Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Alfred de Zayas: Political Provocations or the condemnable art of warmongering

Political provocations are not innocent games

By ALFRED DE ZAYAS| Provocation entails conduct that induces another to a hostile response. In domestic and international law, provocation may constitute a tort or even a crime– out of fear, anger or outrage.

For instance, the UK the Public Order Act prohibits „abusive or threatening words or behaviour“, specifically „to provoke the immediate use of unlawful violence”. By contrast, in international law there is an absolute prohibition of the use of force stipulated in article 2(4) of the UN Charter. Unfortunately, powerful countries concoct exceptions to the rule, e.g. by postulating a non-existent right of “pre-emptive” self-defence or the so-called doctrine of “responsibility to protect”, both scams intended to circumvent Art. 2(4) of the Charter.

Recent armed conflicts in Yugoslavia, Afghanistan, Iraq, Libya, Syria and Ukraine document a tendency to water down the prohibition of the use of force. This is facilitated by a compliant media that manages the facts and the narrative in an attempt to “legitimize” the use of force, e.g. by the US/coalition of the willing in their unprovoked aggression against Iraq in 2003, or to absolve the provocateur, e.g. by downplaying NATO’s egregious provocations in Ukraine. It is surrealistic to claim that the use of force in Iraq was legitimate: It was a crime against humanity.

Equally extravagant is to pretend that the invasion of Ukraine was “unprovoked”. Admittedly, Russia’s invasion of Ukraine was a grave breach of the UN Charter. But the preceding NATO provocations also violated article 2(4), which prohibits not only the use of force but also the threat thereof. As Professors John Mearsheimer, Richard Falk, Jeffrey Sachs and others have pointed out, NATO expansion was perceived by Russia as an attempt at encirclement, hence an existential threat. NATO’s continued provocations in Georgia, Ukraine and elsewhere certainly amount to geopolitical harassment in contravention of the letter and spirit of the UN Charter.

Every attempt by Russia to defuse this menace by peaceful negotiation as required by article 2(3) UN Charter was rebuffed by the US and NATO. It can be argued that provoking someone is more reproachable than reacting aggressively to the provocation, because the provocation is deliberate, not accidental; the reaction thereof is ad hoc, lacking malice aforethought. Provoking means intentionally making someone angry, throwing down the gauntlet, inviting a fight.

Of course, retaliation should be proportional to the provocation. But we humans have this awesome tendency to overreact. Bottom line: Both the provocation and the retaliation are reprehensible. But the one who provokes bears greater moral responsibility.

Accordingly, provocation should be recognized as an attribute of the act of aggression and as an international crime.

 

About the Author: Alfred de Zayas is Professor of Law at the Geneva School of Diplomacy and served as UN Independent Expert on International Order from 2012 – 2018. He is the author of numerous books, including his latest trilogy released by Clarity Press, 2021.

Website of Clarity Press: Here

Website with details for the long awaited volume III: The Human Rights Industry to be released June 2023Hier

 


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Köln: Abartige Küss- und Leck-Show vor Grundschülern aufgeführt – Eltern schalten Polizei ein

Köln: Abartige Küss- und Leck-Show vor Grundschülern aufgeführt – Eltern schalten Polizei ein

Eltern sind entsetzt: In der Montessori-Grundschule in Köln-Mühlheim wurde Grundschülern ein “Theaterstück” präsentiert, in dem erwachsene Männer Zungenküsse austauschen und sich gegenseitig ablecken. Kaum zu fassen: Die Zusammenarbeit mit diesen sogenannten Künstlern wird vom Land NRW gefördert. Empörte Eltern wollen das Projekt stoppen – sie starteten eine Petition und schalteten die Polizei ein.

Ein Kommentar von Andrea Waldner

Vor Erst- bis Viertklässlern fand in der Grundschule eine Theateraufführung mit dem Titel “Dornröschen Kiss” statt. Dabei tauschten zwei erwachsene Männer Zungenküsse aus und leckten sich gegenseitig Füße und Nacken ab. Nachdem die Kinder zu Hause von dem Inhalt der Aufführung erzählt hatten, fragten die entsetzten Eltern bei einer in der Schule tätigen Sozialarbeiterin und dem sogenannten Künstler Alfredo Zinola nach – und erhielten die Bestätigung, dass es die genannten Szenen gab. In einem Brief an die Elternschaft, der “Bild” vorliegt, teilte die Schule mit, dass es sich nicht um eine Aufführung, sondern “um eine Begegnung im Austausch mit den Kindern” gehandelt habe, bei der das “choreographische Potential des Küssens“ erprobt werden sollte. Die Kinder sollten dabei das “kritische Probepublikum” darstellen, ihre “Reaktionen” sollten getestet werden.

