Kategorie: Nachrichten
Afrikanische „Baby Gang“ verwüstet Riccione
Multiethnische Nacht in Riccione (Provinz Rimini): 30 meist minderjährige Kinder von Einwanderern, also der zweiten Generation, die laut dem aktuellen Gesetz mit Volljährigkeit „italienische Staatsbürger“ werden, haben nach einem abgesagten Konzert in der Stadt für Aufruhr gesorgt. Der marokkanische Rapper, der bei dem Konzert auftreten sollte: „Ich gehe zurück und raube die Touristen aus“.
Die Gruppe, die sich aus etwa 30 Kindern von Einwanderern zusammensetzte, zerstörte alles, was sich ihr in den Weg stellte, von Autos bis hin zu Straßenmöbeln, während sie sich von einem Veranstaltungsort zu einem anderen begab. Beide Veranstaltungen waren von der Polizei wegen Verstoßes gegen die Covid-Vorschriften verboten worden.
Es ist diese Figur, die, anstatt im Gefängnis zu sitzen, Verwüstungen organisiert:
Questo rapper islamico ha guidato l’assalto ai poliziotti a Milano: Baby Gang
„Aus Gründen, die sich meiner Kontrolle entziehen, wurde die Live-Show wieder einmal abgesagt. Das bedeutet, dass ich ab heute wieder Touristen am Strand von Riccione mit „Moskitos“ bekämpfen werde, weil ich sonst nicht weiterkomme. Ich scherze nicht“. Für diejenigen, die es nicht wissen: „Moskitos“ bedeutet in der Jugendsprache „ausrauben“.
Die Nachricht von der Absage des Konzerts traf gegen 2 Uhr nachts ein, und zu diesem Zeitpunkt verstärkte die Gruppe von 30 Minderjährigen, vielleicht auch aufgrund eines viel höheren Alkoholpegels als erwartet, ihre Hooligan-Aktion in der Stadt. Von der Strandpromenade von Riccione aus bewegte sich die Gruppe in Richtung Stadtzentrum, wo sie ihr Unwesen trieb. Sie sprangen auf geparkte Autos, traten sie und warfen Steine auf die Autos und alles um sie herum. Andere zerstörten Straßenschilder, und die Szene war so surreal, dass die (wenigen) Touristen, die zu dieser Zeit noch unterwegs waren und vielleicht von einem gemütlichen Spaziergang an der Strandpromenade zurückkehrten, gezwungen waren, sich in ihren Hotels zu verbarrikadieren. Die Anwohner taten dasselbe und versteckten sich in ihren Häusern, während jemand die Carabinieri rief.
Als Streifenwagen vor Ort eintrafen, begann der große Ansturm, aber nicht alle konnten entkommen. Einige wurden angehalten und identifiziert. Mehrere Autos wurden durch die Wut der Bande beschädigt, und einige Schaufenster wurden eingeschlagen. Die Carabinieri leiteten eine Untersuchung ein, um alle Urheber der Verwüstung zu ermitteln und Bilder von den zahlreichen Überwachungskameras in dem Gebiet zu beschaffen, um die Vandalen zu identifizieren. Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art an der Côte d’Azur, wo es im Laufe des Sommers mehrere Fälle von Vandalismus durch unkontrollierte Jugendbanden gegeben hat. „Der letzte Akt eines verrückten Sommers, der schlimmste, den es in unserem Gebiet je gegeben hat“, sagen die oppositionellen Fratelli d’Italia, während Bürgermeister Tosi zu dringenden Maßnahmen aufruft.
In der Zwischenzeit hat der lombardische Regionalrat Max Bastoni, Mitglied der Lega Salvini, das Thema auf die nationale Ebene gehoben: „Nach dem städtischen Guerillakrieg im Stadtteil San Siro im vergangenen April war der Mailänder Trapper Zaccaria Mohuib in die Terrornacht verwickelt, die seine nordafrikanischen Partner in Riccione ausgelöst hatten, nachdem eines seiner Konzerte verboten worden war. In Anbetracht seiner sozialen Gefährlichkeit sollte der Questore (Polizeipräsident) Zugangsverbote und andere geeignete Maßnahmen in Betracht ziehen, um die Entstehung von Straftaten zu verhindern, die er gewöhnlich begeht“.
Der Lega-Mann fuhr fort: „Die betreffende Person sagte nach der Absage des Konzerts, dass er zurückkehren würde, um Touristen am Strand von Riccione auszurauben, und wie von Geisterhand führten seine Anhänger den Befehl aus. Er ist bereits vorbestraft und wurde wegen Missbrauchs von Kinderfotos angeklagt; er propagiert Gesetzlosigkeit und brüstet sich damit. Ein perfektes Produkt der zweiten Generation von Einwanderern. Wenn wir die Gefahren nicht erkennen, stehen wir vor einem Fiasko“.
Quelle: VoxNews
ANSAGE: Ignoranz & Information: In welcher Welt leben AfD-Wähler?
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„n-tv“: Der Nachrichtenzwerg in der RTL-Group des Bertelsmann-Konzerns – Foto: Imago
Mit „n-tv“ geht es los. „n-tv“ berichtet, Forscher der Universität Hohenheim hätten herausgefunden, daß AfD-Wähler die politische Lage deutlich anders bewerten, als die Wähler anderer Parteien, besonders diejenigen der CDU und der SPD. Das läge an der Informationsbeschaffung, meinen sie. AfD-Wähler schauten weniger oft in die Glotze, sondern suchten sich ihre Informationen im Internet, häufig in den sozialen Netzwerken. Das führe dazu, daß AfD-Wähler den Eindruck erwecken, als lebten sie in „einer anderen Welt„.
Wenn das zuträfe, welche wäre denn dann „die richtige“ – und welche die „andere Welt“? Diese Frage stellt man sich bei „n-tv“ schon gar nicht mehr. Dort unterstellt man einfach, der Leser des „n-tv“-Artikels rechne sich selbst automatisch der „richtigen Welt“ zu. Da lachen „wir“ einmal lauthals und stellen rotzfrech die Frage, was eigentlich „n-tv“ für ein Gebilde ist.
Der „Nachrichtensender“ ist so sehr Nachrichtensender wie eben fast alle Nachrichtensender. Die gibt und gab es auf der ganzen Welt, auch in Nordkorea und in Zimbabwe. Zu besseren Zeiten dienten sie in der westlichen Welt dazu, den Demokraten zu informieren. Das war, als man noch etwas auf die Demokratie hielt und wusste, daß ein desinformierter Demokrat nicht Demokrat sein kann.
„n-tv“, im Jahr 1992 gegründet, befindet sich seit dem Jahr 2006 mehrheitlich im Besitz der RTL-Group. Die RTL-Group wiederum ist noch nie durch investigatives Dissidententum aufgefallen. Im Jahr 2000 war der Bertelsmann-Konzern einer der drei Gründer der „RTL-Group“. Der Konzern hält derzeit 75 Prozent der RTL-Group-Aktien, nachdem es vorher schon einmal 90 Prozent gewesen sind. Die RTL-Group insgesamt wiederum ist lediglich einer von acht Geschäftsbereichen des Bertelsmann-Konzerns und liefert etwa ein Drittel des Konzernumsatzes. Seniorchefin bei Bertelsmann ist Liz Mohn, eine gute Freundin der Kanzlerin – und Bertelsmann ist auch der Konzern, der die Tochterfirma „arvato“ ins Leben gerufen hat, jenes antidemokratische Unding, das in den sozialen Netzwerken, besonders bei Facebook, die „Faktencheckerei“ betreibt und dabei alles löschte und blockierte, was deutschen Regierungsverlautbarungen diametral zuwiderlief.
