Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

EU warnt vor Nahrungsmittelkrise und arbeitet aktiv an der Vernichtung bäuerlicher Betriebe

EU warnt vor Nahrungsmittelkrise und arbeitet aktiv an der Vernichtung bäuerlicher Betriebe

EU warnt vor Nahrungsmittelkrise und arbeitet aktiv an der Vernichtung bäuerlicher Betriebe

Die massiven Bauernproteste in der EU sind Folge der repressiven Politik der EU-Kommission, die entweder direkt zu Zwangsenteignung führt wie in Holland, zur Reduzierung des Grundbesitzes durch das EU-“Renaturierungs“-Programm oder die laufend zunehmenden sinnlosen aber die Arbeit enorm erschwerenden bürokratischen Vorschriften und Auflagen. Offenbar sollen Bauern damit gezielt zur Aufgabe gezwungen werden, da finanziell nachhaltiges […]

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Kältereport Nr. 12 / 2024

Kältereport Nr. 12 / 2024

Christian Freuer

Vorbemerkung: Im Mittelpunkt stehen an fast allen Tagen Vorhersagen für massive Wintereinbrüche in den USA und auch in Europa. Näheres dazu im Zuge der folgenden Meldungen. Bemerkenswert ist außerdem, dass Nordindien noch einmal in den Meldungen auftaucht – und Saudi-Arabien.

Meldungen vom 18- März 2024:

Winter kehrt nach Nordamerika zurück

Mehr als die Hälfte der Vereinigten Staaten wird am Montag die Kälte spüren, wenn arktische Luft von Kanada aus nach Süden strömt.

Der Osten ist an der Reihe zu frieren, und was für ein Gegensatz (Grafik mit freundlicher Genehmigung von Fox Weather):

Kältereport Nr. 12 / 2024

In den letzten Wochen wurde der Westen von heftigen Schneefällen heimgesucht, unter anderem in Kalifornien, Utah und zuletzt in Colorado.

Trotz der Pressemeldungen war der Februar in Amerika überdurchschnittlich kalt. Und im bisherigen Jahresverlauf hat das Land 197 neue Kälterekorde aufgestellt (NOAA).

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Schnee in Saudi-Arabien

In der Wüste von Afif, westlich von Riad, hat es überraschend geschneit.

Bilder des schneebedeckten Sandes verbreiteten sich in den sozialen Medien, und sowohl Bürger als doauch Touristen zeigten sich erschrocken.

Zu diesem Bild: Es ist nicht klar, ob es sich nicht eher um eine Hageldecke handelt, die natürlich auch schon recht ungewöhnlich in der Gegend ist. Tatsächlich gab es über die vergangenen Tage laut Satellitenbildern öfter schwere Gewitter dort (nach der Devise, die Wüste ist auch nicht mehr das, was sie mal war).

Der deutliche Temperaturrückgang im Königreich wird auch in dieser Woche anhalten und durch den starken Nordwestwind noch kühler werden. Auch die Schneeflocken könnten weiter fallen.

Letztes Jahr (2023) gab es in Teilen Saudi-Arabiens den ersten Schneefall seit 100 Jahren.

Gestärkt durch die zunehmenden Schneefälle der letzten Jahre (und trotz der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels) arbeitet Saudi-Arabien daran, seinen Bergtourismus mit einem eigenen Skigebiet, das bis 2026 gebaut werden soll, zu verbessern.

Nichts sagt „globale Erwärmung“ so gut wie ein Skigebiet in Tabuk.

Ein futuristisches Skigebiet: Das Trojena Ski Village in NEOM, Golf von Akaba, Saudi-Arabien

Neben Saudi-Arabien hat es auch in der Türkei, Syrien, Jordanien, Irak, Kuwait und Iran geschneit. Im Laufe der Woche wird es den neuesten Prognosen zufolge auch in Afghanistan, Pakistan, Indien und Nepal schneien.

Auch im Westen Europas setzt sich der Schneefall der letzten Tage fort, so dass die Schneedecke in vielen Ländern, Gebirgszügen und Skigebieten, auch in Spanien, weit über dem Durchschnitt liegt.

Im Osten hält sich der Schnee in Teilen Chinas, einschließlich der Provinz Heilongjiang.

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Australien friert

Die heftige, von australischen Klimaagenturen vorausgesagte Dürre ist nicht eingetreten. Ebenso wenig wie die glühende Dauerhitze.

In dieser Woche sieht der australische Kontinent einem frühen Herbsteinbruch entgegen, mit Temperaturanomalien bis zu 28 °C unter der multidekadischen Norm, die weite Regionen erfasst haben:

GFS-2m-Temperaturanomalien (°C) 20. März – 26. März 2024 [tropicaltidbits.com].

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–57,9°C in Grönland

Die Temperaturen in Grönland sind in letzter Zeit stark gesunken.

Das Thermometer in Summit zeigte am Samstag -55,1 °C an. Am Montag wurde es noch kälter bis -57,9 °C – etwa 15 °C unter der saisonalen Norm.

Die außergewöhnliche Kälte im hohen Norden hat dazu beigetragen, dass die arktische Meereisausdehnung in dieser Saison weiterhin über der Norm liegt. Den neuesten Daten zufolge liegt die aktuelle Ausdehnung über derjenigen der Jahre 2023, 2022, 2021, 2020, 2019,, 2018, 2017, 2016, 2014, 2011, 2009, 2007, 2006, 2005 und 2004:

Die Ausdehnung liegt ebenfalls über dem Durchschnitt für den Zeitraum 2011-2020 und nähert sich rasch dem Durchschnitt für den Zeitraum 2001-2010:

Link: https://electroverse.substack.com/p/winter-returns-to-north-america-saudi?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 19. März 2024:

Eingeschneites Norwegen

Der sehr kalte Winter in Skandinavien, geprägt von rekordverdächtig niedrigen Temperaturen, dauert bis in den Frühling hinein. In Norwegen türmt sich der Schnee weiter auf.

Überall in den höheren Lagen Europas ist der späte Schnee bemerkenswert.

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Es folgt erneut der Ausblick auf den schon erwähnten Wintereinbruch in Nordamerika. Aber auch hier in Europa soll es einen solchen Ende März geben. Die entsprechenden WETTERvorhersage-Modellsimulationen sahen schon wenige Tage später ganz anders aus – eine Bestätigung, dass in diese Kältereports nur eingetretene Ereignisse gemeldet werden.

Hierzu folgende Bemerkung nach über 40 Jahren Berufserfahrung: Rein statistisch gesehen ist das Frühjahr die Jahreszeit, in welcher diese Wettermodelle immer große Unsicherheiten und Schwankungen aufweisen. Das war so zu Beginn der Modellvorhersagen so und hat sich mit der immer weiter verfeinernden Modell-Mathematik nicht geändert. Die Ursache dieses Phänomens ist völlig unbekannt. Es könnte die allmähliche, jahreszeitlich bedingte Umkehrung des Temperaturgegensatzes zwischen Meer und Festland sein, aber das ist nicht sehr überzeugend – im Herbst nämlich ist ein solcher Einbruch der Prognosegüte nicht zu beobachten. Fazit: Gerade im Frühjahr sollten Modellsimulationen des Wetters für mehr als drei Tage (!) im Voraus mit Vorsicht genossen werden.

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Es folgt in diesem Block noch eine Meldung, wie sehr das Great Barrier Reef vor Australien gedeiht und eine weitere Meldung zu einem besonders großen Sonnenfleck.

Link: https://electroverse.substack.com/p/snowy-norway-here-comes-the-arctic?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 20. März 2024:

Die rekord-niedrige Temperatur in Neuseeland

Die Temperatur in Whanganui sank am Mittwochmorgen auf 4 °C und war damit der zweitniedrigste Märzwert in der Geschichte der Stadt.