Frühkindliche Sexualisierung an der Montessori Grundschule in Köln. Was ist nur aus diesem Land geworden? 1/2 pic.twitter.com/xUCPEseRbW

— H.E. (@blogger_heidi) May 5, 2023

Widerwärtig: In anderen Aufführungen dieses sogenannten Künstlers sollen die Darsteller zudem von den Kindern berührt werden. Dass der LGBTQ-Wahn an Schulen zu Recht mit Pädophilie in Verbindung gebracht werden kann, zeigten auch jüngste Report24-Recherchen, die bereits von der FPÖ aufgegriffen wurden.

Inzwischen haben einige Eltern die Polizei eingeschaltet: Nun wird überprüft, ob bei der Aufführung in der Kölner Grundschule strafbare Handlungen stattgefunden haben. Zudem unterzeichneten 35 Elternteile eine Petition, um die Zusammenarbeit der Schule mit dem Künstler zu beenden. Das Kultusministerium NRW fördert diese Zusammenarbeit.

Schulleiterin verteidigt Aufführung

Auf der Website der Schule verteidigt die Schulleiterin die Aufführung. Sie schreibt unter anderem, dass die Kinder Gelegenheit zu einem Gespräch mit den Tänzern gehabt hätten und ihre Meinungen und Empfindungen mitteilen konnten. Außerdem hätten die Lehrkräfte die Kinder während der Veranstaltung begleitet, kein Kind wäre gezwungen worden, im Raum zu bleiben. Weiter heißt es, es sei von Schulseite in einzelnen Klassen versäumt worden, die Eltern vorab zu informieren, damit diese ins Gespräch mit ihren Kindern hätten kommen können.

Bezüglich der Richtlinie für Grundschulen, schreibt die Schulleiterin, es sei “Aufgabe der Schule, die Entwicklung von Werthaltungen und Einstellungen zu unterstützen, die für das Leben in einer demokratischen Gesellschaft unverzichtbar sind”. Welche fragwürdigen “Werte” die nach Ansicht etlicher Eltern schlicht abartige Vorstellung vor kleinen Kindern kolportieren sollte, bleibt dabei offen. Die Schüler sollten laut Direktorin lernen, “die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten sowie in religiösen und weltanschaulichen Fragen persönliche Entscheidungen zu treffen und Verständnis und Toleranz gegenüber den Entscheidungen anderer zu entwickeln”.

Laut den Lehrplänen, so heißt es in dem Schreiben, “gehört es auch in der Grundschule für die Schülerinnen und Schüler dazu, Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Lebenssituationen von Menschen in ihrem Umfeld (u.a. Familienformen) zu beschreiben und sich mit gender- und kulturbezogenen Vorurteilen und Stereotypen auseinanderzusetzen”. Nach diesen fragwürdigen Erklärungen kann man sich des Eindrucks kaum erwehren, dass an der Schule auch Vorführungen von Pornografie als Lehrstück für Toleranz verkauft werden würden.

Carlo Clemens, der schulpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion im Düsseldorfer Landtag, übte scharfe Kritik an der Aufführung und deren Finanzierung durch Steuergelder. Er twitterte:

Deutschland 2023 ist, wenn Eltern eine Petition ins Leben rufen und sogar die Polizei einschalten wegen eines “Theaterstücks”, das vom Kultusministerium des Landes NRW – also auch von den Steuergeldern der betroffenen Eltern! – gefördert wird. pic.twitter.com/JQZQpcyG4o

— Carlo Clemens MdL (@clemens_carlo) May 4, 2023

NRW hat eine schwarz-grüne Landesregierung, da verwundert es nicht, dass auch schon in Grundschul-Lehrplänen Trans-Propaganda und Genderwahn zu finden sind. Besonders die Grünen setzen eben alles daran, die Gesellschaft nach ihren Ideologien umzuerziehen. Bei Kindern funktioniert das besonders gut, je früher man damit anfängt, desto besser. Ob die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind oder die Kinder dabei Schaden nehmen, interessiert die grün-woke Sekte nicht.

Die Kuh ist genug gemolken: WHO beendet “Globalen Gesundheitsnotstand Covid-19”

Die Kuh ist genug gemolken: WHO beendet “Globalen Gesundheitsnotstand Covid-19”

Bei Covid-19 handelt es sich nicht länger um einen “Globalen Gesundheitsnotstand”, teilte die Weltgesundheitsorganisation WHO am Freitag in Folge der 15. Sitzung des “International Health Comittee” zu Covid-19 mit. Offenbar wurden von der dahinter stehenden Kabale ausreichend Milliarden verdient und ausreichend Menschen mit experimentellen Gen-Impfstoffen gespikt.