„n-tv“ ist also ein schwerst abhängiger Winzling in jener RTL-Group, die zum Bertelsmann-Konzern gehört. Es wäre deshalb die Unterstellung an Naivität nicht mehr zu überbieten, daß „n-tv“ an der Informiertheit seiner Leser und Zuschauer interessiert sein könnte. Vielmehr dürfte es sich bei „n-tv“ um einen Nachrichtensender handeln, der seinen Konsumenten nur noch das als „Nachrichten“ andient, was systemerhaltend zu sein verspricht.
Die Kanzlerin hat sich als absolute Demokratieverächterin geoutet. Es ist schlechterdings undenkbar, daß sie mit Liz Mohn, der Bertelsmann-Chefin, eine glühende Demokratieverfechterin zur Freundin hätte. Es gibt da auch eine Art Gegenprobe, den Springer-Konzern. Einstmals in großer Vasallentreue der Kanzlerin verpflichtet, änderte sich das, als KKK Großaktionär wurde, eine Firma aus den USA, der eine gewisse Nähe zu Donald Trump nachgesagt wird. Friede Springer, ebenfalls Kanzlerfreundin und sozusagen das Äquivalent zu Liz Mohn bei Bertelsmann, hat dort nicht mehr so viel zu melden wie vor dem Einstieg von KKK bei Springer. Prompt haben sowohl Chefredaktion der „Welt“ als auch die der „BILD“ das demokratische Volk als Konsumenten ihrer Produkte wiederentdeckt. Gerade „BILD“-Chefredakteur Julian Reichelt fällt seit geraumer Zeit überaus positiv auf und wurde zu einer gewichtigen Stimme gegen den Corona-Terror der Bundesregierung, der freilich auch nicht auf dem Mist der Bundesregierung gewachsen sein dürfte, sondern auf dem von internationalen Eliten, die sich der Schaffung einer Neuen Weltordnung – sehr zu ihrem eigenen Vorteil übrigens – verpflichtet sehen.
Medienkompetenz
Aber es soll hier nicht um Globalismus, Verstrickungen, verdeckte Einflüße und die Frage gehen, inwieweit Regierungen in der westlichen Welt sich noch ihren jeweiligen Nationen verpflichtet sehen, sondern um die Medienkompetenz der Wahlberechtigten. Um die ist es nämlich tatsächlich übel bestellt.
Hand aufs Herz: Wer hätte gewußt, worum es sich bei „n-tv“ handelt? Und wie wahrscheinlich ist, daß der deutsche Wähler weiß, worum es geht, wenn er liest, „Emnid“ oder „infratest-dimap“ hätten eine Meinungsumfrage veröffentlicht? Welcher deutsche Wähler wüsste, wofür das Kürzel „wpp“ steht? Bei „wpp“ handelt es sich immerhin um die größte Medienholding der Welt mit über 200.000 Angestellten, die rund um den Globus verteilt sind. Unter dem Dach der „wpp“ sind sowohl Medienunternehmen, als auch Werbeunternehmen und Demoskopieinstute vereint, z.B. „Emnid“ und „infratest-dimap“, die zur „Kantar-Group“ gehören, die selbst wieder dem Block der Werbeunternehmen innerhalb der „wpp“ zugerechnet wird. „wpp“ war im Jahr 1971 noch eine Firma, die Drahtkleiderbügel und Wäschekörbe aus Plastik hergestellt hat, als sie von Martin Sorell gekauft wurde. Ab 1986 war die Firma dann eine Werbeholding. „wpp“ steht für „Wire & Plastic Products“ (Draht- und Plastikprodukte). Sorrell führte die größte Medienholding der Welt ab 1986 bis zum Jahr 2018 und gilt als enger Vertrauter von George Soros. Beim berüchtigten „Chelsea-Treffen“ beauftragte Soros den zwischenzeitlich geadelten Sir Martin Sorrell mit der Organisation der sogenannten „Remain-Kampagne“, einer Medienkampagne, mit der das Brexit-Votum der Briten aus dem Jahr 2016 rückgängig gemacht werden sollte.
In den USA hat sich die Medienvielfalt während des vergangenen halben Jahrhunderts ebenfalls drastisch reduziert. Aus etwa fünfzig größeren Medienkonzernen haben sich bis heute fünf Giganten herausgeschält. Die wahren Meinungsmacher sitzen im Silicon Valley, wo sie wie Herausgeber fungieren, obwohl sie eigentlich nur Provider von Kommunikationsplattformen zu sein hätten. An der Macht von Facebook, Twitter und Google kommt heute selbst ein amerikanischer Präsident nicht mehr vorbei, wie Donald Trump schmerzlich erfahren musste. Es ist reichlich bizarr: Während Donald Trumps Twitter-Account gelöscht wurde, besteht am heutigen Tag einer des Sprechers der afghanischen Taliban in Jack Dorseys digitaler Twitter-Zensurbude.
Forscher, Experten und „die Wissenschaft“
Aber zurück zu „n-tv“, diesem schwerstabhängigen Winzling im Fastmonopol des Bertelsmann-Konzerns. Der deutsche Medienkonsument nimmt dort also einen Artikel wahr, der sich mit jener „anderen Welt“ beschäftigt, in der sich AfD-Wähler angeblich aufhalten, weil die sich ihre Informationen – häufiger als die Anhänger anderer Parteien – im Internet selbst zusammensuchen. Mit anderen Worten – und das ist wichtig: AfD-Wähler informieren sich selbst, anstatt sich informieren zu lassen. Weswegen man getrost unterstellen kann, daß dann, wenn sich diese Unterscheidung treffen läßt, AfD-Wähler informiert sind, während sich die Konsumenten der gängigen Mainstream-Medien lediglich für informiert halten. Das heißt: AfD-Wähler sind vergleichweise klug, was allein schon ihre Medienkompetenz nahelegt. Der AfD-Wähler ist es, der sich in der „richtigen Welt“ befindet, nicht der Konsument von „n-tv“, ARD und ZDF, „SPIEGEL“ oder „Zeit“ et al, beides Zeitgeistprodukte, die sich nachweislich von der Bill- & Melinda Gates-Stiftung haben „sponsern“ lassen, um das Verb „schmieren“ zu vermeiden.
Und dann die Forscher der Universität Hohenheim, die angeblich ein besorgniserregend deviantes Medienverhalten von AfD-Wählern ausgemacht haben wollen. Die Universität Hohenheim ist eine sogenannte Campus-Universität im Stuttgarter Stadtbezirk Plieningen. Spezialisiert ist man dort auf Agrar-, aufgemerkt: Kommunikations -, Natur- und Wirtschaftswissenschaften. Rektor der Universität ist der Agrarökonom Stephan Dabbert – und Baden-Württemberg ist ein grün regiertes Bundesland. Dabbert wurde im Jahr 2016 Rekor der Universität, die Grünen regieren in Ba-Wü seit 2011, im Kabinett Kretschmann I bis 2016 mit der SPD zusammen, seit 2016 zusammen mit der CDU. Es ist schlechterdings undenkbar, daß einer Universitätsrektor werden kann, mit dem die jeweilige Landesregierung nicht einverstanden wäre. Und dann das hier: Die Univeristät Hohenheim ist Gründungsmitglied der „Euro League For Life Sciences“ – und als solches eng mit China verbunden. – China! China!
