Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

EU verteidigt Zensurgesetz, während Kommissionsmitarbeiter auf selbstlöschende Signal-Nachrichten umsteigen

Brüssel treibt Chat-Kontrolle zur Überwachung privater Kommunikation voran, während sich die eigenen Vollstrecker immer tiefer in verschlüsselte, selbstzerstörende Nachrichten zurückziehen.

Eine hochrangige EU-Beamtin, die für die Durchsetzung von Online-Sprachregeln verantwortlich ist, weist zurück, was sie als Einschüchterung aus Washington bezeichnet – während ihre eigene Behörde Maßnahmen vorantreibt, die die staatliche Beteiligung an digitaler Meinungsäußerung und privater Kommunikation ausweiten.

Am Montag erklärte Prabhat Agarwal, der bei der Europäischen Kommission die Durchsetzung des Digital Services Act leitet, an der Universität Amsterdam, Regulierungsbehörden und zivilgesellschaftliche Gruppen sollten sich nicht unter Druck aus den Vereinigten Staaten zurückziehen. Seine Äußerungen folgten auf die Veröffentlichung eines Berichts des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses vom 3. Februar, der die Namen und E-Mail-Adressen von Mitarbeitern enthielt, die an der Durchsetzung und Förderung der europäischen Zensurgesetze beteiligt sind.

„Lasst euch nicht einschüchtern. Wir bei der Kommission stehen an der Seite der europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die bedroht wurden, und wir stehen auch hinter unseren Teams“, sagte Agarwal laut Politico.

Die Veröffentlichung des Berichts erfolgte kurz nachdem Washington einem ehemaligen hochrangigen EU-Beamten sowie zwei Vertretern der Zivilgesellschaft die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagt hatte. Europäische Beamte werteten diese Schritte als Versuch, die Umsetzung des DSA – des zentralen Regulierungsrahmens der EU für Inhalte auf großen Online-Plattformen – zu behindern.

Der DSA legt für große Technologieunternehmen umfangreiche Verpflichtungen zur Einhaltung von Vorschriften fest. Durchsetzungsentscheidungen, darunter eine kürzlich verhängte massive Geldstrafe gegen X, beruhen auf Untersuchungen durch Kommissionsmitarbeiter sowie auf Dokumentationen externer Organisationen.

Brüssel argumentiert, dass diese Regulierungsstruktur letztlich die Meinungsfreiheit schütze, indem sie Manipulation und Missbrauch reduziere.

Das Weiße Haus und Mitglieder des US-Kongresses vertreten eine andere Auffassung. Sie argumentieren, der DSA schaffe formale Kanäle, über die Regierungen Plattformen unter Druck setzen könnten, rechtmäßige Meinungsäußerungen zu entfernen. Öffentliche Persönlichkeiten wie Elon Musk haben das System als institutionalisierte Zensur bezeichnet.

Agarwal erklärte, die Arbeit seines Teams stoße auf zunehmenden Widerstand. „Unsere Arbeit“ sei „schwieriger, konfrontativer“ als erwartet. Der umfassendere Streit mit Washington sei „viel größer als der DSA selbst“ und betreffe „den intellektuellen Raum, den wir als Europäer einnehmen“. Europa müsse „einen Raum verteidigen, in dem wir tatsächlich Dinge debattieren können, die für unsere Gesellschaft wichtig sind“.

Kollegen hätten interne Kommunikation auf Signal verlagert und nutzten verschlüsselte Nachrichten mit automatischer Löschfunktion, wobei die „Zeiträume für die automatische Löschung immer kürzer“ würden.

Das ist besonders bemerkenswert, da dieselbe Kommission, die Plattformen anweist, Inhalte zu kontrollieren und umfangreiche Transparenzberichte vorzulegen, nun selbst zunehmend auf vergängliche Messaging-Tools für interne Diskussionen zurückgreift.

Öffentliche Amtsträger unterliegen in der EU Transparenz- und Dokumentenzugangsregeln und sind grundsätzlich verpflichtet, offizielle Geschäfte so zu führen, dass Unterlagen für mögliche Informationsfreiheitsanfragen erhalten bleiben. Ob automatisch gelöschte Nachrichten diesen Verpflichtungen genügen, ist eine offene rechtliche Frage.

Die Führung der Europäischen Kommission verschickte eine interne E-Mail, die später Journalisten einsehen konnten, in der den Mitarbeitern, deren Namen im Kongressbericht erschienen, zugesichert wurde, die Institution werde sie vor Bedrohungen schützen.

Agarwal ging jedoch nicht auf den zentralen Vorwurf des Justizausschusses ein, wonach EU-Behörden US-Unternehmen dazu gedrängt hätten, in den Vereinigten Staaten entstandene Meinungsäußerungen zu moderieren.

Die Kontroverse entfaltet sich parallel zu weiteren EU-Initiativen mit erheblichen Auswirkungen auf den Datenschutz. Der DSA enthält Anforderungen zur Altersverifikation und Risikominderung, die Plattformen dazu verpflichten können, zusätzliche Nutzerdaten zu erheben. Zudem treibt Brüssel eine Ausweitung der sogenannten Chat-Kontrollmaßnahmen voran, aufbauend auf einer temporären Ausnahmeregelung von 2021 zur ePrivacy-Richtlinie, die es Anbietern erlaubte, Kommunikation freiwillig zu scannen.

Diese frühere Maßnahme verpflichtete nicht zur Aufhebung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Vorschläge zur Ausweitung der Überwachungsbefugnisse haben jedoch bei digitalen Bürgerrechtsorganisationen Besorgnis ausgelöst, die darin Schritte hin zu einer routinemäßigen Durchleuchtung privater Kommunikation sehen.

Es ist bemerkenswert, dass die Führung der Kommission ihre eigene Kommunikation durch den Einsatz genau jener Technologie verbirgt, die sie anderweitig zu untergraben sucht.

Transparenzdebatten sind innerhalb der EU-Institutionen nicht neu. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sah sich bereits früher Vorwürfen im Zusammenhang mit gelöschten Nachrichten bei hochrangigen Verhandlungen ausgesetzt. Dies verstärkte langjährige Auseinandersetzungen über Dokumentationsstandards an der Spitze der EU-Exekutive.

Die vernetzten E-Autos liefern unerwünschte Erkenntnisse

Peter Haisenko 

Moderne Autos, insbesondere E-Autos, sind fast andauernd online. Sie liefern Daten an den Hersteller und an alle, die darauf zugreifen können. Es ist nicht bekannt, wer zugreift und es ist auch nicht kontrollierbar. Vergessen Sie den Datenschutz. Sie liefern aber auch Daten, die Dinge aufdecken, die nicht aufgedeckt werden sollten.

