Horst D. Deckert

Kategorie: Nachrichten

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In einem Brief an den Bundesrat und das Parlament warnen über 60 Rechtsgelehrte vor dem PMT-Gesetz!

Das Gesetz öffnet der Willkür Tür und Tor. Im Zentrum der Gesetzesvorlage steht der extrem unpräzise Begriff des «terroristischen Gefährders», welcher nicht die Begehung einer Straftat voraussetzt, sondern lediglich das Vorhandensein von «Anhaltspunkten», dass die betroffene Person «eine terroristische Aktivität ausüben wird», unter anderem durch die «Verbreitung von Furcht und Schrecken». Dafür bedarf es einer Gefährlichkeitseinschätzung, welche, wie auch der Bundesrat zugibt, mit «prognostischer Unsicherheit verbunden» 3 ist. Der Begriff des «terroristischen Gefährders» ist daher von Subjektivität geprägt und öffnet der Willkür Tür und Tor.

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Schluss mit BLM-Gender-Blödsinn? Ungarns Nationalmannschaft will nicht knien, Rot-Weiß-Erfurt keine Regenbogenflagge

Schluss mit BLM-Gender-Blödsinn? Ungarns Nationalmannschaft will nicht knien, Rot-Weiß-Erfurt keine Regenbogenflagge

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Stellt sich langsam aber sicher so etwas wie gesunder Menschenverstand ein? Hoffnung gibt es! Nachdem es in Großbritannien bereits Fan-Proteste hagelte, teilt nun auch der ungarische Fußballbund mit, dass sich seine Nationalspieler bei der Fußball-EM nicht am „Black-Lives-Matter“-Niederknien beteiligen werden. Die Fans des Thüringer Traditionsvereins Rot-Weiß Erfurt (FC RWE) haben gegen die Beteiligung ihres Clubs am sogenannten „Pride Month“ protestiert. Die Regenbogen-Beflaggung fällt aus.

„Die Regeln der Uefa und der Fifa erlauben keine Politisierung auf dem Platz und im Stadion, was der MLSZ nicht nur akzeptiert, sondern womit er auch einverstanden ist. Die Nationalmannschaft wird vor den Spielen nicht niederknien, um damit auszudrücken, dass sie jegliche Form des Hasses verurteilt“, teilte der ungarische Fußballbund (MLSZ) am Montag via Twitter mit:

Az UEFA és a FIFA szabályai nem engedik a politizálást a pályán és a stadionban, amit az MLSZ nem csak elfogad, de egyet is ért vele. A válogatott a mérkőzések előtt nem térdeléssel fogja kifejezni a gyűlölet bármilyen formájának elítélését.https://t.co/xE6TGtPV6I#csakegyutt pic.twitter.com/Qx1zOFxBO6

— MLSZ (@MLSZhivatalos) June 7, 2021

Bereits am vergangenen Wochenende protestierten Fans mit Buhrufen und Pfiffen gegen die linkspolitisch vereinnahmte BLM-Niederknie-Geste der Spieler der englischen Nationalmannschaft vor der Freundschaftspartie gegen Rumänien. Englands Nationaltrainer Gareth Southgate erwiderte trotzig, „seine Mannschaft“ werde trotz der Fan-Proteste weiter als Zeichen gegen Rassismus das Knie beugen.

„Euer #Pridemonth interessiert uns einen Scheiß. Unsere Farben bleiben für immer Rot und Weiß!“

Auch die Fans des Thüringer Traditionsvereins Rot-Weiß Erfurt (FC RWE) scheinen endgültig genug davon zu haben, dass ihr Sport für linksradikale Gendermainstreaming-Ideen missbraucht wird.

Der FC RWE hatte sein offizielles Logo auf seinen Social-Media-Kanälen in Regenbogenfarben getunkt und mitgeteilt: „Der FC Rot-Weiß Erfurt wird im gesamten Monat Juni das ‘Regenbogen-Logo’ auf seiner Homepage und seinen Social-Media-Kanälen präsentieren. Damit soll anläßlich des ‘Pride Month’ ein Zeichen für Toleranz und Vielfalt gesetzt werden“, gab der Club Anfang Juni bekannt.

Liebe existiert in allen Formen und Farben. Egal wen ihr liebt, wir lieben euch – Happy #PrideMonth🏳️‍🌈 #fcrwe

➡ https://t.co/eKaies196m pic.twitter.com/DsBsS6ch20

— FC Rot-Weiß Erfurt (@ROTWEISSERFURT) June 1, 2021

Unbekannte brachten an einem Zaun des Stadions ein Transparent mit der Parole an: „Euer #Pridemonth interessiert uns einen Scheiß. Unsere Farben bleiben für immer Rot und Weiß!“ (SB)

Seltene Aufnahmen: Prinzessin Elizabeth bei einem Druiden-Ritual!

