Kategorie: Nachrichten
Baalburger Puppenkiste stimmt für Verlängerung des „Neuen Normal“ und macht damit Hersteller von Überraschungseiern arbeitslos
Quelle: Corona-Pandemie: Bundestag stimmt für Verlängerung der epidemischen Lage – WELT Ich weiß, was viele…
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Was Spiegel-Leser über den US-Geheimdienstbericht über den Ursprung von Covid-19 alles nicht erfahren

Am Dienstag habe ich gemeldet, dass die US-Geheimdienste dem Weißen Haus am Mittwoch den Geheimdienstbericht über den Ursprung von Covid-19 vorlegen wollten, den US-Präsident Biden angefordert hat. Das ist geschehen und obwohl die Veröffentlichung einer Version des Berichts für die Öffentlichkeit noch einige Tage dauern wird, berichten US-Medien bereits über den Inhalt des Berichts. Das […]
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WDR will Exempel an GEZ-Verweigerer Thiel statuieren

Georg Thiel verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und dann eine Vermögensauskunft. Dafür wanderte er für sage und schreibe 181 Tage ins Gefängnis. Während die Stadt Borken die Haft als unverhältnismäßig ansah und für die Freilassung Thiels plädierte, intervenierte der WDR wiederholt. Akten beweisen, dass der Sender als treibende Kraft die Freilassung verhinderte. Die Verwaltungsgerichtsakten offenbaren jedoch noch viel mehr: Der Fall Thiel könnte zur Blaupause werden. Beim WDR denkt man bereits über weitere Verhaftungen von Beitragsrebellen nach.
Wie bereits berichtet, weigerte sich Georg den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Seine Begründung: Er nutze ARD und ZDF nicht. Besitzt nicht einmal ein Rundfunkgerät. Nach der Verweigerung einer nachgeschobenen Vermögensauskunft wanderte er vom 25. Februar bis zum 24. August 2021 ins Gefängnis und saß die Erzwingungshaft 181 Tage Zeit unter Schwerverbrechern ab.
In einer ausführlichen Reportage listet die Junge Freiheit den gesamten Zwangsgebührenirrsinn auf und zeigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in abnormer und perfider Weise ein Exempel am Beitragsrebellen Thiel statuierte und gewillt ist, dies noch weiter zu betreiben. Die JF zeigt auf, dass der WDR massiv die Verhaftung Thiels vorangetrieben hat und – selbst nachdem die zuständige Stadt Borken die Haft als unverhältnismäßig ansah und für die Freilassung Thiels plädierte, dies hintertrieb.
Sowohl aus den Unterlagen der Gerichtsvollzieherin , wie auch aus den Akten des Verwaltungsgerichts Münster sind die Anweisungen aus der Anstalt dokumentiert. Die Gerichtsvollzieher vermerkte: „Der Sender von Intendant Tom Buhrow halte „am Verhaftungsauftrag und dem entsprechenden Haftbefehl fest“. Allerdings „soll die kommende Woche abgewartet werden, […] um die aktuelle Situation und weitere Entwicklung (evtl. Presseanfragen etc.) abzuwarten“. „Man erklärte mir weiterhin“, schreibt die Gerichtsvollzieherin, dass der WDR einen „Verdacht“ habe: Georg Thiel sei – ohne jegliche Beweise zu nennen – ein „Reichsbürger“.
Trotz Corona-Alarm wurde die Nachfrage der Gerichtsvollzieherin bei der JVA Münster, ob „im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie“ die „Einlieferung“ von Georg Thiel machbar ist, mit Ja beantwortet. Der Nichtzahler des Rundfunks bekommen in Münster trotz Corona einen Haftplatz; zunächst in der Vier-Mann-Zelle, schreibt hierzu die JF.
Am Dienstag wurde Thiel entlassen. Beendet ist die Sache für den WDR aber damit längst nicht. Auf Anfrage von WELT hatte der Zwangsgebührenbetrieb erklärt, den Fall entschlossen weiterzuverfolgen, auch, weil man das Verhalten des Schuldners als unsolidarisch gegenüber den anderen Beitragszahlern empfinde. Wörtlich hieß es in der Stellungnahme: „Alle Bürger*innen, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland leisten einen Beitrag, damit jeder vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk profitieren kann.“
Auch sonst ist der Fall Georg Thiel noch nicht zu Ende: Wie Unterstützer des 54-jährigen gegenüber der Zeitung erläuterten, sind noch weitere Gerichtsverfahren und Forderungen offen, auch von Seiten des Schuldners: Thiel wolle die Rechtmäßigkeit der Forderung, der Vollstreckung und seiner Verhaftung juristisch überprüfen lassen. (SB)
ANSAGE: Ansage – Warum der Vergleich zwischen Impf
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Hauptsache gut geschützt! (Screenshot:Youtube/viaTheBabylonBee)
Zu den aufdringlichsten und vermeintlich schlagfertigsten Argumenten für eine (direkte oder indirekte) Covid-Impfpflicht zählt der von „Vacci-ficionados“, Impfbesessenen, gern vorgebrachte und jüngst immer häufiger zu vernehmende Vergleich zwischen der Impfung und der Gurtpflicht beim Autofahren: So wie ja auch von jedermann akzeptiert werde, dass man ohne sich anzuschnallen kein Auto fahren dürfe, müsse man auch akzeptieren, dass Ungeimpfte von bestimmten Aktivitäten ausgeschlossen werden. Zumeist folgt auf Widerspruch der zynische Hinweis: „So oder so, es zwingt dich ja keiner – aber dann musst du eben die Konsequenzen tragen“. Hier soll also insinuiert werden, der Staat habe dasselbe Recht, seinen Bürger pharmazeutische Therapien vorzuschreiben, wie er den Autofahrern Verkehrsregeln und Verhaltensauflagen zumuten darf.