In Italien gibt es bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit, seiner KFZ-Versicherung den Zugang zu seinem vernetzten Auto zu gewähren. Diese wertet dann die Fahrdaten aus im Hinblick auf den Fahrstil und passt die Versicherungsprämie an. Wer brav fährt, zahlt weniger. Wir sehen folglich, dass und wie vernetzte Autos überwacht werden (können). Jetzt hat das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) bekanntgegeben, dass sie die Echtdaten von knapp einer Million Fahrzeuge verschiedener Hersteller mit den Baujahren 2021 bis 2023 ausgewertet haben. Die von E-Hybriden, also mit E-Antrieb und Verbrenner. Das Ergebnis

Etwas stimmt nicht mit der Epstein‑Saga

Paul Craig Roberts

Wir haben viel über Virginia Giuffre gehört, das Aushängeschild des Epstein‑Sexhandels mit minderjährigen Mädchen. Im Jahr 2009 akzeptierte Virginia Giuffre 500.000 US‑Dollar von Epstein, um eine Klage zurückzuziehen, deren Bedingungen Ansprüche gegen andere „potenzielle Beklagte“ untersagten.

Dreizehn Jahre später, im Jahr 2022, erhielt Giuffre schätzungsweise 16 Millionen US‑Dollar von Prinz Andrew in einer außergerichtlichen Einigung, in der er kein Fehlverhalten zugab. Aus irgendeinem Grund war sie nicht verpflichtet, die Bedingungen der vorherigen Vereinbarung einzuhalten, in der sie andere „potenzielle Beklagte“ von Ansprüchen freigestellt hatte. Es besteht kaum Zweifel, dass ihre Anwälte eine hohe Gebühr witterten, indem sie Prinz Andrew beschuldigten. Öffentliche Anschuldigungen in einer Klage würden die königliche Familie in Verlegenheit bringen und zu einer großen außergerichtlichen Einigung führen, unabhängig davon, ob die Anschuldigung wahr oder falsch ist. Es ist möglich, dass die Anschuldigung falsch ist, aber 16 Millionen US‑Dollar waren vielleicht zu viel, um darauf zu verzichten. Wie Anwälte wissen, sind viele „Vergleiche“ in Wirklichkeit „Erpressungen“.

Die Betonung in den Hurenmedien liegt immer darauf, dass die Frauen minderjährig waren. Unten ist eine Karte über das Alter der sexuellen Zustimmung von Frauen in den 50 US‑Bundesstaaten mit Stand 2025. In 32 dieser Staaten liegt das Zustimmungsalter bei 16 Jahren. In acht Staaten liegt es bei 17 Jahren, und nur in 10 US‑Staaten beträgt das Zustimmungsalter 18 Jahre. Sofern Virginia Giuffre nicht in einem dieser 10 Staaten lebte, war sie nicht minderjährig. Man muss bedenken, dass die angeblichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen zwei oder drei Jahrzehnte zurückliegen, als das Alter der sexuellen Zustimmung niedriger war. Möglicherweise hatte zu der Zeit, als die Ereignisse stattgefunden haben sollen, kein Staat 18 Jahre als Altersgrenze für sexuelle Zustimmung. (siehe https://www.bhwlawfirm.com/legal-age-consent-united-states-map/)

Mit anderen Worten: Das Beharren der Medien auf Sex mit Minderjährigen könnte ein Schwindel sein, und womöglich haben wir es in Wirklichkeit mit Prostitution zu tun. Glauben wir wirklich, dass die Virginia Giuffre, die wir auf dem Foto sehen – lächelnd und zufrieden neben Prinz Andrew –, entführt und mit Gewalt oder Zwang auf Epsteins Insel gebracht wurde? Und was ist mit den Hunderten oder Tausenden anderer minderjähriger Mädchen, die angeblich entführt und in den Sexhandel gezwungen wurden? Ist das eine glaubwürdige Behauptung?

Wie genau führt man eine Entführungsoperation in diesem Ausmaß durch?

Wir können noch weiter gehen und fragen, ob die Millionen Seiten der Epstein‑Akte und seine Steuererklärungen Einkünfte aus dem Sexhandel mit Hunderten von Kindern zeigen. Soweit ich aus den Berichten der Ermittler über Epsteins Einkommensquellen verstanden habe, war seine Haupteinnahmequelle die Entwicklung von Steuervermeidungsstrategien für einige wenige Kunden.

Wir können aber noch weiter gehen. Die großen Vergleichszahlungen an Virginia Giuffre müssen andere inspiriert haben. Und da es angeblich so viele reiche und angesehene Männer gab, die die angebliche Sex‑Insel besucht haben – Personen wie Bill Gates und den ehemaligen US‑Präsidenten Bill Clinton – warum wurden nur Epstein und Prinz Andrew angegriffen?

Einige große Banken, die Deutsche Bank und JP Morgan Chase, zahlten 75 Millionen bzw. 290 Millionen US‑Dollar an anonyme Frauen (Jane Doe 1) für das unbewiesene „Verbrechen“, Epstein Bankdienstleistungen zur Verfügung gestellt zu haben, die angeblich sein Sexhandelsgeschäft erleichterten. Dies scheint eine unklare Anschuldigung zu sein, deren rechtliche Grundlage unscharf ist. Aber in einer Atmosphäre einer Hexenjagd ist das verständlich. (siehe https://www.npr.org/2023/06/12/1181675580/epstein-jane-doe-1-290-million-settlement-jpmorgan-chase)

Im Jahr 2019 berichtete das Time Magazine, dass ein Richter 23 Frauen, die behaupteten, Epstein‑Opfer zu sein, erlaubte, in seinem Gericht zu sprechen, bevor er die Anklagen gegen Epstein abwies. Etwa die Hälfte tat dies anonym. Die Frauen forderten die Staatsanwälte auf, mögliche Mitverschwörer zu untersuchen. Ich bin mir nicht sicher, was das bedeutet. Das war vor der Veröffentlichung der Epstein‑Akte, und vielleicht suchten die Frauen nach Namen von Männern, an die sie Vergleichsforderungen richten konnten.

Vielleicht klingt das herzlos, aber es gibt wenig, was Menschen nicht für Geld tun würden.

Offenbar wurde ein Fonds eingerichtet, um Epstein‑Opfer zu entschädigen. Es ist unklar, wie dieser Fonds Zahlungen zuteilt, wenn die Beweise aus bloßen Behauptungen bestehen.

Wenden wir uns nun Prinz Andrew zu. Wenn Hunderte von Mädchen sexuell gehandelt wurden – angeblich jede mit vielen Männern – warum ist Prinz Andrew der einzige identifizierte Mann? Angeblich gehörten Epsteins Kunden zur Elite, aber nur einer ist bekannt. Außerdem ist das einzige Beweisstück gegen Prinz Andrew, dass er gezahlt hat, um eine Forderung beizulegen – aber Menschen tun das, um die Kosten und die Öffentlichkeit eines Prozesses zu vermeiden. Mit anderen Worten: Viele falsche Ansprüche werden beigelegt, weil es der billigste Ausweg ist.

Es wurden alle möglichen Behauptungen über den Sexhandel aufgestellt. Hillary Clinton soll angeblich minderjährige Jungen vergewaltigt haben. Es gibt Behauptungen, dass Babys gefoltert, getötet und gegessen wurden. Da es in den Millionen Seiten veröffentlichter Dokumente keine Beweise für diese Behauptungen gibt, wird behauptet, das Justizministerium halte Millionen von Seiten zurück, die die Beweise enthielten. Mindestens ein Kommentator fragte: „Wo sind die anderen drei Millionen Dateien?“

Mit anderen Worten: Die Tatsache, dass es keine Beweise für eine massive Sexhandels‑ und satanische Operation gibt, wird als Beweis dafür angesehen, dass es eine gab – und dass die Eliten durch das Zurückhalten der Beweise geschützt werden.

