Kategorie: Nachrichten
HallMack: Die willkommene Flut und das medial gefundene Fressen

„Hallo liebe Zuschauer! Schön, dass Ihr wieder da seid. Ihr wisst ja alle, dass ich aus Rheinland-Pfalz komme, da wo es auch große Überschwemmungen gab. Allerdings bei mir, da wo ich wohne, gab es diesmal keine Überschwemmung, aber letzte Woche gab es auch Starkregen, da hat es mir ziemlich viel Schlamm auf den Hof gespült. […]
Stellungnahme des Ordo Iuris Instituts zur Justizreform in Polen
Diese Stellungnahme wurde im Zusammenhang mit der vorläufigen Vereinbarung über ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts erstellt, die die Unzufriedenheit der EU-Institutionen mit den Richtungen der Justizreformen in Polen und Ungarn widerspiegelt.
Diese Stellungnahme stellt den Inhalt und die Folgen der oben genannten Vereinbarung vor und erläutert ausgewählte Probleme im Zusammenhang mit der in den Jahren 2015–2020 durchgeführten Justizreform in Polen, d.h. die Urteile des EuGH gegen Polen, die voreingenommene Haltung der EU-Kommission gegenüber Polen, die Änderungen im Straf- und Zivilverfahren und die Kontroverse über die Methode der Richterernennung.
1. Vorläufige Einigung auf ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts
Im November verabschiedeten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über ein neues allgemeines Regime der Konditionalität zum Schutz des EU-Haushalts, das mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und dem Wiederaufbauplan nach der Pandemie verbunden ist[1].
Die Einigung, die auf dem Vorschlag der Kommission aufbaut, legt Regeln zum Schutz des EU-Haushalts im Falle von Verstößen gegen die Grundsätze der „Rechtsstaatlichkeit“ in den Mitgliedstaaten fest. Nach dem Entwurf der Vereinbarung erfordert die Rechtsstaatlichkeit, dass alle öffentlichen Gewalten innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen, im Einklang mit den Werten der Demokratie und der Achtung der Grundrechte, wie sie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und anderen anwendbaren Instrumenten festgelegt sind, und unter der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte handeln. Es verlangt insbesondere, dass die Grundsätze der Legalität, einschließlich eines transparenten, rechenschaftspflichtigen und demokratischen Prozesses für den Erlass von Gesetzen, der Rechtssicherheit, des Verbots der Willkür der Exekutive, der Gewaltenteilung, des Zugangs zur Justiz und des wirksamen Rechtsschutzes durch unabhängige und unparteiische Gerichte beachtet werden (Abs. 2 der Präambel). Das Abkommen nennt drei Beispiele für indikative Fälle von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit 1) Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz; 2) Versäumnis, willkürliche oder rechtswidrige Entscheidungen von Behörden, einschließlich der Strafverfolgungsbehörden, zu verhindern, zu korrigieren und zu sanktionieren, Vorenthaltung finanzieller und personeller Ressourcen, die deren ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen, oder Versäumnis, die Abwesenheit von Interessenkonflikten sicherzustellen; 3) Einschränkung der Verfügbarkeit und Wirksamkeit von Rechtsmitteln, einschließlich durch restriktive Verfahrensvorschriften, mangelnde Umsetzung von Urteilen oder Einschränkung der wirksamen Ermittlung, Verfolgung oder Sanktionierung von Rechtsverstößen (Art. 2a des Abkommens).
Sanktionen können verhängt werden, wenn Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in einem Mitgliedstaat die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union hinreichend unmittelbar beeinträchtigen oder ernsthaft zu beeinträchtigen drohen (Artikel 3 Absatz 1 der Vereinbarung).
Das Verfahren wird von der Kommission eingeleitet, wenn sie „hinreichende Gründe“ dafür hat, dass die Voraussetzungen des Artikels 3 erfüllt sind, d. h. dass ein Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit vorliegt, der die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigt, oder dass die ernste Gefahr besteht, dass dies geschieht (Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens). Sie muss dann innerhalb von mindestens einem Monat und höchstens drei Monaten eine Bewertung vornehmen, wobei der betreffende Mitgliedstaat Stellungnahmen abgeben kann (Artikel 5 Absatz 4 der Vereinbarung). Werden die von dem Mitgliedstaat vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen als nicht ausreichend erachtet, muss die Kommission innerhalb eines Monats (Artikel 5 (6) der Vereinbarung) dem Rat einen Vorschlag für einen Durchführungsrechtsakt über die geeigneten Maßnahmen vorlegen, über den innerhalb von höchstens drei Monaten zu entscheiden ist (Artikel 5 (7) der Vereinbarung).
Der neue Mechanismus muss zwar noch vom Parlament offiziell genehmigt werden, tritt aber am 1. Januar 2021 in Kraft (Artikel 8 der Vereinbarung). Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat in drei Jahren über die Wirksamkeit der Anwendung dieses Mechanismus Bericht erstatten (Artikel 7a der Vereinbarung).
Nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts überschreitet das verabschiedete Abkommen die Befugnisse der Europäischen Union, die nicht befugt ist, sich in Angelegenheiten einzumischen, die den Mitgliedstaaten vorbehalten sind, wozu insbesondere das Justizsystem gehört. Die EU-Verträge definieren klar den Katalog der EU-Befugnisse, und das Justizsystem ist nicht darunter (Art. 3, 4, 6 AEUV), mit Ausnahme der Befugnis, den Zugang zur Justiz zu erleichtern (Art. 67 (4) AEUV).
Eine ähnliche Position wurde bereits in der Stellungnahme des Ratsdienstes der Europäischen Union vertreten: Die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips durch die Mitgliedstaaten kann nach den Verträgen nicht Gegenstand eines Tätigwerdens der Unionsorgane sein, unabhängig davon, ob eine spezifische materielle Zuständigkeit für dieses Tätigwerden besteht, mit der einzigen Ausnahme des in Art. 7 EUV beschriebenen Verfahrens. Nur diese Rechtsgrundlage sieht eine Unionskompetenz zur Überwachung der Anwendung des Rechtsstaatsprinzips als Wert der Union in einem Kontext vor, der nicht mit einer spezifischen materiellen Zuständigkeit zusammenhängt oder über deren Umfang hinausgeht[2].
Unabhängig davon möchte das Institut Ordo Iuris auf die Unbestimmtheit des Begriffs der Rechtsstaatlichkeit hinweisen. Er ist weder in den Verträgen noch in dem oben genannten Abkommen definiert. Eine für alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Norm zu schaffen, die konkrete Vorgaben zum Status der Justiz enthält, ist äußerst schwierig, wenn überhaupt möglich. Dies wirft Fragen auf wie: setzt dieser gemeinsame Standard die Existenz einer Verfassungsgerichtsbarkeit voraus? setzt er eine Form der richterlichen Verfassungskontrolle voraus? setzt er ein bestimmtes Modell für die Auswahl der Richter voraus? schließt er die Möglichkeit der Einflussnahme von Regierung und Parlament auf den Wahlprozess der Richter aus?
Bekanntlich gibt es in den Mitgliedsstaaten verschiedene Lösungen im Bereich der Überprüfung des Verfassungsrechts, der Art und Weise der Richterauswahl und der Gerichtsverfahren. Die Harmonisierung des Justizsystems in der gesamten Europäischen Union würde tiefgreifende Änderungen nicht nur in Polen, sondern auch in den meisten Mitgliedsstaaten erfordern, weil viele von ihnen überhaupt kein Verfassungsgericht haben und die Ernennung der Richter von der Regierung oder dem Parlament beeinflusst wird (worauf später eingegangen wird).
Daher sollten nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts diese Unterschiede im Einklang mit dem Grundsatz der Verfassungsidentität der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 EUV) respektiert werden.
2. Die Rechtsprechung des EuGH in Bezug auf die Justizreformen in Polen
Die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall der Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs[3], der Gesetzgebung zur disziplinarischen Haftung von Richtern[4] und zur Versetzung einiger Richter des Obersten Gerichtshofs in den Ruhestand[5] wurden unserer Meinung nach ultra vires, d.h. unter Überschreitung ihrer Befugnisse erlassen. Die Aufgabe des Gerichtshofs ist es, das EU-Recht auszulegen, und das EU-Recht schweigt sich darüber aus, wie nationale Richter gewählt werden sollten und über die Regeln des Gerichtsverfahrens in den Mitgliedstaaten (Art. 267 AEUV).
Trotz dieser Tatsache wurden alle Urteile des EuGH von den polnischen Behörden vollständig umgesetzt. Die Bestimmungen, die eine Zwangspensionierung der derzeitigen Richter des Obersten Gerichtshofs im Alter von 65 Jahren oder älter vorschreiben, wurden abgeschafft und die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs hat aufgehört, Disziplinarverfahren gegen Richter zu prüfen.
3. Voreingenommene Politik der Europäischen Kommission in Bezug auf den Schutz der Rechtsstaatlichkeit
Im Jahr 2017 leitete die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Polen gemäß Art. 7 des Vertrags über die Europäische Union[6] ein und leitete 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union[7] im Zusammenhang mit der angeblichen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit ein. Nach Ansicht des Ordo Iuris Instituts ist das Vorgehen der Europäischen Kommission ungerechtfertigt und ein Indiz für eine voreingenommene Beurteilung bestimmter Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission wirft Polen einen Mangel an Rechtsstaatlichkeit vor, während sie auf weitaus schwerwiegendere Rechtsverstöße in anderen Mitgliedstaaten nicht reagiert: So wurde beispielsweise auf die offene Infragestellung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs durch Gerichte in Spanien ebenso wenig reagiert wie auf die inakzeptablen Gewaltakte der französischen Polizei gegen Demonstrationsteilnehmer und Journalisten.