In Whanganui an der Westküste der neuseeländischen Nordinsel liegt das durchschnittliche März-Minimum bei 12,8 °C. Der niedrigste März-Tiefstwert aller Zeiten wurde am 28. März 1985 (Sonnenminimum des 21. Zyklus) mit 2,5 °C gemessen. Die Wetteraufzeichnungen reichen bis ins Jahr 1978 zurück.

Für diesen Teil der Welt werden im weiteren Verlauf des Monats weitere Kältewellen vorhergesagt.

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Schnee von Nordamerika bis Europa verdirbt den Frühlingsanfang

Die kanadische Provinz Alberta muss sich auf mehrtägige Schneefälle in Verbindung mit einem drastischen Temperatursturz einstellen.

Mit dem ersten vollen Frühlingstag am Mittwoch wird das Wetter in der Provinz alles andere als frühlingshaft sein. In einigen Gebieten wird es mehr als 30 cm Schnee geben, da kalte Luft und ein Zustrom von pazifischer Feuchtigkeit ein mehrtägiges Ereignis auslösen. Sogar in Calgary könnte es fast 30 cm Schnee geben.

Ähnlich sieht es südlich der Grenze aus: „Rückkehr des ‚Polarwirbels’“, heißt es in vielen Medien, während sich ein massiver Wintersturm darauf vorbereitet, eine weitere Runde schweren Schnees über den Mittleren Westen zu bringen. In mehreren Bundesstaaten wurden Warnungen ausgegeben, vor einem weiteren arktischen Spätsturm. Er dürfte die Temperaturen in weiten Teilen des Landes auf Rekordwerte sinken lassen.

Das wird noch weiter ausgeführt und auch ein Bogen nach Europa geschlagen. Hier sind aber nur einige Gebiete betroffen. Alles sind aber Simulationen für die nächsten Tage, so dass diese Meldungen hier (noch) keinen Eingang finden.

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Es folgt noch eine neue Idiotie bzgl. des arktischen Meereises, dies wird als Kurzbeitrag separat übersetzt.

Link: https://electroverse.substack.com/p/new-zealand-nears-record-low-temperature?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 21. März 2024:

Rekorde brechende Kälte in Städten Nordindiens

In indischen Städten wie Bhubaneswar, Cuttack, Puri, Chandbali, Paradeep und Baripada werden sehr niedrige Temperaturen gemessen, die historische Maßstäbe brechen.

Am Mittwoch erlebten zahlreiche Orte im östlichen Bundesstaat Odisha die kältesten Märztage aller Zeiten. In Bhubaneswar wurde gestern eine Höchsttemperatur von nur 19,2 °C gemessen, womit der bisherige Rekord von 24,3 °C vom 6. März 1970 gebrochen und die Stadt den kältesten Märztag aller Zeiten erlebte. Auch in Chandbali sank die Temperatur auf 21°C und unterbot damit den alten Rekord von 22.9°C vom 7. März 1970.

Andernorts meldete Cuttack einen historischen Wert von 20 °C, deutlich niedriger als der vor mehr als fünf Jahrzehnten aufgestellten Wert von 23,6 °C. Mit 20,4°C übertraf Puri seinen bisherigen Tiefstwert aus dem Jahr 1989. Und selbst an der Küste erlebte Paradeep einen Höchstwert von 20,7°C und brach damit den bisherigen Rekord von 21,9°C vom 10. März 2015. In Baripada sank die Temperatur auf 20,4 °C und brach damit den Rekord von 22,3 °C vom 5. März 1970.

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Frühjahrs-Schneefälle in den USA

Die Stadt Minneapolis, die von einem Großteil des Winters im Stich gelassen wurde, wird jetzt mit Rekordtiefstwerten und starkem Schneefall überzogen.

Mehrere Frühjahrs-Winterstürme sollen heranrollen, die innerhalb von 10-14 Tagen bis zu 60 cm Schnee bringen können.

Dazu dürfte in den Meldungen der nächsten Woche noch mehr kommen.

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Monatliche Tiefstwerte fallen in Australien

In der vergangenen Nacht erfasste ein starker Kälteeinbruch den Südosten Australiens.

In den Bergen von New South Wales gab es im Perisher Valley gab es mit Werten bis -5,7 °C Frost. das liegt nur 1,4 °C über dem nationalen Rekord für den Monat März. Thredbo verzeichnete -4,4°C. Cooma verzeichnete ebenfalls beeindruckende -1,9°C.

Anderswo, in Mt Hotham, Victoria, wurde mit -3,1°C der Landesrekord nur um 1,2°C verfehlt.

Auch in Omeo, Victoria, fielen die monatlichen Rekorde: Am Donnerstagmorgen lag die Temperatur mit -0,7 °C ganze 1 °C unter dem bisherigen Rekord (2021). Und in Cleve, Südaustralien, übertraf die Temperatur mit 6,8 °C den alten Richtwert ebenfalls um 1 °C (eine Bestätigung steht jedoch noch aus).

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Es folgt noch ein Himweis auf den neuesten Film der Klima-Realisten. Dazu kommt später was aus einer anderen Quelle.

Link: https://electroverse.substack.com/p/record-breaking-cold-grips-indian?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

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Meldungen vom 22. März 2024:

Neuschnee in Indien

In Nordindien, insbesondere in den Regionen Jammu und Kaschmir sowie Himachal Pradesh, hat es am heutigen Freitag erneut geschneit.

In den tieferen Lagen sind einige Zentimeter gefallen, und auf den Gipfeln waren es Dezimeter.

Dieser Schnee aus dem Norden lässt die Temperaturen in den niedrigeren Breitengraden in Zentral- und Südindien sinken.

In vielen Städten, darunter die östlichen Metropolen Bhubaneswar, Cuttack, Puri, Chandbali, Paradeep und Baripada, wurden rekordverdächtig niedrige März-Temperaturen gemessen, welche die Richtwerte aus den 1970er Jahren und darüber hinaus unterboten.

Mehr dazu in den Meldungen vom Vortag.

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B.C.-Weinkellereien gehen nach tiefem Frost ins Ausland

Weinbauern in ganz Britisch-Kolumbien beackern neues Terrain, um die Folgen des verheerenden Kälteeinbruchs von Mitte Januar zu überstehen. Es wird erwartet, dass die Weinlese 2024 in Okanagan fast vollständig ausfallen wird.

„Dieser Frost trifft jeden“, sagte Brian Ensor, Geschäftsführer der Chaberton Estate Winery in South Langley.

Einige Kellereibesitzer und Winzer drängen die Regierung von B.C., die Vorschriften so zu ändern, dass sie Trauben oder Saft von außerhalb der Provinz, ja sogar von außerhalb Kanadas, importieren können. Auch wenn dies umstritten ist, da es die Verbraucher verwirren könnte, welche Weine aus Trauben aus B.C. stammen, könnte dies in diesem Jahr die einzige Möglichkeit sein, um über die Runden zu kommen.

Diese Tiefsttemperaturen treten häufiger auf als in den vergangenen Jahrzehnten.

Regionen in der ganzen Provinz, darunter auch Victoria, planen die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die „Pläne entwickeln soll, um Landwirten und Weinbauern zu helfen, profitabel zu bleiben und dem Klimawandel zu trotzen.“ Das wird ein interessanter Verkauf: „Mit dem Geld der Steuerzahler wird eine Arbeitsgruppe finanziert, die die zunehmenden Ausbrüche zerstörerischer, rekordverdächtiger Kälte bekämpfen soll.“

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Die kälter werdenden Frühjahre in San Diego

Selbst die offiziellen, UHI-verzerrten Datensätze zeigen, dass die Frühlingsmonate in San Diego kühler geworden sind, insbesondere im letzten Jahrzehnt.

Die Analyse von Climate Central basiert auf NOAA-Daten und betrachtet den meteorologischen Frühling, der von März bis Mai dauert.

Der jüngste Wert rechts: 59,8°F = 15,4°C

Laut Daten von Climate Central hat sich der Frühling in San Diego zwischen 1970 und 2023 um 0,9°C abgekühlt, wobei das letzte Jahrzehnt den größten Rückgang verzeichnete.