Wenn wir dieses Bild ehrlich ansehen, müssen wir uns fragen, ob wir nicht einer Täuschung unterliegen. Die Hexenprozesse von Salem basierten auf fehlenden Beweisen, aber das schützte die unschuldig Beschuldigten nicht. Woher wissen wir, dass wir nicht gerade eine weitere Hexenjagd von Salem erleben?

Woher wissen wir, dass die Epstein‑Saga nicht eine Erfindung ist, um die Aufmerksamkeit von der Wahrscheinlichkeit abzulenken, dass Epstein eine Erpressungsoperation für Israel durchführte, die sich auf Eliten konzentrierte, die in der Lage waren, die amerikanische und europäische Nahostpolitik an die Israels anzugleichen? Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dies der Fall war, um eine Untersuchung zu rechtfertigen, ob die Epstein‑Sexhandels‑Saga eine Erfindung war, um zu verschleiern, dass US‑Eliten erpresst wurden, die Zerstörung von Irak, Libyen und Syrien im ersten Viertel des 21. Jahrhunderts zu unterstützen, um die zionistische Agenda eines „Größeren Israels“ voranzutreiben.

Kürzlich wurde bekannt gegeben, dass der ehemalige britische Prinz Andrew wegen „Verdachts auf Fehlverhalten“ verhaftet wurde. Im Zusammenhang mit dem, was zuvor geschehen ist, impliziert „Verdacht auf Fehlverhalten“ Sex. Wenn man jedoch weiterliest, erfährt man, dass Andrew wegen des Verdachts festgenommen wurde, dass er Epstein in seiner Arbeit als britischer Handelsbeauftragter einbezogen haben könnte. Wieder einmal riecht die Geschichte nach Täuschung. Welches Interesse sollte der angebliche Sexhändler Epstein an britischen Handelsverhandlungen haben? Es ist besonders zu beachten, dass die britische Regierung keinerlei Beweise dafür hat, dass Andrew Handelsinformationen mit Epstein teilte. Die britische Regierung hat nur einen „Verdacht“. Man sollte Menschen nicht aufgrund eines Verdachts verhaften. Man sollte Beweise haben, die man einem Richter vorlegen und einen Haftbefehl erwirken kann. Vielleicht funktioniert die britische „Justiz“ nicht so, wie sie in einem freien Land funktionieren sollte, und der Ruf von Menschen kann durch eine Verhaftung aufgrund bloßer Vermutungen zerstört werden. Offensichtlich werden wir getäuscht. Die Möglichkeit, dass Israel eine solche Geschichte erfinden könnte, um seine Erpressungsoperation zu verschleiern, und dass sie von der gesamten westlichen Presse übernommen würde, sollte uns zu Tode erschrecken.

Zuckerbergs „Lösung“ für Kindersicherheit könnte den anonymen Internetzugang für alle beenden

Zuckerberg verbrachte fünf Stunden damit, die Designentscheidungen von Instagram zu verteidigen – und verließ den Gerichtssaal, nachdem er Gesetzgebern und Regulierungsbehörden ihren bevorzugten Bauplan für ein nationales digitales Identitätssystem geliefert hatte.

Dan Frieth

Mark Zuckerberg verbrachte am Mittwoch mehr als fünf Stunden im Zeugenstand des Los Angeles Superior Court und sagte erstmals vor einer Jury zu Vorwürfen aus, Meta habe Instagram absichtlich so gestaltet, dass Kinder süchtig würden.

Die Schlagzeile der meisten Berichterstattungen war das Spektakel: eine kommentierte Spur interner E-Mails, eine 35 Fuß lange Collage der Instagram-Beiträge der Klägerin, die im Gerichtssaal ausgerollt wurde, ein CEO, der unter dem Kreuzverhör sichtbar gereizt wirkte.

Die wichtigere Geschichte ist, wofür das Verfahren vom Mittwoch genutzt wird.

Der Prozess wird als Fall zum Schutz von Kindern dargestellt. Tatsächlich legt er – insbesondere durch Zuckerbergs eigene Aussagen – das politische und rechtliche Fundament für eine verpflichtende Identitätsprüfung im gesamten Internet.

Und Zuckerberg bot dem Gericht, anstatt dieses Ergebnis zurückzuweisen, seinen bevorzugten Umsetzungsplan an.

Die „Sucht“-Rahmung und was sie ermöglicht

Die Klage wurde von einer Klägerin eingereicht, die als KGM identifiziert wird und heute 20 Jahre alt ist. Sie behauptet, sie habe im Alter von 9 Jahren begonnen, Instagram zu nutzen, und das Design der Plattform habe sie süchtig gemacht, ihre psychische Gesundheit verschlechtert und zu Angstzuständen, Körperdysmorphie und Suizidgedanken beigetragen.

TikTok und Snapchat einigten sich vor Prozessbeginn. Meta und Googles YouTube bleiben Beklagte. Über 1.600 verwandte Fälle sind landesweit anhängig. Das ist ein großes Geschäft. Ein Urteil hier könnte die Vorlage für all diese Fälle liefern.

Der Fall stützt sich auf eine umstrittene wissenschaftliche Prämisse: dass soziale Medien klinisch süchtig machen und dass diese Sucht messbaren Schaden verursacht. Diese Prämisse treibt die juristische Strategie, die Medienberichterstattung und die daraus resultierende politische Agenda an. Sie verdient eine genauere Prüfung, als die meisten Berichte ihr derzeit widmen.

Die Wissenschaft ist tatsächlich umstritten, und wir sind in einem kürzlich erschienenen Beitrag detailliert darauf eingegangen, wenn Sie ernsthaft verstehen wollen, wie diese Behauptungen entstehen und instrumentalisiert werden.

Nichts davon bedeutet, dass die behaupteten Schäden erfunden sind. Es bedeutet, dass das Wort „Sucht“ erhebliche rhetorische und rechtliche Arbeit leistet – und dass die politischen Konsequenzen, die aus diesem Wort folgen, weit über das hinausgehen, was eine Jury in Los Angeles entscheiden wird.

„Sucht“ ist der Weg zu einem öffentlichen Gesundheitsnotstand. Ein öffentlicher Gesundheitsnotstand ist der Weg zu Notstandsmaßnahmen und dazu, dass verfassungsrechtliche Schutzmechanismen leichter übergangen werden. Notstandsmaßnahmen im Internet bedeuten verpflichtende Zugangskontrollen. Und verpflichtende Zugangskontrollen im Internet bedeuten das Ende anonymer und pseudonymer Rede.

Wenn soziale Medien als Droge klassifiziert werden, wird der Zugang zu ihnen zu einer medizinischen und regulatorischen Angelegenheit. Wer sie nutzt, wie und unter welchen Bedingungen, wird zu einer Frage für Behörden statt für Individuen. Die Regulierung eines süchtig machenden Produkts und die Regulierung von Rede sehen auf dem Papier unterschiedlich aus. Die Mechanismen, die zur Durchsetzung beider erforderlich sind, sehen in der Praxis identisch aus: Identitätsprüfung, Zugangskontrollen und eine Überwachungsarchitektur, die Nutzer über jede Plattform und jedes Gerät hinweg verfolgt.