Was haben wir also bis jetzt? Einen schwerst abhängigen Nachrichtenwinzling in der „RTL-Group“ des Bertelsmann-Konzerns, der zugleich als Zensor der sozialen Netzwerke fungiert, eine Bertelsmann-Chefin als Kanzlerfreundin, und die Veröffentlichung von Forschern der Universität Hohenheim im grünen Ba-Wü zum Medienverhalten von AfD-Wählern und deren Aufenthalt in einer „anderen Welt“. Und wie fühlen „wir“ uns jetzt, als „n-tv“-Konsument? – Klar: Saumäßig informiert fühlen „wir“ uns und platzen bald vor Meinungsstärke zu diesen vollkommen wahnsinnigen AfD-Wählern. Har-har-har … „richtige Welt“ und „andere Welt“.
Ja, das war ein Späßchen. „Wir“ – also „wir“ hier bei „Ansage.org“, fühlen uns nicht durch den „n-tv“-Artikel informiert, sondern durch den, den „wir“ gerade lesen. Das ist der, den ich gerade schreibe. Und wahrscheinlich würden „wir“ u.a. auch deshalb die AfD wählen. Freilich nicht nur deshalb, sondern auch deshalb. Und nebenbei würden „wir“ auch die gläubigen Konsumenten des „n-tv“-Nachrichten-Junkfoods für ausgemachte Deppen halten, nicht, weil wir das wollten, sondern weil wir gar nicht anders könnten. Wegen „unseres“ Verstandes. Wir wissen: Wer ernst nimmt, was „n-tv“ zu den Äußerungen von Forschern der Universität Hohenheim schreibt, dem fehlt es vollständig an jeder Medienkompetenz, weswegen er zwangsläufig ein Depp sein – und bleiben muß. Was der Depp für eine „andere Welt“ halten will, könnte uns wurscht sein, wenn „wir“ nicht wüssten, daß der Depp, nachdem er „n-tv“ konsumiert hatte, zu allem Überfluß auch noch wählen geht. In seiner „richtigen Welt“, an deren Existenz er inbrünstig glaubt.
Korruption
Was ist das, wenn ein Sender wie „n-tv“ von Forscheräußerungen der Universität Hohenheim über die „andere Welt“ von AfD-Wählern berichtet, wohl damit kalkulierend, daß seine Konsumenten weder wissen, noch daran interessiert sind, zu wissen, worum es sich bei „n-tv“ und der Universität Hohenheim handelt? – Korruption? Beim Substantiv „Korruption“ denkt man natürlich zuerst an Schmiergeld, aber das ist nicht alles, was sich mit „Korruption“ benennen läßt. Es gibt auch eine geistige Korruption. Oder auch eine indirekte. Ich würde „n-tv“ ohne weiteres als einen indirekt korrumpierten Sender begreifen, ebenso, wie ich die Universität Hohenheim ihrer Abhängigkeit von staatlichen Zuschüssen und Fördergeldern im grünen BA-Wü wegen, sowie wegen ihrer engen Verbindungen nach China als „indirekt korrupt“ bezeichnen würde. Nichts, was von vornherein auf Korruption angelegt gewesen wäre zwar, aber eben etwas, das aufgrund der äußeren Umstände, innerhalb welcher es existiert, einer Art systemimmanenten Zwangskorrumpierung unterliegt, an der es selbst nichts ändern kann, ohne seine Existenz aufs Spiel zu setzen. „n-tv“ und die Universität Hohenheim – und beileibe nicht nur die beiden – sind Teilmengen eines gewachsenen, inzwischen insgesamt völlig korrupten Systems. Wie gesagt, nicht unbedingt nur materiell korrupt, sondern bald mehr noch geistig durch die Sachzwänge, innerhalb welcher eine solche „Geistigkeit“ zu überleben gezwungen ist.
Daß Materie die Voraussetzung für die Entstehung von Geist überhaupt ist, läßt sich nicht bestreiten. Genauso wenig läßt sich allerdings bestreiten, daß bestimmte Quellen von Materie die Ursache für einen bestimmten Geist sind. Und daß man sich fragt, ob man von Geist überhaupt noch reden will, wenn man im konkreten Fall weiß, aus welchen Quellen sich der bestimmte Geist speist. „n-tv“ und die Forscher aus Hohenheim – … völlig irre.
China
Wenn man sich anschaut, welche Nation inzwischen seit Jahrzehnten von den Glaubensgewißheiten der westlichen Zivilreligiösen und ihrem Wahn von einer besseren, weil „gerechteren“ Welt profitiert, und mit welcher beeindruckenden Akkuratesse ihr Kalkül aufgeht, dann braucht man nicht mehr erst nach Afghanistan zu schauen, um sich bestätigt zu sehen. China hat den Krieg am Hindukusch gewonnen. Ganz ohne Militär. Die dortigen Bodenschätze werden jetzt China zugute kommen. China braucht kein Militär mehr, um den Westen in die Knie zu zwingen. Für die chinesische KP reicht die geistige Korruption im kulturmarxistisch und materialistisch degenerierten Westen völlig aus, um eine Ernte nach der nächsten einzufahren. Im Westen dient der „Geist“ längst der Materie, nicht umgekehrt. So verblödet ist der westliche Medienkonsument dank Sendern wie „n-tv“ bereits, daß er sich seinen eigenen Materialismus auch noch als beklagenswerten Kapitalismus andienen läßt. Von wegen „westliche Werte“. Wenn die noch irgendeine Rolle spielen würden, außer in der eitlen Selbstwahrnehmung der Westler, hätte der Westen sowohl islamischen Clanstrukturen als auch der Disziplin und der Beharrlichkeit kommunistischer Chinesen etwas wirkungsvolles entgegenzusetzen. Hat er aber nicht mehr. Er interessiert sich mehr für die „andere Welt“, in der sich AfD-Wähler angeblich befinden. Wenn es nicht so todtraurig wäre, diesen Niedergang in der Dekadenz hilflos beobachten zu müssen, dann müsste man schallend darüber lachen.
Halten „wir“ fest: Die Existenz fast des gesamten polit-medialen Komplexes in der westlichen Welt hängt inzwischen daran, China nicht gegen sich aufzubringen. Es war Donald Trump, der die USA aus dieser Abhängigkeit befreien wollte. Hätte er Erfolg gehabt, wäre eine Kettenreaktion die Folge gewesen, von der besonders die EU betroffen gewesen wäre – und innerhalb der EU wiederum Deutschland ganz besonders. Der Wahlbetrug in den USA war schon deswegen zwingend notwendig, um diejenigen zu schützen, die ansonsten unweigerlich aufgeflogen wären, die Familie Biden ebenso wie die Familie McConnell und viele andere, Gates, die Clintons und Soros inklusive. Und ihre europäischen Vasallen.
