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Hunderte Organisationen warnen: EU-Kommission plant massive Deregulierung
Die New York Times erreicht die Akzeptanzphase

Charles Rotter
Letzten Monat schrieb ich, dass Klimaaktivisten die berühmten fünf Phasen der Trauer durchlaufen. Sie hatten die Phasen der Verleugnung und Wut hinter sich gebracht, befanden sich in einer Phase der Depression, aber die echte Akzeptanz blieb ihnen weiterhin verwehrt. Akzeptanz würde bedeuten, anzuerkennen, dass die sogenannte „Klimakrise” nie eine physische Realität war, sondern ein politisches Konstrukt, dass die Wähler kostspielige Pläne abgelehnt hatten und dass Modelle die Realität nicht ersetzen können. Zu diesem Zeitpunkt stellte ich fest, dass sie noch nicht so weit waren.
Dann kam die New York Times mit einer langen Klage mit dem Titel [übersetzt] „Es sind nicht nur die USA. Die ganze Welt hat genug von der Klimapolitik.” Ausnahmsweise ist der Ton weniger feurig und eher seufzend resigniert. Wenn man den ganzen Artikel sorgfältig liest, wirkt er wie ein unbeabsichtigtes Eingeständnis, dass die Ära des Pariser Abkommens vorbei ist. Nicht nur ins Stocken geraten, nicht nur verzögert – vorbei. Mit anderen Worten, es sieht sehr nach Akzeptanz aus.
Schon der Beginn des Artikels ist beachtlich:
„Vor zehn Jahren, im Herbst, versammelten sich Wissenschaftler und Diplomaten aus 195 Ländern in Le Bourget nördlich von Paris und schmiedeten einen Plan zur Rettung der Welt. Sie nannten ihn schlicht „Pariser Abkommen“, aber es war offensichtlich ein Meilenstein der Klimapolitik: eine nahezu universelle globale Verpflichtung, einen katastrophalen Temperaturanstieg zu verhindern und eine lebenswertere Zukunft für alle zu sichern. Barack Obama lobte das Abkommen als Präsident und erklärte, Paris sei „die beste Chance, die wir haben, um den einzigen Planeten zu retten, den wir haben“. Link
Die rhetorische Krone wurde früh beansprucht: Paris war keine Verhandlung über Politik, sondern ein Plan zur „Rettung der Welt“. Das Problem ist, dass die Realität selten mit Slogans kooperiert. Ein Jahrzehnt später räumt die Times ein, dass fast keines dieser Versprechen eingehalten worden ist und dass die Wähler auch nicht bereit waren, dafür Opfer zu bringen.
„Auf der letztjährigen UN-Klimakonferenz (COP29) lobte der Präsident des Gastgeberlandes, Ilham Aliyev aus Aserbaidschan, Öl und Gas als „Geschenke Gottes“, und obwohl die jährlichen Konferenzen seit Paris oft hochkarätige, mit Stars besetzte Veranstaltungen waren, waren diesmal nur wenige Weltpolitiker anwesend. Joseph R. Biden, damals noch Präsident, erschien nicht. Ebenso wenig wie Vizepräsidentin Kamala Harris, Chinas Präsident Xi Jinping oder die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. Auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron war nicht dabei … Im Vorfeld der Konferenz erklärte ein offizieller UN-Bericht, dass im vergangenen Jahr keinerlei Fortschritte im Klimaschutz erzielt worden seien.“
So viel zu den „unverzichtbaren“ Treffen der Mächtigen und Einflussreichen. Wenn sogar die Gastgeber fossile Brennstoffe als göttlichen Segen preisen, ist die Fassade weg. Was wir hier sehen, ist keine neue Dringlichkeit, sondern Führungskräfte, die sich still und leise von einer Agenda distanzieren, von der sie wissen, dass die Öffentlichkeit sie nicht unterstützen wird.
„Die diesjährige Konferenz, die im November in Brasilien stattfindet, soll bedeutender sein: Die COP30 markiert den 10. Jahrestag von Paris, und alle 195 Vertragsparteien … sollen mit aktualisierten Dekarbonisierungsplänen anreisen. Aber als im Februar dieses Jahres eine formelle Frist ablief, hatten nur 15 Länder – gerade einmal 8 Prozent – die Aufgabe erfüllt. Monate später sind weitere Pläne eingegangen, aber wohl nur einer davon ist tatsächlich mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar … und mehr als die Hälfte davon stellen Rückschritte dar.“
Fristen werden ignoriert, Versprechen verwässert und „Rückschritte“ sind die Norm. Stellen Sie sich vor, dies wäre ein anderes internationales Abkommen – beispielsweise zur Kontrolle von Atomwaffen –, bei dem 92 Prozent der Unterzeichner die Formalitäten nicht erfüllen würden. Würde irgendjemand es als verbindlich betrachten? Dennoch wird das Pariser Abkommen weiterhin so behandelt, als hätte es Gewicht. Selbst die Times kann die Wahrheit nicht länger verschleiern: Das hat es nicht.
„Nördlich von uns wurde der ehemalige Zentralbankier Mark Carney … im März Premierminister von Kanada und hob als erste Amtshandlung die Kohlenstoffsteuer des Landes auf, bevor er bei den Wahlen im April einen erdrutschartigen Sieg errang. Im Süden hat die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum, eine ehemalige Klimawissenschaftlerin, das Prinzip der „Energiesouveränität“ geltend gemacht und sich mit der boomenden Öl- und Gasproduktion ihres Landes gerühmt – und genießt eine der höchsten Zustimmungsraten aller gewählten Staatschefs weltweit.“
Hier zeigt sich Demokratie in Aktion. Die Wähler entscheiden sich, so sie die Wahl haben, für günstigere Energie und nationale Souveränität statt für internationale Verpflichtungen. Das ist nicht die „Selbstgefälligkeit“, die die Times beklagt – es ist der Wille der Öffentlichkeit. Wenn Politiker, die sich für Öl und Gas einsetzen, Erdrutschsiege erzielen, während Kohlenstoffsteuern politischer Selbstmord sind, ist das Urteil klar.
„Man kann heute auf keiner internationalen Konferenz auch nur zwei Schritte gehen, ohne dass ‚Pragmatismus‘ und ‚Realismus‘ als Tagesordnung herumgereicht werden … diese ganze Klimasache ist einfach zu schwierig.“
So sagte Jason Bordoff, ein ehemaliger Berater von Obama. Mit anderen Worten: Die Bewegung ist mit voller Wucht an die Grenzen der politischen Realität gestoßen. Was Aktivisten einst als „moralische Verpflichtung“ verkleideten, ist zu technokratischem Jargon verkommen: Pragmatismus, Realismus, Schwierigkeit. Im Klartext: Es ist vorbei.
Die Times gibt sogar zu, was Klimaskeptiker seit Jahrzehnten betonen:
„Umfragen zeigen, dass die Wähler der Dekarbonisierung keine Priorität einräumen und vor allem nicht bereit sind, viel dafür zu bezahlen.“
Dieser eine Satz widerlegt jahrelange Rhetorik über die „überwältigende öffentliche Nachfrage“ nach Klimaschutzmaßnahmen. Die Unterstützung schwindet in dem Moment, in dem Kosten entstehen. Politiker verstehen das, Aktivisten haben sich jedoch geweigert, es zuzugeben. Nun muss sogar die Times dies offen anerkennen.
Und so hat sich die Stimmung von Revolution zu Resignation gewandelt:
„Progressive glaubten lange Zeit, dass Klimapolitik eine Art Tauziehen sei, bei dem man durch stärkeres Ziehen viele auf der anderen Seite über die Grenze zu widerwilliger Unterstützung ziehen würde … Aber es sieht auch ein bisschen so aus, als hätten sie so stark gezogen, dass sie in Unordnung zusammengebrochen sind.“
Genau. Je stärker der Druck in Richtung Netto-Null, desto größer der Rückschlag. Was als positiver Impulsgeber gedacht war, hat sich stattdessen selbst zermürbt.
Selbst Christiana Figueres, die Architektin des Pariser Abkommens, versucht nun, das Scheitern als Evolution umzudeuten:
„Es geht nicht mehr um Klimapolitik. Es geht um Klima-Ökonomie.“
Das heißt: Das Zeitalter der Verträge, Gipfeltreffen und weitreichenden globalen Versprechen ist vorbei. Falls die Emissionen überhaupt sinken, dann deshalb, weil Märkte und Verbraucher erneuerbare Energien für nützlich halten – und nicht, weil Politiker Opfer fordern.
Die Times gibt ihre Gewohnheit nicht auf, alarmistische Adjektive zu verwenden. Ausdrücke wie „erschreckendes Tempo“ und „düstere Zukunft“ tauchen auf, als wolle man den Lesern versichern, dass ihre Angst weiterhin berechtigt ist. Doch der Ton hat sich geändert. Vorbei sind die „letzten Chancen“ und „letzten Warnungen“. An ihre Stelle tritt die müde Erkenntnis, dass das großartige Projekt von Paris unter seinem eigenen Gewicht zusammengebrochen ist.
Kurz gesagt, die Bewegung hat die fünfte Phase der Trauer erreicht: Akzeptanz. Nicht die Akzeptanz, dass der Planet dem Untergang geweiht ist, sondern die Akzeptanz, dass die in Paris konzipierte Klimapolitik am Ende ist. Die NYT gibt dies zu, ohne es jemals auszusprechen. Die große Sache ist zu einem Geist geworden: Gipfeltreffen werden nicht mehr besucht, Versprechen nicht mehr eingehalten, die Öffentlichkeit nicht mehr überzeugt.
Letzten Monat habe ich argumentiert, dass Klimaaktivisten noch nicht zur Akzeptanz gelangt seien. Jetzt, mit diesem Artikel, schreiben sogar ihre treuesten Verbündeten in den Medien Elegien. Paris sollte eine neue moralische Ordnung einläuten. Stattdessen brachte es ein Jahrzehnt voller leerer Versprechungen, kostspieliger Misserfolge und politischer Gegenreaktionen. Das ist die Geschichte, die die Times endlich zu erzählen begonnen hat.
Die Trauer ist ihre. Die Erleichterung ist unsere.
