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Der Letzte von Spandau: Wie starb Rudolf Heß?
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Der Letzte von Spandau: Wie starb Rudolf Heß?
Er gehörte zum engsten Umfeld Hitlers – und musste dafür mit jahrzehntelanger Haft büßen. Ein Zeuge und ein Autopsiebericht widersprechen der offiziellen Version seines Todes.
Es ist ein Bild des Grauens, das sich Abdallah Melaouhi am Nachmittag des 17. August 1987 bietet: Auf dem Boden liegt ein lebloser Körper, um ihn herum ein wüstes Durcheinander. Mittendrin stehen drei Männer. Einer davon, der amerikanische Wärter Anthony Jordan, schwitzt stark – er hat offenbar eine große Anstrengung hinter sich. Die beiden anderen stecken in US-Militäruniformen, die ihnen sichtlich nicht passen. Melaouhi ist erschüttert, und sein Entsetzen wird noch größer, als Jordan mit breitem amerikanischen Akzent zu ihm sagt: «Der {sic!} Schwein ist erledigt. Sie brauchen keine Nachtschicht mehr zu arbeiten.» Der Tote ist Rudolf Heß, damals im 93. Lebensjahr – der letzte Gefangene im Kriegsverbrechergefängnis von Berlin-Spandau.
«Der Schwein ist erledigt.» US-Wärter Jordan
Der Tunesier Melaouhi ist der Krankenpfleger des gebrechlichen Greises. Zu ihm hatte Heß in den langen Jahren seiner Gefangenschaft ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Als er seinen Patienten nun in der containerartigen Gartenlaube des Gefängnishofes auf dem Boden liegen sieht, bittet er sofort einen der Männer, ihm bei den Wiederbelebungsmaßnahmen zu helfen. Was dann passiert, schildert Melaouhi in seinem Buch Ich sah seinen Mördern in die Augen wie folgt: «Er ließ sich nicht zweimal bitten, kniete unbewegt nieder und setzte bei seiner ‚Herzmassage‘ so viel Kraft ein», dass «neun Rippen und das Brustbein hörbar brachen», wie es auch die spätere Obduktion der Leiche ergab. Doch warum das alles? Der Schlüssel liegt vermutlich in Ereignissen, die damals schon lange zurücklagen.
Geheimnisvoller England-Flug
Rudolf Heß wurde am 26. April 1894 als Sohn eines meist im Ausland tätigen deutschen Großkaufmannes in Alexandria (Ägypten) geboren. Im Ersten Weltkrieg diente er als Freiwilliger, wurde schwer verwundet und mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet. Nach dem Krieg schloss er sich dem Freikorps Epp an und war an der Niederschlagung der Münchner Räterepublik beteiligt. In der bayerischen Hauptstadt studierte Heß unter anderem bei Professor Karl Haushofer, dem Begründer der Geopolitik, dem er fortan freundschaftlich verbunden war.
Gleich nach der ersten Begegnung mit Hitler trat Heß 1920 der NSDAP bei. Nach dem Marsch auf die Feldherrnhalle am 9. November 1923 wurde er zu 18 Monaten Festungshaft in Landsberg am Lech verurteilt, wo auch der Führer der NS-Bewegung seine Strafe verbüßte. Wieder in Freiheit, wurde er der Privatsekretär Hitlers und 1932 Leiter der Politischen Zentralkommission der NS-Bewegung. Der Titel «Stellvertreter des Führers», den Heß 1933 erhielt, bezog sich nicht auf die Staats-, sondern auf die Parteihierarchie. Tatsächlich war er im NS-Regime zunehmend einflusslos – ab Dezember 1933 war er Reichsminister ohne Geschäftsbereich. In der Bevölkerung erfreute er sich allerdings einer weitaus höheren Beliebtheit als andere Personen aus dem direkten Umfeld Hitlers.
Die bis heute anhaltende Bekanntheit des «Führer»-Stellvertreters hängt mit dem Sachverhalt zusammen, den das Bundesverfassungsgericht 1980 in seiner Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von Rudolf Heß gegen seine Inhaftierung so beschrieb: «Im Mai 1941 flog er als ”Parlamentär aus eigenem Entschluss” nach Großbritannien, um eine Verständigung zum Frieden zwischen dem Deutschen Reich und dem Vereinigten Königreich herbeizuführen.» Tatsächlich startete Heß am 10. Mai 1941 in Augsburg mit einer Messerschmitt Bf 110, um – offenbar mit Kenntnis und Billigung Hitlers – im schottischen Dungavel House über Lord Hamilton, den er seit Jahren kannte, der Regierung Churchill ein Friedensangebot zu unterbreiten. Nachdem er mit dem Fallschirm über Schottland abgesprungen war, wurde er festgenommen. Als klar war, dass London mit Heß nicht verhandeln wollte, ließ Hitler ihn für geisteskrank erklären, wozu ihm dieser in einem letzten Brief für den Fall des Scheiterns seines Unternehmens selbst geraten hatte.
Rache der Sieger
«Wenn der große Nürnberger Prozess die Menschheit besser machen sollte, als sie vorher gewesen war, so müssen wir sagen, dass er dieses Ziel nicht erreicht hat. Noch immer wird in der weiten Welt Unrecht wie Wasser getrunken; noch immer gibt es unzählige Tyranneien, Massenmorde, Konzentrationslager, überfüllte Gefängnisse, Folter, Terrorismus, Mord mit oder ohne Justiz. Und Kriege gab es seither an die Hundert, wobei ja einer der Angreifer gewesen sein muss; bestraft wurde keiner. Für unser Europa aber dürfen wir doch sagen, dass wir trotz aller Gefährdungen und Sorgen in einem helleren und glücklicheren Zeitalter leben, als es die erste Hälfte des Jahrhunderts war. (…) Nur in Spandau ist die Zeit stehen geblieben, ich möchte sagen, in einem ihrer dunkelsten Momente. Gespenstig dreht sie sich dort Jahr für Jahr um ein kümmerliches Denkmal des Sieges von 1945. Es ist aber kein Denkmal, es ist ein lebender Mensch.» (Golo Mann, Historiker und Sohn von Literaturnobelpreisträger Thomas Mann, 1986)
Vom Vorwurf der Kriegsverbrechen beziehungsweise der Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde Heß im Nürnberger Prozess freigesprochen; schuldig sprach man ihn wegen Verbrechen gegen den Frieden. Die dazu im Urteil vom 30. September und 1. Oktober 1946 enthaltenen Feststellungen sind nicht sonderlich konkret. Sie beginnen damit, Heß habe «den Kriegsvorbereitungen aktive Unterstützung» gewährt, und enden, er habe in Besprechungen nach seiner Ankunft in England versucht, «Deutschlands Vorgehen im Zusammenhang mit Österreich, der Tschechoslowakei, Polen, Norwegen, Dänemark, Belgien und Holland zu rechtfertigen».
