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Gas-Schock: Millionen Haushalte müssen Hunderte von Euro nachzahlen!

In diesen Tagen versenden die Versorger (oder haben sie bereits versendet) ihre Jahresabrechnungen für Strom und Gas. Auf Millionen Haushalte in Deutschland kommen saftige Nachzahlungen zu – oft mehrere Hundert Euro. Vor allem beim Gas, mit dem mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte heizt, wird’s heftig. Angesichts des Gas-Schocks üben sich viele Verbraucher bereits in Kaufzurückhaltung. Vor allem der Einzelhandel bekommt das aktuell zu spüren.
Kälteeinbrüche im Februar und November 2025 sowie gestiegene Energiepreise haben das Heizen im vergangenen Jahr spürbar verteuert. Zu diesem Ergebnis kommen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox sowie des Energiedienstleisters Techem. Besonders betroffen sind Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen. Hier sind die Kosten deutlich stärker gestiegen als bei anderen Heizarten.
Laut Verivox muss ein Musterhaushalt mit Gasheizung und einem Jahresverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden knapp 13 Prozent mehr bezahlen als im Jahr zuvor. Bei einer bisherigen Gasrechnung von rund 1.700 bis 1.800 Euro im Jahr kommen gut 200 Euro zusätzlich zusammen – je nach Verbrauch auch deutlich mehr. DK-Gastautor Einar Koch flatterte dieser Tage eine Nachforderung seines kommunalen Versorgers über mehr als 800 Euro ins Haus.
Ein vergleichsweise kalter Februar 2025 sowie ein Kälteeinbruch im November mit Frost und Schnee sorgten dafür, dass viele Haushalte deutlich mehr geheizt haben. Hinzu kamen weiterhin gestiegene Gaspreise.
Der Deutschland-Kurier beantwortet wichtige Fragen rund um die Gas-Rechnung, die Mieter, sofern sie keine pauschale Warmmiete vereinbart haben, mit der Nebenkostenabrechnung zahlen müssen.
Laut Experten ist jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Wo sollte man also genauer hinschauen und was darf nicht abgerechnet werden?
Verbraucherzentralen raten, vor allem Heizkostenabrechnungen genau zu prüfen. Hohe Nachzahlungsforderungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. „In der Regel lohnt es sich, eine Heizkostenabrechnung bei gestiegenen Kosten und hohen Nachzahlungen kritisch unter die Lupe zu nehmen“, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Nebenkostenabrechnung genauer zu prüfen, kann sich durchaus lohnen: Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen enthalten rund 50 Prozent der Abrechnungen Fehler. Allerdings: Nebenkostenabrechnungen sind für „Otto-Normal-Verbraucher“ meist nur schwer nachvollziehbar. „Es ist eigentlich für einen juristischen Laien unmöglich geworden, eine Heizkostenabrechnung bis ins Detail zu verstehen“, so Florian Bau, Rechtsexperte vom Mieterverein Dresden. Hilfe bieten dann Fachleute etwa von Verbraucherzentralen oder Mietervereinen. Experten raten dazu, auch einmal nachzumessen, ob die angegebene Quadratmeterzahl für die Wohnung stimmt.
Was, wenn ich nicht zahlen kann?
Wer die Rückforderung finanziell nicht stemmen kann, sollte nicht darauf hoffen, dass nichts passiert. „Einen Rechtsanspruch auf Stundung oder Ratenzahlungen gegenüber dem Vermieter gibt es nicht. Nichtsdestotrotz kann der Mieter seinen Vermieter dennoch darum bitten oder zumindest nachfragen“, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Mieter sollten zudem prüfen, ob sie Anspruch auf staatliche Unterstützung haben – auch wenn sie bisher keine staatlichen Leistungen beziehen und ein regelmäßiges Einkommen haben. Jobcenter, Sozialämter und Wohngeldstellen der Kommunen stehen hier beratend zur Seite.
WICHTIG: Wer einfach nicht zahlt, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung. Ist die Belastung durch die Gasnachzahlung zu hoch, können Sie zumindest versuchen, eine Ratenzahlung mit Ihrem Anbieter oder dem Vermieter zu vereinbaren.
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EU-Sanktionen wegen Meinungsäußerungen: Staatsrechtler warnt vor riskanten Unklarheiten
Der Deutsche Bundestag hat mit dem “Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union” eine deutliche Strafverschärfung für die Umgehung von EU-Russlandsanktionen verhängt. Das Gesetz ist allerdings missverständlich formuliert, wie Verfassungsrechtler Prof. Dietrich Murswiek anmahnt: Es ist unklar, ob davon auch EU-Bürger betroffen sind, die wegen Meinungsäußerungen von der EU sanktioniert wurden.
Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:
Berlin. (multipolar) Es existiert Unklarheit bei der Auslegung einer deutlichen Strafverschärfung bei der Umgehung von russlandbezogenen EU-Sanktionen, die der Bundestag am 15. Januar verabschiedet hat. Laut dem „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“ müssen vorsätzliche Verstöße gegen Sanktionen als Straftat gewertet werden und dürfen nicht mehr als reine Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Das Strafmaß umfasst Haftstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Der Beschluss erfolgte gegen die Stimmen der AfD, die argumentierte, es sei „gefährlich“, so zu tun, „als ließe sich Außenpolitik durch Strafrecht ersetzen“.
Die Änderungen wurden im Außenwirtschaftsgesetz vorgenommen und setzen die Vorgaben einer entsprechenden EU-Richtlinie (2024/1226) um. Als Verstoß gegen eine „vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme“ gilt nach dem neuen Paragraphen 18 im Außenwirtschaftsgesetz unter anderem der Handel mit Gütern, die „Erbringung technischer Hilfe, eines Vermittlungsdienstes, einer Versicherung“, die „Bereitstellung eines Finanzmittels, einer Finanzhilfe“, die „Erbringung einer Rechtsberatung“, einer Telekommunikationsdienstleistung, der „Abschluss“ oder die „Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags oder einer sonstigen Transaktion mit einem Drittstaat“ sowie die „Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen“. Auch Verstöße gegen Meldepflichten zu Geschäften, Vermögenswerten oder Finanztransaktionen werden zukünftig geahndet.
Offene Fragen bestehen bezüglich des Anwendungsbereichs des Gesetzes. Der Staatsrechtler Professor Dietrich Murswiek teilte auf Multipolar-Anfrage mit, dass die Formulierung des Gesetzestextes „missverständlich“ sei. Sie beziehe sich einerseits auf „wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen“, andererseits scheine der deutsche Gesetzgeber die Strafverschärfungen laut dem entsprechenden Paragraphen 18 „auf alle Sanktionen“ zu beziehen.“ „Dazu gehören auch die Individualsanktionen“ aufgrund von Ratsbeschlüssen der EU.
