Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

UK-Regierung veröffentlicht erschreckende Zahlen über Todesfälle durch COVID-Impfstoffe: 1 von 310 Personen starb innerhalb von 48 Tagen nach Erhalt der Impfung

Die von der britischen Regierung veröffentlichten offiziellen Zahlen bestätigen, dass eine von 310 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis des Covid-19-Injektionsmittels erhalten haben, leider innerhalb von 48 Tagen gestorben ist.

Das Office for National Statistics (ONS) ist der größte unabhängige Produzent von amtlichen Statistiken im Vereinigten Königreich und das anerkannte nationale statistische Institut des Landes.

Am 8. September 2022 veröffentlichte das ONS einen unbemerkten Datensatz mit dem Titel „Characteristics associated with the risk of death involving coronavirus (COVID-19) among people receiving a booster vaccination, England: Januar bis März 2022“, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann.

Aus Tabelle 1 des ONS-Datensatzes geht hervor, dass zwischen Januar und März 2022 62.801 Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 eine dritte Dosis der Covid-19-Impfung erhalten hatten, bedauerlicherweise verstorben sind.

Aus demselben Datensatz geht hervor, dass zwischen dem Erhalt einer Auffrischungsimpfung und dem Tod der Person im Durchschnitt 48 Tage und 7 Wochen lagen.

Von den 62.801 Todesfällen wurden 4.781 als Covid-19-Todesfälle eingestuft.

Aus dem Datensatz geht nicht hervor, wie diese Zahlen im Vergleich zu den ungeimpften Personen aussehen, wohl aber aus einem anderen vom ONS am 6. Juli 2022 veröffentlichten Datensatz.

Aus dem Datensatz, der hier heruntergeladen und auf der ONS-Website hier aufgerufen werden kann, geht hervor, dass zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Mai 2022 9 von 10 Covid-19-Todesfällen auf die geimpfte Bevölkerung entfielen, und 91 % dieser Todesfälle waren unter den Dreifach-/Vierfachgeimpften.

Nach Angaben des ONS hatten bis zum 31. Dezember 2021 8 901 895 Männer und 10 671 705 Frauen eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum insgesamt 19.473.570 Menschen die Auffrischungsimpfung erhalten haben.

Ausgehend von der Tatsache, dass 62.801 dreifach Geimpfte innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen starben, bedeutet dies, dass einer von 310 Menschen, die bis zum 31. Dezember 2021 in England eine dritte Dosis der Covid-19-Injektion erhalten haben, leider innerhalb von 7 Wochen stirbt.

Bei diesen Zahlen sind andere Faktoren wie das Alter nicht berücksichtigt, aber es handelt sich immer noch um einen beträchtlichen Unterschied, der sehr besorgniserregend ist, wenn wir uns die tatsächlichen Sterblichkeitsraten pro 100.000 nach Impfstatus und Altersgruppe ansehen.

Diese Zahlen finden wir in Tabelle 2 desselben ONS-Datensatzes über Todesfälle nach Impfstatus.

Die folgenden beiden Diagramme zeigen die monatlichen altersstandardisierten Sterblichkeitsraten nach Impfstatus für Nicht-Covid-19-Todesfälle in England zwischen Januar und Mai 2022 für jede Altersgruppe –

Die offiziellen Zahlen bestätigen ungünstigerweise, dass die Sterblichkeitsrate pro 100.000 Einwohner in jeder einzelnen Altersgruppe in England am niedrigsten ist, wenn die Bevölkerung nicht geimpft ist. Und die Daten zeigen, dass sich die Kluft zwischen der ungeimpften und der geimpften Bevölkerung in Bezug auf die Sterblichkeitsraten von Monat zu Monat vergrößert.

Dies sind altersstandardisierte Zahlen. Die Tatsache, dass die Sterblichkeitsraten pro 100.000 Einwohner bei den Ungeimpften am niedrigsten sind, lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die Covid-19-Injektionen Menschen töten.

Das ist der traurige Grund, warum zwischen Januar und März 2022 in England einer von 310 Menschen innerhalb von durchschnittlich 48 Tagen nach der dritten Covid-19-Injektion ums Leben kam.

 „Allahu Akbar“-Terrorist kündigt in Brüssel Tat an – Staatsanwalt lässt in frei -„Die Geduld besiegter Völker“

Von Elmar Forster

Die Hintergründe dieses islamistischen Terrors machen fassungslos und sind rational kaum mehr zu erklären. Denn in ähnlicher Form sind sie zu Hunderten in den Willkommens-Ländern vorgefallen… Wir liefern eine kurzen Erklärungsansatz.

Ein Polizist getötet, zwei verletzt

Gestern Donnerstagabend wurden in Brüssel, in der Nähe des Nordbahnhofs, ein Polizist getötet und zwei weitere verletzt. Ein extremistischer Islamist hatte sie mit dem Ausruf „Allahu akbar!“ angegriffen. Der Messermann wurde schließlich von einem der Streifenpolizisten unschädlich gemacht.

Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt

Laut „La Libre Belgique“ (LlB) sei eine Untersuchung zu den Umständen des Anschlags eingeleitet. – so Sarah Durant, eine Sprecherin der Brüsseler Staatsanwaltschaft.

Der Vorfall wird von der Terror-Bundesstaatsanwaltschaft behandelt werden: „Angesichts des Profils des Verdächtigen beziehen sich die eingeleiteten Ermittlungen auf einen mutmaßlichen Terroranschlag“ – fügte die Zeitung hinzu. (mandiner)

Betroffenheits-Rhetorik

Somit aber, und zusammen mit der üblichen Betroffenheits-rhetorik, etwa durch die belgische Innenministerin Annelies Verlinden, scheint dann aber auch alles wieder den gewohnten Gang gehen zu können. Jene bezeichnete den Vorfall auf Twitter als ein „schreckliches Drama“ und sprach den Angehörigen des Opfers – wie immer in solchen Fällen – ihr Beileid aus.