Der Umweg um Section 230

Die Struktur des Prozesses verdient eine gesonderte Betrachtung. Section 230 des Communications Decency Act von 1996 schützt Plattformen seit Langem vor Haftung für Inhalte, die Nutzer veröffentlichen. Die Anwälte der Klägerin fanden hier einen Weg darum herum: Sie argumentieren, die Plattform selbst sei ein fehlerhaftes Produkt. Der Vorwurf betrifft nicht Nutzerinhalte, sondern Designentscheidungen. Endlos-Scrollen, Autoplay, algorithmisch verstärkte Benachrichtigungen, Schönheitsfilter in Verbindung mit Körperdysmorphie. Die Klage behandelt sie wie ein Auto ohne Bremsen.

Ein Urteil zugunsten von KGM würde Klägern in 1.600 weiteren Fällen eine erprobte juristische Theorie liefern, um den Schutz von Section 230 für Plattform-Designentscheidungen zu beseitigen. Das ist eine erhebliche Umstrukturierung des Internet-Haftungsrechts, vorangetrieben von Prozessanwälten, unter Nutzung einer psychischen Gesundheitskrise, deren Ursachen in Fachzeitschriften noch aktiv diskutiert werden.

Zuckerberg wurde mit internen Dokumenten konfrontiert, darunter eine Schätzung aus dem Jahr 2015, wonach 4 Millionen Nutzer unter 13 Jahren auf Instagram waren, etwa 30 Prozent aller amerikanischen Kinder im Alter von 10 bis 12 Jahren. Eine alte E-Mail des ehemaligen Leiters für Public Policy, Nick Clegg, wurde verlesen: „Die Tatsache, dass wir sagen, wir erlauben keine Unter-13-Jährigen auf unserer Plattform, aber keine Möglichkeit haben, das durchzusetzen, ist schlicht nicht zu verteidigen.“ Zuckerberg räumte die langsamen Fortschritte ein: „Ich wünschte immer, wir wären früher dort angekommen.“

Er sagte der Jury auch: „Ich verstehe nicht, warum das so kompliziert ist“, als er zu den Altersverifizierungsrichtlinien des Unternehmens befragt wurde. Seine vorgeschlagene Antwort auf diese Frage ist das Kernproblem.

Zuckerbergs Bauplan: Apple und Google sollen die Ausweise aller überprüfen

Mehrfach während seiner Aussage argumentierte Zuckerberg, dass die Altersverifikation nicht von einzelnen Apps, sondern auf Betriebssystemebene von Apple und Google gehandhabt werden sollte. Er sagte den Geschworenen, Betriebssystemanbieter seien „besser positioniert, Altersverifizierungstools umzusetzen, da sie die Software kontrollieren, auf der die meisten Smartphones laufen“.

„Es auf der Ebene des Telefons zu machen, ist einfach viel sauberer, als wenn jede einzelne App das separat tun muss“, sagte er. Er fügte hinzu, es „wäre ziemlich einfach für sie“, dies umzusetzen.

Beachten Sie das. Zuckerberg schlägt nicht vor, dass Instagram das Alter von Instagram-Nutzern überprüft. Er schlägt vor, dass Apple und Google die Identität jedes Smartphone-Nutzers für jede App auf Betriebssystemebene überprüfen. Sobald diese Infrastruktur existiert, bleibt sie nicht auf soziale Medien beschränkt. Sie gilt für jede App auf dem Telefon. Jede Website, die über den Browser dieses Telefons aufgerufen wird. Jede Kommunikation, die über irgendeine App auf dem Gerät gesendet wird.

Das ist mehr als Altersverifikation. Es ist eine nationale digitale Identitätsschicht, eingebettet in die beiden Betriebssysteme, die die überwältigende Mehrheit der Smartphones weltweit betreiben.

Der Vorschlag löst auch Zuckerbergs unmittelbares juristisches Problem. Wenn Apple und Google die Altersdurchsetzung übernehmen, sind Plattformen wie Meta nicht mehr für deren Durchsetzung verantwortlich. Die Haftung verlagert sich. Das in Los Angeles verklagte Unternehmen lenkt den Kernvorwurf auf Cupertino und Mountain View.

Wer entscheidet, welche Apps eine Identitätsprüfung erfordern, sobald diese Infrastruktur existiert? Apple und Google. Sie würden als Identitäts-Torwächter des Internets eingesetzt. Zwei private Unternehmen, die bereits wegen ihrer Kontrolle über die App-Verteilung ernsthafter kartellrechtlicher Prüfung unterliegen, erhielten neue Autorität darüber, wer was online unter welcher Identität nutzen darf.

Die regulatorische Architektur ist bereits im Aufbau

Zuckerbergs Vorschlag einer Verifikation auf Betriebssystemebene fügt sich nahtlos in eine Gesetzgebungsagenda ein, die bereits vor seinem Auftritt am Mittwoch in Bewegung war.

Kaliforniens SB 976, das Gesetz „Protecting Our Kids from Social Media Addiction Act“, schreibt Altersverifizierungssysteme für soziale Medien im Bundesstaat vor. Der Generalstaatsanwalt Kaliforniens muss die Umsetzungsregeln bis Januar 2027 finalisieren.

Das neunte Berufungsgericht hat es abgelehnt zu entscheiden, ob diese Anforderungen gegen den ersten Verfassungszusatz verstoßen, und erklärt, es könne die Verfassungsfrage erst beurteilen, wenn die Vorschriften finalisiert seien. Altersverifikation für rechtmäßige Online-Rede in Kalifornien schreitet ohne verfassungsrechtliche Klärung voran.

Der Kids Online Safety Act (KOSA), der auf Bundesebene anhängig ist, würde Behörden anweisen, Altersverifikation auf Geräte- oder Betriebssystemebene zu entwickeln – genau das Rahmenwerk, das Zuckerberg im Zeugenstand bewarb.

KOSA enthält zudem weit gefasste Definitionen von „schädlichen“ Inhalten, die Moderationsentscheidungen staatlichem Einfluss unterwerfen, ohne unabhängige Überprüfung. Altersverifikation und Inhaltsbeschränkung in einem einzigen Gesetz, mit der Regierung als Verfasser der Schadensdefinition.

New Yorks SAFE For Kids Act beschränkt algorithmische Feeds für Nutzer, die keine Altersverifikation abschließen. Als akzeptable Alternative zur Vorlage eines staatlichen Ausweises gilt unter anderem eine Gesichtsanalyse zur Altersschätzung. Biometrische Daten, gesammelt, um durch einen Social-Media-Feed zu scrollen.

Die Infrastruktur, die diese Gesetze erfordern, erzeugt Daten, die gestohlen, per Gerichtsbeschluss angefordert und miteinander verknüpft werden können. Ein Discord-Datenleck im vergangenen Jahr legte staatliche Ausweise offen, die über das Altersverifikationssystem des Unternehmens eingereicht worden waren – etwa 70.000 davon, wobei Angreifer behaupteten, die Zahl sei höher. Jede Datenbank zur Identitätsprüfung ist eine zukünftige Sicherheitslücke, die darauf wartet, passiert zu werden.