Pastor Niemöller setze sich für die Freilassung von Heß ein.
Nachdem 1966 Baldur von Schirach und Albert Speer aus dem Spandauer Gefängnis entlassen worden waren, war Heß bis zu seinem Tod der einzige Gefangene in dem 134 Zellen umfassenden Bau, bewacht von jeweils etwa 40 Soldaten sowie 15 zivilen Mitarbeitern und Wächtern der Siegermächte, die sich abwechselten. Immer wieder setzten sich in den folgenden Jahren bedeutende Persönlichkeiten für die Freilassung des nach heutigen Maßstäben unter Isolationsfolter gehaltenen Rudolf Heß ein: 1967 ehemalige Richter des Nürnberger Militärtribunals, 1968 der britische Kriegspropagandist Sefton Delmer und der von den Nationalsozialisten ins KZ gesteckte Pastor Martin Niemöller. Zu den weiteren Fürsprechern zählten auch verschiedene deutsche Bundeskanzler.
Bevorstehende Entlassung?
Doch alles half nichts. Stets hieß es, die Sowjets würden sich einer Entlassung verweigern, doch am 13. April 1987 berichtete der Spiegel : «Gorbatschow soll nun aber zu der Überzeugung gelangt sein, ein Gnadenakt im Fall Heß werde weltweit als Geste der Menschlichkeit akzeptiert und sei auch der sowjetischen Bevölkerung gegenüber zu erklären.» Gut vier Monate später wurde der offenbar kurz vor seiner Begnadigung stehende Greis in der Gartenlaube im Hof des Spandauer Gefängnisses tot aufgefunden…
Das anfangs beschriebene Verhalten der drei Männer dort ist nicht die einzige Auffälligkeit, die Pfleger Melaouhi an Heß‘ Todestag registriert. Noch am Morgen habe er seinen Patienten wie gewohnt versorgt, schreibt er in seinem Buch. Gegen Mittag habe er sich dann auf den Weg nach Hause gemacht, um sich für den späteren Dienst auszuruhen. Den weiteren Verlauf schildert er so: «Gegen 14:00 Uhr klingelte das Telefon. Ich nahm den Hörer ab und hörte am anderen Ende den französischen Tageschefwächter Jean-Pierre Audoin mit sich vor Aufregung überschlagender Stimme rufen: ”Komm, komm, verdammt nochmal schnell. Heß wurde ermordet, nein, nicht ermordet!” Er hatte sich zwar korrigiert, aber in der ersten Erregung hatte er eindeutig gesagt, dass Heß ermordet worden sei.» Der Tunesier eilte zum Gefängnis, doch als wolle man verhindern, dass rechtzeitig medizinische Hilfe geleistet werden kann, habe man ihn trotz mehrfachen Klingelns etwa 20 Minuten vor dem verschlossenen Tor stehen lassen und es ihm auch danach schwer gemacht, zu Heß vorzudringen. Als man dem Pfleger dann nach Auffinden der Leiche den Notfallkoffer brachte, bemerkte dieser eine weitere Unstimmigkeit: Die Plombe war aufgebrochen, die Sauerstoffflasche leer, der Intubationsausrüstung fehlte die Batterie und das Rohr war perforiert. Wenige Stunden zuvor hatte Melaouhi den Koffer nach eigener Aussage noch kontrolliert und keine Fehler feststellen können. Der herbeigerufene Arzt, ein Engländer, traf dann ungewöhnlich spät ein, und auch im Krankenwagen seien Geräte defekt gewesen, schreibt der Tunesier.
Verräterische Strangulationsmale
Ein Erstgutachten des britischen Gerichtsmediziners James Cameron vom 19. August 1987 kommt zu dem Schluss, dass Heß Suizid begangen habe, indem er sich mit einem am Fenstergriff befestigten Verlängerungskabel erhängte. Die Angehörigen, aber auch der frühere amerikanische Direktor des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau, Eugene K. Bird, bezweifelten sofort, dass der frühere Reichsminister, der kaum mehr ohne Hilfe laufen konnte, auf diese Art Selbstmord begangen haben könnte. Eine zweite Obduktion am 21. August 1987, die im Auftrag von Heß‘ Witwe Ilse und seinem einzigen Sohn Wolf Rüdiger von dem renommierten Münchner Gerichtsmediziner Professor Wolfgang Spann durchgeführt wurde, erhärtete den Verdacht eines gewaltsamen Todes.
Heß‘ angeblicher Abschiedsbrief wurde als Fälschung entlarvt.
Als Todesursache wird in beiden Berichten übereinstimmend «Ersticken durch Kompression des Halses» angegeben. Bei der Ursache für das Zusammendrücken kommt Spann aber zu einem anderen Ergebnis als Cameron. Laut dem deutschen Forensiker ist die Ausrichtung der Strangulationsmale am Hals ungewöhnlich gewesen und weist auf einen Tod durch Erwürgen, nicht durch Erhängen, hin. Ein gerader, waagerechter Verlauf der Male, wie ihn Spann am Hals des toten Rudolf Heß feststellen konnte, gilt als charakteristisches Anzeichen des Erdrosselns, während die Male beim Erhängen nach oben in Richtung des Fixpunktes, an dem die Stranguliervorrichtung angebracht wurde, verlaufen. Im Autopsiebericht des damaligen Direktors am Münchner Institut für Rechtsmedizin heißt es dazu: «Der mit Aufnahmen dokumentierte Befund im Bereich des Halses zeigt sowohl im Nacken als auch auf der Halsvorderseite eine in etwa waagerecht verlaufende Spur eines Abdruckes, wie sie in der Regel in Fällen von Gewaltausübung gegen den Hals mittels eines Strangulierwerkzeuges festzustellen ist.» Noch deutlicher wird Spann in Punkt 14 seiner Eidesstattlichen Erklärung vom 25. Januar 1995 zu der von ihm vorgenommenen Obduktion. Demnach sei auf den von ihm aufgenommenen Fotos zu ersehen, «dass es sich eindeutig um keinen Fall von typischem Erhängen handelte». Der Gerichtsmediziner weiter: «Am Nacken verläuft eine horizontale Zeichnung ohne jede Tendenz nach oben. Vor allem aber ist die Linie überhaupt nicht unterbrochen. Dies beweist, dass eine Strangulationsvorrichtung verwendet worden sein muss, und zwar nicht nur flüchtig, sondern lange genug, um diese Zeichnung zu verursachen.» Dann folgt ein entscheidender Punkt: «Es ist die Ausnahme, dass jemand sich selbst stranguliert, denn wenn er bewusstlos wird, lässt seine Kraft nach und er lässt wieder los. Bei einem an der Oberfläche glatten Elektrokabel, welches Rudolf Heß angeblich benutzte, ist zu erwarten, dass dieses beim Nachlassen des Zuges auseinander gleitet.»