So entschied der Oberste Gerichtshof Spaniens 2019, dass der Europaabgeordnete Oriol Junqueras nicht aus der Haft entlassen werden darf, da ihm die Immunität als Mitglied des Europäischen Parlaments verweigert wurde. Der Oberste Gerichtshof weigerte sich, dem Urteil des EuGH zu folgen, wonach Junqueras Immunität genießen und zu einer Vereidigungszeremonie des spanischen Parlaments reisen darf.[8]
Darüber hinaus gab es seit 2018 zahlreiche Berichte über schwere Verstöße gegen die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Frankreich. 2.945 Demonstranten wurden während der Proteste der „Gelbwesten“ verletzt. Mindestens 25 Demonstranten verloren dabei ein Auge und fünf Demonstranten verloren eine Hand. Steve Maia Caniço, ein 24-jähriger Mann, und Zineb Redouane, eine 80-jährige Frau, starben beide bei Einsätzen der Polizei. Im März empfahl das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte eine „vollständige Untersuchung“ der Vorwürfe der exzessiven Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach Angaben von Amnesty International hatten die Behörden bis Ende des Jahres keine unabhängigen Mechanismen zur Untersuchung solcher Vorwürfe eingerichtet. Im Oktober gab eine Polizeieinheit, die mit der Untersuchung von Vorwürfen übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei beauftragt ist, an, seit Beginn der Bewegung 313 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet zu haben. Am Ende des Jahres war nur ein Polizist wegen unrechtmäßiger Gewaltanwendung während der Proteste verurteilt worden. In den ersten sechs Monaten des Jahres wurden etwa 11.000 Demonstranten in Untersuchungshaft genommen und mehr als 3.000 Personen verurteilt, meist im Schnellverfahren. Hunderte von Demonstranten wurden verhaftet und wegen Verhaltensweisen verfolgt, die durch die Menschenrechtsgesetze geschützt sind, darunter Missachtung von Amtsträgern, Verbergen des Gesichts oder Nichterfüllung von Meldepflichten. In den ersten neun Monaten des Jahres wurden 954 Demonstranten wegen „Bildung einer Gruppe mit der Absicht, Gewalt zu verüben“ verurteilt, ein vage definierter Straftatbestand, der Verhaftungen von Demonstranten erlaubte, die keine Gewalttat begangen hatten.
Auch Hunderte von Journalisten berichteten von Verletzungen während der Berichterstattung über die Proteste. Allein am 5. Dezember wurden 34 Journalisten während der Proteste gegen die Rentenreform verletzt. In den meisten dieser Fälle resultierten die Verletzungen aus exzessiver oder willkürlicher Anwendung von Polizeigewalt. Die unabhängigen Journalisten Gaspard Glanz und Taha Bouhafs wurden verhaftet und unter anderem wegen Verachtung und Rebellion angeklagt. Ersterer wurde im November wegen Missachtung von Amtsträgern zu einer Geldstrafe von 300 € verurteilt. Geheimdienste luden mindestens neun Journalisten zu einer Anhörung im Rahmen einer Voruntersuchung zu den „Jemen-Papieren“ vor, einer Reihe von Veröffentlichungen geheimer Dokumente, die bewiesen, dass die Waffen, die die Regierung an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate verkauft hatte, wahrscheinlich gegen die Zivilbevölkerung im Jemen eingesetzt werden würden.[9]
Die Europäische Kommission hat nie erwogen, Artikel 7 EUV oder ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien oder Frankreich einzuleiten.
4. Zustand des Justizwesens in Polen
Unserer Meinung nach war die Regierung für Recht und Justiz in den Jahren 2015–2020 im Bereich der Justizreformen äußerst aktiv, und viele Änderungen verdienen eine mäßig positive Bewertung, insbesondere die große Reform der Strafprozessordnung und der Zivilprozessordnung sowie die Demokratisierung des Verfahrens zur Ernennung der Richter. Das Ordo Iuris Institut ist sich jedoch bewusst, dass diese Reformen noch keine wesentlichen Verbesserungen in der Funktionsweise der Justiz gebracht haben. Die Statistiken zeigen, dass die Wartezeit auf ein Urteil jedes Jahr weiter ansteigt. So brauchten polnische Gerichte erster Instanz im Jahr 2014 durchschnittlich 203 Tage, um ein Urteil in einer Zivil- oder Handelssache zu fällen, im Jahr 2016 waren es bereits 225 Tage und 2018 sogar 273 Tage (ein Anstieg von 34%). Währenddessen brauchten Strafgerichte im Jahr 2014 durchschnittlich 99 Tage, um eine Strafsache zu verhandeln. Zwei Jahre später gab es eine leichte Verbesserung des Tempos und die Gerichte waren in der Lage, in 95 Tagen zu entscheiden, aber 2018 verlangsamte sich das Tempo wieder und die durchschnittliche Zeit betrug erneut 99 Tage.[10] Die Untersuchungen der Stiftung Court Watch Polska zeigen, dass die Transparenz des Verfahrens zur Ernennung von Richtern immer noch gering ist und die Kriterien für die Auswahl von Richterkandidaten durch den Nationalen Rat der Justiz in vielen Fällen unklar bleiben.[11]
4.1. Reform des Zivilprozesses in Polen
Im Rahmen der Reform des Zivilprozesses wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:
– neues, beschleunigtes Wirtschaftsverfahren für Unternehmer;
– nur noch eine Anhörung in weniger komplexen Fällen; dazu findet vor der Anhörung eine vorbereitende Anhörung statt, in der der Richter und die Parteien einen detaillierten Plan des Verfahrens erstellen; – Erweiterung der Möglichkeit, schriftliche Beweise zu erbringen;
– die Möglichkeit, eine bösgläubig handelnde Partei finanziell zu sanktionieren, um den Prozess zu verlängern;
– wiederholte Beschwerden in bereits entschiedenen Fällen werden in die Akten aufgenommen, ohne dass das Gericht wiederholt Entscheidungen trifft;
– die Möglichkeit der Aufzeichnung der Anhörungen durch die Parteien selbst, sofern das Gericht darüber informiert wird;
– in Fällen gegen Unternehmen wird der Kläger wählen können, ob die Klage vor einem Gericht in seiner Stadt oder in der Nähe oder am Sitz des Unternehmens verhandelt werden soll.[12]
4.2. Reform des Strafverfahrens in Polen
Im Rahmen der Reform des Strafverfahrens
– wurde die anachronistische Verpflichtung abgeschafft, dass die Richter das vollständige Urteil auch im leeren Gerichtssaal verlesen müssen;
– wurden spezielle Formulare für die Erstellung von Urteilsbegründungen eingeführt;
– die Richter wurden von der Pflicht befreit, in der Verhandlung alle Protokolle und Dokumente, die Beweismittel darstellen, mündlich zu nennen. Bisher hatten sie eine solche Verpflichtung, was als erhebliches Problem in komplizierten Fällen angesehen wurde, in denen Hunderte von Aktenbänden auf dem Tisch der Richter liegen, was eine enorme Verlängerung des Verfahrens, d.h. um Wochen oder sogar Monate, verursacht;
– die Pflicht zur Vertagung der Verhandlung wegen der begründeten Abwesenheit des Angeklagten wurde aufgehoben. Derzeit kann die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten stattfinden, wenn sein Anwalt anwesend ist. Damit wird ein großes Problem gelöst, das langwierige Gerichtsverfahren verursacht: die Nutzung von Krankheitszeiten zur Vertagung eines Urteils. In der Praxis legt das Gericht den Termin für die Anhörung fest, zu der zahlreiche Zeugen oder Sachverständige, manchmal auch aus weit entfernten Orten und sogar aus dem Ausland, geladen werden. In der Verhandlung legt der Verteidiger oft unerwartet die Krankschreibung des Angeklagten vor. Das macht die Durchführung der Verhandlung unmöglich und zwingt die Zeugen, wieder zu erscheinen. Das Gericht muss eine weitere zeitaufwändige Verhandlung ansetzen, und der Staatshaushalt stellt Geld für die Erstattung von Reisekosten, Unterkunft und Verdienstausfall von Zeugen oder Sachverständigen zur Verfügung. Heute ist dies eine gängige Methode der Justizbehinderung, die von Kriminellen und ihren unethischen Prozessvertretern genutzt wird;
– ein nach Ablauf der Frist eingereichter Beweisantrag (z.B. ein Dokument, die Berufung eines Zeugen) wird grundsätzlich abgelehnt. Die einzige Ausnahme ist, wenn das Beweismittel die Strafbarkeit des Täters bestimmt, was eine Folge des Vorrangs des Wahrheitsprinzips im Prozess ist. Eine verspätete Einreichung des Beweisantrages hat bisher keine Konsequenzen gehabt;
– Verzicht auf die Verpflichtung zur Vernehmung aller Opfer einer Straftat. Die Notwendigkeit, in Fällen, in denen Hunderte oder gar Tausende von Menschen betroffen sind, alle Opfer zu befragen, stellt für Polizei und Staatsanwaltschaft eine große Belastung bei den Ermittlungen dar. Dazu gehören z. B. Online-Betrug, Schneeballsysteme, Geldverleih oder der Verkauf einer ganzen Reihe mangelhafter Waren. In solchen Fällen bringt das hundertste oder tausendste Opfer in der Regel keine neuen Tatsachen in das Verfahren ein, sondern wiederholt nur den bereits festgestellten Sachverhalt;
– wurde eine Möglichkeit eingeführt, auf die direkte Befragung von Zeugen zu verzichten, von denen bekannt ist, dass sie nichts Wesentliches zur Sache beitragen. Dann reicht es aus, die Aussage eines solchen Zeugen in der Verhandlung vor dem Staatsanwalt zu verlesen;
– Die Möglichkeit, während des Berufungsverfahrens neue Beweise vorzulegen, wurde eingeschränkt. Dies wird nur dann erlaubt sein, wenn der Berufungskläger die Beweisaufnahme vor dem erstinstanzlichen Gericht nicht hätte beantragen können (z.B. der Zeuge war im Ausland) oder die Tatsache, die er beweisen will, nicht Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens gewesen sein kann;
– jeder darf ein Postfach für die wirksame Zustellung von Schriftsätzen angeben (z.B. Gericht, Staatsanwaltschaft, Polizei). Dies ist eine Erleichterung sowohl für die zugestellten Personen (z.B. Verfahrensbeteiligte, Opfer, Zeugen) als auch für die Justizorgane. Früher wurden solche Zustellungen persönlich beim Empfänger abgegeben, einem Haushaltsmitglied übergeben oder zur Abholung bei der Post hinterlegt;
– Behinderte konnten eine beliebige Person bevollmächtigen, die gerichtliche Korrespondenz auf dem Postamt entgegenzunehmen.[13]
Die vom Justizministerium durchgeführte Umfrage unter Richtern zeigt, dass die überwiegende Mehrheit die Änderungen im Strafverfahren positiv bewertet hat.[14]
4.3. Hauptkontroversen
Das Hauptthema der Kontroverse, das auch in den EU-Institutionen und im Ausland diskutiert wird, sind jedoch die Änderungen im Bereich des Justizsystems, die die Rolle der legislativen und exekutiven Organe in der täglichen Arbeit der Gerichte deutlich erhöhen. Unserer Meinung nach bewegen sich diese Änderungen innerhalb der Grenzen der Regelungsfreiheit, die dem Parlament durch die Verfassung der Republik Polen und die EU-Verträge eingeräumt wird.