Schlimmstenfalls werden noch Teddybären abgelegt werden.

Terrortat auf Polizeistation angekündigt – Staatsanwaltschaft belässt Täter auf freiem Fuß

Die Tragödie der Tragödie besteht darin: Der Täter soll nach Informationen von „LlB“ bereits zuvor auf der Polizeiwache vorgeladen worden sein. Nach seiner Anhörung hatte er angekündigt, dass er später am Tag Polizeibeamte angreifen würde. Darüber gibt es sogar eine offizielle Aufzeichnung auf der Polizeistation, die ihn danach wieder auf freien Fuß setzte.

Daraufhin richteten Polizeibeamte an die belgische Staatsanwaltschaft das Ansuchen, den späteren Messermann in psychiatrische Behandlung aufzunehmen. Ihr Antrag wurde vom erstinstanzlichen Richter abgelehnt.

„Die Tugend besiegter Völker ist die Geduld – nicht die Resignation.“           (Oswald Spengler)

Man kann – wie gesagt – dieses hundertfache Versagen westlicher Willkommensjustiz rational nur erklären, indem man dahinter die Übereinkunft mit einer (Soros-)Einwanderungs-Agenda erblickt und / oder aber auch die Resignation eines Europas, das sich in seinen Niedergang und in seine Eroberung durch Fremdkulturen aus dem arabischen und afrikanischen Raum ergeben hat.

Post-kolonialistischer Schuld-Komplex

Gespenstisch diesbezüglich aber eine historische Rückschau auf die ehemaligen Kolonial-Weltmächte, die jetzt in einem Schuldkomplex ihren eigenen Niedergang zelebrieren:

 „Vor 100 Jahren haben manche richtig gesagt: Wir werden bei der Bestattung derjenigen dabei sein, die uns zu Grabe tragen wollten.“ (Orbán) – „Heute gibt es keine Tschechoslowakei, kein Jugoslawien und keine Sowjetunion, kein britisches, kein französisches Reich mehr. Und was von ihnen übriggeblieben ist, dreht sich jetzt in der multikulturellen Umklammerung ihrer rachsüchtigen Kolonien.“

Hintergründe der Flüchtlingskrise

UM-Autor Elmar Forster hat diesbezüglich mehrere Tiefen-Analysen vorgelegt:

Archaische Multikulti-Verbrechen – Sehnsucht nach dem „Herz der Finsternis

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Rackete, Thunberg, Merkel, Hitler: Noch einmal den Erlöser spielen…

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Die Perversion des Feminismus: Pussy-kratismus, Exotismus

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Waren Merkel und Konsorten nur Schlafwandler der Weltpolitik?

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517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampgane verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>


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Schikane: 20 Polizisten durchsuchen bayerische AfD-Landtagsfraktion

Schikane: 20 Polizisten durchsuchen bayerische AfD-Landtagsfraktion

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Die CSU in Bayern gerät offenbar in Panik: Angesichts der wachsenden Erfolge der AfD kurz vor der Landtagswahl versucht die Söder-Partei mithilfe der ihr unterstellten Behörden mit immer zweifelhafteren Methoden, die bayerische AfD zu beschäftigen. 20 Polizisten im Beisein dreier Staatsanwälte durchsuchten am Donnerstagvormittag mit Genehmigung des Landtagsamt – als Präsidentin des Bayerischen Landtags fungiert […]

Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft

Kritik an Kirchen-Geld für Schwulen-Parade: Finnischer Politikerin droht Haft

Die frühere finnische Innenministerin und langjährige Parlamentarierin, Päivi Räsänen, stellte 2019 in einem Posting auf Instagram das Kirchen-Sponsoring von LGBTQ-Paraden (Gemeinschaft der Schwulen, Lesben, Trans und Queer) in Frage. Die Generalstaatsanwältin Finnlands, Raija Toiviainen betrachtet das als „Straftat“ und stuft dieses sogar als rechtsextrem ein. Räsänen steht im November deshalb und wegen einer 2004 veröffentlichten Broschüre über die christliche Ehe vor Gericht. Der Vorwurf: Anstiftung zu Intoleranz und Hass gegen eine Minderheit. Toiviainen ist Verfechterin der „Identitätspolitik“.

Kirche finanziert Pride-Parade

Bei einer Verurteilung drohen der Politikerin bis zu zwei Jahre Haft. Sie äußerte sich bereits als aktive Politikerin kritisch über die Homoehe, diese sei nicht mit dem christlichen Glauben vereinbar. Zudem bezeichnete sie gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich als schlechte Eltern, was zu einer Welle von Kirchenaustritten bei der evangelisch-lutherischen Kirche führte.

2019 postet Räsänen: „Die Kirche, der ich angehöre, hat bekannt gegeben, dass sie offizieller Partner von SETAs Helsinki Pride 2019 ist. Wie passt die Lehre der Kirche, die Bibel, zu einer Vorstellung, in der Scham und Sünde zu einer Quelle des Stolzes erhoben werden?… „. Dazu stellte sie den zugehörigen Abschnitt der Bibel auf die Seite. Sie betonte auch, ihre Kritik gelte nicht der LGBTQ-Gemeinschaft, sondern der Kirchenführung.

Präzedenzfall mit Folgen

Ihr Fall beschäftigt seit drei Jahren die finnische Staatsanwaltschaft. Er könnte beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen und einen, für die ganze Welt wirksamen Präzedenzfall, schaffen. Sollte sie vor Gericht verlieren werde das auch die Religionsfreiheit in anderen westlichen Ländern beeinträchtigen, ist Räsänen überzeugt. LGBTQ-Gruppen seien über Ländergrenzen hinweg gut vernetzt. Sie werden versuchen, dasselbe in anderen Ländern Europas zu erreichen.