In seiner Autobiografie Kalte Chirurgie (1995) schildert Spann, der unter anderem auch an der Ermittlung der Todesursache von Vera Brühne, Franz Josef Strauß und Karl Heinz Beckurts beteiligt war und den Suizid durch Erhängen der RAF-Terroristin Ingrid Schubert 1977 bestätigt hatte, wie ihm die Arbeit im Fall von Heß nicht gerade erleichtert wurde. Man habe sich geweigert, ihm «einen ausführlichen Bericht über die Auffindungssituation zukommen zu lassen». Die Darstellung aus einem weniger detaillierten Erstbericht habe sich «mit unseren Befunden nicht vereinbaren» lassen. Spann schreibt: «Gerade der Fall Heß zeigt, wie sehr der Kriminalist darauf angewiesen ist, einen guten Tatortbefund zu haben. So konnten wir im Falle Heß nach unserem Ergebnis sagen, dass es so, wie es zunächst von der englischen Militärbehörde geschildert wurde, nicht abgelaufen sein konnte.» Es wäre nun, so der Gerichtsmediziner weiter, an den Engländern gewesen, dieser «schwerwiegenden, mit hoher Verantwortung belasteten Aussage» entgegenzutreten. Doch das sei nicht geschehen. Man konnte den Ergebnissen des Münchner Rechtsmediziners also von britischer Seite nicht widersprechen.
Aberwitzige Erklärung
«Heß habe Selbstmord begangen, lautete eine gemeinsame Erklärung, die die vier Mächte Frankreich, Großbritannien, USA und UdSSR zwei Tage nach seinem Tod veröffentlichten. (…) Ein jetzt freigegebenes Telegramm des britischen Außenamts zeigt aber: Diese Erklärung wurde lediglich von drei der vier ”Gefängnisbetreiber” verfasst und der Sowjetunion dann als vollendete Tatsache vorgelegt. (…) Auch wurde über das Selbstmordinstrument viel geschrieben und gesagt, welches Heß angeblich gewählt hatte: Ein Verlängerungskabel, das um seinen Hals gewickelt war, als Heß‘ Leiche in der Gartenlaube auf dem Gefängnisgelände entdeckt wurde. (…) Heß‘ Sohn Wolf Rüdiger und sein Anwalt Alfred Seidl behaupteten später, Rudolf Heß hätte nie und nimmer einen Knoten in das Kabel binden können: Wegen Arthrose habe Heß Schwierigkeiten gehabt, sich sogar die Schnürsenkel zuzubinden. Die freigegebenen Dokumente werfen eine aberwitzige Erklärung dafür auf: ”Das Verlängerungskabel, das benutzt wurde, wurde manchmal in der Gartenlaube gelassen, und wenn es nicht gebraucht wurde {…}, wurde es mit einem Knoten am Fenster befestigt, damit Heß es nicht extra holen musste”». (Sputnik News, 20.07.2017, nach Freigabe bis dahin gesperrter Heß-Akten)
Neue Zweifel an der Selbstmord-Version sind aufgekommen, als vor wenigen Jahren der bis dahin der Geheimhaltung unterliegende offizielle Untersuchungsbericht zum Fall Heß öffentlich wurde. Wie die Londoner Tageszeitung Daily Mail am 17. März 2012 meldete, haben insbesondere die in dem seinerzeit von der britischen Militärpolizei verfassten Bericht enthaltenen Fotografien und ein ihm beiliegender angeblicher Abschiedsbrief die Skepsis noch einmal vergrößert. Auf den Fotos ist die geringe Höhe des Fenstergriffes erkennbar, an dem sich der Gefangene erhängt haben soll. Den Brief bezeichnete der renommierte britische Historiker Peter Padfield, ein Spezialist für die Geschichte des Dritten Reiches, rundweg als Fälschung: «It was forged.» Er glaubt, so Daily Mail, «dass das Schreiben an Heß‘ Leiche platziert wurde».
«Das ist mein Todesurteil»
Doch warum sollte man Interesse daran gehabt haben, Heß im Alter von 93 Jahren zu ermorden? Melaouhi berichtet in seinem Buch, dass ihm sein Patient nach der Meldung über die möglicherweise bevorstehende Begnadigung durch Gorbatschow gesagt habe: «Das ist mein Todesurteil.» Während seiner Gefangenschaft durfte Heß noch nicht einmal bei Besuchen seiner Familie über das sprechen, was sich während des Krieges ereignet hatte. Schon gar nicht durfte er öffentliche Stellungnahmen abgeben. Im Falle seiner Entlassung hätte ihn niemand mehr daran hindern können, Auskunft zu geben. Insbesondere zu seinem England-Flug sind noch viele Fragen offen, zu deren Klärung er hätte beitragen können. Das hätte für die Briten allerdings unangenehm werden können, da das von Heß übermittelte Friedensangebot auch zahlreiche Zugeständnisse an England enthielt. Unter diesen Bedingungen, so meinen einige Historiker wie Martin Allen, hätte Großbritannien seine Kriegsführung gegen das Deutsche Reich nicht länger legitimieren können. Churchill jedoch habe keinen Frieden gewollt.
In seinem Buch Rudolf Heß: «Ich bereue nichts» schrieb der 2001 verstorbene Sohn Wolf Rüdiger Heß: «Dieselbe britische Regierung, die versuchte, ihn zum Sündenbock für ihre eigenen Verbrechen zu stempeln, und die mehr als ein halbes Jahrhundert lang bemüht war, die Wahrheit über den Fall Heß zu unterdrücken, schreckte schließlich nicht vor einem Mord zurück, um meinen Vater zum Schweigen zu bringen. Seine Ermordung war nicht nur ein Verbrechen an einem gebrechlichen alten Mann, sondern ein Verbrechen gegen die historische Wahrheit.» Ob Hess umgebracht wurde – und wenn ja, warum –, muss endlich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren unter Einbeziehung des rechtsmedizinischen Gutachtens von Professor Spann und von Zeugenaussagen wie jenen des Krankenpflegers Abdallah Melaouhi geklärt werden. Dazu ist es auch jetzt noch nicht zu spät, denn: Mord verjährt nicht!
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Die ersten Ergebnisse des Treffens in Washington
Menschheit auf direktem Weg ins digitale Gefängnis!
Urteil des Landesgerichts Wien: Scharia gilt auch in Österreich!
Scharia-Recht kann auch in Österreich geltend gemacht werden: Das urteilte gerade das Landesgericht Wien. Zwei Mohammedaner in Wien schlossen einen Vertrag, wonach bei Streitereien ein islamisches Schiedsgericht nach Scharia-Recht entscheiden sollte. Dazu kam es dann auch. Einer der Männer wollte daraufhin gegen den Schiedsspruch vorgehen – doch das Landesgericht Wien erklärte ihn für rechtsgültig.