Es gibt sie noch – die wahrlich seltenen Filmaufnahmen. Dazu gehören zweifellos auch jene von Prinzessin Elizabeth, der späteren Queen (Königin Elizabeth II.), aus dem Jahr 1946, die sie bei einem seltsamen Druiden-Ritual zeigen. Als Druiden bezeichnete man Britannien, Gallien und Irland eine keltische Priesterkaste, die besonders verehrt wurde. Ihr Oberhaupt war der sogenannte “Erzdruide” […]
Russland greift gegen westliche NGOs durch

Russland greift gegen westliche NGOs durch

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Stammlesern des Anti-Spiegel ist das Thema der westlichen NGOs nicht fremd. Ich habe gerade erst in einem sehr langen Artikel darüber berichtet. Wenn das Thema für Sie neu sein sollte, empfehle ich Ihnen, den Artikel zum Verständnis zuerst zu lesen, Sie finden ihn hier. NGOs und Farbrevolutionen Es gibt westliche NGOs, die sich regelrecht auf […]

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Bei Maischberger: Ein grüner Söder und ein Flöte spielender Scholz

Bei Maischberger: Ein grüner Söder und ein Flöte spielender Scholz

Melanie Amman vom Spiegel fasst es bei Maischberger unfreiwillig zusammen: „Viele Leute wollen vielleicht gar keine Fakten und jetzt Sommer haben.“ Viele Leute wollen aber vielleicht einfach nur ihr altes Leben wieder haben. Das allerdings liegt bei einigen nun zerschlagen am Boden. Von Alexander Wallasch.

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Indische Anwaltskammer plant rechtliche Schritte gegen hochrangige WHO-Mitarbeiterin

Am 25. Mai 2021 ist die indische Anwaltskammer (Indian Bar Association, IBA) mit einem Rechtshinweis an Dr. Soumya Swaminathan gelangt. Swaminathan ist leitende Wissenschaftlerin der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Der Vorwurf gegen Swaminathan lautet: Eine Desinformationskampagne gegen das Medikament Ivermectin geführt zu haben. Swaminathan habe absichtlich die Wirksamkeit des Medikaments angezweifelt. Dies, obwohl «Ivermectin als Prophylaxe und zur Behandlung von Covid-19» sinnvoll sei. Das hätten «grosse Mengen klinischer Daten» gezeigt, die von «erfahrenen Ärzten und Wissenschaftlern zusammengestellt und präsentiert wurden».

Weiter wirft die IBA Swaminathan vor, die Öffentlichkeit manipuliert zu haben. Die WHO-Mitarbeiterin habe in den sozialen Netzwerken und den Mainstream-Medien von der Verwendung von Ivermectin abgeraten. Dabei habe sie die Glaubwürdigkeit anerkannter Institutionen wie zum Beispiel dem «Indian Council of Medical Research» (ICMR) und dem «All India Institutes of Medical Sciences» (AIIMS) in Zweifel gezogen, schreibt die IBA in ihrem 51-seitigen Schreiben. Beide Institute haben Ivermectin in die «Nationalen Richtlinien für das Covid-19-Management» aufgenommen und empfohlen.

Die Anwaltskammer plant nun rechtliche Schritte gegen Dr. Swaminathan, um zu verhindern, dass sie weitere Schäden verursachen kann. Der Rechtshinweis basiere auf Forschungen und klinischen Studien, die von der «Front Line Covid-19 Critical Care Alliance» (FLCCC) und dem «British Ivermectin Recommendation Development Panel» (BIRD) durchgeführt wurden. Die Organisationen haben eine enorme Menge an Daten vorgelegt, die aufzeigen, dass Ivermectin zur Prävention und Behandlung von Covid-19 sinnvoll ist.

Gemäss der IBA habe Dr. Swaminathan diese Studien und Berichte allesamt ignoriert und die Daten zur Wirksamkeit von Ivermectin absichtlich unterdrückt, um die Menschen in Indien von der Anwendung des Medikaments abzubringen. Zwei wichtige medizinische Institutionen wie das ICMR und das AIIMS haben sich jedoch geweigert, Dr. Swaminathans Standpunkt zu akzeptieren und haben Ivermectin weiter empfohlen…

Es ist interessant festzustellen, dass mehrere Weblinks zu Nachrichtenartikeln und Berichten, die im Schreiben an Dr. Swaminathan enthalten sind und die vor der Herausgabe des Rechtshinweises noch sichtbar waren, inzwischen entweder entfernt oder gelöscht wurden. Es scheint, dass die Impfstoffhersteller und viele Regierungen verzweifelt versuchen, ihre Pro-Impfstoff-Agenda zu schützen und dabei Nachrichten über die Wirksamkeit von Ivermectin zensurieren. Das Schreiben der IBA kann in vollem Umfang auf der Website der India Bar Association gelesen werden (hier).

Den ganzen Artikel lesen Sie hier.