Nach dem lokalen Höchstwert von 2014 (von 19°C) lag der Frühling 2023 im Durchschnitt unter 15,5°C – die kälteste Frühlingssaison der letzten 20 Jahre. Darüber hinaus verzeichnete die Stadt auch im Winter 2022-23 niedrigere Temperaturen als normal.

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Sturm im Mittleren Westen [der USA], Schnee in den Rockies

Der Winter ist in weiten Teilen der Vereinigten Staaten zurückgekehrt, da ein schnell ziehender Sturm von den Dakotas bis zu den Großen Seen sowie über die Grenze nach Kanada heftige Schneefälle verursacht hat – in Gebieten, die nach einem ungewöhnlich trockenen Winter unterversorgt waren.

Der Westen und die nördlichen Rocky Mountains wurden in dieser Woche ebenfalls von Schneefällen erfasst, die alle Rekorde gebrochen haben – auch in Glasgow, Montana.

Colorado hat in den letzten Tagen bereits einen kräftigen Frühlingsregen abbekommen. Eine kurze Verschnaufpause des Sturms, eine Aufhellung des Himmels, ermöglichte es dem MODIS der NASA, Bilder der schneebedeckten Rocky Mountains am 19. März aufzunehmen:

Ein starkes Tiefdruckgebiet zog am 13. und 14. März über den Bundesstaat hinweg und ließ in den Großräumen Denver und Boulder fast 60 cm Schnee fallen.

Einige der höchsten Schneesummen wurden am 14. März in den südlichen Rocky Mountains gemessen. Nach den täglichen Schneefallbeobachtungen der NOAA summierten sich beispielsweise in Nederland – 45 km nordwestlich von Denver – 137 cm.

Der Winter 2023-24 in Colorado fing langsam an, aber diese jüngste Runde hat die landesweite Schneedecke auf etwa 109 % der multidekadischen Norm gebracht (Stand: 19. März) – und es wird wohl noch viel mehr kommen.

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Temperatur in der Antarktis nähert sich der –90°F-Marke [–68°C]

Und zu guter letzt: Am 21. März sank das saisonale Minimum in Concordia auf -67,7°C (gegenüber -67,4°C am 20. März).

Die Antarktis kühlt sich ab, die Daten sind eindeutig…

Link: https://electroverse.substack.com/p/fresh-snow-hits-india-scotland-forecast?utm_campaign=email-post&r=320l0n&utm_source=substack&utm_medium=email

Wird fortgesetzt mit Kältereport Nr. 13 / 2024

Redaktionsschluss für diesen Report: 22. März 2024

Zusammengestellt und übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

Wird der Moskauer Massenmord zum Todesurteil für Kiew?

Wird der Moskauer Massenmord zum Todesurteil für Kiew?

Wird der Moskauer Massenmord zum Todesurteil für Kiew?

Von WOLFGANG HÜBNER | Reichlich vorschnell ist im Westen das grauenhafte Massaker bei Moskau als islamistischer Anschlag gewertet worden. Doch allein die Nachricht, dass die mutmaßlichen Massenmörder aus Tadschikistan stammen, belegt das noch nicht. Die allermeisten Menschen in dem zentralasiatischen Land sind Moslems. Wenn die von russischen Sicherheitskräften verhafteten Personen tatsächlich die Täter in dem […]

22 Jahre dauernder Hale Sonnenzyklus bestimmt Regen- und Trockenperioden

22 Jahre dauernder Hale Sonnenzyklus bestimmt Regen- und Trockenperioden

22 Jahre dauernder Hale Sonnenzyklus bestimmt Regen- und Trockenperioden

Wieder einmal zeigen wissenschaftliche Arbeiten, wie falsch es ist, die Rolle der Sonne zu leugnen, wie das die CO2-Anbeter tun. Studien zeigen bis zurück ins Jahr 1903 im Laufe von jeweils 22 Jahren sich wiederholende Muster. Dieses neue Wissen wird nützen um langfristige Wetterprognosen zu verbessern und treffsicherer zu machen. Denn die Stärke der Niederschläge […]

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FPÖ-Kickl: In Wien wurde von Linksallianz für die Täter und gegen die Demokratie demonstriert

FPÖ-Kickl: In Wien wurde von Linksallianz für die Täter und gegen die Demokratie demonstriert

FPÖ-Kickl: In Wien wurde von Linksallianz für die Täter und gegen die Demokratie demonstriert

Die schockierenden Ereignisse der letzten Wochen und Monate, überwiegend verursacht durch Täter aus dem migrantischen Milieu, veranlassen FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl, eine „Allianz für die Sicherheit der Österreicher“ ins Leben zu rufen – und er wirbt dafür, daraus ein breites Bündnis zu machen. Es brauche Sofortmaßnahmen, um die Sicherheit der Österreicher zu gewährleisten.

Redaktion / Presseausssendung der FPÖ

FPÖ-Chef Herbert Kickl macht den anderen Parlamentsparteien damit das konkrete Angebot, sich dieser Allianz anzuschließen: „Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Sicherheit unserer Landsleute zu gewährleisten und Österreich vor der noch immer anhaltenden neuen Völkerwanderung zu schützen. Damit können wir nicht bis zum Herbst warten. Wir haben es jetzt im Nationalrat in der Hand, die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen. Eine Mehrheit für solche Sofortmaßnahmen muss mehr zählen als parteipolitische Spielchen im Vorfeld der Nationalratswahl im Herbst! Meine Tür für ernst gemeinte Verhandlungen zur Umsetzung dieser Sofortmaßnahmen steht immer offen.“

Die „Allianz für die Sicherheit der Österreicher“ mache Änderungen in drei Bereichen notwendig, skizzierte Kickl: „Wir müssen endlich die illegale Einwanderung in unser Land stoppen. Wer über ein sicheres Drittland nach Österreich einreist, der hat gemäß der geltenden Dublin-Regelung einfach kein Recht, um in Österreich einen Asylantrag zu stellen. Und wer keinen Asylantrag stellen darf, der bekommt auch keine Unterstützung: keine Wohnung, kein Geld, keine Sozialleistungen. Dann ist Österreich als Zielland für die Menschen aus aller Herren Länder mit einem Schlag nicht mehr attraktiv.“

Als zweiten zentralen Punkt sieht der FPÖ-Obmann in einer Stärkung der Exekutive: „Es kann nicht sein, dass Polizeiinspektionen in Brennpunkt-Gegenden um 19.00 Uhr zusperren, weil zu wenig Personal vorhanden ist. Wenn es hier nicht sofort mehr Polizisten gibt, dann werden über kurz oder lang Zustände wie in manchen deutschen oder französischen Städten vorherrschen, in die sich die Polizei nicht mehr hineintraut – das darf ein Land nicht zulassen!“

Wer Gewalttaten begeht sollte vor dem Gesetz auch strafmündig sein

Ebenso wichtig wie mehr Polizei sei auch das Ende der Kuscheljustiz und sowie die Absenkung des Alters für Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit. Wer Menschen attackieren, brutal zusammenschlagen, vergewaltigen oder ermorden kann, der muss auch dafür bestraft werden, auch wenn er noch nicht 14 Jahre alt ist. Solche schweren Verbrecher müssten die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, betonte Kickl.

Bis zu den Wahlen im Herbst bleibe ausreichend Zeit, um diese drei Punkte zeitnah umzusetzen: „Wenn man den Aussagen von ÖVP-Politikern Glauben schenkt, dann sollten diese drei Punkte auch ganz im Sinne der Volkspartei sein, die ich deshalb ganz besonders dazu animieren möchte, sich dieser ‚Allianz für die Sicherheit der Österreicher‘ anschließen zu wollen. Das Koalitionsabkommen mit den Grünen bietet der ÖVP im Themenbereich Asyl einen koalitionsfreien Raum, den sie spätestens jetzt nützen sollte.“

Stehen Bablers Sozialisten auf der Seite der Täter oder der Opfer?

