenchef Thomas Haldenwang (CDU) bei einer öffentlichen Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages an. Das neue Gutachten werde „unter Berücksichtigung aktuellster Entwicklungen innerhalb der Partei“ erstellt. Auch „die sichtbaren Vorgänge rund um die Landtagswahlen in Ostdeutschland“ würden dabei berücksichtigt, sagte Haldenwang.

Schon jetzt hat der Verfassungsschutz die AfD als sogenannten „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ eingestuft und darf sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: 

  1. Der Verdacht der Verfassungsschützer hat sich nicht bestätigt. Dann müsste der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden. Er halte diese Variante aber für „äußerst unwahrscheinlich“, sagte Haldenwang. 
  2. Der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zur Folge. 
  3. Möglich wäre auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall – etwa mit der fadenscheinigen Begründung, dass sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar beurteilen lasse, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.

Haldenwang verwies vor dem Kontrollgremium des Parlaments u.a. auf die turbulente konstituierende Sitzung des Thüringer Landtages. „All das wird abschließend in unserem Gutachten bewertet“, sagte der Verfassungsschutz-Chef.

Kommt doch ein AfD-Verbotsantrag?

„Experten“ sind sich laut „Bild“-Zeitung angeblich einig: Eine mögliche Einstufung als „gesichert extremistisch und verfassungsfeindlich“ werde „fast zwangsläufig“ zu einem Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führen. Wo das geschrieben steht, bleibt das Geheimnis dieser „Experten“ bzw. der „Bild“-Redaktion.

 

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Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden

Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden

von Dr. Konrad Voge

Aufgabenstellung

In den Artikeln über die Niederschlagsmengen und Windgeschwindigkeiten in Deutschland wurde festgestellt, dass etwa ab dem Jahr 2000 gravierende Veränderungen bezüglich dieser Größen vorliegen. Für beide Größen wurde eine signifikante Abnahme ab dieser Zeit nachgewiesen. In vielen Artikeln zur Temperaturentwicklung (Kowatsch et. al.) ist eine Erhöhung der Temperatur ab dem Jahr 1988 genannt.

Im folgenden Artikel ist die Entwicklung der Anzahl der täglichen Sonnenstunden in Deutschland beschrieben.

Dabei ist von Interesse, ob ähnlich wie bei den Niederschlagsmengen und der Windgeschwindigkeit auch bei den täglichen Sonnenstunden eine Veränderung ab 2000 gegenüber der Zeit vorher, nachweisbar ist.

Methoden

Wie in den beiden oben genannten Artikeln werden die an Wettermeßstationen aufgenommenen Zeitreihen zerlegt in die Zeit Messbeginn bis 2000 und ab 2000 bis 2022. Für diese beiden Abschnitte werden Regressionsgeraden ermittelt und deren Anstiege verglichen. Die Regressionsgeraden haben die Form

S = a0 + a1 * J

Mit S als Anzahl der Sonnenstunden und J als Jahreszahl. Die Koeffizienten a0 und a1 werden nach der Methode der kleinsten Fehlerquadratsumme bestimmt.

Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden

Bild 1 Durchschnittliche Anzahl der gemessenen Sonnenstunden an der Station Angermünde mit den beiden Regressionsgeraden.

Die Konfidenzintervalle folgen entsprechend der gewählten Irrtumswahrscheinlichkeit aus dem Algorithmus der linearen Regression im Modell 1 (feste unabhängige Variable, zufällige abhängige Variable) der Statistik.

Bei den weiteren Betrachtungen ist nur der Anstieg a1 von Interesse, da nur der Vergleich des Verhaltens der Zeitreihen vor und nach 2000 geführt wird. Um das Anstiegsverhalten der Zeitreihen untereinander vergleichbar zu machen, werden diese auf den Wert des Jahres 2000 normiert. Bild 1 zeigt beispielhaft die Vorgehensweise, allerdings sind hier die natürlichen Meßwerte (nicht normiert) aufgetragen.

Aus den Anstiegen der beiden Regressionsgeraden wird die Differenz

Delta = a1 nach – a1 vor

Mit a1 vor als Anstieg der Regressionsgeraden von Meßbeginn bis 2000 und a1 nach als Anstieg der Regressionsgeraden nach 2000 bis Meßende.