Link: https://climaterealism.com/2025/09/the-new-york-times-reaches-acceptance-stage/
Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE
Der Beitrag Die <em>New York Times</em> erreicht die Akzeptanzphase erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Abbas’ Billionen-Forderung und Hamas’ Terror-Triumph: EU-Bürger werden bezahlen
Die jüngste Anerkennung eines palästinensischen Staates durch westliche Länder zeigt erste Konsequenzen. Mahmoud Abbas, Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde in der Westbank, fordert von Großbritannien Reparationen in Höhe von zwei Billionen Pfund für die Zeit des britischen Mandats über Palästina. Er ignoriert frühere Herrscher wie die Osmanen sowie spätere wie Ägypter und Jordanier. Stattdessen zielt er auf die Briten ab, die in einem woken Schuldkult gefangen sind und ihr Land dem politischen Islam opfern. Gleichzeitig ruft Abbas die Hamas zur Entwaffnung und Unterwerfung auf. Ursula von der Leyen kündigt derweil an, Gaza mit Steuergeldern europäischer Bürger wiederaufzubauen.
Ein Kommentar von Chris Veber
Die Entscheidung mehrerer westlicher Staaten, Palästina als unabhängigen Staat anzuerkennen, entfaltet nun ihre Dynamik. Irland und Spanien gingen voran, gefolgt von Großbritannien unter Premierminister Keir Starmer. Diese Schritte, die als Geste des guten Willens präsentiert werden, provozieren unmittelbare Reaktionen bei den palästinensischen Akteuren.
Mahmoud Abbas, der seit 2005 die Palästinensische Autonomiebehörde in der Westbank leitet und seitdem keine Wahlen mehr abhalten ließ, nutzt die Gelegenheit prompt. Er verlangt von Großbritannien Reparationen für das britische Mandat über Palästina von 1917 bis 1948. Aus diesem Gebiet entstanden später Israel und Jordanien. Die geforderte Summe beläuft sich auf über zwei Billionen Pfund, was etwa 2,3 Billionen Euro entspricht. Abbas’ Anwälte berufen sich auf angebliche Verletzungen internationalen Rechts während der Mandatszeit.
Bemerkenswert ist Abbas’ Selektivität. Er fordert keine Entschädigungen von den Osmanen, die Jahrhunderte über die Region herrschten. Ebenso schont er Ägypten, das Gaza bis 1967 kontrollierte, und Jordanien, das die Westbank bis zu diesem Jahr besetzte. Der Grund liegt auf der Hand. Diese Länder würden eine solche Forderung mit klarer Ablehnung quittieren. Unvornehm formuliert würde Erdogan Abbas einen Tritt in den Allerwertesten geben. Abbas richtet seinen Anspruch stattdessen an Großbritannien, wo der woke Kult des westlichen Selbsthasses grassiert.
Die britische Gesellschaft kämpft auf der einen Seite mit „postkolonialen“ Debatten und auf der anderen Seite mit einer wachsenden Präsenz islamistischer Einflüsse. Starmers Labour-Regierung, die die Anerkennung vorantrieb, riskiert nun, in eine Falle zu tappen. Experten warnen vor Präzedenzfällen, die weitere Klagen nach sich ziehen könnten.
Parallel dazu eskaliert der Konflikt innerhalb der palästinensischen Fraktionen. Abbas hat die Hamas öffentlich aufgefordert, ihre Waffen abzugeben und sich seiner Autorität in der Westbank zu unterstellen. Diese Forderung stößt auf taube Ohren. Die Hamas, die 2007 Abbas’ Kräfte aus Gaza vertrieb, betrachtet die internationale Anerkennung als direkte Folge ihres Angriffs am 7. Oktober 2023. Ghazi Hamad, ein hochrangiges Hamas-Mitglied, erklärte: “Die Initiative mehrerer Länder zur Anerkennung eines palästinensischen Staates ist eine der Früchte des 7. Oktobers”. Er unterstrich, dass die Hamas die Zwei-Staaten-Lösung nie akzeptiert habe und er keine „barbarische Reaktion“ von Israel erwartet hätte. Er hatte also erwartet, dass die Israelis sich ohne Gegenwehr und Reaktion von der Hamas abschlachten lassen. Nun wird die Gewalt der Hamas belohnt, als Anreiz für alle islamischen Terrororganisationen weltweit, ihr Schlachten zu intensivieren.
Ähnlich positioniert sich Khaled Mashal, ehemaliger Hamas-Chef. Er akzeptiert einen palästinensischen Staat innerhalb der Grenzen von 1967 mit Jerusalem als Hauptstadt, lehnt jedoch jede Anerkennung Israels ab. Mashal bezeichnet die Zwei-Staaten-Lösung als “nicht akzeptabel”. Das wird schwierig mit der friedlichen Koexistenz Israels und „Palästinas“. Die Hamas akzeptiert keine lebenden Juden in ihrer Nachbarschaft. Die Hamas sieht in der Anerkennung eine Bestätigung ihrer Strategie des mörderischen Terrors gegen Zivilisten. Eine Unterwerfung unter Abbas erscheint daher unwahrscheinlich.
Stattdessen rechne ich mit einem internen Konflikt – wer kontrolliert künftig Gaza und die Westbank? Wer kassiert die internationalen Hilfsgelder? Ungeachtet des Ausgangs der ganzen Geschichte mischt sich aber schon das europäische Zentralkomitee ein. Ursula von der Leyen, Präsidentin des ZK, sprach in bester baerbockscher Tradition vor der UN-Generalversammlung in New York. Sie kündigte die Einrichtung einer “Palestine Donor Group” an, um die wirtschaftliche Viabilität eines palästinensischen Staates zu sichern. Zudem plane die EU ein spezielles Instrument für den Wiederaufbau Gazas. “Gaza muss wiederaufgebaut werden”, betonte sie.
Nachdem die USA der Hamas kein Geld senden werden, die Russen ebenfalls nicht, private Investoren dankend ablehnen werden, stammen diese Mittel dann wohl aus den Steuern der europäischen Bürger. Mal sehen, wie viele Billionen unseres Geldes Ursula der Hamas überweisen wird. Die schon frühere EU-Hilfen zur Finanzierung ihrer Terrorstrukturen verwendet hat. Also, es wird spannend. Meiner Meinung nach wird die „Anerkennung Palästinas“ zeigen, dass die „Palästinenser“ zu keiner friedlichen Koexistenz bereit sind. Wie sie seit 1947 laufend bewiesen haben. Aber egal wie es ausgeht, es wird uns Milliarden unseres Steuergeldes kosten. Die Hamas-Führer werden es zu schätzen wissen.
Für immer unsterblich: CSU-Legende Franz Josef Strauß erhält eine Büste in Walhalla

Jetzt ist die konservative CSU-Legende „FJS“ für immer unsterblich – eine größere Ehre kann es für einen deutschen Politiker nicht geben als eine Büste in der „Walhalla“! Der Freistaat Bayern will seinen 1988 im Alter von 73 Jahren verstorbenen Ex-Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß im Ehrentempel bei Regensburg (Oberpfalz) verewigen. Dies gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Klausurtagung der CSU-Landtagsabgeordneten im Kloster Banz (Franken) bekannt.
„Franz Josef Strauß war mein Vorbild“, schwärmte Söder. Strauß war wie Söder Vorsitzender der CSU – allerdings weit länger: von 1961 bis zu seinem Tod 1988. „FJS“ würde sich heute in seiner Gruft im Sarge umdrehen, wüsste er, was von den einst konservativen Werten seiner CSU noch übrig geblieben ist: NICHTS!
Die „Walhalla“ wurde im Auftrag von König Ludwig I. als griechischer Tempel bei Regensburg errichtet. In ihr stehen Büsten und Gedenktafeln von berühmten Personen „deutscher Zunge“ – u.a. König Ludwig, Barbarossa, Goethe und Schiller.
Die Büste von Strauß soll in einem Saal mit berühmten Personen der Geschichte stehen wie dem Cheruskerfürsten Arminius, dem Maler Peter Paul Rubens und der österreichischen Erzherzogin Maria Theresia. Die Ehrung gilt für die Ewigkeit. Büsten werden aus der „Walhalla“ nicht entfernt. Für Schulklassen in Bayern gehört ein Besuch des Regensburger Ehrentempels zum Pflichtprogramm.
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Ihre elektronische Patientenakte für Meta, Open AI und Google
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Ihre elektronische Patientenakte für Meta, Open AI und Google
Die elektronische Patientenakte weist eklatante Sicherheitsmängel auf. Daten sollen zu Forschungszwecken an Dritte weitergegeben werden können. Diese heißen Meta, Open AI oder Google und freuen sich über Futter für ihre KI.
von Manfred Kölsch
Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde ohne nennenswerte öffentliche Anteilnahme die bedeutendste Umstellung der Telematikinfrastruktur, mit außerordentlicher Bedeutung für circa 74 Millionen (Verband deutscher Ersatzkassen, Daten zum Gesundheitswesen, Stand: 15. März 2023) gesetzlich Versicherte, eingeführt. Betroffen sind auch, nicht nur in ihrer Verwaltungsstruktur, die in den §§ 352, 356 f., 359, 361 SGB V genannten Zugriffsgruppen/Leistungserbringer (Vertragsärzte, Krankenhäuser, Hebammen, Apotheken, Therapeuten etc.). Das durch die ärztliche Schweigepflicht gesicherte Vertrauen zwischen Arzt und Patient wird berührt (Dochow, MedR 2023, 608 ff). Sicherheitsexperten und Juristen sind zur Stellungnahme aufgefordert.
Die ePA wurde bis zum 14. Januar 2025 nur auf Verlangen für den gesetzlich Versicherten eingerichtet (sogenannte Opt-in-Regelung). Seit dem 15. Januar 2025 sind alle gesetzlichen Krankenkassen (GK) verpflichtet (§§ 341, 342 Abs. 1 S. 2 SGB V), jedem Versicherten nach vorheriger Information (§ 343 SGB V) eine ePA zur Verfügung zu stellen. Davon ist nur abzusehen, wenn der Versicherte binnen sechs Wochen (§ 342 SGB V) widerspricht (Opt-out-Regelung). Ein Widerspruch gegen die Führung der ePA überhaupt kann auch später jederzeit, zum Beispiel schriftlich durch einen Brief, erfolgen (§ 344 Abs. 3 SGB V). Kommt es aus Unwissenheit, Desinteresse, Unfähigkeit oder weil der Versicherte dem Vorhaben zustimmt, nicht zu einem Widerspruch, läuft die Befüllung der ePA durch die Leistungserbringer und kann für die Behandlung des jeweils gesetzlich Versicherten (sogenannte Primärnutzung) verwendet werden. Die in der ePA gesammelten Daten können unter gewissen Bedingungen auch Dritten zum Beispiel zu „Forschungszwecken“ überlassen werden (sogenannte Sekundärnutzung) (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), BT-Drucksache 19/28700; Krönke, Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte aus datenschutzrechtlicher Perspektive, 2022).