Der folgende Artikel erschien zuerst bei exxtra24.at:
Ein Urteil des Landesgerichts Wien sorgt derzeit für hitzige Debatten: Ein Schiedsspruch, der auf islamischem Recht (Scharia) basiert, wurde in Österreich als rechtsgültig anerkannt. Dies wirft Fragen über die Vereinbarkeit religiöser Rechtsnormen mit den Grundwerten des österreichischen Rechtssystems auf.
Der Fall im Detail
Wie die Tageszeitung Die Presse berichtet, ging es in dem Fall um eine Schiedsvereinbarung, in der sich ein Mann verpflichtete, islamische Rechtsnormen einzuhalten. Konkret entschied ein Schiedsgericht auf Basis der Scharia, dass der Mann eine Zahlung von 320.000 Euro leisten muss. Das Landesgericht Wien bestätigte diesen Schiedsspruch und erklärte ihn für rechtsgültig.
Entscheidend für das Gericht war dabei der formale Rahmen der Vereinbarung. Es betonte, dass die inhaltliche Übereinstimmung mit dem österreichischen Recht nicht geprüft wurde, solange das Ergebnis nicht gegen die Grundwerte des österreichischen Rechts verstößt.
Kein Verstoß gegen Grundwerte
Das Gericht stellte klar, dass vermögensrechtliche Streitigkeiten auf Basis islamischen Rechts geregelt werden können, sofern die Ergebnisse nicht im Widerspruch zu den Grundwerten des österreichischen Rechts stehen. Die genaue Auslegung der Scharia wurde dabei nicht hinterfragt.
Reaktionen und Kritik
Das Urteil hat eine breite Diskussion ausgelöst. Kritiker befürchten, dass die Anerkennung religiöser Rechtsnormen die Trennung von Staat und Religion gefährden könnte. Sie warnen vor einer schleichenden Aufweichung des säkularen Rechtsstaats. Befürworter hingegen sehen in der Entscheidung eine Stärkung der Vertragsfreiheit und der Möglichkeit alternativer Streitbeilegung.
Ein Präzedenzfall mit Signalwirkung?
Die Entscheidung des Landesgerichts Wien könnte als Präzedenzfall für zukünftige Fälle dienen, in denen religiöse Rechtsnormen in zivilrechtlichen Vereinbarungen eine Rolle spielen. Sie zeigt, wie komplex die Integration religiöser und kultureller Normen in ein säkulares Rechtssystem sein kann.
Der nächste Heizungs-Schlag

Wer glaubte oder hoffte, mit Habecks Abgang sei der Spuk des „Heizungsgesetzes“ vergangen, hat sich gründlich getäuscht. Jetzt ist der nächste Irrsinn in Arbeit, die „Dekarbonisierung der Fernwärme“.
von Dr. Klaus-Dieter Humpich
Was für den Marxisten die „Klassenfrage“, ist für die CDU/CSU – und alle anderen Anhänger von UnsereDemokratie – der „menschengemachte Klimawandel“. Beides Irrlehren, die lediglich dem eigenen Machterhalt dienen. Schien nun der „Grüne Wasserstoff“ gerade als unverkäuflich, ist der nächste Irrsinn in Arbeit, die „Dekarbonisierung der Fernwärme“.
Fernwärme – der Transport von einer Zentrale zu den Wohnhäusern – ist beileibe kein neuer Gedanke. Es begann in den USA schon am Ende des 19. Jahrhunderts. Damals war der Transport der Kohle (Heizöl und Erdgas gab es noch nicht) und Asche das unmittelbare Problem. In Chicago hatte man sogar eine eigene U-Bahn für diesen Zeck unterhalten. Der Transport von heißem Wasser bzw. Dampf war die weitaus elegantere Lösung. Außerdem führte die kontrollierte Verbrennung in einer zentralen Kesselanlage gegenüber zahlreichen einzelnen Feuerstätten zu einer erhebliche Verbesserung der Luftqualität.
In den 1920er Jahren ging man in Berlin, Hamburg, München usw. noch einen Schritt weiter: Da auch der Stromverbrauch in den wachsenden Städten zunahm, baute man Kraftwerke in deren Nähe. Dort wurde die Abwärme der Stromerzeugung in das örtliche Fernwärmenetz eingespeist. Damit war das non plus ultra der „Energieerzeugung“ erreicht. Durch ständige Nachrüstung der Kraftwerke mit Abgasreinigungsanlagen waren bald die Abgase sauberer als die angesaugte Stadtluft. Kohle war ein heimischer Rohstoff und ließ sich für Monate bevorraten.
Für kleinere Städte kamen BHKW (Blockheizkraftwerke) auf der Basis von Motoren oder Gasturbinen infrage. Allerdings erfordern diese Heizöl oder Erdgas als Brennstoff. Üblich ist auch das Einsammeln von Abwärme aus der Müllverbrennung und manchen industriellen Prozessen (Chemie, Stahl etc.). Ausschlaggebend für die notwenigen Investitionen und die Technik ist die Vorlauftemperatur im Netz. Einerseits kann man um so mehr Wärmequellen mitnehmen, desto geringer die Temperatur ist, andererseits werden die notwendigen Rohre dicker und die Investitionen steigen.
Als sinnvoll haben sich maximale Temperaturen (am kältesten Tag) von 110°C bei reiner Heizung und 150°C für eine eventuelle Kälteerzeugung (Klimaanlagen) seit Jahrzehnten bewährt. Niedrigere Temperaturen werden zwar immer wieder vorgeschlagen, sind aber weder wirtschaftlich noch praktikabel. Geradezu albern ist die Abwärmenutzung von Rechenzentren. Die Computer fordern möglichst geringe Temperaturen zur Leistungssteigerung. Solch geringe Temperaturen könnte man höchstens in einem angrenzenden Neubau (Fußboden- und Wandheizung) verwenden.
Ein weiterer technischer Zombie ist die Erdwärmenutzung in Deutschland – immer wieder neu verkauft, aber auch immer wieder stillgelegt. Ebenso die geliebte „Großwärmepumpe“. Damit sie nicht zur rein elektrischen Heizung degeneriert, braucht sie eine Wärmequelle mit möglichst hoher Temperatur im Winter (Meer, Fluss, See) und möglichst milde Winter (geringe Vorlauftemperaturen).
Der nächste Weg in den Ruin
Wenn man die Studie zur Preisregulierung von Fernwärme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie liest, kann einem nur angst und bange werden. Sie beginnt mit dem Glaubensbekenntnis „Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden.“ Warum und wieso bis 2045, wird nicht erklärt. Aber es wird messerscharf gefolgert: „Bis 2045 soll sich demnach die Zahl der Fernwärmeanschlüsse in Deutschland in etwa verdreifachen. Das geht mit enorm hohen Investitionen einher.“ Eigentlich ist damit schon alles gesagt. Ein Wachstum um 300 Prozent in nur zwanzig Jahren bei einer ausgereiften Technik ist mehr als unwahrscheinlich – auf jeden Fall aber unwirtschaftlich, sonst wäre es schon lange geschehen.
Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zu den Träumen vom „grünem Stahl“: Die Stahlindustrie kann abwandern, wir nicht. Hier findet ganz unverschämt ein Angriff auf unsere Portemonnaies statt. Wer nicht zahlen kann, wird zwangsgeräumt! So ist das halt im schönsten Deutschland aller Zeiten.
„Insbesondere der Ausbau der Fernwärmenetze sollte deshalb weiterhin durch öffentliche Mittel unterstützt werden, da die Abschreibungs- und Nutzungszeiträume den Finanzierungszeitraum bei Weitem überschreiten. Würden sämtliche Investitionskosten vollständig an die jeweiligen Netzkundinnen und -künden weitergegeben, würde das die Bezahlbarkeit der Wärmeversorgung für einen wesentlichen Teil der Haushalts- und Gewerbekunden stark gefährden.“
Wie weit sich diese Regierung schon von der Marktwirtschaft entfernt hat, hätte man uns nicht deutlicher mitteilen können. „Öffentliche Mittel“ müssten auch vorher durch Enteignung von uns allen eingetrieben werden. Auch im 3. Sozialismus hintereinander wird mit Sicherheit kein Geld auf Bäumen wachsen. Typen wie Klingbeil haben auf alles die immer gleiche Antwort: „Aufgrund der absehbar hohen notwendigen Investitionen sind neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Fernwärmetransformation zu prüfen, um sozialverträgliche Fernwärmepreise zu ermöglichen.“ Noch mehr Staatsverschuldung, damit die Party (kurzfristig) weiterlaufen kann? Leute, diesmal gibt es kein Beitrittsgebiet. Diesmal wird die Suppe allein ausgelöffelt.
In Deutschland werden derzeit mehr als zwei Drittel der Fernwärme aus Kohle und Erdgas erzeugt. Weniger als 30 Prozent aus Biomasse und Abwärme. Wie leichtfertig in UnsereDemokratie Gesetze zusammengeschustert werden, zeigt der §29 des Wärmeplanungsgesetzes, in dem ein Anteil von „mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination“ bis zum 1. Januar 2030 bzw. mindestens 80 Prozent bis 2040 vorgeschrieben wird. Wo sollen denn in so kurzer Zeit die Biomasse, die Flüsse etc. bereitgestellt werden? Gar nicht von den nötigen Kesseln und Wärmepumpen zu reden. Ganz nebenbei wäre das auch das Ende der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland.
Wie viel Ideologie und Wunschdenken vorausgesetzt werden muss, steht im Klimaschutzgesetz. Danach muss die Jahresemissionsmenge von 118 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 auf 70 Millionen Tonnen 2030 bei den Gebäuden gesenkt werden. Wir erschaffen uns also in den nächsten fünf Jahren völlig neue Städte, um das Ziel einer Absenkung auf 59 Prozent zu erreichen. Gleichzeitig wollen sie auch noch 400.000 Wohnungen pro Jahr zusätzlich bauen. Respekt, solche Fünf-Jahres-Pläne hätte sich nicht einmal Erich Honecker getraut.
Der Finanzbedarf
Die Studie geht davon aus, dass bis 2045 die Zahl der angeschlossenen Wohngebäude um 177 Prozent von 1,3 Millionen auf 3,6 Millionen ansteigt. Dadurch soll die Wärmenachfrage (nur) um 51 Prozent zunehmen, denn vorher werden ja alle Gebäude saniert. Wunschdenken auch hier. Der Investitionsbedarf wird hierfür mit 43,5 Milliarden Euro bis 2030 und weiteren 74 Milliarden Euro bis 2045 abgeschätzt. 60 Prozent der Investitionen sollen dabei auf das Rohrnetz und 40 Prozent auf „klimafreundliche Erzeugungsanlagen“ entfallen. Hinzu kommen natürlich noch die Modernisierungskosten für die Mieter. Absehbar würden die Nebenkosten die eigentliche Miete drastisch übersteigen. Werden wir also ein Volk von Obdachlosen?
Wie immer erschallt der Ruf nach Subventionen. Diesmal gleich in vier Modulen:
- Transformationspläne und Machbarkeitsstudien,
- Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze,
- Einzelmaßnahmen und
- Betriebskostenförderung
Für all das sollen knapp 3 Milliarden Euro im Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt werden.
Wie es die Anderen machen
Kein Fernwärmenetz kann ad hoc ausgebaut werden. In unseren Städten sind die Straßen bereits voll mit Leitungen. Jede zusätzliche Leitung erfordert umfangreiche Planung, Abstimmung mit anderen Versorgern und Umverlegungen. Allein die Kosten für den Straßenbau sind nur vertretbar, wenn ohnehin eine Sanierung ansteht. Private Unternehmen haben deshalb immer einen stetigen Ausbau ihrer Netze vorgenommen. Jede Investition muss sich rechnen. Kommunale Betriebe setzen meist auf eine Mischkalkulation. Geht die Kalkulation nicht auf, muss halt der Steuerzahler ran. Oft auch in der Form erhöhter Abgaben (z.B. Parkgebühren, Müllabfuhr usw.).
Interessant ist auch ein Blick ins Ausland. Dort ist man oft viel weiter, weil man mit dem Ausbau spätestens nach der Ölkrise 1976 angefangen hat. Meistens hat man auch nicht nur auf Erdgas als Energieträger gesetzt. Gerade in „den fünf neuen Ländern“ hat man mit großem Aufwand flächendeckend ein Gasnetz neu aufgebaut, welches man nun wieder abreißen will. In den Ländern, in denen man konsequent bei Kohle geblieben ist, hat man jetzt einen gewissen Vorteil. Man geht die Umstellung (direkt) auf Kernenergie an. So sind z.B. in den skandinavischen Ländern kleine Heizreaktoren in Vorbereitung. Sie verbinden ideal Versorgungssicherheit, Umweltschutz und Kosten miteinander.
Dr. Klaus-Dieter Humpich studierte Maschinenbau und Energie- und Verfahrenstechnik mit Schwerpunkt Kerntechnik, bevor er zehn Jahre am Institut für Kerntechnik in der Technischen Universität Berlin arbeitete. Seit 20 Jahren ist er freiberuflich im Bereich Energietechnik tätig. Dieser Beitrag erschien zuerst auf seinem Blog.
Der Beitrag Der nächste Heizungs-Schlag erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Online-Gefahren: „Wir verlieren unsere Kinder“ – Vortrag in Marchtrenk am 3. September
Was erleben unsere Kinder wirklich in den sozialen Netzen? Dieser Frage widmet sich der brisante Vortrag “Wir verlieren unsere Kinder” am 3. September in Marchtrenk. Social Media ist kein harmloser Zeitvertreib: Der digitale Raum birgt für Kinder etliche Gefahren. Silke Müller wird beleuchten, wie wir unseren Nachwuchs bestmöglich schützen können.
