Kategorie: Nachrichten
Nach Gerichtsbeschluss: Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch
Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Dies betrifft sowohl die offizielle Einstufung als auch jede entsprechende öffentliche Bekanntgabe. Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD weitgehend statt. Es betonte, dass die […]
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Eilantrag der AfD hat Erfolg: AfD darf nicht als rechtsextremistisch eingestuft werden!
Großer Erfolg für die AfD: Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die wichtigste Oppositionspartei und politisch vielfach stärkste Kraft im Land vom Verfassungsschutz vorerst nicht als “gesichert rechtsextrem” eingestuft und behandelt werden darf.
Dem Eilantrag der AfD wurde im Wesentlichen stattgegeben: Der Verfassungsschutz darf die AfD bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch darf eine solche Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst nicht öffentlich bekanntgegeben werden.
Das VG Köln schreibt in einer Pressemitteilung:
Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann.
In der Mitteilung wird von zwei “muslimenfeindlichen Forderungen” im Bundestagswahlprogramm 2025 geschrieben – namentlich die Untersagung des Baus von Minaretten und des Muezzinrufs sowie ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder. Diese beiden Forderungen stellten sich aber “derzeit noch als einzelne verfassungswidrige Forderungen dar. Insoweit ist nicht jede verfassungswidrige Forderung, nicht jede einzelne Äußerung für sich genommen ausreichend für die Feststellung der verfassungsfeindlichen Grundtendenz einer Partei”, so das Gericht.
Es sei “derzeit noch nicht mit hinreichender Gewissheit dargetan, dass im Fall der Erlangung politischer Gestaltungsmöglichkeiten durch die Antragstellerin auch weitere Rechte deutscher Staatsbürger muslimischen Glaubens eingeschränkt oder verkürzt werden sollen, sodass diese als Staatsbürger zweiter Klasse behandelt würden”.
Weiterhin konstatiert das Gericht: “Im Parteiprogramm und in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der Antragstellerin oder ihr zurechenbarer Anhänger finden sich bislang keine eindeutigen Forderungen im Sinne einer allgemeinen rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund, welche die Gesamtpartei prägen.” Und auch die angeblichen “‘Geheimziele’ in Bezug auf die Rückführung von Bevölkerungsgruppen sind weder im gerichtlichen Verfahren dargelegt worden noch sonst ersichtlich” – eine klare gerichtliche Absage an das Potsdam-Märchen, die auch die Verbotsforderer schmerzen dürfte.
AfD-Co-Chefin Alice Weidel kommentierte die Entscheidung auf X erfreut:
Nicht nur darf der Bundesverfassungsschutz die AfD nicht mehr als “gesichert rechtsextrem” führen, das Verwaltungsgericht Köln schob mit seinem Beschluss auch den Verbotsfanatikern indirekt einen Riegel vor. Ein großer Sieg nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat!
Neben dem Eilverfahren gibt es noch das Verfahren in der Hauptsache; die Causa ist also noch nicht abschließend entschieden. Gegen den aktuellen Beschluss kann zudem Beschwerde eingelegt werden.
Wegen Kontakten zu Jeffrey Epstein: WEF-Chef tritt zurück!
Der Vorstandsvorsitzende des Weltwirtschaftsforums (WEF), Børge Brende, tritt zurück. Dem ehemaligen Außenminister Norwegens waren durch die Epstein-Files Kontakte zu dem Sexualstraftäter nachgewiesen worden.
Den vom US-Justizministerium veröffentlichten Epstein-Akten zufolge hatte Brende 2018 und 2019 an mehreren Abendessen mit Jeffrey Epstein teilgenommen. Es gingen zudem einige Mails und SMS zwischen beiden hin und her.
