Kategorie: Nachrichten
Wird bis 2030 das Orwellsche 1984 Realität?

George Orwell hat einen Staat vorgezeichnet, der mit technologischen Mitteln die vollständige Kontrolle über alle Bürger durch eine zentrale autoritäre Gewalt realisiert. Sieht man sich die Entwicklungen im UK und der EU an, so könnte tatsächlich 2030 ein Regime wie in 1984 Wirklichkeit werden. Einen Probelauf haben wir im Zuge der Corona-Pandemie weltweit in der […]
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Starmer fordert Ende des Leidens in Gaza – sonst Anerkennung von Palästina

Die humanitäre Krise im Gazastreifen bringt die Unterstützung des Westens für Israel an einen Scheidepunkt. Downing Street kündigte am Dienstag an, dass Großbritannien einen palästinensischen Staat anerkennen werde, sofern die israelische Regierung ihr Verhalten nicht drastisch ändere. Israel müsse „substantielle Schritte“ unternehmen, um die Katastrophe im Gazastreifen zu beenden und sich zu einem langfristigen Friedensprozess […]
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Verfassungsrichter: Top-Staatsrechtler Rupert Scholz fordert Vorschlagrecht auch für die AfD!

Vor dem Hintergrund des aktuellen Streits um die von der SPD nominierten Verfassungsrichterinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold gerät die Hinterzimmer-Kungelei zwischen CDU/CSU und SPD immer mehr in die Kritik: Der frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), Mitherausgeber des bei Beck erscheinenden großen Grundgesetzkommentars, fordert in einem bemerkenswerten Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Vorschlagsrecht auch für die AfD!
Nach Ansicht von Scholz entspricht das bisherige Wahlverfahren nicht mehr den politischen Gegebenheiten. Denn bisher teilen sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit jeweils drei Nominierungen das Vorschlagsrecht für die insgesamt 12 Richter in Karlsruhe untereinander auf (die anderen sechs Richter werden vom Bundesrat gewählt). Traditionell hat die SPD ihr Vorschlagsrecht auch schon mal an die „Grünen“ abgetreten, die CDU/CSU ihres an die FDP. AfD und Linke blieben bisher außen vor.
Trotz des Vorschlagsrechts einer Partei muss aber immer die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden werden. Das Auswahlverfahren war einigermaßen gerecht, solange Unionsparteien und Sozialdemokraten im Großen und Ganzen annähernd gleich stark bei Bundestagswahlen abschnitten. Seit dem Aufstieg der AfD zur zweitstärksten politischen Kraft ist das nicht mehr der Fall.
Das bisherige Verfahren entspricht nach Ansicht von Rupert Scholz deshalb nicht mehr dem Gleichheits- und Demokratieprinzip. Scholz führt dazu in der FAZ aus: Das gesamte Verfahren bedürfe der Reform, weil andernfalls zu befürchten sei, dass unter Aufrechterhaltung bisheriger Absprachen die Anfechtung der Wahlen erfolge – ganz konkret durch die AfD, sollten Brosius-Gersdorf und Kaufhold doch noch gewählt werden. Außerdem könnten die beiden bisher komplett benachteiligten Parteien – AfD und Linke – auch im Wege des Organstreits vor dem Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Änderung erstreiten.
„Gleichheitsgerecht und demokratisch“ wäre nach Ansicht von Staatsrechtler Scholz heute nur ein Verfahren, das etwa wie folgt die Vorschlagsrechte quotiert: „CDU/CSU drei Positionen, AfD zwei Positionen, SPD allenfalls noch zwei Positionen, Grüne und Linke alternierend je eine Position.“ Das bisherige Vorschlagsrecht der FDP, da nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten, würde entfallen.
Scholz resümiert: „Man kann die zweitstärkste Partei im Bundestag, also die AfD, und auch die Linke nicht mehr generell von Vorschlägen für das Bundesverfassungsgericht ausschließen.“
Eine andere, radikalere Lösung wäre dem früheren CDU-Politiker zufolge, dass man auf entsprechende Quotierungen überhaupt verzichtet, dass also künftig jeder Kandidat direkt im Bundestag zur Wahl gestellt wird – gleichgültig von welcher Partei er bzw. sie vorgeschlagen wurde.
Scholz: „Dies bedeutet in der Konsequenz, dass für jede frei werdende Richterstelle alle Parteien eigene Kandidaten aufstellen können. Gewählt ist dann eben derjenige, der die nötige Zweidrittelmehrheit erlangt.“
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Globales Sozialkreditsystem fürs Internet wird vorbereitet – YouTube hat einen dystopischen digitalen ID-Albtraum eingeführt
Während Regierungen weltweit angeblich „zum Schutz von Kindern“ neue Online-Regulierungen durchsetzen, zeichnet sich immer deutlicher ab, worum es wirklich geht: die flächendeckende Einführung eines umfassenden Überwachungs- und Kontrollsystems im Internet – inklusive biometrischer Altersverifikation, Gesichtserkennung und dauerhafter Identitätsbindung. Was aktuell in Australien und dem Vereinigten Königreich Realität wird, dürfte bald auch in den USA und Europa Einzug halten. Die Zukunft des freien Internets steht auf dem Spiel.
Direkt zum Video mit Deutschen Untertiteln:
Altersverifikation – das trojanische Pferd
Was harmlos klingt – „Altersverifikation zum Schutz vor schädlichen Inhalten“ – ist in Wahrheit der Hebel, mit dem Regierungen weltweit die anonyme Internetnutzung abschaffen wollen. Der Vorwand: Kinder sollen vor Selbstverletzungs-Inhalten oder Pornografie geschützt werden. In Wahrheit geht es jedoch darum, die Identität jedes Internetnutzers mit seiner Online-Aktivität zu verknüpfen.
Ein aktuelles Beispiel liefert YouTube: Das Unternehmen kündigte an, künftig künstliche Intelligenz einzusetzen, um anhand von Nutzerverhalten und Accountdaten das Alter zu schätzen. Wer fälschlich als unter 18 eingestuft wird, muss seine Identität mit einem Ausweis oder einer Kreditkarte bestätigen – ein Einfallstor für die vollständige Ent-Anonymisierung aller Nutzer.
Australien: Ohne Identitätsnachweis keine Online-Suche mehr
Besonders weit fortgeschritten sind die Pläne in Australien. Senator Malcolm Roberts warnte kürzlich öffentlich vor einem Gesetzespaket, das ab Dezember 2025 jeden Bürger verpflichten soll, sich biometrisch zu identifizieren – sogar, um Kartenanwendungen wie Google Maps oder Apple Maps zu nutzen.
Die Maßnahmen umfassen:
- Pflicht zur Gesichtserkennung für Suchmaschinen-Nutzung
- Echtzeit-Standortverfolgung via Karten-Apps
- Verknüpfung von Ausweisfoto und biometrischem Scan bei jedem Login
Ein gescheiterter Testlauf mit Altersverifikationssoftware zeigte bereits: Ohne kontinuierliche Gesichtserkennung lässt sich das Alter nicht verlässlich feststellen – und genau das ist nun die Begründung für eine permanente Kameraüberwachung. Wer unbekannt ist, bekommt nur kindgerechte Inhalte angezeigt. Wer sich nicht scannt, bleibt ausgeschlossen.
Globaler Rollout: Das „Sozialkreditsystem fürs Internet“
Diese Entwicklungen sind keine isolierten Phänomene. Die „Pulse“-Sendung warnt: Was in Australien und dem Vereinigten Königreich eingeführt wird, ist der Blaupausen-Export für westliche Demokratien, darunter auch die USA. Der Name des Spiels ist Kontrolle – nicht Schutz.
Der Trick: Man umgeht die Verfassungen, indem man keine Inhalte direkt zensiert, sondern Bedingungen schafft, unter denen niemand mehr anonym bleiben kann. Wer auf Inhalte zugreifen will, muss sich verifizieren. So wird eine Art Sozialkreditsystem für das Internet aufgebaut – nach chinesischem Vorbild.