Ein Gastbeitrag von Isolde Mitter:
„Wir verlieren unsere Kinder“ – Wie wir sie in der digitalen Welt schützen können
Liebe Leserinnen und Leser,
als Mutter und Bewusstseinstrainerin sehe ich täglich, wie sehr sich die Lebenswelt unserer Kinder von der Welt unterscheidet, in der wir groß geworden sind. Früher war „draußen spielen“ der Alltag – heute gehört das Smartphone ab einem gewissen Alter ganz selbstverständlich dazu. Wir dürfen ihnen das Handy nicht einfach wegnehmen, denn es ist längst Teil ihres sozialen Lebens. Aber wir müssen lernen, sie darin sicher zu begleiten.
Genau darum geht es in diesem Vortrag. Silke Müller zeigt klar und ohne Beschönigung, was Kinder und Jugendliche im Netz tatsächlich erleben: Gewaltvideos, Pornografie, Cybermobbing, gefährliche Trends, die innerhalb von Stunden ganze Gruppen erfassen. Vieles davon bleibt für Eltern unsichtbar – bis es zu spät ist.
Dieser Abend ist kein Wohlfühlprogramm. Er ist ein Weckruf. Für Eltern, PädagogInnen und alle, die Kinder in ihrem Alltag begleiten.
Vortrag: „Wir verlieren unsere Kinder – Warum soziale Netzwerke Kinder gefährden“
Mittwoch, 3. September 2025 – 19:00 Uhr (Einlass ab 18:00 Uhr)
KulturRaum Trenk.s, Kulturplatz 1, 4614 Marchtrenk
Eintritt: 23 €
Anmeldung: www.freigeist-akademie.at
An diesem Abend erfahren wir, was wirklich in den Chats, Feeds und Timelines unserer Kinder passiert – und wie wir als Erwachsene aktiv gegensteuern können, ohne in blinden Aktionismus zu verfallen. Wir sprechen darüber, wie wir Kinder stärken, Grenzen setzen und gleichzeitig Vertrauen erhalten.
Warum du dabei sein solltest – und warum wir darüber reden müssen
Schweigen schützt nicht. Sprechen darüber schon.
Wir brauchen Bewusstsein für diese Themen – nicht nur in unseren eigenen Familien, sondern in der gesamten Gesellschaft. Wenn du zu diesem Vortrag kommst, holst du dir nicht nur Wissen, sondern wirst Teil einer Bewegung, die hinschaut und Verantwortung übernimmt. Erzähle davon in deinem Umfeld. Lade Freunde, KollegInnen, andere Eltern ein. Jeder, der dieses Wissen hat, kann ein Kind besser schützen.
Mein Buchtipp für dich als Vertiefung
Passend zum Vortrag empfehle ich das Buch von Silke Müller:
„Wir verlieren unsere Kinder – Der Cyberkrieg findet längst in den Kinderzimmern statt“.
Es liefert vertiefende Einblicke und zeigt, wie wir als Eltern und Bezugspersonen Orientierung geben können, ohne Kindern ihre digitale Welt zu nehmen.
Im Zuge meiner Recherchen habe ich auch mit Dagmar Häusler gesprochen, die sich als Mutter und Politikerin leidenschaftlich für Aufklärung einsetzt. Das Interview kannst du hier ansehen:
Zum Gespräch mit Dagmar Häusler
Aus meiner Sicht
Ich empfehle diesen Vortrag nicht, weil er bequem ist – sondern weil er unbequem ist. Weil er dir vielleicht den Spiegel vorhält. Aber genau das brauchen wir: ein gemeinsames Hinschauen. Kinder können sich diese sichere Begleitung nicht selbst organisieren – wir müssen das tun.
Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass Kinder in der digitalen Welt nicht allein gelassen werden. Komm am 3. September nach Marchtrenk – und bring gern jemanden mit.
Herzlich,
Isolde Mitter
Flyer: zVg / Tickets: https://www.freigeist-akademie.at/kurse/wir-verlieren-unsere-kinder/
Neuer ukrainischer Angriff auf russisch-ungarische Ölpipeline

Die Ukraine bestätigte einen Angriff auf eine russische Ölpipeline, die zur Versorgung von Ungarn dient. Budapest meldet einen „inakzeptablen“ Angriff auf seine Energiesicherheit. Die bilaterale ohnehin höchst angespannte Beziehung zwischen Kiew und Budapest hat einen neuen Dämpfer erlebt. Ein ukrainischer Angriff auf eine Umspannstation hat die Ölversorgung Ungarns unterbrochen. Nach scharfer Kritik aus Budapest bestätigte […]
Der Beitrag Neuer ukrainischer Angriff auf russisch-ungarische Ölpipeline erschien zuerst unter tkp.at.
Alaska und das Schicksal der eingefrorenen russischen Vermögenswerte

Am Freitag, dem 15. August 2025, fand das Gipfeltreffen zwischen Präsident Trump und Präsident Putin statt, das die Welt im Unklaren darüber ließ, was dort wirklich erreicht wurde. Allem Anschein nach war es nicht viel, aber es ist sicher, dass ein Großteil der Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und noch nicht für die Öffentlichkeit […]
Der Beitrag Alaska und das Schicksal der eingefrorenen russischen Vermögenswerte erschien zuerst unter tkp.at.
“Repräsentiert nicht die Ukraine”: Inhaftierter Oppositioneller zerpflückt Selenskyjs Mandat
Vor dem Treffen zwischen Donald Trump und Wolodymyr Selenskyj hat der ukrainische Oppositionspolitiker Oleksandr Dubinsky einen offenen Brief veröffentlicht, in dem er Selenskyj als illegitimen Vertreter des Volkes enttarnt. Dubinsky, vom Regime inhaftiert, betont, dass Selenskyjs Mandat abgelaufen ist und auch die mitreisenden EU-Führer für niemanden in der Ukraine sprechen. Trump plant, Selenskyj zunächst allein zu treffen, bevor er die sieben europäischen Begleiter hinzuzieht. Dieser Brief macht die Heuchelei des Wertewestens sichtbar.
Von Chris Veber
Der ukrainische Parlamentarier Oleksandr Dubinsky sitzt seit November 2023 in Haft, angeklagt wegen angeblichen Verrats – eine klassische Methode autoritärer Regime, Kritiker mundtot zu machen. Aus dem Gefängnis heraus hat er nun einen offenen Brief an Trump gerichtet, der die ganze Absurdität des bevorstehenden Treffens beleuchtet.
Dubinsky macht klar: Selenskyj hat seit 2024 keine demokratische Legitimation mehr, sein Mandat ist abgelaufen, und er spricht nicht für das ukrainische Volk. Ebenso wenig tun das die EU-Führer, die nie von Ukrainern gewählt wurden. Dubinsky, einst Verbündeter Selenskyjs, der sich gegen Korruption und Soros-Einfluss wandte, fordert Wahlen als Voraussetzung für jeden Friedensprozess. Ohne legitime Repräsentation, so argumentiert er, gibt es keine echte Erholung für die Ukraine. Selenskyj hätte die russischsprachige Ostukraine seit 2019 reintegrieren können. Stattdessen wählte er Krieg, verschob Wahlen und nutzt nun die Verfassung als Alibi. Die Worte eines inhaftierten Oppositionellen.