Der Kern des Streits um die Justiz in Polen betrifft die Methode der Ernennung von Richtern. Die meisten Oppositionsparteien und ein bedeutender Teil der juristischen Gemeinschaft sind der Meinung, dass die nach 2018 ernannten Richter illegal gewählt wurden und dass ihre Urteile ungültig sind. Diese Position resultiert aus einer Änderung des Verfahrens zur Ernennung von Richtern im Jahr 2018. Alle diese Behauptungen müssen jedoch aus den folgenden Gründen als unbegründet angesehen werden.
Gemäß Artikel 179 der polnischen Verfassung werden die Richter vom Präsidenten der Republik Polen auf Antrag des Nationalen Rates für das Justizwesen (NCJ) ernannt, der Auswahlverfahren für Richterstellen durchführt.
Der Rat besteht aus 25 Mitgliedern, die verschiedene Gewalten (Legislative, Exekutive und Judikative) repräsentieren: 15 Richter, der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichts, der Erste Präsident des Obersten Gerichts, 4 Abgeordnete, 2 Senatoren, der Justizminister und eine vom Präsidenten ernannte Person.[15] Bis 2018 wurden 15 Mitglieder des Nationalen Rates der Judikative von den Justizkorporationen gewählt. Seit 2018 werden diese 15 Richter vom Sejm (erste Kammer des Parlaments) mit einer Mehrheit von 3/5 der Stimmen gewählt.[16] Somit werden derzeit 21 von 25 Mitgliedern des Nationalen Rates der Justiz vom Parlament gewählt. Die Rechtmäßigkeit einer solchen Lösung wurde vom Verfassungsgerichtshof im Urteil vom 25. März 2019, K 12/18, bestätigt, in dem hervorgehoben wurde, dass Art. 187 Abs. 1 der polnischen Verfassung nicht festlegt, welches Gremium die 15 richterlichen Mitglieder des Nationalen Justizrates auszuwählen hat oder welches Verfahren anzuwenden ist.
Nach Meinung einiger Oppositions- und Rechtskreise bedeutet diese Methode der Auswahl des Nationalen Justizrates automatisch, dass alle Richter, die nach dem neuen Verfahren ernannt werden, von Politikern abhängig sind und somit nicht den Anforderungen der Unabhängigkeit entsprechen.
Unserer Meinung nach sagt die Methode der Auswahl des Nationalen Rates der Justiz nichts über die fehlende Unabhängigkeit der Richter aus. Die Auswahlverfahren für die Richterstellen sind nach wie vor offen, die Anforderungen an einen Richter sind in den Bestimmungen des Gesetzes streng definiert, zu denen das Erfordernis einer juristischen Ausbildung, der Abschluss einer dreijährigen juristischen Ausbildung an der Nationalen Schule für Justiz und Staatsanwaltschaft und das Bestehen einer Richterprüfung gehören. Darüber hinaus kann der Kooptationsmechanismus, der auf der Wahl von Richtern in den NCJ durch andere Richter beruht, nicht als Garantie für deren Unabhängigkeit angesehen werden. Es führt zu einer Situation, in der das Prinzip der Kontrolle und des Gleichgewichts illusorisch wird, da die Richterschaft völlig vom Rest getrennt ist.[17] Darüber hinaus ist anzumerken, dass der Nationale Justizrat seine Entsprechung in vielen Ländern der Europäischen Union hat – aber es gibt auch solche, in denen es keinen solchen Rat gibt (z.B. Deutschland, Österreich, die Tschechische Republik), und richterliche Ernennungen und Beförderungen werden hauptsächlich von Politikern entschieden (dies ist in Deutschland auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern der Fall). Die polnischen Regelungen ähneln am meisten den spanischen Lösungen – auch dort haben die Richter im Justizrat den Vorzug (in Spanien beträgt diese Mehrheit 12 – 8; in Polen 17 – 8), die ebenfalls vom Parlament für eine gemeinsame Amtszeit gewählt werden, mit einer Mehrheit von ⅗ der Stimmen.
Es gibt zahlreiche Beispiele für nach 2018 ernannte Richter, die gegen die Regierungspartei entschieden haben. So weigerte sich 2019 die Außerordentliche Kammer für Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichtshofs – die sich ausschließlich aus Richtern zusammensetzt, die auf Antrag des neuen Nationalen Rates der Justiz ernannt wurden – die von der Opposition gewonnene Wahl zum Senat für ungültig zu erklären, obwohl sie von der Partei Recht und Gerechtigkeit angestrengt worden war. [18] Im Jahr 2020 weigerte sich die Richterin Renata Żukowska, die vom neuen Nationalen Justizrat zum Bezirksgericht befördert wurde, der vorübergehenden Verhaftung des Anwalts Roman Giertych (der viele Oppositionspolitiker vertritt) zuzustimmen, obwohl der Generalstaatsanwalt eine solche Maßnahme unterstützte.[19]
Von den etwa 10.000 Richtern in Polen wurden nur einige Hundert auf Antrag des neuen Nationalen Rates der Justiz ernannt. Selbst wenn man Vorbehalte gegen den aktuellen NCJ hat, ist es einfach unbegründet, die gesamte polnische Justiz allein auf dieser Grundlage als diskreditiert und jeglicher Unabhängigkeit beraubt zu betrachten.
Fazit
Das Institut Ordo Iuris bewertet die Veränderungen in der polnischen Justiz mäßig positiv, auch wenn nicht alle erwarteten Ergebnisse eingetreten sind. Es gibt keinen Grund, die Unabhängigkeit der Justiz durch die neue Art der Richterernennung in Frage zu stellen. Es gibt jedoch ernsthafte Gründe für die Annahme, dass die europäischen Institutionen einen selektiven Ansatz in Bezug auf die Bewertung der Rechtsstaatlichkeit in einigen Mitgliedstaaten vertreten.
Vorbereitet durch das International Law Center des Ordo Iuris Instituts
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[1] Siehe: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine allgemeine Regelung der Konditionalität zum Schutz des Haushalts der Union, data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-12616–2020-INIT/en/pdf (26.11.2020).
[2] Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates der Europäischen Union Nr. 10296/14 vom 27. Mai 2014, para. 17, data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10296–2014-INIT/en/pdf (26.11.2020).
[3] Urteil vom 19. November 2019, C‑585/18, C‑624/18 i C‑625/18.
[4] Urteil vom 8. April 2020, C‑791/19.
[5] Urteil vom 9. November 2019, C‑192/18.
[6] Pressemitteilung vom 20. Dezember 2017: Rule of Law: EuropeanCommissionacts to defendjudicialindependence in Poland, ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_17_5367 (Zugriff: 26.11.2020).
[7] Pressemitteilung vom 3. April 2019: Rule of Law: EuropeanCommissionlaunchesinfringementprocessure to protectjudges in Poland from politicalcontrol, ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_19_1957 (Zugriff: 26.11.2020).
[8] Spainrefusesimmunity for Catalanseparatist MEP Junqueras, www.dw.com/en/spain-refuses-immunity-for-catalan-separatist-mep-junqueras/a‑51943973 (Zugriff: 26.11.2020).
[9] Bericht von Amnesty International über die Menschenrechte in Frankreich, www.amnesty.org/en/countries/europe-and-central-asia/france/report-france/ (Zugriff: 26.11.2020).
[10] Datenbank der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz.
[11] Bericht über die Prüfung des Verfahrens zur Auswahl von Kandidaten für freie Richterstellen durch den Nationalen Rat der Justiz: Skąd biorą się sędziowie?, Bd. 2 (2018), PDF verfügbar unter courtwatch.pl/projekty/publikacje/ (30.11.2020).
[12] Siehe: Government’s Presscomunication: Szybkie i sprawniej działające sądy – reforma Kpc wchodzi w życie, 6. November 2019, www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/szybkie-i-sprawniej-dzialajace-sady–reforma-kpc-wchodzi-w-zycie (Zugriff: 16.11.2020).
[13] Siehe: Presseinformation der Regierung: Reforma procesu karnego – prezydent podpisał ustawę przygotowaną przez Ministerstwo Sprawiedliwości, 19. August 2019, www.gov.pl/web/sprawiedliwosc/reforma-procesu-karnego–prezydent-podpisal-ustawe-przygotowana-przez-ministerstwo-sprawiedliwosci (Zugriff: 16.11.2020).
[14] P. Szymaniak, P. Słowik, Reforma karna: Sędziowie za, adwokaci niekoniecznie, „Dziennik Gazeta Prawna“, 19. November 2020, prawo.gazetaprawna.pl/artykuly/1496611,kodeks-postepowania-karnego-reforma-srodowisko-sedziowskie.html (Zugriff: 26.11.2020).
[15] Artikel 187 (1) der Verfassung.
[16] 267 Abgeordnete stimmten für die neue Zusammensetzung des Nationalen Rates der Justiz, niemand stimmte dagegen und zwei Abgeordnete enthielten sich.Mehrheit der Oppositionsklubs: PO, Nowoczesna und PSL-UED haben an der Abstimmung nicht teilgenommen. Die erforderliche Mehrheit von drei Fünfteln der Stimmen betrug 162 Stimmen.234 PiS-Abgeordnete, 27 Kukiz’15-Abgeordnete, fünf WiS-Abgeordnete und ein fraktionsloser Abgeordneter Jan Klawiter stimmten dafür. Zwei Abgeordnete enthielten sich.
[17] Im Jahr 2004 wurde der Justizkorporatismus auch von Prof. Andrzej Rzepliński kritisiert, der betonte, dass der Nationale Justizrat nicht „eine Art Gewerkschaft der Richter“ sein kann, A. Rzepliński, Żebysięsędziomchciałochcieć, „Gazeta Wyborcza“, 6. Februar 2004, zitiert nach stowarzyszenieprzeciwbezprawiu.pl/images/stories/zebySedziom.pdf (Zugriff: 16.11.2020).