Was die SPÖ betrifft, so werde es höchste Zeit, dass Babler und Co. endlich Stellung beziehen, auf welcher Seite sie stehen: auf jener der Täter oder jener der Opfer! „Auch die SPÖ ist eingeladen, unserer Allianz beizutreten und sich damit vom Wiener Bürgermeister Ludwig loszureißen, der trotz beinahe täglicher Schreckensmeldungen aus diversen Wiener Bezirken immer noch der Meinung ist, dass andere ‚sein‘ Wien nur schlechtreden wollen“, bedauerte FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Herbert Kickl.

Die „Allianz für die Sicherheit der Österreicher“ sei gerade an einem Tag wie heute wichtiger denn je. Bekanntlich rufe die „Linksallianz“ heute zu einer „Demo gegen Rechts“ auf. „In Wahrheit muss man aber leider sagen: Heute wird für die Täter und gegen die Demokratie demonstriert, wir handeln mit unserer ‚Allianz für die Sicherheit der Österreicher‘ für unsere Heimat, für unsere Kinder und für die Opfer dieser fatalen Entwicklung in unserem Land. Das erwarten sich die Menschen und dafür steht ein freiheitlicher Volkskanzler“, zeigte sich Kickl überzeugt.

Die angekündigte Großdemo gegen Rechts erwies sich letztendlich als völliger Reinfall, siehe: Nur 200 bei Babler, Kogler und Krisper: „Riesendemo“ gegen Recht(s) in Wien floppt

Nur 200 bei Babler, Kogler und Krisper: „Riesendemo“ gegen Recht(s) in Wien floppt

Nur 200 bei Babler, Kogler und Krisper: „Riesendemo“ gegen Recht(s) in Wien floppt

Nur 200 bei Babler, Kogler und Krisper: „Riesendemo“ gegen Recht(s) in Wien floppt

Über 100 Organisationen riefen zu einer Großdemonstration am 23. März in Wien auf. Die Kundgebung wurde von den Parteien SPÖ, die Grünen, Neos, KPÖ und Links unterstützt. Einige parteinahe Organisationen wie GRAS, VSSTÖ, Volkshilfe sowie Gewerkschaften und etliche NGOs traten als Initiatoren auf. Sie alle wollten nach Vorbild der staatlich initiierten Demos in Deutschland eine Riesendemo abhalten. Anlass waren die „Correctiv“ Recherchen über das vermeintliche Geheimtreffen, die sich mittlerweile größtenteils als falsch erwiesen – und kaum jemand ging hin.

Redaktion / auf Basis einer Presseaussendung der GGI-Initiative

Man könnte meinen, es stünde schlecht um die Demokratie, wenn sich trotz der breiten medialen Unterstützung und des Aufrufs reichweitenstarker Parteien und NGOs geschätzt (und fotografiert) nur rund 300 Personen bei der Kundgebung am Ballhausplatz einfanden. Bei den abschließenden Reden waren wohl auch aufgrund des schlechten Wetters bestenfalls 200 Personen anwesend. Dass die Mobilisationskraft dieser Organisationen derart gering sein würde, hat überrascht. Offensichtlich konnten die vielen Initiatoren nicht einmal ihre eigenen Leute zur Teilnahme an der Kundgebung motivieren.

Foto: GGI

Glaubwürdigkeitsproblem: „Kampf für die Menschenrechte“

Es war ein trauriger Anblick. Trotzdem hielten die Redner ihre Ansprachen, als würden sie vor tausenden Menschen sprechen. Es mutete gelegentlich etwas peinlich an, wenn sie verkündeten, wie toll es sei, dass sich so viele hier eingefunden hätten.

Der Inhalt der Reden hat dann überrascht, denn sie hätten auch so auf den Corona-Demonstrationen gehalten werden können, wenn einzelne Schlüsselwörter ausgetauscht worden wären. Es ging um den Schutz der Meinungsfreiheit, den Erhalt der Menschenrechte und vor allem um die Akzeptanz von Andersdenkenden, wobei mit Andersdenkenden diesmal ausgewählte Teile der Bevölkerung, wie Klima- und LGBTQAI+ Aktivisten und ähnliche gemeint waren.

„Die Rechten“ würden all das gefährden, hieß es. Ein Narrativ, das vielleicht noch vor fünf Jahren verfangen hätte. Nach der Corona-Zeit, in der die Regierungsparteien und die meisten Oppositionsparteien für die rigorose Einschränkung der Grundrechte stimmten und bewusst große Teile der Bevölkerung aus dem Sozialleben ausschlossen und eine beispiellose Hetzkampagne gegen Andersdenkende inszenierten, ging diese Erzählung ins Leere. Denn gerade die FPÖ hat in dieser Zeit urgrüne Positionen vertreten wie Selbstbestimmtheit, Gentechnikfreiheit, Grund- und Freiheitsrechte, Frieden und Neutralität – als würde die Politik Kopf stehen.

Auf der Kundgebung zeigte sich deutlich die Doppelmoral mit erheblichen blinden Flecken gegenüber den eigenen demokratiegefährdenden Verfehlungen der letzten Jahre. Es ist nicht glaubwürdig, gegen Diskriminierung aufzutreten, und gleichzeitig dazu aufzurufen, eine Gruppe zu diskriminieren. Einem Besucher stieß das sauer auf und er rief „IHR redet doch mit niemandem.“, Richtung Bühne.

Auf Nachfrage erklärte er, er habe früher immer grün gewählt, bis er auf den Corona-Demos von Medien und Politik als „rechtsextrem“ diffamiert wurde. „Dort war ein breiter Querschnitt der Bevölkerung, wir haben alle gemeinsam, ungeachtet der Nationalität oder der politischen Haltung, für Grund- und Freiheitsrechte demonstriert. Und in den Medien hieß es nur, es wären lauter Rechtsextreme.“

All das ist mittlerweile wohl auch der breiten Bevölkerung aufgefallen, denn im Vorfeld der Demo hörte man vermehrt in der sonst eher politikfernen Blase die Bezeichnung „Regierungsdemo“.

Ein starkes Zeichen für die Demokratie

Insofern wurde heute tatsächlich ein starkes Zeichen für die Demokratie gesetzt, indem die Menschen diesem unwürdigen Schauspiel, das an DDR-Zeiten erinnerte, fernblieben. Denn in einer Demokratie demonstriert man nicht Seite an Seite mit der Regierung gegen die Opposition. Etwas Undemokratischeres wäre kaum denkbar.

Demokratie bedeutet Herrschaft der Bevölkerung, ein Wettbewerb der besten Ideen, die sich im Diskurs beweisen und durchsetzen. Demonstrationen sind ein Grundrecht der Bevölkerung, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Sie richten sich gegen die Mächtigen, die Regierung. Dass dieses Grundrecht nun derart pervertiert und sogar dem Vizekanzler eine Bühne geboten wird, ist für echte Demokraten schwer zu ertragen. Die Demokratie braucht ein breites politisches Spektrum, nur so kann sie lebendig sein. Denn wenn alle dasselbe denken, wird insgesamt wenig gedacht.

Auf Twitter erinnerte die GGI daran, dass die echten Demos zur Verteidigung gegen Grundrechte tatsächlich eine Massenbewegung waren – im Vergleich zu einer angeordneten Regierungsdemo, mit der man die Herzen der Menschen in Österreich gewiss nicht mehr erreichen kann.

Der ORF sprach übrigens unter Berufung auf die Veranstalter von 10.000 Teilnehmern – auf X (Twitter) gibt es deshalb zahlreiche hämische Kommentare.

