Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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Aus der Reihe bedeutende Geister des 21. Jahrhunderts. Heute: Prof. Claudia Kemfert und Dr. Patrick Graichen zur Speicherproblematik

Aus der Reihe bedeutende Geister des 21. Jahrhunderts. Heute: Prof. Claudia Kemfert und Dr. Patrick Graichen zur Speicherproblematik

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„Energieexpertin“ Frau Kemfert erklärt ungerührt, dass Speichermangel ein Mythos wäre, da es Speicher „noch und nöcher“ gäbe, während der studierte Politologe und Volkswirt – und ebenfalls Energieexperte“- Herr Graichen davon träumt, dass mehr und mehr PVA Anlagen derzeit mit Speichern errichtet würden und, dass man daran „arbeiten“ würde, die 15 Millionen E-Mobile, die es ja bis 2035 auf deutschen Straßen geben würde, als Speicher anzapfbar zu machen. Und das es deshalb kein Speicherproblem gäbe.

von Michael Limburg

Der 1. August 22 muss rot im Kalender angestrichen werden, denn da geschah etwas bisher Einmaliges. Das sonst jedem Klimamärchen und Energieunsinn scheinbar auf ewig zugetane ZDF berichtete tatsächlich ausgewogen und neutral über die Energiewende, die „Erneuerbaren“ und deren schädliche Auswirkung auf die Kosten des Stromes und die stark abnehmende Versorgungssicherheit in diesem Lande.

Autor Erik Hane durfte ungeschönt, und sehr sachlich, die riesigen selbstgemachten und zunehmend unbeherrschbaren Probleme schildern, die die Energiewende, von allen Parteien, bis auf die AfD, massiv vorangetrieben, so mit sich bringt.

Die Doku – noch ein Jahr in der ZDF – Mediathek zu sehen, sie darf auch von dort heruntergeladen werden – ( https://www.zdf.de/verbraucher/wiso/blackout-in-deutschland–reale-gefahr-100.html) zeigte sehr sachlich, dafür aber umso realistischer auf, dass unsere Regierungen, grüne NGO´s, fast alle Parteien, sowie Nutznießer des Subventionssegens etc. etc. etc. sehenden Auges, oder indem man diese vor der Wirklichkeit verschließt, auf eine immer mehr zunehmende Instabilität des Netzes hinarbeiten, die letztlich nur in einem flächendeckendem Blackout enden kann. Man schaltet einen Stabilitätsgaranten nach dem anderen ab, nämlich fossil oder mit Kernenergie betriebenen Kraftwerke, bei gleichzeitig intensivster Zuschaltung von Flatterstromerzeugern und bedarfserhöhenden E-Mobilen und Wärmepumpen. Von den geplanten stromfressenden notwendigen Erzeugungskapazitäten für „grünen Wasserstoff“ ganz zu schweigen.

Videoauschnitte aus der zdf WISO Doku Blackout in Deutschland – Horrorszenario oder reale Gefahr? vom 1.8.22

Mit von der Partie waren natürlich die von fast allen Journos, vor allem weiblichen wie mir scheint, geliebten und hofierten „Experten“, wie die Energie-Ökonomin beim gewerkschaftsnahen DIW Prof. Claudia Kemfert und der ehemalige Ministerialbeamte, ehemalige Geschäftsführer des vom Staat und der Mercatorstiftung finanzierten Thinktanks AGORA Energiewende und jetzt wieder beamtete Staatssekretär – über wenige Ecken auch mit manchen grünen Führungskräften verwandtschaftlich verbunden- Dr. Patrick Graichen.

Was die beiden in Bezug auf mangelnde Energiespeicher zum Besten gaben, ist es allein schon wert sich den Streifen anzuschauen. Mehr Ahnungslosigkeit bei gleichzeitig fester aber grottenfalscher Expertenmeinung geht nicht.

Während Frau Kemfert ungerührt davon redet, dass es Speicher noch und nöcher gäbe, woran selbst die Offstimme Zweifel anmeldet und sofort den Gegenbeweis in Gestalt des Prof. für Energietechnik Harald Schwarz liefert, darf der beamtete Staatsekretär, der studierte Politologe und Volkswirt davon träumen, dass mehr und mehr PVA Anlagen derzeit mit Speichern errichtet würden und dass man daran „arbeiten“ würde die 15 Millionen E-Mobile, die es ja bis 2030 auf deutschen Straßen geben würde, als Speicher anzapfbar zu machen. Dass die bereits installierten mehr als 2 Millionen PVA Anlagen gerade mal 1 % der Primärenergie dieses Landes decken, und nur der Bruchteil eines Bruchteiles davon mit Batteriespeichern versehen sind, ficht ihn ebenso wenig an, wie die Tatsache, dass die in diesen Anlagen gelegentlich verbauten Akkus nicht nur extrem teuer, sondern auch im dazu noch im Stande sind das ganze Land zu vergiften. Denn Lithium ist ein Nervengift, wie es schlimmer eigentlich nicht sein kann. Und teuer dazu, und das ohne Ende.

Mehr Traumtänzerei mit fürs Land, seine Wirtschaft und Menschen tödlichen Folgen von Leuten die der Öffentlichkeit sagen wo es lang geht, und das auch durchziehen, geht wirklich nicht. Meiner Meinung nach, sind diese beiden zwei würdige Vertreter der Hall of Fake: Claudia Kemfert und Patrick Graichen.