Anonyme und pseudonyme Rede im Internet hat echten Wert. Whistleblower. Missbrauchsüberlebende. Politische Dissidenten in feindlichen Umgebungen. Menschen, die medizinische Fragen oder Identitäten erkunden, die sie noch nicht mit ihrem gesetzlichen Namen verbinden wollen. Journalisten, die ihre Quellen schützen. Jeder, dessen Sicherheit von einer Trennung zwischen seiner Online-Präsenz und seiner staatlichen Identität abhängt.

Verpflichtende Identitätsprüfung auf Betriebssystemebene beendet all das für jeden. Das erklärte Ziel ist, Neunjährige vor Instagram zu schützen. Der Mechanismus beendet den anonymen Internetzugang für jeden Erwachsenen, der ein Telefon besitzt.

Zuckerberg, unter Eid und unter Druck, gab diesem Mechanismus eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung. Seine Anwälte werden sie nutzen, um Haftung abzuwehren. Gesetzgeber werden sie in Ausschusssitzungen zitieren. Der Prozess in Los Angeles wird in Gesetzeszusammenfassungen als Beleg für dringenden Handlungsbedarf erscheinen.

Das Wort „Sucht“ hat diese Kette begonnen. Öffentlicher Gesundheitsnotstand, Notstandsmaßnahmen, Altersverifikation, Identitätsprüfungen auf Betriebssystemebene. Jeder Schritt folgt aus dem vorherigen. Jeder Schritt wird als Schutz von Kindern dargestellt.

Der Prozess geht weiter. KGM wird voraussichtlich später im Verfahren aussagen.

Nachtrag: Die Ruslan Schostak- und Olena-Zelenska-Stiftungen

Thierry Meyssan

Thierry Meyssans Artikel über die Epstein-Affäre und den Magier Andriy Jermak, politischer Mentor von Wolodymyr Selenskyj, hat uns viel Post eingebracht. Wir veröffentlichen hier weitere Informationen über Frau Selenskyjs Zuhälteraktivitäten.

Nach meinem Artikel vom 17. Februar 2026, „Epstein, Jermak und Selenskyj„, geben wir folgende zusätzliche Informationen:

Mehr als 510 Waisen aus Internaten in der Region Dnipropetrowsk – von denen einige behindert waren –, die zu Beginn der russischen Spezialoperation von der Ruslan-Schostak-Stiftung in die Türkei evakuiert wurden, hatten keinen Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung und wurden körperlich sowie psychisch misshandelt.

Elf ukrainische Beamte des Ombudsmanns und der Behörden der Region Dnipropetrowsk besuchten im März 2024 das Larysa Hotel in Beldeb (Türkei), wo die Kinder untergebracht waren. Sie stellten fest, dass die Ruslan Schostak Stiftung spezielle Fotoshootings organisiert und Videos gedreht hatte. Die teilnehmenden Kinder waren gut

Kein Aufschrei der “Guten”: Der barbarische Umgang mit Frauen im islamischen Raum

Kein Aufschrei der “Guten”: Der barbarische Umgang mit Frauen im islamischen Raum

Kein Aufschrei der “Guten”: Der barbarische Umgang mit Frauen im islamischen Raum

Die radikal-islamische Herrschaftsideologie macht nicht nur weiße Frauen zur Beute der Dschihadisten. Auch die „eigenen“ Frauen leben unter einem barbarischen Terrorregime – von Mädchenhandel über Kinderehen und Steinigungen bis zu barbarischen Scharia-Urteilen.

von Eric Angerer

Zwangsheiraten sind in vielen islamischen Ländern mehr die Regel als die Ausnahme. Arrangiert von den Familien finden sie oft unter Blutsverwandten statt (etwa Cousin mit Cousine). Dabei spielen oft auch materielle Aspekte eine Rolle.

Etwa ein mir bekanntes Beispiel: Ein Mädchen einer ägyptischen Zuwandererfamilie mit österreichischer Staatsbürgerschaft wird mit einem Cousin verheiratet, den es noch nie gesehen hat, und die Familie bekommt dafür Geld, weil dieser Cousin dadurch nach Österreich kommen und auch „Österreicher“ werden kann.

Afghanistan: Zwangsverheiratung kleiner Mädchen

Diese weit verbreitete Tradition hat aber noch krassere Formen. In Afghanistan verkaufen Familien ihre Töchter oft schon im Vorschulalter als Ehefrauen zu niedrigen Preisen an wohlhabende muslimische Männer im Ausland – wie dieser Bericht zeigt:

Es gibt im regulären Islam keine Altersuntergrenze für den sexuellen Verkehr, sei es mit Ehefrauen, sei es mit Sklavinnen. Dies ist in den klassischen Schriften vielfach und gründlich belegt. Das zeigt als zusammenfassende, die relevanten Quellen und Autoritäten einbeziehende, sorgfältig ausformulierte Übersicht beispielsweise die Fatwa #22442 aus dem Jahr 2002 in „Islam Question & Answer“. Gemäß dem „correct view“ entscheidet allein der Mann, ob sie „dazu in der Lage ist“.

Die berühmten „9 Jahre“ als Altersbeschränkung sind nur eine unverbindliche Analogie zu den vielen Hadithen, denen gemäß Mohammed Aisha mit 6 (oder 7) Jahren heiratete und mit 9 Jahren erstmalig beschlief – als sie noch mit Puppen spielte, also nach islamischen Kriterien vorpubertär gewesen sein muss (genauer ausgeführt hier).

Jemen: 8-Jährige in Hochzeitsnacht zu Tode penetriert

Sowohl das Vorbild Mohammeds als auch die klassischen Schriften und aktuellen Empfehlungen von Autoritäten, die die alleinige Entscheidung dem Mann überantworten, sind keine theoretischen Angelegenheiten. Sie haben sehr praktische Folgen.

Ein achtjähriges jemenitisches Mädchen starb in der Hochzeitsnacht an inneren Blutungen, nachdem sie einen Mann geheiratet hatte, der fünfmal so alt war wie sie. Das Mädchen Rawan wurde in der Stadt Meedi in der Provinz Hajjah im Nordwesten Jemens mit einem 40-jährigen Mann verheiratet. In der Hochzeitsnacht und nach dem Geschlechtsverkehr erlitt sie Blutungen und einen Uterusriss, an dem sie verstarb. Man hatte sie in eine Klinik gebracht, aber die Ärzte konnten ihr Leben nicht retten. Die Behörden haben keine Maßnahmen gegen die Familie des Mädchens oder ihren Ehemann ergriffen. Örtliche Stammesführer hatten versucht, den Vorfall zu vertuschen, als die Nachricht bekannt wurde, und einen lokalen Journalisten davor gewarnt, darüber zu berichten.

Nach islamischen Scharia-Recht werden Mädchen und Frauen nicht als vollwertige Menschen, sondern als Waren, als Eigentum betrachtet und behandelt. Sie können verkauft und gekauft und müssen jedenfalls kontrolliert werden. Frauen, die gegen diese Zustände aufbegehren, werden sanktioniert – oftmals auf grausame Weise.