Brende bezeichnete Epstein als „brillanten Gastgeber“ und bedankte sich für das „interessante Abendessen“ in Epsteins Wohnung in New York. Außerdem debattierten beide darüber, ob das WEF nicht die UNO ersetzen könne: „Genau”, befand Brende, “wir brauchen eine neue globale Architektur.” Das WEF wäre “einzigartig positioniert”. Epstein wiederum schickte ein Foto von der Ehefrau des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu und nannte sie “Miss Piggy”: Er werde an Brende denken, wenn er sie sehe. “Besser, in Erinnerung zu bleiben, als vergessen zu werden”, kommentierte Brende.
Brende behauptete nach der Veröffentlichung, von Epsteins krimineller Vergangenheit damals nichts gewusst zu haben. Er habe Klaus Schwab, seinen damaligen WEF-Vorgesetzten, 2019, nach Bekanntwerden der Anklage gegen Epstein, sofort über seine Kontakte zu ihm informiert. Schwab bestritt das jedoch. Der WEF-Stiftungsrat beauftragte einen externen Rechtsberater, die Causa zu untersuchen. Der heutigen Aussendung vom WEF zufolge ist diese Untersuchung abgeschlossen – es gäbe demnach “keine weiteren Bedenken”, “die über die bereits offengelegten hinausgehen”.
Die Offenlegungen reichten allerdings aus, um Brende zum Rücktritt zu bewegen. “Nach reiflicher Überlegung habe ich beschlossen, als Präsident und CEO des Weltwirtschaftsforums zurückzutreten”, schreibt Brende in der WEF-Pressemitteilung. Die Co-Vorsitzenden des WEF-Stiftungsrats, André Hoffmann (Roche-Erbe) und Larry Fink (Blackrock-Chef), dankten Brende darin für dessen “bedeutende Beiträge”. Nach FAZ-Informationen soll Brende faktisch zum Rücktritt gezwungen gewesen sein: „Sein Verhalten widersprach dem Anspruch an Ethik und Moral, dem sich das WEF verpflichtet fühlt“, so wird aus WEF-Kreisen zitiert.
Zum Interimspräsidenten ist der aktuelle Managing Director des WEF, Alois Zwinggi, ernannt worden. Der Stiftungsrat will nun einen dauerhaften Nachfolger suchen.
„Brandmauer“ bröckelt immer mehr: Saskia Ludwig (CDU) für Zusammenarbeit mit der AfD in Sachsen-Anhalt!

Entgegen der offiziellen Parteilinie hat sich die konservative brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig (CDU) offen für eine „punktuelle Zusammenarbeit“ mit der AfD in Sachsen-Anhalt gezeigt. Dem „Spiegel“ sagte Ludwig, dass sich eine dortige CDU-Minderheitsregierung im Landtag auch auf Stimmen der AfD stützen könnte. Eine feste Koalition mit der AfD lehnte Ludwig zwar (noch) ab, aber sie betonte, „dass man ein Wählervotum sehr ernst nehmen sollte“.
Ungeachtet dessen, dass AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund eine AfD-Alleinregierung mit absoluter Mehrheit anstrebt, meinte die CDU-Konservative: Wenn eine Mehrheit der Menschen rechts der Mitte wähle, müsse sich das auch in der Regierungspolitik niederschlagen. Die Brandmauer sei „kontraproduktiv“.
Damit stellt sich Ludwig offen gegen die CDU-Führung. Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz als auch Unions-Fraktionschef Jens Spahn hatten auf dem Stuttgarter CDU-Parteitag vergangene Woche jegliche Zusammenarbeit mit der AfD erneut ausgeschlossen.
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Türken rücken zunehmend vom Islam ab

Während Erdogans AKP die Türkei in den letzten Jahrzehnten islamisiert hat, rückt vor allem die Jugend zunehmend vom Islam ab. Immer mehr Türken praktizieren keinen Glauben und leben atheistisch. Erdoğans AKP, die seit 2002 in der Türkei regiert, wendet sich an eine religiöse Wählerschaft. Sie hat den Islam zu einem zentralen Element staatlicher Politik gemacht […]
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Inferno bei Kaiserslautern: Windrad fackelt ab – Feuerwehr muss hilflos zusehen
Hohe, pechschwarze Rauchsäulen, brennende Trümmerteile, die wie Feuerbälle in die Tiefe stürzen – und am Ende bleibt von dem Windkraftwerk nur noch ein gigantischer Haufen Schrott. Der grüne Traum von der sauberen Energie hat sich in Rheinland-Pfalz mal wieder buchstäblich in Rauch aufgelöst.