 

Lesen Sie hier eine etwas ausführliche Kritik zu den Ausführungen dieser und anderer Leuchten der Energiewende.

 

Ein weiterer Sargnagel für den „Sozialstaat“

Ein weiterer Sargnagel für den „Sozialstaat“

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Finanzminister Christan Lindner hat sich, getreu der alten FDP-Wahlkampfparole „Leistung muss sich lohnen“, gegen eine Neuberechnung der Hartz-4-Regelsätze ausgesprochen und dabei auf den gemeinsamen Koalitionsvertrag gepocht. Im Rahmen des Umbaus zum sogenannten Bürgergeld hatte Arbeitsminister Hubertus Heil neben einigen mehr oder minder großen Änderungen auch eine leichte Korrektur der Berechnungsgrundlage angekündigt. Dass ihm nun dabei die FDP in die Parade fährt, kommt angesichts deren neoliberaler Ausrichtung zwar nicht völlig überraschend, ist dennoch an sozialer Kaltschnäuzigkeit kaum zu überbieten. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.

Angesichts der teils enormen Preissteigerungen in vielen Lebensbereichen ist die Unruhe in der Bevölkerung groß und bei vielen steigt die Angst vor der nahen Zukunft. Massive Preissteigerungen, die übrigens schon Ende des letzten Jahres begannen und nur mit Beginn des Ukrainekrieges und den Wirtschaftssanktionen gegen Russland eine neue Stufe zündeten. Mein Stromversorger beispielsweise hatte zum 1. Januar 2022 den Strompreis um mehr als 13 Prozent (gewichteter Wert der Anhebungen von Grund- und Arbeitspreis) erhöht, im April 2022 folgte eine weitere Preiserhöhung von knapp 20 Prozent. Im Juni lag die Inflation über alle Haushalte hinweg bei durchschnittlich 7,6 Prozent, wobei gerade ärmere Haushalte mit einer noch höheren Inflationsrate belastet sind.

Die Armut steigt und steigt

Und die Armut in Deutschland steigt weiter und weiter. Der Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes registrierte einen Anstieg der Armutsquote innerhalb von 2 Jahren von 15,9 Prozent (2019) auf 16,6 Prozent (2021), den bisher höchsten Wert. Das sind 13,8 Millionen Menschen. Und dies war, wohlgemerkt, der Stand 2021, also noch ganz zu Beginn der aktuell wahrzunehmenden deutlichen Preissteigerungen. Zu den Ärmsten der Armen gehören die Empfänger von Grundsicherungsleistungen, egal ob diese nun von Arbeitslosigkeit oder Teilzeitarbeit betroffen sind, ob sie Teil eines Haushalts in Form einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft oder Rentner mit einer Armutsrente sind.

Sie alle treffen die Preissteigerungen mit ihrer größten Wucht. 12,7 Prozent Inflation bei Nahrungsmitteln und 38 Prozent höhere Preise für Energie schlagen gerade bei den Ärmsten besonders heftig zu Buche. Geben diese doch aufgrund ihres geringen Einkommens einen besonders hohen Anteil davon zur Lebenssicherung aus. Steigende Kosten in diesen Bereichen verringern gezwungenermaßen die Ausgaben in anderen, weniger (über-)lebensnotwendigen Bereichen – sofern ihnen dies überhaupt möglich ist. Die Leistungen des sogenannten „Entlastungspakets“ kommen nur reduziert (Energiepreispauschale von 200 Euro für Erwerbslose im Gegensatz zu 300 Euro für Erwerbstätige, was selbst für Steuerzahler, die dem Spitzensteuersatz unterliegen, noch 181,80 Euro netto ergibt) oder gar nicht (Tankrabatt aufgrund nicht vorhandener PKW zumeist unwirksam, keine Energiepreispauschale für Rentner) in dieser Bevölkerungsgruppe an. Die Inflation schlägt bei ihnen besonders stark durch, während die Entlastungsmaßnahmen zum großen Teil ins Leere laufen.

Die von Sozialminister Hubertus Heil angekündigte neue Berechnung des Regelsatzes könnte dies für Grundsicherungsempfänger zumindest ansatzweise abfedern. Gibt es doch schon seit Jahr und Tag aus den unterschiedlichsten Richtungen Kritik an der Berechnung. Doch dies sind zumeist Detailfragen, die nur zu Verbesserungen kosmetischer Natur führen würden. Sie waren (und sind) deswegen sachlich nicht falsch, dennoch bleibt eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Berechnungsmethode aus. Einer Berechnungsmethode, die Sozialminister Heil auch für das nun neue Bürgergeld zu nutzen gedenkt, sofern man dies seinen vorsichtigen Andeutungen überhaupt zu entnehmen vermag. Zur Erläuterung der Kritik daran muss man jedoch etwas in die Tiefe gehen.

Zum Schutz vor Armut deklariert das Bürgergeld andere Arme als Referenz

Seit dem 1. Juli 1990 werden die Sozialleistungen mithilfe der sogenannten Statistikmethode berechnet. Dabei wird auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zurückgegriffen, die aller fünf Jahre durch eine Befragung von etwa 0,2 Prozent der Haushalte, in der Regel zwischen 60.000 und 75.000 Haushalten, ermittelt wird. Ausgeschlossen werden dabei jedoch Haushalte mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 18.000 Euro und darüber. Nachdem die teilnehmenden Haushalte anhand verschiedener Quoten (u.a. Bundesland, Haushaltstyp, Haushaltsnettoeinkommen) gruppiert wurden, erfolgt die Erfassung sozioökonomischer und soziodemografischer Daten, von Informationen zu Geld- und Sachvermögen sowie Schulden. Daran schließt sich die Selbsterfassung aller Einnahmen und Ausgaben durch alle teilnehmenden Haushalte für drei Monate an. In einem Feinaufzeichnungsheft listet ein Fünftel dieser Haushalte detailliert alle Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren nach Mengen und Preisen für einen Monat auf.

