Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Generelles Misstrauen gegenüber Masken aus China ist unangebracht

Die Deutsche Apothekerzeitung (DAZ) rät ApothekerInnen, Masken aus chinesischer Produktion nicht generell zu misstrauen. So könne es sich bei filtrierenden Halbmasken nach dem chinesischen Standard GB 2626 und der Bezeichnung KN95 um sogenannte CPA-Masken handeln. Auf ein beiliegendes Bewertungsschreiben sei dringend zu achten.

Die DAZ zitiert den Rat des Bundesamtes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), bestimmte Masken nicht zu verwenden:

  • CE-Kennzeichnung ohne Nennung der vierstelligen Nummer einer zugelassenen Prüfstelle (Notified Body)
  • parallele Angabe unterschiedlicher Standards, z. B. FFP2 und auch KN95, EN 149 und auch GB2626, CE und auch KN95, CPA und auch FFP2 oder KN95

    Masken, die in irgendeiner Form umetikettiert wurden
  • Masken mit widersprüchlichen Angaben auf Verpackung und Produkt

Würden solche Abweichungen festgestellt werden, solle der Beschaffungs- bzw. Lieferweg der Masken überprüft werden. Nachweise vom Hersteller, Importeur und Händler seien einzufordern.

In seinem Dokument fasse das BAuA noch einmal die wichtigsten Eigenschaften von CE-gekennzeichneten und CPA-Masken zusammen.

Weitere Hinweise:

NANDOO-Datenbank der EU

VDE-Plausibilitätscheck

Konformitätserklärung

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