Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

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Putin über die neue Weltordnung: Russland reicht allen Staaten die Hand

Die Valdai-Reden des russischen Präsidenten sind für Freund und Feind jedes Jahr ein geopolitisches Highlight, weil Putin sich dabei ausführlich über seine Sicht zur aktuellen Lage der internationalen Politik äußert und sich anschließend stundenlang den Fragen der Experten im Saal stellt. Auch dieses Jahr hat die Diskussion wieder über vier Stunden gedauert. Hier übersetze ich […]
Strafrecht heimlich verschärft: Regierungskritikern drohen jetzt 3 Jahre Knast

Strafrecht heimlich verschärft: Regierungskritikern drohen jetzt 3 Jahre Knast

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Strafrecht heimlich verschärft: Regierungskritikern drohen jetzt 3 Jahre Knast

Schritt für Schritt tastet sich die Bundesregierung an die Abschaffung der Meinungsfreiheit heran. Mit einer kleinen, klammheimlichen Änderung des Strafrechts, genauer, mit deren wahrscheinlicher Auslegung, wurde in Deutschland nun die Grenze überschritten, hinter der keine abweichende Meinung mehr möglich ist.

von Dagmar Henn

Die Erosion des Rechts in der Bundesrepublik geschieht schleichend und oft im Verborgenen. Ende vergangener Woche, mit der Verabschiedung der Änderung des § 130 StGB, wurde sie weiter beschleunigt. Und es muss nicht sonderlich überraschen, dass diese Änderung gleichsam im Verborgenen stattfand, die Erweiterung des § 130 StGB an die eines völlig anderen Gesetzes angehängt wurde; auf diese Weise wurden in letzter Zeit schon öfter wichtige Gesetzesänderungen der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen.

Der § 130 trägt den Titel “Volksverhetzung”. Dieser Paragraf fristete jahrzehntelang ein Schattendasein, war eine Art juristische Selbstrechtfertigung, kam aber so gut wie nie zur Anwendung. Denn er ist sehr dehnbar. Kernpunkt dabei ist die Formulierung “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören”. Was den öffentlichen Frieden stört und was nicht, liegt im Belieben der Staatsanwaltschaften und Gerichte. In der Vergangenheit wurde die Schwelle, was als Störung des öffentlichen Friedens gesehen wurde, sehr hoch gelegt.

Die Äußerungen in einer vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement verantworteten Broschüre, in der die gesamte Gruppe der Bezieher von ALG II zu “Parasiten” erklärt wurde, mit Formulierungen, die eindeutige historische Vorbilder hatten, störten den öffentlichen Frieden jedenfalls nach Auffassung einer ganzen Reihe von Staatsanwaltschaften, bei denen damals Anzeigen deshalb eingingen (ich hatte selbst eine davon gestellt), jedenfalls nicht. Was schon verwundern muss, denn nicht nur war das Pamphlet, das von einer ehemaligen Bild-Redakteurin verfasst wurde, eine üble Hetzschrift gegen die Armen im Lande, es hatte zudem eine Reichweite, die von wenigen anderen Äußerungen übertroffen werden kann – es wurde ausgiebig in sämtlichen Medien zitiert.

In der Vergangenheit war der § 130 also, abgesehen vom Unterpunkt der Holocaustleugnung, ein zahnloser Tiger. Nun wurde der Text des Gesetzes geändert und ergänzt. Begründet wird das damit, dass die Bundesrepublik verpflichtet sei, eine europäische Vorgabe aus dem Jahr 2008 (!!!) umzusetzen, die eine stärkere Strafverfolgung insbesondere rassistischer Vergehen verlange.

Tatsächlich ist das ein Punkt, an dem das deutsche Strafrecht gerne ein Auge oder zwei zudrückt. Allerdings ist es doch etwas eigenartig, wenn man etwas 14 Jahre lang in der Schublade liegen lässt und genau dann hervorzieht, wenn es gerade passend scheint, um auf etwas völlig anderes zu zielen, das weder in der ursprünglichen Version des § 130 noch in der besagten Aufforderung der EU gemeint worden war (außer, man will davon ausgehen, dass bereits diese Vorlage der EU in Wirklichkeit darauf zielte, acht Jahre später die Kriegspropaganda abzusichern). Das ist der Text der Ergänzung:

“(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.”