[18] Entscheidungen des Obersten Gerichts vom: 29. Oktober 2020, Ref. Nr. I NSW 103/19; 30. Oktober 2020, Ref. Nr. I NSW 117/19, I NSW 118/18; 6. November 2020, Ref. Nr. I NSW 102/19.
[19] P. Żytnicki, Sędzia Żurowska nokautuje prokuraturę w sprawie Giertycha. Wcześniej dostała laurkę od neo-KRS, „Gazeta Wyborcza“, 18. Oktober 2020, poznan.wyborcza.pl/poznan/7,36001,26408397,sedzia-postawila-sie-prokuraturze-w-sprawie-giertycha-kilka.html (Zugriff: 16.11.2020).
Quelle: Ordo Iuris
Ursula von der Leyen: die Verbindungen zwischen ihrem Mann und der Gentherapie
Um ein wenig mehr über Ursula von der Leyens Hintergründe zu erfahren…
Ihr Ehemann ist Heiko von der Leyen, er ist medizinischer Direktor von Orgenesis, einem Biotech-Unternehmen, das sich auf Gentherapien spezialisiert hat. Gentherapien, die in den experimentellen Anti-Covid-„Impfstoffen“ enthalten sind.
Ursula van der Leyen, notre acheteuse en chef de vaccins par centaines de millions d’unités, a un mari, Heiko, qui dirige Orgenesis une entreprise de biotechnologie spécialisée dans les thérapies géniques.
Comme ça, c’est plus clair. pic.twitter.com/SvlQoQg6Vb— François Ducrocq (@FrancoiDucrocq) July 15, 2021
Über Doppelmoral
Die Reaktion der EU auf den Bau von Grenzzäunen durch die Mitgliedsstaaten zur Verhinderung von Migration ist ein weiteres eklatantes Beispiel für Doppelmoral, schreibt Magyar Hírlap-Kolumnistin Mariann Őry
Litauen wird im Jahr 2021 einen Zaun an seiner Grenze bauen, nachdem 1.300 Migranten aus Weißrussland ins Land gekommen sind. Was hat die Europäische Union dazu zu sagen? Mehr Grenzschützer an der Grenze, während der böse Lukaschenko die EU mit Migranten überschwemmen will!
Der plakative Vergleich ist nicht von mir. Der niederländische Journalist Harald Doornbos hat ihn auf Twitter gepostet. Und, unnötig zu sagen, viele teilten ihn. Um einen Nutzer zu zitieren: „Wisst ihr nicht, dass Heuchelei der Standardmodus der EU ist?“ Zweifelsohne ist die Doppelmoral, mit der wir konfrontiert sind, beleidigend.
Die litauische Innenministerin Agnė Bilotaitė kündigte Ende letzter Woche an, dass für 41 Millionen Euro ein Zaun an der Grenze gebaut werden soll, der parallel zum bestehenden Stacheldraht verläuft. Das Ziel ist, wie sie sagte, so schnell wie möglich eine physische Barriere an der gesamten litauisch-weißrussischen Grenze zu errichten.
Die Idee ist zwar nicht originell, wurde aber erst letzte Woche vom ungarischen Außenminister Péter Szijjártó in Litauen diskutiert, und als es um den Migrationsdruck ging, sagte er seinen Partnern: „Es gibt eine Lösung: einen Zaun bauen“.
„Trotz der heftigen Angriffe des liberalen Mainstreams haben wir an unserer Entscheidung festgehalten und die Wellen der illegalen Migration gestoppt“, fügte der Außenminister hinzu. Aber, fügen wir hinzu, die Chancen stehen gut, dass Litauen sich nicht den Zorn der westlichen liberalen Meinungsterroristen zuzieht. Ihnen bleiben theatralische Aussagen wie „Mauern werden in Europa wieder aufgebaut“ und Nazivorwürfe erspart. Für das Protokoll wünschen wir ihnen nur das Beste.
Migration ist an sich ein sehr aktuelles Thema, da wir mit dem Abflauen der Epidemie weitere Menschenmassen erwarten können. Tatsächlich hat der Druck während der Pandemie nicht viel abgenommen – es gibt reichlich illegalen Verkehr auf allen Routen nach Europa, auch an der ungarischen Grenze.
Das Problem ist nun schon das sechste Jahr in Folge ungelöst. Auf dem letzten EU-Gipfel, wo zwei Stunden lang über das ungarische Kinderschutzgesetz gestritten wurde, wurde dem Thema Migration nur eine Viertelstunde eingeräumt. Ja, das ist jetzt schon eine ganze Weile so. Als ob das Problem nicht schon dringlich genug wäre, kann sich die Situation nach dem Abzug der USA aus Afghanistan und dem erwarteten Wiedererstarken der Taliban nur noch verschärfen.
Man sollte auch nicht daran zweifeln, dass die Pro-Migranten-Lobby mit anderen liberalen Themen vorbelastet ist. So griff beispielsweise die Migrationshilfe in Ungarn, die sich für die Rechte von Migranten einsetzt, am Wochenende auf Facebook das Kinderschutzgesetz an und warf der Regierung vor, zum Hass gegen Homosexuelle aufzustacheln.
„Orbán wird nicht als glorreicher Kriegsherr in die Geschichte eingehen, sondern als ein Politiker, der die ungarische Seele krank gemacht hat. Und wenn wir es zulassen, wird er sie töten“, schließt der Beitrag, der uns mit einer Reihe von Fragen zurücklässt, wie genau das die Rechte von Migranten schützt.
Der Parlamentspräsident László Kövér sagte neulich, dass wir einem erheblichen Maß an Aggression ausgesetzt sind, da die EU eine Distanzierung von der Normalität fordert, die nicht nur den Unmut der Ungarn provoziert, sondern seiner Meinung nach ein Ansatz ist, gegen den sogar die große Mehrheit der Europäer ist.
An diesem Punkt stehen wir jetzt. Wir kommen nicht dazu, die einzelnen Themen auf ihrer jeweiligen Grundlage zu debattieren, weil zum einen die liberalen Meinungsterroristen nicht einmal den Sinn haben, zu debattieren, und zum anderen stehen wir vor einer großen, konzertierten Anstrengung. Das Endziel dieser Anstrengung? Die Zerstörung Europas, versteht sich.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei MAGYAR HÍRLAP, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.
Die stille Zensur des technoglobalen Zeitalters
Von José Papparelli
In Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union mit dem Titel „Meinungs- und Informationsfreiheit“ können wir Folgendes lesen:
- Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen zu vertreten und Informationen und Ideen ohne Eingriffe der öffentlichen Gewalt und ohne Rücksicht auf Grenzen zu empfangen und weiterzugeben.
- Die Freiheit der Medien und ihr Pluralismus werden respektiert.
Diese Rechte werden heute nicht erfüllt, weil in den sozialen Netzwerken, im Radio, Fernsehen, in den Print- und digitalen Medien, in der Wissenschaft, im Bildungswesen, in der Unterhaltungsindustrie und sogar in einigen gesellschaftspolitischen Foren diejenigen, die nicht mit dem Einheitsdiskurs der politischen Korrektheit übereinstimmen, dämonisiert, zum Schweigen gebracht und dann aus ihrem gesellschaftlichen Einflussbereich vertrieben werden. Es gibt keine Meinungsfreiheit und keinen Respekt vor Pluralismus mehr, in diesem Fall ausgeübt nicht von Seiten der öffentlichen Hand, sondern – vorerst – von Seiten privater Unternehmen.
Heute sind es die sozialen Netzwerke und ihr technologischer Rahmen, die darüber entscheiden, wer das Recht hat, Freiheit auszuüben und wer nicht. Facebook, Twitter, Instagram, YouTube und andere Plattformen stehen über der noch bestehenden Gesetzgebung der Nationalstaaten und setzen die Grenzen der Meinungsfreiheit nach ihren eigenen Kriterien. Die sozialen Netzwerke entscheiden, welche Inhalte veröffentlicht werden können und welche nicht, welche Nutzer ihre Profile haben dürfen und welche nicht, und das alles mit dem Argument, sie vor allem vor „Hassreden oder ‑verhalten“ zu bewahren.
Aber wer, wie und nach welchen Kriterien wird bestimmt, was ein Hassverbrechen oder ein schikanöser Inhalt ist? Die Antwort ist einfach: Die heutige Zensur wird von mächtigen internationalen Techno-Finanzkonglomeraten ausgeübt, die mit der progressiven Ideologie der globalistischen Linken verbunden sind. Der einheitliche Diskurs hat ein erstickendes Klima des ideologischen Fanatismus auferlegt, in dem die politische Korrektheit zu His Master’s Voice des Establishments geworden ist. Nichts entgeht dieser beklemmenden Atmosphäre, die sich über alles legt und unseren Alltag umgibt, auch wenn wir sie nicht immer mit völliger Klarheit wahrnehmen. Es genügt, auf das ständige Bombardement von Botschaften zu achten, die immer in die gleiche Richtung gehen und die ein unterwürfiges, unkritisches, schwaches und selbstgefälliges Subjekt formen. Sie versuchen, einen reinen Konsumenten zu produzieren, nicht mehr von Waren, sondern von Inhalten, die die primärsten Sinne wie Genuss, Komfort und die absurdesten, egoistischsten, hedonistischsten und sogar unnatürlichsten Launen befriedigen.
Das Aufkommen des rein relativistischen technoglobalen Zeitalters leugnet die Realität, die Natur und sogar die Wahrheit, und in dem Politik in Biopolitik umgewandelt wird. Der Turboglobalismus erzwingt ein algorithmisches Regime der Kontrolle und Unterdrückung, in dem die Virtualität der Netzwerke zunehmend das alltägliche und reale Leben der Menschen beeinflusst, auch wenn es nicht so scheint, als ob sie neue „datifizierte“ Subjekte wären, funktional für die Dystopie, die von denen erträumt wird, die damit spielen, wie Götter zu sein.
