Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EU-Innenkommissarin will neue Massenüberwachung einführen

Wie Netzpolitik schreibt, versucht die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson offenbar weiterhin, im geplanten EU-Gesetzespaket gegen Kindesmissbrauch eine sogenannte «Chatkontrolle» zu verankern. Dadurch wäre eine Ausspähung von Smartphone-Inhalten bei beliebigen Bürgern möglich. Die Pläne stünden in der Kritik, weil sie Grundrechte verletzen würden.

Ein interner Bericht des Ausschusses für Regierungskontrolle (RSB) der EU-Kommission beurteile den Gesetzesvorschlag als «positiv, aber mit Vorbehalt». Laut Netzpolitik wurde er zuerst vom französischen Medium Contexte.com veröffentlicht und repräsentiere den Stand vom 15. Februar. Auch wenn der Leak nicht den Originaltext des Gesetzes enthalte, würden Aussagen und Beurteilungen im Prüfbericht darauf schliessen lassen, dass umstrittene Massnahmen wie die Chatkontrolle noch Teil des vorgeschlagenen Gesetzes gewesen seien.

Einer der zentralen Einwände des Prüfberichts weise darauf hin, dass es noch zu wenig genau sei, wie die vorgeschlagenen Massnahmen zum Kindesschutz das Verbot der generellen Überwachung berücksichtige. Ausserdem müsse die EU-Kommission deutlich darlegen, wie Rechtsunsicherheit für die verpflichteten Diensteanbieter und die Gefahr unbeabsichtigter Folgen für den Schutz der Privatsphäre und die Sicherheit verhindert werden sollen.

Offener Brief als Warnung

Dutzende digitale Bürgerrechtsorganisationen warnen in einem offenen Brief vor den Plänen der EU-Kommission. Sie befürchten, dass ein gefährlicher Präzedenzfall für eine massenhafte Überwachung privater Kommunikation geschaffen werden könnte. European Digital Rights (EDRi) und über 40 Bürgerrechtsorganisationen stellten im Februar zehn Prinzipien für den Kampf gegen Kindesmissbrauch vor, ohne dass dabei Grund- und Freiheitsrechte beeinträchtigt würden, so Netzpolitik.

Laut Netzpolitik ist derzeit nicht bekannt, wie sich die Beratungen zum Gesetz seitdem weiterentwickelt haben. EDRi sei sich sicher, dass der aktuelle Gesetzesentwurf von Ylva Johansson darauf abziele, Anbieter von Online-Kommunikationsdiensten dazu zu zwingen, private Kommunikation generell zu überwachen.

Wann das Gesetzespaket veröffentlicht wird, ist noch unklar. Im aktuellen Terminkalender der Kommission sei es für den 27. April angesetzt, es werde aber von unterschiedlicher Seite erwartet, dass das Projekt erst im Mai oder sogar noch später vorgestellt werde, so Netzpolitik.

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