Der Generaldirektor der WHO, Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus stimmte der Empfehlung des Ausschusses in Bezug auf die anhaltende COVID-19-Pandemie zu. Er stellte fest, dass COVID-19 nun ein etabliertes und anhaltendes Gesundheitsproblem ist, das keinen öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite (PHEIC) mehr darstellt.

Gleichzeitig kündigte die WHO die Veröffentlichung eines Planes an, mit der man Covid-19 “längerfristig” managen könne: Dieser Plan skizziert wichtige Maßnahmen, die die Länder in fünf Bereichen in Betracht ziehen sollten: kollaborative Überwachung, Schutz der Gemeinschaft, sichere und skalierbare Versorgung, Zugang zu Gegenmaßnahmen und Notfallkoordination. 

„Seit mehr als einem Jahr befindet sich die Pandemie im Abwärtstrend“, sagte Ghebreyesus auf einer Pressekonferenz am Freitag. „Dieser Trend hat es den meisten Ländern ermöglicht, zum Leben zurückzukehren, wie wir es vor Covid-19 kannten“, sagte Tedros. „Gestern trat das Notfallkomitee zum 15. Mal zusammen und empfahl mir, dass ich den öffentlichen Gesundheitsnotstand von internationaler Tragweite für beendet erklären sollte. Ich habe diesen Rat angenommen.“

Das Narrativ der 7 Millionen Covid-Toten weltweit wird weiterhin verbreitet, zudem habe man natürlich mit der experimentellen Gen-Spikung Millionen Menschenleben gerettet. Zudem untermauerte Ghebreyesus nur wenig verklausuliert den Anspruch der WHO auf die Weltherrschaft:

Eine der größten Tragödien von Covid-19 ist, dass es nicht so sein musste. Wir verfügen über die Tools und Technologien, um uns besser auf Pandemien vorzubereiten, sie früher zu erkennen, schneller auf sie zu reagieren und ihre Auswirkungen zu kommunizieren. Aber weltweit bedeuteten ein Mangel an Koordination, ein Mangel an Gerechtigkeit und ein Mangel an Solidarität, dass diese Instrumente nicht so effektiv eingesetzt wurden, wie sie hätten sein können. Wir müssen uns und unseren Kindern und Enkelkindern versprechen, dass wir diese Fehler nie wieder machen werden.

Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, WHO Generaldirektor

Wie die „Werkzeuge der neuen Welt“ mit der großen Reset-Agenda übereinstimmen und mit dem IoB verschmelzen

Der große Reset steht für die Zerstörung der individuellen Autonomie und der nationalen Souveränität durch die „Werkzeuge der Neuen Welt“: Perspektive

Smartphones, Bankkonten und digitale Ausweise – die so genannten „Werkzeuge der neuen Welt“ – stehen im Einklang mit der „Great Reset“-Agenda und verschmelzen mit dem Internet of Bodies (IoB).

Der große Reset, der im Juni 2020 offiziell vom Weltwirtschaftsforum (WEF) und von König Karl III. ins Leben gerufen wurde, bevor er König wurde, ist eine von oben verordnete Agenda zur Umgestaltung aller Aspekte von Gesellschaft und Wirtschaft.

Angetrieben wird die Great-Reset-Agenda der nicht gewählten Globalisten von Technologien, die aus dem hervorgehen, was WEF-Gründer Klaus Schwab die „vierte industrielle Revolution“ nennt, die letztlich zur „Verschmelzung unserer physischen, digitalen und biologischen Identitäten“ führen wird.

Letzten Monat sagte der indische Architekt für digitale Identitäten, Nandan Nilekani, vor dem Internationalen Währungsfonds (IWF), dass jeder eine digitale ID, ein Bankkonto und ein Smartphone haben sollte, da dies die „Werkzeuge der neuen Welt“ für die digitale öffentliche Infrastruktur seien.

Letztendlich können diese drei Werkzeuge zu einem Ökosystem verschmelzen – dem Internet der Körper (IoB) -, das die von Schwab und dem WEF befürwortete Verschmelzung unserer physischen, biologischen und digitalen Identitäten veranschaulicht.