Eine EU-Quelle aus dem Rat für Justiz und Inneres, die nur anonym zitiert werden will, bestätigte gegenüber Multipolar diese Auslegung. Der Wortlaut der umzusetzenden Richtlinie weise darauf hin, dass sie auch für Individualsanktionen Anwendung finde. Davon betroffen sind auch europäische Bürger wie der pensionierte Schweizer Oberst Jacques Baud und der deutsche Journalist Hüseyin Dogru. Die Sanktionen gegen die beiden wurden jedoch nicht wegen wirtschaftlicher Unterstützung Russlands verhängt, vielmehr werden ihnen Meinungsäußerungen und journalistische Berichterstattung zur Last gelegt.
Multipolar fragte bei verschiedenen deutschen Behörden nach, ob sich die Strafverschärfung im Außenwirtschaftsgesetz auch auf Individualsanktionen beziehe oder nicht. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch das Finanzministerium erklärten sich für unzuständig. Das Finanzministerium verwies auf das Außenministerium. Sowohl das Außenministerium als auch das Justizministerium verwiesen wiederum auf das Wirtschaftsministerium. Dessen Sprecher erklärte gegenüber Multipolar, die neuen Straftatbestände zum Sanktionsstrafrecht „adressieren grundsätzlich alle EU-Sanktionsverordnungen“. Ob Dienstleistungen oder die Unterstützung von sanktionierten Personen „überhaupt einen Verstoß gegen ein sanktionsrechtliches Bereitstellungsverbot“ darstellen, wäre allerdings „zunächst zu prüfen“.
Laut der EU-Richtlinie können Mitgliedstaaten bestimmen, „dass Handlungen keine Straftatbestände darstellen, wenn sie Gelder, wirtschaftliche Ressourcen, Güter, Dienstleistungen, Transaktionen oder Tätigkeiten unterhalb eines Schwellenwertes von 10.000 Euro betreffen“. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages teilte auf Multipolar-Anfrage allerdings mit, von dieser Möglichkeit habe der deutsche Gesetzgeber „keinen Gebrauch gemacht“. Ein solcher Schwellenwert sei „dem Außenwirtschaftsgesetz fremd und nicht umsetzbar.“ Darüber hinaus sei ein Schwellenwert „nicht geeignet, die Grenze zwischen strafwürdigem Verhalten und nicht strafwürdigem Verhalten zu ziehen.“ Die Strafverfolgungsbehörden könnten aufgrund der Strafprozessordnung „angemessen reagieren, wenn für eine Verfolgung kein oder nur ein geringes öffentliches Interesse bestehe“, so der Wirtschaftsausschuss.
Laut Murswiek ist nach dem neugefassten Gesetz (Paragraf 18, Absatz 11) die Bereitstellung von Geld und wirtschaftlichen Ressourcen nicht strafbar, wenn die Tat als „humanitäre Hilfe für eine bedürftige Person“ oder als „Tätigkeit zur Unterstützung grundlegender menschlicher Bedürfnisse“ erbracht wird. Die neue „Strafandrohung“ wirke gleichwohl „abschreckend“, weil „man nicht von vornherein weiß, welche Leistungen von den Behörden als ‚zur Unterstützung grundlegender menschlicher Bedürfnisse‘ erforderlich anerkannt werden.“
Ein Überblick über Kunden, Opfer und Anwerbungsmethoden
22-jähriger Sonnenzyklus: Schlüssel zur langfristigen Niederschlagsprognose in Mitteleuropa
von Dr. Ludger Laurenz
Nach neueren Analysen hat der Hale-Zyklus der Sonne einen messbaren Einfluss auf mehrjährige Niederschlagsmuster. Diese Erkenntnis eröffnet Perspektiven, wie sich die Genauigkeit langzeitlicher Niederschlagsvorhersagen deutlich verbessern lässt.
Mit der solarbasierten Methode werden erstmalig Dürrephasen wie 2018/2029 oder Nässeperioden wie 2023/2024 prognostizierbar. Das Potenzial der Prognosemethode ist für die Wirtschaft erheblich, insbesondere in wetterabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Versicherungen und Wasserwirtschaft.
Langfristige Niederschlagsprognosen gehören zu den größten Herausforderungen der Klimaforschung. Neuere Analysen zeigen, dass ein bislang wenig beachteter Faktor – der 22-jährige Hale-Zyklus der Sonne – einen messbaren Einfluss auf mehrjährige Niederschlagsmuster hat. Wissenschaftliches Fundament und Nachweise sind in mehreren Beiträgen in Klimanachrichten.de beschrieben.
Die solarbasierte Methode verbessert die Vorhersagequalität für extreme Dürre oder Nässe. So hätte die Dürre 2018/19 und die Nässe 2023/24 schon mehrere Jahre vorher prognostiziert werden können. Keine Institution hat diese Extremjahre vorhergesagt. Die Methode ist bisher nicht Teil des etablierten Standardrepertoires offizieller Wetter- und Klimadienste. Sie basiert auf empirischer bzw. statistischer Auswertung zyklischer Muster, ist keine Klimamodellierung wie bei globalen oder regionalen Klimamodellen. Es handelt sich um eine vorläufige Arbeitshypothese, die weiterer empirischer Überprüfung bedarf.
Basis des solarbasierten Prognosemodells
Mehrjährige Prognosen der Niederschlagssumme werden mit einem statistisch‑zyklischen Ansatz auf Basis der Sonnenaktivität, des etwa 22‑jährigen magnetischen Hale‑Zyklus berechnet. Dazu werden lange historische Niederschlagsreihen (z.B. DWD-Daten seit Anfang des 20. Jahrhunderts) in aufeinanderfolgenden Hale‑Zyklen der Sonne eingeteilt und die Zeitreihe an den Startjahren dieser Zyklen zerschnitten, anschließend die so gewonnenen Abschnitte übereinandergelegt.
Aus wiederkehrenden Strukturen im gemeinsamen Kurvenverlauf kann auf einen systematischen solaren Einfluss auf die Niederschlagssumme geschlossen werden. Aus den übereinandergelegten Zyklusabschnitten wird die Mittelwertlinie berechnet, die als Prognosekurve für die einzelnen Jahre des 22-jährigen Hale-Zyklus gilt.
Sobald das Startjahr eines neuen Hale‑Zyklus von der Sonnenphysik festgelegt ist, kann der aus früheren Zyklen abgeleiteten Kurvenverlauf auf die kommenden etwa 20 Jahre übertragen werden. So entsteht eine neue mehrjährige oder sogar dekadische Niederschlagsprognose.
Das Prognosemodell eignet sich nicht nur für die Vorhersage von Niederschlagssummen, sondern auch für andere Klimafaktoren, die mit der Niederschlagssumme korrelieren, wie dem Oberflächenabfluss und der Dürreintensität, aber auch für Sonnenscheindauer und Temperatur.