Besonders brisant: Julie Inman Grant, die australische eSafety-Kommissarin, die für viele dieser Initiativen verantwortlich ist, ist laut Senator Roberts eng mit Microsoft, dem Weltwirtschaftsforum und sogar der CIA verbunden. Sie hat laut Bericht „Schlupflöcher“ geschaffen, um selbst bei der Nutzung von Kartenanwendungen wie Apple Maps eine dauerhafte Erwachsenenverifikation durchzusetzen.
Biometrie total – Apple-Patent für Kleidung und Gangverhalten
Bereits im letzten Jahr wurde Apple ein Patent erteilt, das seine Geräte befähigt, den Nutzer über Kleidung, Körperform und sogar den individuellen Gang zu identifizieren. Das bedeutet: Selbst wenn der Nutzer keine Kamera einschaltet, könnten Geräte in Zukunft erkennen, wer sie benutzt – völlig unbemerkt.
Widerstand gegen das Kontrollregime wächst
Es gibt jedoch auch Gegenwehr: Der australische Senator Ralph Babet brachte erfolgreich einen Dringlichkeitsantrag ein, der die neuen Online-Sicherheitsregeln für Suchmaschinen infrage stellt – insbesondere die Altersverifikationspflicht. Ein Hoffnungsschimmer, der zeigt, dass Widerstand möglich ist – wenn er rechtzeitig erfolgt.
Fazit: Die Freiheit stirbt in Echtzeit
Was unter dem Deckmantel des Kinderschutzes als technischer Fortschritt verkauft wird, ist in Wahrheit der Eintritt in ein neues Zeitalter der digitalen Kontrolle. Ein Sozialkreditsystem auf globaler Ebene – nicht mehr beschränkt auf das Bankkonto, sondern tief eingebettet in jede Internetinteraktion. Die Gefahr ist real. Die Zeit zu handeln ist jetzt.
Jedes Land, jede Gesellschaft, jeder Bürger muss sich entscheiden: digitale Freiheit oder biometrische Dauerüberwachung. Denn die Zukunft des Internets steht auf Messers Schneide.
Autokrise: Auch BMW-Gewinne brechen massiv ein!

Die Horrormeldungen aus der Automobilbranche reißen nicht ab: Nach Porsche, VW, Audi und Mercedes ging es im ersten Halbjahr auch bei BMW ungebremst nach unten. Der Münchner Konzern erwirtschaftete mit vier Milliarden Euro (nach Steuern) 29 Prozent weniger Gewinn als im Vorjahreszeitraum, wie das Unternehmen mitteilte. Das ist bereits der dritte Rückgang in einem ersten Halbjahr in Folge.
Damit steht BMW allerdings nicht ganz so schlimm da wie die anderen deutschen Automobilkonzerne: VW und seine Tochter Audi hatten im ersten Halbjahr mehr als ein Drittel, Mercedes-Benz mehr als die Hälfte des Gewinns eingebüßt. Bei Porsche brach der Gewinn sogar um gut 90 Prozent ein.
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Tödliche US-Drohnenangriffe aus Ramstein: Deutsche Regierungsstellen nicken ab
Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 führen die USA ihren „Krieg gegen den Terror“ mit weltweiten Militäraktionen, die auch den Einsatz von bewaffneten Drohnen umfassen. Trotz anhaltender internationaler Kritik und einer alarmierenden Zahl ziviler Opfer bleiben diese Einsätze weitgehend unbehelligt – und das mitunter dank deutschem „Stillhalten“. Denn über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wird ein zentraler Knotenpunkt für die Steuerung von Drohneneinsätzen betrieben. Die Bundesregierung verlässt sich dabei auf vage Zusicherungen der USA, ohne konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. Ein Skandal erster Güte.
Von Guido Grandt
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. Juli 2025 eine Klage gegen die US-Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen, bei denen der US-Luftwaffenstützpunkt (Air Base) Ramstein in Rheinland-Pfalz mit US-Technik und Einrichtungen genutzt wurde und weiterhin wird.
Die Kläger, zwei jemenitische Staatsangehörige, wollten erreichen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringen sollte, nachdem ihre Verwandten 2012 bei einem Drohneneinsatz getötet wurden.
Das Gericht entschied, dass Deutschland zwar grundsätzlich eine Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland haben könnte, diese jedoch nur dann greift, wenn ein ausreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik und eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des Völkerrechts bestehen.
In diesem Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen nicht erfüllt, da die US-amerikanischen Einsätze über Ramstein keine solchen systematischen Völkerrechtsverletzungen darstellen würden.
USA erlauben sich „freie Hand“ im „Krieg gegen den Terror“
Seit dem 11. September 2001 (9/11) nutzen die USA die „Authorization for Use of Military Force“ (AUMF), die dem US-Präsidenten erlaubt, Gewalt gegen Organisationen oder Staaten anzuwenden, die mit den Terroranschlägen in Verbindung stehen.
Diese Resolution dient als Grundlage für die Einsätze der USA gegen Gruppen wie die Taliban, Al-Qaida und deren „assoziierte Kräfte“ (wie AQAP) weltweit.
Zahlen von Drohnen-Opfer-Toten werden heruntergerechnet
Die USA begannen im Jahr 2002 mit Drohneneinsätzen, insbesondere im Jemen, und intensivierten diese seit 2009. Die genauen Zahlen der getöteten Zivilisten und legitimen Ziele variieren jedoch.
Den Angaben der US-Regierung nach wurden von 2009 bis 2015 „lediglich“ zwischen 64 und 116 Zivilisten und über 2.300 militärische Ziele getötet. Andere Organisationen vermuten allerdings eine weitaus höhere Zahl.
Einer Analyse des Bureau of Investigative Journalism nach gab es durch US-Drohneneinsätze in Ländern wie Pakistan, Afghanistan, Jemen und Somalia bis zu 1.551 zivile Opfer. Eine umfassende Untersuchung von Airwars schätzt, dass seit den Anschlägen vom 11. September 2001 zwischen 22.000 und 48.000 Zivilisten durch US-Luftangriffe ums Leben kamen.
Viele dieser Daten stammen aus unabhängigen Recherchen und sind nicht immer vollständig verifiziert.
US-Selbstverteidigungsrecht und Drohnenkrieg
Die USA berufen sich auf ihr Selbstverteidigungsrecht und ausgerechnet auch auf das humanitäre Völkerrecht, um die Rechtmäßigkeit ihrer Drohneneinsätze zu stützen. Die Amerikaner argumentieren, dass diese in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten über nationale Grenzen hinweg ebenso gerechtfertigt seien, basierend auf den Genfer Konventionen und den Normen des internationalen Rechts.
Tatsächlich ist der Einsatz neuer Waffentechnologien wie etwa durch Drohnen, gemäß den Prinzipien des internationalen Rechts des bewaffneten Konflikts erlaubt, solange dieser den Regeln der Zielauswahl entspricht.
Legitime Ziele sind Mitglieder bewaffneter Gruppen, die sich in einem bewaffneten Konflikt mit den USA befinden. Die Zielauswahl muss zwischen militärischen Zielen und Zivilisten unterscheiden und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren. Das bedeutet, Angriffe dürfen keine unverhältnismäßigen zivilen Opfer oder Schäden verursachen.
Vor einem Angriff müssen Maßnahmen getroffen werden, um zivile Verluste zu minimieren. Darüber hinaus muss jeder militärische Einsatz einem legitimen militärischen Zweck dienen und einem sorgfältigen Prüfprozess unterzogen werden, der den Schutz von Zivilisten gewährleistet.
Doch all das ist nur Makulatur!
„Kollateralschäden“ durch US-Drohnen
Die Praxis der gezielten Tötungen und der Einsatz bewaffneter Drohnen werden in mehreren Berichten von UN-Sonderberichterstattern behandelt. Insbesondere im Jemen gab es eine Zunahme der Drohneneinsätze der USA, die häufig zu zivilen Kollateralschäden führten.
Beispielsweise 2011 der Angriff auf eine Polizeistation, bei dem bis zu 50 Menschen, darunter viele Zivilisten, getötet wurden. Oder ein weiterer 2013 auf einen Hochzeitskonvoi, bei dem mehrere Zivilisten starben. In einigen Fällen wurden solche getötet, ohne dass sie als klare militärische Ziele identifiziert werden konnten.