Die EVS bildet die Grundlage für eine Vielzahl weiterer Statistiken, zum Beispiel den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, sowie für die Berechnung des sozioökonomischen Existenzminimums, bislang in Form der Grundsicherungsleistungen, zukünftig als sogenanntes Bürgergeld. Denn mittels der Statistikmethode werden die ärmsten Haushalte aus der EVS (früher: die 20 Prozent ärmsten Haushalte; aktuell: die 15 Prozent ärmsten Haushalte) ausgewählt und anschließend deren Ausgaben als Grundlage zur Ermittlung des Regelsatzes genutzt. Und exakt an dieser Stelle entsteht das grundlegende Problem des Berechnungsverfahrens. Die rechnerische Bezugnahme auf diese Referenzgruppe sichert keinesfalls, dass diese nicht schon selbst unter Armut leidet. Daran ändert auch der nachträgliche Ausschluss von Grundsicherungs-Haushalten aus der Referenzgruppe nichts. Denn dies birgt einen Zirkelschluss in sich. Je niedriger anfänglich die Höhe des Regelsatzbetrages gewählt wurde, umso niedrigere Einkommensbeträge fließen in die anschließende Berechnung mit ein. Wird der anfängliche Betrag hingegen höher angesetzt, wird ein Teil der Einkommen, nämlich die darunter liegenden, die ärmsten, bei der Berechnung ausgeschlossen und nur die etwas höheren Einkommen finden Eingang in die Referenzgruppe.

Detailliertere Erläuterungen zu den verschiedenen Berechnungsmethoden und weiterer Grundlagen sowie eine Berechnung des Existenzminimums für 2015 anhand eines Warenkorbmodells, mit welchem statt des damals gültigen Regelsatzes von 399 Euro ein notwendiger Betrag von rund 734 Euro ermittelt wurde, können Sie in der Studie „Was der Mensch braucht – 2015“ nachlesen.

Methode zur Perpetuierung von Armut

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die aktuelle Berechnungsmethode, die Statistikmethode, prinzipiell nicht zur Berechnung von Sozialleistungen geeignet ist. Sozialleistungen müssen das Existenzminimum schützen, welches nach Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 sowohl das physische Existenzminimum wie auch ein Mindestmaß an kultureller und sozialer Teilhabe sicherstellen muss. Diese Bedingung kann, wie zuvor ausgeführt, schon theoretisch als nicht gesichert angesehen werden, in der gesellschaftlichen Praxis wird diese Annahme seit vielen Jahren bestätigt.

Gegen eine Vielzahl von Details der Statistikmethode ließen sich Widersprüche formulieren. So z.B. gegen die geübte Praxis, nachträglich einzelne Positionen aus den Ausgaben der ohnehin schon armen Referenzgruppe, die diese im Rahmen ihrer sozialen Teilhabe tätigen, als angeblich „nicht regelsatzrelevant“ ganz herauszustreichen oder in billige Alternativen umzuwidmen. Eine weitere Frage wurde hingegen noch nirgends formuliert: Wie zuverlässig und realitätsbezogen sind eigentlich die Daten aus der EVS? Ich möchte an dieser Stelle gar nicht die Daten der EVS an sich in Zweifel ziehen. Doch es gibt Ansatzpunkte, die die Plausibilität der Daten punktuell fragwürdig erscheinen lassen.

Hierzu ein Beispiel. Die Anzahl der Lebensmitteltafeln und deren Kunden steigt seit Jahren ungebremst. Mittlerweile versorgen sich über 2 Millionen Menschen in Deutschland über die bundesweit 962 Tafeln zumindest teilweise mit Lebensmitteln. Hierbei ist es nicht zwingend, dass jeder dieser Tafelnutzer Bezieher von Sozialleistungen ist, welcher also bei der Berechnung der Grundsicherung mittels der Statistikmethode ausgeschlossen würde. Würde nun eine solche Person als Teilnehmer der EVS ausgewählt werden, so würde er/sie – ohne sich einer Lüge oder Unwahrheit schuldig zu machen – natürlich weniger Ausgaben für Lebensmittel bei der Befragung angeben, da er/sie Teile seines Lebensmittelbedarfs ja bei der Tafel gedeckt hat. Der Teilnehmer hätte nicht gelogen und auch das Statistische Bundesamt hätte sich exakt an seine Vorgaben gehalten. Dennoch würden die Angaben zu den Ausgaben für Lebensmittel nicht der Realität entsprechen. Und dies nur als ein Beispiel von mehreren, dass es auch noch innerhalb der Logik der Statistikmethode zu mehreren realitätsverzerrenden Brüchen kommt.