Nach dieser Vorgehensweise werden nun alle Stationen des Deutschen Wetterdienstes untersucht, an denen Meßwerte für die Anzahl der Sonnenstunden vorliegen. Um eine Aussage für ein gesamtes Bundesland zu erhalten und eine verzerrende Mittelwertbildung zu vermeiden, werden die Regressionsgeraden mit den gesamten vorliegenden Werten des jeweiligen Bundeslandes berechnet (z.B. Bayern 2437 vor 2000, 1028 nach 2000).

Daten

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt auf einer Seite die Tageswerte mehrerer wetterbeschreibender Größen zur Verfügung. Unter anderem auch die Anzahl der täglichen Sonnenstunden. Auf der DWD-Seite sind 1367 Wettermeßstationen (Stationen) aufgeführt. Es liegen jedoch nicht für alle dort aufgeführten Stationen Messungen der Sonnenstunden vor.

Ein Bild, das Text, Zahl, Schrift, Screenshot enthält. Automatisch generierte Beschreibung

1 Anzahl der ausgewerteten Meßstationen

2 Anzahl kompletter Meßreihen (über das Jahr 2000 gehend)

3 Anzahl Meßreihen vor 2000

4 Anzahl Meßreihen nach 2000

5 Anzahl der Meßwerte (Jahreswerte)

Tabelle 1 Anzahl der ausgewerteten Meßreihen

Eine erste Sichtung ergab, dass an 1268 Stationen überhaupt Sonnenstunden gemessen wurden. Eine weitere Reduzierung der Anzahl der zur Auswertung verfügbaren Stationen ergab sich aus Aufgabenstellung, da gemäß Bild 1 die Zeitreihen genügend Werte für eine sinnvolle Bestimmung der Regressionsgeraden aufweisen müssen. Es wurden jedoch auch Zeitreihen, die nicht das Jahr 2000 enthalten, allerdings in der Nähe von 2000 enden oder beginnen (z.B. 1951…1997), in die Auswertung aufgenommen.

Nach Tabelle 1 sind 334 Zeitreihen ausgewertet worden. Davon sind 249 als „komplett“ zu bezeichnen, da sie von Meßbeginn deutlich nach 2000 endeten, so dass genügend Werte zur Bildung der Regressionsgeraden 2000-2022 Zur Verfügung standen.

Die Gesamtauswertung stützt sich auf insgesamt 16 880 Jahreswerte, was ca. 6,16 Millionen Tageswerten entspricht.

Meßverfahren

Es sei hier darauf hingewiesen, dass um 2000 ein neues Meßverfahren eingesetzt wurde. Die Autoren (Hannak et. al.) verglichen zwischen 2008 und 2017 die beiden Meßverfahren an 13 ausgewählten Meßstationen. Es wurde festgestellt, dass mit dem neuen Meßverfahren eine geringere tägliche Anzahl von Sonnenstunden gemessen wird. Das beutet: würde das alte Verfahren auch nach 2000 eingesetzt werden, könnte der Anstieg nach 2000 noch größer ausfallen.

Beispiel Land Brandenburg/Berlin

Anhand des Beispiels für das Land Brandenburg/Berlin wird die Vorgehensweise gezeigt. Im Bild 2 sind die normierten Meßwerte der Sonnenstunden aller 24 auswertbaren Stationen der Länder Brandenburg und Berlin mit den zugehörigen Regressionsfunktionen und einem 99,9 % Wahrscheinlichkeit Konfidenzintervall dargestellt.

Ein Bild, das Text, Diagramm, Screenshot, Reihe enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Bild 2 Normierte Meßwerte aller 24 Stationen von Brandenburg (18) und Berlin (6)

Die Regressionsgerade, beginnend 1893 bis 2000, weist einen geringen Anstieg auf, während ab 2000 ein deutlicher Anstieg der Anzahl der Sonnenstunden zu verzeichnen ist. Für die Berechnung der Regressionsfunktionen wurden alle Werte der 24 Zeitreihen verwendet. Es sind 758 Werte für den Zeitraum 1893 bis 2000 und 484 Werte für 2000 bis 2022. Der Anstieg der Geraden ab 2000 beträgt das16 fache des Anstieges der Geraden bis 2000.