Was über negative Wirkungen der mRNA-LNP-Plattformen schon 2019 bekannt war

Was über negative Wirkungen der mRNA-LNP-Plattformen schon 2019 bekannt war

Was über negative Wirkungen der mRNA-LNP-Plattformen schon 2019 bekannt war

Die entzündlichen Eigenschaften der Liquid-Nanopartikel (LNP) und die Rolle von Extrazellulären Vesikel (EV) als Träger von synthetischem genetischem Material waren bereits 2019 bekannt. Ich versprach eine Fortsetzung zu den Umweltauswirkungen von mRNA-Impfstoffen.  Dazu bin ich gerade auf eine Veröffentlichung in Nature Communications aus dem Jahr 2019 gestoßen, die mich umgehauen hat. Es ist ernüchternd zu […]

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Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

Rechtsbeugung am Bundesverfassungsgericht?

von Detlev Plath

Das Bundesverfassungsgericht wird aktuell von den etablierten Parteien wie eine „heilige Kuh“ behandelt. Wenn man einmal etwas hinter die Kulissen schaut, ist auch beim Bundesverfassungsgericht nicht mehr „alles Gold, was glänzt“. In den letzten Jahren ist einiges bei dem Gericht in eine erhebliche Schieflage geraten. Das Bundesverfassungsgericht betätigt sich in den letzten Jahren immer weniger als ein echtes Gericht und immer mehr als eine politische Institution.

Ein berüchtigtes Beispiel hierfür ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20 und 1 BvR 78/20. Dabei handelt es sich um den Beschluss über die Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz. Im Rahmen dieses Beschlusses brach das Bundesverfassungsgericht mit wesentlichen Teilen seiner gesamten bisherigen Rechtsprechung, u.a. mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, und stellte, was eine Ungeheuerlichkeit ist, die Grundrechte quasi unter einen Klimavorbehalt nach Art. 20a Grundgesetz, dass also die Grundrechte der heute Lebenden zum Schutz des Klimas eingeschränkt werden dürften. Dabei war das Gericht besonders „kreativ“ und erfand neue Rechtsinstitute, die es nach unserer Rechtsordnung überhaupt nicht gibt, etwa dass die heute noch gar nicht Geborenen eigene Rechte haben könnten, wenn ab 2030 nicht genug für den Klimaschutz getan werde oder dass man mit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz klagen könne.

Alle diese Dinge waren nicht nur „neu“, sondern gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schlicht und einfach falsch.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Gericht stellte in dem Beschluss ausdrücklich fest, dass Deutschland bei den CO2 Emissionen weltweit nur für etwa 2 Prozent aller Emissionen verantwortlich ist. Selbst wenn Deutschland also absolut CO2-neutral wird und überhaupt kein CO2 mehr emittiert, ändert sich am Weltklima gar nichts. Bei einer solchen Relation kann niemand behaupten, es wäre noch verhältnismäßig, die deutsche Wirtschaft zu zerstören (z.B. durch ein Verbot der Kohlekraftwerke und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Energiewirtschaft oder durch ein Verbot des Verbrennungsmotors und damit einhergehend eine Zerstörung der deutschen Autoindustrie). Aber mit dieser Kleinigkeit, dass die deutsche Wirtschaft mit solchen völlig unverhältnismäßigen Maßnahmen erdrosselt und der Wohlstand in Deutschland vernichtet wird, beschäftigte sich das Gericht nicht mit einem einzigen Wort.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit dem anerkannten Prinzip der Rechtsträgerschaft. Nach deutscher Rechtsordnung können, abgesehen von juristischen Personen, im Bereich der natürlichen Personen nur bereits lebende Menschen eigene Rechte haben bzw. maximal ein bereits gezeugter Mensch (Nasciturus), der im Mutterleib heranwächst (vgl. § 1923 Abs. 2 BGB). Nach unserer Rechtsordnung haben aber Menschen, die noch überhaupt nicht leben, sondern vielleicht eines fernen Tages gezeugt oder geboren werden könnten, keine Rechte. Auch mit diesem Prinzip brach das Gericht in der Entscheidung, indem es – zumindest sinngemäß – zukünftigen Generationen, die noch gar nicht gezeugt oder geboren sind, eigene Rechte im Bereich des Klimaschutzes zubilligte.

Das Bundesverfassungsgericht brach in dieser Entscheidung auch mit seiner jahrzehntelangen und bewährten Grundrechtsdogmatik. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konnten die Grundrechte der heute Lebenden nur im Rahmen der Grundrechtsdogmatik eingeschränkt werden, also die Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt durch ein einfaches Gesetz, die Grundrechte mit dem qualifizierten Gesetzesvorbehalt nur durch ein entsprechend qualifiziertes Gesetz und die nach dem Wortlaut uneingeschränkten Grundrechte nur durch andere Grundrechte oder durch die für die Existenz von Staat und Gesellschaft zwingend notwendigen Regelungen im Rahmen der sogenannten praktischen Konkordanz.

Nach bisheriger – und zutreffender – Rechtsprechung war Art. 20a GG lediglich ein Staatsziel, das der Gesetzgeber zwar berücksichtigen sollte, das aber niemals zur Einschränkung von Grundrechten herangezogen werden konnte. In der Entscheidung vom 24.03.2021 wurde plötzlich Art. 20a GG als Rechtsgrundlage herangezogen, um selbst Grundrechte einzuschränken.

Und schließlich brach das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24.03.2021 auch mit dem Prinzip der Subsidiarität. In seiner gesamten Bestehens-Zeit seit seiner Gründung 1951 hatte das Gericht beinahe noch nie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein formelles Gesetz zugelassen, da nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz der einzelne Bürger, der eine Verfassungsbeschwerde erhebt, zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss, ehe er das Bundesverfassungsgericht anrufen kann. In diesem Fall konnten auf einmal natürliche Personen unmittelbar gegen ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

Als Beobachter fragt man sich daher, wie es zu einer solchen, wenig überzeugenden Überraschungsentscheidung, die mit einer Vielzahl elementarer Prinzipien brach, kommen konnte?

Das hängt wahrscheinlich maßgeblich mit der damaligen Berichterstatterin zusammen, die für das Verfahren zuständig war. Bei Kollegialgerichten, also Kammern und Senaten, die mit mehreren Richtern besetzt sind, gibt es immer einen Vorsitzenden, der die Verhandlung leitet und das Urteil verkündet, sowie einen Berichterstatter, der die Sache fachlich vorbereitet, der in der Beratung des Gerichts zuerst seine Ausführungen macht, oft verbunden mit einem schriftlichen Entscheidungsvorschlag, dem sogenannten Votum, und der, wenn das Urteil beraten und verkündet wurde, das schriftliche Urteil im Wesentlichen verfasst.

Die Berichterstatterin der damaligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war Frau Prof. Dr. Gabriele Britz. Frau Britz war, was sie sorgfältig verheimlichte, verheiratet mit Dr. Bastian Bergerhoff.

Dr. Bergerhoff war kein „Nobody“, sondern ein bekannter Politiker der Grünen in Frankfurt am Main. Er war u.a. Vorstandssprecher der Grünen in Frankfurt a.M., Schatzmeister und Beisitzer im Landesvorstand des Landesverbandes der Grünen in Hessen und Spitzenkandidat der Grünen im Wahlkampf anlässlich der Kommunalwahl in Hessen am 14.03.2021. Von der Frankfurter Neuen Presse wurde er in einem Beitrag vom 19.05.2021 als „heimlicher Herrscher der Grünen“ in Frankfurt bezeichnet.

Dr. Bergerhoff veröffentlichte mit Datum vom 29.12.2020 – also relativ genau vier Monate vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 – ein Positionspapier mit dem Titel „2021 – Jahr des Wandels“.

In dem Positionspapier vom 29.12.2020 führte Dr. Bergerhoff aus,

  • dass das verbleibende sogenannte CO2-Budget für Deutschland ab 2020 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen auf 6,7 Milliarden Tonnen geschätzt werde,
  • dass Deutschland noch 8 Jahre und 4 Monate Zeit habe, bis das Budget aufgebraucht sei,
  • dass es allerhöchste Zeit sei, die Dinge „grundlegend“ zu ändern.

Genau diese Aussagen tauchten auch vier Monate später völlig „zufällig“ im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 auf.

