Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ein Unternehmer verklagt den Bundesrat

Der Unternehmer Urs Ledermann aus Zürich reichte am 12. Januar eine Eidgenössische Staatshaftungsklage gegen den Bundesrat ein und fordert einen Schadenersatz von acht Millionen Franken, schreibt die Onlineausgabe der Boulevardzeitung Blick.

Anlass für die Klage sei das Drama um das Textilreinigungsunternehmen Cleaning Store Company, das von Ledermanns Schwiegervater 1965 gegründet worden war. Das Unternehmen beschäftigte vor der Coronakrise noch 75 Mitarbeitende. Ende 2020 seien es nur noch rund 45 gewesen. Die Reinigungsfirma stehe vor dem Ruin.

Aufgrund der bundesrätlichen Massnahmen und trotz «massiver Eingriffe in den Geschäftsbetrieb zur Eindämmung des Verlustes durch die Eigentümerschaft» sei alleine im letzten Jahr nahezu das ganze Eigenkapital seines Unternehmens vernichtet worden, wird Ledermann vom Blick zitiert. Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates würden für viele Betriebe den Todesstoss bedeuten.

Bei allem Respekt vor der Seuche solle die Politik nicht ständige Panik verbreiten, sondern das Land aus der Krise führen und die Bevölkerung beruhigen.

Die Klage von Ledermann sei die erste dieser Art in der Schweiz und könnte Präzedenzcharakter haben. Der Bundesrat müsse nun innerhalb von drei Monaten Stellung dazu nehmen. Sollte Ledermann scheitern und die Klage weiterziehen, wird das Bundesgericht darüber entscheiden müssen.

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