Keine andere Region eignet sich nach bisheriger Recherche besser für solarbasierte Prognosen als Mitteleuropa. Hier dürfte der Einfluss des Hale-Zyklus auf Wettertrends global betrachtet am stärksten sein.
Prognose der Jahresniederschlagssumme
Die Prognose der Jahresniederschlagssumme ist entscheidend, um langfristige Wasserverfügbarkeit und klimabedingte Risiken einzuschätzen. Sie hilft bei der Planung in Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Katastrophenschutz.
Um den solaren Einfluss auf die Jahresniederschlagssumme überzeugender demonstrieren und damit Prognosen erstellen zu können, wird hier nicht die Niederschlagssumme des Einzeljahres gewählt, sondern das gleitende Dreijahresmittel. Beim Dreijahresmittel ist es gleich, ob sich der solare Einfluss mehr auf das einzelne Kalenderjahr bezieht oder über die Jahresgrenzen in das Jahr davor oder danach erstreckt.
In Abbildung 1 ist die Jahresniederschlagssumme als gleitendes dreijähriges Mittel im Verlauf von 6 Hale-Zyklen dargestellt.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 1: Jahresniederschlagssumme als gleitendes Dreijahresmittel im Verlauf von 6 Hale-Zyklen mit Mittelwertlinie
Die 6 dünnen Kurven aus den einzelnen Hale-Zyklen folgen einem gemeinsamen Trend, den die schwarze Mittelwertlinie skizziert. Das dreijährige Mittel der Jahresniederschlagssumme schwankt zwischen 719 und 869 mm, mit einer Differenz von 150 mm. Der Korrelationskoeffizient von 0,5 zwischen den Mittelwerten und den Daten der einzelnen Zyklen lässt darauf schließen, dass der solare Einfluss hoch signifikant ist und ein Zufall ausgeschlossen werden kann.
Wie der solare Einfluß aus Abbildung 1 für Prognosen genutzt werden kann, soll mit Abbildung 2 erklärt werden.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 2: Jahresniederschlagssumme (als gleitendes Dreijahresmittel) im Mittel von 6 Hale-Zyklen; die schwarze Mittelwertlinie ist die Prognoselinie mit den Prognosewerten für die einzelnen Jahre des Hale-Zyklus. Der Prognosebereiches 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Das Mittel aus den 6 Hale-Zyklen bildet die schwarze Prognoselinie. Der Prognosezeitraum der nächsten 6 Jahre ist gelb hinterlegt. Demnach kann für 2026 mit 782 mm ein mittleres Niederschlagsniveau (im Mittel von 3 Jahren) prognostiziert werden. Bis 2028 sinkt das prognostizierte Niederschlagsniveau mit 726 mm auf ein Minimum. Danach ist ab 2029 ein linearer Anstieg auf 869 mm in 2031, mit dem Maximalwert des gesamte Hale-Zyklus, zu erwarten.
Die Qualität dieser Prognose lässt sich mit den bisherigen Beobachtungen aus dem aktuellen im Jahr 2011 begonnen Hale-Zyklus beschreiben, s. rote gestrichelte Linie. Das gleitende Dreijahresmittel der Jahresniederschlagssumme ist für die Prognose ein relativ grobes Muster mit allerdings hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.
Auch bei der Wahl der Niederschlagssumme des Einzeljahres (ohne Mittelung mit dem Jahr davor und danach) zeigt sich solarer Einfluss, s. Abbildung 3.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 3: Niederschlagssumme (der Einzeljahre) im Verlauf des Hale-Zyklus – als Mittel von 6 Hale-Zyklen im Flächenmittel von 12 Bundesländern; jede der 12 Kurven gilt als Prognoselinie für das jeweiligen Bundesland und kennzeichnet den jeweiligen Prognosewert für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2032 ist gelb hinterlegt.
Die 12 Linien der einzelnen Bundesländer sind aus dem Mittel von 6 Hale-Zyklen berechnet worden und können für Prognosezwecke genutzt werden. Die Variation der Jahresniederschlagssumme ist zwischen den einzelnen Zyklusjahren größer als beim gleitenden dreijährigen Mittel in Abbildung 2. Einzelne extrem niederschlagsreiche oder arme Jahre sind gut zu erkennen.
In der gelb hinterlegten Prognosephase 2026 bis 2031 muss mit starker Schwankung der Jahresniederschlagssumme gerechnet werden. Nach einem mittleren Niveau in 2026 sinkt die prognostizierbare Niederschlagssumme bis 2028 und 2029 ab und steigt 2031 steil an auf den höchsten Wert des gesamten Hale-Zyklus.
Prognose des Oberflächenabflusses (runoff)
Für den Oberflächenabfluß wird in der Fachliteratur der Begriff runoff verwendet. Die Prognose des Oberflächenabflusses ist entscheidend für die Bewertung von Wasserressourcen und Hochwasserrisiken. Sie zeigt, wie viel Niederschlag als Abfluss in Gewässer gelangt, nach Abzug von Verdunstung und Infiltration.
Der Jahresmittelwert dient der Planung von Trinkwasserentnahmen, Stauseen und Grundwasserspeisung. Niedrige Werte signalisieren Dürren, hohe Werte Überflutungsgefahr. Die Prognose des Jahresmittels des Oberflächenabflusses ist für die Schifffahrt bedeutsam, da sie die Wasserführung von Flüssen und Kanälen vorhersagt und damit Navigationsbedingungen beeinflußt.
Wie historische Daten der Abflussrate für Prognosezwecke genutzt werden können, soll mit Hilfe von Abbildung 4 beschrieben werden. Für die Auswertung ist die Westhälfte von Deutschland gewählt worden, in der mit wesentlich größerer Abflussrate gerechnet werden kann als in der Osthälfte.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 4: Abflußrate (runoff) im Jahresmittel in der Westhälfte von Deutschland im Verlauf von 6 Hale-Zyklen. Die schwarze Mittelwertlinie gibt die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre an. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Die 6 Kurven folgen einem gemeinsamen Trend. Die Mittelwertlinie kann auch hier für Prognosezwecke genutzt werden, allerdings mit mehr oder weniger großer Unsicherheit je nach Jahr des 22-jährigen Zyklus. Je enger die 6 Kurven am Mittelwert liegen, umso höher ist die Eintrittswahrscheinlichkeit. So könnte in Zukunft die Prognosequalität in den einzelnen Zyklusjahren in die Stufen 1 bis 3 eingeteilt werden.
Der Verlauf der Mittelwertlinie ähnelt dem Trend der Jahresniederschlagssumme in den Abbildungen 1 bis 3, obwohl hier ein anderer Datenpool verwendet wird. Das stützt die Annahme von solarer Beeinflussung.
Die Prognosewerte sinken von mittlerem Niveau in 2026 bis 2028/29 leicht ab, bevor 2030 das absolute Maximum des gesamten 22-jährigen Hale-Zyklus erreicht wird. Speziell für 2029 ist die Prognose sehr unsicher, mit einem erhöhten Risiko von extrem niedriger Abflussrate.