Für die auswertbaren Meßstationen von Brandenburg/Berlin sind die Anstiege in Tabelle 2 zusammengestellt.

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Tabelle 2 Anstiegswerte der 24 Meßstationen von Brandenburg/Berlin

Bild 3 gibt einen optischen Eindruck zu den Werten der Tabelle 2. An acht Meßstationen liegt eine negative Tendenz des Anstiegs der Meßwerte bis 2000 vor. Allerdings ist der Anstieg der Zeitreihen bis 2000 im Vergleich zu dem Anstieg der Zeitreihen nach 2000 gering. Eine Ausnahme bilden die Werte der Stationen Manschow, Kyritz und Berlin-Kaniswall.

Bei dem Anstieg der Zeitreihen nach 2000 fallen die Meßstationen Berlin-Buch, Neuglobsow und Neubrandenburg aus dem Muster. Vermutlich handelt es sich mehr um Meßungenauigkeiten als um einen systematischen Einfluss durch die Sonne.

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Bild 3 Anstiegswerte der Regressionsgeraden der Meßstationen von Brandenburg und Berlin

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Bild 4 Anstiegsdifferenz Delta der Zeitreihen von Berlin und Brandenburg

Die gleiche Tendenz, die in Bild 3 ersichtlich ist, spiegelt sich auch in Bild 4 wider. Nur an den Stationen Manschow, Kyritz und Berlin-Kaniswall liegt ein negatives Delta vor, was bedeutet, dass ab 2000 weniger Sonnenstunden als vor 2000 gemessen wurden.

Bild 5 zeigt die Regressionsgeraden für die 18 Brandenburger Meßstationen. Auf die Angabe der Konfidenzintervalle wurde aus Darstellungsgründen verzichtet. Es ist ein relativ schmales Bündel der Geraden, das dann ab 2000 einen starken Anstieg aufweist. Aus dem Rahmen fällt jeweils der Anstieg der Zeitreihen der Stationen Wiesenburg (vor 2000 und Neuglobsow vor und nach 2000).

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Bild 5 Regressionsgeraden der Brandenburger Meßstationen

Am Beispiel Brandenburg/Berlin ist die Vorgehensweise bei der Auswertung der Zeitreihen der Messung der Sonnenstunden gezeigt worden. Nach dieser Methode sind die Zeitreihen der Meßstationen für alle Bundesländer ausgewertet worden. Generell kann gesagt werden, dass etwa ab dem Jahr 2000 ein gravierender Anstieg der Sonnenstunden zu verzeichnen ist.

In einem zweiten Teil wird die Auswertung für alle Bundesländer beschrieben.

Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden Teil II

Auswertung alle Bundesländer

Die Verfahrensweise bei der Auswertung der ausgewiesenen Sonnenstunden ist in Teil I beschrieben. Anhand des Bundeslandes Brandenburg und Berlin ist die Auswertung ausführlich als Beispiel gezeigt worden. Hier in Teil II sind die Ergebnisse der Auswertung für alle Bundesländer dargestellt. Das Saarland wurde vernachlässigt, da dort nur drei Stationen Meßwerte angeben und bei der Station Saarbrücken nur Werte bis 1987 vorliegen.

In Tabelle 3 ist die Anzahl der Meßreihen zusammengestellt. Daraus ist ersichtlich, dass im Zeitraum bis 2000 keine wesentliche Tendenz bezüglich des Anstiegsverhaltens vorliegt. Im Zeitraum nach 2000 gibt es 21-mal mehr Meßreihen mit positivem als jene mit negativem Anstieg. Die gleiche Tendenz liegt zwangsläufig auch bei den Delta-Werten vor. (siehe Teil I)

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1 Anzahl Meßreihen vor 2000 mit positivem Anstieg (a1 positiv)

2 Anzahl Meßreihen vor 2000 mit negativem Anstieg (a1 negativ)

3 Anzahl Meßreihen nach 2000 mit positivem Anstieg (a1 positiv)

4 Anzahl Meßreihen nach 2000 mit negativem Anstieg (a1 negativ)

5 Anzahl positiver Delta Werte

6 Anzahl negativer Delta Werte

Tabelle 3 Anzahl der ausgewerteten Meßreihen der Bundesländer

Die berechneten Anstiegsfaktoren a1 in Tabelle 4 setzen sich aus allen Meßwerten der jeweiligen Station zusammen. Um, wie bereits oben erwähnt, die verzerrende Mittelwertbildung zu umgehen, werden alle Meßwerte der Stationen eines Bundeslandes zusammengefasst und damit die Regression vorgenommen. So wird beispielsweise für Bayern die Regressionsfunktion für die Zeit vor 2000 aus 2437 Meßwerten ermittelt.