Die UN-Sonderberichterstatter kritisierten den Mangel an Transparenz bei der Zahl der zivilen Opfer und den Kriterien zur Auswahl der Ziele. Es wurde festgestellt, dass Unklarheiten darüber bestehen, ob nur hochrangige Militante oder auch niedrigere Akteure als legitime Ziele angesehen werden.
Ein weiteres Problem stellen sogenannte „Signature Strikes“ dar. Dabei werden Personen aufgrund von Verhaltensmustern ohne genaue Identifikation angegriffen. Das ist jedoch potenziell völkerrechtswidrig, wenn diese nicht als legitime militärische Ziele qualifiziert werden können.
Die Sonderberichterstatter empfahlen, die Einsätze öffentlich zu begründen, und forderten stärkere Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung.
US-Drohnenkrieg und das „humanitäre Völkerrecht“
Kritik an den Einsätzen bewaffneter Drohnen kam von verschiedenen internationalen Organisationen. Der UN-Menschenrechtsrat etwa drückte seine Besorgnis über die zivilen Opfer und die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung aus und forderte Transparenz sowie unabhängige Untersuchungen bei Verdacht auf Verstöße gegen das Völkerrecht.
Das Europäische Parlament und die Parlamentarische Versammlung des Europarats betonten ebenfalls die Notwendigkeit von mehr Transparenz und klaren Verfahren für die Autorisierung solcher Einsätze, um Kollateralschäden zu minimieren.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) stellte fest, dass die von der US-Regierung vertretene Annahme eines globalen nicht internationalen bewaffneten Konflikts isoliert geblieben sei.
Auch der Menschenrechtsausschuss des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte äußerte Besorgnis über die Einhaltung des humanitären Völkerrechts bei den Drohneneinsätzen.
Ramstein – Das „Herz” des Drohnenkrieges
Die Air Base Ramstein in Rheinland-Pfalz wurde 1953 eröffnet und ist heute ein wichtiger US-Luftwaffenstützpunkt in Deutschland. Die Rechtsstellung der dort stationierten Truppen basiert auf dem NATO-Truppenstatut und einem Zusatzabkommen von 1963.
2010 und 2011 informierten die US-Streitkräfte das Bundesverteidigungsministerium über den Bau einer Relaisstation für die Steuerung von bewaffneten Drohnen. Seitdem spielt Ramstein auch eine zentrale Rolle im US-Drohnenprogramm.
Daten und Steuerbefehle für Drohnenoperationen werden über Satellitenverbindungen von den USA nach Ramstein übertragen und von dort aus weitergeleitet. Ohne diese Infrastruktur wären viele US-Drohneneinsätze, insbesondere in Afrika, dem Nahen Osten und Asien, technisch unmöglich.
Die genaue Zahl dieser US-Missionen, die über die US-Air Base Ramstein durchgeführt wurden und weiterhin werden, ist öffentlich nicht dokumentiert.
Geolokalisierung mit System „Gilgamesh“
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International enthüllte bereits im April 2018: „Der Luftwaffenstützpunkt Ramstein ist ein wichtiger Stützpunkt der US-Luftwaffe im Südwesten Deutschlands, der eine entscheidende Rolle im US-Drohnenprogramm spielt und im Zentrum eines komplexen Netzwerks von Einrichtungen in den USA und der ganzen Welt liegt.
Ramstein beherbergt außerdem ein Geolokalisierungssystem namens GILGAMESH, das für das US-Drohnenprogramm von entscheidender Bedeutung sein soll. GILGAMESH verwandelt ein an der Unterseite einer Drohne befestigtes Gerät in einen gefälschten Handyempfänger. Dadurch wird das Handysignal einer Zielperson ohne deren Wissen mit dem Gerät verbunden. Dadurch kann der genaue Standort einer Person bestimmt werden.“
Und weiter: „Laut Dokumenten des Whistleblowers und ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden übergibt der deutsche Auslandsgeheimdienst regelmäßig ‚massive Mengen an Verbindungsdaten‘ an die USA. Dazu gehören Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Verbindungen – allesamt könnten sie zur Ortung von Zielen für Drohnenangriffe genutzt werden.“
Und damit kommen wir wohl zur Frage einer „Mitbeteiligung“ der Bundesregierung an den entsprechenden Angriffen.
Beteiligt sich Deutschland (indirekt) an US-Drohnen-Tötungen?
Um genau darauf eine Antwort zu finden, wurde 2014 ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Allerdings, um zu klären, ob von Deutschland aus Telekommunikationsüberwachung oder gezielte Drohnentötungen durchgeführt wurden. Denn ein Zeuge gab an, dass Drohnenangriffe aus den USA gesteuert, jedoch über Ramstein geleitet wurden.
2016 bestätigte die US-Regierung, dass Ramstein eine Rolle bei der Weiterleitung von Drohnensignalen spielten, allerdings keine Drohnen direkt von dort gelenkt werden würden.
Konkret: Der Datenstrom zur Fernsteuerung der Drohnen würde in Echtzeit aus den USA über eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein geleitet. Diese fungierte als notwendiges Bindeglied zwischen den Drohnenpiloten in den USA und den Drohnen im jeweiligen Einsatzgebiet, etwa im Jemen.
Allerdings gibt es Hinweise darauf, dass die Funktion der Air Base Ramstein nicht nur die Weiterleitung von Daten betrifft, sondern auch die Auswertung von Informationen einschließt.
Jedenfalls stellte der Abschlussbericht des Ausschusses fest, dass der US-Luftwaffenstützpunkt eine wesentliche Rolle bei der Drohnentechnologie spiele, jedoch keine Beweise für völkerrechtswidriges Verhalten der USA oder Verstöße gegen deutsches Recht erbracht werden könne!
„Zusicherung“ der USA und „Glauben“ an US-Rechtsstaatlichkeit
Die USA „sicherten“ zu, deutsches Recht zu achten. Dementsprechend wurde keine allgemeine Verantwortung Deutschlands für Drohneneinsätze in Verbindung mit Ramstein festgestellt.
Die Bundesregierung erklärte zudem in ihren Antworten auf parlamentarische Anfragen, dass sie im „engen Austausch“ mit ihren US-amerikanischen Partnern zu den Einsätzen von unbemannten Luftfahrzeugen und der Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein stehen würde.
Sie stützte ihren „Glauben“ an die „Zusicherungen“ der USA, dass deren Aktivitäten auf US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgt wären. Und zwar mit der „Annahme“, dass die USA als Rechtsstaat traditionell das humanitäre Völkerrecht achten und dessen Einhaltung gewährleisten würden.
Die Bundesregierung gab zudem an, dass sie regelmäßig völkerrechtliche Fragen, einschließlich der Rechtmäßigkeit von US-Drohneneinsätzen, mit ihren Partnern „diskutiere“ und diesen „Dialog“ fortsetzen werde.
Auch im Oktober 2022 bestätigte die Bundesregierung, dass sie weiterhin in einem kontinuierlichen Dialog mit den USA über Drohneneinsätze und die Rolle von Ramstein stehe. Die US-Seite „versicherte“, dass die US-Streitkräfte in Deutschland geltendes Recht, und das Völkerrecht achten würden.
Paradoxerweise betonten hiesige Politiker aber, dass sie nicht in die Planung oder Durchführung von US-Drohnenmissionen eingebunden seien.
„Unbehelligt und ohne Kontrolle“ – US-Drohnenkrieg auf deutschem Boden
Die Bundesregierung verlässt sich also auf ihren „Glauben“, auf „Zusicherungen“ und „Annahmen“ sowie auf „Dialog“ und „Diskussionen“, dass die USA keine völkerrechtswidrigen Drohneneinsätze von deutschem Boden aus durchführen. Dabei ist sie nicht einmal in die Planung oder Umsetzung dieser Einsätze eingebunden!
Letztlich bedeutet das, dass die USA in Deutschland nahezu unbehelligt ihren globalen Drohnenkrieg fortsetzen kann, solange die deutschen Politiker weiterhin auf „Zusicherungen“ vertrauen und eifrig „diskutieren“. Ein Skandal!