Heute kann alles sein, alles hat seinen Platz, alles ist möglich, was immer der Einzelne wünscht, wie er es wünscht und wann er es wünscht. Das einzige, was nicht erlaubt ist, ist Dissens. Der Andersdenkende wird buchstäblich aus dieser einen falschen Realität getilgt. Wer es wagt, zu widersprechen oder einfach zu sagen, dass „der König nackt ist“, wird zum „Volksfeind“, zum verdinglichten Untertan, zum Instrument des „absolut Bösen“, gebrandmarkt mit einer Unzahl disqualifizierender Adjektive, die je nach Bequemlichkeit angewandt werden. Daraus ergeben sich neue und schwerwiegende Verbrechen wie „Homotransphobie“ und sogar theologische Sünden wie die, sich nicht um den Planeten zu kümmern, der unter dem von der UNO ausgerufenen Klimanotstand leidet.
Der Vorwurf, ein Rassist oder Sexist zu sein, führt zum Ziviltod oder gar zu einer Freiheitsstrafe, wenn die Unschuld nicht bewiesen werden kann. Die Umkehr der Beweislast setzt der Gleichheit vor dem Gesetz und der Gerechtigkeit, wie sie gedacht war, ein Ende. Und das alles im Rahmen der permanenten Pandemie, die zur Konstruktion des globalen Überwachungsregimes geführt hat. Der neue Dissident hat keinen Platz in der offenen, inklusiven, resilienten, nachhaltigen, digitalen, feministischen und ökologischen Gesellschaft. Aufgrund der Verdinglichung erzeugt die Eliminierung des Ketzers der neuen Ersatzreligion aus der Gesellschaft keine Gewissensbisse bei denen, die ihn metaphorisch hinrichten. Moralische Überlegenheit befürwortet sie und die Diskretion des Gesetzes schützt sie.
Zensur, auferlegt durch politische Korrektheit und Zwang zur freien Meinungsäußerung führen direkt zur erzwungenen Uniformität der Gesellschaft. Für die neuen progressiven Inquisitoren hat die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung eine unüberwindbare rote Linie, nicht progressiv zu sein. Noch nie gab es eine so grausame Tyrannei wie die gegenwärtige: die stille globale technologische Diktatur. Die neue Ordnung verbietet die Äußerung von Ideen, die nicht dem Diktat der nachhaltigen Entwicklungsziele entsprechen, in einer Welt, in der die Reichen Weltraumtourismus betreiben und der Rest Würmer und Kunstfleisch isst.
Wir haben kürzlich erlebt, wie Donald Trump buchstäblich aus den sozialen Medien verbannt und von den Medien zum Schweigen gebracht wurde. Twitter hat ihn wegen „Untergrabung der bürgerlichen Integrität und Verherrlichung von Hass“ dauerhaft zum Schweigen gebracht. Der Präsident der Vereinigten Staaten selbst, gwählt mit einer Wahlbeteiligung von mehr als 70 Millionen Stimmen, ist in dieser Schlacht schließlich gefallen. Wenn Big Tech so weit gekommen ist, ist die Gefahr für den Rest von uns Sterblichen konkret und real.
Twitter sperrt permanent Benutzer, deren Meinung als falsch erachtet wird. Facebook macht das Gleiche, und die Argumente dafür sind ähnlich: Hassreden, Rassismus, Homophobie oder das Infragestellen der Gewissheiten der WHO über Pandemien oder Impfungen. Und sie tun es zu unserem eigenen Wohl, damit wir nicht unter den Folgen von Fake News leiden müssen. Dazu nutzen sie künstliche Intelligenz und Algorithmen, die nach den Kriterien des Unternehmens unangemessene Inhalte erkennen und Benutzerkonten sperren oder sogar schließen. El Correo de España und Radio Ya beispielsweise haben gelitten und leiden noch immer unter den Folgen. Aber wir sind noch da.
Das Gefühl, das wir, die wir in beiden Medien mitarbeiten, haben, ist eine Mischung aus Wut und Ohnmacht, aber auchein Gefühl neuer Kraft. Es ist wahr und offensichtlich, dass die globalitäre Macht in einem beschleunigten Tempo voranschreitet, aber sie hinterlässt auch gewisse Lücken und Risse, die sich öffnen und uns erlauben, Widerstand zu leisten und uns im Kampf für die wahre Freiheit zu stärken, die Freiheit der Menschen, die wissen, wer sie wirklich sind und was sie für ihre Kinder wollen.
Wir können es nicht akzeptieren, gedemütigt und der gleichförmigen Ordnung unterworfen zu werden, die die Mächtigen dem Sklaven anbieten. Sie wollen nicht nur unsere Freiheiten abschaffen, sondern auch unseren Geist, und das können wir nicht zulassen. Das Bedürfnis zu rebellieren entsteht, weil es eine natürliche und menschliche Reaktion auf Unterdrückung und Totalitarismus ist.
Aber das ist nicht genug, wir müssen auch die Würde des Stolzes wiedererlangen, die Kinder unserer Eltern und die Eltern unserer Kinder zu sein, wie es von Generation zu Generation bis heute der Fall war. Es wird keine leichte Aufgabe sein, aber das Wichtigste ist, dass Sie damit beginnen. Und wird sind noch da, wie gestern, wie heute und wie immer.
José Papparelli
Italienisch-argentinischer Journalist und Liebhaber der europäischen Identität, Spaniens und der Hispanidad. Ausgebildet in Kommunikationswissenschaften und Kulturmanagement, ist er ein Analytiker des politischen, sozialen und kulturellen Lebens.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei EL CORREO DE ESPAÑA, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.
Coronawahn: Högl will alle Soldaten anfixen

Das hat man nun davon, wenn man eine Asozialistin als Bundeswehrbeautragte „gewählt“ hat: Die Truppe soll platt gemacht werden:
Eva Högl hat dazu aufgerufen, alle Soldaten der Bundeswehr gegen Corona zu impfen. „Da uns Covid-19 noch auf absehbare Zeit beschäftigen wird, befürworte ich eine Aufnahme in den Katalog duldungspflichtiger Impfungen“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). Nach dem Gesetz müssen die Soldaten schon heute bestimmte Impfungen zur Basisimmunisierung „dulden“.
Ein Schutz gegen Influenza gehört dazu, eine Impfung gegen Corona hingegen schreibt das Verteidigungsministerium lediglich für Soldaten vor, die in den Einsatz gehen, sagte Högl. Bei ihren Truppenbesuchen erlebe sie eine hohe Bereitschaft der Soldaten, sich impfen zu lassen. „Viele wünschen sich eine Covid-19-Impfung lieber heute als morgen“, sagte sie.
Der Grünen-Verteidigungspolitiker Tobias Lindner sagte den Funke-Zeitungen, es wäre „nicht überraschend“, wenn eine Corona-Schutzimpfung zukünftig zur Basisimmunisierung gehören würde. Dagegen mahnte die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, „es gibt in Deutschland keine Impfpflicht“. Das bedeute, dass es auch für die Soldaten keine Impflicht geben könne.
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte den Funke-Zeitungen, aktuell werde eine Entscheidung vorbereitet, „ob und wann die Impfung gegen Sars-CoV-2 in das Portfolio der allgemein duldungspflichtigen Impfungen für die Bundeswehr aufgenommen werden kann.“ Zuletzt hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Dessen ungeachtet wird sie für einzelne Berufsgruppen diskutiert.
Vorerst. Sind diese Berufsgruppen erstmal durch, kommen die anderen dran. Aus reiner Solidarität versteht sich. Für die Worte „Pflicht“ und „Zwang“ wird man sich schon Alternativen einfallen lassen. Vielleicht „Volksimpfung“ oder so ähnlich. (Mit Material von dts)
Die Flutkatastrophe: Die Gefahr wurde unterschätzt

Die menschengemachte, aber nicht durch den immer währenden Klimawandel hervorgerufene Flutkatastrophe in NRW hat etwas zu Tage gefördert, was viele schon lange erahnt haben: Die Natur rächt sich immer.
Hier die aktuellen Meldungen dazu, die belegen, dass Politiker immer nur handeln können, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen und alles zu spät ist und dass der so genannte Klimawandel lediglich eine faule Ausrede ist und nur die Grünen wieder hochbringen soll.
Mindestens 126 Tote nach Hochwasser – Weitere Opfer befürchtet
Beim Hochwasser im Südwesten und Westen Deutschlands sind mindestens 106 Menschen ums Leben gekommen, hinzu kommen mindestens 20 weitere Todesopfer jenseits der Grenze. Rheinland-Pfalz meldete mindestens 62 Tote, alle im Kreis Ahrweiler. NRW zählte mindestens 43 Todesopfer.
Außerdem kam am Tagebau Inden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Arbeiter ums Leben. „Vermutlich kann nicht mehr davon ausgegangen werden, den Mitarbeiter noch lebend zu finden“, teilte RWE am Freitagabend mit. Die Hochwasser führende Inde hatte bei Lamersdorf einen Deich überspült und war anschließend in den Tagebau eingedrungen.
Der 58-jährige Beschäftigte wurde von den Wassermassen mitgerissen. In Erftstadt sagte ein Vertreter des Krisenstabes, es werde mit mehreren Todesopfern gerechnet, nachdem ein Ortsteil weitgehend über- und unterspült wurde. Unter anderem, weil Einsatzkräfte beobachtet hätten, wie Fahrzeuge mit Insassen von Wassermassen weggerissen wurden.
Die Polizei Koblenz ermahnte, trotz teilweise aufgehobener Straßensperrungen Fahrten in die Katastrophengebiete zu vermeiden und Platz für die Einsatzfahrzeuge zu lassen. Die Stadt Trier teilte mit, im Moment würden keine Helfer benötigt. Auch Sachspenden würden derzeit nicht gebraucht.
Stattdessen solle man spenden. In Belgien wurden in Zusammenhang mit dem Hochwasser mindestens 20 Todesopfer gezählt, für den 20. Juli wurde Staatstrauer angeordnet.
Klöckner fordert Vorbereitung auf bundesweite Krisenszenarien
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat angesichts der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor der Zunahme von extremen Wetterereignissen gewarnt. „Wir wissen, dass solche Extremwetterereignisse zunehmen werden. Daher brauchen wir entsprechende Anstrengungen beim Klimaschutz – in Deutschland, aber auch weltweit“, sagte Klöckner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Klöckner kündigte an, die Vorsorge vor Unwettern voranzutreiben. „Wir arbeiten daran, uns mit Blick auf Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen, aber auch den Bevölkerungsschutz bundesweit und über alle Ebenen weiter zu vernetzen. Die Akteure in Bund, Land, Städten und Kreisen sowie Hilfsorganisationen sind leistungsfähig, aber für bundesweite Krisenszenarien brauchen wir einen verlässlichen Rahmen“, sagte Klöckner der „NOZ“.