“What are the tools of the New World? Everybody should have a digital ID; everybody should have a bank account; everybody should have a smartphone. Then, anything can be done. Everything else is built on that”: @NandanNilekani to @IMFNews #DigitalID #DigitalIdentity #IMFmeetings pic.twitter.com/6HIAqfBigz

— Tim Hinchliffe (@TimHinchliffe) April 19, 2023

Smartphones in ihrer jetzigen Form werden eines Tages überflüssig sein, und schon jetzt zeichnet sich eine Zukunft ab, in der neuartige Geräte benötigt werden, um mit allem zu interagieren – vom kontaktlosen Bezahlen bis hin zum kommenden Metaverse.

Zu diesen Geräten gehören Wearables wie Augmented-Reality-Headsets und Ohrstöpsel, die Gehirnaktivität entschlüsseln können, aber auch Geräte, die in den menschlichen Körper implantiert werden können, sowie Sensoren, die Ihre biometrischen Daten auslesen.

Beispiele für das Internet der Körper, RAND Corporation

Mark Zuckerberg, CEO von Meta, sagte in seiner Keynote auf der Connect 2021 über das Metaverse: „Es wird neue Möglichkeiten der Interaktion mit Geräten geben, die viel ’natürlicher‘ sind.

„Anstatt zu tippen oder zu klopfen, werden Sie in der Lage sein, mit Ihren Händen zu gestikulieren, ein paar Worte zu sagen oder sogar Dinge zu erledigen, indem Sie an sie denken.

Auch Bankkonten verschmelzen allmählich mit dem IoB, wie man in Lebensmittelgeschäften sehen kann, wo man mit einer Handbewegung oder einem Gesichtsscan bezahlen kann.

Und die digitale Identität ist der Klebstoff, der diese Technologien an den Einzelnen bindet und es öffentlichen und privaten Einrichtungen ermöglicht, zu kontrollieren, in welchem Umfang Sie Zugang zu bestimmten Waren und Dienstleistungen haben.

In einem Bericht des Weltwirtschaftsforums (WEF) zur digitalen Identität aus dem Jahr 2018 heißt es: „Diese digitale Identität bestimmt, auf welche Produkte, Dienstleistungen und Informationen wir zugreifen können – oder umgekehrt, was uns verschlossen bleibt.“

Quelle: Weltwirtschaftsforum

Die digitale Identität ist das allumfassende Werkzeug der neuen Welt, das mit viel mehr verbunden ist als nur mit dem Bankkonto auf dem Smartphone.

In Bezug auf das Metaverse heißt es in einem WEF-Bericht: „Die digitale Identität ist der Nexus zu einem interoperablen Metaverse“.

In Bezug auf Online-Finanztransaktionen heißt es in einem anderen Blogbeitrag der WEF-Agenda, dass „die digitale Identität […] das grundlegende Element unserer digitalen Wirtschaft sein muss.“

Wenn es darum geht, dem biomedizinischen Sicherheitsapparat zu dienen, „dienen [Impfpässe] von Natur aus als eine Form der digitalen Identität„, heißt es in einem anderen WEF-Bericht.

Und im Fintech- und Bankensektorist die Identifizierung auf einer bestimmten Ebene daher von zentraler Bedeutung für die Gestaltung von CBDCs [Central Bank Digital Currencies]. Dies erfordert eine CBDC, die auf einem Konto basiert und letztlich an eine digitale Identität gebunden ist„, so die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).

Außerdem: „Der vielversprechendste Weg, Zentralbankgeld im digitalen Zeitalter bereitzustellen, ist eine kontobasierte CBDC, die auf einer digitalen Identität mit Beteiligung des öffentlichen Sektors aufbaut.“

Heute ist das Smartphone das wichtigste Instrument der Neuen Welt, mit dem öffentliche und private Einrichtungen mit unseren digitalen Identitäten interagieren, doch im Zuge der vierten industriellen Revolution werden Smartphones dem Internet der Körper weichen.

Von dort aus kann jeder Aspekt unseres Lebens durch die Verschmelzung von digitaler Identität und dem Internet der Körper kontrolliert werden. Da diese Geräte mit unserem Körper verbunden sein werden, bedeutet dies, dass sie uns überallhin folgen und unsere intimsten und persönlichsten Daten in Echtzeit sammeln.

Alle Wege führen zu einem System des sozialen Kredits, in dem das Verhalten der Bürger mit digitalen Mitteln überwacht und manipuliert werden kann.

Sie sind nicht auf dem neuesten Stand bei Ihrem letzten vorgeschriebenen medizinischen Verfahren? Sie können nicht zur Schule gehen oder ein Lebensmittelgeschäft betreten.

Sie wollen öfter als erlaubt in einem Jahr in einen Ort außerhalb Ihrer 15-Minuten-Stadt fahren? Das wird Sie etwas kosten.