Zürcher Staatsanwaltschaft sieht trotz Strafanzeige gegen SRF keine Tatbestände

Dr.med. Andreas Heisler, Präsident der Ärztegemeinschaft «Aletheia», sowie sein Kollege Dr. med. Rainer Schregel reichten am 8. Mai 2021 eine Strafanzeige gegen das Schweizer Fernsehen SRF ein. Verfasser der Strafanzeige ist der Zürcher Rechtsanwalt Markus Lienert. Empfängerin ist die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat. Beschuldigt wird die Redaktion der SRF-Sendung «Rundschau» wegen Verleumdung, Beschimpfung, übler Nachrede und falscher Anschuldigung gemäss Strafgesetzbuch.

Die geschädigten Ärzte, darunter auch Dr. med. Sala, seien in der Sendung «Rundschau» vom 10. Februar als «Halbgötter in Weiss» und «Corona-Skeptiker» verunglimpft worden. SRF habe ihnen unterstellt, dass sie Stimmung gegen anerkannte Fachmeinungen und gegen «Maskentragen und Vorschriften» machen würden.

Zudem habe man im Beitrag gegenüber den Behörden suggeriert, dass gegen corona-skeptische Ärzte «Handlungsbedarf» bestehe. Ausserdem gebe es einen dringenden Tatverdacht, dass das SRF als treibende Kraft hinter dem Entzug der Berufsbewilligung von Dr. Heisler stehe und den Praxisentzug mittels Rufmords und öffentlichen Drucks auf die Behörden zumindest gefördert, wenn nicht gar veranlasst habe.

Doch es sei nicht klar, ob und wieweit der Beitrag Einfluss auf das behördliche Berufsverbot von Dr. Heisler genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Die Praxis sei bereits vor dem «Rundschau»-Beitrag geschlossen worden. Ob dieser Entscheid falsch oder unverhältnismässig war, müsse in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren geprüft werden.

Um die Hetze gegen die Ärzte weiter zu befeuern, sei der genannte «Rundschau»-Beitrag im Internet auf der Webseite von SRF ursprünglich mit dem Titel: «Corona in Schulen, Lügenärzte, Burkaverbot» aufgeführt gewesen, schreiben die Anzeigeerstatter. Die Begriffe «Lügenärzte» und «Corona-Kritiker» seien verleumderisch, zumal die Geschädigten nicht die Existenz des Virus, sondern lediglich die Corona-Massnahmen in Frage stellen würden.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer «Nichtanhandnahmeverfügung» vom 2. Juni keinen der Tatbestände erfüllt. Eine Verunglimpfung sei im Beitrag nicht ersichtlich. Der Ausdruck «Halbgötter in Weiss» beziehe sich auf die Berufsgattung «Arzt» und nicht auf eine konkrete Privatperson. Auch die Bezeichnung «Halbgott» habe keinen ehrverletzenden Charakter. Ebenso der Begriff «Corona-Skeptiker», denn auch er beziehe sich nur auf die Berufsgattung und es sei zudem nicht strafbar, jemanden als Skeptiker zu bezeichnen.

Für die Staatsanwaltschaft ebenso unklar ist, unter welchen Tatbeständen die Aufforderung des Kommentators an die Behörden, wonach der Staat schauen müsse, wie viele Freiheiten er den corona-skeptischen Ärzte zugestehen soll, zu subsumieren wäre. Die beiden Ärzte sehen diese Aufforderung als Beschneidung der Meinungsfreiheit und damit eine mögliche Verletzung von Grundrechten.

Doch Grundrechtsverletzungen seien Eingriffe in die Rechte von Privatpersonen durch den Staat und können nur durch diesen begründet werden, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht müsse wenn schon bei der Ombudsstelle des SRF beanstandet werden.

Gegenüber der Redaktion von Corona-Transition erwähnt Dr. Heisler den Fall einer um unsere Demokratie besorgten Spitex-Mitarbeiterin, alleinerziehend und inzwischen gekündigt, weil sie keine Maske tragen darf (Name der Redaktion bekannt). Sie wurde im Mai letzten Jahres wegen «Meditierens auf dem Bundesplatz» von der Staatsanwaltschaft Bern vor Gericht gezogen. Dort wurde sie freigesprochen, doch die Staatsanwältin hat die Berufung angekündigt.

Heisler findet die Schieflage in unserem Rechtssystem bemerkenswert: «Wenn aber die Medien – hier das SRF – Ärzte als Lügenärzte beschimpfen darf, und weder die Ombudsstelle noch die Staatsanwaltschaft trotz entsprechender Klage einen Handlungsbedarf sehen, wird überdeutlich, dass mit zweierlei Mass gemessen wird. Je nachdem auf welcher Seite des Coronagrabens man steht. Für mich sehr bedenklich, da die Justiz nicht mehr unabhängig zu arbeiten scheint.»

Hat China die Pandemie mit traditioneller Medizin besiegt?

Mit 4955 coronabedingten Todesfällen oder 3,54 pro Million Einwohner ist China vermutlich das Land, das die Pandemie am besten gemeistert hat. Deutschland zum Beispiel hat 300 mal mehr Corona-Todesfälle zu beklagen (Statista). Das kann nicht nur an der Zählweise oder der Testhäufigkeit liegen.