Was vordergründig einleuchtet und zunächst wie eine gute Pointe der Befürworter einer autoritären Impfpolitik anmutet, hinkt bei logischer Hinterfragung nicht nur gewaltig, sondern erweist sich als geradezu bösartig unsinnig. Und dies nicht nur, weil die Straßenverkehrsordnung einen zwingend regulierungsbedürftigen Lebensbereich – den Straßenverkehr – allgemeingültigen Rechtsnormen unterwirft (die dort greifen, wo das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht genügt) – während das Infektionsschutzgesetz und die aus ihm abgeleiteten 3G- bzw. 2G-Regeln in eine Vielzahl prinzipiell NICHT regulierungsbedürftiger bzw. auch gar nicht -fähiger Lebensbereiche eingreifen, die durch das Grundgesetz eigentlich vor jeglichen staatlichen Übergriffen geschützt sind.
Enge Grenzen staatlicher Interventionen
Beim Autofahren begibt sich JEDER Teilnehmer in eine ständige Gefahrensituation. Hier ist die Generalvermutung ist mehr als begründet, dass jederzeit – bei nur kleinster Unaufmerksamkeit – ein massiver Personenschaden angerichtet werden kann. Diese Generalvermutung ist hingegen NICHT begründet beim natürlichen Zustand sozialer Nähe, geselliger Nahrungsaufnahme oder gesellschaftlicher Versammlungen aus welchem Grund auch immer.
Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Verkehrsteilnehmer IMMER – für die Dauer der Verkehrsteilnahme – als potentielle Gefährder zu behandeln. Er hat jedoch weder das Recht noch die Pflicht, kerngesunde Menschen als potentielle Gefährder zu behandeln – auch nicht für die Dauer von Restaurant-, Kino- oder Konzertbesuchen.
Verhältnismäßigkeit und Evidenz des konkreten Nutzens sind bei technischen Sicherheitsmaßnahmen wie dem Anschnallgurt (übrigens auch Schutzhelmen oder oder Schutzbrillen) nicht nur unzweifelhaft bestätigt, sondern ganz konkret und unmittelbar erfahrbar. Körperliche oder Bewegungseinschränkung für ihren Träger entfalten sie auch nur befristet, für die Dauer ihrer Verwendung, und nicht permanent. Ihre Einführung war auch kein Großexperiment, sondern stellte die serielle Verwirklichung einer ausgereiften Schutztechnik dar.
Es gab zu keinem Zeitpunkt – gesicherte oder wenigstens höchstwahrscheinliche – „Nebenwirkungen des Anschnallens“, die sich je in einer Unfallstatistik niedergeschlagen hätten; auch kam es zu keiner Vielzahl an Todesfällen ohne Fremdbeteiligung infolge des Anschnallens.
„Gurtverweigerer“ und „Gurtzwang“?
Es hat auch noch keiner Gurtmuffel mit dem Argument attackiert, ihre Verweigerung des Anschnalles mache das eigene Tragen des Sicherheitsgurts für sie weniger sicher und gefährde den Erfolg der Gurtpflicht insgesamt.
Bis heute kam es auch nie vor, dass in etlichen Ländern plötzlich die Zahlen schwerverletzter angeschnallter Unfallbeteiligten öfter über denen der schwerverletzten nicht angeschnallten Unfallbeteiligter lagen.
Die Einführung der Gurtpflicht in den 1970er Jahren ging auch nicht einher mit staatlichen Milliardenaufträgen für die Zuliefererfirmen, und wurde auch nicht von einer politisch-medialen Gurtlobby vorangetrieben, deren wirtschaftliches Interesse ein öffentliches Sicherheitsbedürfnis nur vorschob.
Und, zu guter Letzt: Weder damals noch heute erklärte die Mehrheit der angeschnallten Autofahrer, ihnen sei der Nutzen der Gurtpflicht selbst nicht klar, doch sie befolgten sie eben notgedrungen, weil sie keine Lust haben, zu Fuß zu gehen.
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Daniel Trappitsch: «Jetzt errichtet die Regierung eine Pharma-Diktatur»
«Wir wissen nicht, was kommt», betonte Bundesrat und Gesundheitsminister Alain Berset heute mehrfach im Zuge der Pressekonferenz. Zurzeit sei die Situation in den Spitälern noch unter Kontrolle. «Es kann aber schnell gehen, dass sich das ändert.» Damit es nicht so weit komme, wolle der Bundesrat im richtigen Moment handeln können.
Für die Regierung bedeutet das, dass die Zertifikationspflicht massiv ausgeweitet werden soll. Künftig sollen womöglich nur noch geimpfte, genesene oder getestete Menschen in Restaurants, Bars, Fitnesscenter, Museen, Zoos und weitere öffentliche Anlagen kommen.