Räsänens Rechtsbeistand ist die „Alliance Defending Freedom International“ (ADF), eine Organisation christlicher Anwälte. Räsänen erhält auch Unterstützung von konservativen Christen in Finnland und auf der ganzen Welt. Um ihren Fall herum wurde ein Verband zur Verteidigung der Meinungs- und Religionsfreiheit gegründet. In den USA forderten zehn Professoren Sanktionen gegen die Generalstaatsanwältin, die Räsänen sogar falsche Aussagen unterstelle.

13 Stunden Polizeiverhör

In Ungarn wurde sogar für die Politikerin demonstriert. Aus Osteuropa erhalte sie große Unterstützung, sagte Räsänen. Dort erinnere man sich noch daran, wie die Kommunisten Menschen verhörten, wenn sie aus der Bibel zitierten. Jetzt sei es ihr so ergangen: Die finnische Polizei habe sie dreimal – und insgesamt 13 Stunden lang – in der Sache verhört.

Sie könne nicht glauben, dass ihre religiöse Überzeugung sie ins Gefängnis bringe. Sie habe niemanden bedroht, verleumdet oder beleidigt. Ihre Aussagen seien auf den Lehren der Bibel über Ehe und Sexualität begründet. Sie werde ihr Recht auf Religions- und Redefreiheit verteidigen, damit nicht auch andere dieses Recht verlieren.

Unlängst schockierte der Fall eines christlichen Lehrers in Irland, der sich wegen seines Glaubens dem LGBTQ-Diktat nicht fügen wollte:

Gefahr für Meinungsfreiheit

Sie lasse sich nicht einschüchtern. Je mehr Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger werde der Raum für Meinungsfreiheit. In einem Interview mit The Federalist sagte die Politikerin im Sommer: „Wenn wir das Geschlechtersystem und das Ehesystem zwischen einem Mann und einer Frau brechen, bringt das gefährliche Folgen, vor allem für Kinder”. Der „Federalist“ beschreibt Räsänen als Mutter von fünf Kindern und Großmutter von 10 Enkeln, die „keine Abtreibung in Anspruch nahm um gleichzeitig zwei Karrieren zu machen“. Eine als Internistin und eine als Politikerin.

Staatsanwältin: “Rechtsextrem”

Mit dem brisanten Fall samt verschiedenen Etappen des Rechtsfalls befasst sich nun auch das aktuelle Buch der JournalistinToimittaja Danielle Mietissen. Daraus geht hervor, dass die Polizei die Ermittlungen ohne Anklageerhebung abschloss, die Staatsanwaltschaft aber den Fall wieder aufnahm, obwohl die Anklage vom Bezirksgericht abgelehnt wurde. Stein des Anstoßes sind das Instagram-Posting, Aussagen der Politikerin in einer Talkshow und ihre 2004 von der Lutherstiftung veröffentlichte Broschüre „Mann und Frau – Er schuf sie“.

Finnlands Generalstaatsanwältin will das in sechs Sprachen übersetzte Booklet verbieten. Sie ist zudem der Meinung, im vorliegenden Fall treffe Rechtsextremismus mit extremen Christentum zusammen. Seit 2017 ist in Finnland die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die eingetragene Partnerschaft gibt es bereits seit 2002.

Dass Personen wegen Kritik an den Auswüchsen der “LGBTQ”-Agenda sogar von der Justiz verfolgt werden, ist längst kein Einzelfall mehr:

Wann kommt die Chips – Krise ?

Wann kommt die Chips – Krise ?

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von Hans Hofmann-Reinecke

Bei lebenswichtigen Ressourcen darf die Wirtschaftspolitik das Land nicht in die Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten manövrieren. Eine Reihe mutwilliger oder dilettantischer Fehlentscheidungen hat uns in die Abhängigkeit von russischem Gas getrieben. Der Ausweg aus dieser Abhängigkeit wird für das Land sehr teuer und schmerzhaft werden.

Es bahnt sich möglicherweise eine neue Misere an, die uns in noch größere Schwierigkeiten bringen könnte.

Ein elektrischer Schalter

Dazu einige technische Erklärungen.

Vor einem dreiviertel Jahrhundert machten drei amerikanische Physiker eine Erfindung, welche die Welt vielleicht mehr verändert hat als das Rad: sie erfanden den Transistor [Transfer-Resistor, also Fernschalter]. Das ist so etwas wie ein elektrischer Schalter ohne bewegliche Teile. Der wird dann nicht durch einen kleinen Kipphebel bedient, sondern seinerseits durch Elektrizität. Durch die intelligente Kombination solcher Transistoren kann man Schaltkreise schaffen, die zwei unterschiedliche Zustände einnehmen können, sagen wir 0 und 1.

Diesen 0 oder 1-Zustand kann man als Information interpretieren, man nennt ihn ein „Bit“. Es ist möglich, so ziemlich alle Informationen, mit denen wir konfrontiert werden, durch eine mehr oder weniger große Anzahl solcher Bits auszudrücken. Interpretieren wir die Bits etwa als Bildpunkte, dann kann man durch eine Million davon schon eine vernünftige schwarz-weiß Photographie darstellen.

Aus Transistoren kann man auch noch anderen Vorrichtungen aufbauen, so genannte Prozessoren, welche auf besagte Informationen zugreifen und sie nach bestimmten Regeln bearbeiten. Eine Sequenz solcher Regeln wird Programm genannt und deren Schöpfer sind offensichtlich die Programmierer.

