Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat die Klage der maßnahmenkritischen Musikerin Julia Neigel gegen die sächsischen Corona-Einschränkungen von 2021 abgewiesen. Doch brisante Unterlagen weisen darauf hin, dass große Teile der Begründung bereits vor der Verhandlung ausformuliert worden waren. Stand das Urteil also längst fest? Neigel und der Ex-FDP-Politiker Marcel Luthe haben Anzeige gegen mehrere Richter des Oberverwaltungsgerichts und aktuelle und ehemalige Mitglieder der sächsischen Staatsregierung erstattet.
Julia Neigel kämpft seit 2021 für die Corona-Aufarbeitung und geht juristisch gegen die Maßnahmen, genauer gesagt die 2G-Verordnung in Sachsen, vor. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat ihre Klage allerdings abgewiesen – und das Urteil könnte schon vor der Verhandlung festgestanden haben. In der Gerichtsakte wurde, wie Neigel und Marcel Luthe in einer Pressemitteilung erörtern, ein 27-seitiger Urteilsentwurf mit dem Datum 11. April 2023 gefunden. Damit wurde er noch vor der ersten mündlichen Verhandlung erstellt. Mehr als 60 Prozent des Entwurfs sind aber laut Mitteilung im späteren Urteil vom Februar 2026 wiederzufinden. War es also völlig egal, was Neigel vor Gericht sagte? Stand das Ergebnis längst fest?
Die Künstlerin und Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft (GGG), haben wegen dieses schwerwiegenden Verdachts Strafanzeige gegen zwölf Beteiligte erstattet, darunter fünf Richter des OVG Bautzen, zwei Richter in ihrer Funktion als Pressesprecher und amtierende und ehemalige Mitglieder der sächsischen Staatsregierung. Es geht um Vorwürfe der Rechtsbeugung, der Strafvereitelung im Amt, des Betrugs, der Untreue und der Urkundenfälschung. Neigel hat die Unterlagen auf ihrer Website publiziert.
Gegenüber der Berliner Zeitung spricht man beim sächsischen Oberverwaltungsgericht von einem „internen Arbeitspapier“ und einem üblichen Vorgang: Im Vorfeld einer Entscheidung würden im Rahmen der Vorberatung Argumente und mögliche Ergebnisse skizziert. Das Gericht weist sämtliche Vorwürfe zurück. Neigel und Luthze sehen das Vertrauen in den Rechtsstaat allerdings beschädigt – eine Einordnung, der sich viele Bürger, die unter den Corona-Maßnahmen gelitten haben, anschließen.
Nachfolgend lesen Sie die Pressemitteilung von Julia Neigel und Marcel Luthe:
Wenn der Rechtsstaat sich selbst nicht mehr kontrolliert
Die Künstlerin Julia Neigel und Marcel Luthe, Vorsitzender der Good Governance Gewerkschaft (GGG), haben heute bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige gegen zwölf namentlich benannte Personen erstattet — darunter fünf Berufsrichter des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, zwei weitere Richter in Pressesprecherfunktion, zwei ehemalige bzw. amtierende Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung sowie den Prozessbevollmächtigten des Freistaates Sachsen. Die Vorwürfe umfassen Rechtsbeugung (§ 339 StGB), Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB).
Die Anzeige betrifft das Normenkontrollverfahren Az. 3 C 90/21 vor dem OVG Bautzen, in dem Neigel seit November 2021 gegen die sächsische 2G-Verordnung klagt, die sie während einer laufenden Konzerttournee in existenzbedrohende Lage gebracht hatte.
Urteil stand fest, bevor verhandelt wurde
Kernstück der Anzeige ist ein 27-seitiger Urteilsentwurf, der im Dezember 2024 in der Papierakte — nicht in der elektronischen Akte — aufgefunden und notariell beglaubigt wurde. Der Entwurf trägt das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin. Er wurde damit drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst. Über 60 Prozent dieses Entwurfs finden sich wörtlich im endgültigen Urteil vom Februar 2026 wieder. Das Ergebnis — Klageabweisung — war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte.
Pressesprecher, der die Verordnung selbst geschrieben hat
Ein Richter des 4. Senats, der zugleich als Pressesprecher des OVG fungierte, gab am Tag der mündlichen Verhandlung gegenüber dpa und MDR die falsche Auskunft, die Klage sei verspätet. Derselbe Richter hatte in seiner früheren Funktion als Referatsleiter im Sächsischen Justizministerium an der Erstellung der angegriffenen Verordnungen mitgewirkt. Vier von fünf Richtern des 3. Senats bestätigten in dienstlichen Stellungnahmen, von dieser Doppelrolle gewusst zu haben — ohne die Klägerin oder die Öffentlichkeit zu informieren.