Sie kritisieren die Politik der nicht gewählten Globalisten? Sie verbreiten Fehlinformationen, und das ist gefährlich für unsere Demokratie.

Sie haben zu viel Fleisch gekauft oder zu viel Benzin verbraucht? Tut mir leid, Sie haben Ihr Kohlenstofflimit erreicht und müssen für den Rest des Monats darauf verzichten, sonst wird automatisch eine saftige Geldstrafe von Ihrem programmierbaren CBDC in Ihrer digitalen Brieftasche abgezogen.

Make absolutely no mistake, individual carbon footprint trackers will be programmed to Central Bank Digital Currency’s pic.twitter.com/5Ci1PwbztO

— Pelham (@Resist_05) November 13, 2022

Das ist die Art von Zukunft, die sich die nicht gewählten Globalisten des Weltwirtschaftsforums und ihre Partner für die Gesellschaft vorstellen.

Das ist es, wofür der große Reset steht – die vollständige Zerstörung der individuellen Autonomie und der nationalen Souveränität, um eine neue nutzlose Klasse sogenannter „globaler Bürger“ einzuführen, die sich – mit Gewalt, Zwang oder durch Anreize – jedem Mandat unterwerfen, das ihre neofeudalen, technokratischen Oberherren ihnen auferlegen.

Alles beginnt mit den „Werkzeugen der neuen Welt“ – digitale ID, Smartphones und Bankkonten.

Dann„, so Nilekani letzten Monat vor dem IWF, „kann alles getan werden. Alles andere baut darauf auf.“

Vorwand „Kampf gegen Hassrede“: Schafft Irland die Meinungsfreiheit ab?

Das neue Gesetz, das im irischen Parlament behandelt wird, schlägt Wellen. Ich werde mich hier eigener Kommentare weitgehend enthalten und zitieren, was Mainstream-Medien über das Gesetz geschrieben haben. Euronews schrieb am 3. Mai zum Beispiel über die Reaktion auf Kritik an dem Gesetz: „Befürworter sagen jedoch, dass die derzeitige irische Gesetzgebung vom Internet überholt ist […]
OLG Stuttgart: Bußgeld wegen Maskenpflicht und Maßnahmen im Jahr 2020 verfassungswidrig

OLG Stuttgart: Bußgeld wegen Maskenpflicht und Maßnahmen im Jahr 2020 verfassungswidrig

Die Anwaltskanzlei Dr. Lipinski veröffentlichte am 4. Mai einen umfangreichen Pressetext, der einen wesentlichen Erfolg vor dem Oberlandesgeicht Stuttgart beschreibt und den wir in Folge wiedergeben wollen. Das Oberlandesgericht Stuttgart erklärte die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Coronaverordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig. Die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats hielten fast sämtliche Corona-Maßnahmen bis 19.11.2020 für verfassungswidrig.

Pressemeldung der Rechtsanwaltskanzlei Lipinski, Heidelberg

Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für seinen Mandanten, den Corona-Maßnahmen- und Impfpflichtkritiker Hans Tolzin, einen großen Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart errungen. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid, den der Mandant im Juni 2020 erhalten hat, weil er es „gewagt“ hatte, am 16.05.2020 in einer Stuttgarter U-Bahn keine sog. Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Einspruch ein.

Die daraufhin stattgefundene mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart zeichnete sich vor allem durch die schlichte Unlust und Arbeitsverweigerung der jungen Amtsrichterin aus, sich umfassend mit den vielen verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen, was zur Verurteilung des Mandanten führte. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben. Bereits mit Beschluss vom 05.04.2023 legte der laut Gesetz grundsätzlich alleinzuständige Einzelrichter das Rechtsbeschwerdeverfahren seinem gesamten Senat vor.

Gestern wurde Rechtsanwalt Dr. Lipinski wiederum ein umfangreicher Vorlagebeschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen nach Art. 100 I GG zugestellt. Der Senat schließt sich in diesem Beschluss in ganz wesentlichen Teilen dem umfangreichen Vortrag des Rechtsbeschwerdeführers Tolzin an, welcher bereits von RA Dr. Lipinski vor mehr als 2 Jahren beim Oberlandesgericht eingereicht worden war. Der Senat legt in diesem Beschluss dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 I GG die folgenden Fragen zur verfassungsrechtlichen Klärung und Beantwortung vor:

  1. Entsprach die infektionsschutzrechtliche Generalklausel des § 28 Absatz 1 Satz 1 lnfektionsschutzgesetz in der zur Tatzeit in vorliegender Sache am 16. Mai 2020 geltenden Fassung dem aus Art. 20 Absatz 3 in Verbindung mit Art. 80 Absatz 1 Sätze 1 und 2 Grundgesetz resultierenden Parlamentsvorbehalt, wonach die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen durch Gesetz ermächtigt werden können, Rechtsverordnungen zu erlassen, wobei lnhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetze bestimmt werden müssen?
  2. War die Bußgeldbewehrung für eine Verletzung des auf die Generalklausel des § 28 Absatz 1 Satz 1 lnfektionsschutzgesetz (in Verbindung mit § 32 Satz 1 und g 73 Absatz 1a Nummer 24 lnfektionsschutzgesetz) gestützten Gebots zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der zur Tatzeit in vorliegender Sache am 16. Mai 2020 geltenden Fassung mit den Anforderungen des aus Art. 103 Absatz Grundgesetz folgenden besonderen Bestimmtheitsgebots vereinbar?

Der Vorlagebeschluss ist auch deshalb von enormer verfassungsrechtlicher Bedeutung, weil der Senat zumindest für die in den damaligen Corona-Verordnungen geregelten Maskenpflichten (also nicht „nur“ für deren Bußgeldbewehrung) einen Verfassungsverstoß, nämlich gegen Art. 2 II 1 GG i. V. m. Art. 19 I 2 GG, bejaht, bei denen die Möglichkeit, eine „bloße“ sog. Alltagsmaske zu tragen, nicht (mehr) bestand. Im Kern aber bejaht das Oberlandesgericht den bereits vor dem Amtsgericht Stuttgart vorgetragenen Einwand der Verteidigung, dass eine staatliche Maskenpflichtanordnung einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellte, weil das freie, eigenständige Atmen des Bürgers zumindest eingeschränkt wird. Dann aber gilt für einen solchen Eingriff das förmliche Zitiergebot, welchem der Gesetzgeber jedoch erst ab 19.11.2020 durch eine Gesetzesänderung Rechnung getragen hat.

Gerade auch dieser Aspekt ist von herausragender Bedeutung für alle noch laufenden Hauptsacheverfahren, bei denen die Gültigkeit staatlicher Maskenpflichtanordnungen umstritten ist. Solche Hauptsacheverfahren, betreffend den Zeitraum vor 19.11.2020, sind noch bei vielen Verwaltungsgerichtshöfen und Oberverwaltungsgerichten anhängig, aber sicher auch noch bei vielen Bußgeldverfahren wie der hiesige Fall eindrücklich belegt. Gerade diese Argumentation ist bislang in anderen Verfahren, soweit ersichtlich, noch gar nicht gerügt und richterlich gewürdigt worden.

„Es zeigt sich, dass es richtig war, die Gerichte notfalls auch in sehr lang andauernden Rechtsmittelinstanzen dazu zu zwingen, sich (endlich) tatsächlich intensiv mit verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen zu befassen. Wir sind zuversichtlich, dass es uns gelingen kann, als Beteiligte des Vorlageverfahrens nun auch das Bundesverfassungsgericht von der Verfassungswidrigkeit namentlich der Maskenpflicht zu überzeugen. Der Beschluss des OLG Stuttgart ist eine juristische Bestätigung nicht nur des hiesigen Rechtsmittelführers Hans Tolzin, sondern letztlich aller Kritiker der sog. „Corona-Maßnahmen. Jeder, der noch Beteiligter eines Verfahrens ist, in dem die Verfassungswidrigkeit von Corona-Maßnahmen vor dem 19.11.2020 streitig ist, sollte auf das hiesige Musterverfahren verweisen und eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den hiesigen Vorlagebeschluss beantragen.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski

Das Aktenzeichen des Beschlusses des OLG Stuttgart lautet 1 Rb 36 Ss 574/21, das Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen derzeit noch nicht bekannt.

Heidelberg, den 04.05.2023
Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

“Verschwörungstheorie” soll geprüft werden: Stammt Zeckenkrankheit aus US-Militärlabors?

“Verschwörungstheorie” soll geprüft werden: Stammt Zeckenkrankheit aus US-Militärlabors?

Lyme-Borreliose ist eine durch Zecken verbreitete Krankheit. Wird sie nicht rechtzeitig behandelt, können Rückenmark und Gehirn schweren Schaden nehmen. Report24 berichtete Ende 2022 davon, dass ein US-Professor nachgewiesen haben will, dass Krankheit und übertragende Zecken aus einem US-Biolabor stammen sollen. Ein republikanischer Abgeordneter ließ nicht locker – mittlerweile wartet ein Gesetzesentwurf auf Abstimmung: Die Herkunft der Erreger soll geklärt werden.