In dem Beschluss heißt es,

  • gemäß dem Sachverständigenrat betrage das ab 2020 verbleibende konkrete nationale Restbudget 6,7 Gigatonnen
  • das Restbudget Deutschlands sei bis 2030 weitgehend aufgezehrt.

    Der genannte Zeitraum beträgt, gemessen vom Datum des Beschlusses an (24.03.2021), gut 8 Jahre und 9 Monate
  • „Soll die derzeitige Lebensweise einschließlich so verbreiteter oder sogar alltäglicher Verhaltensweisen wie der Errichtung und Nutzung neuer Bauten und dem Tragen von Kleidung klimaneutral sein, sind demnach „grundlegende“ Einschränkungen und Umstellungen von Produktionsprozessen, Nutzungen und alltäglichem Verhalten erforderlich“.

Der Beschluss vom 24.03.2021, dessen Berichterstatterin Frau Britz war, war auch ansonsten inhaltlich von bemerkenswerter Einseitigkeit geprägt. Der Beschluss stellte selbst fest, dass die Quantifizierung des Restbudgets ziemlich unsicher ist. Gleichwohl legte das Gericht dieses Restbudget seiner Entscheidung zugrunde und knüpfte daran erhebliche Rechtsfolgen. Unter Randnummer 229 heißt es: „Obwohl die konkrete Quantifizierung des Restbudgets durch den Sachverständigenrat nicht unerhebliche Unsicherheiten enthält, müssen ihm die gesetzlichen Reduktionsmaßgaben Rechnung tragen“.

Sehr einseitig war auch die naturwissenschaftliche Bewertung der aktuell zu beobachtenden Klima-Erwärmung. In dem Beschluss heißt es, die derzeit zu beobachtende Erderwärmung beruhe nach „nahezu einhelliger“ wissenschaftlicher Ansicht im Wesentlichen auf der durch anthropogene Emissionen hervorgerufenen Veränderung des Stoffhaushaltes der Atmosphäre. Es drohe eine Klimakatastrophe. Diese Aussage war einseitig und falsch. Es ist in der Wissenschaft durchaus umstritten, ob die jetzige Erderwärmung allein durch das menschgemachte CO2 verursacht wird, oder ob das nur zu einem geringen Anteil der Fall ist und die jetzige Erwärmung auch andere, natürliche Ursachen hat.

Es gibt namhafte Wissenschaftler, die erhebliche Zweifel an der alleinigen Verursachung durch anthropogenes CO2 haben und die auch nicht an eine bevorstehende Klimakatastrophe glauben. Beispielsweise bezeichnet John Francis Clauser, der 2022 den Nobelpreis für Physik bekam, das derzeitige Klima-Narrativ als „gefährliche Korruption der Wissenschaft“.

Auch der Chef des Weltklimarates IPCC, Jim Skea, hält den derzeitigen Klimawandel für keine existenzielle Bedrohung der Menschheit.

Wenn in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 behauptet wurde, die Ursache der jetzigen Erderwärmung sei „nach nahezu einhelliger wissenschaftlicher Meinung“ geklärt, mag das zwar grüne Parteipolitik sein. Mit einer unvoreingenommenen Suche nach der Wahrheit durch ein neutrales Gericht hatte das aber nichts mehr zu tun.

Schon die Formulierung „nach nahezu einhelliger Meinung“ verrät, dass jemand, der so etwas als Argument benutzt, von Naturwissenschaft wenig Ahnung hat. Denn es handelt sich dabei lediglich um eine quantitative Bewertung, nach dem alten Prinzip des Herdentriebs: „Wenn es die meisten so machen, wird es schon richtig sein“.

Wenn jemand eine solche Mehrheitsmeinung zum Maßstab der Wissenschaft macht, verabschiedet er sich von allen Errungenschaften der Aufklärung und begibt sich zurück ins Mittelalter. Würden Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die Frage, ob die Erde eine Kugel oder eine Scheibe ist, ernsthaft von der Meinung der Mehrheit abhängig machen wollen?

Jeder auch nur durchschnittlich Gebildete weiß, dass sich die Naturwissenschaft, selbst in wichtigen Fragen, in der Vergangenheit teilweise kolossal geirrt hat, auch in ihrer „nahezu einhelligen Meinung“: Wenn es nach der nahezu einhelligen Meinung der Wissenschaftler gegangen wäre, würde sich die Sonne noch immer um die Erde drehen. Bekanntlich waren Kopernikus und Galilei absolute Außenseiter und wurden von der „gesamten Wissenschaft“ und von der katholischen Kirche bekämpft. Galilei musste seine Thesen sogar widerrufen, um nicht auf dem Scheiterhaufen zu landen.

Wenn Sie, liebe Leserin und lieber Leser, meinen, dass ein solches Geschehen einer längst vergangenen Epoche angehört, irren Sie sich. Auch in der Moderne gibt es diesen Herdentrieb und auch in der modernen Zeit wird ein Außenseiter von „der nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ – wer immer das auch ist – gerne abgestempelt und diskriminiert.

Beispielsweise wurde Einstein mit seiner speziellen Relativitätstheorie von der „nahezu einhelligen Meinung in der Wissenschaft“ bekämpft oder belächelt. Heute kämpft niemand mehr gegen Einsteins Relativitätstheorie oder würde sie belächeln.

Aber dieses Wesen der Wissenschaft, dass sie leider unsicher ist und dass eine bloß quantitative Mehrheit nichts, aber auch gar nichts über die Richtigkeit einer wissenschaftlichen These aussagt, war Frau Britz und den übrigen Bundesverfassungsrichtern, die den Beschluss vom 24.03.2021 unterschrieben, anscheinend unbekannt. Die naturwissenschaftliche Kompetenz der Entscheidung bewegt sich ungefähr auf Mittelalter-Niveau. Wenn Sie weitere fachliche Fehler der Entscheidung kennenlernen möchten, kann ich Ihnen das Buch „Unanfechtbar?“ von Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning zur Lektüre empfehlen.

Wie kann das bei so hoch dotierten Richtern passieren, bei dem höchsten Gericht unseres Landes?

Hier drängt sich der böse Schein auf, dass Frau Britz den Entwurf des Beschlusses wohl mehr mit ihrem Ehemann, einem kommunalen Spitzenpolitiker der Grünen in Frankfurt am Main, besprochen hat als mit Fachleuten oder mit ihren Richterkollegen im Senat. Anders ist es kaum zu erklären, dass das Gericht bei seiner naturwissenschaftlichen Begründung dermaßen scheiterte und sich ernsthaft anmaßte, sämtliche Mechanismen des Klimas der Welt durchdrungen zu haben.

Dieser „böse Schein“ ist nicht nur naturwissenschaftlich, sondern auch juristisch ziemlich kritisch zu betrachten. Ein Richter, der entscheiden soll, muss in einem Rechtsstaat unvoreingenommen, unabhängig und neutral an einen Fall herangehen, ehe er eine Entscheidung trifft. Wenn er eine solche innere Haltung nicht hat, sondern voreingenommen, abhängig oder parteilich ist, ist er „befangen“ und darf nicht entscheiden. Die sogenannte Befangenheit ist in Deutschland seit über 100 Jahren für die Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der ZPO und der StPO geregelt. Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob ein Richter tatsächlich befangen ist, sondern allein darauf, ob ein unbeteiligter Dritter berechtigte Zweifel daran haben kann, ob der Richter unvoreingenommen, unabhängig und neutral ist. Es genügt bereits die Besorgnis der Befangenheit, um ihn von einer Entscheidung auszuschließen.

Im Rahmen dieses Befangenheitsrechts gibt es, ebenfalls seit über 100 Jahren, die so genannte Selbstanzeige des Richters (§ 30 StPO bzw. § 48 ZPO).

Danach soll ein Richter, auch wenn er nicht von einer Partei als befangen abgelehnt wurde, „von einem Verhältnis Anzeige machen, das seine Ablehnung rechtfertigen könnte“. Diese sogenannte Selbstanzeige steht nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es die Dienstpflicht eines Richters, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten. Alle diese Rechtgrundsätze gelten auch für die Richter am Bundesverfassungsgericht.