Ein entscheidender Kritikpunkt an der Statistikmethode ist, dass sich aus seiner (Schein-)Logik Folgendes ergibt: Jeder (für die Berechnung relevante) Bedarf basiert auf einer anhand der EVS gemessenen Ausgabe der Referenzgruppe. Daraus folgt: keine Ausgabe – kein Bedarf. Dies lässt allerdings die zuvor beschriebene Möglichkeit außer Acht, dass von einzelnen (oder auch einer größeren Anzahl von) Personen kostenfreie oder mit geringeren als marktüblichen Kosten versehene, zum Grundbedarf notwendige Produkte oder Leistungen erworben werden können, sprich: dem Bedarf keine oder eine unübliche, erheblich unterdurchschnittliche Ausgabe gegenübersteht.

Gleichfalls bleibt bei der Statistikmethode unbeachtet, dass gerade innerhalb der armen Referenzgruppe – aufgrund ihres zu geringen Einkommens – häufig diverse Ausgaben erst gar nicht erfolgen (können), obschon sie zweifelsfrei einem „Mindestmaß an kultureller und sozialer Teilhabe“ zuzuordnen sind. Mag dies nun ein Geburtstagsgeschenk für Angehörige, gelegentliche Treffen mit Freunden in der Gastronomie oder Besuche in kulturellen Einrichtungen, eine Bewirtung von Freunden zuhause oder ganz einfach auch mal nur ein Eis auf die Hand darstellen. Wer das Geld für die allernotwendigsten Dinge benötigt, der kann sich nichts davon mehr leisten. Und da die Referenzgruppe solcherart Ausgaben nicht tätigen kann, finden sich diese auch nicht in der EVS-Statistik wieder, was sich aufgrund der Logik der Statistikmethode anschließend als „kein Bedarf“ in der Berechnung niederschlägt.

Bürgergeld statt Hartz 4: Aus Raider wird jetzt Twix

Doch genau diese Berechnungsmethode will nun offensichtlich Sozialminister Hubertus Heil auch weiterhin, mit kleinen Korrekturen, zur Grundlage des Bürgergelds nehmen. Auch seine vorsichtigen Hinweise, die Referenzgruppe von aktuell den 15 Prozent der ärmsten Haushalte auf einen höheren Prozentsatz zu erweitern, ändern daran nur wenig. Denn abgesehen von allen bisher schon aufgeführten Kritikpunkten muss darauf verwiesen werden, dass durch die noch einmal weiter zugenommene Armut, die soeben erst wieder durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband festgestellt wurde, sich durch eine leichte Erweiterung der Referenzgruppe kaum etwas ändern würde. Die Referenzgruppe würde voraussichtlich nur um einen Bevölkerungsteil vergrößert, der inzwischen selbst unter Armut leidet. Und aus der Armut einer Referenzgruppe lassen sich mit der derzeitigen Berechnungsmethode auch nur Armutsleistungen für die Betroffenen berechnen. Damit steht diese Art der Berechnung einer zunehmenden Pauperisierung der Gesellschaft, einer Verelendung großer Bevölkerungsteile, Pate.

Dass nun Christian Lindner Heils Korrekturminimalismus geißelt, weil es ja „ein bewährtes Verfahren“ gäbe, lässt sich nur noch mit völliger Ahnungslosigkeit in Bezug auf dieses Thema oder mit Kaltschnäuzigkeit begründen. Ein Verfahren, welches einer zunehmenden Verarmung immer größerer Bevölkerungsteile Vorschub leistet, darf wohl kaum als „bewährt“ im Sinne des Grundgesetzes gelten. Die Indikatoren für diese Verarmung ließen sich zuhauf finden, wenn man sie nur finden wöllte.

So bleibt zu guter Letzt der Punkt bestehen, dass Hubertus Heils Reformbestrebungen völlig unzureichend sind. Sie werden in dieser Form kaum etwas an der ausufernden Armut in Deutschland ändern. Und für die augenblickliche Situation der Ärmsten bieten sie ohnehin keine Hilfe. Die Inflation galoppiert und die Armen, die schon zuvor zu Ende jedes Monats nicht mehr wussten, wie sie das Notwendigste bezahlen sollten, sind nun einen Schritt weiter: Sie wissen es schon Mitte des Monats nicht mehr.

Titelbild: Alexandra Lande/shutterstock.com

OLIVER GREYF: »Die Abgründe des Pädo-Satanismus!«

EIN KOLLEGENBEITRAG von OLIVER GREYF (investigativer Journalist) Bei der Durchsicht von Ermittlungsakten, die sich in meinem Archiv befinden, bin ich über einen Aktenauszug aus dem Verfahren bzgl. des belgischen Kinderschänders  Marx Dutroux gestoßen. Der Inhalt der Akte ist für den Dutroux-Komplex nicht von hoher Wichtigkeit, da es lediglich der Versuch einer Kontaktaufnahme seitens eines deutschen […]
Aktuelle Ausgabe: Wir bereiten uns vor

Aktuelle Ausgabe: Wir bereiten uns vor

Der Kühlschrank leer, also einfach Essen bestellen? Lebensmittel aller Art im Supermarkt immer zu bekommen? Licht, Heizung und warmes Wasser als Selbstverständlichkeit? Etwas anderes kennen wir gar nicht. Und wenn, dann höchstens aus Berichten oder Erzählungen von früher. Doch was wir heutzutage als „normal“ erachten, muss nicht zwangsläufig so bleiben. Und in jener fernen Zeit, hatte auch Vorausplanung, Bevorratung und Vorbereitung einen anderen Stellenwert als heute. Wie viele sind heute noch vorbereitet und könnten eine Zeit ohne Supermarkt etc. auskommen?