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Tabelle 4 Anstiegswerte aller Meßstationen der 13 Bundesländer

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Bild 6 Anstieg der Regressionsfunktionen der Bundesländer

Des Weiteren enthält Tabelle 4 die auf das Jahr 2000 bezogenen Größen a1vor und a1nach des Anstiegs der Regressionsgeraden der Bundesländer. Es ist ersichtlich, dass bei neun Bundesländern ein negativer Anstieg bis zum Jahr 2000 hin vorliegt. Lediglich bei Brandenburg/Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist ein leichter positiver Anstieg vorhanden. Für Thüringen ist der Anstieg etwa Null.

Völlig andere Verhältnisse liegen bei den Zeitreihen nach 2000 vor. Sämtliche Zeitreihen weisen einen signifikanten positiven Anstieg auf, siehe Bild 6.

Eine entscheidende Größe ist die Differenz Delta der Anstiege der Regressionsgeraden vor und nach 2000. Diese zeigt an, welcher Unterschied im Anstiegsverhalten der Regressionsgeraden vor und nach 2000 besteht. Wie aus Tabelle 4 und Bild 7 ersichtlich ist, liegt bei allen Bundesländern ein positiver Deltawert vor. Das bedeutet, nach 2000 nimmt die Anzahl der jährlichen Sonnenstunden zu.

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Bild 7 Deltawerte der Bundesländer

In Bild 8 sind für alle Bundesländer die normierten Regressionsfunktionen eingetragen. Wie schon beim Beispiel der Meßstation Angermünde in Teil I, liegen diese auch als Bündel um den Wert 1. Auf die Darstellung der Konfidenzintervalle wurde auch hier aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit verzichtet.

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Bild 8 Bündel der Regressionsfunktionen der Bundesländer

Zusammenfassung

Wie bei den Wettererscheinungen Niederschlag und Windaufkommen liegt auch bei der Anzahl der jährlichen Sonnenstunden eine signifikante Änderung ab dem Jahr 2000 vor. Diese Behauptung stützt sich auf die Auswertung der vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichten Daten. Von allen untersuchten Wettermeßstationen waren 334 übriggeblieben, die verwertbare Zeitreihen lieferten. Die Zeitreihen wurden in die Zeit vor 2000 und nach 2000 aufgespalten und für die jeweiligen Zeiträume die Regressionsfunktionen jeder Station berechnet. Um Aussagen für jedes Bundesland treffen zu können, wurde eine Regressionsfunktion unter Verwendung der Meßwerte aller Stationen eines Bundeslandes gebildet. Dadurch ist die Verzerrung durch Mittelwertbildung umgangen. Als Ergebnis liegt ein Bündel von Geraden vor, das einen deutlichen Anstieg ab dem Jahr 2000 zeigt. In einer weiteren Untersuchung wäre zu klären, ob der Anstieg mit dem Jahr 2000 zusammenfällt, oder dazu verschoben ist. Des Weiteren müssten die physikalischen Zusammenhänge untersucht werden, welche Ursachen zu den auffälligen Änderungen bezüglich der Größen Niederschlag, Windgeschwindigkeit und Sonnenstunden beginnend um das Jahr 2000 geführt haben könnten.