Da ist er wieder, der öffentliche Frieden. Nur, um die aktuelle Skala der “Störung des öffentlichen Friedens” in Erinnerung zu rufen – auf einer Versammlung gesungene Aufrufe, alle Russen zu töten, stellen keine Störung des öffentlichen Friedens dar; ein Plakat, das eine Rentnerin ins Fenster ihrer Wohnung hängte, auf dem “Danke, Putin” stand, allerdings schon.

Nicht der Gesetzestext, aber die praktische Erfahrung der vergangenen Monate belegt, dass bereits Meinungsäußerungen mit sehr geringer Reichweite, wie Kommentare in sozialen Netzwerken durch völlig unbekannte Personen, als Störung des öffentlichen Friedens gewertet werden können, sofern sie dem NATO-Narrativ widersprechen; Äußerungen, die den ukrainischen Nazismus und dessen Verbrechen nicht nur verharmlosen, sondern sogar begrüßen und glorifizieren, haben keinerlei strafrechtliche Folgen. Jede Verherrlichung von Stepan Bandera und seinen Spießgenossen müsste, da es sich dabei um bereits historisch belegte und auch juristisch unter anderem im Nürnberger Kriegsverbrecherprozess abgeurteilte Verbrechen handelt, danach verfolgt werden.

Die Paragrafen 6 bis 12 des Völkerrechtsgesetzbuches umfassen eine ganze Menge von Handlungen. Dabei geht es nicht nur um das, was auf den ersten Blick als Kriegsverbrechen erkennbar wäre; es geht auch um Plünderungen und um Handlungen, wie sie aus der ukrainischen Kriegsführung weidlich bekannt sind. So z. B. § 11 Absatz 1 Punkt 3, wer “mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht”; ein Handeln, das im Donbass seit acht Jahren zu beobachten war und sich mittlerweile auch gegen die Bevölkerung von Cherson und Saporoschje richtet. Und nein, es ist nicht zu erwarten, dass dieser Paragraf jetzt plötzlich gegen jene angewandt wird, die so viele Jahre lang die Verbrechen im ukrainischen Bürgerkrieg verniedlicht, verschwiegen und unterstützt haben.

Der ukrainische Beschuss des Kernkraftwerks von Energodar beispielsweise fiele auch unter § 11 des Völkerstrafgesetzbuches, nämlich unter Absatz 1 Punkt 2: “Wer (…) mit militärischen Mitteln einen Angriff gegen zivile Objekte richtet, solange sie durch das humanitäre Völkerrecht als solche geschützt sind (…), Anlagen und Einrichtungen, die gefährliche Kräfte enthalten.”

Niemand wird ernsthaft erwarten, dass nun die Strafverfolgung gegen all jene Medien der Mainstreampresse einsetzt, die die ganze Zeit über behaupten, die Russen beschössen sich in Energodar selbst, weil diese Äußerung eine Verharmlosung bzw. Leugnung einer Straftat nach § 11 Völkerstrafgesetzbuch darstellt. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine genauere Befassung mit vermeintlichen russischen Kriegsverbrechen wie in Butscha als Leugnung oder Verharmlosung bewertet werden, ist hoch.

Schlimmer noch, das, was bereits heute in der bundesdeutschen Strafverfolgung praktiziert wird, wofür immer die Formulierung von der “Billigung einer Straftat” herhalten musste, ein Vorwurf, der bereits Tausende von Verfahren generiert haben dürfte, wird nun auf eine solidere rechtliche Grundlage gestellt. Das Problem mit der “Billigung einer Straftat” bestand nämlich immer darin, dass ein Angriffskrieg in Deutschland nur eine Straftat darstellt, wenn er durch oder gegen Deutschland begangen wird; somit besteht ein gewisses (wenn auch leider nicht allzu hohes) Risiko, dass diese Grundlage für Strafmaßnahmen von irgendeinem deutschen Gericht zerschossen wird. Mit dieser Gesetzesänderung ist dieses Risiko für alle zukünftigen Verfahren gebannt.

Man stelle sich nun einmal vor, eine der Befürchtungen, die von russischer Seite immer wieder geäußert werden, würde wahr. Wie der Einsatz einer schmutzigen Bombe durch die Ukraine; etwas, auf das die Kiewer Rhetorik sehr klar abzuzielen scheint. Oder ein Beschuss einer Ammoniak-Leitung, die eine örtliche Katastrophe auslösen würde. Oder auch nur ein größerer Treffer im Atommülllager von Energodar.