Nur der harte Lockdown kann die Pandemie unter Kontrolle bringen. Diese Doktrin wurde auf Empfehlung der WHO als Standard im Umgang mit der Pandemie weltweit verfolgt. Es sind Massnahmen, wie sie nur in einem kommunistischen Land möglich sind. In demokratischen Staaten müssen dazu die verfassungsmässigen Grundrechte ausser Kraft gesetzt werden, mit erheblichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Schäden.

Es war aber nicht der Lockdown, der die Pandemie in China unter Kontrolle bracht, sondern die traditionelle chinesische Medizin (TCM). Dies zeigen zwei in Deutschland lebende chinesische TCM-Ärzte, Herr Zening Wang und Frau Qi Zuo in ihrem Buch «Traditionelle Chinesische Medizin – Chinas erfolgreicher Weg raus aus der Covid-19-Krise». Sie haben Chinas Kampf gegen das Virus von Beginn an verfolgt und Kolleginnen und Kollegen in China unterstützt.

In ihrem Buch beschreiben sie, wie die offiziellen «Richtlinien zur Bekämpfung von Covid-19» der chinesischen Regierung zwischen dem 15. Januar und dem 3. März 2020 sieben mal abgeändert wurden und immer mehr Methoden der TCM empfahlen. Wurden sie anfangs nur bei leichten Fällen empfohlen, wurde angesichts der besorgniserregenden Entwicklung die TCM-Behandlung in den Richtlinien auch auf Fälle mit schwerem Verlauf ausgedehnt.

«Mit höchster Dringlichkeit wurde am 6. Februar 2020 eine Anweisung von Seiten der Regierung veröffentlicht», schreiben Wang und Zuo. «Nun wurde ein wichtiges Rezept, verfasst von der zentralen Gesundheitskommission, veröffentlicht, im ganzen Land vorgestellt und vor der chinaweiten Einführung in vier Provinzen … einem Test unterzogen.»

Bei dem Rezept handelte es sich um «Qing Fei Pai Du Tang», basierend auf vier 1800 Jahre alten Rezepten des bedeutenden TCM-Arztes Zhang Zhongjing aus der Han-Dynastie.

Ein erster Test mit 2145 Probanden aus 37 Krankenhäusern ergab eine Heilungsquote von über 90 Prozent innert wenigen Tagen.

Am 18. Februar wurde das Rezept in die offiziellen Richtlinien aufgenommen und in der siebten und letzten Richtlinie von Anfang März zur einzigen Behandlungsmethode erhoben, die für alle Stadien bis zum schweren Verlauf empfohlen wurde.

Bis zum 12. April wurden weitere Tests mit «Qing Fei Pai Du Tang» an 1262 stationär behandelten Patienten aus zehn Provinzen durchgeführt. Nach Angaben von Wang und Zuo gab es keinen einzigen Patienten, dessen Zustand sich nicht verbesserte.

Ab Mitte Februar wurden auch Spezialisten der Akupunktur und der Moxibustion (Wärmetherapie) beigezogen und in den Krankenhäusern der Hotspots eingesetzt. Während China offiziell eine schulmedizinisch angepasste Version der TCM unterstützt und an den Universitäten lehrt, wurden auch klassische TCM-Therapeuten hinzugezogen, die auf der Basis von überlieferten Methoden arbeiten und offiziell nicht zugelassen sind. Das erfolgreichste Rezept – «Qing Fei Pai Du Tang» – stammt beispielsweise von einem solchen Therapeuten.

Die Überlegenheit der TCM-Behandlung war eindeutig: Ge­mäss einer Studie des TCM-Arztes Zeng Haiji mit jeweils 320 Patienten, starb kein einziger TCM-Patient, während die Letalität bei den schulmedizinisch Behandelten bei 35,5 Prozent lag. Bei den TCM-Patienten betrug die Behandlungsdauer durchschnittlich sieben Tage, die Kosten lagen bei 100 Euro. Die schulmedizinische Behandlung der Patienten dauerte 20 Tage und mehr und verursachte Kosten von 50’000 Euro.

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Der Erfolg der TCM im Kampf gegen die Pandemie wurde von der chinesischen Regierung allerdings kleingeredet. Von den vier Ärzten, die am 8. September in der «Grossen Halle des Volkes» in Peking für ihre Verdienste während der Pandemie geehrt wurden, war kein einziger ein TCM-Spezialist.

Auch in China bestimmen kommerzielle Interessen den Gang der Dinge. Während die Regierung im Juli im Hinblick auf eine zweite Welle eine gross angelegte Serienproduktion von «Qing Fei Pai Du Tang» in Auftrag gab, produzierte der Pharmakonzern «Yiling Pharmaceutical Co.» das wesentlich weniger wirksame neuere TCM-Produkt «Lian Hua Qing Wen» und verkaufte es mit grossem Erfolg an Auslandchinesen.