Sogar das Oberverwaltungsgericht stellte fest, dass die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie etwa der Dialog mit den USA, unzureichend, seien. Es wurde verlangt, dass diese aktiv an der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze arbeite und konkret auf die USA einwirke, um die Nutzung von deutschen Liegenschaften für völkerrechtswidrige Einsätze zu verhindern. Schließlich wurden gewichtige Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die von den USA durchgeführten Drohneneinsätze beispielsweise im Jemen nicht immer mit den völkerrechtlichen Vorgaben übereinstimmten. Dies könne zu weiteren völkerrechtswidrigen Einsätzen führen.
Die USA würden ihren Kampf gegen terroristische Gruppen als einen potenziell weltweiten bewaffneten Konflikt ansehen, was nicht mit den Leitlinien des humanitären Völkerrechts vereinbar sei. Insbesondere berge die Annahme eines globalen Krieges gegen Al-Qaida und deren Verbündete das Risiko von Verstößen gegen das Unterscheidungsgebot, das direkte Angriffe auf Zivilisten verbiete.
Höhere Gerichtsinstanz erteilt den USA einen „Freibrief“
Allerdings entschied in dieser Sache am 25. November 2020 das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Bundesrepublik Deutschland und stellte sich damit gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts.
Es widersprach dessen Einschätzung, die Bundesregierung hätte die Frage der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze unter Nutzung der Air Base Ramstein nicht ausreichend geprüft. Angeführt wurde unter anderem das Grundgesetz, in dem eine „Förderung der internationalen Zusammenarbeit“ verankert ist. Zudem könnten wichtige außen-, bündnis- und verteidigungspolitische Interessen gegen ein solches Vorgehen sprechen.
Weiterhin habe die Bundesregierung eine Zusicherung der USA eingeholt, dass unbemannte Luftfahrzeuge für Antiterroreinsätze weder von Ramstein aus gestartet noch gesteuert würden. Und, dass die USA bei ihren Aktivitäten in Ramstein – sowie in ganz Deutschland – deutsches Recht achten. Diese allgemeine Zusicherung sei ebenfalls nicht völlig unzulänglich.
Deutschland muss „Drohnenkrieg“ von Ramstein aus wegen „bündnispolitischer“ Belange hinnehmen
Darüber hinaus habe die Bundesregierung keine weiteren Schritte wie die Kündigung der völkerrechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Air Base Ramstein in Betracht ziehen müssen.
Eine einseitige Beendigung der völkervertraglichen Grundlagen hätte – unabhängig von der rechtlichen Frage – massive nachteilige Auswirkungen auf die außen-, bündnis- und verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Sowie auf die grundrechtlichen Schutzansprüche der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Daher müsse die Bundesregierung diese Maßnahme unter den aktuellen Umständen nicht in ihre Erwägungen einbeziehen.
Ebenso sei es nicht angezeigt, die regelmäßige Zusicherung der USA, bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einzuhalten, als unbeachtlich anzusehen. Die Beachtung des humanitären Völkerrechts als solches werde von den USA nicht infrage gestellt, auch wenn sich die Interpretation des Völkerrechts seitens der Amerikaner nicht in allen Punkten mit derjenigen der Bundesrepublik decke.
Zudem sei Deutschland darauf angewiesen, in der internationalen Gemeinschaft als berechenbarer und verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden. Die außenpolitische Handlungs- und Bündnisfähigkeit sei daher ein wichtiges Verfassungsgut, das nicht mit einer dauerhaften und umfassenden Überwachungspflicht gegenüber dem Handeln in Deutschland stationierter Truppen verbündeter Staaten in Konflikt stehen dürfe. Diese Zielsetzung erfordere eine Abwägung zwischen den Schutzpflichten und der Sicherstellung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit.
Aus dieser Betrachtung ergibt sich, dass Deutschland in der internationalen Politik wohl schweigen muss, wenn es um die Kritik an seinen engsten Bündnispartnern geht. Die Notwendigkeit, als verlässlicher Partner wahrgenommen zu werden und die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu wahren, erfordert eine vorsichtige Balance. Der Schutzanspruch für die eigenen Bürger muss dabei gegen die außenpolitische Verantwortung abgewogen werden, was bedeutet, dass Deutschland, aus Rücksicht auf seine Bündnisverpflichtungen und geopolitischen Interessen, nicht immer offen gegen die Handlungen verbündeter Staaten wie der USA Stellung beziehen kann. Auch das wird dem hiesigen Bürger verschwiegen!
Sogar eine „hohe Zahl ziviler Opfer“ wird von der deutschen Gerichtsbarkeit hingenommen
Des Weiteren heißt es, ergebe sich nicht hinreichend deutlich aus den Berichten kritischer Stellen oder Stellungnahmen internationaler Organe (z.B. UN-Sonderberichterstatter oder den Resolutionen des Menschenrechtsrats, des Europäischen Parlaments und der Parlamentarischen Versammlung des Europarats), dass eine ernsthafte Gefahr systematischer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und des Rechts auf Leben durch die USA bestehe.
Die hohe Zahl ziviler Opfer allein könne nicht automatisch auf eine ernsthafte Gefahr systematischer Verstöße gegen das einschlägige Völkerrecht hinweisen. Das bloße Töten von geschützten Zivilpersonen während Drohneneinsätzen sei in einem nicht internationalen Konflikt kein ausreichendes Indiz für Völkerrechtswidrigkeit, solange keine klaren Hinweise auf Verstöße gegen den Unterscheidungsgrundsatz, das Vorsorgeprinzip oder das Exzessverbot vorliegen würden.
Aus dieser Argumentation lässt sich schließen, dass die USA in ihrem „Krieg gegen den Terror“ weitgehend ungehindert agieren können. Solange es keine klaren Beweise für Verstöße gegen grundlegende völkerrechtliche Prinzipien wie den Unterscheidungsgrundsatz oder das Exzessverbot gibt, können sie weiter ohne nennenswerte Einschränkungen töten – selbst wenn dabei Tausende von Zivilisten ums Leben kommen.
Und Deutschland schweigt, solange keine eindeutigen rechtlichen Verstöße nachgewiesen werden!
Das Rote Kreuz widerspricht
Obwohl in vielen Berichten die Besorgnis über die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Amerikaner deutlich wird, stützen sich diese Bedenken hauptsächlich auf eine Unstimmigkeit zwischen den Kriterien des Roten Kreuzes und den USA. Und zwar hinsichtlich der Abgrenzung legitimer militärischer Ziele von geschützten Zivilisten sowie auf die fehlende Transparenz der angewandten Kriterien.
Diese unterschiedlichen Auffassungen begründen jedoch nicht mit hinreichender Sicherheit, dass systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch die USA zu befürchten seien. So das Bundesverwaltungsgericht.
USA hebeln durch ihr „Selbstverteidigungsrecht“ das humanitäre Völkerrecht aus
Der Einsatz bewaffneter Drohnen zu sogenannten gezielten Tötungen ist weltweit ein umstrittenes Thema, das sowohl international als auch innerhalb der USA heftig diskutiert wird.
Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die weitreichende Auslegung des humanitären Völkerrechts und des Rechts auf Selbstverteidigung durch die US-Amerikaner. Diese Auffassungen betreffen zum einen die räumliche Ausdehnung des bewaffneten Konflikts und den Anwendungsbereich dessen. Sie beziehen sich auch auf die Bestimmung, wer als gerechtfertigtes militärisches Ziel gilt sowie den Einsatz von Drohnen außerhalb konkreter Gefechtssituationen.
Eine derartige Auslegung kann dazu führen, dass die Zahl der legitimen militärischen Ziele steigt und folglich auch die Gefahr für Zivilpersonen wächst, als sogenannte „zivile Kollateralschäden“ verletzt oder getötet zu werden.
Es gibt weiterhin erhebliche Diskrepanzen in der Bewertung der Opferzahlen zwischen US-Behörden und Nichtregierungsorganisationen, was die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und den Auswirkungen der Einsätze weiter befeuert.