Je kleiner desto besser

Transistoren hatten ursprünglich etwa die Größe eines Zündholzkopfes. Wenn man große Mengen an Information bearbeiten will, dann braucht man eine sehr große Anzahl an Transistoren, und da kommt man, selbst bei dieser relativ kleinen Abmessung, schnell an technische Grenzen.

Es gelang dann, die Transistoren immer kleiner zu machen, und viele davon, gemeinsam mit ihren Verknüpfungen, auf einem Kristall aus Silizium entstehen zu lassen. Gegenwärtig ist man in der „4-Nanometer (nm)-Technologie“ angekommen, d.h. die Transistoren und Leiterbahnen, die sie verbinden, sind nur vier nm breit. Ein nm ist ein Millionstel Millimeter und auf einer Breite von 4 nm haben gerade noch 20 Siliziumatome nebeneinander Platz. Auf einer Fläche von einem Quadratmillimeter (die ist etwa so groß ▪) kann man mit dieser Technologie Milliarden von Schaltkreisen unterbringen. So kann unser Smartphone dann Hunderte von Selfies und viele andere wichtige Daten speichern.

Die Miniaturisierung brachte viele Vorteile: geringen Verbrauch des teuren Rohmaterials, höhere Rechengeschwindigkeit, mehr Speicherkapazität, weniger Stromverbrauch, Integration vieler unterschiedlicher Funktionen und geringen Platzbedarf im Endprodukt, wo der Chip letztlich seine Arbeit tun soll. Der Chip, das ist das beschriebene mikroskopische Stück Silizium samt seiner makroskopischen Verpackung und diesen vielen Beinchen, die den Kontakt zum Rest der Welt herstellen.

Kein Kinderspiel

Die Herstellung dieser Chips ist extrem kompliziert. Zunächst muss das Layout geschaffen werden, sozusagen der Stadtplan für die Millionen von mikroskopischen Straßen, Kreuzungen und Ampeln. Das stellt vermutlich die höchsten Anforderungen an Intelligenz, die der Homo Sapiens je konfrontieren musste. Er schafft ja gewissermaßen den Schaltplan für ein kleines künstliches Gehirn.

Die anschließende Fertigung des Chips gemäß besagtem Plan muss dann überaus genau durchgeführt werden, etwa auf die Abmessung eines Atoms genau. Das ist nichts für Menschenhände. Diese Aufgabe wird zu 100% an Roboter übertragen, die allerdings zuvor von Menschen angelernt werden mussten. Wie lange brauchen diese pfiffigen Roboter dann bis ein Chip fertig ist? Eine Sekunde? Eine Stunde? Nein, 85 Tage! Aber in der Zeit machen sie sehr viele gleichzeitig.

Wie wir wissen, gibt es kaum noch etwas ohne Chip; ein modernes Auto hat angeblich um die 1000 davon und eine Küchenwaage hat zumindest einen. Der globale Chip-Markt hat ein Volumen von ca. 550 Mrd. US$ jährlich, das sind $70 pro Kopf der Weltbevölkerung! Es handelt sich offensichtlich um ein sehr attraktives, krisensicheres Geschäftsfeld – aber es ist auch extrem anspruchsvoll.

Um solch ein Fertigung aufzubauen und zu betreiben muss man sich den Standort gut aussuchen. Man braucht eine perfekt funktionierende Infrastruktur mit 100% sicherer und preiswerter Stromversorgung, und man braucht Nachwuchs, dessen kognitive Veranlagung von klein auf gefördert und trainiert wurde. Das heutige Deutschland wäre vermutlich keine gute Wahl. Mit Strom aus Windmühlen wäre das schwierig, und mit Abiturienten, deren Kernkompetenz die gendergerechte Rechtschreibung ist, die dafür aber nicht wissen, was der Dreisatz ist, hätte man keine Chance.

Man muß sich den Standort also nach dem Ranking gemäß PISA-Studie aussuchen, und da landet man in Ostasien.

Nancy in China

Anfang August besuchte Nancy Pelosi, die Sprecherin des US-Repräsentantenhauses, die Insel Taiwan. Das Land hat etwa so viele Einwohner wie die ehemaligen Ingenieurs-Hochburgen Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam, hat aber heute bei der Pflege seiner intellektuellen Ressourcen eine bessere Hand: in der PISA-Studie / Mathematik landet man dort im globalen Ranking auf Platz fünf.

Nancy hatte dort auch ein Treffen mit einem Gewissen Mark Liu, dem Präsidenten der Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Diese Firma hat 55% Anteil an der weltweiten Produktion kundenspezifischer Chips. Auf dem zweiten Platz liegt Samsung Electronics in Korea, dann kommt noch eine weitere Taiwanesische Firma. Doch damit nicht genug. Enthalten in dem erwähnten 55% Anteil sind 90% der weltweit verkauften Chips der neuesten Generation!

Es ist nicht auszumalen, was geschähe, wenn TSMC seine Lieferungen einstellen würde. Zum Bau eines $50.000-Autos könnte dann so ein Teil für zwei Dollar fehlen. Weltweit würden die Fließbänder stillstehen, von denen noch gestern Kaffeemaschinen, Fernseher und Laptops rollten. Während der Corona-Krise gab es schon einen Vorgeschmack auf eine solche Situation.

Den Chiphahn zudrehen

Der Einsatz dieser verdammten Chips in fast jedem technischen Produkt hat die Weltwirtschaft de facto in die Anhängigkeit von zwei oder drei Firmen gebracht, welche auf einer Insel angesiedelt sind, die von der kommunistische Partei Chinas beansprucht wird. Würde China seine mehr oder weniger deutlichen Drohungen wahr machen, dann hätte es endgültig die totale wirtschaftliche Weltherrschaft errungen. Der Rest der Welt wäre ab dann nicht nur auf die konkurrenzlos billigen Massenwaren vom Smartphone bis zum Plüschtier angewiesen, sondern auch auf die Lieferung dieser verfluchten unverzichtbaren Chips. Und so wie Russland seine Gasleitungen könnte China dann seine Chipleitungen in den Rest der Welt nach Belieben auf- und zudrehen.