Es dürfe nicht so weit kommen, dass das Leben an Flüssen und Küsten in Deutschland nicht mehr möglich sei. „Deswegen arbeiten wir mit voller Kraft daran“, sagte Klöckner. Jeder Einzelne sei gefordert, seinen Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz zu leisten.
„Das Bewusstsein dafür ist in den vergangenen Jahren in der Bevölkerung gestiegen, und das ist gut“, betonte die CDU-Politikerin. Die Union hat aus ihrer Sicht „ein überzeugendes Konzept für den Kampf gegen den Klimawandel“ vorgelegt. „Die Pläne sind konkret und ehrgeizig“, sagte Klöckner.
Katastrophenschutz-Präsident: Gefahr wurde unterschätzt
Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, sieht ein Fehlverhalten bei einigen Opfern der Starkregenkatastrophe. Der Behörden-Chef sagt zu „Bild“ (Samstagausgabe): „Einige Opfer haben die Gefahr unterschätzt und zwei Grundregeln bei Starkregen nicht beachtet. Erstens: Bei Wassereintritt Kellerräume meiden. Zweitens: Sofort Strom abschalten.“ Schuster hatte am Mittwoch seinen Urlaub abgebrochen und war ins Katastrophengebiet geeilt. Schuster sagte zu „Bild“: „Die Einsatzleitung obliegt bei solchen Katastrophen den betroffenen Ländern.“
Eine Einsatzbewertung lehnt Schuster zum augenblicklichen Zeitpunkt ab: „Vor Ort liegt die Verantwortung bei den Landratsämtern. Wie wirkungsvoll im Katastrophengebiet Sirenen und Lautsprecherdurchsagen zum Einsatz kamen, kann das Bundesamt zum jetzigen Zeitpunkt nicht bewerten.“ Grundsätzlich stellt der langgediente Polizist und Innenexperte fest: „Es besteht beim Bevölkerungs- und Zivilschutz massiver Investitionsbedarf für eine gute Krisenvorsorge. Das gilt auch für meine Behörde, das BBK (400 Mitarbeiter derzeit). Die richtigen Pläne dafür haben wir in der Umsetzung. Schwerpunkt für nationale Krisen ist das koordinierte Zusammenwirken von Bund und Ländern mit allen Behörden und Rettungs- wie Hilfsorganisationen. Dann sind wir auch für multiple Einsatzlagen gut gerüstet.“ Laut „Bild“-Bericht wäre hierfür eine Vervierfachung des Personals erforderlich. „Gute Krisenvorbeugung ist jetzt genauso wichtig wie gute Klimapolitik“, sagte Schuster. Nach „Bild“-Informationen ist ein Besuch von Bundesinnenminister Horst Seehofer mit Schuster im Überschwemmungsgebiet für Montag geplant.
FDP will Bundestagsabgeordnete aus dem Urlaub holen
Die FDP fordert eine Sondersitzung des Bundestages, um weitere Hilfen für Opfer der Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands anzuschieben. „Wichtig ist, dass den Menschen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz schnellstmöglich geholfen wird. Dafür muss der Bund zeitnah eine unbürokratische Nothilfe beschließen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).
„Die Bundesländer alleine können das nicht leisten.“ Dabei könne man auf bewährte Mechanismen setzen. „Mit dem Aufbauhilfefonds aus dem Jahr 2013 haben wir so ein Instrument. Dieser sollte aufgestockt und genutzt werden, damit schnell den Menschen geholfen werden kann, die vor den Trümmern ihrer Existenz stehen“, sagte Buschmann. „Der Deutsche Bundestag könnte das bei einer baldigen Sondersitzung auf den Weg bringen“, schlug er vor. „Dies wäre zusätzlich auch ein deutliches Signal an die vielen betroffenen Menschen, dass das Parlament ihnen zur Seite steht.“
Städte und Gemeinden fordern schnelle Hilfe nach Unwetter
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert schnelle Hilfen von Bund und Ländern nach der Unwetterkatastrophe, aber auch verkürzte Planungsverfahren für Klima- und Katastrophenschutzprojekte. In den betroffenen Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien Teile der Infrastruktur weitgehend zerstört, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Hier brauchen wir einen nationalen Kraftakt des Bundes und der betroffenen Bundesländer, mit dem der Wiederaufbau schnell und unbürokratisch organisiert und finanziert werden kann.“
Es müssten kurzfristig Ersthilfen bereitgestellt werden, aber auch Finanzzusagen für nötige Baumaßnahmen erfolgen. „Gleichzeitig zeigt die Katastrophe, dass wir die Anstrengungen nicht nur im Hinblick auf den Klimawandel, sondern insbesondere auch mit Blick auf die Klimafolgenanpassung deutlich verstärken müssen“, sagte Landsberg weiter. Dazu gehöre insbesondere ein Klimaschutzbeschleunigungsgesetz, so dass die Planungsverfahren beschleunigt und mögliche Gerichtsverfahren verkürzt würden.
„Hier kann man sich beispielsweise die Erweiterung oder den Neubau von Talsperren, die Schaffung von großen Überschwemmungsgebieten, aber auch den Umbau unserer Innenstädte mit mehr Grün und mehr Freiflächen vorstellen“, so der Hauptgeschäftsführer. „Die für einen klimagerechten ökologischen Umbau in der Fläche notwendigen Mittel können die Kommunen niemals alleine aufbringen“, sagte Landsberg. „Deswegen muss aus der weiteren CO2-Bepreisung langfristig finanzieller Spielraum für derartige Maßnahmen geschaffen werden.“
Katastrophenschützer verteidigt Maßnahmen
Die Katastrophenschützer in Rheinland-Pfalz verteidigen sich gegen den Vorwurf, im Vorfeld der Überschwemmungen zu wenig gewarnt zu haben. „Diese Wetterlage konnte in dieser Heftigkeit nicht so frühzeitig vorhergesagt werden, um noch mehr Maßnahmen zu treffen. Aber mit unseren Maßnahmen konnten wir zumindest erreichen, dass keine Stauseedämme in Gefahr waren“, sagte Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die in Rheinland-Pfalz den Katastrophenschutz koordiniert, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).
Er vermute, dass viele Menschen die Warnungen falsch eingeschätzt haben. „Es gab schon am Mittwoch Warnungen des Deutschen Wetterdienstes, auch Katwarn und Nina haben ausgelöst. Viele Menschen haben jedoch gedacht, dass vielleicht der Keller volllaufen würde. Aber so hohe Pegelstände wie bei der Ahr, das hat noch niemand erlebt, das hat uns alle überrascht.“ Noch am Mittwoch hätten alle Landkreise und Einsatzleitungen die Situation weitgehend im Griff gehabt. Dann kippte die Lage jedoch schlagartig.
„In der Nacht zu Donnerstag hat sich die Lage so dramatisch verändert, dass wir vor einem riesigen Problem standen. So viele Vorsichtsmaßnahmen können Sie gar nicht treffen, wie da Wasser vom Himmel prasselte. Die Flüsse sind so schnell angestiegen, dass wir gar nicht mehr die Menschen evakuieren konnten. Hinzu kommt, dass wir wegen des Mobilfunk- und Stromausfalls viele Menschen nicht erreichen konnten. Damit kämpfen wir weiterhin in vielen Regionen, und das ist auch einer der Gründe, warum so viele Menschen vermisst werden. Ich hoffe sehr, dass wir möglichst schnell die Menschen finden“, sagte Linnertz dem RND.
Dreyer verteidigt Hochwasserschutz
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), hat die These zurückgewiesen, den Hochwasserschutz vernachlässigt zu haben. Ihr Land habe in den vergangenen Jahren „viele Millionen in den Hochwasserschutz investiert“, sagte sie der „Bild“ (Samstagausgabe). „Doch hier handelt es sich um ein Starkregen-Ereignis in einer Region, wo dies so noch nie zuvor vorgekommen ist.“
Auch dort habe man schon vor der Katastrophe Hochwasserschutz-Maßnahmen „entwickelt“, so Dreyer. Es handele sich um eine „nationale Katastrophe“ und eine „Katastrophe, wie sie Rheinland-Pfalz noch nie erlebt hat“. Es gebe allein 60 Tote nur im Landkreis Ahrweiler zu beklagen – und eine zwei bis vierstellige Zahl an Vermissten, sagte die Regierungschefin.
Viele Bürger seien „nicht erreichbar, weil bis heute Morgen kein Handyempfang möglich war und zum Teil immer noch nicht möglich ist“. Dreyer sagte, es sei „ganz, ganz schrecklich“, dass es allein zwölf tote schutzbedürftige Menschen in einer Einrichtung der Lebenshilfe zu beklagen gibt. „Die Welle kam in Minuten mit einer solchen Geschwindigkeit, dass sie sich nicht mehr retten konnten.“
Viele Rettungskräfte seien seit mehr als 36 Stunden im Einsatz, eine Stabsstelle zur Koordination des Krisenmanagements sei eingerichtet, die Federführung habe das Innenministerium. „Stand heute müssen wir leider sagen, dass sich die Lage noch nicht entspannt. Stündlich ereilen uns neue Hiobsbotschaften“, so die SPD-Politikerin.
Die Schäden an der Infrastruktur seien „so dramatisch und gewaltig, dass es lange Zeit dauern wird, alles wieder aufzubauen“. In Ausnahmesituation wie dieser sei es auch schlimm, dass im Land auch „Gerüchte die Runde machten, dass zum Beispiel eine Talsperre brechen könnte“, so Dreyer. Das sei „zum Glück“ nur ein Gerücht gewesen.