Noch immer fließen aus der Bundesrepublik alljährlich 630 Mio. „Entwicklungshilfe“ nach China. Noch immer begreift sich die Bundesrepublik als „Schutzmacht Israels“, was angesichts der militärischen Schwäche unseres Landes völlig grotesk ist. Noch immer begreift sich die Bundesrepublik mehrheitlich als einen demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaat. Noch immer hält die Mehrheit der Deutschen ihre „Volksvertreter“ tatsächlich für Volksvertreter. Noch immer glaubt die Mehrheit der Deutschen an die Existenz von „Qualitätsmedien“ als Gegensatz zu den „Fake-News-Produzenten“ in den sozialen Netzwerken und den alternativen Medien. Und noch immer sind das die Voraussetzungen dafür, daß ein schwerstabhängiger Nachrichtenwinzling wie „n-tv“ damit rechnen kann, mit einem Artikel wie dem zur „anderen Welt“ von AfD-Wählern punkten zu können. Das ist alles nur noch Wahnsinn. Für diesen Wahn gibt es ein anderes Wort: Das Leben in der „Matrix“. Es sind die „n-tv“-Konsumenten, die in der „anderen Welt“ leben.
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Frankreichs Top-Virologe verliert wegen Corona-Behandlungen mit Hydroxychloroquin Chef-Posten

Didier Raoult, einer von Frankreichs bekanntesten Virologen und Corona-Forschern, muss seinen Chefposten in der Universitätsklinik für Infektionskrankheiten (IHU) in Marseille abgeben. Der Grund: Anstatt die Corona-Hysterie mitzubefeuern suchte er nach Alternativen und verabreichte u.a. das Malaria-Mittel Hydroxychloroquin, das auch US-Ex-Präsident Donald Trump – offensichtlich erfolgreich – medikamentiert bekam.
2010 wurde Didier Raoult für seine Forschungen mit dem Großen Preis des Institut national de la santé et de la recherche médicale (INSERM) ausgezeichnet. 2011 hat er mit mehr als 70 Millionen Euro staatlicher Förderung sein Institut IHU Méditerranée Infection in Marseille gegründet, das auf Infektionskrankheiten spezialisiert ist.
Eine zur Pandemie hochgespielte Viruserkrankung später wird Raoult in den regierungstreuen Medien als „unstritten“ bezeichnet. Zunehmend hatte sich Raoult vom Corona-Terror, den auch die französische Regierung unter Macron anstimmte, distanziert. Nun soll er bis zum Beginn des kommenden Jahres seinen Chefposten in der IHU abgeben und in den Ruhestand versetzt werden. Man wolle „ein neues Kapitel aufzuschlagen“, heißt es aus den Reihen des Verwaltungsrates laut dem Magazin Epoch Times.
Der Infektiologe, bei den Franzosen beliebt, hatte es gewagt, nicht in das Corona-Geheule mit einzustimmen und alternative Medikament eingesetzt. Darunter das Malaria-Mittel Hydroxychloroquin. Das zur Behandlung von Malaria und bestimmten Autoimmunerkrankungen zugelassene Hydroxychloroquin wurde in der Vergangenheit auch zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 eingesetzt. Seit Anfang der Coronakrise verabreicht Raoult seinen Patienten das Mittel und hat damit nach eigenen Angaben gute Erfolge erzielt. Er legte Ende Juni 2020 eine Studie dazu vor. Auch der frühere US-Präsident Donald Trump ließ sich mit Hydroxychloroquin behandeln.
Fachkollegen hatten ihn – nachdem er zuletzt ein YouTube-Video veröffentlichte, in welchem er die Wirksamkeit der Corona-Impfstoffe gegen hochansteckende Varianten in Zweifel zog – Berufsbeschwerde gegen ihn eingelegt. (SB)
Klimadiktatur per Gesetz verankert
Totale Kontrolle: EU prüft Machbarkeit von zentralem Vermögensregister

Die EU-Kraten in Brüssel wissen die aktuellen Krisen zu nutzen: Nicht nur, dass die Abschaffung des Bargeldes durch Obergrenzen maximal vorangetrieben wird. Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) prüft aktuell die Machbarkeit eines zentralen Vermögensregisters. Angeblich um Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu bekämpften. In Wirklichkeit geht es jedoch um die totale Kontrolle, Überwachung und Enteignung der Bürger.
Hinter dem mit aller Macht aufrechterhaltenen Corona-Drama, vor der Gefahr einer neuen muslimischen Massenmigration – dieses Mal aus Afghanistan – bereitet die EU-Kommission den nächsten Schlag gegen den freien Bürger vor. Aktuell soll in Brüssel die Machbarkeit eines europäisches Vermögensregisters geprüft werden. „Die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen geht ambitionierten Schrittes voran“, weiß der Focus hierzu zu berichten. Nicht nur das die EU-Kommission mit dem „Green Deal“ bis 2050 den Klimawahnsinn unter dem Schlagwort „klimaneutral“ betreibt. Auch der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche will man – vordergründig – den Garaus machen und denkt deshalb über ein sogenanntes europäisches Vermögensregister nach. Dies will man in einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen.
Bei benannter Studie soll geprüft werden, wie „die aus verschiedenen Quellen des Vermögenseigentums (z. B. Landregister, Unternehmensregister, Trust- und Stiftungsregister usw.) verfügbaren Informationen gesammelt und miteinander verknüpft werden können“. Bei der puren Zusammenführung von bestehenden Registern soll es aber nicht bleiben. Die EU-Kommission erwartet sich von der Studie zudem, dass auch eine etwaige Aufnahme von Vermögenswerten wie Kryptowährungen, Kunstwerke oder Gold im Register berücksichtigt wird. Die Ergebnisse könnten dann „anschließend in eine künftige politische Initiative einfließen“.
Laut Focus hat die EU-Kommission im Ausschreibungstext die vier nachfolgend aufgelisteten zentralen Ziele, welche die Studie erfüllen muss, vorgegeben:
- Allgemeine Quellenübersicht: Erstens soll eine Übersicht erstellt werden, welche die Informationsquellen zum Vermögenseigentum der jeweiligen Mitgliedsstaaten beinhaltet. Dabei sollen zum einen die nationalen Unterschiede zwischen den gesammelten Informationen und deren Formate, sowie die momentan nicht ermittelbaren Vermögensinformationen im Rahmen einer Lückenanalyse herausgearbeitet werden.
- Operative und IT-Herausforderungen: Zweitens ist im Rahmen der Studie zu bewerten, ob und wie die Datensammlung in einzelnen Datenbanken und deren Verknüpfung möglich wäre. Dazu sollen die operativen und IT-Herausforderungen ermittelt werden.
- Politische und rechtliche Umsetzbarkeit: Drittens soll analysiert werden, ob ein Europäisches Vermögensregister rechtlich durchführbar wäre. Desweiteren soll auch die Notwendigkeit eines EU-Registers und die gegebenfalls notwendige Einführung neuer, nationaler Register geprüft werden.
- Technische Umsetzung: Das vierte Ziel ist die Entwicklung von technischen Optionen, welche die Ausgestaltung des EU-Registers skizziert. Dabei sollen insbesondere effiziente Suchfunktionen für die jeweiligen Nutzer herausgearbeitet werden.