Mittwochabend in Kollweiler (Landkreis Kaiserslautern): Ein riesiges Windkraftwerk gerät plötzlich in Brand. Die Flammen fressen sich rasend schnell vom Maschinenraum durch die gesamte Anlage. Die offizielle Ursache laut Polizei? Vermutlich ein “technischer Defekt”. Ein Defekt, der richtig teuer wird: Der Schaden an dem zerstörten Wind-Giganten wird auf 1,5 Millionen Euro geschätzt!
Weil die Drehleitern der Feuerwehr in der Regel bei maximal 40 Metern enden, brennen die gigantischen Stahl- und Plastik-Monster weit außerhalb jeder Reichweite. Den Einsatzkräften blieb in Kollweiler schlichtweg nichts anderes übrig, als vor dem brennenden Windrad zu kapitulieren. Sie mussten das Gebiet in einem riesigen 500-Meter-Radius weiträumig absperren und das Windkraftwerk einfach kontrolliert abfackeln lassen. Noch am Donnerstagmorgen mussten Feuerwehrleute die gefährliche Brandstelle bewachen.
Zum Glück wurde bei dem Inferno niemand von den herabstürzenden, brennenden Bauteilen erschlagen. Doch der Vorfall in Rheinland-Pfalz ist längst kein Einzelfall. Erst Anfang Februar brannte auf der Urlaubsinsel Fehmarn ein weiteres Windrad lichterloh. Auch dort das gleiche, erschreckende Bild: Feuer im Maschinenraum in 99 Metern Höhe, weithin sichtbare Rauchsäulen, brennende Trümmerteile, die auf den Boden krachten – und eine Feuerwehr, die nur zuschauen konnte. Der Sachschaden damals: eine halbe Million Euro.
„Schluss mit „Klimaturbo“, her mit Wirtschaftsturbo!“ | Ingo Hahn (MdB | AfD-Bayern)

„Klimaturbo“ nennen es die „Grünen“ – in Wirklichkeit geht es mit Vollgas Richtung Deindustrialisierung!
Nach Jahren katastrophaler Politik sind Wirtschaft, Energiepreise und Industrie im Sinkflug! Deutschland braucht das Ende von Heizungszwang, CO₂-Bepreisung und „Flatterstrom“ – Schluss mit dem „Klimaturbo“, her mit Wirtschaftsturbo!
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Schweden macht ernst: Abschiebe-Turbo für kriminelle Migranten
Wer als Ausländer eine Straftat begeht, fliegt künftig nach Verbüßung der Haft raus. Stockholm beendet die linke Kuscheljustiz und will die Abschiebungen krimineller Ausländer versechsfachen. Ein Vorbild für Deutschland?
Jahrelang galt Schweden als das links-grüne Migrations-Paradies schlechthin – mit fatalen Folgen. Bandenkriege, Schießereien und importierte Kriminalität brachten das skandinavische Land an den Rand des Abgrunds. Doch jetzt zieht die bürgerliche Regierung die Reißleine. Die klare und kompromisslose Ansage aus Stockholm: Wer als Gast ins Land kommt und straffällig wird, hat sein Bleiberecht verwirkt! Die Regierung unter Premierminister Ulf Kristersson zieht nun die Reißleine. Der neue Plan: Jede Straftat, die härter bestraft wird als mit einer bloßen Geldstrafe, soll in der Regel zur sofortigen Abschiebung führen.