Verweise

DWD Wetterstationen Tageswerte

https://opendata.dwd.de/climate_environment/CDC/observations_germany/climate/daily/kl/historical/

Hannak, L., Friedrich, K., Imbery, F. und Kaspar, F.: Vergleich der manuellen und automatischen Tagessonnendauer an deutschen Klimareferenzstationen

https://asr.copernicus.org/articles/16/175/2019/

19. August 2019

Javier Vinós

Woher wir wissen, dass die Sonne Motor des Klimawandels ist.

https://eike-klima-energie.eu/2024/04/26/woher-wir-wissen-dass-die-sonne-motor-des-klimawandels-ist-teil-1-die-vergangenheit/

26. April 2024

Konrad Voge

Niederschlagsmengen, Windkraft – und Photovoltaik Anlagen

https://eike-klima-energie.eu/2023/04/30/niederschlagsmengen-windkraft-und-photovoltaik-anlagen/?print=pdf

30.April 2023

Konrad Voge

Windentwicklung in Deutschland

https://eike-klima-energie.eu/2024/01/24/windentwicklung-in-deutschland-teil-1/

24.Januar 2024

Josef Kowatsch, Matthias Baritz

Der Sommer wird in Deutschland erst seit 1988 wärmer!

https://eike-klima-energie.eu/2024/09/11/der-sommer-wird-in-deutschland-erst-seit-1988-waermer/

 

Der Beitrag Entwicklung der Anzahl der Sonnenstunden erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

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Organspende: Vorsicht, Mord!

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Organspende: Vorsicht, Mord!

Organspende: Vorsicht, Mord!

Eines vorweg: Tote können keine Organe spenden! Organe können nur von Lebenden entnommen werden! Diese simple Tatsache mag vielen unbekannt sein, zumal in allen Aufrufen zur Organspende und selbst auf den Spendeausweisen von einer Organentnahme nach dem Tod die Rede ist. Der dabei gemeinte «Tod» ist der eigens dafür eingeführte «Hirntod», als zulässiger Zeitpunkt für eine Organentnahme, und hat wenig mit der landläufigen Vorstellung von Tod – Leichenstarre, Verwesung usw. – zu tun. Die Tests zur Feststellung des »Hirntodes« können ihn selber herbeiführen. Reden wir hier von Mord?

von Gerhard Wisnewski

Diesen Tag wird Renate Greinert wohl nie vergessen: Nach einem schweren Verkehrsunfall wird ihr Sohn Christian in eine Klinik geflogen. Während sie glaubt, dass ihrem Sohn geholfen wird, gelten die ärztlichen Bemühungen bereits anderen: »Man versuchte, sein Leben zu erhalten, um mit seinen lebenden Organen andere Menschenleben zu retten. Die Untersuchungen und Medikamente galten nicht ihm, sondern den anderen.« Man hinderte ihren Sohn zunächst am Sterben, »da nur die Übertragung von lebenden Organen den erhofften Erfolg für andere bringt«.

Der konstruierte »Hirntod«

Voraussetzung für die Organentnahme ist die rechtliche Konstruktion des »Hirntodes«. Diese Konstruktion soll das Paradoxon auflösen, das darin besteht, dass man einerseits einem lebenden Menschen natürlich keine Organe entnehmen darf, die Organe eines Toten aber in der Regel wertlos sind. Also erfand man den Hirntod, bei dem der Mensch angeblich irreversibel geschädigt, aber noch am Leben ist. Nach dem Motto: »So tot wie nötig, so lebendig wie möglich« (Professor Franco Rest). Der Schlüssel zur Feststellung des Hirntodes ist die Hirntoddiagnostik. Die wichtigsten Voraussetzungen sind zwei klinische Untersuchungen, zwischen denen mindestens zwölf Stunden liegen müssen. Unglaublich, aber wahr: Dazu gehören Tests, die den Patienten umbringen können. »Bei meinem Sohn wurde dreimal die klinische Hirntoddiagnostik vorgenommen«, berichtet Renate Focke, deren Sohn 1997 einen schweren Verkehrsunfall hatte. »Zu einer klinischen Untersuchung gehören Reize mit Instrumenten, das Setzen von Schmerzreizen, indem der Untersuchende mit einer Nadel in die Nasenscheidewand sticht und indem vier Grad kaltes Wasser in die Ohren gespült wird.« Es leuchtet wohl ein, dass solche »Reize« einem Intensivpatienten kaum gut tun und ihn weiter destabilisieren können, erst recht, wenn die Prozeduren zwei bis drei Mal durchgeführt werden.