Die Behinderung der TCM-Methoden und Präparate geht weit. Zwei Heilkräuter des Rezeptes von «Qing Fei Pai Du Tang» – Ma Huang und Fu Zu – dürfen beispielsweise in Deutschland nicht verwendet werden. In China wird die TCM nur als ergänzende Therapie behandelt. Traditionelle Therapeuten müssen in ungeregelten Verhältnissen arbeiten. Nach Ansicht von Wang und Zuo ist das Niveau der TCM in den USA deshalb bereits höher als in China.



Zening Wang und Qi Zuo verstehen Covid-19 als Störung des Energieflusses, der in der TCM eine entscheidende Rolle spielt.
Der Winter 2019/2020 war in Wuhan warm, was die Entstehung von Erregern und die Ausbreitung von Infektionskrankheiten begünstigte. Sie gehen in ihrem Buch auch auf die mehrtausendjährige Geschichte der TCM und ihrer wichtigsten Exponenten ein.

Die Angaben der beiden Autoren sind mit Quellen belegt, die allerdings nur mit Mandarin-Kenntnissen überprüft werden können. Trotzdem: Ihre Darstellung ist glaubhaft, macht Hoffnung und sollte natürlich von den Behörden ernst genommen werden, wenn sie wirklich an der Gesundheit der Bevölkerung und einer wirksamen Bekämpfung der Pandemie interessiert sind. Christoph Pfluger

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Zening Wang und Qi Zuo: Traditionelle Chinesische Medizin TCM – Chinas erfolgreicher Weg raus aus der Covid-19-Krise. Vogelperspektive, 2020. 120 S. Fr. 22.–/€ 19.95. ISBN: 9783946302483.

Bestellung beim Verlag: http://verlag.vogelperspektive.gmbh/bestellung/

«Weisskittel mit finsteren Plänen»

Mit den Forderungen nach einer COVID-19-Impfstrategie für Kinder verletzt der 124. Deutsche Ärztetag sein Berufsethos.

Wenn es um Kindeswohlgefährdung ging, dauerte es für gewöhnlich nicht lange, bis ein Chor von Empörungsschreien aufgebrachter Eltern ertönte. Doch angesichts der ungeheuerlichen Vorschläge des 124. Deutschen Ärztetages – Kinder mit den Corona-Vakzinen zu impfen – ist das Schweigen im Wald unerträglich laut. Dabei steht Deutschland mit diesem gedanklichen Vorstoss eine Kindeswohlgefährdung von historischem Ausmass ins Haus. Vor diesem Hintergrund muss die Frage erlaubt sein, ob der Nürnberger Kodex noch gilt oder ob dieser zum Lippenbekenntnis verkommen ist.

Die Bundesärztekammer (BÄK), die deutsche Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung, ist selbst keine Kammer oder eine sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts und fungiert als nichteingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sie bündelt aber mit den Ärztekammern der Länder siebzehn Körperschaften des öffentlichen Rechts (Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei eigenständige, regional organisierte Kammern). Während sie durch die Unterstützung der Landesärztekammern mittelbar gesetzliche Aufgaben übernimmt, erwuchsen ihr in den letzten Jahren auch unmittelbare gesetzliche Aufgaben, zum Beispiel in der Transfusions- oder Transplantationsmedizin.

Im Jahre 1947 als Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Ärztekammern gegründet, arbeitet sie seit 1955 unter ihrem jetzigen Namen. Im Jahre 1946 ging ihr eine formlose Assoziation von Vorsitzenden der Ärztekammern der westdeutschen Besatzungszonen voraus, die ein Jahr vor Gründung den Beschluss fasste, eine Beobachtungskommission unter Leitung von Alexander Mitscherlich zum Nürnberger NS-Ärzteprozess zu entsenden. Aus der Arbeit dieser Kommission entstand 1949 ein Abschlussbericht unter dem Titel «Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Medizinische und eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg», der in einer Auflage von 10’000 Stück publiziert wurde.

1960 erinnert sich Mitscherlich: «Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt (…). Es war und blieb ein Rätsel – als ob das Buch nie erschienen wäre.» Über das Schicksal des Buches herrscht bis heute Unklarheit. Mitscherlich vermutete, es sei von den Ärztekammern «in toto aufgekauft», denn alle Exemplare seien «kurz nach dem Erscheinen aus den Buchläden verschwunden». Mitscherlich hingegen wurde fortan aus deutschen Medizinfakultäten ausgegrenzt und nie an eine solche berufen worden. Auf mehr Resonanz stiess die erneute Veröffentlichung der 350 Medizinverbrechen von 90’000 Medizinern des Dritten Reiches im Jahre 1960.

Der erschütterte Alexander Mitscherlich konnte erst 1967, zwanzig Jahre nach dem Ärzteprozess, gemeinsam mit seiner Frau Margarete die psychologisch-philosophische Verarbeitung der Geschehnisse im noch immer aktuellen Buch «Die Unfähigkeit zu trauern» für sich zu einem Abschluss bringen.