Theoretisch sei es möglich, dass der Bundesrat die Ausweitung der Zertifikatspflicht nächste Woche beschliesse und per Anfang September in Kraft setze. Die Regierung hoffe aber, dass der Schritt nicht nötig sein werde, so Berset. Konkrete Schwellenwerte, bei denen die Ausdehnung beschlossene Sache werden könnte, gibt es nicht. Die Kantone haben nun bis am 30. August Zeit, sich grundsätzlich zur Ausdehnung zu äussern.
Was sagen die Menschen aus dem Umfeld der Bürgerrechtsbewegung über die heutigen Ankündigungen der Regierung? «Damit hat die Segregation seine Fortsetzung erreicht», sagt Daniel Stricker von Stricker TV gegenüber Corona-Transition. Stricker zeigt sich wenig überrascht über die Pläne des Bundesrats.
Kurzfristig sei eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht natürlich schlecht. Aber Stricker sagt auch: «Langfristig hilft uns das aber. Das könnte das Zünglein an der Waage sein für die Abstimmung vom 28. November.» Er spricht damit die kommende Abstimmung über das Covid-19-Gesetz an. Jetzt stiegen die Chancen noch mehr, dass das Gesetz abgelehnt werde.
Gleich sieht das auch Michael Bubendorf, Mediensprecher der Freunde der Verfassung: «Eine Ausweitung der Zertifikatspflicht wird uns Gegnern nur nützen», sagt er auf Anfrage von Corona-Transition. Der Mediensprecher der Verfasssungsfreunde ist überzeugt, dass auch viele Geimpfte gegen das Gesetz stimmen werden:
«Schliesslich haben auch die Geimpften nicht vor, eine Art Dauer-Abonnement für die Auffrischungsimpfungen zu lösen.»
Deshalb sei es ein grosses Glück, dass die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. November über das Covid-Gesetz befinden könne, was international einmalig sei.
Auch Bubendorf ist keineswegs überrascht über die neusten Pläne des Bundesrats. «Berset hat zwar in der Vergangenheit noch gesagt, dass ein Covid-Zertifikat bloss für kurze Zeit zum Einsatz komme. Doch natürlich war von Anfang an klar, dass dieses permanent installiert wird.» Auch hält Bubendorf fest, dass er und die Verfassungsfreunde genau vor diesen Plänen von Beginn an gewarnt hatten.
Noch schärfere Worte angesichts der geplanten Ausweitung der Zertifikationspflicht wählt Daniel Trappitsch vom Netzwerk Impfentscheid:
«Jetzt errichtet die Regierung eine Pharma-Diktatur», so Trappitsch gegenüber Corona-Transition. Viel einschneidender und freiheitsberaubender könnten die geplanten Massnahmen kaum noch sein.
Trappitsch stört sich auch deshalb an der Diskriminierung der Ungeimpften, weil so getan werde, als ob diese die Treiber der «Pandemie» seien. «Man eruiert nicht, wie viele Geimpfte oder Ungeimpfte derzeit in den Spitälern liegen wegen oder mit Corona. Die Daten dazu geben die Gesundheitsbehörden nicht raus. Das ist höchst problematisch.»
Gleichzeitig verweist Trappitsch darauf, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Covid-19 Science Task Force permanent behaupten, dass fast ausschliesslich Ungeimpfte Covid-Patienten in den Spitälern seien. «Das ist schlicht und einfach falsch», sagt Trappitsch dazu.
Er ist zudem überzeugt: Durch die Impfungen werden in nächster Zeit zahlreiche Menschen infiziert, die sonst nicht infiziert worden wären. Dazu Trappitsch: «Die Behörden schaffen mit ihrer Impfpolitik genau das Problem, das sie anscheinend verhindern wollen.» Nun gelte es sich gegen diese willkürliche Politik Widerstand zu leisten. «Wir müssen uns juristisch, politisch und auf der Strasse zur Wehr setzen», sagt Trappitsch.
Einen anderen Fokus setzt Prisca Würgler vom Verein Graswurzle:
«Wichtig ist, dass wir von der Empörung zur Besinnung kommen», sagt Würgler. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, eigene Restaurants, eigene Betriebe, eine eigene Welt aufzubauen.
Über die Regierung und deren Helfershelfer sagt Würgler: «Wenn sie uns schon nicht mehr haben wollen, dann können sie uns helfen, unsere Parallelgesellschaft aufzubauen.» Und weiter: «Sie sollen uns nur nicht im Weg stehen. Verhungern lassen werden sie uns wohl nicht.»
Nachdenklich stimmte die heutige Pressekonferenz Philipp Kruse. Er ist Rechtsanwalt und Mitglied der Freunde der Verfassung:
«Wie lange müssen wir diese haltlosen und verfassungswidrigen Einschränkungen unserer fundamentalsten Grundrechte noch mitmachen?», fragt sich Kruse, der auf Telegram einen längeren Kommentar veröffentlichte.
«Erkennen wir nicht, dass unsere höchsten Amtsträger ihre Macht dauerhaft und systematisch missbrauchen, gegen die Interessen ihrer eigenen Wähler?» Gesellschaft, Wirtschaft und vor allem die Gesundheit und Existenz weiter Kreise würden schliesslich unter den Massnahmen leiden.
Kruse fragt sich auch, wie lange wir noch schweigen wollen. Und verweist auf die künftigen Generationen. «Wenn es um unsere Grundrechte, um unsere Existenz und um unsere Kinder geht, sollten wir uns eigentlich wehren. Was meinen Sie?»