Zur Begründung der Opt-out-Regelung wird angegeben, von der seit dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehenden Opt-in-Regelung hätten nur 1 Prozent der gesetzlich Versicherten Gebrauch gemacht (Biesdorf/Redlich (Hg.) in: McKinsey & Company, E-Rezept und ePA, 2023, S. 8). Ein Systemwechsel sei erforderlich gewesen, weil nur auf diesem Wege möglichst vollständige Daten aller circa 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten erlangt werden könnten. Nur auf diesem Wege könne eine optimale Individualversorgung des Patienten gewährleistet und wissenschaftliche „Gesundheitsforschung“ betrieben werden. Nur so könne die Gesundheitsversorgung kurz- und langfristig datensicher optimiert und qualitativer werden (BT-Drucksache 19/28700, S. 131; Lorenz, die „ePA für alle“ zwischen Gesundheits- und Datenschutz (Teil 1), GuP 2023, S. 150). Diese Gründe überzeugen nicht.
Die behauptete Datensicherheit ist nicht gewährleistet
Zu Recht weist der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Folgendes hin (DuD 2023, S. 6; TB 2022, S. 74): Die geringe Nutzung der Opt-in-Regelung liegt an der nicht erfolgten Aufklärung über den Sinn der ePA. Vermehrte Information und Werbung für die Opt-in-ePA werde die erforderliche Nutzerzahl hervorrufen. Vor allem konnte es bis zur Einführung der Opt-out-Regelung zum 15. Januar 2025 zu keiner praktischen Anwendung der ePA kommen, weil zum Beispiel den Ärzten und den sonst Zugriffsberechtigten die erforderlichen Funktionen und technischen Einrichtungen fehlten (Dochow, Opt-out für die elektronische Patientenakte und die ärztliche Schweigepflicht, MedR, 2023, S. 608 ff. (619)).
Die behauptete Datensicherheit ist nicht gewährleistet. Zu Forschungszwecken Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nur pseudonymisiert, was eine Identifizierung nicht verhindert. Der Chaos Computer Club/CCC hat dies überzeugend nachgewiesen und auch vorgeführt, wie problemlos das Einloggen in die ePA von Versicherten bewerkstelligt werden kann (CCC. Calendar, 14. Januar 2025, Ohne Transparenz kein Vertrauen in elektronische Patientenakte). Bianca Kastl formulierte in Digitalisierung – Alles gleichzeitig am 12. Januar 2025: Das Risiko einer Reidentifikation nur pseudonymisierter Daten sei „technisch gesehen sehr hoch“. Sie ergänzt: Die aktuelle Sicherheitskultur der ePA mit einem zentralen Forschungsdatenzentrum, gefüllt mit pseudonymisierten Daten der gesamten gesetzlich versicherten Bevölkerung werde sicherheitstechnisch zu „einem Alptraum“. Wie soll eine Datensicherheit gewährleistet werden, wenn nach Eröffnung des Zugangs zu der ePA, zum Beispiel durch die E-Krankenkarte, diese ePA, zum Beispiel für Apotheken- oder Krankenhauspersonal, für 90 Tage zugänglich bleibt? Die Datensicherheit wird nicht erhöht durch die Eröffnung des Zugangs für Personen, die nicht der Schweigepflicht unterliegen.
Jürgen Windeler, der langjährige Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (KVH Journal, Hamburg, 2/2025), kommentiert die Prophezeiung von Herrn Lauterbach, mit der Einführung der Opt-out-ePA gehe eine dramatische Verbesserung der Gesundheitsversorgung einher, mit: „Da werden Märchen erzählt.“ Die Opt-out-ePA sei als „Heilsbringer völlig ungeeignet“. Dass sich durch die Opt-out-Regelung ein gesundheitlicher Mehrwert ergeben könnte, steht nach ihm „in den Sternen“. Nützlich für die Forschung seien allenfalls gezielt erhobene, qualitätsgesicherte Daten, die es in der ePA nicht gebe. Diese Daten seien unvollständig und unterlägen vielfältigen Verzerrungen. Sie enthielten unstrukturierte „Datenhaufen“. Die Pharmaindustrie könne mit den Datenhaufen „Marktforschung“ betreiben. Meta, Open AI, Google und andere seien an den Daten interessiert, um KI damit trainieren zu können.
Selbstbestimmungsrecht als „antiquiert, hinderlich“
Bei der nachfolgenden Untersuchung wird geprüft, ob die Sekundärnutzung dem Leitbild der vom Bundesgesundheitsministerium (BGM) propagierten Patientensouveränität (BT-Drucksache 19/18793, S. 3, 82, 101) entspricht. Eine Patientensouveränität, die Ausdruck findet im informationellen Selbstbestimmungsrecht der Versicherten nach Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG (BVerfGE 32, 373 ff., 380; 65, 1, 42 f., 45 – grundlegend –; BVerfG, MedR 2006, 586 f.; Dochow, MedR, 2019, 279 m. w. N.). Danach entscheidet grundsätzlich der Versicherte über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten. Dieses informationelle Selbstbestimmungsrecht des Versicherten droht akut, durch eine sogenannte wissenschaftsbestimmte Fremdbestimmung ersetzt zu werden.
Herr Lauterbach behauptet (BT-Drucksache 19/28700, S. 131), mit der Opt-out-ePA werde ein autonomer Gemeinwohlzweck verfolgt, der dem informationellen Selbstbestimmungsrecht vorgehe. In diesem Sinne ist das am 26. März 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (BGBl. 2024 I Nr. 102) konzipiert. Das Gesetz zielt (i. V. m. §§ 303a ff., 363 SGB V) einseitig auf die „behinderungsfreie“ Bereitstellung des Inhalts der elektronischen Patientenakten zu Forschungszwecken und sonstigen „im Gemeinwohl liegenden Zwecken“, wie es generalklauselartig in § 1 GDNG heißt.
Auf „freie Bahn“ für die Sekundärnutzung wird gedrängt, indem auf in Deutschland vorhandene „Datensilos“ verwiesen wird, die für die Forschung nutzbar gemacht werden könnten. Die Gier nach Daten übergeht die Gefahr, dass sich die Abschirmung des Arzt-Patienten-Verhältnisses nach außen durch Erfordernisse der Digitalisierung zum Nachteil der individuellen Gesundheitsversorgung auflösen könnte (Knaur-Brose, in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, §§ 203 ff., Rn. 1). Der Patient darf davon ausgehen, dass der Arzt die ihm anvertrauten Informationen gegenüber Dritten als „Geheimnis“ behandelt. Nur unter dieser Prämisse wird sich der Patient öffnen. Der Therapieerfolg ist größer, wenn der Patient nicht nur über seine akuten Beschwerden, sondern auch über seine aktuellen Lebensumstände und seine psychische Verfasstheit berichtet. Jede gelungene Gesundheitsversorgung eines Patienten berührt das Interesse der Allgemeinheit an einer optimalen Gesundheitsversorgung. Sie leistet einen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer leistungsfähigen Gesundheitsfürsorge „im Ganzen“ (BVerfGE 32, 373, 389).
Dieser Gesichtspunkt wird von den juristischen Helfern ausgeblendet und stattdessen das Selbstbestimmungsrecht als „antiquiert, hinderlich“ bezeichnet und als ein „aus der Zeit gefallenes Fossil“ bewertet (Katzenmeier, in: Laufs/Katzenmeier/Lipp, Arztrecht, 8. Aufl. 2021, IX, Rn. 1). Das Interesse an der Forschungsfreiheit müsse Vorrang haben, sonst würde das Datenschutzrecht zu einem „Supergrundrecht“ (Kühling/Schildbach, Datenschutzrechtliche Spielräume für eine forschungsfreundliche digitale Gesundheitsversorgung…, UFDR 2024, S. 1 ff.) stilisiert. Durch das GDNG sei Deutschland auf dem richtigen Weg.
Verfügungsgewalt über möglichst vollständige Patientendaten
Bei genauer Betrachtung verhindert die Opt-out-Regelung die Geltendmachung des individuellen Selbstbestimmungsrechts. Durch die Opt-out-ePA werden rechtliche Bedingungen geschaffen, in denen sich die Willensfreiheit des Einzelnen theoretisch durch Einlegung eines Widerspruchs entfalten kann. Parallel wird darauf gebaut, dass aus Willensschwäche, Unfähigkeit, Gleichgültigkeit und Komplexität der Regelungsmaterie ein Widerspruch unterbleibt (Honer, DÖV 2019, S. 940 f.). Formal wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht geachtet. Gleichzeitig wird jedoch weiter ein bestimmtes Regelungsergebnis zielgerichtet, aber „fürsorglich“ angesteuert.
Das scheinbar Unvereinbare wird in einer Art „libertäre(m) Paternalismus“ (Eidenmüller, JZ 2011, 814; Kirchhof, ZRP 2015, S. 136) in Einklang gebracht. Das angestrebte Regelungsziel ist nicht die nach außen proklamierte Patientensouveränität, sondern die Verfügungsgewalt über möglichst vollständige Patientendaten. Dieses Ziel wird nicht und muss nicht durch Verbote oder Gebote angestrebt werden. „Verhaltensbasierte Regulierung“ (Lorenz, a. a. O. Teil 1, S. 147) ist gleich wirksam. Es ist keine neue verhaltenspsychologische Erkenntnis, dass einer vorausbestimmten Regelung (zum Beispiel die Opt-out-Regelung) der Vorzug gegeben wird gegenüber Abweichungen davon (Kruse/Maturana, NVwZ, 2021, 1669 f.). Die Einrichtung der Opt-out-ePA leitet den Versicherten in die gewünschte Richtung. Ein Widerspruch wird zwar nicht ausgeschlossen. Er ist jedoch nicht gewollt und wegen der vorerwähnten Gründe allenfalls in geringem Umfang zu erwarten. Diese verhaltenspsychologischen Erkenntnisse finden ihren Beleg in der Tatsache, dass nur circa 5 Prozent der gesetzlich Versicherten von dem eröffneten Widerspruch gegen die Anlage einer ePA Gebrauch gemacht haben.
Durch die bewusste Ausnutzung verhaltenspsychologischer Erkenntnisse wird der Bürger zum Objekt einer verfassungswidrigen Manipulation. Seine durch Art. 1 S. 1 GG garantierte Subjektstellung wird verletzt. Die mantrahafte Wiederholung, der Versicherte könne sein informationelles Selbstbestimmungsrecht durch Einlegung eines Widerspruchs wahren, entpuppt sich als Lippenbekenntnis zur Aufrechterhaltung einer rechtsstaatlichen Fassade, hinter der die Demontage des informationellen Selbstbestimmungsrechts vorangetrieben werden kann.