Und während man bei Gas noch die Chance hat, es etwa durch Öl zu ersetzen oder einen anderen Lieferanten im nahem Osten zu finden, wäre das bei Chips erst einmal nicht möglich. Der Aufbau solch einer Fertigungsanlage auf der grünen Wiese würde sehr, sehr lange dauern, falls es denn überhaupt gelingt.

Und deswegen regte Nancy Pelosi in ihrem Gespräch mit Mark Liu an, er solle sich doch überlegen, ob seine Firma nicht vielleicht ein oder zwei Fertigungsstätten in den USA errichten möchte. Man macht sich in den USA offensichtlich keine Illusionen, dass man ohne das Taiwanesische Knowhow und deren Patente eine konkurrenzfähige Chipfertigung aufbauen könnte. Hoffentlich denkt Herr Liu nicht zu lange darüber nach, damit das Geschäft noch vor Tag X abgeschlossen sein kann. Eile ist geboten, denn von Nancys Besuch in Taiwan war Mr. Xi „not amused“.

Vielleicht haben ja die deutschen Geheimwaffen Claudia und Annalena eine ähnliche Charmeoffensive mit demselben Anliegen bei TSMC geplant. Dafür könnten die beiden den Kniefall des Wirtschaftsministers von Katar schon mal einüben.

Dieser Artikel erschien zuerst im Blog des Autors Think-Again. Sein Bestseller „Grün und Dumm“ ist bei Amazon erhältlich.

Ein tollkühner Böhmermann oder ein staatlich bereitgestelltes Leak

Ein tollkühner Böhmermann oder ein staatlich bereitgestelltes Leak

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Ende Oktober 2022 sorgte der Entertainer Jan Böhmermann in seiner Sendung für einen Knaller: Er will „geleakte“ NSU-Dokumente, die eigentlich für Jahrzehnte der Geheimhaltung unterliegen sollen, öffentlich gemacht haben, also gegen den Willen der hessischen Landesregierung, was Geheimnisverrat wäre. Das wäre ein unerlaubter Schlag in die Nieren. Denn bisher wurde behauptet, die Veröffentlichung der Prüfberichte über NSU-Zusammenhänge in Hessen würde die Staatssicherheit gefährden, dem Wohl des Landes, also in erster Linie der Landesregierung. Wenn das so wäre, dann wäre jetzt der Teufel los. Alle bezahlten und unbezahlten Staatsfürsorger würden nach dem Scharfrichter rufen, das berühmte scharfe Schwert der Demokratie hochhalten. Doch die Empörung war auffallend sanft bis lau. Von Wolf Wetzel

Ich möchte es vorwegnehmen: Es wird kein Interesse daran geben, die Quelle dieses Geheimnisverrats herauszubekommen. Alles spricht dafür, dass dieser „geleakte“ NSU-Prüfbericht aus amtlichen Quellen zugespielt wurde und Jan Böhmermann nichts riskiert, sondern sich als Transmitter verdient gemacht hat.

Ab da wird es dann doch noch einmal richtig spannend.

Aber nun alles der Reihe nach.

2011

Nachdem sich die neonazistische Terrorgruppe „NSU“ Ende 2011 selbst bekannt gemacht hatte, ging eine Aktenvernichtungswelle („Operation Konfetti“) durchs Land, wie dies in diesem Ausmaß noch nicht passiert war. Tausende von Akten, die einen Bezug zum NSU, zur Rolle der V-Leute im NSU-Netzwerk und die Verwicklung des Geheimdienstes darin hatten, wurden vernichtet, auf Landes- und Bundesebene, bei Polizei- und Geheimdienststellen.

Denn es sollte beides gelingen, ohne schwere Schädigungen: Das kanzlerische Versprechen, alles lückenlos aufzuklären und gleichzeitig alles verschwinden zu lassen, was dies ermöglichen könnte. Das war nicht ganz so einfach.

Ganz besonders schwierig gestaltete sich das im Mordfall in Kassel 2006, bei dem der Internetcafebesitzer Halit Yozgat mit zwei Schüssen im Kopf um die Mittagszeit ermordet wurde. Was jahrzehntelang dem kriminellen ausländischen Milieu zugeschrieben wurde, wurde nun – über Nacht – als neonazistisches Verbrechen „aufgeklärt“, der neunte Mord an Migranten. Eine Mordserie, die man bis 2011 als „Döner-Morde“ ausgab.

Begangen haben sollen es die beiden uns bekannt gemachten NSU-Mitglieder Böhnhardt und Mundlos. Diese geradezu sagenhafte Aufklärung hatte nur ein paar schwere Webfehler, um es ganz milde zu formulieren: Denn man musste dafür polizeiliche Ermittlungsgrundsätze und – methoden auf den Kopf stellen bzw. ausschalten.