Deutschland: dramatischer demografischer Wandel bei Kindern im Schulalter
Mehrheit der Schüler in Hamburg hat Migrationshintergrund
An Hamburgs allgemeinbildenden Schulen haben von den rund 257.000 Kindern im Schuljahr 2020/2021 51,4 Prozent einen Migrationshintergrund. Während der demografische Wandel in Hamburg signifikant ist, vollzieht sich dieser Wandel auch im übrigen Deutschland, wenn auch langsamer.
Die Geburtenrate in Deutschland ist seit Jahren konstant. Im Durchschnitt bringen Frauen derzeit 1,53 Kinder zur Welt. Damit liegt Deutschland ziemlich genau im Mittelfeld der EU. Eine Bevölkerung gilt als fortpflanzungsfähig, wenn die Geburtenrate mindestens 2,1 beträgt.
„Ein Land mit Kindern ist ein Land mit Zukunft“, sagte der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU).
Dieses Deutschland ist weit entfernt von dem, was es war, als Kohl an der Macht war. Was sich seitdem deutlich verändert hat, ist die ethnische Zusammensetzung der Kinder und damit der zukünftigen Steuerbasis Deutschlands, was sich an der Zahl der Schüler unter 18 Jahren mit Migrationshintergrund ablesen lässt. Die Junge Freiheit hat bei den Bundesländern Daten zur Demographie der schulpflichtigen Kinder angefordert und in den meisten Fällen die neuesten Zahlen erhalten.
Auffällig ist, dass in einigen Bundesländern junge Deutsche ohne ausländische Wurzeln nur eine knappe Mehrheit bilden. In Hamburgs allgemeinbildenden Schulen hat sich das Verhältnis bereits gegen sie gewendet. Von den rund 257.000 Kindern im Schuljahr 2020/2021 hatten 51,4 Prozent einen Migrationshintergrund. Nach der Definition der meisten Bundesländer ist dies der Fall, wenn ein Schüler im Ausland geboren wurde, ein Elternteil nicht in Deutschland geboren ist, das Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder zu Hause eine „nichtdeutsche Herkunftssprache“ gesprochen wird.
In nordrhein-westfälischen Gymnasien liegt der Wert bei über 60 Prozent.
In Bremen hatten 44,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Wie in den meisten anderen Bundesländern lag der Anteil an den beruflichen Schulen mit 31,9 Prozent deutlich niedriger. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen lag der Anteil bei 39,3 Prozent. Betrachtet man jedoch die einzelnen Schularten, so gibt es erhebliche Unterschiede.
An den Gymnasien lag der Anteil der Schüler mit ausländischer Herkunft bei 62,5 Prozent, gefolgt von den Gesamtschulen (45,8 Prozent). An den Grundschulen lag dieser Anteil bei 44,9 Prozent. Dagegen machten Kinder und Jugendliche mit ausländischen Wurzeln an den Gymnasien im westlichen Bundesland weniger als ein Drittel aus.
Knapp hinter Nordrhein-Westfalen folgt Berlin in der Rangliste mit dem höchsten Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund. In der Hauptstadt lag der Wert bei den allgemeinbildenden Schulen bei 39,3 Prozent und bei den beruflichen Schulen bei 28 Prozent. In Hessen hatten 38,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen ausländische Wurzeln.
In drei Bundesländern werden solche Daten nicht erfasst
In Schleswig-Holstein hatten im vergangenen Schuljahr 30 Prozent der 290.400 Kinder und Jugendlichen, die Grund‑, Regional- und Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien besuchten, ausländische Wurzeln. An den beruflichen Schulen lag der Wert mit 13 Prozent deutlich niedriger.
Baden-Württemberg belegt den siebten Platz. Von den rund 1.100.000 Schülern an allgemeinbildenden Schulen hatten 27,2 Prozent ausländische Vorfahren. Ähnlich hoch war der Wert an den beruflichen Schulen. Für Bayern lagen die Zahlen für das vergangene Schuljahr noch nicht vor.
In Rheinland-Pfalz liegt die Quote der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf einem ähnlichen Niveau. Sie liegt im Schuljahr 2020/2021 bei knapp über 23 Prozent in den allgemeinbildenden und 16,4 Prozent in den beruflichen Schulen. In den beiden übrigen westdeutschen Bundesländern Niedersachsen und Saarland wird der Migrationshintergrund an den Schulen nicht ausgewiesen.
Eine Sprecherin des niedersächsischen Landesamtes für Statistik erklärte gegenüber der Jungen Freiheit, dass das Merkmal Migrationshintergrund zwar schon seit einigen Jahren in den entsprechenden Datensystemen vorhanden sei, die Werte aber noch nicht überprüfbar seien. Damit entsprächen sie nicht den qualitativen Anforderungen.
Dies sollte sich aber bald ändern. Im Saarland wird nur zwischen deutschen und ausländischen Studierenden unterschieden. Im vergangenen Jahr lag der Anteil nichtdeutscher Kinder und Jugendlicher an den allgemeinbildenden Schulen dort bei 15,1 Prozent.
Erwartungsgemäß ist die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund in den neuen Bundesländern deutlich geringer als die der Schüler ohne ein entsprechendes Merkmal. Am niedrigsten ist der Wert in Brandenburg. Von den knapp 295.000 Kindern und Jugendlichen an allgemein- und berufsbildenden Schulen hatten im vergangenen Jahr 7,1 Prozent ausländische Wurzeln. In Mecklenburg-Vorpommern lag dieser Wert bei 7,4 Prozent an allgemeinbildenden Schulen und 8,7 Prozent an beruflichen Einrichtungen.