Katastrophenschützer fordern Investitionen in Krisenvorsorge
Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, hat angesichts der Hochwassertragödie in NRW und Rheinland-Pfalz mit mehr als 100 Toten massive Investitionen in die Krisenvorsorge gefordert. „Durch Corona und die jüngsten Unwetter ist in sehr kurzer Zeit sehr klar geworden, dass Fragen der akuten Krisenvorsorge mit der gleichen Priorität behandelt werden müssen wie der Kampf gegen den Klimawandel“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Das Problem des Klimawandels können wir allein ohnehin nicht lösen. Und so lange wir keine Lösungen haben, müssen wir mit voller Kraft in Bevölkerungsschutz, Resilienz und Krisenvorsorge investieren“, so Schuster. „Dazu braucht es jetzt einen gemeinsamen politischen Willen. Wir können nicht warten, bis wir klimapolitisch erfolgreich sind.“
Und weiter sagte Schuster: „Die Erwartungen an das BBK und das Technische Hilfswerk sind gerade immens. In diesem Verhältnis sind nun auch unsere Erwartungen an den Bundesfinanzminister immens.“ (Mit Material von dts)
Die Verteufelung Ungarns und die Fakten
Von Dr. Andreas Unterberger
Wo gibt es mehr Demokratie und Rechtsstaat? In Budapest oder in Brüssel und Umgebung? “Was für eine Frage!” würden darauf sowohl der mediale Mainstream wie auch die Mehrheit der EU-Parlamentarier antworten. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán wird von ihnen ja seit Jahr und Tag als eine Art Diktator verteufelt. Die Fakten sprechen freilich für das Gegenteil, wie der Vergleich zeigt.
Dennoch geht mancherorts der Hass auf Ungarn so weit, dass der niederländische Regierungschef dem kleinen mitteileuropäischen Land sogar öffentlich den Austritt aus der EU empfiehlt. Da kann man nur sagen: Ausgerechnet die Niederlande! Immerhin gilt das flache Land hinter den hohen Deichen als europäische Drehscheibe des Drogenhandels und einer besonders gefährlichen Abteilung der organisierten Kriminalität.
Sollte man da nicht vielleicht eher den Niederlanden den Austritt empfehlen?
Es sind jedenfalls die Niederlande, nicht Ungarn, wo erst vor wenigen Tagen ein Journalist auf offener Straße niedergeschossen wurde, nachdem seine Recherchen einer Verbrecherbande zu nahe gekommen sind. Wo ein rechtsgerichteter Politiker ermordet wurde. Wo ein islamkritischer Filmemacher umgebracht wurde. Jeweils mit ideologischen Motiven. Politkriminelle Morde (jeweils mit sozialistischer Verwicklung) sind auch aus Malta und der Slowakei bekannt geworden, aber nichts auch nur annähernd Vergleichbares aus Ungarn.
Auch spanische Politiker machen eifrig beim Ungarn-Bashing mit. Dabei hat es in ihrem Land noch vor wenigen Wochen politische Häftlinge gegeben, die auf Jahre wegen eines Verhaltens eingesperrt worden sind, das sonst nirgends ein Verbrechen ist: Sie haben als Regionalpolitiker ein von der Zentralregierung nicht erwünschtes Referendum veranstaltet. Sie haben also nichts anderes als zu viel Demokratie versucht.
Vielleicht sollten auch die österreichischen Politiker darüber nachdenken, ob ihr eigenes Land im Gegensatz zu Ungarn noch ein Rechtsstaat ist. Daran lässt etwa die massiv ideologische Aktivität eines Teils der Staatsanwaltschaft zunehmend zweifeln. Ebenso hat die massiv gewachsene Migrantenkriminalität das Recht auf Sicherheit der Bürger dieses Landes, ja sogar 13-jähriger Mädchen, ganz eindeutig geschmälert. Und es ist eindeutig Versagen von Politik und Justizsystem, dass unter allen EU-Ländern in Österreich der Anteil von Migranten ohne jede Begründung am vierhöchsten geworden ist (hinter drei Kleinstaaten).
Während die westeuropäischen Hetzer kontinuierlich auf Ungarn losgehen und ihm den demokratischen Status absprechen, gibt es dort zumindest Ansätze einer direkten Demokratie, die größer sind als bei uns:
Die Budapester Regierung fragt in “politischen Dialogen”, die einem Referendum ähneln, regelmäßig die Bevölkerung um ihre Meinung.
Gewiss ist das noch sehr weit entfernt von einer echten direkten Demokratie, in der die Bürger selbst wie in der Schweiz durch Einbringen von ausreichend vielen Unterschriften eine Volksabstimmung über welches Gesetz auch immer erzwingen können. Aber das ungarische Dialog-Modell geht jedenfalls deutlich weiter als sämtliche westeuropäischen Demokratie-Modelle, wo eine politmedialbürokratische Führungselite keinen Millimeter der Macht aus der Hand geben, sondern ganz im Gegenteil immer noch mehr davon bekommen will.
Überhaupt nur noch den Kopf schütteln lässt die Empörung etlicher westeuropäischer Politiker und Medien über ein neues ungarisches Gesetz, das die öffentliche Darstellung von Homosexualität verbietet. Sie behaupten, dieses sei eine “Schande” und eine Verletzung “europäischer Werte”.
Es wird immer widerlicher, was da neuerdings ständig als angebliche “europäische Werte” aus der Schublade gezogen wird. Waren doch homosexuelle Darstellungen zumindest in den Gründungsjahrzehnten der EU auch in den meisten anderen Ländern verboten. Und gab es doch nie einen formellen Beschluss, dass solche Darstellungen jetzt sogar ein “europäischer Wert” geworden wären.
Über die schon vor der EWG/EG/EU-Gründung beschlossene und diesbezüglich nie geänderte Menschenrechtskonvention hinaus hat es im Übrigen überhaupt nie etwas gegeben, was man als Auflistung dieser ominösen “Werte” bezeichnen könnte. Vielmehr ist
das Wort “Werte” ein völlig undefiniertes Vokabel in der politischen Kampf-Propaganda geworden, das willkürlich verwendet wird, um politische Gegner zu diskreditieren und diffamieren.
Für viele Europäer hingegen – leider immer weniger für Politiker und Medien – ist das, was Orbán seit Jahren tut, ein Einsatz für genau das, was sie selbst als europäische Werte verstehen: Zahllose von ihm durchgebrachte Gesetze fördern (mit nachweislicher Auswirkung auf die ungarischen Geburtenzahlen) Familien, also Paare mit mehreren Kindern. Andere Gesetze Ungarns haben dem Land die niedrigsten Steuersätze Europas beschert.
Ungarn ist das einzige EU-Land, das verfolgten Christen in anderen Kontinenten gezielt hilft.
Allerdings war es ein unsauberer Untergriff Orbáns, die Paragraphen über das Verbot homosexueller Darstellungen legistisch in die Nähe anderer Paragraphen zu rücken, die Pädophilie bekämpfen. Gibt es doch auch unter Heterosexuellen viele, die sich direkt oder indirekt an Kindern vergreifen. Dennoch ist es eine Tatsache, dass 70 Prozent der Ungarn dieses Gesetz für richtig finden. Daher wird sich die maßlos überzogene Reaktion der EU-Instanzen auf das neue Gesetz als großer Wahlhelfer für Orbán erweisen.
Dieser weiß: Ein erfolgreicher Politiker braucht in der Demokratie auch immer einen Gegner, an dem er sich reiben kann, der sich durch seine Aktionen für die Feindesrolle eignet. Schon lange war deshalb George Soros als solcher Feind aufgetreten, der viele Pro-Migrations- und Anti-Orbán-Vereine sponsert. Und jetzt hat sich die EU-Kommissionspräsidentin zu einem weiteren gemacht.
Geradezu köstlich ist der weitere Vorwurf, dass die ungarische Regierung ein “Feind der Pressefreiheit” sei. Denn Tatsache ist, dass es
in Ungarn jede Menge Orbán-kritischer Medien gibt, elektronische wie solche auf altmodischem Papier. Deren kritische Kommentare werden auch regelmäßig in westlichen Zeitungen zitiert
– von den gleichen Zeitungen, die tags darauf die Behauptung des linksradikalen Vereins “Reporter ohne Grenzen” übernehmen, dass in Ungarn die Pressefreiheit verschwinden würde.
Gewiss bekommen die oppositionellen Zeitungen weniger Inserate von Wirtschaftsunternehmen, die Orbán unterstützen. Aber es ist wirklich nur eine widerliche Heuchelei, wenn dieser Vorwurf auch von Österreich aus erhoben wird, ohne gleichzeitig dazuzusagen, dass es hierzulande noch viel schlimmer zugeht. Das zeigt sich insbesondere im Verhalten des Wiener Rathauses, das weitaus die meisten Korruptionsinserate in den letzten Jahren finanziert hat (freilich haben später dann auch Politiker aller anderen Parteien, wenn auch etwas gemäßigter, bei der Medienbestechung mitgemacht).
Was ich auch selbst bestätigen kann – man verzeihe einen kurzen persönlichen Einschub: Im Wiener Rathaus hatte man fast gleichlautend bei beiden Zeitungen, bei denen ich Chefredakteur gewesen bin, den jeweiligen Anzeigen-Akquisiteuren gesagt: “Solang der Unterberger Chefredakteur ist, kriegt ihr gar nichts.” (Freilich waren beide Zeitungen jeweils auflagenmäßig so gut unterwegs, dass das weggesteckt werden konnte. Erst als die Herren Horst Pirker und Werner Faymann in die jeweiligen Eigentümer-Funktionen gerieten, wurde mir aus erkennbar ideologischen Motiven der Stuhl vor die Tür gestellt. Nachweislich zum massiven wirtschaftlichen Schaden beider Blätter.)
Zurück nach Ungarn. Besonders skurril ist der Vorwurf an Viktor Orbán, ein Feind der Pressefreiheit zu sein, in den letzten Tagen geworden: Orbán hat in sieben Punkten seine Vorschläge zu der schon wieder einmal ausgerufenen EU-Reform zusammengefasst, die er als Inserat in mehreren europäischen Zeitungen kommunizieren wollte.
Jedoch nicht weniger als 20 europäische Zeitungen haben die Annahme des Orbán-Inserates einfach abgelehnt!
Das ist absolut ungeheuerlich. Nicht nur weil die Ablehnung eines bezahlten Inserats ein grotesker Widerspruch zu der Tatsache ist, dass fast alle diese Zeitungen wirtschaftlich notleidend sind und ständig noch mehr Steuergeld von ihrem Staat verlangen. Sondern auch weil es dem Wesen jeder korrekten Information widerspricht, wenn man jemandem, den man fast jeden Tag attackiert, nicht einmal als zahlender Inserent die Möglichkeit lässt, wenigstens einmal ungehindert die eigene Sicht darzustellen. Ohne dass an den Inhalten irgendetwas strafbar gewesen wäre.