Migrationsminister Johan Forssell erklärt: “Viel zu lange wurden ausländische Staatsangehörige, die in Schweden schwere Verbrechen begangen haben, milde behandelt.” Damit ist jetzt Schluss. Staatsanwälte werden künftig per Gesetz verpflichtet, bei der Urteilsfindung die Abschiebung zu beantragen. Die Entscheidung wird nicht länger dem Ermessensspielraum von linken Richtern überlassen.
Die Zahlen des neuen Abschiebe-Turbos sprechen für sich: Bisher wurden im Schnitt lächerliche 500 kriminelle Ausländer pro Jahr aus Schweden abgeschoben. Mit der neuen Reform soll diese Zahl auf rund 3.000 pro Jahr ansteigen – eine Versechsfachung! Der Gesetzentwurf geht nun zur Prüfung an den Gesetzgebungsrat und soll bereits am 1. September dieses Jahres in Kraft treten.
Die Regierung, die 2022 mit Unterstützung der rechten Schwedendemokraten ihr Amt angetreten hat, liefert schrittweise das, was sie den Wählern versprochen hat: Law and Order. Um die öffentliche Sicherheit wiederherzustellen, wurde bereits ein ganzes Paket an Maßnahmen auf den Weg gebracht: massiv erweiterte Polizeibefugnisse, deutlich härtere Strafen und die drastische Senkung der Strafmündigkeit von 15 auf 13 Jahre, um der brutalen Jugendkriminalität Herr zu werden.
Mit genügend politischem Willen kann eine Regierung zeigen, wie ein wehrhafter Rechtsstaat aussieht. Ein Staat, der versucht, seine Bürger zu schützen, anstatt sie mit leeren Versprechungen abzuspeisen. Angesichts der anhaltend hohen Überrepräsentation ausländischer Straftäter in Deutschland stellt sich die Frage, wann denn die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen beschließt und auch umsetzt.
CDU-Beschluss zu Social-Media-Verbot: Kritiker warnen vor „flächendeckenden Ausweiskontrollen“
Die eleganten Argumente der EPA bzgl. der Aufhebung des Endangerment Finding

Die Argumente der EPA für die Aufhebung der Gefährdungsfeststellung von Obama sind einfach, klar und überzeugend. Daher haben sie gute Chancen, vor dem Obersten Gerichtshof (SCOTUS) zu gewinnen, wo die endgültige Entscheidung getroffen wird.
Ich stütze mich auf die ausführliche Pressemitteilung der EPA, die eine Zusammenfassung der rechtlichen Argumente enthält.
Das Hauptargument ist rechtlicher Natur und richtet sich direkt an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (SCOTUS). In der Veröffentlichung werden sogar mehrere relevante frühere Entscheidungen angeführt. Der Kern dieser Entscheidungen besteht darin, dass Behörden in alten Gesetzen keine neue Bedeutung finden können, die ihnen plötzlich enorme neue Regulierungsbefugnisse verleiht. Eine solche Rücksichtslosigkeit wird als regulatorische Übergriffigkeit bezeichnet.
Das Argument der EPA lautet, dass die Gefährdungsfeststellung genau eine solche massive Überschreitung darstellt, und so sieht es auch ganz sicher aus. Es handelte sich nicht um eine schleichende Ausweitung der Aufgaben, sondern eher um eine explosionsartige Ausweitung.
Das betreffende Gesetz ist Abschnitt 202(a) des Clean Air Act, der es der EPA erlaubt, schädliche Abgasemissionen von Kraftfahrzeugen zu regulieren. Die Gefährdungsfeststellung von Obama basiert vollständig auf dieser engen Regelung.