Vom Überfluss zurück zum bewussteren Leben

Früh auf dem Weg zur Arbeit schnell einen Caffe latte „to go“ – natürlich Fairtrade und mit Bio-Soja-Milch – und ein veganes Brioche-Kipferl holen. Zum Mittagessen gibt es nur irgendetwas schnelles zwischendurch. Am Abend nach der Arbeit oder dem Yoga-Kurs, gibt es ein Fertiggericht oder weil im Kühlschrank bis auf Red Bull und Prosecco gerade wieder einmal gähnende Leere herrscht, bestellt man sich geschwind etwas, denn bevor man die kostbare Feierabendzeit in der Küche verbringt, ist dies allemal einfacher – zumal ohnehin nichts Essbares zur Hand ist.

Dabei hätte die Menschheit ohne Vorratshaltung und Planung kaum bis zum heutigen Tag überlebt. Noch die Großeltern und Ur-Großelterngeneration waren da aus anderem Holz geschnitzt. Während heutzutage schon kochen, backen oder das simple Annähen eines Knopfes viele womöglich vor nahezu unlösbare Probleme stellt, gibt es schon seit längerem eine Gegenbewegung, die altes Wissen und Techniken hochhält und bewahrt.

Gute Vorsorge ist das halbe (Über-)Leben

Für das System gilt „Prepping“ als Schimpfwort: Wer vor Blackouts oder Gas-Ausfällen warnt, dem setzt die Einheitspresse den Aluhut auf. Dabei raten auch Zivilschutzverbände seit Jahren, sich so zu bevorraten, dass man etwa zwei Wochen überleben kann. Nun drohen uns in absehbarer Zeit reale Not-Szenarien. Welche Güter sollte man eigentlich für alle Fälle zu Hause haben? Im Gegensatz zu anderen Ländern verfügt Österreich über keine staatliche Notfall-Reserve.

Auch als Deutscher sollte man nicht auf Wohlwollen und Funktionieren eines maroden Systems bauen. Die Bürger müssen eigenverantwortlich vorsorgen. Laut einer Umfrage von 2019 hat jeder vierte Haushalt keine Wasserreserven, nur jeder dritte genug Lebensmittel, um eine Woche lang autark zu überleben. Über eine Million Österreicher könnten im Katastrophenfall nach wenigen Tagen in eine akute Notlage geraten. Größte Baustelle ist die Lebensmittelversorgung: Wer weder Garten, Bauernhof noch Jagdkarte besitzt, braucht Vorräte. Doch vorgesorgt ist damit noch lange nicht. 

Top-Themen & interessante Artikel der aktuellen Ausgabe

  • Wochen-Blick: Wir müssen jetzt vorsorgen
  • Österreich und die Welt: Taiwan könnte nun nach der Ukraine zum nächsten Schlachtfeld werden
  • Wochenthema: Gute Vorsorge ist das halbe (Über-)Leben
  • Wochenthema: Vom Überfluss zurück zum bewussteren Leben
  • Im Gespräch: Schikane bei Externisten-Prüfung: 8 jähriges Kind bei Prüfung eingekesselt
  • Aus der Heimat: Suizid von Impf-Ärztin: Corona-System instrumentalisiert tragisches Ableben
  • Analyse: Das Corona-Chaos der Regierung ist gescheitert
  • Mediathek: System-Medien berichten mit Doppelmoral & pflegen üble Feindbilder
  • Unsere Leute: Ältere schwören auf die alten Parkbänke

In der österreichischen Medienlandschaft gibt es bis auf den „Wochenblick“ fast keinen wirklichen Widerstand. In den vergangenen Wochen und Monaten erreichten zahlreiche Leserbriefe die „Wochenblick“-Redaktion und zeigen, dass der „Wochenblick“ mit seiner Berichterstattung einen krisensicheren Kurs fährt. Dennoch übt die Regierung einerseits mit ihren Maßnahmen großen wirtschaftlichen Druck aus – und überschüttet andererseits ihr ergebene Medien mit Geld, um die demokratische Meinungsbildung zu ihren Gunsten zu verzerren.

Kritische Medien wie der „Wochenblick“ sind den Mächtigen hingegen ein Dorn im Auge, weil wir es als unseren Auftrag sehen, das Informationsbedürfnis der Bevölkerung mit verlässlichen Informationen zu stillen, indem wir schreiben, was andere verschweigen. Damit wir in diesem wichtigen Kampf um die Wahrheit wettbewerbsfähig bleiben können, bauen wir vor allem auf die Unterstützung unserer Leser. WIR sind auf IHRE Hilfe angewiesen! Empfehlen Sie uns ihren Freunden, Verwandten und Bekannten.

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Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes: Bundesregierung radikalisiert die Bevölkerung

Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes: Bundesregierung radikalisiert die Bevölkerung

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes: Bundesregierung radikalisiert die Bevölkerung

Die FDP und Justizminister Marco Buschmann zeigen mit dem neuen Infektionsschutzgesetz einmal mehr, wie sehr sie sich ihrem liberalen Kernansinnen verpflichtet fühlt: nämlich gar nicht. Der kriminelle Maßnahmenwahnsinn geht weiter, Corona-Fetischist Karl Lauterbach triumphiert.

von Björn Harms

„Winterreifen“ und „Schneeketten“ will die Bundesregierung bei ihrer coronapolitischen Geisterfahrt aufziehen, die nun mit dem Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes einen weiteren Tiefpunkt erlebt. Nach zähen Verhandlungen sei ein guter Kompromiß gelungen, tönt die FDP und zeigt damit einmal mehr, wie sehr sie sich ihrem liberalen Kernansinnen verpflichtet fühlt: nämlich gar nicht.