Somalia: Vergewaltigungsopfer gesteinigt

Manchmal muss es nicht einmal Widerstand gegen die muslimische Herrschaftsvorschriften oder eine „Verfehlung“ sein. Manchmal können unter der Scharia auch männliche Willkür oder ein perverses Rechtsverständnis ausreichend sein für brutale Strafen gegen Frauen.

Vergewaltigungsopfer werden nach islamischem Recht oft des Ehebruchs beschuldigt, wenn sie eine Vergewaltigung durch verheiratete muslimische Männer anzeigen. Ein erschreckendes Beispiel: 

Ein 13-jähriges Mädchen in Somalia wurde von einem erwachsenen Muslim vergewaltigt. Anstatt ihn zu bestrafen, verurteilte ein islamisches Scharia-Gericht sie zum Tode, weil ihr verheirateter Vergewaltiger behauptete, sie habe ihn durch ihr öffentliches Auftreten „verführt“. Das Gericht gab ihm Recht und verurteilte sie wegen Ehebruchs.

Hunderte muslimische Männer versammelten sich, um sie als Opfergabe an Allah zu Tode zu steinigen. Sie lachten, jubelten und riefen „Allahu Akbar“, während sie bis zu ihrem letzten Atemzug vor Schmerzen schrie. Kein einziger Mann schritt ein, um das 13-jährige Vergewaltigungsopfer zu retten. Jeder im Dorf hörte ihre Hilferufe vor der Hinrichtung. Anstatt einzugreifen, fesselten sie ihre Hände auf dem Rücken und ketteten ihre Füße an. Der örtliche Imam wies die Männer an, ein Loch zu graben und sie bis zur Hüfte zu begraben, damit sie sich nicht bewegen oder den Steinen ausweichen konnte, die auf ihren Kopf geworfen wurden.

Stundenlang vor und während der Steinigung flehte sie um Gnade und blickte zu ihren Nachbarn, ihrem Vater und jedem beteiligten muslimischen Mann. Bis zu ihrem letzten Atemzug schrie sie, doch niemand half ihr. Von den Hunderten anwesenden Männern zeigte keiner Mitleid. Die Teilnehmer beteiligten sich bereitwillig an diesem islamischen Akt der Anbetung, ignorierten ihre Bitten und jubelten mit „Allahu Akbar“, während sie sie brutal töteten.

Iran: Vater und Söhne an Steinigung einer Frau beteiligt

Ein Fall einer Steinigung, der später verfilmt wurde, ist der der 36-jährigen Soraya Manutchehri im Jahr 1986 in dem Dorf Kuhpayeh im iranischen Kreis Khomein. Im Alter von 13 Jahren heiratete sie Ghorban-Ali, einen Gefängniswärter mit einem aufbrausenden Temperament. In zwei Jahrzehnten Ehe, die von häuslicher Gewalt geprägt war, gebar sie ihm sieben Kinder. 

Neben der Führung ihres Haushalts kümmerte sich Soraya um einen älteren, bettlägerigen Nachbarn namens Hashem, der aufgrund seiner Behinderung auf die Hilfe der Dorffrauen angewiesen war, um grundlegende Bedürfnisse wie Mahlzeiten zu erhalten. Ghorban-Ali, der nach sozialem Aufstieg strebte, einschließlich einer möglichen Regierungsposition, war mit Soraya unzufrieden und wollte eine jüngere zweite Frau, ein 14-jähriges Mädchen, heiraten, wobei er die Scharia-Bestimmungen nutzte, die Polygamie mit bis zu vier Frauen erlaubten, sofern er sie finanziell unterstützen konnte.

Da er sich die für eine neue Ehe erforderliche Mitgift nicht leisten konnte, ohne seine bestehende Ehe aufzugeben, drängte er Soraya zur Scheidung. Diese lehnte ab, da er sich weigerte, ihre ursprüngliche Mitgift zurückzuzahlen, wie es das islamische Recht bei einvernehmlichen Trennungen durch den Ehemann vorschreibt. Um diese finanzielle Verpflichtung zu umgehen – indem er die Scharia-Regeln ausnutzte, die einen Ehemann von der Mitgiftrückzahlung befreien, wenn der Ehebruch der Ehefrau nachgewiesen wird –, erfand Ghorban-Ali Behauptungen über Sorayas Untreue mit dem bettlägerigen Haschem und rekrutierte Dorfbewohner als falsche Zeugen.

Der Dorfmullah und der Bürgermeister agierten als Komplizen von Ghorban-Ali. Diese Personen, motiviert durch Gefälligkeiten oder ideologische Konformität mit den Vorgaben des neuen Regimes, unterstützten die Anschuldigung des Ehebruchs ohne strenge Überprüfung und machten so aus der Verleumdung des Ehemanns eine formelle Anklage. Die Vorwürfe waren, sie habe den alten Haschem angelächelt und ihm zugeflüstert. Soraya Manutchehri wurde wegen Ehebruchs verurteilt.

Die Hinrichtung erfolgte unmittelbar danach: Soraya wurde gefesselt, geknebelt und bis zur Hüfte in eine Grube vergraben, wo sie von den versammelten Dorfbewohnern gesteinigt werden sollte. Die Teilnehmer, darunter ihr Vater, ihr Ehemann und ihre beiden Söhne – bewarfen sie stundenlang mit Steinen, bis sie schließlich starb. Der Dorfprediger warf nach ihrem Tod einen letzten Stein, um symbolisch die Ehre der Gemeinschaft wiederherzustellen. Die Mullahs und Dorfbewohner handelten nach den Gesetzen der Islamischen Republik von 1979 und setzten die sogenannten Hudud-Strafen setzten.

Pakistan: Vergewaltigung als Entschädigung

Und selbst wenn man diese Fälle kennt, geht es in dieser Kultur immer noch abartiger. Das zeigt das  islamische „Justizsystem“ in Pakistan – ein Albtraum direkt aus der Hölle. Ein unschuldiges Mädchen wurde von einem Scharia-Rat dazu verurteilt, „öffentlich“ vergewaltigt zu werden, um für das Verbrechen ihres muslimischen Bruders zu „büßen“. Vergewaltigung als Entschädigung!

Das Mädchen schrie vor unerträglichen Schmerzen, vergewaltigt von einem muslimischen Mann vor einer großen muslimischen Menge, darunter die 40 ausdruckslosen Mitglieder des Scharia-Rates, die ihr Leid genossen, als wäre es nichts.

Die genannten Fälle sind nur die Spitze eines Eisberges. Auch wenn das nicht tagtäglich stattfinden mag, erreicht sicherlich nur ein kleiner Teil der Fälle die westliche Öffentlichkeit.

Wer die islamischen Traditionen und Vorschriften verharmlost oder gar beschönigt, wer „kultursensibel“ Polygamie, Zwangs-, Verwandten- und Kinderehen, Scharia-Gerichte und Kopftuchzwang und unter dem Deckmantel der „Religionsfreiheit“ immer mehr Rücksichtnahmen auf die Wünsche der Islamverbände zulässt, der fördert objektiv, dass diese barbarische Kultur sich auch in Europa ausbreitet.