Wird beim Oberflächenabfluss im Mittel der Westhälfte von Deutschland zwischen Frühjahr und Herbst differenziert, entsteht das Bild in Abbildung 5.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 5: Oberflächenabfluss (runoff) im März und Oktober in der Westhälfte von Deutschland im Mittel von 6 Hale-Zyklen. Die beiden Linien kennzeichnen die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt.
Die aus 6 Hale-Zyklen gemittelten Prognosekurven differenzieren zwischen den einzelnen Jahren des Hale-Zyklus deutlich. Beim Abfluss im Oktober besteht ein ausgeprägtes Maximum in der Mitte des Hale-Zyklus. Von 2026 bis 2029 sind zunächst linear sinkende Abflussraten zu erwarten, in 2030/31 leicht überdurchschnittliche Werte.
Prognose der Dürreintensität
Die Prognose der Dürreintensität SPEI-24 wird aus den Trockenheitsbedingungen der letzten 24 Monate berechnet, indem Niederschlag und Evapotranspiration berücksichtigt werden. SPEI-24-Prognosen warnen frühzeitig vor Ernteausfällen durch Erschöpfung des Bodenwasservorrates. Sie können hilfreich sein in der Forstwirtschaft bei der Steuerung des Holzmarktes durch Variation der jährlichen Einschlagmenge.
Die Prognose der Dürreintensität erfolgt beispielhaft an der Region Düsseldorf. Der Trend ist auf das gesamte Bundesgebiet übertragbar. Für die Prognoseberechnung ist der SPEI 24 gewählt worden, weil der solare Einfluss auf die Dürreintensität bei der Berücksichtigung der letzten 24 Monate deutlicher wird als bei der Berücksichtigung von nur 12 Monaten, s. Abbildung 6.
Die Mittelwert- bzw. Prognoselinie unterscheidet sich kaum von den Prognoselinien bei der Niederschlagssumme und Abflussrate. Die 6 Zykluskurven verlaufen zeitweise chaotisch. Nur in einzelnen Phasen und Jahren des Hale-Zyklus liegen die Kurven eng beieinander, ermöglichen dadurch eine Prognose mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit, wie in den Zyklusjahren 5 und 10. Im aktuellen Zyklus betrifft das bisher die Jahre 2015 und 2020. In diesen Zyklusjahren besteht jeweils ein hohes Risiko für mäßige bis extreme Dürre. Für das Zyklusjahr 10 mit dem Kalenderjahr 2020 ist das Auftreten extremen Dürre durch die periodisch wiederkehrende Variation der Sonnenaktivität vorprogrammiert.
eigenes Werk Dr. Laurenz
Abb. 6: Dürreintensität im Juli im Verlauf von 6 Hale-Zyklen in der Region Düsseldorf, mit Hervorhebung des vorletzten (blau) und aktuellen Zyklus (rot gestrichelt); die schwarze Mittelwertlinie kennzeichnet die Prognosewerte für die einzelnen Zyklusjahre. Die Prognosephase 2026 bis 2031 ist gelb hinterlegt
Die Dürreprognose für die nächsten 6 Jahre ist im gelben Feld mit der schwarzen Mittelwertlinie ablesbar. Für 2026 bis 2028 besteht ein geringes Risiko für eine Dürre, im Gegensatz zu 2029. 2029 ist die Wahrscheinlichkeit einer mäßigen Dürre relativ hoch. Das Risiko einer extremen Dürre besteht auch, ist aber längst nicht so hoch wie im Zyklusjahr 10.
Die Kurve der Dürreintensität liegt im aktuellen 2011 beginnenden Hale-Zyklus (rot gestrichelt) deutlich niedriger als im vorher gehenden 1988 beginnenden Zyklus (blau). Die Ursache für den Niveauunterschied könnte am Einfluß anderer Sonnenzyklen mit größerer Periodenlänge liegen, wie dem ca. 90-jährigen Gleißberg-, dem ca. 240-jährigen Suess-De Vries-, dem ca. 1000-jährigen Bond- und/oder dem ca. 2300-jährigen Hallstadt/Bray-Zyklus.
Wenn schon der Hale-Zyklus der Sonne so gravierenden Einfluß auf den Wettertrend in Mitteleuropa hat, muß das auch für andere Sonnenzyklen angenommen werden.
Deren Einfluß auf Wettertrends steht in Wechselwirkung mit dem Hale-Zyklus. Ihr Einfluß kann den Hale-Trend abschwächen, aber auch verstärken. Zum Beispiel könnte das dürrebedingte Waldsterben ab 2018 durch gegenseitige Verstärkung von 3 Dürrefaktoren verursacht worden sein: 1. von vorprogrammierten Dürrejahren des Hale-Zyklus, 2. über Jahrzehnte niedriger Sonnenaktivität, in denen extreme Dürren häufiger auftreten (Ionita 2021) und darüber hinaus 3. durch die Warmphase der AMO und der damit korrelierten höheren Sonnenscheindauer und Hitzestreß (Lüdecke 2024). Das Beispiel soll zeigen, welches bisher ungenutzte Potential in der Berücksichtigung von verschiedenen natürlichen Zyklen für Langfristprognosen und Klimaprojektionen liegt.
Der Beitrag 22-jähriger Sonnenzyklus: Schlüssel zur langfristigen Niederschlagsprognose in Mitteleuropa erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.
Kinderschutz als Trojaner: Wir steuern in die digitale Diktatur
Österreichs Regierung treibt (wie die CDU in Deutschland) ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche voran, in merkwürdig perfektem Gleichschritt mit Australien und der EuSSR. Der Kinderschutz dient als Vorwand, doch in Wahrheit geht es um die Abschaffung der Anonymität im Netz und die Durchsetzung einer digitalen Identität, die Zensur, Verhaltenskontrolle und den digitalen Euro erst möglich macht.
Die österreichische Bundesregierung plant ein gesetzliches Verbot des Social-Media-Zugangs für Minderjährige unter 14 oder 15 Jahren. Vizekanzler Andreas Babler von der SPÖ kündigte einen Gesetzesentwurf bis zum Sommer 2026 an, während Bundeskanzler Christian Stocker eine Klarnamenpflicht im Internet ins Spiel bringt. Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook sollen künftig verpflichtet werden, Altersgrenzen strikt durchzusetzen.
Der plötzliche Gleichschritt in der EuSSR erinnert fatal an die „Corona-Maßnahmen“ und die Klimahysterie. Überall dasselbe Muster, dieselben Phrasen vom „Schutz“, dieselbe Bereitschaft, Freiheiten abzuschaffen. Australien führte als erstes Land ein flächendeckendes Verbot ein, das linkswoke New York gibt Beschränkungen vor und die EU drängt über den Digital Services Act auf strengere Regeln für Plattformen.