Hier also die Argumente der EPA:
„Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass Abschnitt 202(a) des CAA der EPA keine gesetzliche Befugnis erteilt, Emissionsstandards für Kraftfahrzeuge und Motoren in der bisher praktizierten Weise vorzuschreiben, auch nicht zum Zweck der Bekämpfung des globalen Klimawandels, und daher keine Rechtsgrundlage für die Gefährdungsfeststellung und die daraus resultierenden Vorschriften besteht. Die EPA ist der festen Überzeugung, dass die von der Obama-Regierung im Jahr 2009 getroffene Gefährdungsfeststellung die Befugnisse der Behörde zur Bekämpfung der ‚Luftverschmutzung‘, die die öffentliche Gesundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigt, überschritten hat und dass eine politische Entscheidung dieser Größenordnung mit so weitreichenden wirtschaftlichen und politischen Folgen ausschließlich beim Kongress liegt. Im Gegensatz zu unseren Vorgängern ist die Trump-EPA entschlossen, das Gesetz genau so zu befolgen, wie es geschrieben steht und wie es der Kongress beabsichtigt hat – und nicht so, wie andere es sich vielleicht wünschen würden.“
Dies ist genau die Art von Rechtsfrage, mit der sich der Oberste Gerichtshof normalerweise befasst.
Es gibt einen Aspekt der Gefährdungsfeststellung, der so offensichtlich falsch ist, dass er schon komisch ist. Ich würde damit beginnen, weil er zumindest teilweise die Argumente der EPA für eine Aufhebung stützt. Die EPA erwähnt ihn beiläufig mit folgenden Worten:
„In einem beispiellosen Schritt stellte die EPA unter Obama fest, dass die von Autos ausgestoßenen Kohlendioxidemissionen – in Kombination mit fünf anderen Gasen, von denen einige von Fahrzeugen gar nicht ausgestoßen werden – in unbekannter Höhe zur Treibhausgas-Konzentration in der Atmosphäre beitragen …”
Also nutzten sie das Auspuffrohrgesetz, um Gase zu bewerten (und anschließend zu regulieren), die Auspuffrohre gar nicht ausstoßen. Es gibt eindeutig keine gesetzliche Grundlage für diese Gefährdungsfeststellungen.
Dies sind keine wissenschaftlichen Fragen, und der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten (SCOTUS) entscheidet normalerweise auch nicht über wissenschaftliche Fragen. Es gibt jedoch eineinhalb wissenschaftliche Argumente für den Fall, dass die Wissenschaft ins Spiel kommt. Das heißt, ein Argument wird in der Veröffentlichung vollständig dargelegt, während das andere lediglich angedeutet wird.
Hier ist das vollständig dargelegte Argument:
„Unter Verwendung der gleichen Modelle, die auch von früheren Regierungen und Klimawandel-Fanatikern verwendet wurden, kommt die EPA nun zu dem Schluss, dass selbst wenn die USA alle Treibhausgasemissionen aller Fahrzeuge eliminieren würden, dies bis zum Jahr 2100 keine wesentlichen Auswirkungen auf die globalen Klimaindikatoren hätte.“
Dies ist eigentlich eine Gefährdungsfeststellung, nämlich dass keine Gefährdung besteht.
Hier ist das erwähnte Argument:
„… die Umweltbehörde EPA unter Obama stellte fest, dass Kohlendioxidemissionen von Kraftfahrzeugen – in Kombination mit fünf weiteren Gasen, von denen einige gar nicht von Fahrzeugen ausgestoßen werden – in unbekannter Höhe zur Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre beitragen, die wiederum über verschiedene Kausalketten eine Rolle spielen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen gefährden können.“
Die verschiedenen wissenschaftlichen Fragen, die sich hier stellen, betreffen die Realität der „vielfältigen Kausalketten“, die in Obamas Gefährdungsfeststellung behauptet werden. Diese Kausalitätsfragen beinhalten eine Menge Panikmache.
Aus wissenschaftlicher Sicht handelt es sich bei der Gefährdungsfeststellung um eine komplexe Attributionsbehauptung, die höchst spekulativ und umstritten ist. Diese Fragen der Kausalketten könnten in den technischen Begleitdokumenten zur Aufhebung näher erläutert werden. Wenn sie jedoch zumindest erwähnt werden, wie in der Veröffentlichung, schafft dies einen Platzhalter für sie, falls sie während der SCOTUS-Verhandlungen zur Sprache kommen sollten.