Mittlerweile sieht sich sogar der Mainstream dazu gezwungen, über den Sachverhalt zu berichten. Jüngst erklärte der deutsche Spiegel die militärischen Experimente ab den 1950er Jahren, über die das Repräsentantenhaus nun Aufklärung fordert: “Wenn das wahr ist, was waren die Parameter des Programms? Wer hat es angeordnet?” Die Krankheit ist auch heute in den USA noch besonders relevant, 300.000 bis 437.000 Menschen sollen dort jedes Jahr daran erkranken. In Deutschland sollen jährlich zwischen 60.000 und 200.000 Menschen betroffen sein, was einen viel größeren Prozentsatz der Bevölkerung ausmacht.

Die Lyme-Borreliose (Synonym: Borreliose, Lyme-Krankheit, Lyme Disease) ist eine Krankheit, die durch eine Infektion mit Bakterien der Art Borrelia burgdorferi (Borrelien) verursacht wird. Diese werden durch Zeckenstiche auf den Menschen übertragen, es ist keine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch möglich. Die Krankheit kann verschiedene Organsysteme betreffen, insbesondere die Haut, das Nervensystem und die Gelenke. Bisher gibt es keine Schutzimpfung.

Robert Koch Institut, Deutschland

Zu jener Zeit fanden Forschungen statt, wie man dem Erzfeind Russland im kalten Krieg Schaden zufügen könne. Die solchermaßen modifizierten Erreger und ihre Überträger sollten den Viehbestand angreifen. Aufgedeckt wurde der Skandal unter anderem durch langjährige Forschungsarbeit von Kris Newby. Diese leidet selbst unter der Erkrankung, was sie zu ihren Recherchen motivierte. Sie fand heraus, dass der Entdecker der Lyme Borreliose, Willy Burgdorfer, während seiner Tätigkeit für die US-Regierung als Experte für biologische Waffen Insekten mit Erregern ausgestattet hatte. Zielsetzung wäre gewesen: “schwere Behinderungen, Krankheiten oder sogar Todesfälle bei möglichen Feinden zu verursachen”. Die Erkenntnisse sollen weit über Theorie- und Gerüchtestatus hinausgehen – es soll Zeugenaussagen geben, außerdem wäre es gelungen schriftliche Laborunterlagen aufzutreiben.

Die US-Republikaner fordern nun jedenfalls volle Aufklärung über die damaligen Biowaffen-Versuche. Das US-Verteidigungsministerium Pentagon möge beantworten, ob Insekten aus diesen Versuchen in die freie Wildbahn entwichen sein können. Zudem sollen auf Basis der alten Forschungsunterlagen neue, bessere Methoden erforscht werden, um erkrankten Menschen zu helfen.

Die Biowaffenforschung auf US-Grund wurde 1969 von Präsident Richard Nixon verboten. Es gibt viele Erzählungen darüber, dass das US Militär mehrfach Versuche an US Bürgern durchgeführt haben, darunter wissentlich wie im Programm Operation Whitecoat, aber auch im Geheimen.

Zum Beispiel direkt in San Francisco. Am 20. September 1950 spritzte die US-Marine von einem Schiff vor der kalifornischen Metropole eine Wolke von Mikroben in die Luft. Zweck der Übung war es zu testen, wie ein Angriff mit Biowaffen die 800’000 Bewohner der Stadt treffen würde.

Bericht in 20min.ch

Der Versuch blieb kein Einzelfall. Der Bioterrorismus-Forscher Leonard A. Cole hat 239 Biowaffentests dokumentiert, die das US-Militär zwischen 1949 und 1969 durchführte. Wer also bis heute glaubt, die USA wären irgendwie “die Guten” und es würde sich um “das Land der freien Menschen” handeln, sollte diese Annahme vielleicht gründlich auf die Probe stellen.

Ein erster Verdacht hinsichtlich Chemtrails dürfte ebenso in diesen Programmen zu suchen sein. So brachten US-Flugzeuge den Stoff Zink-Cadmium-Sulfid über Städten im Mittleren Westen aus. Angeblich hätte dies zu keinen gesundheitlichen Problemen geführt – allerdings wusste damals auch niemand, ob die Stoffe überhaupt unbedenklich sind. Es sind bis heute nur Teile der damaligen Versuchsreihen bekannt, viele Dokumente sind noch immer unter Verschluss.