Dazu gehörten die anfangs hervorragende Ermittlungsarbeit der SOKO Café. Die Tatumstände und die Tatortanalyse führten die Spur zu einem Verdächtigten, der im Internetcafé einen Alias-Name benutzte und im wirklichen Leben Andreas Temme heißt, Verfassungsschutzmitarbeiter in Kassel war … und u.a. Neonazis als V-Leute führte:

Temme, sein Vorgesetzter und eine Kollegin im Kasseler Büro des hessischen Verfassungsschutzes führten um das Jahr 2006 mindestens sieben V-Personen in der Kasseler Neonaziszene. Von diesen ist bislang nur Benjamin Gärtner namentlich bekannt geworden.“ (EXIF vom 1. März 2020)

Da alle anderen Besucher zur Tatzeit nicht in Frage kamen, konzentrierten sich die Ermittlungen auf Andreas Temme und sein dienstliches und privates Umfeld. Wochenlang observierte man dieses, von seiner Frau bis hin zu hohen Angestellten des hessischen Verfassungsschutzes, die sich rege, besorgt und schützend austauschten und dabei auch eine Autobahnraststätte als Treffpunkt nutzten. Sie trugen also all das zusammen, was am Ende der „Ermittlungen“ auf der Strecke bleiben sollte. Man behauptete, dass die Täter die beiden NSU-Mitglieder gewesen seien und dass es keine Verbindungen, Kontakte oder gar Zuarbeiten aus dem hessischen NSU-Netzwerk gab.

Das sprach zwar allem Hohn – eben auch all dem, was die anfänglichen Ermittlungen an schweren Verdachtsmomenten gegen Andreas Temme gesammelt hatten. Dazu gehörte die ausgesprochen rassistische Gesinnung des Andreas Temme, sein Duz-Kontakte zum Benjamin Gärtner, der zur neonazistischen Kameradschaft Kassel gehörte und den er am Tattag zweimal angerufen hatte – einmal vor dem Mord, einmal danach.

Diese haarstäubenden Widersprüche ließen sich nicht ganz aus der Welt schaffen. Also beauftragte der damalige Innenminister Boris Rhein (CDU) das Landesamt für Verfassungsschutz, einen Prüfbericht zu erstellen, unter der Fragestellung, welche Verbindungen zwischen dem NSU und der Neonaziszene in Hessen festzustellen sind.

Das macht immer Sinn, diejenigen damit zu beauftragen, etwas aufzuklären, was man ihnen vorwirft.

2013

In diesem Jahr war der Prüfbericht erstellt und wurde sofort wieder kassiert und „überarbeitet“. Dieser bekam bereits eine Sperrfrist von 90 Jahren, bis 2103.

2014

Ein Jahr später hatte man die Version, die man auch „veröffentlicht“ haben wollte. Sie wich an markanten Stellen von der ersten Version ab, obwohl es dafür keine nachvollziehbaren Gründe gab. Diese finale Fassung bekamen ein paar ausgesuchte Parlamentarier zu sehen, mit der Verpflichtung, darüber nicht zu berichten. Als der Landesregierung klar wurde, dass man selbst den finalen Prüfbericht nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte, erklärte man ihn – zum Wohle des Landes und der Wahrung von Staatsgeheimnissen für 120 Jahre geheim.

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Diese panische Angst, dass zu Lebzeiten (von Beteiligten) etwas herauskommen könnte, was der offiziellen Version widerspricht, war zum Greifen nahe. Sie war aber auch nicht aus der Luft gegriffen: Denn nicht nur Mord, sondern auch Beihilfe zu Mord verjährt nicht. Wer also einen stillen Zusammenhang zwischen haarsträubenden Ermittlungsergebnissen und 120 Jahre Friedhofsruhe sehen will, der liegt nicht falsch.

Eine dritte Version

Selbstverständlich gab Jan Böhmermann die Quelle seiner Sensation nicht preis. Vorsichtshalber räumte er ein, dass man abermals einiges geschwärzt habe, also alles, was die Arbeit des Verfassungsschutzes gefährden könnte, wozu auch und gerade V-Leute gehören, die im NSU-Netzwerk in Hessen aktiv waren. Damit ist der Bericht bereits in relevanten Teilen unbrauchbar. Aber Jan Böhmermann und sein Quellengeber haben anderes im Auge gehabt, als die offizielle Version zu demontieren.

Denn alles, was man jetzt „geleakt“ lesen kann, ist Pillepalle, für den man weder einen Verfassungsschutz, noch einen Jan Böhmermann braucht. Es geht hier eben nicht um Aufklärung. Denn genau das Gegenteil davon beweist dieser abermals frisierte Prüfbericht.

Wenn das wirklich das Ergebnis ist, dann handelt es nicht um einen Prüfbericht, sondern um ein Gefälligkeitsgutachten. Nochmals will der Prüfbericht feststellen, dass es keine NSU-Verbindungen nach Hessen gab. Außerdem findet man nichts darin von der Rolle des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme als V-Mann-Führer von der Neonaziquelle „Gemüse“.

Wenn also in diesem „geleakten“ Prüfbericht weniger steht, als man schon längst weiß, dann fragt man sich, was also eine Geheimhaltung auch nur von einem Jahr rechtfertigt?

Der Grund könnte ein anderer sein: Die Führungsebene im hessischen Verfassungsschutz weiß, was alles nicht drinsteht und macht dies unfreiwillig durch die eklatanten Lücken im Prüfbericht kenntlich. Ein Prüfbericht, der mehr als eine Farce ist, sondern eben auch ein Dokument fortgesetzter Täuschung.

Denn alle im Verfassungsschutz Hessen wissen zum Beispiel, welch hervorragende Arbeit die SOKO Café zu Beginn ihrer Ermittlungen gemacht hat, als sie Andreas Temme und Beschützer wochenlang observierten. Wo sind die Observationsberichte? Wo ist die interne Auswertung? Wo sind die Protokolle über Treffen zwischen Andreas Temme und hochrangigen Verfassungsschutzmitarbeitern?

Vor lauter Alibi-und Verdeckungsarbeit ist Jan Böhmermann & Co. ein nicht unerheblicher Fehler unterlaufen. Das hat Thomas Moser, den ich wegen seiner Genauigkeit und Hartnäckigkeit sehr schätze, herausgearbeitet. Es geht um die Person Stephan Ernst, den man als Brücke(nkopf) zwischen dem ersten Mord in Kassel 2006 und 2019 verstehen kann.