Die Ablehnung von Richtern am Bundesverfassungsgericht wegen der Besorgnis der Befangenheit ist in § 19 BVerfGG geregelt. Es kommt bei dieser Vorschrift, ebenso wie nach der StPO und der ZPO, nicht darauf an, ob der Richter wirklich parteilich oder befangen ist, sondern darauf, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an seiner Unvoreingenommenheit und seiner objektiven Einstellung zu zweifeln (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.1966, Az. 2 BvF 1/65).

Bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls die sogenannte Selbstanzeige (§ 19 Abs. 3 BVerfGG). Und auch bei den Richtern am Bundesverfassungsgericht steht eine solche Selbstanzeige nicht im Belieben des Richters. Vielmehr ist es auch für einen Richter am Bundesverfassungsgericht eine Dienstpflicht, eine solche Anzeige von Umständen zu machen, die u.U. seine Ablehnung rechtfertigen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einmal ausgeführt: „Die Weigerung, sich selbst für befangen zu erklären, obwohl ein Fall der Befangenheit im Sinne des Gesetzes eindeutig vorliegt, wäre eine grobe Pflichtverletzung im Amt“ (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.10.1977, Az. 2 BvL 10/75).

Im Fall von Frau Britz lag eine solche Besorgnis der Befangenheit vor. Wie bereits erwähnt, kommt es nicht darauf an, ob sie tatsächlich befangen war. Vielmehr ist die Besorgnis der Befangenheit bereits dann begründet, wenn Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung eines Richters zu zweifeln (s.o.).

Wenn eine Richterin mit einem bekannten grünen Politiker, der völlig einseitig grüne Klimapolitik und grüne Klimaziele vertritt, verheiratet ist, und wenn genau diese Richterin über ein Klimaschutzgesetz entscheiden soll, besteht bei vernünftiger Würdigung eines unbeteiligten Dritten zumindest Anlass, an ihrer Unvoreingenommenheit zu zweifeln. Die Besorgnis der Befangenheit lag offensichtlich vor.

Frau Britz hätte also die Dienstpflicht gehabt, von ihrer Ehe mit Dr. Bastian Bergerhoff und von seinen politischen Klimazielen Anzeige zu machen. Das hat sie nicht getan. Sie hat diesen Umstand verschwiegen und den Fall ganz in ihrem Sinne – oder sollte man besser sagen im Sinne ihres Ehemannes? – entschieden.

Bei einem gewöhnlichen Richter würde, wenn so etwas herauskäme, ein Disziplinarverfahren oder sogar ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung eingeleitet werden. Das ist hier nicht geschehen. Aber vielleicht gelten ja für die Richter am Bundesverfassungsgericht – trotz der eindeutigen Rechtslage – andere Maßstäbe als für gewöhnliche Richter. Anscheinend ist es völlig legitim – von Staat und Gesellschaft wurde dieses Theater jedenfalls stillschweigend geduldet, ohne dass etwas passiert wäre – wenn am Bundesverfassungsgericht auch Richter entscheiden, bei denen erkennbar die Besorgnis der Befangenheit besteht.

 

VON WEGEN VERSCHWÖRUNGSTHEORIE! – »Das Attentat von Sarajewo, Freimaurer & der Weg in den 1. Weltkrieg!« (10)

HINTER DEN KULISSEN DER „OFFIZIELLEN“ GESCHICHTSSCHREIBUNG Nachfolgend möchte ich auf wichtige Aspekte eingehen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf des Attentats auf den österreichischen Thronnachfolger Franz Ferdinand und seiner Frau in der offiziellen Geschichtsschreibung entweder nur angedeutet, gar nicht erwähnt oder aus Gründen der political correctness Verschwörungstheoretikern in die Schuhe geschoben werden. Und das obwohl […]
Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

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Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Warum der Verfassungsschutz abgeschafft gehört

Seit Jahrzehnten wird der deutsche Inlandsgeheimdienst für politische Zwecke missbraucht – und im jüngsten „Kampf gegen Rechts“ lässt er die Maske der Neutralität fallen. Warum der Verfassungsschutz auf den Müllhaufen der Geschichte gehört.

von Kurt Zach

Im Politikbetrieb ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Inhalt einer politischen Ware nicht dem Aufdruck auf der Verpackung entspricht. „Verfassungsschutz“: Das klingt honorig und respektabel. Wer kann schon etwas dagegen haben, die Verfassung zu schützen? Was aber, wenn die Verfassungssschützer gar nicht die Verfassung schützen, sondern ganz andere Interessen – etwa die der jeweils Mächtigen? Wer schützt dann die Verfassung vor den Verfassungsschützern?

Der erste Etikettenschwindel besteht in dem bewußt gepflegten Mißverständnis, bei den Bundes- oder Landesämtern für Verfassungsschutz handele es sich um unabhängige, allein der objektiven Sacheinschätzung verpflichtete Institutionen. Das sind sie mitnichten. Es sind politische Behörden, den jeweiligen Innenministerien unterstellt. Ihre Chefs sind politische Beamte. Wenn sie nicht parieren, können sie von ihren Dienstherren, den Bundes- oder Landesinnenministern, gefeuert werden. Die Versuchung der politischen Instrumentalisierung ist damit systemimmanent angelegt. Daß die Mächtigen dieser Versuchung erliegen, ist eher die Regel als die Ausnahme.

Ein Fremdkörper im Verfassungsstaat

Staatsrechtlich und demokratietheoretisch ist der „Verfassungsschutz“ ein Fremdkörper im Verfassungsstaat – ein deutscher Sonderweg. Ein vergleichbares Konstrukt gibt es in keiner anderen westlichen Demokratie. Klassische Aufgaben eines Inlandsgeheimdienstes sind üblicherweise Spionage- oder Terrorabwehr. Daß ein Inlandsgeheimdienst die eigenen Bürger oder gar die Opposition ganz offiziell und legal ausspähen darf, ist in gewachsenen, gefestigten Demokratien undenkbar.

Der Sonderweg eines „Verfassungsschutz“ genannten Geheimdienstes, der über extremistische Umtriebe zu wachen hat, ist ein Produkt des Mißtrauens gegenüber den eigenen Bürgern, über das eingefleischte Demokraten wie die Schweizer immer wieder ungläubig den Kopf schütteln. Dieses Mißtrauen entspringt der spezifisch bundesrepublikanischen Philosophie, die „Konstruktionsfehler“, denen man das Scheitern der Weimarer Demokratie anlastet, um jeden Preis zu vermeiden. Das daraus abgeleitete Konzept der „wehrhaften Demokratie“ ist zwangsläufig auch eine bevormundende Demokratie.

Der Widerspruch war den Gründern der bundesrepublikanischen Institutionen durchaus noch bewußt. Ein Inlandsgeheimdienst, der sich mit der Bewertung der Gesinnungen und politischen Einstellungen von Bürgern und Parteien befassen darf, hat einen autoritären Beigeschmack. Um ihn von Geheimpolizeiapparaten totalitärer Machart abzugrenzen, sollte der Verfassungsschutz, zum latenten Mißvergnügen der Verfassungsschützer, ausdrücklich keine polizeilichen Befugnisse haben.

Herrschaftsinstrument des antifaschistischen Konsens

In dem Maße, in dem die etablierten Parteien sich den Staat zur Beute gemacht und sukzessive sämtliche relevanten Bereiche des Gemeinwesens parteipolitisch durchdrungen haben, haben sie sich auch den Verfassungsschutz als praktisches Herrschaftsinstrument zunutze gemacht. Der Verfassungsstaat wird zum Verfassungssschutzstaat, der Verfassungsschutz zum Instrument der Herrschaftsabsicherung, das rechtsstaatliche Strukturen durchlöchert und unterminiert.