Es folgt Thüringen, wo dieser Anteil über alle Schulformen hinweg bei acht Prozent lag. In Sachsen lag der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an den allgemeinbildenden Schulen bei 10,9 Prozent und an den beruflichen Schulen bei 7,3 Prozent. Wie das Statistische Landesamt in Sachsen-Anhalt mitteilt, unterscheidet das Land nicht zwischen Schülern mit und ohne Migrationshintergrund, sondern nur zwischen deutschen und nichtdeutschen Schülern. 6,3 Prozent der knapp 200.000 Kinder und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen waren demnach Ausländer. In den beruflichen Schulen lag der Anteil mit 7,1 Prozent etwas höher.
Deutschland ist nicht das einzige westliche Land mit einem dramatischen demografischen Wandel. In den Vereinigten Staaten stellen die Weißen inzwischen eine Minderheit der unter 18-Jährigen dar. Der Anteil der Weißen an der US-Bevölkerung ist von über 90 Prozent in den 1960er Jahren auf 57 Prozent gesunken.
Quelle: Remix News
Deutschland, aber bekifft: Drogenbeauftragte Ludwig unternimmt richtigen Schritt

Mitten im allgemeinen Nachrichtengewusel um Afghanistan, Weltklima und Weltvirus erfährt ein randständiges Thema mediale Aufmerksamkeit. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig von der CSU, plädierte für die Einstufung des Besitzes von bis zu sechs Gramm Cannabis als Ordnungswidrigkeit. Bisher handelt es sich juristisch um eine Straftat. Ein Schritt in die richtige Richtung?
Von Max Erdinger
Die Aufregung über den Vorstoß der Drogenbauftragten ist logisch nicht zu erklären. Cannabis zählt zu den Rauschmitteln und nicht zu den Rauschgiften. Pharmakologisch ist Cannabis hinsichtlich seines gesundheitlichen Gefährdungspotentials zwei Stufen unterhalb des Alkohols angesiedelt. Letzterer ist fast überall frei verkäuflich, er darf beworben werden und verfügt im Gegensatz zu Cannabis über ein erhebliches Suchtpotential. Das Bundesgesundheitsministerium spricht von 6,7 Millionen Bürgern, die Alkohol in „gesundheitlich riskanter Form“ konsumieren. Alkoholismus wäre aber auch ohne das Bundesgesundheitsministerium seit Jahrhunderten als weitverbreitete Suchtkrankheit bekannt. Woher sonst gäbe es die Wörter „Trinklied“, „Trinkspiel“, „Komasaufen“ und „Schnapsnase“? Noch nie hingegen wurde eine körperliche Abhängigkeit von Cannabis beobachtet. Was beobachtet wurde, war, daß es in seltenen Fällen bei labilen Geistern zu einer psychischen Abhängigkeit kommen kann. Körperliche Entzugssymptome sind aber auch bei denen gänzlich unbekannt.
Und dann das: Es gibt sogar einen Fall, in dem der gräßliche Alkoholismus einer einzigen Person geeignet gewesen war, eine ganze Stadt vor ihrer Vernichtung zu bewahren. Rothenburg ob der Tauber ist im Dreißigjährigen Krieg wegen der Trunksucht seines Altbürgermeisters Nusch vor der Zerstörung durch die schwedischen Belagerer bewahrt worden. Die Bürger von Rothenburg sind ihm bis auf den heutigen Tag dankbar dafür und zelebrieren sein Blitzbesäufnis anno 1631 alljährlich mit der Aufführung des Theaterstücks „Der Meistertrunk„. Die Veranstaltung zählt zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO, Rothenburg selbst ist eine touristische Weltattraktion. Wegen einer Schnapsnase!
Was soll also das peinliche Herumgezicke, wenn es um das vergleichsweise harmlose Cannabis geht? Noch dazu in diesen Zeiten, in denen sich Leute millionenfach die unzureichend erforschten Giftsuppen von Pfizer und anderen Pharmaherstellern in die Adern jagen lassen, um hernach reihenweise umzukippen? Was soll das Herumgezicke angesichts der Tatsache, daß sogar der Verkauf von Absinth vor einigen Jahren legalisiert wurde? Weiß man hierzulande überhaupt noch, was Verhältnismäßigkeit ist? Das Gedöns um die Einstufung des Besitzes einer geringen Menge Cannabis als Ordnungswidrigkeit ist logisch schlicht nicht nachzuvollziehen. Auch, wenn der Vorstoß der Drogenbauftragten Ludwig einer in die richtige Richtung ist, so bleibt er doch halbherzig. Der ach-so-mündige Bürger fragt sich, wen es im Lande des oktoberfestartig organisierten Massenbesäufnisses überhaupt etwas anzugehen hätte, ob er lieber kifft, anstatt zu saufen. Zumal der Bekiffte unter sozialen Gesichtspunkten ein friedlicher Zeitgenosse bleibt, der eher einschläft, als daß er randalierend seinem besoffenen Größenwahn frönt, um mutig öffentliches Eigentum zu zerstören und seinen Mageninhalt durch die Gegend zu kotzen. Weiterer Punkt pro Cannabis: Der Konsument ist nach zwei bis drei Stunden ganz ohne Kopfschmerzen wieder voll zurechnungsfähig, während der Suffkopp mit den Nachwehen seines Alkoholexzesses zu kämpfen hat.