Die EPA hat einige elegante Argumente für die Aufhebung der Gefährdungsfeststellung vorgebracht. Bleiben Sie dran bei CFACT, während sich dieses Drama weiterentwickelt.
Link: https://wattsupwiththat.com/2026/02/20/epas-elegant-arguments-for-endangerment-repeal/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Die eleganten Argumente der EPA bzgl. der Aufhebung des <em>Endangerment Finding</em> erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kanada: Bald 100.000 MAID-Tote – Euthanasie wird zu einer der häufigsten Todesursachen
Bis Sommer sollen in Kanada voraussichtlich 100.000 Tote durch “MAID” (Medical Assistance in Dying) erreicht werden. Das heißt: 100.000 Menschen wurden dann durch dieses Euthanasie-Programm (und somit faktisch den Staat) getötet. “MAID” avanciert damit zu einer der häufigsten Todesursachen in Kanada.
Das scharf umstrittene Programm “feiert” am 17. Juni seinen zehnten Jahrestag. Passend dazu kann Kanada voraussichtlich im Sommer 100.000 Todesfälle durch den sogenannten unterstützten Selbstmord verzeichnen. Es wird somit das erste Land der Neuzeit sein, das eine sechsstellige Zahl an Euthanasiefällen verzeichnet.
Im letzten Update von Health Canada zu Todesfällen durch medizinisch assistierten Suizid gab die Behörde an, dass bis zum 31. Dezember 2024 76.475 Kanadier durch assistierten Suizid gestorben seien. Zum Zeitpunkt des Berichts gab es täglich 45 neue Todesfälle durch medizinisch assistierten Suizid. Die jährliche Zahl der Euthanasiefälle belief sich 2024 auf 16.499.
Selbst wenn die Zahl der Genehmigungen für medizinisch assistierten Suizid in den vergangenen Monaten stagniert hätte, würde Kanada somit bis zur ersten Juniwoche die Marke von 100.000 Todesfällen durch medizinisch assistierten Suizid überschreiten, so ein aktueller Bericht.
26-Jähriger wegen Winterdepression euthanasiert?
Was als “Sterbehilfe” verklärt wird, steht in Wahrheit stetig unter Beschuss. Vor wenigen Wochen erst ging eine Familie aus Ontario an die Öffentlichkeit, nachdem ihr 26-jähriger Sohn durch “MAID” getötet wurde: Kiano Vafaeian wurde am 30. Dezember über das Programm in British Columbia euthanasiert. Er litt an Typ-1-Diabetes und einseitiger Blindheit. Kern seiner Probleme waren aber laut den Eltern psychische Probleme: Besonders in den Wintermonaten litt er demnach unter depressiven Episoden.
Er hatte sich zwar über Jahre immer wieder in die Möglichkeit der Euthanasie hineingesteigert. Doch hatte er seiner Familie nach auch immer wieder gute Phasen: Im September erst war er mit einem Betreuer in eine Wohnung in Toronto gezogen und hatte seiner Mutter geschrieben, er freue sich auf ein “neues Kapitel”. Er sparte, wollte reisen und trieb Sport. Bald darauf stürzte er wieder ab. Und nun ist er tot.
MAID steht nicht nur Patienten offen, deren Tod absehbar und nicht zu verhindern ist. Die Richtlinien wurden aufgeweicht, sodass auch Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen die Euthanasie nutzen können. Im Raum steht eine gezielte Ausweitung auf psychisch kranke Menschen im Jahr 2027 (Report24 berichtete), doch schon jetzt können sich – wie in Kianos Fall – Menschen ab 18 Jahren töten lassen, wenn sie neben psychischen Erkrankungen auch chronische Erkrankungen anbringen können. Die Implikation ist verheerend: Statt eine Depression zu behandeln, können Betroffene sich direkt töten lassen – obwohl sie in einigen Monaten vielleicht wieder glücklich hätten sein können.