Was der Verfassungsschutz ins Visier nimmt, ist Spiegel der Machtverhältnisse. Je erfolgreicher der linke Marsch durch die Institutionen voranschreitet, desto mehr verschiebt sich der Fokus von der Verfolgung linksextremistischer Bestrebungen zu solchen auf der Rechten. Unter dem Druck, beide mindestens gleich zu gewichten, weiteten die Verfassungsschützer die Kampfzone nach rechts aus. Die Berichte wurden mit harmlosen und unbedeutenden Gruppierungen aufgefüllt, oder man begann, rechtsextremistische Bestrebungen zu erfinden und mit V-Leuten und Einflußagenten selbst zu basteln. Ein reiches Betätigungsfeld für den Beschaffungsextremismus, der zugleich die Grenze zur geheimpolizeilichen Tätigkeit mehr und mehr verwässerte.

Die „bürgerlichen“ Parteien haben das Spiel gerne mitgespielt, erlaubte es ihnen doch, sich unliebsame Konkurrenz wie in den neunziger Jahren die Republikaner vom Hals zu schaffen. Als die Partei sich nach zwölf Jahren aus der unberechtigten Beobachtung herausgeklagt hatte, war sie politisch bereits tot, und mit ihr auch eine nicht-linke Machtoption für die Unionsparteien, die dieses Spiel bis heute nicht durchschaut haben. Als vergiftetes Erbe der DDR mit zeitverzögerter Wirkung hat das wiedervereinigte Deutschland den „antifaschistischen“ Grundkonsens der Sozialisten mitgenommen, der den antitotalitären Grundkonsens der alten Bundesrepublik verdrängt hat. Für linke und links beeinflußte Regierungen erwies sich der Verfassungsschutz als ideales Instrument, um dieses gesellschaftliche Machtinstrument durchzusetzen.

Der Verfassungsschutz ist unreformierbar

Der Amtsantritt des gegenwärtigen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Thomas Haldenwang markiert den Paradigmenwechsel. Amtsvorgänger Hans-Georg Maaßen wurde entlassen, weil er einer Extremismus-Markierung der Regierung widersprochen und sich zudem geweigert hatte, die neue Konkurrenzpartei AfD durch Beobachtung zu bekämpfen. Inzwischen ist er selbst zum Beobachtungsobjekt geworden.

Mit dem Amtsantritt der roten Bundesinnenministerin und bekennenden „Antifa“-Sympathisantin Nancy Faeser (SPD) gibt es bei der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes kein Halten mehr. Der Verfassungsschutz steht im Dienste des „Kampf gegen Rechts“ zur Absicherung linker Herrschaft trotz schwindender Zustimmung im Volk. Die Kriterien sind willkürlich; schon wer den Volksbegriff des Grundgesetzes vertritt, ist „völkischer Nationalist“ und Verfassungsfeind. Haldenwang weiß, was von ihm erwartet wird, wenn er seinen Posten behalten will. Um potentiell jeden Regierungskritiker ins Visier nehmen zu können, hat er die Kategorie „Delegitimierung des Staates“ erfunden. Die Parallele zum DDR-Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“ ist vielleicht nicht beabsichtigt, aber kaum zufällig.

Haldenwang agiert als Vollstrecker seiner Ministerin wie ein Meinungs- und Gedankenpolizist, der sich anmaßt, „verbale und mentale Grenzverschiebungen“ zu bekämpfen. Er macht es ungeniert zu seiner Aufgabe, die „Umfragewerte der AfD zu drücken“. Der „Aktionsplan“ seiner Ministerin soll ihm Befugnisse zuschanzen, die denen einer Geheimpolizei immer ähnlicher werden. Eine rechtsstaatliche Reform dieser politisierten Behörde ist kaum noch vorstellbar. Sie paßt nicht in eine liberale Demokratie und sollte aufgelöst werden – je schneller und gründlicher, desto besser.

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Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

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Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Der linke Mob tobt: Musk entsperrt „Anonymous News“ auf X

Elon Musk meint es ernst mit der Meinungsfreiheit: Nach den Nutzerkonten von Donald Trump, Alex Jones, Martin Sellner hat und der Identitären Bewegung hat der Tech-Unternehmer nun auch den Account von anonymousnews.org nach jahrelanger Sperre wieder freischalten lassen. Die linke Netz-Blase tobt.

von Manfred Ulex

Grünen-Politikerin Misbah Khan giftete: „Politikerinnen und Politiker sollten sich künftig einmal mehr fragen, ob sich Elon Musk als Selfie-Partner eignet.“ Zuletzt hatten sich unter anderem Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit dem Tesla-Gründer und X-Eigentümer ablichten lassen.

Die grüne Bundestagsabgeordnete fügte hinzu, dass es gegen soziale Netzwerke, die „wohlwollend auf rechtsextreme Akteure zugehen“, um mit deren „Menschenfeindlichkeit“ Geld zu verdienen, dringend mehr „rechtsstaatliche Durchsetzungskraft“ – sprich Zensur – bedürfe.

Kurz vor der Sperrung im Juli 2020 hatte das Konto von anonymousnews.org auf dem damals noch Twitter genannten Netzwerk 15.000 Follower. Zwischenzeitlich waren 5.000 Nutzer abgesprungen, doch seit der Entsperrung nimmt die Zahl der Abonnenten kontinuierlich zu. Das ist auch bei dem Account von Martin Sellner der Fall: Dem früheren Kopf der IB Österreich folgten vor der Sperre etwa 40.000 Nutzer, inzwischen sind es über 54.000.

Musk: „Moderation ist ein Propagandawort für Zensur“

Elon Musk hat mit der Freischaltung einmal mehr gezeigt, dass er dem von dem Linken betriebenen Deplatforming (Ausschluss aus den sozialen Medien) ein Replatforming der Missliebigen entgegensetzt. Zuletzt hatte Musk in einem zum Skandal aufgebauschten Interview mit dem früheren CNN-Moderator Don Lemon klargestellt, dass auf X nur noch Inhalte gelöscht würden, die gegen Gesetze verstießen, nicht aber Posts, die von Woken zwar als „Hate Speech“ verunglimpft würden, aber absolut legal seien.



„Moderation ist ein Propagandawort für Zensur“, so Musk. Freie Meinungsäußerung entfalte sich erst, „wenn Leute, die man nicht mag, Dinge sagen, die man nicht mag“, so Musk in dem Gespräch. Besonders übel aufgestoßen war den Linken, dass der Tech-Unternehmer seine Ansicht bekräftigte, dass linke Politiker Einwanderer ins Land holten, um neue Wähler zu generieren. Er bezeichne dies zwar nicht als „Großen Austausch“, so Musk, doch das Vorgehen der Regierung Biden zeige, dass dies der Realität entspreche.

Mainstream: Musk ist „nützlicher Idiot“

Der Mainstream sieht Musk nun immer weiter „nach rechts abdriften“. für das Schweizer Nachrichtenportal Watson ist der Tesla- und SpaceX-Gründer ein „nützlicher Idiot von Donald Trump und den Rechtsradikalen“.

Das Web-Magazin schreibt: „Musk beglückt seine 174 Millionen Follower mittlerweile fast täglich mit seinen Posts. In der Regel haben sie einen heftigen Einschlag nach rechts. (…) Überrascht hat das mittlerweile niemanden mehr. Musk, der sich ursprünglich als Libertärer bekannt und Sympathien für die Demokraten geäußert hat, hat mittlerweile mit fliegenden Fahnen ins ganz rechte Lager gewechselt.“

Die New York Times stellte fest, X profitiere vom Leser- und Nutzerrückgang klassischer Print- und Online-Medien, auch  konservativer wie Fox News oder Breitbart. „Diese Transformation hat den Effekt, dass sich die Rechte noch mehr radikalisiert“, so Kolumnist David French.Und weiter: „In der Zeit vor Musk war Twitter ein Zentrum für linksliberale journalistische Ansichten und ein Universum für Aktivisten. Diese beiden Gruppen haben die Plattform verlassen. Dafür ist X die wichtigste Bühne der Rechten geworden.“

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