Auf sämtlichen Kanälen würde dann verkündet, es handele sich um ein russisches Kriegsverbrechen. Und man muss keine Zweifel daran hegen, dass der frischgebackene Paragraf dann breit zur Anwendung käme.

Die Entwicklung, die die Anwendung des Strafrechts in den letzten Monaten genommen hat, belegt einmal mehr, warum es in demokratischeren Zeiten immer mindestens juristische Kritik an sogenannten “Gummiparagrafen” gab, in denen der Anteil der im Belieben stehenden Definition hoch und der Anteil der rigiden rechtlichen Regelung niedrig ist. Eigentlich dürfte keine Aussage belangt werden, die sich auf eine Handlung oder ein Ereignis bezieht, das nicht bereits rechtsgültig nach den Paragrafen des Völkerstrafgesetzbuchs abgeurteilt wurde; das erfordert schon allein der absolut zentrale Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung, nach dem jeder als unschuldig zu gelten hat, bis er verurteilt wurde.

Aber wer glaubt, dass dieser neue Absatz des § 130 friedlich schlummern wird, bis irgendwann die Kriegshandlungen in der Ukraine juristisch bewertet sind, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Dieser Paragraf zielt auf jede Abweichung vom offiziellen Narrativ, und zwar noch weit unterhalb der Aussage, der russische Militäreinsatz sei gerechtfertigt, weil er einen Angriff auf den Donbass (und damit einen tatsächlichen Genozid) verhinderte. Schon eigentlich journalistisch selbstverständliche Fragen könnten damit geahndet werden. Und der Spielraum des § 130 geht noch weiter, und das dürfte der eigentliche Zweck sein.

Denn Absatz 5, der neu eingefügt wurde, hat eine Rückwirkung auf Absatz 2: “Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe (…) aufstachelt.” Die logische Verknüpfung, dass Aussagen, die vom Narrativ abweichen, gewissermaßen per se “zum Hass aufstacheln”, findet sich in Absatz 5. Und man kann nicht leugnen, dass die Propagandazentralen der NATO, nachdem es ihnen nicht gelungen ist, die Darstellung der anderen Seite technisch völlig zu unterbinden, ein Interesse daran haben, nicht nur gegen jene vorzugehen, die entsprechende Texte verfassen und veröffentlichen, sondern auch gegen jene, die sie verbreiten. Nachdem im Falle von Absatz 2 Satz 1 sogar der Versuch strafbar ist, ist damit jedes Schlupfloch für die Wahrheit erfolgreich gestopft.

Die Bemühungen um ein demokratisches Recht, die es in der Geschichte der Bundesrepublik durchaus gab (dabei möchte ich noch einmal an Gustav Heinemann erinnern), folgten immer der Vorgabe, die Formulierung des Rechts müsse so beschaffen sein, dass es selbst bei feindseliger Auslegung keine Beseitigung der Grundrechte ermöglicht. Eine feindselige Auslegung der neuen Variante des § 130 bedeutet das Ende jeder Meinungsfreiheit in Fragen, die die NATO und ihre Kriegspolitik in der Ukraine und gegen Russland betreffen.

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Österreichs Linke voller Kultur-Selbsthass zum Nationalfeiertag

Warum die sozialistischen Studenten Österreich hassen

Man weiß mittlerweile nicht mehr, ob man lachen oder weinen soll… Wenn der österreichische sozialistische Studentenbund VSSTÖ solch autogene Kultur-Hasswünsche zum Nationalfeiertag ins www postet:

„Wir sind nicht stolz auf Österreich: Österreich ist ein von Patriarchat und Femiziden geplagtes Land. Österreich ist ein Land, in dem Rechtsextreme hofiert und Linke kriminalisiert werden.“

 

Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an

 

Ein Beitrag geteilt von VSStÖ Wien (@vsstoe_wien)

Multi-Kulti-Femizide gibt es nicht

Und das knapp drei Wochen, nachdem erneut ein links-grüner Open-Border-Politiker, Van der Bellen, zum Bundespräsident gewählt worden ist. Welcher zusammen mit linken Studiosis hauptverantwortlich für Multi-Kulti-Vergewaltigungen und ‑Fremd-Kultur-Femizide ist.