Währenddessen, von 1959 bis 1973, war Ernst Fromm Präsident der Bundesärztekammer, zwischen 1965 und 1967 gar Präsident der Europäischen Ärztevereinigung. Fromm, Jahrgang 1917, wechselte 1937 von der Marine-SA zur SS, leistete ab 1939 seinen Wehrdienst und war bei Kriegsende Oberarzt der Reserve. Danach arbeitete er zunächst als Bakteriologe und Laborarzt, bis Ehre und Würde ihn einholten. Auf ihrem 115. Ärztetag 2012 gab die BÄK die Nürnberger Erklärung ab, eine Entschliessung zur Rolle der Ärzteschaft in der NS-Zeit. Darin heisst es:

«Wir erkennen die wesentliche Mitverantwortung von Ärzten an den Unrechtstaten der NS-Medizin an und betrachten das Geschehene als Mahnung für die Gegenwart und die Zukunft. Wir bekunden unser tiefstes Bedauern darüber, dass Ärzte sich entgegen ihrem Heilauftrag durch vielfache Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. (…) Wir verpflichten uns, als Deutscher Ärztetag darauf hinzuwirken, dass die weitere historische Forschung und Aufarbeitung von den Gremien der bundesrepublikanischen Ärzteschaft aktiv sowohl durch direkte finanzielle als auch durch institutionelle Unterstützung, wie etwa den unbeschränkten Zugang zu den Archiven, gefördert wird.»

Man sollte meinen, die Aufarbeitung sei weit fortgeschritten und der Ort des Ärztetages bewusst gewählt worden: Nürnberg. Dort wurde in der Urteilsverkündung des Ärzteprozesses 1946/47 der Nürnberger Kodex zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer oder anderer Experimente am Menschen formuliert, der seitdem zu den medizinischen Grundsätzen der Medizinerausbildung gehört.

Im Beschlussprotokoll des 124. Deutschen Ärztetages mit Stand vom 06. Mai 2021 findet sich auf den Seiten 31 und 32 unter dem Titel «Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022» ein Beschluss, der die Bundesregierung auffordert, «unverzüglich eine COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und vor Einsetzen des Winters 2021/2022 umzusetzen».

Nach einer Auflistung von Massnahmen, wie das zu bewerkstelligen sei, folgt die Begründung. Hier heisst es:

«Auch Kinder und Jugendliche haben deutliche gesundheitliche Risiken infolge einer SARS-CoV-2-Erkrankung. Deshalb muss die Immunität auch für diese Gruppe durch eine Impfung und nicht durch eine Durchseuchung erzielt werden. Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden.

Ohne rechtzeitige Impfung, insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück.»

Mit diesen Einlassungen geht die Bundesärztekammer über den wichtigen Nürnberger Kodex hinweg, in dem es zum Beispiel heisst, dass bei Versuchen am Menschen «die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heisst, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können».

Nun sind die in Deutschland verabreichten COVID-19-Vakzine genbasierte Impfstoffe. Nur Vektorimpfstoffe wurden bislang für andere Erkrankungen eingesetzt, während mRNA-Impfstoffe noch nie für Menschen zugelassen wurden. Durch die sogenannte Teleskopierung der sonst bei jeder Impfstoffentwicklung vorgeschriebenen Forschungsphasen wurden Daten nur über einen kurzen Zeitraum erhoben, mögliche Langzeitfolgen nicht untersucht und mit Impfbeginn die Phase 3 der üblichen Impfstoffentwicklung eingeleitet, bei der ein Impfstoff üblicherweise über mehrere Jahre an Tausende gesunde Freiwillige verabreicht wird.

Mit der vermeintlichen Impfung gegen COVID-19 werden hingegen nicht nur gesunde, sondern innerhalb der vorgeschriebenen Priorisierung alte und gebrechliche Menschen, mit Vorerkrankungen und sogar im Palliativstadium, sowie – inzwischen sogar bevorzugt – junge behinderte Menschen geimpft. Das ist insofern experimentell, als die Probandengruppen der teleskopierten Phasen 1 und 2 der Studien während der Impfstoffentwicklung aus gesunden Erwachsenen bestanden. Weder die Wirkdauer einer möglichen Immunisierung, Langzeitfolgen noch die Infektiosität eines Geimpften sind abschliessend geklärt, von einer Untersuchung der Wirkung auf kranke und behinderte Menschen kann bislang nicht die Rede sein.

Was sollte die Impfung dann aber anderes sein als ein grossangelegter Menschenversuch, zu dem eine Person nach dem Nürnberger Kodex «unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung» oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges bereit sein muss?

Da über den experimentellen Charakter dieser Impfung keinerlei Aufklärung erfolgt, liegen die Voraussetzungen zur Einwilligung nicht vor. Diese experimentellen Impfungen auf Kinder auszudehnen, die im juristischen Sinne zu einer Einwilligung gar nicht fähig sind und die deshalb durch vorsätzlich getäuschte Erwachsene erteilt wird, verbietet sich nach dem Nürnberger Kodex.