Tauchgang in der Intensivstation

Vier Grad kaltes Wasser im Gehörgang ist nämlich ein sehr interessanter »Test«. Denn es handelt sich nicht um irgendeinen »Reiz«. Für das Gehirn ist das das Signal, dass der Mensch in eiskaltes Wasser gefallen ist – denn sonst würde ja nicht der Gehörgang volllaufen. Da dies häufig mit dem Verlust des Gleichgewichtssinns und der Orientierung einhergeht, ist dies ein Schock für das Gehirn. Eiskaltes Wasser im Gehörgang ist daher auch an jenem Schock beteiligt, den Menschen erleben, wenn sie in eiskaltes Wasser fallen. Dabei können Menschen mit Vorerkrankungen »bösartige Herzrhythmusstörungen« erleiden, so der Notfallmediziner Professor Manfred Blobner über die Gefahren von Eisunfällen. Und um einen vorgeschädigten Menschen handelt es sich ja bei einem Verunglückten.

Sehr wahrscheinlich kann durch das Wasser im Gehörgang auch der so genannte »Tauchreflex« ausgelöst werden, denn natürlich ist ein wassergefüllter Gehörgang Anzeiger für das Untertauchen. Beim Tauchreflex wird »durch eine Stimulation des Parasympathikus die Atmung zum Stillstand gebracht (›sistiert‹), der Herzschlag verlangsamt und der Blutkreislauf zentralisiert (›Bloodshift‹)«.

Waterboarding für Schwerverletzte

Doch ist das noch gar nichts. Das eigentlich Interessante ist der »Apnoe-Test«, der im Zusammenhang mit dem »Waterboarding« das Ertrinkungserlebnis perfekt macht – sozusagen das »Waterboarding« für Schwerverletzte. Kurz: Man »testet« eben mal, ob der Patient auch ohne künstliche Beatmung weiteratmet. »Dabei wird dem hirnverletzten Patienten die künstliche Beatmung für bis zu zehn Minuten entzogen, um feststellen zu können, ob er selbstständig zu atmen beginnt«, berichtet die betroffene Mutter Renate Focke in einer Abhandlung über »die verschwiegene Seite« der Organspende. »Diese Untersuchung beeinträchtigt nach Aussage von Ärzten eindeutig die mögliche Erholung eines hirnverletzten Patienten und kann sogar den Tod des Patienten hervorrufen.« Nun – das ist ja noch sehr vornehm formuliert. Je nachdem, wie diese »Untersuchungen« durchgeführt und konfiguriert werden, bewegen wir uns hier ganz nahe am Mord. Denn bekanntlich erleidet das Gehirn schon nach wenigen Minuten ohne Sauerstoff irreparable Schäden. Wenn man bis zu zehn Minuten wartet, ob nach dem Aussetzen der künstlichen Beatmung eine Spontanatmung einsetzt, heißt das, dass man das Gehirn absterben lässt. Bei einem Patienten, dem man dreimal hintereinander bis zu zehn Minuten die Luft entzogen hat, kann man natürlich leicht einen »Hirntod« diagnostizieren. Ein Hirntod könne »durch Behandlungsfehler entstehen« oder bei »Schwellenpatienten« gar »bewusst herbeigeführt werden«, warnte Dr. Achim Jaeckel vom Deutschen Medizin Forum.

Die Lizenz zum Ausschlachten

Wird das Gehirn dadurch nicht geschädigt (zum Beispiel, weil die Atmung rechtzeitig einsetzt), fehlt damit unter Umständen eine weitere wichtige Lizenz zum Töten, nämlich die »Nulllinie« auf dem Elektroenzephalogramm (EEG) – also der »Beleg«, dass das Gehirn nicht mehr arbeitet. Neben den oben genannten Untersuchungen ist nämlich vor allem das Elektroenzephalogramm – die Aufzeichnung der Hirnströme – die Lizenz zum Ausschlachten. Das EEG ist zum Beispiel vorgeschrieben, wenn zwischen den beschriebenen klinischen Tests weniger als zwölf Stunden liegen. Aber natürlich kann ein EEG auch unabhängig davon zum Beweis des Hirntodes abgenommen und herangezogen werden. Können die Ärzte im Rahmen der oben dargestellten Torturen (oder danach) ein EEG mit Nulllinie vorweisen, müssen sie im Wesentlichen nur noch die Angehörigen überreden, der Organentnahme zuzustimmen. Meistens ist es ziemlich leicht, die unter Schock stehenden Hinterbliebenen zu »bequatschen« und mit moralischen Argumenten unter Druck zu setzen. Wobei es natürlich heißen muss: »die mutmaßlichen Hinterbliebenen«. Denn noch ist der Mensch ja nicht tot. Getötet wird er erst durch die Organentnahme: »Der Organismus stirbt während der Operation (Explantation) im Rahmen der Kochsalzdurchspülung des Kreislaufsystems ab«, sagte einst der Hirnforscher Prof. Dr. Detlef Linke aus Bonn. »Es gibt Philosophen, die dies als Mord bezeichnet haben.« Nicht nur Philosophen. Auch namhafte Ärzte wie der britische Kardiologe und Dozent Dr. David Evans sagen klipp und klar: »Organentnahme ist Mord.« Und zwar, weil 60 Prozent der angeblich Hirntoten wieder zu Bewusstsein kommen könnten.