Der Weg hin zum gläsernen Bürger – total überwacht und beliebig ohne Gegenwehr zu enteignen – wird immer kürzer. Zum Jahresbeginn verabschiedete die Bundesregierung die – mutmaßlich verfassungswidrige – zur „Bürgernummer“ umfunktionierte Steueridentifikationsnummer. Im Windschatten von „Corona“ wurde im vergangenen Monat nun auch die verpflichtende Abgabe von biometrischen Daten für den Personalausweis durchgedrückt. Und Gegenwehr gegen die immer übergriffiger werdenden Maßnahmen ist weit und breit nicht zu sehen. Schöne, neue Welt! (SB)
Das Afghanistan-Debakel erinnert uns daran, wie wichtig Nationalität und Patriotismus sind
Von SILVIO PITTORI | Was das westliche Gewissen angesichts der afghanischen Niederlage am meisten berührt, sind die Bilder, die die qualvollen Versuche vieler Afghanen zeigen, in Militärflugzeugen zu gelangen, um ein Land verlassen, das jetzt in den Händen der Taliban ist; und der unendliche Mut der Frauen, die auf die Straße gehen und Rechte einfordern, die sie in den letzten zwanzig Jahren mühsam erworben haben und die ihnen durch die Scharia mit Sicherheit vorenthalten werden.
Abgesehen von den offensichtlichen Fehlern, die die westliche Politik in Bezug auf die Modalitäten des Truppenabzugs begangen hat (Modalitäten, die die gleiche westliche Mission in Afghanistan fälschlicherweise als gescheitert erscheinen lassen), ist es verwunderlich, dass die so genannten „Analysten“ nicht die Möglichkeit vorausgesehen haben, dass sich die afghanische Armee, die jahrelang von westlichen Truppen ausgebildet wurde, in einem Land, in dem es keine patriotischen Elemente gibt, ohne einen Schlag ergeben könnte.
Die Richtigkeit der 2001 getroffenen Entscheidung, in Afghanistan zu intervenieren, um das dortige terroristische Netzwerk auszuschalten, steht außer Frage, aber angesichts der schmerzhaften Bilder von heute muss man sich fragen, ob die Analysten, als sie zum einen behaupteten, der Krieg hätte den Export westlicher Demokratieformen nach Afghanistan ermöglicht, und zum anderen das Risiko unterschätzten, dass die afghanische Armee angesichts des Vormarschs der Taliban beschließen könnte, ihre Waffen niederzulegen, haben unterschätzt, dass es auf afghanischem Gebiet viele Stämme gibt, die sich oft gegenseitig bekämpfen, und echte Clans, die, wenn sie so bleiben, ein konkretes Hindernis für das Entstehen jenes gemeinsamen Gefühls darstellen, aus dem Patriotismus und die Idee einer Nation entstehen, die mit aller Kraft verteidigt werden muss.
Wir wissen nämlich, dass eine Gemeinschaft durch ein soziales Band und die so genannte gegenseitige Loyalität entsteht, die es dem Einzelnen ermöglicht, sich als integraler Bestandteil derselben Gemeinschaft zu fühlen, der er seine Loyalität auch tatsächlich zum Ausdruck bringt. Im Gegensatz zur Idee des Stammes steht das Konzept der Nation, das „eine Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet bezeichnet, die eine Sprache, Institutionen, Bräuche und ein Gefühl für die eigene Geschichte teilt“ (Roger Scruton, Conservative Manifesto). Wir können die Begriffe „Nation“ und „Patriotismus“ im Zusammenhang mit Individuen verwenden, die ein Territorium (Heimatland), eine Geschichte, eine Kultur und in der Regel eine Religion teilen und die das Bedürfnis nach einer gemeinsamen Gesetzgebung und Rechtsprechung haben, die sich aus der politischen Aktivität des latusensu ergibt; eine Gesetzgebung und Rechtsprechung, die dazu berufen ist, Rechte zu garantieren, die für alle Mitglieder dieser Gemeinschaft gelten. Darüber hinaus warnte Dante in seinem Werk De Monarchia vor der Bedeutung des Gewohnheitsrechts, das unzweifelhaft auf das Gemeinwohl abzielt und das Wohl der Gemeinschaft zum obersten Ziel hat: „Die Funktion der Gesetze ist es, die Menschen für das Gemeinwohl zusammenzuhalten“.
Unsere westliche Zivilisation zeichnet sich durch Gemeinschaften aus, deren Besonderheit darin besteht, dass sie sich freiwillig einer Regierung unterwerfen, die sie vertritt und aus Bürgern besteht, die ihre Rechte und Pflichten anerkennen und teilen, und das alles innerhalb eines bestimmten Gebiets, in dem Gesetze gelten, die das Gemeinwohl garantieren. Aus diesem Grund werden diejenigen, die Kultur, Geschichte, Kunst und sogar Religion teilen und die die Bedeutung eines gemeinsamen Territoriums (Nation) und der gegenseitigen Loyalität empfinden und daher als Patrioten bezeichnet werden können, in der Lage sein, jeder äußeren oder inneren Gefahr zu begegnen, die die Struktur der Nation, der sie die Treue geschworen haben, untergraben könnte.
Auch ohne Experten zu sein, ist klar, dass es in Afghanistan schon immer an Patriotismus und damit an der Idee einer Nation gefehlt hat, da das Land in geografische Gebiete unterteilt ist, die verschiedenen Stämmen unterstehen, die sich oft untereinander bekämpfen. Deshalb hätten sich diejenigen eine bedingungslose Kapitulation vorstellen müssen, die zwar eine gemeinsame Uniform tragen, aber nicht die Werte teilen, die der Idee einer Nation zugrunde liegen. Die Gegner des Patriotismus und der Souveränität, die Befürworter des Supranationalismus und des Transnationalismus und der Notwendigkeit, die Befugnisse des einzelnen Staates ständig zu Gunsten supranationaler Gremien einzuschränken, die zuweilen undurchsichtig sind, und zwar durch Delegationen, die oft zu allgemein gehalten sind, mit Regeln, die von den einzelnen Gemeinschaften zuweilen kaum wahrgenommen werden, sollten sich daher daran erinnern, was in Afghanistan geschieht. Das liegt auch daran, dass, wie Immanuel Kant lehrte, „die Gesetze allmählich ihre Wirkung verlieren, wenn die Regierung ihren Handlungsspielraum ausweitet, und ein Despotismus ohne Seele, nachdem er den Keim des Guten zertreten hat, am Ende in die Anarchie abgleitet“.
Wenn das Recht, wie oben hervorgehoben, das grundlegende Element des Gefühls der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist, in der die Individuen das „Wir“ und nicht das „Ich“ verwenden, dann kann der Wechsel von der Verwendung der ersten Person Plural zum „Ich“, der sich aus dem von Kant beschriebenen „Wirkungsverlust“ der Gesetze ergibt, nur zu einer Auflösung der Idee von Gemeinschaft und Nation selbst führen. Aber die fehlende Analyse auf dem afghanischen Feld ist nichts anderes als eine plastische Darstellung des Zusammenbruchs unserer westlichen Zivilisation, die sich dazu verpflichtet hat, ihre Wurzeln, einschließlich der christlichen, zugunsten supranationaler Strukturen zu verleugnen, die die Werte und die Identität eines jeden Volkes untergraben und es zum Teil eines schwachen Systems machen, so wie jede Gemeinschaft, in der die gegenseitige Loyalität und der gesunde Menschenverstand schwach sind. Andererseits hätte es ausgereicht, Dante in seiner politischen Analyse in De Monarchia zu lesen, um zu verstehen, dass die afghanische Armee erst nach der Schaffung einer echten Nation in der Lage gewesen wäre, dem Vormarsch der Taliban mit einem gemeinsamen Gefühl und einem Eid der gegenseitigen Loyalität zu begegnen, und zwar im Namen jenes Patriotismus, der von den Anhängern des Supranationalismus zum Nachteil der Nationalstaaten verurteilt wird.