Gewichtige Stimmen von Wissenschaftlern, die die Notwendigkeit von Lockdowns infrage stellen, wurden und werden nicht gehört und stattdessen diffamiert und ausgegrenzt. Zwar können sie ihre Auffassungen in der Öffentlichkeit, soweit nicht Zensurmechanismen vor allem sozialer Medien greifen, äussern, jedoch bleibt das ohne jede politische Relevanz. Das führt uns zu der Annahme, dass nicht etwa eine überwältigende Zahl von Erkrankungen durch das SARS-CoV-2-Virus das Regierungshandeln steuert, sondern ein rein politischer Wille.

Am 19. Mai 2021 etwa waren aufgrund von erhobenen Zahlen des RKI, beispielsweise 185’285 Personen in der Bundesrepublik von Corona «betroffen», was bekanntlich nicht gleichzusetzen ist mit «an Corona erkrankt». Sie hatten also einen positiven PCR-Test und machten einen Anteil von 0,22 Prozent an der Gesamtbevölkerung aus. Dem steht ein Prozentsatz von 99,78 Nichtbetroffenen gegenüber.

Nicht eine Vielzahl von schweren Erkrankungen, sondern das Regierungshandeln ist für die gravierenden Folgen der Lockdowns für Kinder als verursachend heranzuziehen. Die Unterstützung des Regierungshandelns durch die Bundesärztekammer ist mittelbar mitverantwortlich für seelische Schäden an Kindern und Jugendlichen, die nicht durch eine experimentelle Impfung zu verhindern sind, sondern nur durch Aufhebung der Corona-Massnahmen.

Wenn es im Nürnberger Kodex heisst, dass ein Versuch nicht durchgeführt werden darf, wenn angenommen werden kann, dass er zum Tod oder zu einem dauernden Schaden führen wird, so ist darauf zu verweisen, dass die Zahl der nach einer Impfung gemeldeten Todesfälle sowie schwerer, unerwünschter Reaktionen seit Impfbeginn, also von Dezember 2020 bis jetzt, nach Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) die betreffenden Zahlen der Vorjahre um ein Vielfaches übertrifft.

Bis zum 30. April wurden dem Institut zudem insgesamt 524 Todesfälle in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung gemeldet, die nicht im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung standen. «An oder mit Corona» starben darüber hinaus bislang aber auch 2707 Geimpfte. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Sprechers des Gesundheitsministeriums vom 12. Mai 2021 auf eine entsprechende Frage des Journalisten Boris Reitschuster hervor.

An dieser Stelle ist selbstverständlich nicht zu klären, inwieweit ein kausaler Zusammenhang zwischen Impfung und Tod besteht. Überdies kann die Tatsache, dass Geimpfte «an oder mit Corona» verstarben, auch heissen, dass sie entweder nur eine erste Impfdosis erhalten hatten oder die Zeit für eine vollständige Immunantwort nach der zweiten Dosis nicht ausgereicht hat.

Sie kann bedeuten, dass diese Menschen alt und vorerkrankt waren und ihr Tod auf natürliche Weise eintrat. Es kann aber auch sein, dass der Tod in einem Zusammenhang mit der Impfung steht, der über einen zeitlichen hinausgeht. Schon die Tatsache, dass darüber offenbar keine Daten mitgeteilt wurden, lässt bezweifeln, dass sie überhaupt erhoben werden.

Die meisten unerwünschten Reaktionen entfallen laut PEI auf den Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Da dieser Stoff für die Impfung von Kindern und Jugendlichen derzeit favorisiert wird, ist mit einer ähnlichen Entwicklung der Zahlen durchaus zu rechnen.

Im Nürnberger Kodex heisst es, dass eine Gefährdung – hier durch eine experimentelle Impfung – nicht über jene Grenze hinausgehen darf, «die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben ist». Das heisst, dass der Schaden für gesunde Kinder durch eine Impfung nie grösser sein darf als das Risiko, schwerst an Corona zu erkranken oder zu sterben.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Abgeordneten der FDP-Fraktion vom 12. April 2021 geht hervor, dass dem Robert Koch-Institut bislang elf validierte COVID-19-Todesfälle bei Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren übermittelt worden seien, bei acht von ihnen lägen Angaben zu Vorerkrankungen vor.

Abgesehen von der Tatsache, dass bisher Todesfälle pro Jahr gezählt und nicht über den Jahreswechsel hinaus kumuliert wurden, ergibt das bei einer geschätzten Gesamtzahl von 14 Millionen Kindern und Jugendlichen einen prozentualen Anteil von 0,00012 Prozent und rechtfertigt angesichts des Risikopotenzials in keiner Weise den Einsatz eines experimentellen und sogar eines «herkömmlichen» Impfstoffes bei Kindern.

Die experimentelle Impfung geht weit über jene Grenze hinaus, die durch die «humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems» vorgegeben ist. Ihre Verabreichung verletzt den Nürnberger Kodex.