Deutschland soll untersuchen, ob Ramstein Völkerrecht einhält
Die internationale Kritik an den Drohneneinsätzen führte schließlich dazu, dass der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen Deutschland aufforderte, die Rolle der US-Militärbasis Ramstein zu untersuchen und sicherzustellen, dass das humanitäre Völkerrecht eingehalten wird.
Dazu heißt es jedoch: Auch wenn es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA unterschiedliche Auffassungen über die Reichweite gemeinsamer völkerrechtlicher Verpflichtungen gebe, bleibe das Vertrauen zwischen den Bündnispartnern in die Rechtmäßigkeit des Handelns des jeweils anderen grundsätzlich bestehen.
Und das, obwohl zigtausende unschuldiger Zivilisten durch Drohneneinsätze ums Leben kamen – und weiterhin wohl auch kommen.
Wenn es um die USA geht, selbst bei gravierenden Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, herrscht in Berlin Schweigen. Denn es richtet sich nicht gegen Russland, China, Nordkorea oder andere unangenehme Staaten, sondern gegen den wichtigsten Bündnispartner.
Eine beispiellose Scheinheiligkeit!
Quellen:
- https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/07/rs20250715_2bvr050821.html?nn=68112
- https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundesverfassungsgericht-drohnen-usa-ramstein-jemen-100.html
- https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/04/european-assistance-to-deadly-us-drone-strikes/
- https://www.theguardian.com/global-development/2021/sep/07/us-airstrikes-killed-at-least-22000-civilians-since-911-analysis-finds
Die Übermenschen kommen: Das gefährliche ideologische Fundament des „Neuen Amerika“
Von Artyom Lukin, außerordentlicher Professor für Internationale Beziehungen an der Far Eastern Federal University in Wladiwostok
Seit über 500 Jahren dominiert der Westen die globale Zivilisation. Obwohl sein Einfluss schwindet, bleibt er – angeführt von den USA – die prägende Kraft in Weltpolitik und Wirtschaft. Doch diese Macht birgt nicht nur schöpferisches Potenzial, sondern auch zerstörerische Kräfte.
In den USA formiert sich derzeit eine neue Ideologie, die in ihrer Gefährlichkeit mit Faschismus und Nazismus des 20. Jahrhunderts vergleichbar sein könnte – vorausgesetzt, die Umstände spielen mit. Eine zweite Präsidentschaft Donald Trumps könnte dabei als Katalysator wirken: Macht und Einfluss würden an Akteure und Ideen übergehen, deren ideologischer Unterbau mehr als zweideutig ist.
Dieses „neue Amerika“ speist sich nicht aus einer einzigen Weltanschauung, sondern aus dem Zusammenwirken mehrerer Strömungen – jede für sich radikal, zusammen jedoch potenziell revolutionär.
1. Die imperialen Restaurateure
Im Zentrum: Donald Trump und sein enger Zirkel. Ihr Ziel: eine Rückkehr zur Ära des Großmachtimperialismus. In Trumps zweiter Antrittsrede kündigte er territoriale Expansion, industrielle Wiederauferstehung und eine globale Machtdemonstration des US-Militärs an. Seine Vorbilder: McKinley und Roosevelt – Architekten des amerikanischen Imperialismus. Die Botschaft: amerikanischer Exzeptionalismus, militärisch durchgesetzt.
2. Die nationalistischen Konservativen
Vertreter wie Vizepräsident J.D. Vance, Steve Bannon oder Tucker Carlson propagieren „America First“. Sie geben sich als Stimme der Arbeiterklasse, hassen die liberale Elite und lehnen Globalisierung ab. Stattdessen: Protektionismus, Isolationismus, nationale Identität. Altbekannte Strömungen – doch unter Trump radikalisiert und politisch gestärkt.
3. Die techno-libertären Milliardäre
Eine neue, hochgefährliche Kraft im Bündnis: Silicon Valley-Oligarchen. Elon Musk leitete kurzzeitig Trumps „Regierungseffizienz“-Programm. Doch der einflussreichere Akteur ist Marc Andreessen – Internetpionier und ideologischer Brandstifter. Sein 2023 veröffentlichtes Manifest „The Techno-Optimist“ verkündet einen entfesselten Fortschrittsglauben: Technologie und Kapital sollen alles lösen – der Staat soll weichen.
Andreessen stilisiert sich und seinesgleichen als „Apex Predator“, als neue technologische Übermenschen. Seine Vorbilder: Nietzsche, Marinetti – der geistige Vater des italienischen Faschismus. Er ruft zur Eroberung auf, nicht zur Koexistenz.
4. Der Philosophen-Kingmaker
Peter Thiel – Paypal-Gründer, Palantir-Milliardär, Strippenzieher. Kein Außenseiter, sondern der wohl wichtigste Ideologe des neuen Amerikas. Thiel förderte Vance, unterstützte Blake Masters, liest Schmitt und Strauss und sagt offen: „Freiheit ist nicht mehr mit Demokratie vereinbar.“
Er sieht Amerika im Abstieg und fordert technologische Radikallösungen. Thiels Sponsoring von Biohacking-Wettbewerben wie den „Enhanced Games“ zeigt seine Obsession mit Transhumanismus. In der Außenpolitik will er China isolieren – Russland hingegen integrieren, aus kulturellen Gründen.
5. Die dunkle Aufklärung
Die extremste Gruppe: Vordenker der sogenannten „Dark Enlightenment“. Der britische Philosoph Nick Land sagt das Ende der Menschheit, wie wir sie kennen, voraus – und den Aufstieg technokapitalistischer Superintelligenzen. Für ihn zählt nur noch Macht, Effizienz, Evolution.
Curtis Yarvin, alias Mencius Moldbug, ein mit Thiel befreundeter Programmierer, träumt von einer postdemokratischen Welt aus Unternehmensmonarchien, souveränen Stadtstaaten und experimenteller Technokratie. Er stellt nicht nur den Zweiten Weltkrieg, sondern die gesamte westliche Ordnung infrage – und sieht die Demokratie als überholt an.
Was bedeutet das alles?
Diese Ideen mögen randständig erscheinen – doch sie wirken bereits. Sie hallen in Thinktanks, in Tech-Elitezirkeln, in Regierungsnähe. Wie einst Carl Schmitts Notstandslogik Hitler zur Macht verhalf, so liefern heutige Ideologen Narrative von „Verfall“, „Notstand“ und „Wiedergeburt“.
Amerika zieht sich nicht aus der Welt zurück – es formatiert seine Hegemonie neu. Die liberale Ordnung ist passé. Statt auf Diplomatie, Verträge und Allianzen setzt das neue Amerika auf KI, Cyberdominanz, ideologischen Krieg und digitale Kontrolle. Ziel ist kein multipolares Gleichgewicht, sondern eine unipolare Welt, beherrscht von Algorithmen, Plattformmonopolen und Maschinen.
Die Bedrohung ist nicht mehr politisch – sie ist zivilisatorisch.
Die Übermenschen sind auf dem Vormarsch. Und sie kommen nicht mit Uniformen, sondern mit Codezeilen, Drohnen und Investmentfonds.
Jeffrey Sachs warnt: Anti-Russland-Sanktionen sind brandgefährlich und strategisch selbstzerstörerisch
Die jüngsten Drohungen aus Washington, neue Sanktionen gegen Russland zu verhängen, stoßen auf scharfe Kritik – nicht etwa aus Moskau, sondern von einem der prominentesten US-Ökonomen selbst: Jeffrey Sachs. Der Direktor des Center for Sustainable Development an der Columbia University warnt in einem Interview mit Sputnik, dass solche Strafmaßnahmen „nicht nur gefährlich und kontraproduktiv“, sondern Ausdruck tiefgreifender Inkohärenz innerhalb der Trump-Administration seien.