Trump: Selenskyj könnte Krieg “fast sofort” beenden
Nun reist Selenskyj nach Washington, begleitet von sieben EU-Größen: NATO-Generalsekretär Mark Rutte, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Frankreichs Emmanuel Macron, Großbritanniens Keir Starmer, Deutschlands Friedrich Merz, Italiens Giorgia Meloni und Finnlands Alexander Stubb. Sie wollen Solidarität demonstrieren und Druck machen, doch Trump hat bereits klargestellt, dass er Selenskyj zuerst allein sprechen will, bevor er die europäische Entourage dazu holt.
Das ist ein klares Signal: Der US-Präsident diktiert den Ablauf, nicht die Brüsseler Bürokraten. In einem Fox-Interview unterstrich Trump die Realitäten: „Russia is a very big power, and they’re not“ – eine treffende Einschätzung, die die Machtverhältnisse auf den Punkt bringt. Russland ist eine Supermacht, während die Ukraine und ihre westlichen Unterstützer in einem Konflikt stecken, den sie nicht gewinnen können. Trump betonte, Selenskyj könne den Krieg „almost immediately“ beenden, wenn er wolle, und erinnerte an den Anfang des Konfliktes. Die Anerkennung der Oblast Krim (die von Chruschtschow verschenkt wurde) als russisches Gebiet und keine NATO-Mitgliedschaft für die Ukraine.
Man kann nur hoffen, dass Trump Selenskyj unmissverständlich erklärt, wie der Frieden aussehen wird: mit territorialen Zugeständnissen, dem Ende der Eskalation und der Wiederherstellung demokratischer Prozesse. Der NATO-Beitritt ist vom Tisch. Danach präsentiert er den angereisten EU-Führern die vollendeten Tatsachen. Trump, der Pragmatiker, könnte hier den Durchbruch schaffen – und den größenwahnsinnigen EU-Führern die Grenzen ihrer Macht aufzeigen. In Europa mögen sie große Nummern sein, in Europa müssen die Bürger nach ihrer Pfeife tanzen, auch wenn’s ein Tanz in den eigenen Untergang ist. In den USA haben sie nichts zu melden. Ich werde mir eine große Portion Popcorn bereitstellen. Der Moment, in dem Ursula von der Leyen uns den Frieden als ihre Idee verkaufen wird, der wird herrlich.
Möge am Dienstag die Welt eine andere sein. Möge das Sterben enden. Möge der Wirtschaftskrieg enden. Und, eine besonders unrealistische Hoffnung: Mögen die Menschen, die uns in diesen Konflikt hineingezogen haben, zur Verantwortung gezogen werden. Selenskyj wird sich dem Urteil der Ukrainer stellen müssen, deren Brüder und Väter er an der Front verheizt hat.
Impfnebenwirkungen: PEI folgt bei Bewertung fragwürdigem WHO-Algorithmus
Nichts hat mit nichts zu tun: Das war und ist allem Anschein nach das Motto der Behörden, wenn es um Nebenwirkungen der Corona-Vakzine geht. Doch wie kommt es dazu? Das deutsche Paul-Ehrlich-Institut, verantwortlich für die Arzneimittelsicherheit, greift bei der Bewertung und Einordnung von Verdachtsmeldungen auf einen Algorithmus der WHO zurück, der eine Einstufung gesundheitlicher Probleme als Impfnebenwirkung auffallend schwierig gestaltet.
Der folgende Artikel erschien zunächst bei Multipolar:
Langen. (multipolar) Einer Recherche der Journalistin Aya Velázquez zufolge nutzt das für die Arzneimittelsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) einen Algorithmus der Weltgesundheitsorganisation (WHO), um Verdachtsfallmeldungen zu möglichen Impfnebenwirkungen zu bewerten. Anhand des WHO-Algorithmus sortiere das Institut die gemeldeten Verdachtsfälle in vier unterschiedliche Kategorien ein: „Konsistent“ bedeute, „dass ein Kausalzusammenhang zum Impfereignis wahrscheinlich ist“. Daneben definiert der Algorithmus drei weitere Kategorien: „inkonsistent“, „unbestimmt“ und „unklassifizierbar“. Fällt eine Verdachtsfallmeldung bei der Bewertung in eine dieser Kategorien, werde davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Impfnebenwirkung handele. Nach Analyse der Funktionsweise des WHO-Instruments kommt Velázquez zu dem Schluss, es handele sich um einen „manipulationsanfälligen Algorithmus“, mit dessen Hilfe mögliche Impfschäden „systematisch kleingerechnet“ würden.
Fragwürdige Kriterien
Als Impfnebenwirkung könne eine Verdachtsmeldung dem Algorithmus zufolge nur klassifiziert werden, wenn die Beschwerden erstens „in einem plausiblen Zeitfenster nach der Impfung“ aufgetreten seien, zweitens „nicht kausal von einem anderen Ereignis als der Impfung abhängen“ würden, drittens „biologisch plausibel“ und viertens „besonders typisch oder häufig mit dem Impfstoff assoziiert“ seien. Velázquez zeigt, wie diese Kriterien im Detail mit problematischen Klassifizierungen einhergehen können.
So sagte etwa die ehemalige Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika am PEI, Brigitte Keller-Stanislawski, vor dem Corona-Untersuchungsausschuss in Brandenburg über 88 in dem Bundesland nach Impfung gemeldete Todesfälle, man könne „nicht sagen“, dass diese Meldungen „tatsächlich ursächlich auf die Impfung zurückzuführen sind.“ Denn unter den Meldungen seien „auch zwei Covid-19-Fälle“ mit einem „zu dem Zeitpunkt noch nicht ausreichenden Impfschutz“.
Diese Begründung werfe laut Velázquez Fragen auf. Das PEI habe in der Vergangenheit „vollständigen Impfschutz“ zunächst zwei Wochen nach der zweiten Impfdosis vorausgesetzt, später war nur noch von unkonkreten „Intervallzeiten“ die Rede, die für einen „vollständigen Impfschutz“ abzuwarten seien. Velázquez problematisiert, dass viele Impfnebenwirkungen just in diesen Zeitraum wenige Tage oder Wochen nach der Impfung fielen. Möglicherweise schließe das PEI somit genau diese Fälle „systematisch“ aus. Die Journalistin wollte von der Behörde daher wissen, „ob Verdachtsfälle ohne vollständigen Impfschutz nicht als ‚konsistent‘ bewertet werden“. Das PEI ließ die Frage zum Umgang mit dem Kriterium „Zeitplausibilität“ bis zur Veröffentlichung der Recherche unbeantwortet.