Wenn fast alle Länder um uns herum die Corona-Maßnahmen zurückfahren, wozu dann überhaupt Kompromisse schließen? Warum nicht dafür einsetzen, den Maßnahmenwahnsinn zu beenden oder wenigstens eine plausible Exit-Strategie zu präsentieren? Schließlich hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) im Oktober 2021 verkündet: „Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen und alle Maßnahmen enden spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022.“ Von diesen Versprechungen blieb am Ende bekanntlich nichts übrig.

Stattdessen ließ sich die „liberale Freiheitspartei“ auch beim Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes mal wieder über den Tisch ziehen. Vom 1. Oktober bis zum 7. April sollen die Länder wieder durchgreifen können: Die Maskenpflicht läuft weiter, nun auch wieder in Innenräumen und gegebenenfalls sogar „draußen, wo Abstände nicht reichen“, wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) triumphiert. Mit Länderbeschluß könnten auch Kindern ab der 5. Klasse wieder medizinische Masken aufgezwungen werden.

Bundesregierung warnt vor Antidemokraten

Entledigen können sich Besucher öffentlicher Veranstaltungen oder Restaurants der Maske dann nur unter Vorlage eines aktuellen Tests, Genesenenausweises oder Impfnachweises, wobei die letzte Impfung – man höre und staune – „höchstens drei Monate“ alt sein dürfe. So stehen selbst dreifach Geimpfte plötzlich wieder leer da und auf dem gleichen Stand wie Ungeimpfte.

Von allen guten Geistern verlassen, ist mit Lauterbach natürlich niemals an einen wie auch immer gearteten Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen zu denken. Es soll und muß weitergehen. Etwaige Evaluierungen, die Gegenteiliges zumindest andeuten, spielen keine Rolle mehr. Anderes bleibt dem Minister auch kaum übrig. Millionen von Impfdosen drohen zu verfallen, das Milliardengrab wird immer tiefer. Trotz über 2,5 Millionen festgestellten Impfnebenwirkungen seit 2021 will der Minister seine bereits bestellte Ware loswerden. Die vierte Impfung empfiehlt Lauterbach bereits jetzt, seine fünfte und sechste Spritze darf sich der Bürger dann im Winter abholen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft dazu unhinterfragt weiter.

Eines ist jedenfalls sicher: Der Entwurf liest sich wie eine Blaupause zur weiteren Radikalisierung der eigenen Bevölkerung. Vorsorglich läuft bereits das Framing auf Hochtouren, um eine drohende Protestwelle im Herbst im Keim zu ersticken. Unaufhörlich warnt die Bundesregierung vor Rechtsextremen und Antidemokraten, welche insbesondere die Energiekrise politisch instrumentalisieren würden. Ob Maskenpflicht und Abstandsregeln dann erneut als Grundlage dienen, um unliebsame Demonstrationen aufzulösen oder gleich ganz zu verbieten? Und viel entscheidender: Wie viele Unzufriedene werden sich dann noch abschrecken lassen?

Der Beitrag Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes: Bundesregierung radikalisiert die Bevölkerung ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.

IWF setzt Great Reset um: „Steigende Energiekosten zwingend an Verbraucher weitergeben“

Von ELMAR FORSTER

 

Der „Internationale Währungsfonds“ (IWF) macht mit der Umsetzung des Great Resets als Schatten-Regierung ernst: Indem er die europäischen Regierungen auffordert, die steigenden Energiekosten direkt an die Verbraucher weiterzugeben, um „Energie zu sparen“ und den Übergang zu umweltfreundlicheren Energiequellen zu fördern – wie es formuliert wird. Gleichzeitig fordert er, ärmere Haushalte zu schützen – wie die Financial Times berichtete, indem diese den stellvertretenden Direktor der IWF-Europaabteilung zitierte. (vadhajtasok)

Absage an „breite Unterstützung”

Hinter der IWF-Forderung an die Regierungen, von breiten Unterstützungsmaßnahmen zu gezielter Hilfe überzugehen, verstecken sich aber nicht nur Profitgründe: Denn nach IWF-Schätzung würden die Kosten für die Bekämpfung steigender Energiepreise in vielen Ländern in diesem Jahr aufgrund weitreichender Preissenkungsmaßnahmen 1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung übersteigen. Dies wäre teurer, als den Anstieg der Lebenshaltungskosten der ärmsten 20 Prozent der Haushalte auszugleichen (den der IWF bis 2022 nur auf durchschnittlich etwa 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts schätzt).

Ein Teufelskreis ist in Gang gesetzt

In Folge führt aber diese IWF-Maßnahme zu einer stetigen Pauperisierung der Massen, der wirtschaftlichen Zerstörung des bisher unabhängigen Mittelstandes und deren totale Abhängigkeit von staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, die wiederum der IWF mittels Krediten finanziert, um dann wiederum den Regierungen weiter Vorgaben zu machen. Die nächsten Schritte wie Abschaffung des Bargeldes oder Ent-mobilisierung des Individualverkehrs sind dann nur mehr eine Frage der Zeit: Weil Einkommens-losen gegenüber nur mehr Grundbedürfnisse gesichert werden müssen.