Wieder Vergewaltigung am Wiener Praterstern

Letztes Vorkommnis am Wiener Kriminialitäts-Hotspot Praterstern: Wo „eine 18-Jährige am späten Dienstagnachmittag in einer WC-Anlage am Wiener Praterstern mutmaßlich sexuell missbraucht wurde. Zwei verdächtige  Burschen“ sollen „während der Tat ‚Wache gestanden‘ “ haben – und erst zwölf Jahre alt sein. (Krone) Es soll sich dabei laut Krone um Syrer handeln.

Deja vue: Multi-Kulti-Vergewaltigungen sind eine Art von Kavaliersdelikt

Und wohl mittlerweile auch Nachahmungs-Delikte:

„Drei junge Afghanen vergewaltigten eine 21-jährige türkische Studentin 2016 auf der Toilette am Praterstern. Nun, vier Jahre nach der Tat, wurden sie vorzeitig aus der Haft entlassen.“ (oe24)

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517qVZDEfdL._SY264_BO1204203200_QL40_ML2Unser Ungarn-Korrespondent Elmar Forster, seit 1992 Auslandsösterreicher in Ungarn, hat ein Buch geschrieben, welches Ungarn gegen die westliche Verleumdungskampgane verteidigt. Der amazon-Bestseller  ist für UM-Leser zum Preis von 17,80.- (inklusive Postzustellung und persönlicher Widmung) beim Autor bestellbar unter <ungarn_buch@yahoo.com>


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Ukraine pleite, Deutschland soll auf Dauer zahlen

Von PROF. EBERHARD HAMER | Abgesehen von den Kosten für und in der Ukraine hat der Krieg bisher schon mehr als 84 Milliarden Dollar Hilfsgelder gekostet, davon etwa die Hälfte durch die USA. Deutschland ist zweitgrößter Wohltäter mit ca. acht Milliarden Euro. Im Unterschied zu den USA musste Deutschland aber diese Gelder wirklich überweisen, während […]

Offener Brief von Steffen Kotré an die Sponsoren des Grünen-Parteitags

Sehr geehrter Sponsor des Parteitags der Grünen, mit großer Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Sie, neben anderen Unternehmen, die ich am Ende dieses Briefes aufführe, die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen mitfinanziert haben. Obgleich Industrie-, Wirtschafts- und Handwerksverbände Alarm schlagen und unter den Lasten ächzen, die das direkte Ergebnis grüner Politik sind, finanzieren Sie die […]
Garmisch: Messer-Attacke auf Frau – BR verschweigt Hintergründe

Garmisch: Messer-Attacke auf Frau – BR verschweigt Hintergründe

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Von MANFRED W. BLACK | Der Bayerische Rundfunk (BR) meldete Mitte der Woche, „nach der Gewalttat in Garmisch-Partenkirchen, bei der eine 21-Jährige lebensgefährlich verletzt wurde, hat die Polizei einen 28-Jährigen festgenommen“. Laut Polizei Oberbayern Süd hätten ihn die „Fahnder (…) in 2000 Metern Höhe auf dem Osterfelderkopf“ festgenommen. Das aber war allenfalls die halbe Wahrheit. […]

Blackout – Licht an! Heute kostenloser Online-Expertenvortrag ab 21:00

Blackout – Licht an! Heute kostenloser Online-Expertenvortrag ab 21:00

Thomas Schaurecker setzt auf Vernunft, Vorbereitung und Sachverstand in der Krise. Ab 21:00 Uhr wird sein Vortrag per Livestream hier in diesem Artikel, aber auch auf zahlreichen Telegram-Kanälen live übertragen – und kann selbstverständlich auch danach noch gesehen werden.

Der Begriff ist so präsent wie vermutlich nie zuvor und beschäftigt gerade viele Menschen. Zahlreiche Regierungen haben ihren Bürgern empfohlen, für den Fall des Falles vorzusorgen. Heute Abend wird der Sicherheitsexperte und Autor Thomas Schaurecker einen Online-Vortrag zum Thema geben.