Je nach Opportunität und politischen Umständen lässt man ihn verschwinden bzw. auftauchen:

In einer ‚ersten Version‘ des Berichtes soll der Name Ernst an 11 Stellen vorkommen, in der „finalen Version“ aber an keiner Stelle. In der ‚Böhmermann‘-Version taucht der Name jetzt 5-mal auf.“ (s.o.)

Dasselbe passiert mit dem Umfeld von Stephan Ernst, dem V-Mann-Führer Andreas Temme und dem Neonazi und Spitzel Benjamin Gärtner (alias „Gemüse“):

Der Name des Ex-Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme, der beim neunten NSU-Mord in Kassel zur Tatzeit am Tatort war und der auch mit Ernst dienstlich befasst war, soll in der ersten Version an zwei Stellen auftauchen, in der finalen an sechs Stellen. In der Böhmermann-Version taucht er jetzt 9-mal auf. Der Name von Temmes Quelle Benjamin G. soll in der ersten Version 19-mal vorkommen, in der finalen 6-mal, tatsächlich taucht er jetzt 11-mal auf.“

2022

Stellt sich also die Frage, warum gerade jetzt dieser manipulierte Prüfbericht veröffentlicht wurde. Man kann feststellen, dass es keinen öffentlichen Druck dafür gab. Im Prinzip kam jeder Irrsinn durch. Der minimale öffentliche Druck war geradezu eine Einladung, so weiterzumachen, wenn es nicht zu einem Ereignis gekommen wäre, das im Apparat selbst für mächtig Unruhe gesorgt hatte.

Es geht um den Mord an dem CDU-Regierungsdirektor Walter Lübcke 2019 … in Kassel. Kassel …Kassel, da war doch etwas .. vor 13 Jahren: Mit dem Mord an Walter Lübcke kam einiges von dem an die Oberfläche, was der Verfassungsschutz und die hessische Landesregierung bis dahin unter den Teppich kehren wollten. Denn für einen rassistisch motivierten Mord braucht es keinen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die aus Thüringen anreisen. Denn genau aus jenen Strukturen, die im Prüfbericht geleugnet werden, kamen die Mörder bzw. diejenigen, die den Mord begrüßten und ermöglichten.

Und erst jetzt schließt sich der Kreis, warum dieser „Prüfbericht“ für diese staatsinterne Auseinandersetzung wichtig ist und einen Hinweis an jene gibt, die diesen sehr wohl verstehen.

Im Prüfbericht tauchte zum Beispiel der Name Stephan Ernst auf, also jener Mann, der als Mörder von Walter Lübcke verurteilt wurde. Dass er in der letzten/dritten Version doch wieder auftaucht, fünfmal, macht Sinn, denn für jeden Insider besagt dies, dass man ihn bereits 2013 als wichtige Figur in neonazistischen Strukturen gekannt hatte. Jeder Insider weiß, dass die Behauptung, ausgerechnet ein solch wichtiger Neonazi sei rechtzeitig vom „Schirm“ gerutscht, eine haarsträubende Täuschung ist. Denn die geheimdienstliche „Erkenntnis“, Stephan Ernst habe sich ins Private zurückgezogen ist eine blanke Lüge, die nur die Frage zudecken soll, warum so jemand vom „Schirm“ rutschen kann/soll?

Es gibt noch eine weitere Besonderheit, die erklären kann, warum dieser „Prüfbericht“ geschickt in der Öffentlichkeit platziert worden ist.

Thomas Moser schreibt dazu:

Auffällig in der Auflistung von Personen, Objekten und Ereignissen im vorliegenden Bericht ist das gehäufte Vorkommen von Waffendelikten: illegaler Waffenbesitz, Schießübungen im Ausland, der Schweiz, Frankreich und vor allem immer wieder Tschechien. In Tschechien sind die Vorschriften lax, Munition kann heimlich eingesteckt und mitgenommen werden, indem sie einfach als verschossen deklariert wird. Im LfV, kann man weiter lesen, seien die entscheidenden Hinweise aber „in der Regel nicht bearbeitet worden“. (S. 55)

Dort kann man also nach wie vor ungeschwärzt lesen, dass der Verfassungsschutz wusste, dass sich Neonazis in Hessen bewaffnen und man diesen Vorgang nicht weiter verfolgt habe. Das ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Stellen Sie sich vor, der Verfassungsschutz würde mitbekommen, dass sich Dutzende von Autonome bewaffnen … und der Verfassungsschutz würde wohlgefällig nicken und alles mit einer Aktennotiz begraben?

Wenn aber das genau das nicht geschehen ist, man also sehr wohl wissen wollte, wo die Waffen landen, wer an Schießübungen teilnimmt, und was mit den Waffen unternommen werden soll, dann führt die Spur zum Mord an Walter Lübcke!

Dann stellt sich wieder die Frage, was hat der Verfassungsschutz unterlassen bzw. ermöglicht? Welche Waffe aus welchen Beständen hat Stephan Ernst benutzt?

Titelbild: Screenshot ZDF

Quelle und Hinweise:

Gesundheitsdatenschutz ade – automatische digitale Patientenakte für „Jedermann“

Das Unternehmen Gematik hat die automatische Installation einer digitalen Patientenakte für jeden gesetzlich Versicherten in Deutschland beschlossen. Bis dato musste die Akte aktiv beantragt werden.

Künftig soll gelten, dass nur von den Bürgern, die der E‑Akte aktiv widersprechen, keine Gesundheitsdaten gesammelt werden können.