In Österreich überbieten sich SPÖ, ÖVP, Neos und Grüne mit Vorschlägen, nur die FPÖ bleibt zurückhaltend. Wer könnte schon gegen Kinderschutz sein? Niemand. Doch genau das macht den Plan so perfide. Die einfachste Lösung – Eltern kaufen ihren Kindern keine Smartphones – wird bewusst ignoriert. Das wäre ja Eigenverantwortung des Bürgers und damit rechte Ideologie. Stattdessen greift der starke Staat ein, weil ein Verbot nur mit verpflichtender Altersverifikation funktioniert. Und Altersverifikation bedeutet, jeder Nutzer muss sich ausweisen. Das wäre das Ende des anonymen Internets für alle Österreicher.
Die EuSSR will mit dem Digital Services Act und der European Digital Identity Wallet alle Plattformen verpflichten, das Alter der Nutzer nachzuweisen. Die Kommission entwickelt bereits eine einheitliche Altersverifikations-App, die in Ländern wie Frankreich, Spanien und Italien getestet wird. Als Ergebnis wird es kein Social Media mehr geben ohne eine digitale Identität. Anonyme Meinungsäußerung wird unmöglich, kritische Stimmen lassen sich leichter verfolgen, zensieren und sanktionieren. Was das heißt, hat die EuSSR am Beispiel des Schweizers Jacques Baud deutlich gemacht.
Hier schließt sich der Kreis zur totalen Kontrolle. Die flächendeckende digitale Identität ist der unverzichtbare Baustein für das geplante digitale Bürgerkonto (Digital Identity Wallet) und den digitalen Euro. Mit dem CBDC (Central Bank Digital Currency) der EZB könnte jede Transaktion überwacht, limitiert oder blockiert werden, je nach Verhalten und Äußerungen des Bürgers. Der digitale Euro ermöglicht nicht nur die Überwachung aller Zahlungen, sondern auch programmierbares Geld, das je nach politischer Linie und herrschender Ideologie freigegeben oder gesperrt wird.
Was mit dem Social-Media-Verbot geplant wird, ist nicht Jugendschutz, sondern ein weiterer Schritt in die digitale Diktatur. Die Eliten des Westens – ob in Brüssel, Wien oder Canberra – nutzen die emotionale Kinderschutz-Keule, um Freiheiten abzubauen, die sie nie wieder hergeben werden. Die Preisgabe der Anonymität im Internet ist der digitale Strick, mit dem unsere Freiheit erwürgt werden soll.
Der Spiegel erklärt, „wie Deutschland den Rüstungsboom meistern kann“
Die verschwiegene Masernepidemie in Berlin

Die Masern sind selbst bei einer Einzelerkrankung immer wieder für landesweite Panikmeldungen gut. Allerdings nur, wenn die Masern nicht in einem Migrantenheim auftreten. Von einem Masernausbruch mit 52 Krankheitsfällen in Berlin erfährt man erst zwei Jahre später – falls man staatliche Publikationen liest. Das deutsche Robert Koch Institut entlarvt unfreiwillig einen Impfskandal, der verschwiegen wurde. […]
Der Beitrag Die verschwiegene Masernepidemie in Berlin erschien zuerst unter tkp.at.
Hohe Sonneneinstrahlung reduziert Todesfälle durch Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Die Kosmetikindustrie will Sonnencreme verkaufen und warnt vor Hautschäden. Tatsächlich geht aber die Exposition der Haut mit einem Schutz vor Todesfällen durch Krebs und Herz-Kreislauferkrankungen einher …auf Kosten eines nur geringfügigen Anstiegs tödlicher Hautkrebserkrankungen. Hautkrebs ist die mit Abstand am häufigsten diagnostizierte Krebsart. Um ihm vorzubeugen, wird der Bevölkerung daher ständig geraten, sich nicht der […]
Der Beitrag Hohe Sonneneinstrahlung reduziert Todesfälle durch Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erschien zuerst unter tkp.at.
Beagles im Labor: Trotz Versprechen treibt Big Pharma unter Trump grausame Tierversuche weiter voran
In den letzten Monaten ist die Debatte über den Einsatz von Tieren in der biomedizinischen Forschung in den USA erneut eskaliert – besonders im Umfeld der National Institutes of Health (NIH), der größten Forschungsbehörde Amerikas. Trotz öffentlicher Zusagen zur Reduzierung von Tierversuchen und dem Ausbau menschbezogener Methoden hat das NIH weiterhin Millionen von Dollar in Tierexperimente investiert, darunter auch Studien, an denen Hunde beteiligt sind. Das sorgt nicht nur bei Tierschützern, sondern zunehmend auch in wissenschaftlichen und politischen Kreisen für Unmut und einen erheblichen Vertrauensverlust.
Kritiker werfen dem NIH vor, dass die Fortsetzung von Tierversuchen – insbesondere an Hunden wie Beagles – nicht nur ethisch fragwürdig ist, sondern auch wissenschaftlich wenig aussagekräftig bleibt. Mehrere Beobachtergruppen sowie Tierrechtsorganisationen betonen, dass Tiermodelle oft versagen, wenn es darum geht, menschliche Krankheiten präzise vorherzusagen oder neue Therapien erfolgreich zu entwickeln – eine Kritik, die sich nicht nur gegen moralische Probleme richtet, sondern auch gegen die Kosten-Nutzen-Bilanz solcher Forschung.
EXPOSED: Fauci’s barbaric beagle tests never stopped.
In 2021, we uncovered this infamous photo.
Our bombshell investigation made unraveling Fauci’s legacy a top priority for MAGA/MAHA.
But five years later, Trump’s NIH is BETRAYING him and RFK Jr.
We have the receipts:
In… pic.twitter.com/jQULaTlkOP
— White Coat Waste (@WhiteCoatWaste) February 6, 2026
Im Juli 2025 kündigte das NIH in Zusammenarbeit mit der Food and Drug Administration (FDA) an, dass künftige Forschungsförderungen stärker humanbasierte Technologien berücksichtigen sollen, darunter zellbasierte Modelle, Organoide und computergestützte Methoden, die besser auf den Menschen übertragbar sind. Dies folgt auf Jahre an Kritik, wonach traditionelle Tierversuche trotz großer finanzieller und personeller Ressourcen nur selten direkte Fortschritte für die menschliche Medizin bringen.
Ein entscheidender Punkt im aktuellen Streit ist nicht nur die Frage, ob Tierversuche ethisch vertretbar sind, sondern auch, ob sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft beschädigen. Hohe Zahlen von Experimenten an Hunden, Katzen oder anderen Tieren – selbst neben dem angekündigten Abbau – vermitteln vielen Menschen das Gefühl, dass Behörden nicht im Sinne moderner, humaner Forschung handeln. Dieses wachsende „Trust Gap“ wirkt sich auf staatliche Forschungspolitik, staatliche Finanzmittel und das gesellschaftliche Verständnis von Wissenschaft aus.