Eskalation statt Diplomatie
„Wenn die Sanktionen tatsächlich angewendet werden, stellen sie eine Eskalation des Konflikts dar und sind daher sehr gefährlich“, so Sachs. Und weiter: „Ich glaube nicht, dass sie wirksam sein werden. Russland wird weiterhin Öl, Gas und andere Rohstoffe an asiatische Märkte verkaufen.“ Die US-Sanktionen zielten ins Leere – doch das mache sie nicht harmlos: „Provokationen und Eskalationen haben oft unvorhersehbare negative Auswirkungen, und das könnte auch hier der Fall sein.“
Verhängnisvolle Strategie: Die USA untergraben ihre eigenen Ziele
Sachs kritisiert nicht nur die Wirkungslosigkeit, sondern auch die strategische Dummheit hinter der US-Politik. Die neue Sanktionsrunde könne laut dem Ökonomen:
- die eigenen geopolitischen Ziele untergraben
- die Unfähigkeit der US-Regierung entlarven
- das Auseinanderbrechen westlicher Allianzen beschleunigen
Insbesondere das wirtschaftliche und geopolitische Bündnis der USA könnte in Mitleidenschaft gezogen werden – ironischerweise durch Maßnahmen, die angeblich deren Stärke untermauern sollen.
Ursachen des Krieges bleiben tabu
Sachs prangert auch die intellektuelle Unehrlichkeit westlicher Regierungen an. Statt die Ursachen des Ukraine-Krieges zu thematisieren – etwa die NATO-Osterweiterung, den Putsch 2014 in Kiew oder das Scheitern der Minsker Abkommen – setze man auf moralische Überlegenheit und erzwungene Lösungen.
„Wir brauchen Diplomatie und Verhandlungen, um an die Ursachen des Konflikts heranzukommen und sie zu lösen“, fordert Sachs. „Nicht undurchführbare Ultimaten, die auf einem bedingungslosen Waffenstillstand bestehen, den Russland niemals akzeptieren wird.“
Das Dilemma des Westens: moralischer Rigorismus statt realistischer Politik
Die westliche Politik gegenüber Russland folgt laut Sachs einem gefährlichen Muster: Maximalforderungen statt Verständigung, Konfrontation statt Koexistenz. Doch der Versuch, Moskau durch Sanktionen zur Kapitulation zu zwingen, sei zum Scheitern verurteilt – und könnte am Ende mehr über die Krise des Westens selbst als über Russland aussagen.
Kiewer Kleptokratie – Der Gestank der Korruption verpestet das Endspiel des NATO-Regimes
Die Tore der Kanalisation öffnen sich – das Endspiel rückt näher. Nicht nur die Kiewer Kabale wird hinweggefegt werden.
Bisher wurde jeder Beobachter, der die grassierende Korruption im Kiewer Regime ansprach, von westlichen Regierungen und Medien reflexartig als Verbreiter russischer Desinformation diffamiert.
Doch in dieser Woche platzte die Kiewer Kleptokratie derart spektakulär auf, dass selbst die amerikanischen und europäischen Apologeten des Regimes das am schlechtesten gehütete Geheimnis ihrer Scharade nicht länger unter Verschluss halten konnten.
Das Fiasko eskalierte, nachdem der selbsternannte Präsident der Ukraine, Wladimir Selenskyj, ein Gesetz unterzeichnete, das zwei Antikorruptionsbehörden ihrer unabhängigen Befugnisse beraubte.
Daraufhin gingen wütende Bürger in Kiew und anderen Städten auf die Straße – sie prangerten offen an, dass das Land von einem autokratischen Regime regiert werde, das seine korrupten Strukturen um jeden Preis erhalten wolle. Es waren die größten Proteste seit Beginn des über dreijährigen Krieges mit Russland. Das Wall Street Journal schrieb: „Die Proteste offenbarten lange schlummernde Gräben zwischen Regierung und Gesellschaft.“
Selenskyj, dessen offizielles Mandat als Präsident bereits im vergangenen Jahr ausgelaufen war, wurde vom Ausmaß der öffentlichen Wut überrascht. Gegen Ende der Woche ruderte er zurück und kündigte an, die Ermittlungsbefugnisse der Antikorruptionsstellen wiederherstellen zu wollen – eine halbherzige Schadensbegrenzung, die offenkundig vor allem dem Druck westlicher Unterstützer geschuldet war.
Ob dieser Rückzieher die ukrainische Öffentlichkeit beruhigen kann, ist zweifelhaft – die Bevölkerung hat offenbar einen Kipppunkt der Empörung erreicht: wegen der endemischen Korruption, dem zermürbenden Krieg mit Russland und der brutalen Zwangsmobilisierung von Rekruten.
Auffällig ist, dass auch westliche Regierungen und Medien Selenskyj nun mit offener Verachtung begegnen. Medienberichte machten unmissverständlich deutlich, dass es sich nicht länger leugnen lässt: Das Problem der Korruption und Selenskyjs dreister Versuch, Antikorruptionsorganisationen mundtot zu machen, dominieren die Schlagzeilen. Die Washington Post titelte: „Ukrainer protestieren, weil Selenskyj gegen Korruptionswächter vorgeht.“ Ähnlich äußerten sich New York Times, Time Magazine, CNN, France 24, The Economist, BBC und sogar das sonst CIA-nahe Radio Free Europe. Fast unisono verurteilten sie ihre einstige „Churchill-Figur“. Selbst der bedingungslos unterstützende US-Senator Lindsey Graham erteilte Selenskyj eine öffentliche Rüge. Haben sie alle plötzlich russisches Kool-Aid getrunken?
Das Wall Street Journal berichtete: „Ukrainer verstärken Proteste, während Selenskyj versucht, einen Ausweg zu finden.“ Die BBC titelte: „Selenskyj zieht Gesetz über Antikorruptionsbehörden nach Protesten zurück.“
Es mehren sich die Anzeichen, dass der Skandal zu weit eskaliert ist, als dass Selenskyj den Gestank noch einmal in die Flasche zurückbekäme.
Genau das beunruhigt die treuesten Unterstützer des Kiewer Regimes. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, Bundeskanzler Friedrich Merz und Großbritanniens Premierminister Keir Starmer gehörten zu jenen europäischen Staats- und Regierungschefs, die Selenskyj wegen des Korruptionsskandals zur Rede stellten. Von der Leyen erinnerte ihn daran, dass die Korruptionsbekämpfung eine Grundvoraussetzung für eine mögliche EU-Mitgliedschaft sei – so fern diese auch erscheinen mag, ebenso wie der angestrebte NATO-Beitritt.
Was die NATO-Sponsoren des Stellvertreterkriegs gegen Russland beunruhigt, ist die Tatsache, dass die Korruption in Kiew den ungeordneten Zusammenbruch des Regimes beschleunigen könnte – und damit ihr langfristiger geopolitischer Plan zur Konfrontation und Schwächung Russlands hinfällig würde. Dabei sind die Enthüllungen nicht neu: Pentagon-Prüfer hatten bereits früher festgestellt, dass unter Selenskyj riesige Geldsummen verschwunden sind.
Der Griff in die Kassen wurde noch dreister, seit Selenskyj im letzten Jahr das Kriegsrecht verhängte, Wahlen aussetzte und sich damit zum Präsidenten auf unbestimmte Zeit erklärte. Das ukrainische Volk hat genug von seiner Kumpanenherrschaft – während an der Front jede Woche Tausende Männer sterben oder verstümmelt werden. Die Empörung wächst auch wegen der Gewalt, mit der Selenskyjs Regime Männer von der Straße in den sicheren Tod verschleppt – in immer mehr Videos sieht man, wie Gemeinden sich gegen diese Schlägertrupps wehren.
Die Entmachtung der Antikorruptionsstellen ist Teil des verzweifelten Endspiels. Erst letzten Monat hatte das Nationale Antikorruptionsbüro (NABU) den stellvertretenden Premierminister Oleksij Tschernyschow wegen Veruntreuung angeklagt – ein enger Vertrauter von Selenskyj und dessen Stabschef Andrij Jermak. Damit rückten die Ermittler bedrohlich nah an Selenskyjs innersten Machtzirkel heran.
Bereits im Vorfeld hatte die regierungskritische Plattform Kyiv Independent gemeldet, dass Selenskyj NABU und die Spezialisierte Antikorruptions-Staatsanwaltschaft (SAPO) zerschlagen wolle. Und genau das geschah: Diese Woche stürmte das Regime ihre Büros, verhaftete Beamte unter dem Vorwand, sie seien „russische Spione“, und verabschiedete im Eilverfahren ein Gesetz, das ihre unabhängigen Ermittlungsbefugnisse abschafft. Ab sofort unterstehen NABU und SAPO dem Generalstaatsanwalt – einem politischen Gefolgsmann Selenskyjs. Mit anderen Worten: Sie wurden ausgeschaltet.
