Kategorie: Nachrichten
Bundesliga-Auftakt: Sängerin bei deutscher Nationalhymne ausgebuht
(David Berger) Beim Absingen der deutschen Nationalhymne vor dem ersten Bundesligaspiel der neuen Spielzeit am gestrigen Abend pfiff und buhte das gesamte Stadion. Hat der fehlende Respekt auch vor der eigenen Nation vielleicht nachvollziehbare Gründe?
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„Queere Querdenker“ auf Corona-Demo
(David Berger) “Queere Querdenker” – nur ein Wortspiel mit zwei Denkrichtungen, die so überhaupt nicht zusammen passen? Oder müsste jeder, der wirklich “queer” sein will, auch ein Querdenker sein?
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BRISANTE ENTHÜLLUNG: »DEUTSCHLAND NACH DEM CRASH – Was Politiker NICHT erzählen!«
#Ichhabemitgemacht ist keine Menschenjagd, es dokumentiert eine
Ein in den sozialen Netzwerken veröffentlichtes Video zeigt schlaglichtartig, welche gewissenlose Menschenjagd auf Ungeimpfte gemacht wurde, wie man gegen eine Menschengruppe gehetzt hat, die nur von einem Menschenrecht gebraucht gemacht hat, Immer virulenter wird da die Frage: Müssen diese Leute nicht bald vor Gericht gestellt werden?
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CSD Hamburg und der ökologische Fußabdruck

Erstmals seit zwei Jahren wird an diesem Samstag wieder der Christopher-Street-Day in Hamburg in alter Größe stattfinden, wie der NDR berichtet: Nach Angaben des Vereins Hamburg Pride haben sich 82 Gruppen angemeldet, darunter 30 mit Trucks. Erstmals seit der Corona-Pandemie findet die Demo wieder in ihrer traditionellen Form statt. Der Zug startet am Sonnabend um […]
Die Deutsche Wochenschau KW 27–30: Neues aus den Qualitätsmedien
Die Deutsche Wochenschau 2022 ist eine Produktion von Wochenschau TV. Mit originalen Texten 1:1 aus den deutschen Leit- & Qualitätsmedien.

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Noch-Kanzler Nehammer erreichte ersten Platz: Unbeliebtester Regierungschef der Welt
Karl Nehammer (ÖVP) steht seit jeher für Superlative. So steht Österreich wirtschaftlich in der Eurozone äußerst schlecht da, das Vertrauen der Bevölkerung in Regierung und Parlament ist in Österreich besonders niedrig und die Inflation trifft Österreich besonders hart. Zudem rangiert Österreich weltweit auf Platz zwei, was die Anzahl der Corona-Tests betrifft. Nun konnte Nehammer für kurze Zeit einen ersten Platz belegen: Er galt in der Vorwoche als unbeliebtester Regierungschef der Welt.
Das können die heimischen Systemmedien, die durch Millionenzuwendungen (aus Steuergeld) von der Regierung am Leben erhalten werden, auch nicht mehr schönreden. Der Boulevard versucht es nicht einmal mehr, was zeigt, dass Nehammer in der ÖVP längst abgeschrieben wurde und schon ein Countdown bis zu seiner Ablöse läuft.
Das “Global Leader Approval Rating” wurde von Morning Consult Political Intelligence erstellt. Das Unternehmen wurde 2014 gegründet, ist in seinem Wert mit einer Milliarde US-Dollar bewertet und beschäftigt sich mit globalen Umfrageforschungstools, Datendiensten und Nachrichten für Organisationen in Wirtschaft, Marketing, Wirtschaft und Politik. Ein empfehlenswertes Video veröffentlichte dazu der bekannte politische YouTuber “Neue Normalität”.
Der erste Platz (von hinten) erging anlässlich der Umfragewerte bis zum 26. Juli an Karl Nehammer (ÖVP). Die neuesten Umfragewerte, die für die Zeitspanne vom 27. Juli bis zum 2. August gelten, zeigen ein anderes Bild. Nun rangiert Nehammer hinter Olaf Scholz am siebtletzten Platz. Der unbeliebteste Regierungschef der Welt soll aktuell Petr Fiala aus Tschechien sein, der beliebteste ist übrigens Narendra Modi aus Indien.
Woher das plötzliche Beliebtheitsplus Nehammers seit der letzten Woche stammen soll, ist völlig rätselhaft. Weder hat er behauptet, eigenhändig die Balkanroute geschlossen zu haben wie sein unrühmlicher Vorgänger Sebastian Kurz (für 2022 werden in Folge illegaler Grenzübertritte 60.000 bis 70.000 Asylanträge erwartet), noch hat er sonst irgendein Problem der Österreicher gelöst – beispielsweise im Bereich der Energiewirtschaft oder Inflation.
Quelle: Morningconsult.com
Die Umfragemethodik beschreibt Morning Consult folgendermaßen:
Die Daten zur globalen Führungs- und Länderentwicklung basieren auf einem gleitenden Sieben-Tage-Durchschnitt aller Erwachsenen in einem bestimmten Land mit einer Fehlerquote von +/- 1-4 %. In den Vereinigten Staaten liegt die durchschnittliche Stichprobengröße bei etwa 45.000. In den anderen Ländern liegt die Stichprobengröße zwischen etwa 500 und 5.000. Alle Interviews werden online unter national repräsentativen Stichproben von Erwachsenen durchgeführt. In Indien ist die Stichprobe repräsentativ für die gebildete Bevölkerung.
Warum ausgerechnet die 22 Länderchefs beobachtet werden, die sich in der Wertung befinden, ist unklar.
Bundesverfassungsgericht: Kein Geld für Desiderius-Erasmus-Stiftung