Abtreibungs- und MAID-Ärztin soll jungen Mann “gecoacht” haben
In Kianos Fall erheben die Eltern schwere Vorwürfe, denn ihnen zufolge soll eine wackere Fürsprecherin der Euthanasie dem depressiven jungen Mann geholfen haben, die “richtigen Kästchen anzukreuzen”. Dr. Ellen Wiebe, eine MAID-Anbieterin in British Columbia und zugleich Abtreibungsärztin, soll Kiano demnach “gecoacht” haben, damit er die für die nötigen Formalitäten passenden Antworten gibt. Darauf aufbauend soll sie seinen Tod durchgewunken haben. Auf der Sterbeurkunde wird von Dr. Wiebe behauptet, der junge Mann habe an schwerer peripherer Neuropathie gelitten und somit aufgrund von Nervenschäden unter Schmerzen und Taubheitsgefühlen gelitten. Das passt nach Ansicht der Eltern aber nicht zur medizinischen Vorgeschichte Kianos und zu seinen ärztlichen Befunden. Auch beharrt Wiebe darauf, die 90 Tage “Beobachtungsfrist” für diese Art Patienten stets eingehalten zu haben.
Dr. Ellen Wiebe rühmt sich dafür, für “Menschenrechte” einzutreten und für Abtreibungen zu kämpfen. Gegenüber einem Medium scherzte sie, sie habe mehr als 1000 Babys zur Welt gebracht, gleichzeitig aber auch „mehr als 500 Patienten beim Sterben geholfen“. Auf die Frage, wie sie feststelle, ob ein Patient für Euthanasie infrage kommt, antwortete sie laut DailyMail: „Es sind lange, faszinierende Gespräche darüber, was ihr Leben lebenswert macht – und dann trifft man die Entscheidung, wenn es genug ist.“ Es erweckt fast den Eindruck, als würde diese Entscheidung über Leben und Tod anderer Menschen Wiebe große Freude bereiten.
Kianos Eltern fordern nun Reformen des MAID-Programms: Psychische Erkrankungen sollten ihrer Meinung nach automatisch zum Ausschluss von der Euthanasie führen. Mit “Bill C-218” soll genau das durchgesetzt werden. Ob das gelingt, muss sich zeigen.
Fragwürdiger Sterbehilfe-Fall auch in Österreich
In Österreich sorgte gerade erst im Januar der Fall des 22-jährigen Samuels für Entsetzen: Er litt unter ME/CFS (jenem Erschöpfungssyndrom, unter dem so viele “Post Vac”- und “Post Covid”-Patienten leiden) und starb an seinem 22. Geburtstag durch “assistierten Suizid”. Sein Arzt beklagt im Nachhinein gegenüber dem ORF, dass es für ME/CFS-Patienten zu wenig Anlaufstellen gäbe. Welche Behandlungen genau mit Samuel erprobt wurden, wie viele tatsächlich nachweislich scheiterten, ob man wirklich alles versucht hat, um sein Leben wieder lebenswert zu machen – davon erfährt man leider nichts.
Es muss angesichts der aktuellen Entwicklungen jedenfalls scharf hinterfragt werden, inwieweit der Wert des Lebens in heutigen Zeiten noch erkannt wird – und ob ausreichend dafür gekämpft wird.
Friedrich Merz als Parteivorsitzender bestätigt – Der Kanzler, der aus der Kälte kam
Von Uwe Froschauer
Friedrich Merz ist der Kanzler der Kehrtwenden und der sozialen Kälte.Er versprach Haushaltsdisziplin, Migrationswende und wirtschaftliche Vernunft. Geblieben sind Neuverschuldung, soziale Härten und eine Energiepolitik, die Industrie und Verbraucher belastet. Friedrich Merz steht für eine Politik, die Prinzipien über das Wohl des Landes stellt – und dafür einen hohen Preis verlangt.
Mit 91,17 Prozent der Stimmen wurde Friedrich Merz auf dem CDU-Parteitag erneut als Parteivorsitzender bestätigt. Die Delegierten bescheinigen ihm damit