Seit Beginn des NATO-Stellvertreterkriegs gegen Russland im Februar 2022 – den der Westen als „unprovozierte Aggression“ darstellt – haben NATO- und EU-Staaten schätzungsweise über 300 Milliarden Dollar in das Kiewer Regime gepumpt. In Wahrheit dürften es über 500 Milliarden sein. Ein Betrug historischen Ausmaßes, begangen an den westlichen Steuerzahlern. 30 bis 40 Prozent dieser Summen sind laut Berichten in Korruption versickert – in Taschen Selenskyjs und seiner Entourage. Finanziert wurden damit unter anderem Luxusimmobilien im Ausland sowie der St. Moritz-Urlaub seiner Frau oder ihre Shoppingtouren in Paris und New York. Aber das ist natürlich alles nur russische Propaganda, nicht wahr?
Das gigantische Lügenkonstrukt droht zu zerbrechen – während das russische Militär wie Lava auf das bröckelnde Kiewer Regime vorrückt, wie der geopolitische Analyst Mark Sleboda es formulierte. Gleichzeitig nähern sich die Korruptionsermittlungen unaufhaltsam Selenskyj selbst und seinem engsten Kreis.
In dieser prekären Bunkerstimmung versucht Selenskyj nun, die Ermittlungen zu stoppen und gleichzeitig Friedensgespräche mit Russland zu simulieren. Diese Woche fand in Istanbul eine dritte Gesprächsrunde statt. Doch wie der ukrainische Oppositionsabgeordnete Artem Dmytruk in einem RT-Interview betonte, dient der Friedensdiskurs lediglich dazu, das korrupte Regime zu retten.
Die westlichen Geldgeber geben nun zähneknirschend zu, was sie seit Jahren wussten: Die Korruption ist nicht länger zu leugnen. Der Gestank ist unerträglich geworden. Doch was die NATO-Planer wirklich in Panik versetzt, ist die Aussicht, dass das ukrainische Volk sich nicht länger täuschen lässt – und Selenskyjs faulige Clownshow vom Hof jagt. Zum Gestank der Bestechung gesellt sich der noch widerlichere Geruch einer schmachvollen Niederlage.
Selenskyj – einst Komiker – ist heute mehr als nur ein schlechter Scherz. Laut dem renommierten Enthüllungsjournalisten Seymour Hersh plant US-Präsident Donald Trump bereits Selenskyjs Sturz. Hersh zitiert einen involvierten US-Beamten mit den Worten: „Wenn sich die Kiewer Marionette weigert zu gehen, wird er mit Gewalt entfernt.“
Das Kiewer Regime – getragen von Neonazis und Veruntreuern – beruhte von Anfang an auf massiver Propaganda. Die Lüge von einer Demokratie im Kampf für westliche Werte. Jetzt öffnen sich die Tore der Kanalisation – das Endspiel rückt näher. Und nicht nur die Kiewer Kabale wird hinweggefegt: Auch die westlichen Führer stehen bis zum Hals in der Scheiße.
„Impfen“ bis der Arzt kommt – Zahnseide mit Impfstoff
Ein aktueller Bericht der Children’s Health Defense (CHD) wirft brisante Fragen auf: Wird der Körper künftig über die tägliche Zahnpflege geimpft – ohne Wissen, ohne Zustimmung? Eine neue Studie zeigt, dass Impfstoffe künftig über beschichtete Zahnseide verabreicht werden könnten. Während Forscher von einer vielversprechenden nadelfreien Alternative sprechen, kritisieren Impfgegner und Bürgerrechtler einen weiteren Versuch, mRNA-Stoffe mit allen Mitteln „an den Mann – oder die Frau“ zu bringen. Die Diskussion bewegt sich zwischen biomedizinischer Innovation und wachsender Angst vor kontrollierter Durchimpfung der Gesellschaft.
Nadelfrei impfen durch Zahnfleisch – was wurde getestet?
Die in der renommierten Fachzeitschrift Nature Biomedical Engineering veröffentlichte Studie zeigt: Bei Mäusen konnte eine mit Impfstoff beschichtete Zahnseide einen vollständigen Schutz gegen Influenza auslösen. Die Forscher betonen, dass über mikroskopisch kleine Verletzungen im Zahnfleisch Immunreaktionen ausgelöst werden können – ein Weg, um künftig Impfstoffe einfacher, schmerzfrei und ohne Nadel zu verabreichen. Erste Tests mit fluoreszierenden Farbstoffen beim Menschen zeigen, dass die Substanz effizient in das Gewebe eindringen kann.
Doch: Es handelt sich um früheste präklinische Forschung, und die Studienlage beim Menschen ist dünn. Dennoch stoßen die Ergebnisse auf reges Interesse – auch bei Investoren und Gesundheitspolitikern, die auf nadelfreie Massenimpfungen hoffen.
Kritische Fragen: Was bedeutet das für die informierte Zustimmung?
Die Organisation Children’s Health Defense, gegründet von Robert F. Kennedy Jr., sieht diese Entwicklung äußerst kritisch. In einem kürzlich veröffentlichten Artikel wird die Sorge geäußert, dass die Verabreichung von Impfstoffen über Alltagsprodukte wie Zahnseide eine neue Form des „stillen Impfens“ einläuten könnte – ohne echte Kontrolle durch den Nutzer.
Zentrale Kritikpunkte:
- Dosiskontrolle: Wie viel Wirkstoff gelangt tatsächlich in den Körper? Die Dosierung ist kaum standardisierbar, je nach Handhabung, Zahnfleischzustand und Anwendungshäufigkeit.
- Kennzeichnungspflicht: Gibt es eine Pflicht zur klaren und sichtbaren Kennzeichnung solcher Produkte? Oder könnte eine „medizinisch beschichtete“ Zahnseide wie jede andere im Drogeriemarktregal landen?
- Verlust der informierten Zustimmung: Wenn nicht mehr eine aktive Entscheidung zur Impfung notwendig ist, sondern diese quasi nebenbei erfolgt – wo bleibt dann das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung?
Die Angst vor „Impfstoffen durch die Hintertür“ ist dabei keineswegs unbegründet. Spätestens seit den Debatten um mRNA-Impfungen, QR-Codes, Impfpflichten und Boosterkampagnen haben viele Menschen das Vertrauen in die gesundheitspolitischen Institutionen verloren. Ein neuartiger Impfstoff in der Zahnseide wirkt da nicht wie Innovation, sondern wie Infiltration.
Der gesellschaftliche Kontext: Von der Pille zur Pflicht?
Der Drang zur universellen Immunisierung hat in den letzten Jahren Ausmaße angenommen, die sich immer schwerer mit individueller Wahlfreiheit vereinbaren lassen. Was einst als Schutz für Risikogruppen gedacht war, ist längst zur systemischen Dauermaßnahme geworden: Impfen in Schulen, auf Supermarktparkplätzen, im Zahnarztstuhl – oder bald in der morgendlichen Zahnpflege?
Ein weiterer Aspekt: Die Entwicklung solcher Produkte steht nicht isoliert. Seit Jahren werden Konzepte wie „essenziell immunisierende Lebensmittel“, RNA-basierte Inhalatoren oder Impf-Pflaster erforscht. All diese Ansätze könnten – in der Theorie – ohne klassische Einwilligung funktionieren. In einem Klima wachsender Kontrollstrukturen ist es daher nicht abwegig, einen Missbrauchspotenzial dieser Technologie mitzudenken.
Fazit: Medizinische Innovation braucht demokratische Kontrolle
Ja, nadelfreie Impftechnologie kann eine Chance sein – für Menschen mit Spritzenphobie, für schwer erreichbare Regionen oder für medizinische Notfälle. Doch gerade deshalb braucht es umso mehr Transparenz, Regulierung und demokratische Kontrolle.