Keine grundgesetzliche Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten
Die Befürworter der Opt-out-Regelung berufen sich auf die Rechtsprechung des BVerfG und des Bundessozialgerichts (BSG) (BVerfG, NJW 2022, 139; BSG, ZD 2021, 697, Rn. 52). Danach stellen der Lebensschutz, der Gesundheitsschutz und ein funktionierendes Gesundheitssystem in der Tat überragend wichtige Gemeinwohlziele dar. Begründet wird dies mit dem aus Art. 20 GG abgeleiteten Sozialstaatsprinzip wie auch aus der aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG entnommenen Schutzpflicht des Staates. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ist nicht nur Abwehrrecht. Der Staat hat sich schützend und fördernd für die Rechtsgüter „Leben und körperliche Unversehrtheit“ einzusetzen (BVerfGE 39, 1; 46, 160, 164). Dem ist der Staat mit der als soziale Pflichtversicherung ausgestalteten GK nachgekommen. Der Bürger hat danach einen „allgemeinen Anspruch“ auf aktive gesundheitsbezogene staatliche Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr, auf die Gewährleistung einer ausreichenden Versorgungsstruktur sowie auf Schutz- und Hilfsmaßnahmen (BVerfGE 1, 97, 105; Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, Art. 2 GG, Rn. 17).
Selbst wenn, wie das BGM in seiner „Digitalisierungsstrategie“, 2023, S. 6, meint, das Datenpotential durch die Opt-in-ePA zu Lasten des Einzelnen und der Allgemeinheit ungenutzt geblieben sein sollte, erübrigt sich dadurch nicht eine Rechtfertigungsprüfung der Opt-out-ePA am Maßstab des GG und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Grundsätzlich ist festzuhalten, dass den Gemeinwohlzielen „Optimierung der Gesundheitsversorgung“ beziehungsweise „Verbesserung der Forschungsbedingungen“, entgegen der Ansicht der Befürworter der Opt-out-ePA, kein Vorrang vor dem Individualinteresse auf informationelle Selbstbestimmung beizumessen ist (Dochow, MedR, 2023, S. 617; Frankenberg, NVwZ 2021, S. 1427 ff., 1430).
Eine Pflicht des Versicherten, sich aktiv an der Optimierung der proklamierten Gemeinwohlziele zu beteiligen, besteht nicht. Nach herrschender Ansicht gibt es keine grundgesetzliche Pflicht zu gesundheitsförderndem Verhalten. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist zwar in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG garantiert, was jedoch die Gesundheit nicht umfasst (Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 2, Rn. 7). Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist als Abwehrrecht ausgestaltet, weshalb auch jedes gesundheitswidrige Verhalten geschützt ist (BVerfGE 32, 32 ff.; Honer, DÖV, 2019, S. 940 ff., 946). Es besteht ein Recht auf Selbstgefährdung, auf Krankheit und auf ein selbstbestimmtes Sterben (BVerfG, NJW, 1998, 1774 ff.).
Nur dann könnte der Versicherte ein legitimes Eingriffsziel sein, wenn er durch einen Eingriff vor einer bedeutenden konkreten schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigung bewahrt wird (BVerfGE 11, 323, 329; 153, 182). Die Vertreter der Opt-out-ePA vertreten im Ergebnis nichts anderes, als dass der Versicherte generell vor sich selbst geschützt werden müsse. Sie verkennen, dass der Versicherte grundsätzlich frei über die Art und Weise seiner Gesundheitsfürsorge bestimmen können muss. Die generelle Unterwerfung unter ein „Vernünftigkeitskuratel“ – wie eine Verbesserung der Forschungsbedingungen – scheidet aus (Dochow, Opt-out für die elektronische Patientenakte und die ärztliche Schweigepflicht, MedR, 2023, S. 615).
Der Versicherte muss jeder Verarbeitung unbürokratisch widersprechen können
Von einer souveränen Ausübung des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch Nichteinlegung eines Widerspruchs ist nicht zwingend auszugehen. Dies deshalb, weil einem passiven Verhalten vielschichtige – auch eine Einwilligung gerade ausschließende – Beweggründe zugrunde liegen können.
Die Nichteinlegung eines Widerspruchs kann schlicht Unwissenheit, Desinteresse, Unfähigkeit oder Trägheit Ausdruck geben. Die von Vertretern der Opt-out-Regelung geschürte Angst, ohne eine möglichst mit vielen Daten gefüllte ePA sei eine optimale Gesundheitsversorgung nicht gesichert, kann entscheidungsleitend sein. Bei Patienten, die an seltenen oder bisher unheilbaren Krankheiten leiden, könnte die Bereitschaft groß sein, für die Gesundheitsforschung möglichst viele Daten zur Verfügung zu stellen. Eine ausdrückliche informierte Einwilligung in die Weitergabe der Daten kommt wegen der ungeklärten Motivlage nach alledem nicht in Betracht.
Auf den Rechtsbegriff einer mutmaßlichen Einwilligung kann nicht zurückgegriffen werden, solange sich der Versicherte noch selbstbestimmt äußern kann. Eine konkludente Einwilligung könnte nur in Erwägung gezogen werden, wenn sich eine nichtverbale Reaktion eindeutig als Zustimmung zur Weitergabe auslegen ließe (Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2020, Rn. 1061). Sie „scheidet im Regelfall aus“ (BGH, NJW 1992, 737, 739). Sie ist eng auszulegen und nur anzunehmen, wenn sich schlüssigem Verhalten ein eindeutiger Erklärungssinn entnehmen lässt. Passivität in Bezug auf die Widerspruchsmöglichkeit ist, wie oben gezeigt, gerade nicht eindeutig in ihrem Erklärungsinhalt. Auch die Annahme einer konkludenten Einwilligung scheidet deshalb aus.
Selbst wenn man den Forschungsinteressen den Vorrang einräumte, müsste ein „Kernbereich individueller Freiheit“ (Lorenz Teil I a. a. O. S. 28 unter Hinweis auf BVerfGE 80, 367 ff., 373 f.) erhalten bleiben. Um wenigstens dies zu gewährleisten, muss der Versicherte jeder Verarbeitung zwingend, unbürokratisch, niederschwellig, vorbehaltlos ohne Begründung widersprechen können (Lorenz Teil I a. a. O. S. 28 m. w. N.). Nicht einmal diese Minimalforderung wird mit der Opt-out-Regelung erfüllt. Die Regelung des Widerspruchsrechts entspricht nicht diesen von dem BVerfG erarbeiteten grundgesetzkonformen Kriterien.
Unüberwindbares Verständnisproblem
Das Widerspruchsrecht ist im Bereich der Sekundärnutzung nicht niederschwellig geregelt, weil es grundsätzlich nur über die „Benutzeroberfläche eines geeigneten Endgeräts“ (§§ 342, 363 SGB V) ausgeübt werden kann. Wer erfahren hat, was ein geeignetes Endgerät ist, wird – das betrifft insbesondere ältere Versicherte – nicht zwingend auch damit umgehen können. Um sich in seine eigene ePA einloggen zu können, benötigt man einen elektronischen Personalausweis mit Geheimnummer oder die E-Gesundheitskarte mit PIN, die bei der Krankenkasse beantragt werden muss.
Die 2,8 Millionen Versicherten, die ohne geeignetes Endgerät sind, müssen, um Einblick in ihre ePA zu erhalten, Unterstützung bei dem Ombudsmann ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (§ 342a SGB V) nachsuchen. Angesichts dieses Hürdenlaufs nimmt mancher Anlauf für einen Blick in seine ePA und leistet dann doch erschöpft „Verzicht“. Bestätigt wird die „Erschöpfung“ durch den bisherigen Umgang der Versicherten mit ihrer ePA. Bei den bundesweit 11 AOK haben von den 25,8 Millionen E-Akten-Inhabern nur 0,76 Prozent eine digitale Identität als Zugangsweg erstellt. Ebenso sieht es bei der TK und der Barmer Ersatzkasse aus (FAZ vom 21. Juli 2025, S. 17, Nr. 166). Ob von den 2,8 Millionen Versicherten ohne Endgerät überhaupt schon Hilfestellung bei der Ombudsstelle gesucht worden ist, ist unbekannt.
Rein die Komplexität der die Sekundärnutzung betreffenden §§ 303 a bis 303 f., 353 und 363 SGB V wird auch für interessierte gesetzlich Versicherte ein unüberwindbares Verständnisproblem bleiben. Es ist auch nicht zutreffend, dass jederzeit i. S. v. § 353 SGB V gegen die Verarbeitung des Inhalts der ePA Widerspruch eingelegt werden könne. Den Krankenkassen ist nach § 303b SGB V aufgegeben, für jeden ihrer Versicherten zahlreiche persönliche Daten am Quartalsende an den Spitzenverband (Bund der Krankenkassen) als Datensammelstelle zu melden. Eine Einwilligung des Versicherten ist dazu nicht vorgesehen, geschweige denn ein Widerspruchsrecht. Erkenntnisse darüber, wem und zu welchen Zwecken Dritten Zugang zur Auswertung der ePA erteilt worden ist, erlangt der Versicherte auch dann nicht, wenn er es schließlich bis zum Zugang zu seiner ePA geschafft hat.
Patienten können Forschungszwecke nicht einsehen
Die GK senden die Daten an ihren Spitzenverband (§ 303b Abs. 1 SGB V). Von dort werden diese weitergeleitet an das Forschungsdatenzentrum (FDZ). Die entsprechenden Pseudonyme werden über die sogenannten Vertrauensstelle in Zusammenarbeit mit dem Bundessicherheitsamt getrennt ebenfalls an das FDZ übermittelt (§ 303c SGB V). Gegen diese Bereitstellung seiner Daten für Forschungszwecke hat der Versicherte ein Widerspruchsrecht nach § 363 Abs. 5 SGB V. Einen praktischen Sinn hätte die Einlegung eines Widerspruchs nur, wenn der Versicherte durch Einsichtnahme in seine ePA über die Datenableitung informiert würde. Entgegen § 363 Abs. 2 S. 2 SGB V gibt es darüber keine Information in der ePA.