Die Aufregung um den Vorstoß der Drogenbeauftragten Ludwig ist wohl nicht anders zu erklären, als mit dem deutschen Hang zu Verzagtheit und Besserwisserei in der Ignoranz. Eine Drogenbeauftragte, die ihren Job richtig versteht, müsste sich dagegen verwahren, überhaupt als zuständig für Cannabis bezeichnet zu werden. Es handelt sich nicht um eine Droge, sondern um ein Naturprodukt, das in Deutschland bereits in früheren Jahrhunderten als „harter Tobak“ oder „Knaster“ bezeichnet wurde, sobald es sich jemand in sein Pfeifchen stopfte. Daß etwas „harter Tobak“ sei, ist eine Redewendung bis heute. „Harter Tobak“ ist die Zaghaftigkeit, mit der die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in die richtige Richtung schreitet. Und „ganz harter Tobak“ ist das Geplärr derer, die selbst angesichts einer solchen Verzagtheit noch vom Untergang des Abendlandes schwadronieren. Der Untergang des Abendlandes hängt wahrlich nicht an der Frage, ob die Versinkenden kiffen, während sie sich in die Bedeutungslosigkeit verabschieden.
Albernes Getue
Stehen eigentlich die Niederlande noch? Gibt es noch Niederländer? In den Niederlanden wurde der Besitz von Cannabis im Jahr 1980 entkriminalisiert. Die Erfahrungen waren alles in allem positiv, weswegen sich auch bis heute nicht mehr viel geändert hat. Der Markt für Cannabis wurde von dem für chemische Drogen getrennt. Cannabis konnte man seit 1980 in sogenannten Coffeeshops kaufen, Qualität war garantiert, und niemand mehr war auf solche illegalen Dealer angewiesen, die dem Kaufinteressenten gleich noch den ganzen Basar an wirklich gefährlichem Zeug angeboten hätten. Zudem ging der Reiz des Verbotenen verloren, was gerade bei jungen Niederländern dazu führte, daß die Zahl der Cannabiskonsumenten nach der Legalisierung drastisch sank, anstatt anzusteigen. Niemand mehr rauchte irgendwelches gestreckte Zeug, bei dem man nie wissen konnte, was ihm zur Steigerung des Profits beigemischt worden war. Bei Haschisch, dem in Platten gepressten Blütenstaub von Cannabis, waren das gern das Haarfärbemittel Henna – etwa in der Sorte „roter Libanese“ -, bei der Sorte „schwarzer Afghane“ gern auch schwarze Schuhcreme. Schuhcreme zu rauchen ist allemal gesundheitsschädlicher als Haschisch oder Cannabis in seiner Urform.
Daß der Genuß von Cannabis nicht unbedingt gesundheitsförderlich ist, steht außer Frage. Ebensowenig steht außer Frage, daß es eine Unmenge an Dingen und Sachverhalten gibt, die ebenfalls nicht gesundheitsförderlich sind, ohne daß sich deswegen jemand bemüßigt fühlt, in den Kategorien von „Ordnungswidrigkeit“ oder „Straftat“ über sie nachzudenken.
Das Grundübel ist, daß sich die Wenigsten fragen, ob die Debatte ansich eine Berechtigung hat oder nicht. Daß sie eine habe, ist einer paternalistischen Grundhaltung geschuldet, die auch in anderen Zusammenhängen höchst problematisch ist. Unter der Flagge der paternalistischen Staatsfürsorge segelt beispielsweise das Gesetz gegen Haß und Hetze im Internet. Es ist diese weithin akzeptierte, paternalistische Grundhaltung des Staates, die es ihm erlaubt, mit Euphemismen zu bemänteln, worum es ihm tatsächlich geht. Das „Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet“ ist ein Euphemismus für „Zensur“. „Schutz vor …“ ist oft genug eine durchsichtige Verschleierung des Umstandes, daß etwas aus ganz anderen Gründen als dem „Schutz“ verboten werden soll. Das ist eine deutsche Tradition. „Schutzhaft“ ist ein Begriff, der die Absicht, mit der „Schutz“ oft verwendet wird, besser herausstellt als jeder andere. „Gutes Schutzgesetz“ – linkspopulistischer Kindergarten.
Auch die Herabstufung des Besitzes von Kleinmengen Cannabis von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit – bisher ohnehin schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt – , zeigt, daß der Staat gar nicht daran denkt, endlich damit aufzuhören, in die Privatangelegenheiten seiner ach-so-mündigen Bürger hineinzuregieren. Warum fragt sich kaum jemand, wie das zusammengehen soll, daß ihm einerseits zugestanden wird, ohne jeden weiteren Nachweis seiner Urteilsfähigkeit wählen zu gehen, daß ihm andererseits aber unterstellt wird, er sei ohne ein entsprechendes Gesetz nicht dazu in der Lage, selbst zu entscheiden, ob er Cannabis konsumieren will oder nicht? Daß es die Debatte um Cannabis überhaupt gibt, zeigt schon, daß ein tief verankertes Mißtrauen dem mündigen Bürger gegenüber selbst unter diesen angeblich mündigen Bürgern herrscht, – im Grunde also ein Mißtrauen der eigenen Verantwortungsfähigkeit gegenüber -, das seit eh und je übertüncht wird von den sogenannten „staatsbürgerlichen Qualitäten“, die sich ebenso lang in ihrer Ausprägung als passiv-paternalistische Staats- und Obrigkeitshörigkeit zeigen.