Suche nach Gegenbeweisen
Auch der Ausschluss möglicher anderer kausaler Faktoren, die anstelle der Impfung die gemeldeten Beschwerden hätten verursachen können, erweise sich als heikel. Im Fragebogen der WHO würden diese „‚alternativen Faktoren’ sehr detailliert abgefragt“, was die „Gefahr einer Verzerrung“ berge. Der prüfende Mediziner könne so eher dazu tendieren, die Beschwerden nicht der Impfung zuzuordnen. Vorerkrankungen, Medikamentenkonsum und psychosoziale Ursachen machten einen Impfschaden unwahrscheinlicher. Hinzu kommt: Sieben von zehn Fragen in der Checkliste des WHO-Algorithmus beziehen sich der Recherche zufolge auf eine „mangelhafte Verabreichung des Impfstoffes“. Velázquez schreibt, der prüfende Mediziner würde „hierbei sogar dazu angehalten, aktiv selbst nach Gegenbeweisen zu einem möglichen Impfschaden in der Fachliteratur zu suchen“. Bei einer fehlerhaften Verabreichung werde ein möglicher Schaden durch den Impfstoff ausgeschlossen, die Verantwortung liege dann lediglich beim behandelnden Arzt.
Unbekannte Schäden fallen durchs Raster
Ebenfalls fehleranfällig sei die Bewertung der „biologischen Plausibilität“. Denn hierfür müsse es „einen in der Literatur bereits bekannten oder möglichen biologischen Wirkmechanismus geben“. Es bestehe damit die Gefahr, dass noch unbekannte Schäden, die – wie im Fall der Coronaimpfstoffe – von neuartigen Präparaten verursacht worden sein könnten, „systematisch übersehen werden“. Ähnliches gelte für die Anforderung, wonach die gemeldeten Beschwerden „besonders typisch oder häufig mit dem Impfstoff assoziiert“ sein müssten. Gerade die Coronaimpfstoffe hätten „mannigfaltige und sehr unterschiedliche Symptome“ verursacht. Es sei daher „denkbar, dass ein Arzt ein Krankheitsbild als nicht spezifisch für den Impfstoff abtut, wenn aus der Fachliteratur bekannt ist, dass es auch von anderen Faktoren ausgelöst werden kann“.
Velázquez weist außerdem darauf hin, dass selbst dann, wenn der Algorithmus einen gemeldeten Verdachtsfall als „konsistent“ bewerte, das nicht gleichbedeutend sei mit einem Impfschaden. Wenn ein Geschädigter etwa „Angst vor der Impfung“ gehabt habe und der Arzt diese Angst „stärker gewichtet als die kausalen Indizien“ handele es sich „gemäß den Kriterien der WHO um keinen Impfschaden“. Eine solche Gewichtung sei „problemlos möglich“, schreibt Velázquez. Die Entscheidung liege allein beim bewertenden Arzt. Insgesamt bewertete das PEI von 3.086 Verdachts-Todesfällen in Deutschland nur 74 als „konsistent“ – das entspricht 2,4 Prozent. Wie viele der 350.868 nicht-tödlichen Fälle gemäß dem WHO-Algorithmus vom PEI als „konsistent“ bewertet wurden, sei unklar. Eine entsprechende Nachfrage von Velázquez ließ das PEI unbeantwortet.
Konsequenzen für Impfopfer
Die Bewertungen des PEI würden sich laut Velázquez unmittelbar auf die Anerkennung und Unterstützung jener Menschen auswirken, die mutmaßlich einen Impfschaden erlitten haben. Die Versorgungsämter lehnen die Mehrheit der Entschädigungsanträge ab und berufen sich dabei auf die Sicherheitsberichte des PEI. Das Institut sehe – „auf Grundlage einer Bewertung mit einem WHO-Algorithmus“ – „noch immer kaum Risikosignale“. Velázquez zitiert mehrere Erfahrungsberichte von mutmaßlich Impfgeschädigten, „die von den Versorgungsämtern trotz klarster Indikation abgelehnt wurden“. Velázquez betont, dass die Verwendung des WHO-Algorithmus nicht vorgeschrieben sei und das PEI auch eine andere Bewertungsmethode verwenden könnte. Der WHO-Algorithmus helfe jedoch die Zahl anerkannter Fälle niedrig zu halten. Das bedeute für das PEI „weniger Sicherheitssignale, weniger Arbeit, weniger Skandal und weniger Rechtfertigungsdruck, warum man nicht früher Alarm geschlagen hat“.
Geringe Anerkennungsquoten Impfgeschädigter würden außerdem dem deutschen Staat viel Geld sparen und die Pharmaunternehmen vor einem Verlust der Zulassung schützen. Ebenso würden „Stiftungen, die in Impfungen investiert sind und dafür lobbyiert haben, profitieren“. Von manchen dieser Stiftungen – wie der Gates-Stiftung oder der Impfallianz Gavi – ist die WHO in erheblichem Maße finanziell abhängig. Durch die Anwendung eines von ihr bereitgestellten Algorithmus zur Bewertung möglicher Impfschäden scheine die WHO laut Velázquez auch bei der „Abwicklung der Pandemie“ erneut eine „fragwürdige Rolle“ zu spielen.
Dieser Artikel ist eine Übernahme von Multipolar. Einleitungstext und Zwischentitel wurden durch Report24 ergänzt.
Nach islamistischem Anschlag: Von Medien vergessenes Opfer geehrt
Was wurde eigentlich aus Konrad, der beim islamistischen Anschlag auf Michael Stürzenberger in Mannheim schwer verletzt wurde? Den Medien war er egal. Auf der letzten Kundgebung in Karlsruhe ist er nun noch mal extra von der BPE geehrt worden. *** Seit fast 10 Jahren warnt PP vor der Islamisierung Europas. Das Problem wird von Tag […]
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OB-Wahl Ludwigshafen: Gericht weist Eilantrag von AfD-Politiker Paul ab

Der Versuch des AfD-Abgeordneten im Landtag von Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, doch noch an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen teilzunehmen, ist vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße lehnte seinen Eilantrag ab und verwies ihn auf das nachträgliche Wahlprüfungsverfahren – eine schnelle Klärung vor der Wahl am 21. September wurde damit verhindert.
Bereits Anfang August hatte der Wahlausschuss Ludwigshafen Paul von der Kandidatur ausgeschlossen – mit dem Hinweis auf angebliche Zweifel an seiner Verfassungstreue. Für das Gericht wiegt die „Beständigkeit von Wahlen“ offenbar schwerer als das Recht eines Bewerbers, überhaupt auf dem Wahlzettel zu stehen.
Paul bleibt nur der Weg der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Fakt ist: In der zweitgrößten Stadt des Landes dürfen die Bürger damit nicht frei über einen Kandidaten entscheiden, dessen Partei zuletzt bei der Bundestagswahl vor Ort stark abgeschnitten hatte.
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