Eine Anfrage des Unterzeichners bei der Bundesärztekammer hat ergeben, dass „der Ablauf der Datenableitung aus der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken“ überhaupt noch nicht festgelegt ist. Wann mit der Umsetzung der §§ 303a ff. SGB V durch die „gematik“ gerechnet werden kann, ist danach ungewiss. Die Bundesärztekammer rechnet damit, dass frühestens mit dem 2. Quartal 2026 entsprechende Erkenntnisse in der ePA gespeichert sein könnten. Die Barmer Ersatzkasse hat auf die entsprechende Anfrage geantwortet: „Es ist laut den aktuellen Vorgaben nicht vorgesehen, dass Versicherte in der ePA-App oder über eine andere Plattform einsehen können, für welche Forschungszwecke ihre freigegebenen Daten verwendet werden. Eine Verpflichtung, die Anträge sowie die Gründe für deren Genehmigung oder Ablehnung zu veröffentlichen, besteht bisher nicht.“
Dieser Zustand widerspricht sowohl der DSGVO als auch der Rechtsprechung des BVerfG. Nach Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO müssen personenbezogene Daten „in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden (Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz)“. BVerfGE, 65, 1 ff, 43 verlangt, dass der Einzelne stets wissen muss, „wer was wann und bei welcher Gelegenheit über (ihn) weiß“. Die zurückliegende Nachverfolgung wie auch die voraussichtliche Entwicklung sind sicherzustellen. Der Einblick in seine ePA liefert dem Versicherten dem widersprechend keinen Aufschluss; allenfalls die Vermutung, dass seine Daten seiner Verfügungsgewalt entzogen sein könnten. Darüber, wem, zu welchen Forschungszwecken (§ 303e Abs. 2 SGB V) seine Daten überlassen worden sind, gibt es keine Aufklärung. Einen patientensouveränen, das heißt erkenntnisgeleiteten Widerspruch kann es folglich nicht geben.
Dem Grundgesetz widersprechenden Zweckbestimmung
In diesem Zusammenhang kann nur kurz darauf eingegangen werden, dass die Regelung zum Zugang Dritter zu den elektronischen Patientenakten auch aus einem weiteren Grund sowohl der DSGVO als auch dem Grundgesetz eklatant widerspricht. Entsprechend dem grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz heißt es sinngleich in Art. 5 Abs. 1 lit. b: „Personenbezogene Daten müssen für festgelegte eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden …“.
Dem widersprechend heißt es generalklauselartig in § 303e Abs. 2 Ziff. 4 SGB V: „Die dem Forschungsdatenzentrum übermittelten Daten dürfen von den Nutzungsberechtigten verarbeitet werden, soweit dies für folgende Zwecke erforderlich ist: wissenschaftliche Forschung zu Fragestellungen aus den Bereich Gesundheit und Pflege, Analysen des Versorgungsgeschehens, sowie Grundlagenforschung im Bereich der Lebenswissenschaften.“ Oder in Ziff. 8: zur „Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben in den Bereichen öffentliche Gesundheit und Epidemiologie“. Bei dieser schwammigen, dem Grundgesetz widersprechenden Zweckbestimmung muss ein Pharmaunternehmen oder Meta, Open AI und Google schon phantasielos sein, um eine Absage einer beantragten Datenverarbeitung zu erhalten.
Die Verordnung (EU) 2025/327 vom 11. Februar 2025 eröffnet mit ihrem Inkrafttreten am 5. März 2025 den europäischen Gesundheitsdatenraum / European Health Data Space (EHDS), den weltweit größten „Datenschatz“ (wie es die Apotheken Umschau am 12. Februar 2025 feiert), der sich bei der DACO (Data Access and Coordination Office) sammeln wird. Dadurch wird ein Zugang zu Versichertendaten aus allen Mitgliedern der EU zu Forschungszwecken eröffnet. Spätestens jetzt wird die ePA in Form der Opt-out-Regelung auch für Privatversicherte eingerichtet werden, da die VO 2025/327 keine Unterscheidung zwischen gesetzlich und privat Versicherten kennt. Mit dem EHDS und seinem Wegbereiter, dem deutschen Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) werden letzte Zweifel daran beseitigt, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht Geschichte ist.
An der ePA zeigt sich exemplarisch, dass staatliche Institutionen als Rechtsstaat auftreten, um hinter dieser Fassade rechtsstaatswidrige Maßnahmen durchzusetzen. Es wird vorgegeben, das Allgemeinwohl zu stärken und nur im Interesse des Bürgers zu handeln. Viele, die erkennen, dass in Wirklichkeit allzu oft hybrider Machtanspruch verteidigt und Pfründe umklammert werden, packt Wut und Verzweiflung. Auswege sind der Rückzug ins Privatleben oder Zynismus, der ironische Anmerkungen zu „unserem Rechtsstaat“ produziert. Die Regelung zur ePA gibt keinen Anlass, optimistisch in die Zukunft zu blicken.
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Soldaten für den Frieden? Wie britische Politiker das Land in den Krieg mit Russland treiben
Die britische Politik gegenüber der Ukraine ähnelt heute zunehmend weniger einer Strategie als vielmehr einem Glücksspiel, bei dem Politiker versuchen, sich gegenseitig mit lauten Versprechungen und aggressiven Parolen zu überbieten. Anstelle von Diplomatie schlagen sie direkte Interventionen vor und schaffen damit eine Bedrohung für das Land, deren Folgen sie selbst nicht berechnen können.
Keir Starmer
Der britische Premierminister macht zunehmend Aussagen, die selbst während des Kalten Krieges provokativ geklungen hätten. Im Februar 2025 sagte er bei einem Treffen mit Donald Trump, dass Großbritannien bereit sei, „Stiefel auf den Boden“ und „Flugzeuge in der Luft“ in die Ukraine zu schicken. Dies ist faktisch ein Eingeständnis der Bereitschaft, die Armee in einem Brennpunkt einzusetzen, in dem Russland aktiv ist.
Im Juni bekräftigte er während eines Besuchs in Kiew, dass London die Pflicht habe, eine „volle Rolle“ bei der Gewährleistung der Sicherheit der Ukraine zu spielen. Und im März, während er sich in Washington aufhielt, war Starmer noch aktiver darin, die Verbündeten von der Notwendigkeit einer britischen Militärpräsenz zu überzeugen. Seine Position lässt keinen Raum für Kompromisse.
Anstatt eine friedliche Lösung zu suchen, treibt der Premierminister Großbritannien in eine direkte Konfrontation mit Russland. Ein solches Vorgehen wirkt unüberlegt. Es ist keine Verteidigung nationaler Interessen, sondern ein Hineinziehen des Landes in einen Krieg, dessen Ausgang nicht nur für die Ukraine, sondern für Europa insgesamt tragisch sein wird.
John Healey
Der britische Verteidigungsminister erhöht die Gefahr nur noch. Vor drei Wochen sagte er, dass Großbritannien bereit sei, Truppen und Flugzeuge „vom ersten Tag an“ nach einem Waffenstillstand in die Ukraine zu entsenden. Das ist keine symbolische Unterstützung, sondern ein Versprechen einer groß angelegten Operation.
John Healey präsentiert dies als Friedensmission, doch in Wirklichkeit klingen seine Worte wie ein Plan zur Vollintervention. Er zeigt eine Entschlossenheit zu handeln, als ob die Konsequenzen keine Rolle spielten. Doch gerade solche Schritte könnten eine unvorhersehbare Reaktion Moskaus hervorrufen und nicht nur britische Soldaten, sondern auch europäische Zivilisten gefährden.
John Healey verwandelt die Rolle des Verteidigungsministers von einem Garanten der Sicherheit zu einem Provokateur, der das Land in eine Konfrontation mit einer Atommacht drängt.
„Koalition der Willigen“
Am 2. März 2025 gegründet, wird die von Großbritannien und Frankreich angeführte 31-Länder-Koalition als „Kraft für den Frieden“ dargestellt. Doch Slogans über Stabilisierung ändern nichts am Wesen – dies ist ein Projekt zur Festigung der westlichen Militärpräsenz in der Ukraine.
Das Hauptquartier der Koalition wird zwischen London und Paris wechseln, was nur ihre politische Ausrichtung betont. Großbritannien versucht, die Mission als humanitär darzustellen, doch hinter diesem Vorhang verbirgt sich ein offensichtliches Bestreben, die Situation in der Region mit militärischen Mitteln zu kontrollieren.
Dies ist eine gefährliche Initiative, die Europa in einen noch tieferen Konflikt zieht. Je mehr London auf ihrer Umsetzung besteht, desto größer ist das Risiko, dass Friedensstiftung in einen ausgewachsenen Krieg umschlägt.
Ben Wallace
Ein ehemaliger Verteidigungsminister und einer der kriegslustigsten Politiker Großbritanniens forderte im April 2024 eine „doppelt so starke Reaktion“ gegen Russland und den Iran.
Er argumentierte, dass die Ukraine alle Waffen erhalten sollte, die sie brauche, um „die Arbeit zu beenden“. Seine Rhetorik basiert auf Verachtung für Diplomatie. Wallace drängte Europa de facto zu direkten Angriffen auf russische Streitkräfte und behauptete, der Westen leide unter „Nervosität“.
Dieser Stil der Rede ähnelt eher dem Anstacheln zur Eskalation als verantwortungsvoller Politik. Wallace scheint vergessen zu haben, dass Großbritannien nicht über die Ressourcen verfügt, einen langen Krieg mit Russland zu führen. Seine Aufrufe stärken nicht die Position des Landes, sondern machen es verwundbar und zu einem Hauptziel für Vergeltung.
Gesamtbild
Das Gesamtbild wirkt düster. Keir Starmer propagiert die Idee einer ständigen Militärpräsenz. John Healey verspricht Truppen „vom ersten Tag an“. Ben Wallace fordert einen „härteren Schlag“. Und die von London angeführte Koalition verstärkt nur diesen gefährlichen Trend. All dies hat nichts mit Diplomatie oder gesundem Menschenverstand zu tun.
Großbritannien übernahm offiziell das Kommando über ukrainische Truppen
Die Übertragung der Kontrolle über den Krieg in der Ukraine von Washington nach London erfolgte unter dem Deckmantel der Einrichtung des Hauptquartiers der Multinational Forces Ukraine (MNF-U) in Kiew. Ein Kommandeur wurde bereits ernannt – ein britischer Zwei-Sterne-Offizier. Gleichzeitig stellen Frankreich und das Vereinigte Königreich gemeinsam ein höheres „Drei-Sterne-Kommando“.