Wo ist das EEG?

Das Spannende ist nun, dass immer wieder EEGs verschwinden. »Irgendwann wurden wir aus dem Zimmer geschickt, man wollte ein EEG ableiten«, erinnerte sich hinterher die betroffene Mutter Renate Greinert (die übrigens ein Buch über die Organspende und den Tod ihres Sohnes geschrieben hat). »Außerdem wartete man auf ein Team von Neurochirurgen. Die 20-minütige Hirnstrommessung dauerte anderthalb Stunden«. Wobei die Frage ist, warum die Angehörigen für die Abnahme eines EEGs das Zimmer verlassen müssen. Und siehe da: »Dieses EEG existiert nicht mehr, dafür befindet sich in Christians Akte ein schnell aufgezeichnetes EKG.«

Ein Einzelfall? Keineswegs: Etwas Ähnliches hat auch Renate Focke erlebt. Ihr Sohn Arnd hatte im Herbst 1997 wie gesagt einen schweren Unfall und musste noch am Unfallort beatmet werden. In der Klinik wurde angeblich »ein schweres Schädel-Hirn-Trauma« festgestellt. Erst mehrere Jahre nach der Organentnahme und Hunderte von Albträumen später hatte Frau Focke die Kraft, von der Klinik die Akten anzufordern und sie durchzuarbeiten: »In vielen Träumen durchlebte ich, dass er nicht richtig begraben war, dass seine Leiche in einem Aquarium trieb oder dass sein Leichnam aus dem Grab verschwunden war.« Bei der Aktendurchsicht stellte sie fest, dass die beiden erwähnten klinischen Untersuchungen nicht im Abstand von zwölf, sondern von knapp drei Stunden vorgenommen worden waren. Aufgrund der zu geringen Wartezeit hätte es nun eine »apparative Untersuchung« (in der Regel ein EEG) geben müssen. Zwar sei in einem Bericht der Klinik auch von einem Nulllinien-EEG die Rede, »das angeblich bei meinem Sohn vorgenommen wurde«, so Focke. »Im entscheidenden Dokument, dem Hirntodprotokoll, ist jedoch kein Nulllinien-EEG aufgeführt. Auch in den Akten fanden sich keine EEG-Aufzeichnungen.« Die Organentnahme hätte nach dem Hirntodprotokoll demnach »gar nicht durchgeführt werden dürfen!«

Das heißt aber: Ohne ordentlichen Nachweis des »Hirntodes« ist der Mensch nicht einmal nach der umstrittenen Definition des »Hirntodes« tot. Einem lebenden Menschen die Organe zu entnehmen, kann man aber wohl kaum anders denn als Mord bezeichnen.