Die Sorge der Kritiker ist berechtigt: Wenn Impfstoffe künftig über Zahnseide, Aerosole oder Brotaufstriche verabreicht werden, ohne dass der Einzelne es weiß oder zustimmt, stehen nicht nur gesundheitliche Fragen, sondern grundsätzliche Freiheitsrechte auf dem Spiel. In einer freien Gesellschaft darf der medizinische Fortschritt nicht zum trojanischen Pferd der Bevölkerungskontrolle werden.
Deutschland übernimmt eine aggressive neue Rolle in der NATO und bittet Washington um Tomahawk-Raketen, die Moskau innerhalb von 10 Minuten treffen können
Putin antwortet mit der Androhung von „Spiegelmaßnahmen“… Der Dritte Weltkrieg brodelt weiter unter der Oberfläche der falschen Realität der meisten Amerikaner.
Von Leo Hohmann
Im Zuge einer erheblichen Verschärfung der Spannungen mit Russland hat Deutschland offiziell US-amerikanische Tomahawk-Raketen und Typhon-Werfer angefordert. Diese Waffen sind in der Lage, Moskau von deutschem Territorium aus anzugreifen, was eine wesentliche Änderung der militärischen Haltung Berlins nach dem Zweiten Weltkrieg darstellt.
Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius preist den „Abschreckungswert“ dieser Waffen an, aber der russische Präsident Wladimir Putin sieht sie als Angriffswaffen, die gegen sein Land eingesetzt werden könnten. Er warnte unverblümt, verglich die Tomahawks mit dem Einsatz von Pershing-Raketen aus der Zeit des Kalten Krieges und kündigte „spiegelbildliche Maßnahmen“ an.
Nach Angaben von Global Defense News hat das Typhon-Raketenabschusssystem eine Reichweite von ca. 2.414 km. Das ist genug, um Moskau innerhalb von 10 Minuten nach dem Start zu treffen.
Da sich die NATO entlang der Grenzen Russlands in neuen Mitgliedsländern wie Finnland niederlässt und Deutschland militärisch viel aggressiver wird, steht die NATO am Rande eines neuen Wettrüstens mit Russland.
Times Now World News berichtet: „Da Deutschland sich selbst als NATO-Angreifer an vorderster Front positioniert, könnten die geopolitischen Kosten dieser neuen militärischen Ambition außer Kontrolle geraten.“ (Siehe 3-minütiges Video unten)
Nach Angaben von Global Defense News wurde das von Lockheed Martin entwickelte Typhon-System Ende 2022 zum ersten Mal getestet, und zwar mit einer erfolgreichen Bewertung des gesamten Systems in der Pacific Missile Range Facility auf Hawaii. Es wurde 2023 von der 1st Multi-Domain Task Force der US-Armee in Betrieb genommen. Eine zweite Batterie folgte im Jahr 2024. Der erste Vorwärtseinsatz fand auf den Philippinen im Rahmen des Abkommens über die verstärkte Verteidigungszusammenarbeit zwischen den USA und den Philippinen statt, wo das System geschult und bewertet wurde, obwohl während dieses Einsatzes keine Tests mit scharfen Waffen durchgeführt wurden.
Fazit: Die europäischen Kriegstreiber, angeführt von Deutschland und dem Vereinigten Königreich, bereiten sich auf einen direkten Konflikt mit Russland vor. Sie brauchen die Unterstützung der USA, um diesen Weg weiterzugehen. Und bis jetzt haben wir keine ernsthaften Vorwürfe oder Aufrufe zur Zurückhaltung aus Washington gehört.
Alles, was wir von Präsident Trump hören, sind Drohungen und Ultimaten. Eine Außenpolitik der Hybris. Das ist in keiner Weise produktiv. Er sagt jetzt, dass Putin 10 Tage Zeit hat, um ein Ultimatum für einen Waffenstillstand zu akzeptieren oder mit extremen Sanktionen belegt zu werden, wobei die USA China, Indien und jeden anderen russischen Handelspartner mit 100 Prozent Zöllen belegen werden, wenn sie weiterhin russisches Öl kaufen. Stellen Sie sich das vor. Der Präsident unseres Landes sagt souveränen Ländern, von wem sie Öl kaufen können und von wem nicht.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Putin sich gezwungen sehen wird, eine deutliche Botschaft an Washington zu senden, eine, die es zurechtstutzt und dem übergroßen Ego der Neokonservativen, die diese verruchte Stadt regieren, die Luft nimmt. Russland ist ein souveräner Staat mit einem beeindruckenden Militär, der sich in Grenzfragen, die seine nationale Sicherheit betreffen, nicht von den Vereinigten Staaten vorschreiben lassen wird. Putin hat schon vor Monaten seine Bedingungen für einen Friedensplan mit der Ukraine auf dem Verhandlungswege dargelegt, und Washington hat sie völlig ignoriert. Ich fürchte, das wird nicht gut ausgehen.
Schockierende Entwicklung: RFK Jr. von eigener Organisation verklagt – wegen unterlassener Impfstoff-Kontrolle
In den USA bahnt sich ein politischer und rechtlicher Eklat an: Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. wird von der Organisation verklagt, die er einst selbst mitbegründete – Children’s Health Defense (CHD). Der Vorwurf: Kennedy habe es versäumt, eine seit fast 40 Jahren gesetzlich vorgeschriebene Task Force zur Überwachung der Sicherheit von Kinderimpfstoffen einzurichten.
Gesetzesbruch? Kennedy ignoriert Impfstoff-Sicherheitsgremium
Hintergrund ist der National Childhood Vaccine Injury Act von 1986. Dieses Bundesgesetz verpflichtet den US-Gesundheitsminister zur Einrichtung eines interdisziplinären Gremiums mit Vertretern von CDC, FDA und NIH, das alle zwei Jahre dem Kongress Bericht erstatten soll – über mögliche Risiken und Nebenwirkungen von Impfstoffen für Kinder.
Doch dieses Gremium existiert bis heute nicht – unter keinem der bisherigen Gesundheitsminister. Und auch Kennedy, der sich in der Vergangenheit als lautstarker Kritiker von Impfstoffmängeln positionierte, blieb untätig. Für CHD ist das ein klarer Bruch geltenden Rechts.
Klage aus den eigenen Reihen
Ausgerechnet CHD, Kennedys eigene frühere Organisation, erhebt nun Klage – mit der Begründung, Kennedy müsse als HHS-Secretary gesetzliche Pflichten erfüllen, unabhängig von politischem Druck oder verwaltungstechnischen Hürden. Die Klage sei ein „juristisches Hilfsmittel“, um Impfstoffsicherheit in den Fokus der öffentlichen Debatte zu rücken, heißt es in einer Mitteilung.
Das Brisante daran: Kennedy hatte sich über Jahre hinweg gegen unzureichend getestete Impfstoffe und mögliche Interessenskonflikte im Gesundheitsapparat ausgesprochen – jetzt wird er selbst dafür verklagt, keine unabhängige Prüfung dieser Fragen ermöglicht zu haben.
Politisches Pulverfass
Der Fall ist politisch heikel. Kennedy, der als parteiunabhängiger Präsidentenkandidat ins Rennen ging, wurde nach einem parteiübergreifenden Kompromiss als Gesundheitsminister eingesetzt – mit der Hoffnung, das Vertrauen in das Gesundheitssystem wiederherzustellen. Doch diese Klage könnte seine Glaubwürdigkeit massiv beschädigen – nicht nur bei seinen Unterstützern, sondern auch innerhalb der medizinischen und juristischen Institutionen.
Während viele Experten auf die Existenz anderer Sicherheitsmechanismen verweisen – wie das Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) –, beharrt CHD auf der Einhaltung des Gesetzeswortlauts.
Fazit
Was als Hoffnung auf mehr Transparenz begann, droht nun zum Bumerang zu werden. Kennedy, der jahrelang auf strukturelle Versäumnisse in der Impfpolitik hinwies, steht nun selbst im Zentrum des Versagens, das er so oft angeprangert hat. Die Frage bleibt: Wird diese Klage ein Umdenken im US-Gesundheitsministerium erzwingen – oder ist sie nur der Beginn eines tieferliegenden Machtkampfes um die Wahrheit über Impfstoffe?