Nicht genug Strom: Immobilienriese kann installierte Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen

Nicht genug Strom: Immobilienriese kann installierte Wärmepumpen nicht in Betrieb nehmen

Zwar soll Deutschland nach Ansicht der Grünen schnellstmöglich fast vollständig durch Wärmepumpen beheizt werden, der Strom dafür ist jedoch nicht vorhanden: Der Immobilienkonzern Vonovia hat vergangenes Jahr etliche Wärmepumpen in seinen Objekten verbaut – kann die meisten aber nicht in Betrieb nehmen, weil das Stromnetz überlastet werden würde.

Wie die Berliner Zeitung berichtet, hatte Vonovia im Januar 2022 ein Wärmepumpen-Sonderprogramm aufgelegt, das die Installation von 6.000 Wärmepumpen innerhalb von fünf Jahren vorsah. Im September wurden in einem ersten Schritt 115 dieser Heizungen verbaut, die dann 108 Gebäude mit 671 Wohnungen beheizen sollen – theoretisch. Rund 70 installierte Geräte konnten noch immer nicht angeschlossen werden.

Vonovia Vorstandschef Rolf Buch gab am Donnerstag an, ein Grund liege im fehlenden Netzausbau: Es steht schlichtweg nicht genug Strom zur Verfügung. Da hilft es auch nichts, dass der Konzern Ende letzten Jahres 533 Photovoltaik-Anlagen installiert hat. Bis 2030 will Vonovia 17.000 Dächer mit PV-Anlagen ausstatten, bis 2045 sollen es rund 30.000 werden. Jedoch: An dunklen Tagen bringt Solarenergie so viel wie Windenergie bei Flaute – nämlich gar nichts…

CD-Veröffentlichung: „Dass ein gutes Deutschland blühe! – Arbeiterlieder von damals und jetzt“

CD-Veröffentlichung: „Dass ein gutes Deutschland blühe! – Arbeiterlieder von damals und jetzt“

Die Aufzeichnung des Pleisweiler Gesprächs vom 30. April 2023 mit Liedern von Diether Dehm und Musik von Michael und Weli Letz liegt jetzt vor. Siehe hier. Die Aufzeichnung enthält auch die kurzen Redebeiträge von Peter Brandt und Alexander Ulrich (MdB) und die Diskussion.

P.S.: Wir hatten schon einmal auf die Veranstaltung vom 30. April hingewiesen und dabei auch darüber informiert, wo und wie die CD mit den Liedern von Diether Dehm bezogen werden kann. Siehe hier: Das etwas andere Pleisweiler Gespräch mit Liedern von Diether Dehm war ein Experiment …

Der Erlös geht an die NachDenkSeiten. Dafür herzlichen Dank.

Alice Weidel (AfD): Die Deutschen wollen die Migrationswende!

Eine Mehrheit der Deutschen fordert eine Begrenzung der Aufnahme von „Flüchtlingen“ und sieht in der Zuwanderung vor allem Nachteile. Dazu erklärte die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Alice Weidel: „Unkontrollierte Massenmigration bringt Kommunen, Wohnungsmarkt und Sozialsysteme an den Rand des Kollapses, sie zerstört den gesellschaftlichen Frieden und unterminiert die innere Sicherheit. Eine Mehrheit der Deutschen hat klar erkannt, dass die Migrationspolitik der Bundesregierung unser Land ruiniert.“ 

Der bevorstehende „Flüchtlingsgipfel“ im Kanzleramt dürfe sich daher nicht wieder in Alibidebatten um die Verteilung der finanziellen Lasten der Massenzuwanderung erschöpfen, betonte die AfD-Chefin und forderte nachdrücklich:

„Deutschland braucht die Migrationswende, und zwar sofort: Schließung der Grenzen mit ausnahmsloser Zurückweisung illegaler Migranten noch vor Grenzübertritt, Beseitigung der seit langem bestehenden und der von der Ampel neu geschaffenen Anreize zur Migration in die Sozialsysteme, Reform und Verschärfung des Asylrechts nach dem Vorbild Dänemarks und vieler anderer westlicher Staaten. Erst wenn das erreicht ist, kann über den von vielen Deutschen befürworteten Zuzug von echten Fachkräften sinnvoll gesprochen werden.“

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AfD-Anfrage bringt es an den Tag: Ein Drittel und mehr Migranten-Anteil an hessischen Schulen!

In Hessen hat bereits an 986 von 1.800 öffentlichen Schulen jeder dritte Schüler einen sogenannten Migrationshintergrund. Allein in Frankfurt betrifft das (Stand: November 2022) 175 Einrichtungen. Das geht aus der Antwort des Kultusministeriums in Wiesbaden auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion hervor. An zahlreichen Schulen liege der Migranten-Anteil bei 35 Prozent – so etwa in Darmstadt, Gießen, Kassel, Marburg und Offenbach.

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