Wenn es mit Deutschland als Nation noch jemals wieder etwas werden soll, dann müsste endlich die glasklare Unterscheidung zwischen Staat und Nation getroffen werden. Der Staat hätte die Organisationsform derer zu sein, die sich einig sind, daß sie frei von staatlicher Bevormundung in einer Nation der Freien leben wollen. In Deutschland werden Staat und Nation leider viel zu oft in eins gesetzt.
Für Deutschland gilt: Wenn ich in einem Land mit 83 Millionen Einwohnern lebe, in dem ich mir in aller Freiheit drei Kanzlerkandidaten namens Scholz, Baerbock und Laschet als Alternativen vorsetzen lassen darf, werde ich wohl auch noch selber entscheiden können, ob ich Cannabis konsumieren will oder nicht, ohne daß ich mir in einem solchen Zusammenhang von ausgesprochen paternalistischen Staatsfetischisten die Begriffe „Ordnungswidrigkeit“ und „Straftat“ um die Ohren hauen lassen muß. Oder muß ich sie mir vielleicht gerade deshalb um die Ohren hauen lassen, weil Deutschland das Land ist, in welchem man dem ach-so-mündigen Bürger die drei o.g. Figuren als Alternativen zueinander andienen kann?
Wir haben wahrlich andere Probleme, als eine hysterische Debatte auch noch um Cannabis. Was kommt als nächstes? Soll Kohlensäure im Mineralwasser von Null auf Ordnungswidrigkeit oder gar bis zur Straftat heraufgestuft werden, damit wir uns nicht durch das entweichende CO2 beim Aufschrauben der Flasche indirekt an der Gesundheit schädigen dadurch, daß wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen zerstören? Und nur, weil wir glauben, daß dem so sein könnte. Wie blöde wird´s denn noch?
Die Debatte um Cannabis ist so überflüssig wie ein Kropf. Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen. Einen Gesetzestext, der unnötig ist, braucht auch niemand zu reformieren. Den kann man einfach komplett löschen. Schon „Legalisierung“ ist ein dämlicher Begriff. Es gibt Sachverhalte, bei denen Legalität und Illegalität keine Kriterien zu sein haben, weil sie gänzlich ungeregelte Selbstverständlichkeiten zu sein hätten. In einem ach-so-freien Land mit seinen ach-so-mündigen Bürgern, die ach-so-klug sind, daß sie sich drei ach-so-brillante Kanzlerkandidaten zur ach-so-freien Auswahl vorsetzen lassen. Cannabis macht hierzulande die kulturelle Degeneration nicht mehr fett. Schluß mit den paternalistischen Albernheiten! Cannabis braucht genau gar keine staatliche Regelung im Lande der von sich selbst besoffenen Schnapsnasen.
Dann wäre nämlich auch das Problem beseitigt, das es im Zusammenhang mit Cannabis durchaus gibt – und das eine direkte Folge der Prohibition ist. Wo unter natürlichen Bedingungen gewachsenes Hanf frei gehandelt und transportiert werden kann, entfällt der Druck, gentechnisch auf einen horrenden THC-Gehalt hin zu produzieren, um das Transport- und Verkaufsvolumen des verbotenen Stoffes zu reduzieren. Der Konsum von solcherart auf Hochpotenz getuntem Cannabis kann nämlich tatsächlich zu Psychosen führen. Wenn überhaupt, dann sollte gelten: Wer natürliches Cannabis verfälscht, bis zur Gefährlichkeit hochzüchtet, verfälschtes oder gefährliches Cannabis in Umlauf bringt, der wird mit (…) bestraft. Ich meine: Wenn man die Leute schon ganz unbedingt vor ihren eigenen Entscheidungen schützen will. Oder muß. Oder glaubt, wollen oder müssen zu sollen.
ANSAGE: Heftig: Skandalvideo erschüttert die USA
„Fox-News ist schlecht fürs Geschäft“? – Foto: Imago
Tucker Carlson, derzeit beliebtester Polit-Moderator im TV der Vereinigten Staaten, zeigte bei „Fox-News“ ein Handyvideo, das im Klassenzimmer einer Schule in Utah entstanden ist. Allein bei YouTube wurde es bereits knapp 1,7 Millionen Mal aufgerufen.
Ein Schüler hatte gefilmt, wie sich die Chemielehrerin Leah Kinyon ihren Schützlingen zum neuen Schuljahr vorstellt, um gleich einmal ein paar grundsätzliche Dinge klarzumachen. Die sehr rundliche Dame in ihren Endzwanzigern, Anfangsdreißigern, gibt sich sofort als eine „liberal“ zu erkennen und erklärt, daß sie wüßte, welche politischen Einstellungen in den Elternhäusern der lieben Teenager vorherrschend seien. „Trump sucks!„, redet sich die pädagogische Bekenntnisfreudige in Trance.
„Die meisten eurer Eltern sind dumm!“ – „Ich hasse Donald Trump, ich sage es Euch. Es ist mir egal, was Ihr denkt.“ – „Schaltet Fox-News aus.“ – „Sehen Eure Eltern Fox-News?“ – „Das hier ist mein Klassenzimmer.“ – „Wenn Ihr mich hier gefährdet, werdet Ihr davon hören, weil ich nämlich hier sein muß.“ – „Die meisten Eurer Eltern sind dümmer als Ihr!“ – „Wenn Du nicht an den Klimawandel glaubst, sieh´ zu, daß Du hier rauskommst.“ – Internationale Autoritäts-Experten sprechen von einer „peinlichen Autoritäts-Trance“, die zu völligem Realitätsverlust führt. Besonders Frauen seien häufig davon betroffen.