Potenzielles Schlachtvieh

Aber Focke entdeckte noch weitere Unregelmäßigkeiten. So hatte ihr Sohn einem Gutachten zufolge nach einer ersten (kurativen) Operation noch zu viel Narkosemittel im Blut. Da das Narkosemittel die Gehirnfunktionen verändert, ist eine Beurteilung des Hirntodes noch nicht möglich. Die Organentnahme wurde aber dennoch ohne weitere Beurteilung vorgenommen. Dem so genannten »Narkoseprotokoll« von der Explantation durfte die schockierte Mutter schließlich entnehmen, dass ihr Sohn zwar Mittel zur »Muskellähmung« bekam, aber keine Betäubung und keine Schmerzmittel erhielt – und das, obwohl der »Hirntod« offenbar nicht ausreichend dokumentiert worden war. Wobei auch dann niemand wüsste, ob das Gehirn nicht noch schwerste Schmerzen empfinden kann. »Bei Organentnahmen wurden immer wieder Hautrötungen, Schwitzen, Blutdruckanstieg und Abwehrbewegungen beim Einschnitt in den Körper festgestellt«, berichtet Frau Focke. »Das sind bei anderen Operationen Anzeichen für Schmerz, nur bei ›hirntoten‹ Organspendern werden sie als bedeutungslose Reaktionen angesehen. Die Vorstellung, dass mein Sohn bei lebendigem Leib ohne Rücksicht auf noch mögliche Schmerzempfindungen ohne Vollnarkose explantiert wurde, ist unerträglich.« Die Muskelrelaxanzien bewirken lediglich, dass sich der Patient bei Schmerzen nicht mehr bewegen kann – denn das stört schließlich beim »Schnippeln«.

Natürlich ist es nur logisch, dass es in der Transplantationsmedizin nicht nur Unregelmäßigkeiten auf der Empfängerseite gibt. Ein Medizinbetrieb, der auf der Empfängerseite manipuliert, manipuliert natürlich auch auf der Spenderseite. Und das ist häufig gleichbedeutend mit glattem Mord. Denn entweder wird beim »Hirntod« ein wenig nachgeholfen. Oder ein Mensch, der in Wirklichkeit gar nicht »hirntot« ist, wird zur Tötung durch Organentnahme freigegeben. Was aber ergibt es für einen Sinn, einen Patienten sterben zu lassen oder zu töten, um einen anderen zu retten? Medizinisch natürlich gar keinen. Den Unterschied macht allein das Geld: Die horrenden Summen, die für Transplantationen fließen: »Der Markt der Transplantations- und Pharmaindustrie ist Milliarden von Euro schwer«, schreibt der Sachbuchautor Richard Fuchs. Allein der Markt für so genannte »Immunsuppressiva«, die die Abstoßung des fremden Organs unterdrücken, umfasse jährlich 1,6 Milliarden Euro. Die Fallpauschalen für Transplantationen hätten 2011 je nach Organ und Aufwand zwischen 18.000 und 215.000 Euro gelegen. »Nicht selten kommt es wegen Abstoßung zu weiteren Transplantationen.«

Kurz und gut: Die Organspende, zu der neuerdings immer mehr Bundesbürger gedrängt werden sollen, ist für die Spender und ihre Angehörigen nichts weiter als ein Albtraum. Sie sind der Transplantationsmedizin weitgehend wehrlos ausgeliefert. Jeder Spender ist potenzielles Schlachtvieh.

Der Beitrag Organspende: Vorsicht, Mord! ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

49.324 – Zahl der AfD-Mitglieder auf Rekordhöhe!

49.324 – Zahl der AfD-Mitglieder auf Rekordhöhe!

49.324 – Zahl der AfD-Mitglieder auf Rekordhöhe!

Ungeachtet aller Diffamierungskampagnen des Altparteien-Kartells und des öffentlich-rechtlichen Systemfunks hat die Zahl der AfD-Mitglieder mit 49.324 einen neuen Höchststand erreicht. Davon leben nach Angaben von Bundesschatzmeister Carsten Hütter 49.115 in Deutschland und 209 im Ausland. Die Zahl ist damit seit Januar 2023 um sagenhafte 68,4 Prozent gestiegen!

Hinzu kommen aktuell noch 1.384 sogenannte Förderer, die zwar Beitrag bezahlen, formal aber formal nicht der Partei angehören  – viele von ihnen aus Angst vor beruflichen oder geschäftlichen Nachteilen.

Außerdem liegen Hütter zufolge aktuell 8.000 Anträge auf Mitgliedschaft vor, über die noch nicht entschieden sei, weil die AfD-Satzung eine intensive Prüfung verlange. Dieses Verfahren sieht zunächst ein persönliches Gespräch des Kreisvorstandes mit dem oder der jeweiligen Interessenten/Interessentin vor; danach folgt bejahendenfalls eine vorläufige Aufnahme in die Partei, gegen die sowohl der Landes- als auch der Bundesvorstand noch ein Veto einlegen können.

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