Von MANFRED ROUHS | Die AfD hat erneut das Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung angerufen, um an der staatlichen Finanzierung der parteinahen Stiftungen Anteil zu haben. Den wies das höchste deutsche Gericht zurück mit dem einen, allerdings etwas längeren Satz, nach dem es der Antragstellerin nicht gelungen sei, darzulegen, „dass das […]
PlanetLockdown: Dokumentation eines globalen Verbrechens
Tacheles fällt diese Woche leider aus
Das deutsche Bankgeheimnis ist mausetot – und keiner hat’s gemerkt
anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

Das deutsche Bankgeheimnis ist mausetot – und keiner hat’s gemerkt
Heimlich, still und leise haben Bundestag und Bundesrat das Bankgeheimnis in Deutschland abgeschafft. Nun müssen Finanzbehörden auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstituten und deren Kunden keinerlei Rücksicht mehr nehmen. Der brave Steuerzahler ist Behördenzugriffen genauso ausgesetzt wie Beschuldigte in einem Strafvefahren, gegen die ermittelt wird.
Zu den vielen Einschränkungen der persönlichen Freiheit, an die die Öffentlichkeit sich schon gewöhnt hat, gehört die schrittweise Aufweichung und allmählich dann faktische Aufhebung des Bankgeheimnisses. Seit vor 16 Jahren, zum 1. April 2005, das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ in Kraft ist, durch das Banken damals gezwungen wurden, Finanz- und Sozialbehörden Auskünfte über Konten, Depots und Schließfächer zu erteilen, ist diese Entwicklung zu beobachten; zuletzt hat sie sich maßlos beschleunigt. Das auch als „Kontenabrufverfahren“ bekannte Vorgehen, welches durch das damalige Gesetz zum Standardprozedere der Finanzbehörden wurde, erwies sich bald als Einfallstor für das immer weitere Vordringen des Staates in die Privatsphäre der Bürger. Der Zugriff erfolgt dabei automatisch und ohne Wissen der Kontoinhaber.
Offiziell wurde diese staatliche Ermächtigung, wie in solchen Fällen üblich, mit der Kriminalitätsbekämpfung gerechtfertigt. Zweck des Gesetzes, hieß es, „eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten. Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.“ Der Zugriff wurde über die Jahre dann aber stetig ausgeweitet. 2014 wurde auch Gerichtsvollziehern, Jobcentern und allen anderen Sozialbehörden die Möglichkeit zur heimlichen Konteneinsicht gewährt, 2016 wurde die zuvor geltende „Bagatellgrenze” von 500 Euro aufgehoben.
Ersatzlos gestrichener Vertrauensschutz
Im Jahr 2017 schaffte der Bundesrat mit dem „Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz” das Bankgeheimnis dann auch offiziell ab, indem Paragraph 30a der Abgabenordnung („Schutz von Bankkunden”), dessen erster Absatz die Finanzbehörden zuvor dazu verpflichtet hatte, „bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen”, ersatzlos gestrichen wurde. Damit gehörte die fast 400 Jahre bestehende Tradition eines besonderen Vertrauensschutzes und der Diskretion von Finanzinstituten, die bis dahin fast auf einer Stufe mit der ärztlichen oder anwaltlichen Schweigepflicht oder dem Beichtgeheimnis gestanden hatten, der Vergangenheit an. Zu den weiteren Beschränkungen, die seither wegfielen, gehörten das Verbot der allgemeinen Überwachung von Bankkonten, außerdem das Verbot, Kontodaten, an die der Staat im Zuge der Identitätsprüfung von Kontoinhabern gelangt war, nebenbei für eine Steuererhebung zu verwenden, sowie die Verpflichtung der Behörden, Auskünfte vom Steuerpflichtigen selbst einzufordern, bevor sie sich mit einem entsprechenden Gesuch an dessen Banken wendet.