Insofern also dreht sich der Reigen hin zum Great Reset in atemberaubendem Tempo weiter: Die Verschuldung der Staaten durch Covid-Hilfsmaßnahmen, dann infolge der Kriegsausgaben und wirtschaftlichen Unterstützung für die durch den Krieg zerstörte Ukraine führen zu einer direkten Abhängigkeit zum IWF und gleichzeitig zu einer Entmachtung nationaler Regierungen. In realiter ein Ent-demokratisierung der ohnehin oft nur mehr existenten Fassaden-Demokratien.

Ent-machtung demokratisch gewählter Nationalstaaten

Nachdem Ungarn als erstes Land Energiepreisobergrenzen eingeführt hat, folgten andere Länder wie Frankreich, Spanien und Portugal, Stromsteuersenkungen gibt es zudem in Deutschland und den Niederlanden, Energiesubventionen in Italien, Griechenland, Deutschland und den Vereinigten Königreich.

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517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampagne verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>


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Memorandum zur Bildung einer provisorischen Exil-Regierung

Memorandum zur Bildung einer provisorischen Exil-Regierung

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Die Teilnehmer an einem nichtöffentlichen Treffen gesellschaftspolitischer Aktivisten, die ins politische Exil gegangen sind und nun in unterschiedlichen Ländern leben und arbeiten, veröffentlichen das folgende Memorandum: Podgorica, den 30. Juli 2022 Wir erklären hiermit, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seiner Gesamtheit wieder Gültigkeit zu verschaffen. Da dies auf […]

EU-Studie erwägt Chip-Implantate für Bürger

Das Europäische Parlament legte eine brisante Studie vor, in welcher der Einsatz von Chip-Implantaten bei Eu-ropäern in allen Einzelheiten dargelegt wird. Doch wer genau soll gechippt werden und warum?
Erfahren Sie in dieser Sendung, wie unsere Grundrechte umgangen werden können, damit eine Verchippung der Bevölkerung gerechtfertigt werden kann.
Fachkräftemangel trotz Massenmigration

Fachkräftemangel trotz Massenmigration

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Fachkräftemangel trotz Massenmigration

Obwohl die von Altkanzlerin Angela Merkel eingeladenen Migranten seit 2015 millionenfach nach Deutschland strömten, stieg der Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt seitdem kontinuierlich an. Die Massenmigration hat augenscheinlich das genaue Gegenteil bewirkt.

von Albrecht Künstle

Unsere Wirtschaftskapitäne sind auch nicht mehr besser als unsere Politiker: Obwohl die Bevölkerung Deutschlands immer weiter zunimmt (aktueller Stand: 83,8 Millionen), werden sie nicht müde, nach noch mehr Neubevölkerung zu rufen. Zuzug soll den Arbeitskräftemangel beheben – obwohl dieses „Rezept” schon bisher das genaue Gegenteil bewirkt hat, denn mit den eingeladenen und ungebetenen Gästen, die in den letzten Jahren zu uns kamen, stieg der Arbeitskräftemangel immer weiter an. Lehrsatz: Wer immer wieder das gleiche macht, aber andere Ergebnisse erwartet, hat in der Schule nicht aufgepasst. Einstein sah darin angeblich eine Definition von Wahnsinn.

Durch den Zuzug kam zwar auch die eine oder andere Fachkraft, aber das Gros der Zuwanderer sind Ballast für unsere Volkswirtschaft. Die staatlich betriebene Nachfragesteigerung mittels mehr und mehr Sozialleistungen ging einher mit einer geringeren Erwerbsquote. Die Frauen der Zuwanderer arbeiten noch seltener als diese selbst – und deren zahlreiche Kinder arbeiten selbstverständlich auch nicht.

Vermeidbare Ausfallzeiten

Nun sollen also die Berufstätigen bis 70 arbeiten, statt bis 67 wie beschlossen, fordern Wirtschaftsverbände – diesmal der Gesamtmetallverband. Vernichtung durch Arbeit? Ihnen scheint nichts zu schäbig zu sein, das Heer an Arbeitskräften zu vergrößern, um den Beschäftigten gegenüber noch mächtiger auftreten zu können. Wann werden die Unternehmer ihren schwangeren Beschäftigten Abtreibungen sponsern, wie das in den USA schon der Fall ist? Damit werden Ausfallzeiten vermieden.

Dieses Jahr kamen über eine halbe Million Ukrainer(innen) zu uns. Viele meldeten sich inzwischen arbeitslos, was die Arbeitslosigkeit auf fast zweieinhalb Millionen ansteigen ließ. Die „Unterbeschäftigung“, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juli 2022 sogar bei 3.217.000 Personen. Können diese Millionen nicht arbeiten, wollen sie es nicht – oder haben sie plausible Gründe dies nicht zu tun? Darum geht es im Folgenden.

Wer hat die Worte noch nicht gehört: „Ich darf nicht mehr arbeiten”? Viele Frauen, m auch unzählige Witwen im rüstigen Alter bekommen mit dem Bescheid für ihre Witwenrente die Hinzuverdienstgrenze mitgeteilt – wieviel sie also verdienen dürfen, ohne dass es zu Rentenkürzungen kommt. Ansonsten verlieren sie Sozialleistungen oder Unterhaltszahlungen. Würden sie etwas mehr arbeiten, würden sie effektiv Geld verlieren. Also beschränken sie sich auf jene Teilzeitstunden, die nicht rentenschädlich sind. So wird Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert. Lasst sie doch arbeiten und gönnt ihnen zugleich ihre Renten!