Verordnung war wohl nie wirksam in Kraft getreten
Die Strafanzeige dokumentiert, dass die Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 zum behaupteten Zeitpunkt ihres Inkrafttretens nicht ordnungsgemäß verkündet war: Bis zum 25. November 2021 stand online nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „Seite XXX” statt einer konkreten GVBl-Seitenangabe. Die Druckausgabe wurde nachweislich erst am 23. November zur Post gebracht — einen Tag nach dem behaupteten Inkrafttreten. Der vorgeschriebene Prüfstempel des Justizministeriums fehlt vollständig.
Das eigentliche Problem: Vertrauen in den Rechtsstaat
Die Strafanzeige beschreibt keinen Einzelfall richterlichen Versagens, sondern ein institutionelles Muster. Wenn Richter Urteile vor der Verhandlung und Beweisaufnahme schreiben, Pressesprecher in eigener Sache agieren, Befangenheiten bekannt sind und verschwiegen werden und Verordnungen ohne ordnungsgemäße Verkündung Grundrechte einschränken — dann steht nicht nur ein einzelnes Verfahren in Frage, sondern das Fundament richterlicher Autorität.
Art. 92 des Grundgesetzes vertraut die rechtsprechende Gewalt den Richtern an. Dieses Vertrauen ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, die täglich neu verdient werden muss. Die Vorgänge am OVG Bautzen zeigen, was geschieht, wenn institutionelle Kontrolle versagt: Das Gericht wird von der Kontrollinstanz zum Gegenstand der Kontrolle — und die Öffentlichkeit erfährt es nur durch Zufall.
Marcel Luthe dazu: “Das gesamte Verfahren bestätigt den Eindruck, den ich schon als Abgeordneter gewinnen musste: die Exekutive agiert hier in eigener Sache nicht sauber, sondern hat in der Coronazeit durch Tricksen, Täuschen und Tarnen versucht, die Bürger in mannigfacher Weise hinters Licht zu führen, um sich einer eigenen Haftung für die massivsten Grundrechtseingriffe der Nachkriegszeit zu entziehen. Hinzu kommt die unselige personelle Verflechtung zwischen Judikative und Exekutive, die offenbar glauben, “Staat” gegen das Volk schützen zu müssen. Nur mit einer transparenten Klärung im Lichte der Öffentlichkeit lässt sich der Eindruck vermeiden, man habe es mit einem neuen Sachsensumpf zu tun – und das Vertrauen der Bürger zurückgewinnen.”
Und: “Durch die Nichtbeachtung der Formvorschriften hat die Staatsregierung sich flexible gehalten: wer die Verordnungen missachtet hat, den hat man mit der Behauptung, diese seien gültig, sanktioniert. Und wer sie freiwillig beachtet hat, dem konnte man entgegenhalten: selbst Schuld, die waren ja formal noch gar nicht wirksam. Dieses politische Hütchenspiel ist eines Rechtsstaates unwürdig.”
Julia Neigel: „Wo finden Menschen noch ein faires, unabhängiges Gericht, wenn sie Hilfe vor den Übergriffen des Staates brauchen? Wenn man einen ablehnenden Urteilsentwurf noch vor einer Verhandlung und Beweisaufnahme in den Akten findet und dann nachträglich sieht, dass das genauso umgesetzt wurde, zerstört das Vertrauen. Wenn schon die Regierung nicht transparent gehandelt hat und man dann sehen muss, dass auch das Gericht, das diese Regierung kontrollieren soll intransparent handelt, dass sogar dieselben Personen für Regierung und Gericht tätig waren, dann fühlt man sich doppelt hintergangen.“
Abschriften an Landtag und Rechtsanwaltskammer
Die Strafanzeige wurde in Abschrift dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz, den Mitgliedern des Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa des Sächsischen Landtags, der Staatsanwaltschaft Berlin sowie der Rechtsanwaltskammer Berlin übersandt. Gegen den Prozessbevollmächtigten des Freistaates — der in den 1990er Jahren die einschlägigen Verkündungsvorschriften der Sächsischen Verfassung selbst mitentworfen hat — wird neben der strafrechtlichen Anzeige ein berufsrechtliches Verfahren erwogen.
Hintergrund: Das Verfahren 3 C 90/21
Julia Neigel, eine der bekanntesten deutschen Rockkünstlerinnen, klagte im November 2021 gegen die Umstellung von 3G auf 2G in Sachsen, die sie vier Tage vor Tourneebeginn vor vollendete Tatsachen stellte. Das Verfahren vor dem OVG Bautzen dauerte über vier Jahre. Ein Revisionsantrag ist derzeit anhängig.