Teilweise lässt sich die öffentliche Empörung auch an konkreten historischen Fällen ablesen: So wurden Tierrechts-Kampagnen gegen Einrichtungen wie das Zucht- und Forschungsunternehmen Envigo, das Beagles für die Forschung bereitstellte, öffentlich, als Missstände in der Tierhaltung bekannt wurden und zehntausende Tiere gerettet wurden. Diese Ereignisse verstärkten die Forderung nach einer Neuausrichtung wissenschaftlicher Prioritäten.
Andererseits warnt die wissenschaftliche Gemeinschaft davor, das Ende aller Tierforschung überstürzt zu fordern. Vertreter von Forschungsinstituten argumentieren, dass es Bereiche gibt, in denen noch keine vollständig valide Alternative zu Tiermodellen existiert, und dass der Übergang zu neuen Methoden Zeit und Ressourcen brauche.
Was bleibt, ist eine zentrale Frage: Wie viel Leid an Tieren ist akzeptabel, wenn der behauptete Zweck effektive medizinische Fortschritte für Menschen sein soll? Für immer mehr Menschen ist diese Frage beantwortet: Altmodische Tiermodelle, die oft schlecht in menschliche Ergebnisse übersetzen, sollten nicht länger den Standard darstellen – weder aus ethischen noch aus wissenschaftlichen Gründen.
Und solange staatliche Institutionen wie das NIH sowohl öffentlich mehr Mensch-zentrierte Forschung versprechen als auch gleichzeitig traditionelle Tierexperimente weiter finanzieren, wird diese Debatte weiter zunehmen – mit wachsendem Einfluss auf Wissenschaftspolitik, gesellschaftliches Vertrauen und die Zukunft medizinischer Forschung.
Wenn Sie glauben, dass unsere Regierenden heimlich schlechte Dinge tun, warten Sie erst einmal ab, bis Sie sehen, was sie öffentlich tun
Sie haben einen live übertragenen Völkermord vor den Augen der ganzen Welt inszeniert.
Caitlin Johnstone
Sie starteten einen live übertragenen Völkermord vor den Augen der ganzen Welt.
Sie greifen offen die Zivilbevölkerung mit Belagerungskriegen im Iran und in Kuba vor den Augen der ganzen Welt an.
Sie haben den Präsidenten eines souveränen Staates vor den Augen der ganzen Welt offen entführt.
Sie haben vor den Augen der ganzen Welt absichtlich einen schrecklichen und gefährlichen Stellvertreterkrieg in der Ukraine provoziert.
Sie haben jahrelang die monströsen, völkermörderischen Gräueltaten Saudi-Arabiens im Jemen vor den Augen der ganzen Welt aktiv unterstützt.
Sie plündern und beuten die Ressourcen und Arbeitskräfte des globalen Südens vor den Augen der ganzen Welt aus.
Sie zerstören die Biosphäre, von der wir alle abhängig sind, um sich selbst zu bereichern, und das vor den Augen der ganzen Welt.
Sie umkreisen den Globus mit Hunderten von Militärstützpunkten, um vor den Augen der ganzen Welt die Weltherrschaft zu sichern.
Sie betreiben nukleare Risikopolitik und wedeln vor den Augen der ganzen Welt mit Weltuntergangswaffen wie mit Pistolen herum.
Menschen werden obdachlos und sterben an Unterkühlung, während Milliardäre private Inseln kaufen und vor den Augen der ganzen Welt den nächsten Präsidenten wählen.
Waffenhersteller lobbyieren für Kriege und profitieren dann von dem Tod und der Zerstörung, die sie vor den Augen der ganzen Welt verursachen.
Der Präsident der Vereinigten Staaten hat wiederholt zugegeben, dass er vom reichsten Israeli der Welt gekauft und besessen ist, und das vor den Augen der ganzen Welt.
Der US-Finanzminister hat wiederholt zugegeben, dass die USA die Gewalt und Unruhen im Iran bewusst ausgelöst haben, indem sie die Bevölkerung vor den Augen der ganzen Welt durch Wirtschaftskrieg systematisch in die Armut getrieben haben.
Ich sehe immer wieder Leute, die ausflippen und fragen, wie es möglich ist, dass die Personen in den Epstein-Akten nicht wegen ihres heimlichen ruchlosen Verhaltens verhaftet wurden. Und ich möchte sie immer fragen: „Kumpel, hast du das ruchlose Verhalten gesehen, das sie ganz offen an den Tag legen?“
Achten Sie auf die Epstein-Akten. Achten Sie auf das Wenige, was wir darüber erfahren können, wie sich diese Freaks hinter verschlossenen Türen verhalten. Achten Sie auf jeden Fall genau auf diese Dinge.
Aber vergessen Sie nicht, auch auf die weitaus größeren Übel zu achten, die sie vor den Augen der ganzen Welt begehen.
Die meisten Menschen verfügen bereits über Immunabwehrkräfte gegen die Vogelgrippe H5N1
Von Jon Fleetwood
94 % hatten H5-Antikörper, 100 % zeigten eine Neutralisierung, obwohl sie nicht mit dem Virus in Kontakt gekommen waren.
Eine neue, von Fachkollegen begutachtete Studie, die letzte Woche in der Fachzeitschrift Immunity veröffentlicht wurde, berichtet, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen bereits Antikörper in sich trägt, die das angeblich mit Rindern in Verbindung stehende H5N1-Vogelgrippevirus neutralisieren können, obwohl sie bekanntermaßen nicht mit H5N1 in Kontakt gekommen sind und als immunologisch naiv eingestuft werden.
Die Ergebnisse stellen die weit verbreitete Annahme in Frage, dass Menschen weitgehend ungeschützt gegen H5N1 sind – eine Annahme, die den jüngsten Pandemiewarnungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus bei Milchkühen in den USA zugrunde liegt.
Sie stellen auch die Rechtfertigung für von der Regierung geleitete Funktionsgewinn-Experimente zur Vogelgrippe und Massenimpfstoffentwicklungsprogramme in Frage, die auf der Prämisse basieren, dass Menschen wenig bis gar keine Immunität besitzen, darunter auch die 500 Millionen Dollar teure Initiative der Trump-Regierung zur Entwicklung eines „Goldstandard-Impfstoffs der nächsten Generation” gegen die Vogelgrippe.
Studie findet Antikörper bei fast allen nicht exponierten Personen
Forscher analysierten Blutproben von 66 Personen in Deutschland, die bekanntermaßen nicht mit H5N1 in Kontakt gekommen waren.
Anhand mehrerer Labortests stellte die Studie fest, dass 94 % nachweisbare IgG-Antikörper hatten, die an das H5-Hämagglutinin-Protein binden, während 100 % in einem empfindlichen Neutralisationssystem eine messbare neutralisierende Aktivität gegen den mit Rindern assoziierten H5N1-Stamm A/Texas/37/2024 zeigten.