Der Vortrag wird auch via Telegram auf zahlreichen Kanälen des Widerstands übertragen, beispielsweise:

@jetztgemeinsamstark
@thomasschaurecker
@Plan_B_Krisenvorsorge
@blaupausetv
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@freieEnergie
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@evarosen
@FreePeopleDE
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Wo waren meine Kollegen? – von Dr. med. Thomas Binder SENDEREIHE 4/9

Am 2. Oktober 2022 sprach Dr. med. Thomas Binder an der Corona-Kundgebung in Winterthur. Er fragt sich, wo seine Arztkollegen in den letzten zweieinhalb Corona-Jahren geblieben sind und weshalb sie es nicht wie er und weitere Ärzte-Aufklärer getan haben und die Politik des angeblichen Killervirus in Frage gestellt haben? Binder erklärt, was ein Medizinstudent bereits im zweiten Studienjahr lernt, was aber von ausgebildeten Medizinern sträflich missachtet wird und weshalb Nebenwirkungen der Impfungen für einige schlimmer ausfallen als für andere.
Neuer Streich im demokratiefernen Thüringen: Kinderpornografie soll nur noch “Vergehen” sein

Neuer Streich im demokratiefernen Thüringen: Kinderpornografie soll nur noch “Vergehen” sein

Das kommt dabei heraus, wenn man Linke regieren lässt: “Wie gewählt, so geliefert.” In Tühringen zeigt man ganz offen, was linker Politik wirklich wichtig ist. Beispielsweise die Verharmlosung von Pädophilie. Weil das Gesetz “oft die Falschen trifft”, soll die Verbreitung von Kinderpornographie künftig kein Verbrechen mehr sein, sondern ein Vergehen. Das kann man bei einem milden Richter dann mit einem Bußgeld aus der Welt schaffen.

Ein Kommentar von Willi Huber

Die Thüringsche Landeszeitung verbreitete die Nachricht am 27. Oktober, versteckt die Inhalte aber hinter der so genannten Paywall. Diese Methode wird von Systemjournalisten immer häufiger gewählt, um den Anschein zu erwecken, berichtet zu haben, die Inhalte im Grunde genommen aber geheim zu halten.

Demnach möchte das deutsche Bundesland Thüringen den Straftatbestand der Verbreitung von Kinderpornographie zu einem bloßen “Vergehen” zurückstufen. Die Regierung des Landes wird seit 2020 von “Die Linke” (Ministerpräsident Ramelow), der SPD und den Grünen gebildet, wobei letztere mit Dirk Adams auch den Justizminister stellen.

In Deutschland ist nach Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte verboten. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Dies ist einigen linken deutschen Parteien wohl ein Dorn im Auge – offen zugegeben wird dies in Thüringen. Ein Schelm, wer mutmaßt, warum das wohl so ist – speziell wenn man sich die Aussagen von so manchen prominenten Grünenpolitikern in den letzten Jahrzehnten vor Augen hält.

Spannend ist, dass der Tatbestand vor allem auf Betreiben der SPD erst im Jahr 2021 zu einem Verbrechen wurde. Damals sah sich die Bundespolitik zur Verschärfung gezwungen, nachdem vor allem in Nordrhein-Westfalen mehrere Kinderporno-Netzwerke ausgehoben wurden.

Dabei hat man wohl die Rechnung ohne “Die Linke” und die Grünen gemacht. Diese sind jetzt der Ansicht, dass das Gesetz “die Falschen” trifft. Das ist einigermaßen erstaunlich, wenn man bedenkt, dass diese “Falschen” eben im Besitz von Kinderpornographie waren und diese weiterverbreitet oder verkauft haben. Dabei geht es nicht nur um das Verschicken von Bildchen, wer sich solchermaßen beteiligt fördert eine ganze Industrie, an deren Anfang der schreckliche sexuelle Missbrauch von Kindern steht.

In Thüringen kam vor einem Monat ein Fall auf, wo ein Großvater (50) seine kleine Enkelin mehrfach vergewaltigte und die Taten fotografierte und ins Netz stellte. Das Strafmaß kann man nachlesen, wenn man die Thüringer Systemmedien mit Geld sponsert. Das gilt auch für den 37-Jährigen aus Arnstadt, der in über 60 Fällen wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde. Es kann vermutet werden, dass der nicht völlig verkommene Teil der Bevölkerung durchaus damit einverstanden ist, solche Täter mit der vollen Härte des Gesetzes zu bestrafen.

Deutschland ist generell ein merkwürdiges Land, was Sexualverbrechen betrifft. Man hält sich für so fortschrittlich, doch wurde beispielsweise Sex mit Tieren erst im Jahr 2013 als Ordungswidrigkeit (!) verboten. Welche Position die linken Parteien in Thüringen wohl zu diesem Thema einnehmen?