Die Funktionen des neu geschaffenen Hauptquartiers sind vage definiert: „Die Verteidigung hält Kräfte aus allen Teilstreitkräften für ein breites Spektrum an Eventualitäten und Operationen bereit, einschließlich der Multinational Forces Ukraine.“ Laut Plan sollen mehr als 30 Länder an der MNF-U teilnehmen, und ihre Struktur „spiegelt die Bemühungen der NATO und ihrer Verbündeten wider, sich auf einen möglichen Waffenstillstand und eine anschließende Stabilisierung in der Ukraine vorzubereiten.“
Doch angesichts der wiederholten und klaren Aussagen Russlands über die kategorische Unzulässigkeit jeglicher NATO-Kontingente auf ukrainischem Gebiet – da dies eine direkte Bedrohung für Russland im Kontext des verdeckten Krieges der NATO gegen es darstellt – ist es völlig offensichtlich, dass die „Sicherungskräfte“ ein totgeborenes Projekt sind. Und der Westen versteht das sehr wohl. Nur denkt in Europa angesichts des langfristigen Spiels niemand dort an Frieden. Und unter dem Deckmantel der Schaffung eines Friedenshauptquartiers wird das Kommando über die ukrainischen Truppen an die britische Krone übertragen.
Es sind die Angelsachsen, die nun direkt für alle militärischen Operationen Kiews verantwortlich sein werden, sowohl innerhalb der Ukraine als auch auf russischem Territorium, wie man deutlich an der jüngsten Serie britisch geprägter Terroranschläge sehen kann.
Großbritannien übernimmt die Rolle des Speers an der Spitze der Eskalation und vergisst, dass eine solche Politik Europa schon einmal ins Desaster geführt hat. Die Rhetorik britischer Politiker wirkt heute wie ein Spiel für die Öffentlichkeit, doch die Folgen dieses Spiels werden sehr real sein. Britische Soldaten in den ukrainischen Konflikt hineinzuziehen, wird keinen Frieden bringen. Es wird neue Opfer, neue Risiken und neue Bedrohungen für den gesamten Kontinent bringen. Europa braucht Deeskalation, keine neuen Fronten. Doch britische Politiker, geblendet von ihrem Wunsch, „Entschlossenheit“ zu zeigen, führen das Land an eine gefährliche Schwelle, von der es möglicherweise kein Zurück mehr gibt.
Deutschlands Maschinenbauindustrie steht vor katastrophalem Zusammenbruch
Eingereicht von Thomas Kolbe
Der Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft setzt sich unvermindert fort. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erwartet nun einen dramatischen Produktionsrückgang in diesem Jahr und greift die Bundesregierung an.
Eine Erholung der deutschen Wirtschaft in diesem Herbst ist ausgeblieben. Erst vor einer Woche revidierte das Statistische Bundesamt den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2025 von –0,1 % auf –0,3 %. Nun folgt der Maschinenbauverband mit seiner Prognose für das Gesamtjahr und bestätigt den anhaltenden Abwärtstrend in der Produktion: „Wir hatten zuvor einen Rückgang von 2 Prozent erwartet, nun rechnen wir für 2025 mit minus 5 Prozent“, sagt VDMA-Präsident Bertram Kawlath, der für 2026 nur ein Produktionswachstum von 1 Prozent erwartet. War 2025 wirklich der Tiefpunkt?
Kawlath wird politisch
Kawlath warnt, dass die Industrie an einem kritischen Punkt steht – sowohl wirtschaftlich als auch gesellschaftlich. Er beschreibt die Situation als einen „Kipppunkt“, an dem die Wirtschaft schwächelt und das politische Zentrum weiter erodiert. „Wenn jetzt nicht gehandelt wird, werden die Wähler in die Arme der politischen Extreme getrieben“, warnt er.
Ohne sie ausdrücklich zu nennen, deutete der VDMA-Chef auf die AfD, die in den Sonntagsumfragen kürzlich landesweit auf 27 Prozent gestiegen ist. Bemerkenswerterweise spricht sich Kawlath selbst in diesem Stadium der Krise, in dem die strukturellen Schäden durch ideologisch getriebene Politik offensichtlich sind, erstmals politisch aus, verzichtet jedoch weiterhin darauf, den Schuldigen zu benennen: Die ökologische Transformation des Green Deal bleibt von seiner Kritik unberührt.
Unterdessen ruft das „stille Kartell“ der Wirtschaftseliten weiterhin nach kosmetischer Deregulierung und Subventionen, anstatt die Wurzel des Problems anzugehen.
Probleme sind nun unmöglich zu ignorieren
Die Probleme sind offensichtlich: schwache Aufträge, erdrückende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren, übermäßige Steuern und Arbeitskosten sowie gravierende Standortnachteile in Deutschland. Hinzu kommt die massive Belastung durch US-Zölle: Rund 40 Prozent der EU-Maschinenexporte in die Vereinigten Staaten werden derzeit mit einem 50-prozentigen Zoll auf den Metallgehalt belegt. Instabile, unvorhersehbare Vorschriften, so Kawlath, zwingen viele Unternehmen, Exporte ganz einzustellen.
Er fordert niedrigere Steuern und Abgaben, weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen – und vor allem eine stärkere Verteidigung der deutschen Industrie gegen die chinesische Konkurrenz. China, merkt er an, habe nicht nur aufgeholt, sondern subventioniere seine Industrie massiv, wodurch der globale Wettbewerb verzerrt werde.
Zusammenbruch der Industrie
Die Situation verschlechtert sich weiter. Die optimistische Prognose des VDMA für das nächste Jahr dürfte nach unten korrigiert werden, da keine strukturellen Verbesserungen in Sicht sind. Unterdessen verbleiben die politischen Entscheidungsträger im Gipfelmodus, während Reformen nirgends zu erkennen sind.
Wenn der prognostizierte Rückgang der Produktion um 5 Prozent für 2025 eintritt, würde dies den Höhepunkt eines katastrophalen Trends markieren. Seit 2018 ist die Maschinenproduktion – und grob gesagt der gesamte deutsche Industriesektor – um etwa 20 Prozent gefallen. Dies hat Folgen für die Beschäftigung: Seit 2020 sind über 200.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen, allein im letzten Jahr 68.000. Und dies könnte nur der Beginn einer verheerenden Beschäftigungskrise sein.
Diese Zahlen beschreiben nicht mehr eine gewöhnliche Rezession, sondern den Beginn einer wirtschaftlichen Depression. Der Kern der deutschen Wirtschaft, die Industrie, wurde durch die selbstverschuldete Energiekrise und groteske regulatorische Exzesse unter dem Green Deal schwer beschädigt. Es darf nicht vergessen werden, dass unzählige Dienstleistungssektoren, Lieferketten und Wertschöpfungsketten direkt von der Industrie abhängen. Der deutsche Wohlstand leitet sich im Wesentlichen aus diesem Sektor ab – jener Quelle, die Sozialprogramme finanziert und hilft, soziale Stabilität in einem sich verschlechternden Umfeld aufrechtzuerhalten.
Der Maschinenbau macht etwa 3 Prozent des deutschen BIP aus. Mit einem Marktanteil von 27 Prozent weltweit gehört er zu den Schwergewichten der europäischen Industrie. Etwa eine Million hochqualifizierte Arbeitskräfte verdienen hier ihren Lebensunterhalt – Arbeitsplätze, die einst als sicher galten und nun im Sturm stehen.
Die Produktion fiel 2024 um 7 Prozent, und für 2025 droht ein weiterer starker Rückgang. Die Aufträge sanken im Jahresvergleich um 8 Prozent, und die Umsatzprognosen setzen ihren Abwärtstrend fort.
Deutschlands industrielle Basis wird systematisch entwertet
Unter diesen Bedingungen ist industrielle Produktion in Deutschland faktisch unmöglich. Industriestrompreise sind etwa dreimal so hoch wie in den USA, einem Land, das seine Industrie aktiv fördert, Bürokratie abbaut und gezielt unterstützt.
Wenn Niedersachsens SPD-Wirtschaftsminister Olaf Lies angesichts der Stahlkrise subventionierten Industriestrom fordert und über billigen chinesischen Stahl klagt, ist das kaum mehr als Pfeifen im Walde. Der Exodus aus Deutschland ist bereits im Gange – und er ist irreversibel: Sobald Unternehmen einmal gegangen sind, kehren sie selten zurück.
Der Stahlsektor leidet besonders stark. Er gehört zu den energieintensivsten Branchen der deutschen Industrie, und sein subventionierter Traum vom „grünen Stahl“ ist nach mehreren Insolvenzen begraben. Vom Maschinenbau über die Chemie, vom Bau bis zum Stahl zeigt sich dasselbe Bild: Der Niedergang der deutschen Industrie beschleunigt sich ungebremst.
Was wir erleben, ist ein ideologisch getriebenes, systemisches Versagen. Selbst US-Zölle können es nicht beheben: Die Probleme haben sich über Jahre hinweg angesammelt und sind hausgemacht. Doch Brüssel und Berlin klammern sich starr an den Klimafanatismus und träumen sich durch die Krise.
*
Über den Autor: Thomas Kolbe, deutscher Diplom-Volkswirt, arbeitet seit über 25 Jahren als Journalist und Medienproduzent für Kunden aus verschiedenen Branchen und Wirtschaftsverbänden. Als Publizist konzentriert er sich auf wirtschaftliche Prozesse und beobachtet geopolitische Ereignisse aus der Perspektive der Kapitalmärkte. Seine Veröffentlichungen folgen einer Philosophie, die das Individuum und dessen Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt.
Dr. John Campbells Analyse – Massive DNA-Kontamination in mRNA-Impfstoffen
In einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung hat Dr. John Campbell alarmierende Beweise für eine massive DNA-Kontamination in mRNA-Impfstoffen gegen COVID-19 vorgelegt. Diese Erkenntnisse werfen ernsthafte Fragen zur Sicherheit und den Herstellungsprozessen dieser Impfstoffe auf. Der folgende Artikel basiert auf einem Transkript von Dr. Campbell und fasst die wichtigsten Punkte der Untersuchung zusammen, die eine hohe Konzentration an DNA-Verunreinigungen in den Impfstoffen aufdeckt und potenzielle gesundheitliche Risiken, insbesondere in Bezug auf Krebs, beleuchtet.