Bereits 2016, vor der Gesetzesänderung, hatte die Zahl der staatlichen Zugriffe auf Bankkonten bei über 300.000 Fällen gelegen. Lediglich von der FDP kam damals etwas Kritik: Der heutige Verkehrsminister Volker Wissing sprach seinerzeit von einem „Indiz dafür, dass die Kontenabfrage nicht mehr ein Instrument im konkreten Verdachtsfall, sondern zu einem Standardinstrument der Behörden verkommen ist. Der Staat schnüffelt, was das Zeug hält.“ Dieses „Standardinstrument” wurde dann ab 2017 inflationär und stetig ausgeweitet. Im vergangenen Jahr fragte das Bundeszentralamt für Steuern dann bereits 1,14 Millionen Mal die Kontodaten von Bundesbürgern ab. Auf eine Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz nach der Angemessenheit dieses Vorgehens teilte die Bundesregierung mit, sie halte „die Kontenabrufverfahren für ein effizientes und erfolgreiches Mittel, um Steuern und Sozialleistungen gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sowie einem Betrug vorzubeugen.“
Auf dem Weg zum gläsernen Untertanen
Vollzogen wurde die damalige sang- und klanglose Beseitigung des Bankgeheimnisses 2017 im trauten Zusammenspiel der damaligen Minister Wolfgang Schäuble und Heiko Maas, ohne dass sich dagegen nennenswerte Empörung geregt hätte. In der politischen Linken genügt bekanntlich schon das Wort „Bank“, um naive und oberflächliche Assoziationen mit Raubtier- oder Manchesterkapitalismus oder Finanzspekulation zu triggern; CDU und SPD waren sich ohnehin einig, die FDP saß damals nicht im Bundestag, und die grüne Service-Opposition hatte ohnehin nichts gegen mehr Überwachung und Kontrolle von Finanzströmen. Auch aus Bankenkreisen kam damals kaum Gegenwind. Lediglich Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, brachte die drohende Gefahr mit einer hellsichtigen Warnung zum Ausdruck: Wenn die Steuerbehörden künftig nach Gutdünken uneingeschränkt Kundendaten durchforsten dürften, wäre dies „ein weiterer Schritt hin zum gläsernen Bürger.“ Heute, eingedenk der Corona-Zäsur, wäre eher zu präzisieren: zum gläsernen Untertanen.
Genau so kam es – und seither sind noch viele weitere Schritte in diese Richtung erfolgt: Mehrere Bargeldobergrenzen wurden eingeführt, am Horizont droht bereits die völlige Abschaffung des Bargelds und damit die Verkümmerung des Bürgers zum lückenlos überwachbaren Subjekt des Staates. Diese Beispiele zeigen einmal mehr, dass Freiheiten, die der Staat einmal einkassiert hat, nie mehr zurückgegeben werden. Gerade in der heutigen Zeit ist dies eine Mahnung, an die man sich erinnern sollte.
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Ampel kann parlamentarisch nicht gestürzt werden

Von WOLFGANG HÜBNER | Eigentlich müsste die Überschrift richtiger lauten: Die Berliner Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP könnte zwar im Bundestag gestürzt werden, sollte aber besser nicht auf diesem Weg verschwinden. Denn die einzige parlamentarische Möglichkeit dafür wäre ein Koalitionswechsel von Grünen und FDP weg von der SPD hin zu CDU/CSU. Dann wäre Deutschland […]