Silvio Pittori
Rechtsanwalt mit Sitz in Florenz, Experte für Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Verträge. Hochschulabschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Florenz.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei CENTRO MACHIAVELLI, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.
Syrer-Duo mit Sprengstoff nach Verfolgungsjagd gestellt: gleich wieder auf freiem Fuß
Während mittelose Senioren wegen Nichtbezahlen der GEZ-Gebühr wochenlang inhaftiert werden, reagiert die Justiz wesentlich „sensibler“, wenn Gesetzesbrecher „Schutzsuchende“ sind. In unserem Fall sind es zwei Syrer, die beim Versuch einen Geldautomaten einer Bank zu sprengen „gestört“ und – schon wieder auf der Flucht – auch gestellt wurden.
BILD dazu:
„Nach der spektakulären Jagd mit Streifenwagen und Hubschrauber konnte die Polizei die beiden Syrer Ahmed L. (20) aus Aschaffenburg und Rami A. (21) aus Northeim in Feldern an der L461 stellen. Auf ihrer Flucht hatten sie zuvor ihren Chevrolet Epica in einen Graben gesetzt. Im Wagen entdeckten die Ermittler Sprengmaterial.“
So weit, so schlecht. Es ist ja nichts Ungewöhnliches, dass sich unter den Bereicherern jede Menge Schwerstkriminelle befinden und ungewöhnlich ist auch nicht, dass derartige Elemente von den Gerichten bevorzugt mit Glaceehandschuhen angefasst werden. Warum sollte es ausgerechnet in diesem Fall anders sein? Eben – und deshalb ließ die Haftrichterin die beiden Goldstücke sofort wieder laufen.
„Unwürdiger Zustand“
Da trat jedoch ein weiteres Unbill ein. Die Kleidung der beiden Herren wurde zwecks Spurensicherung sichergestellt und Geld für die Heimreise war auch keines da, die Fachkräfte gaben an, mittelos zu sein. Haben sie das Geld vorhergegangener Automatensprengungen, die man ihnen anlastet, bereits verjubelt oder bloß wo gebunkert? No problem – Marcin Raminski, Anwalt von L., stattete beide aus: „Sie waren mittellos. So können sie nicht nach Hause fahren. Ein unwürdiger Zustand“.
Um diesen unwürdigen Zustand zu beenden gab der Jurist den beiden Geld für die Heimfahrt. Zuvor ging man dann noch in provisorischen Schutzanzügen shoppen.
Die Kripo prüft, ob das Duo auch für die sechs weiteren Geldautomaten-Sprengungen im Raum Hannover seit Mitte Juni mitverantwortlich ist. Schaden: mehrere Zehntausend Euro. Spielt ja alles keine Rolle. Hautsache, alles ist bunt und weltoffen und den „Flüchtlingen“ geht es gut…
Kinderimpfungen ohne elterliche Einwilligung: Ärzte und Schulleiter in strafrechtlicher Verantwortung!
„Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeikt wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeikt steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.“
von Siri Sanning
So die Beurteilung des Netzwerks kritischer Richter und Staatsanwälte von Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten und Schulleitern, wenn minderjährige Schüler von Impfteams an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden.
Impfung ohne oder gegen Einwilligung der Eltern kann erhebliche strafrechtliche Folgen für den behandelnden Arzt haben
Angesichts der Tatsache, dass in einigen deutschen Bundesländern damit begonnen wurde, mittels Impfteams Schulkinder der COVID-19-Impfung zuzuführen sowie angesichts dessen, dass nicht in allen Fällen die Eltern mit dieser Maßnahme einverstanden sein werden, erläutern die kritischen Richter und Staatsanwälte ausführlich die unterschiedlichen Gesichtspunkte.
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Impfteams in Schulen – strafrechtliche Fragen
Jenen Medizinern, welche behaupten, dass es rechtlich zulässig ist, Minderjährige ab 14 Jahren mit entsprechender Einsichtsfähigkeit zu impfen, widersprechen die Juristen dezidiert. Vielmehr warnen sie explizit davor, derartigen Aussagen zu vertrauen, da eine juristische Überprüfung der Thematik ergibt, dass eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ohne oder gar gegen den Willen der Eltern erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben kann.
Auszüge aus dem Beitrag
I. Strafbarkeit des impfenden Arztes
1. Objektiver Tatbestand
Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtssprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt.
Wie schwer die Körperverletzung ist, hängt davon ab, ob die Impfung nebenwirkungsfrei bleibt – dann handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, den kleinen „Pieks“ eben – oder, ob es zu Nebenwirkungen kommt.
2. Subjektiver Tatbestand
Da das Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Eingriff (…) sehr variabel ist und von einem kleinen Einstich am Arm bis zu seltenen schweren Nebenfolgen reicht, ist zu prüfen, in welchem Umfang der Arzt mit Nebenfolgen rechnen musste und sie billigend in Kauf nahm (Vorsatz), oder sie zumindest unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt hat (Fahrlässigkeit).
Auch das Auftreten schwerer Nebenfolge dürfte für den Arzt regelmäßig vorhersehbar sein, wenn eine derartige Folge bei den gemeldeten Verdachtsfällen des US-amerikanischen Center for Disease Control (CDC) oder der Datenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für gemeldete Nebenwirkungen auftaucht.
Bei einem Arzt wird die subjektive Vorhersehbarkeit der objektiven regelmäßig entsprechen. Das heißt, von einem Mediziner, der Impfungen verabreicht, muss erwartet werden, dass es sich bei der gebotenen Anstrengung seiner Informationspflicht mit der Liste der gemeldeten Nebenwirkungen auseinandergesetzt hat und daher auch mit der Möglichkeit ihres Eintritts, sei sie auch nicht besonders naheliegend, rechnen muss.
Wenn nun die Fahrlässigkeit in Bezug auf eine bei dem geimpften Kind oder Jugendlichen eingetretene schwerere Nebenfolge oder des Todes zu bejahen ist, so käme mindestens eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung in Betracht. Dabei bleibt es aber nicht, wenn das Grunddelikt (Körperverletzung, § 223 StGB) vorsätzlich begangen wurde, denn dann läge, wie oben dargelegt, der Verbrechenstatbestand des erfolgsqualifizierten Delikts § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bzw. § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) vor, was zu einer gravierenden Erhöhung des zu erwartenden Strafmaßes führt, in der Regel wohl einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, was sicherlich mit einem Berufsverbot nach § 70 StGB, jedenfalls mit einem Verlust der Approbation verbunden sein dürfte. Von dieser Fallkonstellation ist insbesondere auszugehen, wenn keine wirksame (!) Einwilligung des Minderjährigen vorliegt (siehe sogleich), der Arzt dies billigend in Kauf genommen hat und eine der genannten schweren Folgen eintritt.
3. Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen
Ist die Einwilligung des Jugendlichen wirksam, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit auch die Strafbarkeit des Arztes. Eine Einwilligung eines Jugendlichen kann aber nur dann wirksam sein, wenn dieser die nötige Einsichtsfähigkeit hat, die Entscheidung auf einem freien Willensentschluss beruht und er Wesen und Tragweite des Eingriffs erkennt und abschätzen kann. Alle drei Voraussetzungen sind bei der Einwilligung in die Covid-19-Impfung höchst problematisch.
3.1. Keine Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen
Die Einwilligungsfähigkeit wird somit von zwei Faktoren maßgeblich bestimmt. Zum einen ist dies die persönliche geistige Reife des Jugendlichen, und zum anderen ist es die Komplexität des zu beurteilenden Themas.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht von Kindern davon aus, dass es sich bei der Impfung aufgrund der möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen unterschiedlicher Intensität und Dauer um einen schwerwiegenden Eingriff handelt. Dem ist zuzustimmen. Darüber hinaus berührt das Thema Covid-19-Impfung eine solche Vielzahl von komplexen medizinischen und psychosozialen Fragen, dass die Entscheidungsfindung schon für einen Erwachsenen äußerst anspruchsvoll ist. Die Anforderungen an die geistige Reife des Jugendlichen sind daher in diesem Fall so hoch, dass ihnen ein Minderjähriger kaum genügen kann. Hinzu kommt, dass die Impfstudien der Hersteller erst 2022 abgeschlossen sein werden, weshalb bei genauer Betrachtung die Impfungen gegenwärtig noch einen teilweise experimentellen Charakter haben. Vor „Corona“ hätte wohl niemand angenommen, dass in einem solchen Fall nicht die Einwilligung der Eltern eingeholt werden muss. Der Umstand der Krise aber ändert nichts an der Dogmatik der Einwilligungsfähigkeit.
3.2. Kein freier Willensentschluss
Grundsätzlich setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass sie auf einem freien Willensentschluss des Patienten beruht, der auch nach außen hin erkennbar ist. Bei dem hier besprochenen Fall der Impfung durch Impfteams an Schulen ist diese Voraussetzung problematisch. Der Patient hat hier nicht den Arzt aufgesucht, um einen Eingriff vornehmen zu lassen, sondern der Arzt sucht den Schüler aktiv in der Schule auf, um den Eingriff vorzunehmen. Psychologische Untersuchungen zum Konformitätsdruck haben ergeben, dass selbst ein großer Anteil der Erwachsenen in einer Situation mit nur mäßigem Konformitätsdruck nicht mehr in der Lage ist, richtige Antworten abzugeben. Bei der Schulsituation handelt es sich um eine solche mit starkem Konformitätsdruck unter Jugendlichen. Dazu kommt noch die Gegenwart von Lehrern und/oder Direktor als Autoritätspersonen, deren Anweisungen im Schulalltag Folge zu leisten ist. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Jugendliche in einer solchen Situation „frei“ entscheiden.
Ein freier Willensentschluss ist unter den hier behandelten Umständen kaum möglich, eine Einwilligung des Jugendlichen wird daher regelmäßig auch deshalb unwirksam sein.
3.3. Wirksame Aufklärung?
Eine wirksame Einwilligung setzt ferner voraus, dass der Jugendliche Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit, in seinen Grundzügen erkannt hat. Nach hier vertretener Auffassung ist das Thema Covid-19-Impfung derart komplex, die Studien so zahlreich sowie teilweise widersprüchlich und die Datenlage keineswegs klar, dass ein Minderjähriger mit der Entscheidung über die Impfung regelmäßig überfordert sein wird. Schon aus diesem Grund ist eine Einwillgung des Jugendlichen nicht geeignet, den ärztlichen Eingriff zu rechtfertigen.
3. Das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums in Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
Derjenige, der irrtümlich Tatsachen annimmt, welche bei ihrem Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt hätten, handelt im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. § 16 StGB).
Vom Erlaubnistatbestandsirrtum ist die Konstellation des Erlaubnisirrtums (§ 17 StGB) zu unterscheiden. Hier sind dem Handelnden alle relevanten Tatsachen bekannt; er glaubt aber fälschlich, die Situation würde ihn dazu berechtigen, in Rechtsgüter anderer einzugreifen. Der Täter täuscht sich also nicht nur auf der tatsächlichen, sondern auch auf der rechtlichen Ebene und glaubt, es würde ein Rechtssatz existieren, der ihn zu diesem Handeln berechtigt.
Übertragen auf die Situation der Impfung bedeutet dies Folgendes: Glaubt der Arzt irrtümlich, den Patienten über alle ihm bekannten relevanten Risiken und Nutzen aufgeklärt zu haben oder geht er irrtümlich davon aus, der Patient vor ihm sei fähig, dies im Wesentlichen zu verstehen, die Tragweite seiner Entscheidung zu erfassen und frei einzuwilligen, so unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Beispiel: Dem Arzt sind die bei der CovID-19-Impfung zwar eher seltenen, aber durchaus auftretenden und oft folgenschweren Sinusvenenthrombosen nicht bekannt, weshalb er den Patienten nicht über dieses Risiko aufklärt (Sind sie ihm hingegen bekannt – was mittlerweile zum medizinischen Standardwissen gehören dürfte, zumal in der gegenwärtigen regen Diskussion Ärzte besonders gehalten sind, sich zu informieren – und klärt er nicht darüber auf, so kommt mangels Einwilligung eine Strafbarkeit nach den Vorsatzdelikten in Betracht.) Oder: Der Arzt ist falsch informiert und glaubt (eher fernliegend) irrtümlich, Covid-19 führe in ähnlicher Größenordnung wie bei Erwachsenen durchaus öfter zu schweren Verläufen und mitunter zum Tode, weshalb er nicht darüber aufklärt, dass derartige Fälle bei Kindern und Jugendlichen extrem selten sind (siehe oben) und er daher die Komponente des Nutzens der Impfung für diese Altersgruppe massiv überbetont.
Lediglich ein Erlaubnisirrtum (somit Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung) liegt vor, wenn der Arzt um die Möglichkeit der Sinusvenenthrombosen oder die nur extrem seltenen Fälle von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tode bei Kindern und Jugendlichen weiß, hierüber aber nicht aufklärt, weil er fälschlich annimmt, hierzu sei er rechtlich nicht verpflichtet.
II. Strafbarkeit des Schulleiters
Wenn, wie oben dargelegt, von einer strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung des die Impfung verabreichenden Arztes auszugehen ist, folgt daraus regelmäßig auch eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen in der Schule wegen Beihilfe zu dieser Tat (§§ 223 ff., 27 StGB). (…) Der Schulleiter hat das Hausrecht über die Schule und eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Schülern. Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Schüler kommt. Wegen seiner Garantenstellung gemäß § 13 StGB ist er gegenüber den Schülern auch wegen eines möglichen Unterlassens strafbar. Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit wäre daher nicht nur beispielsweise das Absprechen von Terminen mit den Behörden, die die Impfung durchführen wollen und das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, sondern auch das bloße Nichteinschreiten trotz des Wissens oder billigenden Inkaufnehmens, dass ohne Einwilligung geimpft wird. Über die Inhalte von Aufklärungsgesprächen wird der Schulleiter zwar regelmäßig keine Kenntnis haben. Allerdings wird ihm bewusst sein, dass die meisten Schüler die Tragweite des Eingriffs nicht ausreichend erfassen können. Zudem sind ihm auch die oben beschriebenen Umstände bekannt, die nach hier vertretener Auffassung die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage stellen.