Trotz Rekordsteuern: Staatsdefizit noch größer als befürchtet!

Trotz Rekordsteuern: Staatsdefizit noch größer als befürchtet!

Trotz Rekordsteuern: Staatsdefizit noch größer als befürchtet!

Obwohl der deutsche Staat im vergangenen Jahr die Rekordsumme von mehr als einer Billion Euro an Steuern eingenommen hat, sind die Löcher im Staatshaushalt noch größer als befürchtet! Deutschland drohen beim Staatsdefizit  „französische Verhältnisse“.

Die Ausgaben von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherung überstiegen im vergangenen Jahr die Einnahmen um 119,1 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.

Eine erste Schätzung von Mitte Januar war noch 107 Milliarden Euro ausgegangen. 2024 hatte das Finanzierungsdefizit bei 115,3 Milliarden Euro gelegen.

Die Summe entspricht erneut einem Defizit von 2,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und ist nicht mehr weit entfernt von der dreiprozentigen Obergrenze im EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt. Deutschland drohen somit „französische Verhältnisse“ – Frankreich reißt die Latte seit Jahren.

Gewerbesteuer bricht weg

Mit 79,6 Milliarden Euro entfielen rund zwei Drittel des Fehlbetrags auf den Bund. Dessen Minus stieg im Vergleich zu 2024 um 18,6 Milliarden Euro. Bei den Gemeinden, denen flächendeckend die Einnahmen aus der Gewerbesteuer wegbrechen,  gab es einen Defizitzuwachs von 7,1 Milliarden Euro auf 28,1 Milliarden Euro. Die Länder konnten ihr Minus auf 9,8 Milliarden Euro mehr als halbieren (2024: -21,6 Milliarden Euro).

Insgesamt summierten sich die Einnahmen des Staates im vergangenen Jahr sogar auf 2,14 Billionen Euro. Das entspricht einem Plus von 5,7 Prozent. Zurückzuführen ist dies vor allem auf den Anstieg der Sozialbeiträge um 8,9 Prozent. Die Steuereinnahmen wuchsen um 3,5 Prozent auf 1,03 Billionen Euro.

Immer mehr geht für Zinsen und Sozialausgaben drauf

Die Ausgaben des Staates erhöhten sich um 5,6 Prozent oder 119,6 Milliarden Euro auf rund 2,26 Billionen Euro und legten damit stärker zu als die Einnahmen einschließlich der Sozialversicherungsabgaben. Die Zinsausgaben lagen um 8,1 Prozent höher. Die monetären Sozialleistungen stiegen um 5,6 Prozent. „Dies resultierte in erster Linie aus höheren Ausgaben für Renten und Pensionen, auch wurde mehr für das Pflegegeld und für das Arbeitslosengeld ausgegeben“, so das Statistische Bundesamt.

Für dieses Jahr rechnen die meisten Fachleute mit einer weiter steigenden Neuverschuldung. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) sagt ein Defizit von 3,5 Prozent voraus, das 2027 sogar auf vier Prozent steigen soll. Das wären dann in der Tat „französische Verhältnisse“. In Frankreich lag das Staatsdefizit zuletzt bei 5,5 Prozent.

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CIA-Ideen: Heimliche Gehirnmanipulation mit Impfungen

CIA-Ideen: Heimliche Gehirnmanipulation mit Impfungen

CIA-Ideen: Heimliche Gehirnmanipulation mit Impfungen

Ein deklassifiziertes CIA-Dokument aus dem Jahr 1952 skizziert frühe Experimente zur Verhaltenskontrolle und zur heimlichen Manipulation des Geistes – auch durch die unauffällige Verabreichung von Substanzen über Impfungen. Hin und wieder erhält die Öffentlichkeit einen kleinen Einblick in militärische, wenn auch schon lange vergangene Forschung. Aktuell rückt ein siebenseitiger CIA-Bericht aus dem Jahr 1952 wieder […]

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Verstecktes Herzsignal bei Israels Teenager-Impfkampagne – brisante Daten kamen erst jetzt ans Licht

Verstecktes Herzsignal bei Israels Teenager-Impfkampagne – brisante Daten kamen erst jetzt ans Licht

Verstecktes Herzsignal bei Israels Teenager-Impfkampagne – brisante Daten kamen erst jetzt ans Licht

Israel sollte das „Weltlabor“ für die Pfizer-mRNA-Impfung werden. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu prahlte im Januar 2021 vor dem Weltwirtschaftsforum in Davos: Israel werde „anonymisierte nationale Gesundheitsdaten“ gegen frühzeitigen Impfstoffzugang tauschen und der Welt in Echtzeit zeigen, wie gut das Ganze funktioniere. Das Versprechen klang verlockend für die Pharmafirmen und die globale Impfagenda. Die Realität sieht fünf […]

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Hayek-Club Dresden: „Wasserdampf  bestimmt das Wetter und damit das Klima: Freispruch für CO₂“

Hayek-Club Dresden: „Wasserdampf  bestimmt das Wetter und damit das Klima: Freispruch für CO₂“

Es lädt herzlich ein der Hayek-Club Dresden

Vortrag von Dipl.-Ing. Michael Limburg: »Wasserdampf  bestimmt das Wetter und damit das Klima: Freispruch für CO₂«

Freitag, 6. März 2026; Veranstaltungsbeginn wird 19.30 Uhr sein. Einlaß ab 19.00 Uhr. Ende von Vortrag und Diskussion etwa nach 21.00 Uhr.

Kulturhaus Loschwitz, Friedrich-Wieck-Str. 6, 01326 Dresden. Infos zum Veranstaltungsort ⋙ Link

Eintrittskarten: 13 € und 10 € ermäßigt.

Kartenbestellung bitte direkt an Dr. Reinhard Günzel ticket-zur-veranstaltung@hayek-verein-dresden.de Wer sich per Email bei ihm angemeldet hat, erhält eine Benachrichtigung. Restkarten an der Abendkasse.

Wer sich per Email angemeldet hat, erhält eine Benachrichtigung. Restkarten an der Abendkasse.

Zum Freitag, dem 6. März 2026 laden wir zum Vortrag von Dipl.-Ing. Michael Limburg: »Wasserdampf bestimmt das Wetter und damit das Klima: Freispruch für CO₂« ins KulturHaus Loschwitz ein.

Limburg gehört zu den bekanntesten Aufklärern zu den Themen Klima und Energie. Er lehnt die ideologiegetriebene „Klimapanik“ ab, denn – so hat er es in einer wissenschaftlichen Arbeit nachgewiesen – u.a. bei korrekter Behandlung der Fehlertheorie enthalten die Datensätze der sog. „Weltmitteltemperatur“ kein anthropogenes CO₂-Signal. Auch die Darstellung der CO₂-Entwicklung von 0,028 % vor 1958 auf aktuell 0,042 % ist krass fehlerhaft, denn die Datensätze dazu, die aus Eisbohrkernen gewonnen werden, zeigen Differenzen zwischen Jahres-Wasser und zugeordnetem CO₂ von bis zu vielen hundert Jahren. Das und vieles mehr wird Inhalt des Vortrages sein. Limburg tritt seit vielen Jahren unermüdlich für eine Beendigung der zerstörerischen „Energiewende“-Politik ein, getreu dem Motto von EIKE: „Nicht das Klima ist bedroht, sondern unsere Freiheit!“

Wir hoffen auf rege Teilnahme an dem interessanten Vortragsabend und freuen uns auf Sie und weitere interessierte Bekannte, die Sie gern mitbringen können.