In dem Inserat ging es gar nicht um die vom linksliberalen Mainstream so heftig verfochtene Homosexualität. Sondern eben um die EU-Reform. Es war selbstverständlich richtig, dass andere europäische Zeitungen, etwa in Österreich die “Presse”, das Inserat angenommen haben. Freilich dürfte die Führung dieses einst bürgerlichen Blattes daraufhin von den redaktionsinternen Politkommissaren wieder einmal so unter Druck gesetzt worden sein, dass sie
tags darauf eine dreiseitige antiungarische Hass- und Hetzstrecke an die Spitze der Zeitung gestellt hat.
Verlogen und krank ist es aber auch, dass man sich vom ORF bis hin zu zwei EU-Abgeordneten der ÖVP nicht sachlich-inhaltlich mit Orbans Vorschlägen befasst hat, sondern damit, dass diese Inserate “auf Kosten der ungarischen Steuerzahler” gegangen seien.
Wie infam ist doch dieser Vorwurf! Geben doch sämtliche Regierungen Europas – und die EU selber noch viel mehr!! – ständig sehr viel Geld zur Selbstdarstellung in der einen oder anderen Form aus.
Doppelt infam ist so ein Vorwurf von österreichischen Abgeordneten. Hat doch gerade die Bundesregierung zuletzt viel Steuergeld für großflächige Inserate ausgegeben, deren Inhalt zweifellos nicht immer ein dringendes Informationsbedürfnis gedeckt hat, etwa wenn er lediglich aus dem Wort “Danke” bestanden hat.
Inhaltlich war Ungarns Inserat ein Appell zu weiteren gemeinsamen wirtschaftlichen Erfolgen und zur Aufnahme Serbiens in die EU. Gleichzeitig war es eine klare Absage an die Migration, an die Entwicklung der EU zu einem europäischen Superstaat und an die bisher gültige Zielvorstellung von “einer immer enger werdenden” Union. Orbán will den Parlamenten der einzelnen Staaten mehr Rechte einräumen und im Gegenzug das EU-Parlament ein Stück entmachten. Auch wenn das eine oder andere Detail gewiss diskussionswürdig ist, so kann es keinen Zweifel geben:
Sehr viele Europäer werden mit sehr großer Sympathie den Intentionen Orbáns gegenüberstehen.
Allerdings fällt auf, dass dieser im Inserat nur die Aufnahme Serbiens fordert und nicht auch die der anderen “Westbalkanstaaten” Albanien, Kosovo, Bosnien, Mazedonien und Montenegro (wie sie eigentlich Ungarn und Österreich bisher gleichlautend gefordert haben). Möglicherweise ist das ein versteckter Hinweis darauf, dass diese anderen (bis auf Montenegro) einen großen Bevölkerungsanteil von Moslems haben, die beim Beitritt zu EU-Bürgern werden würden. Sobald das allgemein bekannt wird, wird es zweifellos die – ohnedies nicht große – Begeisterung der derzeitigen EU-Bürger für eine EU-Erweiterung weiter reduzieren.
Die aggressivste Kritik an Orbán kommt ganz eindeutig von den EU-Abgeordneten (bis auf die blauen und einen Teil der schwarzen). Die dortigen Grünen etwa faseln von einer “antidemokratischen Stimmungsmache” und bemühen wieder einmal die ominösen “Grundwerte”, die der Ungar verletzen würde. Damit
lernen wir einen weiteren europäischen Wert kennen:
die Machtakkumulation des EU-Parlaments.
Dass ausgerechnet diese EU-Abgeordneten weitaus am lautesten aufjaulen, bestätigt den Vorwurf Orbáns, dass dieses Parlament nur seine eigenen “institutionellen Interessen” vertritt. Es versucht tatsächlich, immer mehr Macht an sich zu raffen, die damit den Mitgliedsstaaten, den Regionen und auch den Bürgern weggenommen wird. Was total im Gegensatz zu der in Sonntagsreden immer wieder beschworenen “Subsidiarität” steht. Nur: Welches Gremium hört schon gerne den Vorwurf der Machtbesessenheit und den Vorschlag, entmachtet zu werden?
Der einzige Vorwurf, den Orbán auf sich sitzen lassen muss, ist freilich jener, er sei illiberal. Verwendet er diesen Ausdruck doch immer wieder selbst als Bezeichnung seiner Politik. Das verwirrt total.
Denn Ungarn ist mit seiner geringen Regulierungsdichte, seinen niedrigen Einkommensteuersätzen und einer Unternehmenssteuer von 9 Prozent ein absolutes Traumland für jeden echten Liberalen Europas.
Die größten liberalen Denker des 20. Jahrhunderts von Hayek bis Friedman würden Ungarn täglich eine Kerze anzünden, könnten sie das noch miterleben.
Warum bezeichnet Orbán dann seine Politik um Himmels Willen als “illiberal”, was ihr einen negativen Beigeschmack gibt? Ganz einfach, weil er das Wort “líberal” im amerikanischen Wortsinn kennt und verwendet, wo es ja ein Synonym für “sozialistisch” und das Gegenteil des europäischen Wortes “liberal” ist. Und weil niemand dem ungarischen Regierungschef beibringt, dieses Wort zu meiden, das so viel heillose Verwirrung im restlichen Europa stiftet …
Dieser Beitrag erschien zuerst in ANDREAS UNTERBERGERS TAGEBUCH
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Die Burg Visegrád soll restauriert werden
Der Zeitpunkt könnte aus symbolischer Sicht nicht besser sein, auch wenn er vielleicht zufällig ist. Nur fünf Tage nachdem der polnische Präsident Andrzej Duda den Startschuss für die Restaurierung des Sächsischen Palais in Warschau gegeben hat, kündigte der für die Renovierung des Ofener Burgviertels und der Zitadelle (in Budapest) zuständige Kommissar der ungarischen Regierung, Gergely Fodor, auf einer Pressekonferenz am Montag, den 12. Juli, die Restaurierung der Burg Visegrád an. Die Arbeiten sollen im Jahr 2035 zum 700. Jahrestag des Visegrád-Bündnisses abgeschlossen werden, das in derselben Burg 1335 zwischen den Königen Karl Robert von Anjou-Sizilien (Ungarn), Kasimir III. dem Großen (Polen) und Johann I. von Luxemburg (Böhmen) geschlossen wurde.
Vorbereitungen für das 700-jährige Jubiläum des Königstreffens in Visegrád
Ungarn, „das den Vorsitz der V4 übernommen hat, setzt sich dafür ein, die Burg Visegrád, die für alle vier Nationen von größter Bedeutung ist, in einer ihrer Bedeutung und Vergangenheit würdigen Weise wiederherzustellen.
Dank des Programms Visegrád 700 können bis zum Jahr 2035, dem Jahr des 700-jährigen Jubiläums des königlichen Treffens von Visegrád, das die mitteleuropäische Zusammenarbeit [initiierte], die Burg, die damit verbundenen historischen Gebäude und ihre Umgebung in ein dem Geist des Ortes würdiges Kleid gekleidet werden“, so Fodor. „Der Zustand der Gebäude hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich verschlechtert und die komplette Sanierung ist nicht mehr aufschiebbar. Dies wird gut durch die Tatsache veranschaulicht, dass der Salomon-Turm durch das Eindringen von Wasser in Teilen der unteren Burg unsicher geworden ist. Ein Teil des Zitadellenbereichs ist ebenfalls unzugänglich. Es gibt Stellen, an denen ganze Bögen eingestürzt sind.“
„Ein wichtiges intellektuelles und künstlerisches Zentrum in Europa“
Die Staatssekretärin für Entwicklungspolitik des EMMI (Ministerium für Humanressourcen), Eszter Vitályos, fügte hinzu, dass „das Hauptziel des Entwicklungsprogramms [Visegrád 700] darin besteht, einen qualitativ hochwertigen, multidimensionalen Entwicklungsrahmen zu gewährleisten […]
Visegrád war einst die Hauptstadt Ungarns, ein bedeutendes intellektuelles und künstlerisches Zentrum in Europa, und wir arbeiten daran, es zu einem wichtigen Ort im 21. Jahrhundert zu machen.“
während der Bürgermeister der Stadt Visegrád, Dénes Eöri, betonte, dass „die im Rahmen des Entwicklungsprogramms Visegrád 700 durchgeführten Projekte dazu dienen, dass sich die Bürger und Gäste von Visegrád in ihrem täglichen Leben besser fühlen. Während der Bauarbeiten ist die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Stadt ein äußerst wichtiger Aspekt.“
Dieser Beitrag erschien zuerst bei der VISEGRÁD POST, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.Hochwasser wegen Klimawandel? – Dr. Martin Vincentz
Eine unbequeme Wahrheit – oder doch nur eine bequeme Lüge? Noch in der Katastrophennacht, als die Lage selbst für Einsatzkräfte an vorderster Front unklar war, hatten Medien und Politik bereits das passende Framing parat: Der Klimawandel ist schuld am Hochwasser!
Die pietätlose Instrumentalisierung von zahllosen Toten und Verletzten läuft auf Hochtouren. Zeit für eine Richtigstellung. Dr. Martin Vincentz (AfD) erklärt die Fakten und richtet deutliche Worte an die Grünen. Aufgezeichnet am 16. Juli 2021 im Landtag NRW.
(Quelle)
Propaganda – effektvolle Manipulation | Daniele Ganser
Mit denselben Mitteln, mit denen der Zigarettenhersteller Lucky Strike 1930 seinen Umsatz verdoppeln und BMW die Verkaufszahlen erhöhen konnte, wurden sogar Kriege eingefädelt, z.B. der in Afghanistan. Wie das zusammenhängt, ist Inhalt eines Vortrags von Daniele Ganser, auf den diese Kla.TV-Sendung aufmerksam machen will.
Den ganzen Vortrag ansehen:
(Quelle)
Dr. Reiner Füllmich: „Am Ende wird die Gerechtigkeit siegen!“
In diesem sehr persönlichen Interview mit Dr. Reiner Füllmich zieht er sein Fazit bezüglich der aktuellen Krise. Der Anwalt für Medizinrecht erzählt, aus welcher Motivation heraus er Anwalt wurde, wie es ihn in die USA verschlagen hat und in welchen Bereichen er bisher mit großem Erfolg tätig war. Dr. Reiner Füllmich gibt zu, dass er mit all dem, was hier gerade abgeht, in keiner Weise gerechnet hat.
(Quelle)