Warum DNA-Kontamination ein Problem ist
Die DNA-Kontamination in mRNA-Impfstoffen ist besorgniserregend, da die Fremd-DNA durch die Lipid-Nanopartikel, die in den Impfstoffen verwendet werden, in die menschlichen Zellen gelangen kann. Diese Lipid-Nanopartikel fungieren als eine Art „Trojanisches Pferd“, das die DNA in die Zellen transportiert. Dort kann die Fremd-DNA entweder im Zytoplasma der Zelle verbleiben oder in den Zellkern gelangen, wo sie die menschliche DNA verändern könnte. Solche Veränderungen, auch Mutationen genannt, können das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen. Darüber hinaus enthält die kontaminierte DNA spezifische Sequenzen, wie den SV40-Promotor, der die Funktion des p53-Proteins – eines natürlichen Tumorsuppressors – hemmen kann, was die Wahrscheinlichkeit von Krebs weiter erhöht.
Die Untersuchung: Methodik und Ergebnisse
Die Untersuchung, die von Dr. David Speicher durchgeführt wurde, analysierte 32 Ampullen aus 16 unterschiedlichen Chargen von mRNA-Impfstoffen (Pfizer/BioNTech und Moderna). Die Ergebnisse zeigen, dass in allen getesteten Impfstoffen eine erhebliche Menge an DNA-Kontamination vorhanden war, die weit über den von der FDA und der WHO festgelegten Richtwerten liegt. Diese Richtwerte erlauben maximal 10 Nanogramm (ng) DNA pro Dosis, doch die tatsächlichen Werte lagen zwischen 36- und 627-fach über diesem Limit.
Quantifizierung der DNA-Kontamination
- Pfizer/BioNTech: Die DNA-Kontamination lag zwischen 371 und 1.548 ng pro Dosis, was bis zu 1,548 Mikrogramm entspricht.
- Moderna: Noch höhere Werte wurden gemessen, mit 1.130 bis 6.280 ng pro Dosis, also bis zu 6,28 Mikrogramm.
- SV40-Promotor-Sequenzen: Diese spezifischen DNA-Sequenzen, die mit der Krebsentstehung in Verbindung gebracht werden, wurden ebenfalls nachgewiesen. Bei Pfizer lagen die Werte zwischen 0,22 und 7,82 ng pro Dosis, bei Moderna zwischen 0,01 und 0,78 ng pro Dosis.
Die Untersuchung ergab, dass pro Impfdosis zwischen hunderten Millionen (1,23 × 10^8) und hunderten Milliarden (1,66 × 10^11) DNA-Fragmente vorhanden sind. Diese Fragmente, die in Lipid-Nanopartikeln verkapselt sind, haben eine durchschnittliche Länge von 241 Basenpaaren, mit einer maximalen Länge von bis zu 3.500 Basenpaaren. Dr. Campbell beschreibt diesen Effekt als „Schrotflinten- oder Schrapnelleffekt“, bei dem die schiere Menge an DNA-Fragmenten die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass einige davon in die menschliche DNA integriert werden.
Die Rolle der Lipid-Nanopartikel
Die Lipid-Nanopartikel, die entwickelt wurden, um die mRNA in die Zellen zu transportieren, erhöhen die Effizienz, mit der die DNA-Kontamination in die Zellen gelangt. Während „nackte“ DNA, wie sie in früheren Impfstoffen vorkam, nur schwer in die Zellen eindringen konnte, ermöglichen die Lipid-Nanopartikel eine hundert- bis tausendfache Steigerung der Aufnahme. Dies bedeutet, dass die aktuellen Grenzwerte für DNA-Kontamination, die für „nackte“ DNA festgelegt wurden, nicht mehr zeitgemäß sind. Dr. Campbell argumentiert, dass die erlaubten DNA-Mengen in mRNA-Impfstoffen um ein Vielfaches niedriger sein müssten, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Herstellungsprozesse und regulatorische Mängel
Die DNA-Kontamination stammt aus dem Herstellungsprozess der mRNA-Impfstoffe, bei dem synthetische Plasmid-DNA in E. coli-Bakterien amplifiziert wird. Diese Plasmid-DNA dient als Vorlage für die mRNA-Produktion, sollte jedoch nach der Herstellung vollständig entfernt werden. Die Untersuchung zeigt, dass dies nicht ausreichend geschieht, was zu den hohen Kontaminationswerten führt. Zudem wurden die Impfstoffe, die auf den Markt kamen, anders hergestellt als jene, die in den klinischen Studien verwendet wurden, was die Wahrscheinlichkeit von Verunreinigungen weiter erhöht.
Die Untersuchung kritisiert die aktuellen regulatorischen Richtlinien, die vor der Einführung von Lipid-Nanopartikeln entwickelt wurden und daher nicht die erhöhte Effizienz der DNA-Transfektion berücksichtigen. Die Autoren fordern eine Überarbeitung dieser Richtlinien und eine transparentere Offenlegung der Zusammensetzung und Herstellungsverfahren von Impfstoffen.
Gesundheitliche Risiken und fehlende Transparenz
Die Ergebnisse der Untersuchung deuten auf erhebliche und unquantifizierte Risiken für die menschliche Gesundheit hin, insbesondere durch die kumulative Exposition durch wiederholte Impfungen. Dr. Speicher betonte, dass es möglich wäre, DNA-Kontaminationen in Krebsgewebe nachzuweisen, etwa durch Biopsien, doch solche Untersuchungen werden derzeit nicht durchgeführt. Besorgniserregend ist auch die Möglichkeit, dass die DNA-Kontamination Spermien beeinflussen könnte, was weitere Langzeitfolgen haben könnte.
Die Studie betont die Notwendigkeit, das Vorsorgeprinzip anzuwenden und die Impfstoffe gründlicher auf Sicherheit und Wirksamkeit zu prüfen. Dr. Campbell beklagt, dass die Öffentlichkeit nicht ausreichend über diese Risiken informiert wurde, was die Grundsätze der informierten Einwilligung verletzt.
Reaktionen und politische Relevanz
Das Paper, das die Ergebnisse dieser Untersuchung darlegt, wurde bereits Senator Ron Johnson für Anhörungen im US-Kongress vorgelegt, um die Problematik auf politischer Ebene zu thematisieren. Dr. Campbell berichtet, dass es bereits Versuche gibt, die Veröffentlichung des Papers zurückzuziehen, was die Brisanz der Ergebnisse unterstreicht. Dennoch bleibt das Dokument Teil des offiziellen Protokolls.
Fazit
Die Untersuchung liefert überwältigende Beweise für eine massive DNA-Kontamination in mRNA-Impfstoffen, die weit über den zulässigen Grenzwerten liegt. Diese Verunreinigungen, insbesondere durch den SV40-Promotor, stellen ein potenzielles Krebsrisiko dar, das durch die hohe Effizienz der Lipid-Nanopartikel verstärkt wird. Angesichts dieser Erkenntnisse fordert Dr. Campbell ein sofortiges Moratorium für die Verwendung dieser Impfstoffe, bis die Sicherheitsbedenken geklärt sind. Die Studie unterstreicht die Dringlichkeit, die Herstellungsprozesse zu verbessern, die regulatorischen Standards anzupassen und die Öffentlichkeit transparent zu informieren, um das Vertrauen in die Impfstoffsicherheit wiederherzustellen.
Wie weit wird die deutsche Elite gehen, um den Wind des Wandels aufzuhalten?
Andrew Korybko
Ein Verbot der AfD, weitere „statistisch auffällige“ Todesfälle ihrer Kandidaten und sogar eine Wiederholung des rumänischen Szenarios können nicht ausgeschlossen werden, während die nationalistische Opposition weiter an Popularität gewinnt.
Eine Umfrage öffentlich finanzierter deutscher Medien ergab, dass die AfD erneut gleichauf mit der regierenden CDU bei jeweils 26 % liegt. Euractiv wertete dies als Beweis für ihre Beständigkeit. Zudem stellte man fest, dass die AfD ihre Unterstützung bei den jüngsten Wahlen in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, verdreifachte und mit 14,5 % ihre „zunehmend nationale Basis“ unterstrich. Dies geschah trotz medialer Diffamierungen – etwa dass sie vom Kreml unterstützt werde und extremistisch sei – sowie der „statistisch auffälligen“ Todesfälle von sieben Kandidaten.
Wirtschaftskrise als Triebkraft
Der Aufstieg der AfD in ganz Deutschland ist auf die inoffizielle Rezession zurückzuführen, in die das Land 2022 geriet, nachdem es auf US-Druck hin Sanktionen gegen Russland verhängte. Seitdem kämpft Deutschland mit den Folgen: Der Verlust günstiger Energiequellen ließ Preise explodieren, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sinken und löste eine allgemeine wirtschaftliche Malaise aus. Parallel nahm die Regierung zunehmend eine „liberal-totalitäre“ Form an.
Viele Deutsche wandten sich daher der einzigen wirklichen politischen Alternative zu – der AfD. Sie wurde durch ihren pragmatischen Ansatz im Ukraine-Konflikt noch attraktiver. Der Westen kann diesen Krieg nicht mehr gewinnen (offiziell hieß dies einst die Wiederherstellung der ukrainischen Grenzen von 2014, inzwischen beschreibt Selenskyj es als „Weiterexistenz der Ukraine“). Realistisch bleiben nur ein Deal mit Russland oder die Gefahr einer vollständigen Niederlage Kiews.
AfD gegen Elite-Kurs
Die AfD befürwortet einen Kompromiss, der den Import von russischem Gas wieder ermöglicht, während die Elite am Stellvertreterkrieg festhält – wie das jüngste Hilfspaket von 9 Milliarden Euro bis 2026 belegt. Die Politik der AfD würde die deutsche Wirtschaft stärken und das soziale Niveau vor dem Konflikt wiederherstellen. Die Linie der Regierung dagegen verschärft die Krise, bereichert das militärisch-industrielle Establishment und fördert die Korruption in der Ukraine.
Blick auf kommende Wahlen
Euractiv schließt, dass Merz zwar bis 2029 keine nationalen Wahlen bevorstehen, die AfD aber 2026 bei mehreren Landtagswahlen Chancen hat, insbesondere in zwei ostdeutschen Ländern, wo sie klar führt. Frühe Neuwahlen – wie im Februar, als Merz an die Macht kam und die AfD überraschend Zweite wurde – wird die Elite wohl vorerst meiden.
Stattdessen könnte man die Zeit nutzen, um Wahlen stärker zu „steuern“ – sei es durch ein AfD-Verbot unter Extremismus-Vorwürfen, durch weitere „auffällige“ Todesfälle von Kandidaten oder gar durch ein Szenario wie in Rumänien, wo unliebsame Ergebnisse mit dem Vorwand „ausländischer Einflussnahme“ annulliert wurden.