Wer sich zum grossen Gewinner des Impfexperiments aufschwingen will, macht ein Satz des BioNTech-Eigners Ugur Sahin deutlich, den er am 10. Mai 2021 in Mainz bei der Vorstellung der Wirtschaftsdaten des ersten Quartals sagte: «Unser Ziel ist es, zum globalen Machtzentrum der Immuntherapie im 21. Jahrhundert zu werden». Das wird ihm nicht schwerfallen, wenn er in Zukunft kaum mehr Märkte braucht: Die Pharmaindustrie hat durch jahrzehntelange Lobbyarbeit mehr als nur den Fuss in der Tür, die vom Markt direkt zu den Staatskassen führt. Wie sich die Bundesärztekammer in Wahrung der berufspolitischen Interessen der über 500’000 Ärzte in Deutschland in diesem Spannungsfeld positioniert, bleibt eine zentrale Frage.

Was bleibt zu tun? Menschen über die verheerenden Folgen unverantwortlicher, experimenteller Eingriffe in die psychische und physische Gesundheit von Kindern aufzuklären? Eltern raten, das Land zu verlassen, wenn sie ihre Kinder anders nicht schützen können? Die Bundesärztekammer sei eindringlich an die Geschichte der deutschen Ärzteschaft und deren Aufarbeitung erinnert, die sie mit ihren Forderungen dem Vergessen anheimzugeben scheint.

Der Satz «Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit geimpften Kindern zurück» erinnert mit seinem Drohpotenzial an überholt geglaubte gesellschaftliche Verhältnisse. Auch das ist keine Gleichsetzung. Wohl aber gestattet nur der Vergleich, die Lage auch historisch zu fassen.

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Kathrin Schmidt (geb. 1958) ist Psychologin und arbeitet seit 1994 als freie Schriftstellerin. Sie veröffentlicht Lyrik und Prosa und ist Trägerin des Deutschen Buchpreises 2009 und Mitglied der Akademie der Künste. Sie ist Mitglied von «dieBasis», die Basisdemokratische Partei Deutschland, und dort in der Pressearbeit aktiv. Schmidt lebt in Berlin.

Der leicht gekürzte Text ist im 130. Newsletter des Basler Männerarztes und Corona-Aktivisten Dr. med. Marco L.R. Caimi erschienen. Caimis betreibt auch einen YouTube-Kanal.

Gegen Änderungen eines dringlichen Bundesgesetzes wurde vermutlich noch nie das Referendum ergriffen

Über Sinn und Zweck eines Referendums gegen Änderungen eines Gesetzes, das bereits in Kraft ist, kann man mit Fug und Recht diskutieren.

Aber: Nur mit einem Referendum bleibt ein Thema in der politischen Debatte. Und die Themen – die umfassenden Kompetenzen des Bundesrates und die Sonderbehandlung für Geimpfte – sind wichtig und eine Debatte wert.

Darauf zu bestehen und nicht als schlechte Verlierer – im Falle einer wahrscheinlichen Abstimmungsniederlage am 13. Juni – abgetan zu werden, ist allerdings riskant.



Nach dem Netzwerk Impfentscheid hat nun auch das Aktionsbündnis Urkantone das Referendum gegen die Verschärfungen des Covid-Gesetzes vom 19. März ergriffen.

Auf dem Unterschriftenbogen halten sie die wichtigsten Gründe fest:

  1. Der Bundesrat erhält die Kontrolle über das gesamte Leben der Bürger: «Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest.» (Art. 1a, den Berset laut seinen Aussagen in der SRF Arena nicht kennt.)
  2. Massenüberwachung durch ein «umfassendes, wirksames und digitales Contact-Tracing» (Art. 3 Abs. 7 Buchstabe a).
  3. Einführung eines Covid-Zertifikates zur Kontrolle und Einschränkung des Lebens der Bürger (Art. 6a Impf-, Test- und Genesungsnachweise).
  4. Diskriminierung von Ungeimpften, die zukünftig noch weiter ausgebaut werden soll (Art. 3a: «Personen, die mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft sind (…), wird keine Quarantäne auferlegt.»)

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Guillain-Barré-Syndrom nach Covid-“Impfung”

Guillain-Barré-Syndrom nach Covid-“Impfung”

Early reports of GBS after covid vaccinations were first ignored (‘no causality’) and then described as ‘extremely rare’. However, a quick search of publicly available case reports indicates that in the US alone, there may already be dozens or even hundreds of confirmed cases of post-vaccination GBS, both after mRNA and adenovector vaccines.

Frühe Berichte über GBS nach Covid-Impfungen wurden zunächst ignoriert (“keine Kausalität”) und dann als “extrem selten” beschrieben. Eine schnelle Suche nach öffentlich zugänglichen Fallberichten zeigt jedoch, dass es allein in den USA möglicherweise bereits Dutzende oder sogar Hunderte von bestätigten Fällen von GBS nach Impfungen gibt, sowohl nach mRNA- als auch nach Adenovirus-Impfstoffen.

Den Bericht gibt’s hier.