Die Strafbarkeit der Beihilfe folgt – mit Strafmilderung – derjenigen der Haupttat, so dass in Einzelfällen auch eine schwere Strafbarkeit wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gem. §§ 226, 27 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§227, 27 StGB gegeben sein kann.
Fazit:
Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeikt wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeikt steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.
Fachanwältin Dr. Beate Bahner: Covid-19-Impfung für Kinder und Jugendliche ist Hochrisikogebiet für Ärzte!
Die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Beate Bahner betont, dass die Impfung von Kindern und Jugendlichen gegen Covid-19 „absolutes Hochrisikogebiet für alle impfenden Ärztinnen und Ärzte“ ist. Aus diesem Grund spricht sie eine dringende Warnung an alle impfenden Ärzte aus:
- Die Corona-Impfung bei Jugendlichen ist nicht indiziert. Denn sie hat keinen Nutzen, da Kinder und Jugendliche nachweislich nicht schwer erkranken und erst recht nicht daran versterben.
- Das Risiko ist erheblich, das zeigen die Berichte über teilweise schwere Nebenwirkungen weltweit. Wenn das Risiko den Nutzen einer Impfung deutlich überwiegt, dann darf nicht geimpft werden – die „Behandlung“ ist eindeutig kontraindiziert!
- Eine nicht indizierte Behandlung darf vom Arzt niemals vorgenommen werden – selbst bei Einwilligung beider Eltern nicht!
- Erst recht können Kinder und Jugendliche keine wirksame Einwilligung in die Impfung abgeben, da die Impfung keine Routinebehandlung ist (wie etwa Blutabnahme, Zahnspange oder z.B. Aknebehandlung). Es bräuchte angesichts der erheblichen Risiken stets die Einwilligung beider Eltern! Aber auch diese wäre unwirksam, da die Impfung keinen Nutzen hat, aber vielfältige und unbekannte Risiken. Diesen Risiken dürfen Eltern ihre Kinder niemals aussetzen!
- Angesichts fehlender Langzeitstudien können Jugendliche die Gefahren und Risiken noch weniger abschätzen als Erwachsene oder gar Ärzte, die um diese gefahren wissen müssen! Jugendliche können daher nicht wirksam in diese Impfung einwilligen – unabhängig von ihrem Alter, da sie die Tragweite der Entscheidung nicht erfassen können.
- Konsequenz: Ärzte dürfen Kinder und Jugendliche nicht impfen. Dies ist nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs strafrechtlich als eine Körperverletzung anzusehen. Ärzte haften hierfür auch zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikation und Impfschäden!
- Und zwar auch dann, wenn beide Eltern tatsächlich so sorgfältig über alle Aspekte aufgeklärt worden sein sollten, wie die Coronavirus-Impfverordnung dies für Ärzte vorsieht! Denn der Bundesgerichtshof hat gerade bei neuen, nicht anerkannten Behandlungsmethoden sehr strenge Anforderungen an die Aufklärung gestellt.
Zu „Warnung an alle Ärztinnen und Ärzte !!“ als pdf:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/1960 (Telegram) oder hier
Vorlage für alle Eltern: Impfverbot gegenüber Schulleitung
Für Eltern, die Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit der COVID-19-Impfungen haben und ihre Kinder vor Impfkampagnen an der Schule schützen wollen, stellt sie eine entsprechende Vorlage zur Verfügung:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/2274 (Telegram) oder hier
Am 21. September 2021 wird Dr. Bahners neues Buch erscheinen:
Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten.
„Beate Bahner, Medizinrechtlerin der ersten Stunde, klärt auf: Die Corona-Impfung ist nicht nur ein rechtliches Hochrisikogebiet für impfende Ärzte, sondern birgt auch und vor allem große Gefahren für die Geimpften selbst. Wie dennoch Schäden und Schadensersatzklagen vermieden werden können, skizziert sie in diesem Buch.“
Zum Buch:
Corona-Impfung – – Kopp Verlag (kopp-verlag.de)
Rechtsanwälte für Grundrechte: Covid-19-“Impfung“ Haftungsfalle für Ärzte
Die österreichischen Rechtsanwälte für Grundrechte geben in einem an die Ärzteschaft gerichteten, aktuellen Schreiben detailliert Auskunft über die mit der Covid-19-Impfung verbundenen Risiken. Sie gehen beispielsweise davon aus, dass eine schriftliche Aufklärung der impfwilligen Personen nicht ausreichend ist und dass Berufshaftpflichtversicherungen gute Gründe haben könnten, sich auf Haftungsausschlüsse zu berufen.
Report24.news berichtete:
Rechtsanwälte für Grundrechte: Covid-19-“Impfung“ eine Haftungsfalle für Ärzte?
Auch sie stellen Eltern ein „Musterschreiben an Schulen gegen ´Impfung´ oder Beeinflussung meines Kindes“ zur Verfügung (Report24 berichtete):
https://www.afa-zone.at/?smd_process_download=1&download_id=4015
Am 4. September 2021 findet der 2. Aktionstag für Kindergesundheit der aus Ärzten und Rechtsanwälten bestehenden Initiative #wirzeigenunsergesicht in Wien statt mit dem Ziel, aufzuklären und für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzutreten.
Report24.news berichtete:
Impfkampagne „verbrecherisch“: 2. Kindergesundheits-Aktionstag mit Prof. Bhakdi
Gesundheits-Tipp: DMSO
DMSO dringt durch Zellwände der Haut, aber auch anderer Organe und kann damit als Trägersubstanz, bzw. Transportmittel, für eine ganze Reihe von Arzneimitteln verwendet werden, um diese in das Zellinnere zu schleusen. Hier begünstig es ihre Aufnahme und Wirkung, ohne dass man auf höhere Mengen der Arzneistoffe zugreifen müsste. Gerade in akuten (Not-)Situationen macht die Kombination mit DMSO Sinn. Es wirkt entzündungshemmend und schmerzstillend und bewährt sich unter anderem für die Behandlung von Prellungen und Schwellungen, Verstauchungen, Zerrungen, Blutergüssen, Durchblutungsstörungen und lokalisierter Arthrose und Arthritis.
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Die Klimaschau von Sebastian Lüning: Verändern Windkraftwerke das Klima?
Die Klimaschau informiert über Neuigkeiten aus den Klimawissenschaften und von der Energiewende. Themen der 60. Ausgabe vom 22. August 2021:
0:00 Begrüßung 0:23 Beeinflussen Windkraftanlagen das Klima? 4:47 Was machen Bäume eigentlich nachts? 7:38 Wohin mit den alten Akkus der E-Autos?
Thematisch sortiertes Beitrags-Verzeichnis aller Klimaschau-Ausgaben: http://klimaschau.tv
Bleibe-Prämie versus Taliban-Mörder
Auch menschlich ist das eine Bankrotterklärung der Regierung, die einerseits die Zahl der Ortskräfte hochtreibt und gleichzeitig eine Art Suizid-Prämie denen zahlt, die bei den Taliban den Überlebenskampf aufnimmt.
Der Beitrag Bleibe-Prämie versus Taliban-Mörder erschien zuerst auf reitschuster.de.