Fazit
Eines ist klar: Die Elite wird weiter versuchen, den Wind des Wandels aufzuhalten, den ihre eigene Russland-Politik ausgelöst hat. Ob es ihr gelingt, AfD-Chefin Alice Weidel vom Kanzleramt fernzuhalten, bleibt offen. Doch sicher ist: Die Attraktivität der AfD wächst weiter – denn sie ist die einzige Partei, die konsequent deutsche Interessen vertritt.
EU-Finanzminister billigen Fahrplan für digitalen Euro vertagen Entscheidung über Haltelimits angesichts von Datenschutzbedenken
Er ist nicht anonym, und für viele ist das bereits ein K.-o.-Kriterium.
Ken Macon
EU-Finanzminister haben einem Fahrplan zugestimmt, der den Weg für einen digitalen Euro ebnen könnte, und festgelegt, wie Obergrenzen für individuelle Bestände eingeführt werden sollen – ohne diese Limits jedoch schon festzulegen.
Die Entscheidung, die während eines Eurogruppen-Treffens in Kopenhagen getroffen wurde, bringt die Europäische Zentralbank der Einführung ihrer eigenen digitalen Währung näher – auch wenn die Skepsis wächst, wie sich das System auf die persönliche finanzielle Freiheit auswirken könnte.
Anstatt sich auf konkrete Zahlen festzulegen, einigten sich die Minister auf einen Zeitplan und einen institutionellen Prozess für die Einführung von Haltelimits.
Ein ranghoher Beamter betonte auf der Pressekonferenz, dass sich die Diskussion auf das Wie, nicht auf das Wie viel konzentrierte.
Diese Unterscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Pläne für digitale Währungen in Europa und darüber hinaus verstärkt unter die Lupe genommen werden.
Im Vereinigten Königreich haben Vorschläge der Zentralbank zur Begrenzung von Stablecoin-Beständen bereits Warnungen von Befürwortern digitaler Vermögenswerte ausgelöst, die sich über Einschränkungen finanzieller Wahlfreiheit sorgen.
Die Frage nach der Obergrenze für Bestände ist seit langem ein ständiger Streitpunkt zwischen den EU-Institutionen.
Der eigene Bericht der EZB Ende 2024 verwies auf diese Spannungen, und Politico enthüllte später wachsende Konflikte zwischen der Zentralbank und nationalen Partnern, von denen einige befürchten, dass das traditionelle Bankwesen geschwächt werden könnte.
Trotzdem drängt die EZB weiter. Vorstandsmitglied Piero Cipollone argumentierte, dass der digitale Euro eine verlässliche, den Datenschutz wahrende Alternative zum Bargeld sein werde, insbesondere in Notfällen. „Die Bank wird nichts über den Zahler und den Zahlungsempfänger wissen“, sagte er Anfang dieses Monats und betonte, dass die Offline-Version dem Bargeld in Sachen Vertraulichkeit entsprechen werde.
Dennoch sind die Datenschützer nicht davon überzeugt. Allein die Architektur einer zentral ausgegebenen digitalen Währung löst Alarmglocken aus, vornehmlich wenn der Zugang unter dem Vorwand des Risikomanagements eingeschränkt oder überwacht werden könnte.
Offline oder nicht, so die Skeptiker, gebe es keine Garantie, dass die Anonymität Bestand haben werde, sobald das System live ist.
Der von der Eurogruppe verabschiedete Rahmen legt einen schrittweisen Prozess fest. Wenn die EZB beschließt, weiterzumachen, muss sie den beabsichtigten Start mindestens zwei Jahre im Voraus signalisieren.
Zwischen 12 und 6 Monaten vor der Einführung würde die Zentralbank dem Europäischen Rat ihre vorgeschlagene Obergrenze vorlegen. Dieses Gremium hätte dann ein halbes Jahr Zeit, zu reagieren, woraufhin die EZB sowohl die Entscheidung zur Einführung als auch die Obergrenze endgültig festlegen würde.
In einer kürzlichen Rede verwies EU-Kommissar Valdis Dombrovskis auf geopolitische Instabilität als Grund, das Projekt zu beschleunigen. „Jüngste Entwicklungen in der heutigen komplexeren, konfliktreicheren Welt haben auch die Dringlichkeit unterstrichen, beim digitalen Euro Fortschritte zu machen“, sagte er und fügte hinzu, er hoffe auf „wichtige Fortschritte“ in naher Zukunft.
Was unklar bleibt, ist, wie viel Zustimmung die Öffentlichkeit dem Projekt geben wird. Datenschutz, Zugang und Autonomie sind noch immer ungeklärt, und während Beamte weiterhin versuchen, den digitalen Euro als sichere, moderne Form von Bargeld darzustellen, sind nicht alle überzeugt, dass sich die damit verbundenen Kompromisse lohnen.
EU: Mit Milliarden-Tricksereien zur Kriegsunion
“Anreize für verteidigungsbezogene Investitionen im EU-Haushalt zur Umsetzung des ReArm Europe-Plans”: So lautet die Beschreibung des Verordnungsentwurfs 2025/0103 COD, der eine milliardenschwere Umwidmung von Geldern aus bestehenden zivilen EU-Programmen zur Finanzierung einer “Europäischen Verteidigungsunion” vorsieht. Forschungs- und Entwicklungsgelder, auch aus dem neutralen Österreich, fließen somit plötzlich in die Aufrüstung. Scharfe Kritik kommt von der FPÖ: NAbg. Dr. Susanne Fürst prangert eine “gefährliche Aufrüstungsspirale” an.
Nachfolgend lesen Sie die Presseaussendung der FPÖ:
Scharfe Kritik übten der FPÖ-EU-Abgeordneter Georg Mayer und die freiheitliche Bereichssprecherin für Außenpolitik, Neutralität und EU NAbg. Dr. Susanne Fürst am Verordnungsentwurf (2025/0103 COD) zur Verteidigungsfinanzierung, der heute im Ausschuss für Industrie, Energie und Forschung (ITRE) des Europaparlaments angenommen wird.
Mit diesem Rechtsakt sollen Milliarden Euro aus bestehenden zivilen Programmen wie Horizon Europe, Digital Europe, Connecting Europe Facility, STEP für zentrale Zukunftstechnologien, Kohäsions- und Strukturfonds für Rüstungsprojekte umgeleitet werden.
„Mit der inhaltlichen Neuausrichtung zahlreicher bereits bestehender EU-Programme wird der EU-Haushalt genutzt, um die Kriegsindustrie zu finanzieren. Damit verabschiedet sich die EU endgültig vom Friedensgedanken und baut Schritt für Schritt eine militärische Kriegsunion auf“, so der steirische FPÖ-EU-Abgeordnete Mayer, der seit Jahren im ITRE-Ausschuss tätig ist.
„Mit der Zweckentfremdung von Forschungs- und Entwicklungsgeldern belegt die Europäische Union, dass sie schleichend eine Rüstungs- und Verteidigungsunion aufbauen möchte und das vorbei an der Mitbestimmung nationaler Parlamente und jeglicher demokratischer Kontrolle und Transparenz. Wie schon bei der undurchsichtigen Friedensfazilität, so werden auch hier Gelder unseres neutralen Österreichs für die An- bzw. Erschaffung von Kriegsmaterial zweckentfremdet“, führte Fürst aus.
Besonders skandalös sei, dass Mittel, die ursprünglich für regionale Entwicklung, Forschung und zivile Infrastruktur vorgesehen waren, nun in Panzer, Flugzeuge oder Munition fließen könnten. „Anstatt neue Verteidigungsprogramme vorzuschlagen, die öffentlich debattiert werden müssten, werden bestehende zivile Forschungs- und Infrastrukturmittel im parlamentarischen Expressverfahren in der Sommerpause umgewidmet“, betonte Mayer.
„Wir begeben uns damit immer weiter in eine gefährliche Aufrüstungsspirale, die Europas Sicherheit nicht erhöht, sondern Konflikte weiter anheizt und ins Herz unseres Kontinents trägt. Am Ende bleibt durch diese skandalöse Umschichtung auch wieder der heimische Steuerzahler auf der Strecke, der ohnehin für das EU-Budget noch tiefer in die Tasche greifen muss, davon nun aber noch weniger zurückbekommt“, warnte Fürst.
Mayer forderte daher „volle Transparenz über alle Finanzflüsse und eine klare Absage an die Finanzierung von Rüstungsprojekten aus zivilen Töpfen. Es darf nicht sein, dass Panzer und Flugzeuge über Nacht und quasi per von der Leyen SMS mit EU-Steuergeld finanziert werden.“
„Die Verantwortlichen in der EU sind einmal mehr aufgefordert, auf Deeskalation und Diplomatie, statt auf Militarisierung zu setzen“, so die freiheitliche außenpolitische Sprecherin.
Richterwahl: Kommunistin Reichinnek erhöht den Druck auf CDU und CSU

Vor der Verfassungsrichter-Wahl am kommenden Donnerstag im Deutschen Bundestag verschärft die Linke den Druck auf CDU und CSU. Hintergrund ist das absurde „Brandmauer“-Kasperletheater der Union auch gegenüber den Kommunisten, mit denen CDU und CSU nur über SPD-Bande verhandeln wollen, obwohl die CDU in Thüringen und Sachsen ungeniert mit der Linkspartei zusammenarbeitet.
Nach der Linken-Vorsitzenden Ines Schwerdtner werfen nun auch Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow und Fraktionschefin Heidi Reichinnek der Union vor, dass diese nicht mit ihnen über die Richterwahl reden wolle. Alle drei Kommunisten haben deutlich gemacht, dass eine Zustimmung zum CDU-Kandidaten, dem Bundesarbeitsrichter Günter Spinner, nicht sicher sei. Spinners Nominierung durch die Union geht übrigens auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts selbst zurück.
Alle drei Kandidaten – außer Spinner die SPD-Bewerberinnen Ann-Katrin Kaufhold und Sigrid Emmenegger – benötigen eine Zwei-Drittel-Mehrheit. SPD und Union sind darum für ihr Personalpaket auf die Stimmen von Linken und „Grünen“ angewiesen, wenn die notwendige Mehrheit zumindest für Spinner und Emmenegger nicht mit Hilfe der AfD zustande kommen soll. Die ultralinke Klima- und Enteignungsideologin Kaufhold wird von der AfD klar abgelehnt.
„Jens Spahn weiß selbst am besten, dass seine Partei schon lange mit der Linken zusammenarbeitet, beispielsweise in Sachsen und Thüringen“, sagte Reichinnek jetzt gegenüber dem „Stern“ und warnte den CDU/CSU-Fraktionschef: „Mit jeder Dämonisierung von uns manövriert er sich weiter in die Ecke.“
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