Zur Person

Michael Limburg ist Vizepräsident des Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE). Er studierte Elektrotechnik mit Zusatzstudium der Mess- und Regeltechnik, Abschluss Diplom-Ingenieur und arbeitete zunächst als Entwickler von Elektronik für Fernseher, später als Manager. Nach seinem (Un-)Ruhestand im Jahr 2001 begann er sich mit dem Thema Klima zu befassen. 2007 gründete Limburg mit Gleichgesinnten das Europäische Institut für Klima und Energie (EIKE), welche heute als die wichtigste Stimme der deutschen Klimarealisten gilt. Limburg hält Vorträge, schreibt Artikel und ist Autor mehrerer Bücher zum Thema, darunter »Klimahysterie – was ist dran? Der neue Nairobi-Report über Klimawandel, Klimaschwindel und Klimawahn« (2009); (mit Fred F. Mueller) »Strom ist nicht gleich Strom: Warum die Energiewende nicht gelingen kann« (2015) und »Die Treibhaushypothese: Alles Schall und Rauch? Eine Kritik auf der Basis exakter Naturwissenschaften« (2021). Eine erweitert Neuauflage ist in Arbeit.

Hayek-Club Dresden: „Wasserdampf  bestimmt das Wetter und damit das Klima: Freispruch für CO₂“

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Schweizer Gericht: Verträge mit Impfstoffherstellern müssen offengelegt werden

Schweizer Gericht: Verträge mit Impfstoffherstellern müssen offengelegt werden

Schweizer Gericht: Verträge mit Impfstoffherstellern müssen offengelegt werden

Das Bundesverwaltungsgericht St. Gallen hat entschieden, dass das Schweizer Bundesamt für Gesundheit die Corona-Impfstoff-Verträge mit Moderna und Novavax offenlegen muss: Die Argumentation, dass dies außenpolitische Interessen der Schweiz schädigen könnte, verfing für das Gericht nicht. Von staatlicher Seite wird Transparenz hinsichtlich der Impfstoffbeschaffung auch in der EU weiterhin verweigert; die EU-Verträge mit den Impfstoffherstellern sind offiziell nur geschwärzt veröffentlicht worden. Sie wurden lediglich dank Leaks publik.

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Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung vom Multipolar-Magazin:

St. Gallen. (multipolar) Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die zwischen 2020 und 2022 geschlossenen Verträge mit den Pharmaunternehmen Moderna und Novavax zur Covid-19-Impfstoffbeschaffung offenlegen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen am 10. Februar. Damit gab das Gericht drei Beschwerdeführern Recht, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz beriefen, das in der Schweiz jedem Bürger den Zugang zu Dokumenten der Bundesbehörden gewährt.

Das BAG argumentierte, dass außenpolitische Interessen der Schweiz durch die Offenlegung Schaden erleiden könnten. Auch sprächen Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse gegen eine Offenlegung. Das Bundesverwaltungsgericht fand hierfür allerdings keine Anhaltspunkte. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hatte laut dem Schweizer Magazin „Beobachter“ bereits Anfang 2022 empfohlen, die Verträge öffentlich zu machen, allerdings die betroffenen Unternehmen zuvor dazu anzuhören.

Laut dem „Aktionsbündnis freie Schweiz“ hat das Urteil europaweite Bedeutung. „Stand heute liegen im europäischen Raum noch keine amtlich bestätigten Verträge zur Covid-19-Impfstoffbeschaffung vor, welche in den entscheidenden Passagen (Preis, Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit, Mechanismus bei Nichterfüllung) ungeschwärzt wären”, erklärt das Bündnis. Die EU-Kommission schreibt dazu auf ihrer Homepage, die Verträge seien „aus Gründen der Vertraulichkeit geschützt.“ Offiziell veröffentlicht sind bis heute lediglich geschwärzte Verträge. Das Schweizer BAG, das seine Verträge am 3. August 2022 ins Netz gestellt hatte, schwärzte ebenfalls. „In einem Vertrag mit Pfizer war auf 27 Seiten hintereinander kein einziger Buchstabe lesbar”, berichtete die NZZ. Laut diesem Bericht gab die Schweiz zwischen 2020 und 2021 insgesamt 830 Millionen Franken für Corona-Impfstoffe aus. Später hätten ungenutzte Vakzine im Wert von 1,3 Milliarden Franken entsorgt werden müssen, da nur ein Viertel der Dosen verimpft worden war.

Im April 2025 hatte der Europaabgeordneter Friedrich Pürner (parteilos, ehemals BSW) versucht, alle elf in den Jahren 2021 und 2022 abgeschlossenen Verträge der EU mit den Corona-Impfstoffherstellern einzusehen, was ihm verwehrt wurde.

Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn (Die Partei) bemüht sich gleichfalls seit Jahren um Transparenz, was die Impfstoffbeschaffung durch die EU-Kommission betrifft. Die für die Beschwerdeführer positiven Urteile des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts begrüßt er, wie er auf Anfrage von Multipolar mitteilt. Die Schweiz habe „wahrscheinlich noch einen besseren Preis verhandelt”, von der Leyen habe die Impfstoffverhandlungen der EU „widerrechtlich an sich gezogen” und „die schlechtesten Verträge abgeschlossen, die die EU jemals verhandelt hat”, so der Parlamentarier. Noch heute würden Milliarden dafür gezahlt, dass Pfizer der EU-Kommission keine Impfstoffe mehr liefert. Sonneborn bedauert, dass sich europäische Medien zu wenig für die „undurchsichtigen Machenschaften” der Kommissionspräsidentin interessierten.

Die italienische Rundfunkgesellschaft „Radiotelevisione italiana“ (Rai) hatte 2021 die als „sensitiv” deklarierten Verträge mit BioNTech/Pfizer und Moderna ungeschwärzt veröffentlicht. Auch über die Plattform „Frag den Staat“ sind sie einsehbar. Der Informationssicherheitsexperte Ehden Biber, der 2021 geleakte Verträge von Pfizer mit Brasilien und Albanien veröffentlichte, geht davon aus, dass sich die Verträge von Pfizer weltweit ähneln.

Im albanischen Vertrag heißt es unter Punkt 5.5., der Käufer bestätige, „dass die Langzeitwirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass Nebenwirkungen auftreten können, die derzeit noch unbekannt sind.“ Im April 2023 wurde bei einer offiziellen Informationsanfrage in Neuseeland nachgefragt, ob diese Passage auch in den dortigen Verträgen existiert. Eine Auskunft dazu wurde verweigert. Laut einem der geleakten Verträge mit BioNTech/Pfizer war vorgesehen, „die Unterlagen bis zehn Jahre nach Vertragsauflösung strikt geheim zu halten“.