Peinlich: Verteidigungsministerin Lamprecht bettelt Schweiz um „Gepard“-Munition-Exporte für Ukraine an

Christine Lambrecht hat einmal mehr für eine Peinlichkeit der Extraklasse gesorgt. Die Bundesverteidigungsministerin richtete nach SPIEGEL-Informationen nun einen Appell an die Schweiz um Re-Exportgenehmigung für entsprechende in der Schweiz hergestellte Munition für die von Deutschland an die Ukraine zu liefernden „Gepard“-Flugabwehrpanzer.

 

Nach Absage aus Bern jetzt Druck aus Berlin

Ist es die Liebe zu den Ukrainern oder pure Kriegsbegeisterung die Lambrecht ermutigt die Neutralität der Schweiz zu ignorieren, gerade so als ob die Eidgenossenschaft ein unterwürfiger Befehlsempfänger von Deutschland wäre. Genauso wie Deutschland es gegenüber den USA ist.

Schweiz will neutral bleiben

Bereits Anfang Juni hat der Bundesrat entschieden, der deutschen Regierung die Wiederausfuhr von Schweizer Flugabwehrmunition an die Ukraine zu untersagen. Es ging um 35-Millimeter-Geschosse, die Schweizer Rüstungsfirmen an die deutsche Bundeswehr geliefert hatten. Deutschland wollte diese Munitionsbestände an die Ukraine weitergeben – zusammen mit Flugabwehrpanzern vom Typ Gepard. Der Schweizer Bundesrat sagte aber Anfang Juni, eine solche Lieferung sei nicht kompatibel mit dem Neutralitätsrecht und dem Kriegsmaterialgesetz, wie der Schweizer „Tages-Anzeiger“ berichtete.

Aufgrund der grundsätzlichen Regel, keine Rüstungsgüter in Kriegsgebiete zu liefern hatte es die Schweiz abgelehnt, die nötigen Genehmigungen zum Re-Export für die vom Zürcher Unternehmen Oerlikon-Bührle hergestellte „Gepard“-Munition zu erteilen. Außerdem blieb die Schweiz in internationalen Konflikten stets neutral und will das offensichtlich auch in Zukunft bleiben und hat deshalb bislang jegliche Unterstützung für die Ukraine abgelehnt.  Wie in diesem Krieg auch Israel, das keinen ukrainischen Nazi-Horden aus verständlichen Gründen helfen will. In Deutschland hingegen hat man die Aversion gegen lupenreine Nazis, wie man sie in der Ukraine vorfindet, bereits überwunden, wenn es der „guten Sache“ dient.

„Humanitäre“ Gründe vorgeschoben

Um der verantwortungslose und für Deutschland brandgefährliche Kriegspolitik gegen Russland der Schweiz gegenüber einen „humanitären“ Anstrich zu verleihen, entblödet man sich nicht, die Lieferung von schweren Waffen dadurch zu rechtfertigen, dass man mit dem Gerät im Süden der Ukraine auch Seehäfen sichern will, die für den Export ukrainischen Getreides entscheidend seien. Angesichts der „weltweiten humanitären Auswirkungen“, die ein Stopp der Getreidelieferungen nach sich ziehen würde, so Lambrecht, sollten Deutschland und die Schweiz der Bitte um Munitionsnachschub „unbedingt nachkommen“. Wie edel, wie human!


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Bröckers I: Das amerikanische Jahrhundert geht zu Ende

Das „amerikanische Jahrhundert“ geht zu Ende, die militärische Doktrin einer globalen „Full Spectrum Dominance“ ist mit dem Erscheinen hypersonischer Waffen haltlos geworden und damit auch das von Paul Wolfowitz et.al. betriebene „Project for a New American Century“, nach dem jede aufstrebende Nation, die sich dem Hegemon nicht freiwillig anschließt, mit Gewalt unterworfen werden muss. Dagegen […]

Schmutzige Bombe – von wem droht eine False Flag Operation? (…greift die USA ein?)

Vor einigen Wochen hätte ich es selber nicht geglaubt, doch mir wurden Informationen weitergegeben, die sich immer mehr realisieren und gar nicht mehr so „weltfremd“ wirken wie ich anfangs dachte. Was diese Informationen mit Belarus (Weißrussland), dem Eingreifen einiger Länder in den Krieg, dem Gebrauch von Atomwaffen und einem möglichen Friedensvertrag bedeuten, das erfahrt ihr in dieser Folge „Finanzelle Intelligenz!“.