Wie die Autoren in der Veröffentlichung feststellen:
„Die Mehrheit der untersuchten H5N1-naiven Personen weist nachweisbare H5-reaktive Antikörper auf.“
In einem anderen Abschnitt betonen die Forscher die Allgemeingültigkeit der Erkenntnis:
„Wir haben bei allen Studienteilnehmern niedrige, aber deutliche Kreuzneutralisationstiter gegen A/Texas/37/2024 festgestellt.“
Die Studie berichtet, dass die Antikörperwerte gegen H5N1 niedriger waren als die typischerweise bei gängigen saisonalen Influenzastämmen wie H1N1 und H3N2 beobachteten Werte, jedoch in der gesamten Kohorte durchgängig vorhanden waren.
Die Serum-ID₅₀-Werte stehen für die Neutralisierung im Gesamtplasma bei 66 Personen, die zuvor noch nicht mit H5N1 infiziert waren; alle Werte lagen über der unteren Nachweisgrenze des Tests.
Wer hat die Forschung durchgeführt?
Die Studie wurde von Forschern mehrerer großer europäischer Institutionen durchgeführt, darunter die Universität zu Köln, das Friedrich-Loeffler-Institut – Deutschlands Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – und das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung.
Insbesondere das Friedrich-Loeffler-Institut spielt eine zentrale Rolle in der Hochsicherheitsforschung zu Tierkrankheiten in Deutschland, darunter auch Arbeiten zur Vogelgrippe.
Immungedächtniszellen kodieren potente H5-neutralisierende Antikörper
Über die Blutserumuntersuchungen hinaus isolierten die Forscher Gedächtnis-B-Zellen von ausgewählten Teilnehmern und klonten 136 monoklonale Antikörper für weitere Analysen.
Sie fanden heraus, dass fünf von sechs Personen, die als H5N1-naiv eingestuft wurden, Gedächtnis-B-Zellen trugen, die Antikörper produzierten, die H5N1 neutralisieren konnten.
Die meisten dieser Antikörper waren auch kreuzreaktiv mit H1-Influenzastämmen und richteten sich in erster Linie gegen den konservierten Hämagglutinin-Stamm und nicht gegen die hochvariable Kopfregion.
Mehr als 60 % der H5-neutralisierenden Antikörper verwendeten das IGHV1-69-Gensegment, ein genetisches Merkmal, das häufig mit breit neutralisierenden Influenza-Antikörpern in Verbindung gebracht wird.
Einige Antikörper, die von Personen ohne bekannte H5-Exposition isoliert wurden, neutralisierten das Virus mit einer Wirksamkeit, die mit der von etablierten Laborreferenzantikörpern vergleichbar war.
Einfach ausgedrückt: Der Körper verfügt bereits über ein eingebautes Spielbuch für H5N1, selbst bei Menschen, die noch nie mit dem Virus in Kontakt gekommen sind.
Antikörper schützten in Tierversuchen vor tödlicher Infektion
Um zu testen, ob diese Antikörper biologisch bedeutsam sind, verabreichten die Forscher ausgewählten Mäusen ausgewählte Antikörper, bevor sie sie einer tödlichen Dosis des aus Rindern stammenden H5N1-Virus aussetzten.
Alle Mäuse, die H5-spezifische Antikörper erhielten, überlebten die Infektion, während Kontrolltiere, die nicht verwandte Antikörper erhielten, starben oder humane Endpunkte erreichten.
Der Schutz trat ein, obwohl die Antikörperkonzentrationen denen ähnelten, die bei nicht exponierten Menschen nachgewiesen wurden.
Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass Antikörper von Personen, die zuvor noch nicht mit H5N1 in Kontakt gekommen waren, ausreichten, um eine tödliche Erkrankung in vivo zu verhindern.
Kontrast zur Immunität vor der COVID-19-Pandemie
Im Abschnitt „Diskussion” stellen die Forscher ihre Ergebnisse ausdrücklich der Situation vor der COVID-19-Pandemie gegenüber und schreiben:
„Dies steht im Gegensatz zum Fehlen von kreuzneutralisierenden Antikörpern gegen SARS-CoV-2 vor dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie.“
Der Vergleich unterstreicht, dass H5N1 im Gegensatz zu SARS-CoV-2 offenbar nicht als immunologisch völlig neues Virus in die menschliche Bevölkerung eindringt.
Was die Studie behauptet – und was nicht
Die Forscher betonen, dass ihre Ergebnisse weder das Risiko einer Übertragung von Mensch zu Mensch bewerten noch die zukünftige Dynamik eines Ausbruchs vorhersagen.
Die Studie behauptet auch nicht, dass vorhandene Antikörper eine Infektion vollständig verhindern würden.
Die Daten widersprechen jedoch direkt der Annahme, dass Menschen keine nennenswerte Grundimmunantwort auf neu auftretende H5N1-Stämme haben.
Wie die Autoren zusammenfassen, ist eine bereits vorhandene humorale Immunität gegen das mit Rindern in Verbindung stehende H5N1-Virus bei Personen nachweisbar, die als nicht exponiert gelten.
Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass H5N1 nicht als immunologische „unbeschriebene Tafel” in die menschliche Bevölkerung eindringt: Die meisten Menschen verfügen bereits über Antikörper und ein Immungedächtnis, die in der Lage sind, das Virus zu erkennen und zu neutralisieren, auch ohne vorherige Exposition.
Dies widerlegt direkt Pandemie-Narrative, die H5N1 als eine völlig neue, bevölkerungsweite Bedrohung darstellen, die Notfallforschung zur Funktionssteigerung oder Massenimpfprogramme erfordert, um von Grund auf Immunität zu schaffen.
Die Studie befasst sich zwar nicht mit der Übertragungsdynamik, zeigt jedoch eindeutig, dass eine grundlegende Immunität des Menschen gegen H5N1 bereits besteht – was Fragen darüber aufwirft, ob das derzeitige Ausmaß an Alarmismus, Experimenten und präventiven Maßnahmen wissenschaftlich gerechtfertigt ist.
Trump und Kongress schaffen rechtlichen Weg für fortgesetzte Zusammenarbeit zwischen den USA und der WHO
Von Jon Fleetwood
Das konsolidierte Haushaltsgesetz erlaubt US-Mitarbeitern stillschweigend, nach Trumps Austrittserklärung weiterhin in von der WHO finanzierten Programmen zu arbeiten.
Trotz der Verordnung von Präsident Donald Trump und öffentlichen Erklärungen, dass sich die Vereinigten Staaten offiziell aus der Weltgesundheitsorganisation zurückgezogen haben, haben der Kongress und das Weiße Haus Gesetze erlassen, die einen rechtlichen Mechanismus für die Fortsetzung der operativen Zusammenarbeit zwischen der US-Regierung und der WHO aufrechterhalten.