Booster für medizinische Digitalisierung Deutschlands

Gematik, eine „Nationale Agentur für Digitale Medizin“, hat es sich gemäß Selbstauskunft zum Ziel gemacht, den Prozess der medizinischen Digitalisierung in Deutschland entschlossen voranzutreiben. Laut Gematik handelt es sich um den „nächsten Quantensprung in der Entwicklung der Medizin“.

„Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung medizinischer Daten beflügelt die Forschung, revolutioniert Therapien und sorgt dafür, dass wir immer gesünder, länger und besser leben“, erläutert man seitens Gematik.

Das Unternehmen, das vom Gesundheitsministerium mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragt wurde, wird von Markus Leyck Dieken geleitet.

Wie der Website der Gematik zu entnehmen ist, hat sich Dieken „als Manager in der Pharmabranche bei verschiedenen Unternehmen einen Namen gemacht“. Unter anderem habe er als Medical Director Europe Central die dänische Pharmafirma Novo Nordisk „zum Marktführer für Diabetestherapie geführt“ und für das kalifornische Biotech-Unternehmen InterMune die „erste Europa-Niederlassung eingerichtet“. Als Vorsitzender der Geschäftsführung habe er die Teva-Ratiopharm-Gruppe „erfolgreich zur digitalen Innovation geführt“.

Regierungsauftrag erfüllt

Gematik wurde von der Bundesregierung mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragt. Am 7. November beschloss die Gesellschafterversammlung des Unternehmens, für alle gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) einrichten zu lassen, wie auch die Berliner Zeitung berichtet.

Bisher gelte für die Einrichtung einer ePA noch das sogenannte Opt-in-Verfahren. Dabei würden nur von jenen Patienten Daten in einer digitalen Sammelakte angelegt, die sich aktiv um die Installation der Akte bemühen würden. Dies scheint nun für die Ampel und ihren „übereifrigen“ Gesundheitsminister nicht genug zu sein.

Bei dem nun von der Bundesregierung und der Gematik neu beschlossenen Opt-out-Verfahren werde zukünftig automatisch für jeden Patienten eine ePA erstellt werden, außer man würde Widerspruch dagegen einlegen.

Die Gematik teilte diesbezüglich mit, „wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen.“

Nach Informationen des Ärzteblatts ist das Scheitern des freiwilligen Anmeldens der Grund für den Kurswechsel. Beim bisherigen Opt-in-Konzept hätten sich weniger als ein Prozent der 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland für eine ePA entschieden.

Aus der Gematik-Beschlussvorlage gehe auch hervor, an welchen Stellen des Opt-out-Verfahrens die Versicherten widersprechen könnten, erläuterte das Handelsblatt betreffend des Verfahrens. Dabei solle es vier Entscheidungsstufen geben, bei denen man jeweils Widerspruch erheben kann.

Gesundheitsdaten ohne „Daten-Schutz“ abrufbar

Sofern Versicherte nicht vorher widersprechen, werde in der ersten Stufe automatisch eine ePA für jeden Patienten angelegt und bereitgestellt. In der zweiten Stufe könne der behandelte Arzt die E‑Akte mit Patientendaten füllen, sofern kein Widerspruch vorliegt. In der dritten Stufe könnten die Daten durch andere Ärzte eingesehen werden, und in der vierten Stufe könnten die Gesundheitsdaten in anonymer Form zu „Forschungszwecken gespendet“ werden.

Die Digitalakte sei von den Ampelparteien im Koalitionsverfahren vereinbart worden und gehöre zum Kern der Digitalagenda von Gesundheitsminister Karl Lauterbach.

Die Daten brauche man vor allem für auf künstlicher Intelligenz basierende medizinische Methoden. Damit aussagekräftige medizinische Forschung und Vorsorgemodelle durch moderne Ansätze wie künstliche Intelligenz überhaupt möglich werden, so der Gesundheitsminister laut dem Handelsblatt, müsse der Pool an Daten möglichst groß und vollständig sein.

Medien zufolge teilte Lauterbach mit, dass die Einrichtung der Digitalakte einer besseren und effizienteren Medizin diene. Seine medizinisch fachliche Bewertung des Vorhabens kommunizierte der Minister per Twitter.

„Nur wenn wir #Digitalisierung nutzen, können wir Medizin besser & effizienter machen.“

Lauterbach erklärte eine Gesundheitsversorgung könne nur mit mehr Digitalisierung garantiert werden.

„Nur wenn wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, können wir weiterhin eine moderne Gesundheitsversorgung für alle garantieren.“

Obwohl die Teilnahme freiwillig bleiben soll, werde jeder gesetzlich Versicherte eine ePA bekommen. Dazu der Gesundheitsminister weiter, „aber prinzipiell soll jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland eine elektronische Patientenakte erhalten, die Nutzung wird somit der Regelfall.“

 

Daten in allen „Gesundheitsberufen“ und Unternehmen einsehbar

Zukünftig sollen sich aber nicht nur Mediziner, Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen mittels der digitalen Akte ein Bild vom Gesundheitszustand des Patienten machen. Die digitalisierten Gesundheitsdaten sollen forschenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Am 7. November veröffentlichte das Computerfachmagazin Chip zeitnah zur Ankündigung der automatischen E‑Akte schon eine Anleitung, wie sich die Bürger die Akte selbst auf ihren Geräten anlegen können.

Das neue Opt-out-Verfahren soll noch in dieser Legislaturperiode im Jahr 2024 eingeführt werden. Doch es gibt auch Widerspruch von offizieller Seite. Wie das Ärzteblatt schon im vergangenen Jahr bekannt gab, kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber die geplante digitale Patientenakte schon seit Langem. Ein Opt-out-Verfahren sei laut Kelber in der deutschen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) „grundsätzlich nicht angelegt“.


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