Fahrlässige Potenzialvergeudung

Auch Arbeitslosengeldbeziehern wird das Arbeiten ebenfalls vermiest; sie dürfen während des Bezugs in einem Job nur 165 Euro dazuverdienen. Und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 wurde erhöht auf bis zu 24 Monate – „kommt Zeit, kommt Rat“? So wird Potenzial vergeudet und weiterer Arbeitskräftemangel produziert. Auch Hartz-IV-Bezieher werden belehrt, wieviel sie hinzuverdienen dürfen – womit man ihnen indirekt gleich nahelegt, dass sie sich besser zurücklehnen sollten. Auch so wird Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert.

Scheitert eine Ehe, lohnt sich das Arbeiten oft nicht mehr. In der Ehe war man anscheinend nicht glücklich und nach der Scheidung wird es zumindest der Hauptverdiener auch nicht wegen der massiven Unterhaltsverpflichtungen. Also wird nur noch so viel gearbeitet wie unbedingt nötig. Und wiederum: So wird Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert. Für Alleinerziehende besteht ebenfalls oft kein Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen. Das Paket an Unterstützungen ist so attraktiv, dass es sich oft rechnet, offiziell getrennt zu leben und auf den Vorteil der gemeinsamen Kindererziehung und Arbeitsteilung zu verzichten. Die Arbeit wird oft reduziert oder ganz aufgegeben. Und Asylbewerber dürfen eine Zeitlang auch nicht arbeiten; so ist bei uns die Arbeitsmarktzulassung geregelt. In anderen EU-Ländern müssen sie es hingegen. So wird Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert.

Fehlsteuerungen und Fehlanreize

Andere Kulturen, andere Unsitten – viele muslimische Frauen arbeiten eher nicht, sie werden zu Hause „gehalten“. Wie bei uns noch vor 50 Jahren bedarf die Arbeit einer Muslima der Genehmigung ihres Paschas; was aber nur ein Randproblem ist, denn ihr statistischer Kinderreichtum verhindert bereits praktisch, dass diese Mütter den Arbeitskräftemangel mildern könnten. Sie schaffen hingegen den Mangel an Personal in Kindergären und Schulen. Warum gibt es immer noch die Wahl der Lohnsteuerklasse III oder V? Obwohl beim gemeinsamen Lohnsteuerausgleich alles in einen Topf geworfen wird, entsteht über das Jahr der Eindruck, die Arbeit von Frauen mit der Steuerklasse V lohne sich nicht. Also lassen sie es ganz bleiben – weil die monatliche Lohnsteuer exorbitant hoch ist und vom Brutto anscheinend nicht viel bleibt. So wird Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert.

Auch Rentner unterliegen bis zur Regelaltersgrenze einer Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr. Zusätzlich muss die individuelle Höchstgrenze beachtet werden – der Hinzuverdienstdeckel. Werden die Grenzen überschritten, wird die Rente gekürzt. Ganz abstrus wird es, wenn sich jemand eine Photovoltaikanlage aufs Dach installieren lässt: Der Erlös für die Stromeinspeisung wird dann behandelt, als ob der Rentner arbeiten würde. Zusammen mit Arbeitseinkommen führt das zu Rentenverlusten – weshalb man es unterlässt, noch etwas zu tun. Eine klassische Fehlsteuerung durch Fehlanreize – durch die wiederum Potenzial vergeudet und Arbeitskräftemangel produziert wird.

Der Bundestag als Wohlstandsquell

Nur für Abgeordnete sind Einkünfte neben ihren üppigen Tantiemen unbeschränkt möglich: Wer in den Bundestag gewählt wird, muss zuvor nicht unbedingt gut situiert gewesen sein – was sich mit der Mandatsübernahme aber schlagartig ändert. Und wer aus dem Bundestag ausscheidet, ist kein Armer mehr. Viele haben nichts gelernt – aber davon eine ganze Menge. Und wer über die üppige Lobbyarbeit seine Schäfchen nicht im Trockenen hat, macht etwas falsch. Die Nebeneinkünfte des letzten Bundestags können hier eingesehen werden. Sie waren, wie sich zeigt, „schwarz“ dominiert. Nachdem Rot-Gelb-Grün die Regierung stellt, wird sich dies natürlich fortan entsprechend verschieben; denn das Kapital regiert nicht offen, es lässt regieren. Und so geht eher ein Kamel durch ein Nadelöhr, als dass ein Abgeordneter den Bundestag so verlässt, wie er in ihn eingezogen war. Es existiert lediglich eine Deklarationspflicht, aber keine Anrechnung der „Nebeneinkünfte” (die oft die Haupteinkünfte darstellen) auf die jeweiligen Abgeordnetenbezüge.

All diese beschäftigungshemmenden Vorschriften sollten endlich geändert werden. Jedoch – von diesem Bundestag? Wohl kaum. Denn wenn sich der Fachkräftemangel irgendwo konzentriert, dann im Parlament. Und neuerdings offenbar auch in den Wirtschaftsverbänden. Warum kommt eigentlich niemand auf die Idee, endlich diesen Mangel an Expertise abzustellen?

Der Beitrag Fachkräftemangel trotz Massenmigration ist zuerst erschienen auf anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert und wurde geschrieben von Redaktion.