Die Befugnis ist im Consolidated Appropriations Act, 2026 (H.R. 7148) enthalten – einem umfassenden 567-seitigen Ausgabenentwurf, der beide Kammern des Kongresses passiert hat und am 3. Februar 2026 von Präsident Trump unterzeichnet wurde und damit zum Public Law 119-75 wurde.
Das Gesetz erlaubt ausdrücklich die Entsendung von Mitarbeitern des US-Gesundheitsministeriums zu Programmen, die von der WHO finanziert werden, auch nachdem die Regierung offiziell aus der Organisation ausgetreten ist.
Gesetzliche Ausnahmeregelung der WHO
Abschnitt 211 von H.R. 7148 besagt:
„Der Minister stellt durch Entsendung höchstens 60 Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verfügung, um bei Maßnahmen zur Kindersterblichkeit zu helfen und in AIDS-Programmen mitzuarbeiten, die durch Mittel der Agentur für internationale Entwicklung, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen oder der Weltgesundheitsorganisation finanziert werden.“
Die Sprache ist eindeutig.
Der Kongress hat genehmigt, dass bis zu 60 Mitarbeiter des US-Gesundheitsdienstes (U.S. Public Health Service) beauftragt werden, im Rahmen von und in Zusammenarbeit mit WHO-finanzierten Programmen zu arbeiten, zusammen mit USAID und UNICEF – Einrichtungen, die eng in dasselbe globale Gesundheitsmanagement-System eingebunden sind.
In der globalen Gesundheitspolitik ist „Maßnahmen zur Überlebenssicherung von Kindern” ein weit gefasster Begriff der WHO, der routinemäßig Impfkampagnen, Krankheitsüberwachung, Maßnahmen bei Ausbrüchen und den Betrieb von Gesundheitssystemen umfasst. Das bedeutet, dass das Gesetz US-Mitarbeitern trotz des formellen Austritts die Arbeit innerhalb der von der WHO finanzierten öffentlichen Gesundheitsinfrastruktur erlaubt – und nicht nur die eng gefasste Kinderbetreuung.
Diese Befugnis ist weder an die Mitgliedschaft der USA in der WHO gebunden, noch erfordert sie einen erneuten Beitritt zur Organisation.
Sie fungiert vielmehr als personelle operative Brücke, die es US-Bundesgesundheitsmitarbeitern ermöglicht, weiterhin im Rahmen von WHO-finanzierten Initiativen zu arbeiten, ohne die formelle Beteiligung an der Governance wiederherzustellen.
Nach dem Austritt aus der WHO in Kraft getreten
Die Bestimmung wurde in Kraft gesetzt, nachdem Trump die Executive Order 14155 unterzeichnet hatte, mit der der Austritt der USA aus der WHO offiziell eingeleitet wurde, und nachdem die Regierung am 22. Januar 2026 bekannt gegeben hatte, dass die Vereinigten Staaten den rechtlichen Austrittsprozess abgeschlossen hatten.
Laut dem Fact Sheet der Regierung umfasste der Austritt der USA Folgendes:
- Medizinische Gegenmaßnahmen zur Pandemie
- Forschung, Entwicklung und Produktionskapazitäten für Impfstoffe
- Überwachung neu auftretender und zoonotischer Krankheiten
- Notfallmaßnahmen des Bundes und auf internationaler Ebene im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Influenza ist das einzige Virus, das in dem Gesetz ausdrücklich genannt wird.
Der Gesetzentwurf sieht 3,2 Milliarden Dollar für die Administration for Strategic Preparedness and Response (ASPR) für medizinische Gegenmaßnahmen vor, darunter:
„Ausgaben, die zur Vorbereitung auf eine Influenza-Pandemie oder zur Reaktion darauf erforderlich sind … einschließlich der Entwicklung und Beschaffung von Impfstoffen, antiviralen Medikamenten, notwendigen medizinischen Hilfsgütern, Diagnostika und Überwachungsinstrumenten.“
Außerdem genehmigt es den Bau und die Renovierung von Impfstoffproduktionsanlagen in Privatbesitz für biologische Präparate gegen pandemische Influenza.
Influenza als politische Ausnahme
Die Personalbefugnis der WHO kommt inmitten eines breiteren Musters, in dem Influenza die einzige Krankheit bleibt, die als Ausnahme von der Loslösung der Regierung von der WHO behandelt wird.
Im Januar räumten Beamte des HHS ein, dass die USA trotz ihres Rückzugs weiterhin Gespräche über die Teilnahme am von der WHO geleiteten globalen Prozess zur Auswahl von Influenza-Impfstoffstämmen führen.
Dieser Prozess bestimmt, welche Virusstämme weltweit für die Herstellung von saisonalen und präpandemischen Impfstoffen prognostiziert, modelliert und verwendet werden.
Gleichzeitig setzt die US-Regierung ihre Finanzierung fort:
- Forschung zur Funktionsgewinnung bei Vogelgrippeviren („Vogelgrippe“)
- Experimente mit chimären und reassortanten Influenzaviren
- Modellierung der Übertragbarkeit auf Säugetiere
- Plattformen für Pandemie-Influenza-Impfstoffe, einschließlich Technologien der nächsten Generation und selbstverstärkender Technologien
Dieselben Bundesbehörden, die die Manipulation von Viren finanzieren, finanzieren auch die Impfstoffproduktionskapazitäten und Notfallmaßnahmen – und erhalten dabei die technischen Verbindungen zur Influenzaüberwachungs- und -prognosearchitektur der WHO aufrecht.
Eine rechtliche Umgehungslösung, kein vollständiger Austritt
H.R. 7148 stellt die Mitgliedschaft der USA in der WHO nicht wieder her.
Es stellt weder die Beiträge noch die Stimmrechte wieder her.
Aber es bewahrt die Möglichkeit für US-Bundesgesundheitspersonal, innerhalb von WHO-finanzierten Programmen zu arbeiten, geschützt vor den Transparenz- und Aufsichtsmechanismen der USA, die für die internationale Organisation nicht gelten.
Tatsächlich haben der Kongress und der Präsident eine rechtliche Umgehungslösung geschaffen: Rückzug dem Namen nach, fortgesetzte Zusammenarbeit in der Praxis.
Fazit
Trotz des formellen Austritts aus der Weltgesundheitsorganisation haben der Kongress und Präsident Trump ein Bundesgesetz verabschiedet, das die weitere Beteiligung von US-Personal an von der WHO finanzierten Gesundheitsprogrammen genehmigt und gleichzeitig die Finanzierung der Infrastruktur für Influenza-Pandemien, der Funktionsgewinnforschung und der Massenimpfbereitschaft vorsieht.
Das Gesetz wurde von beiden Kammern des Kongresses verabschiedet.
Es wurde von Präsident Trump unterzeichnet.
Und es ist als verbindliches Bundesgesetz in Kraft getreten.