Die Schulbehörde von Utah hat sich bei aller Liebe zu Frau & Chemieunterricht trotzdem von der verwirrten Hetzpädagogin getrennt.
Ein Einzelfall?
Tucker Carlson stellt die interessante Frage, ob das wohl ein Einzelfall gewesen ist, um dann in einem Gespräch mit dem Autor des Buches „Wie ich die Welt rette“ zu der Vermutung zu gelangen, daß es wohl hunderte, wenn nicht tausende solcher Lehrerinnen in den Schulen geben müsse angesichts der Masse an US-Pädagogen, welche die Welt retten wollen.
Und dann der Gag: Carlson, der beliebteste Polit-Moderator in den USA, ruft bei „Fox-News“, dem Sender also, den die „dummen Rotznasen noch dümmerer Eltern“ laut Leah Kinyon ausschalten sollen, Schüler im ganzen Land dazu auf, mit ihren Smartphones solche Videos aufzunehmen und sie an „Fox-News“ zu senden. Smartphones in Schülerhänden könnten schließlich auch sinnvoll genutzt werden.
So hat sich also die bekenntnisreiche Chemielehrerin Kinyon nicht nur ins eigene -, sondern auch noch in die Knie aller derjenigen ihrer „liberal-democrat“-Ex-Kolleginnen geschossen, auf die nun Schüler mit ihren Smartphones Jagd machen dürften. Die Geschicktesten werden schon wissen, mit welchen Behauptungen und Fragen sie ihre Klassenlehrerinnen filmreif auf die Palme bringen. Tucker Carlson freut sich auf zahlreiche Einsendungen.
Im Namen der transatlantischen Freundschaft fragt man sich nun, wie das wohl an deutschen Schulen ist – und ob die Smartphones deutscher Schüler ebenfalls über eine Indoktrinationskamera verfügen.
Grüne Sozialisten: Angriff auf das Eigentum

Auch die grünen Sozialisten werden – wenn man sie lässt – das tun, was Sozialisten tun: Sie berauben den Bürger um sein Eigentum und greifen ihm tief in die Taschen, bis schlussendlich alles nach ihrem Gusto abgeschöpft, umverteilt und enteignet ist.
Die Grünen, an vorderster Front ihr Ober-Philosoph Robert Habeck, macht klar, was Bürgern, die trotz einer verbrecherischen Null-Zinspolitik noch über Geldeinlagen, Aktien, Immobilien, Gold oder Kryptowährungen verfügen, blüht. Sie werden abgeschöpft. Im Wahlprogramm der Grünen ist deren Vorgehensweise nachzulesen.
So wollen die grünen Sozialisten die Spekulationsfristen für Immobilien (zehn Jahre) sowie Gold und Kryptowährungen (ein Jahr) abschaffen. Wer immer also nach den jeweiligen Fristen mit seinem Anlagegut im Plus steht – der grüne Staat soll beim Verkauf künftig auch dort ordentlich mitkassieren. Gewinne aus Aktien oder Dividenden, sogenannte Kapitalerträge, sollen unter Beibehaltung des dürftigen Sparerfreibetrages mit dem individuellen Steuersatz veranlagt werden, der in der Regel deutlich über der jetzigen Abgeltungssteuer liegt.
Bestraft werden all jene, die versucht haben, sich von diesem nimmersatten Staat finanziell irgenwie unabhängig zu machen, um später im Alter nicht auf Hungerrenten dieser staatlichen Misswirtschaftler angewiesen zu sein. Menschen, die durch Schaffen von Wohneigentum dies versucht haben – also Bürger, die mehrheitlich auf dem Land leben – wird der grüne Plan zur Abschaffung der Spekulationsfrist auf Immobilienverkäufe treffen. Aber auf dieses noch mehrheitlich konservative Wählerklientel – in Rheinland-Pfalz liegt die Eigentümerquote bei 57 Prozent, in Brandenburg bei 48 Prozent, berichtet hierzu die Welt – pfeifen die Grünen. Viel wichtiger ist es, das hippe, woke, vegane und gendergerecht Wahlpack in Grünen-Hochburgen wie Berlin zu bedienen und nach dort umzuverteilen, was andere sich hart erarbeitet oder vererbt bekommen haben. Berlin hat als bundesweites Schlusslicht 17 Prozent Wohneigentümer, Hamburg 23 Prozent. Das perfekte Klientel, um das Raubgut wahlstimmenträchtig zu nutzen.
Spätestens seit dem letzten Jahr ist klar, wohin die sozialistische Reise geht. Mehr als ein Drittel der gesamten Wirtschaftsleistung wird seither für Soziales aufgewendet. Das muss bezahlt werden. Und zwar von jenen, die noch etwas haben. Und dabei ist es völlig egal, ob man von grünen, roten oder knallroten Sozialisten enteignet wird. Denn auch die SEDler wie die „Sozialdemokraten“ haben ganz ähnliche Enteigunguns- und Umverteilungspläne in ihren Wahlprogrammen stehen wie die grünen Genossen. (SB)
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