Horst D. Deckert

Mit der Corona-Impfung wird in der Schweiz ein elektronischer Ausweis ausgestellt

Das alte Impfbüchlein aus Papier ist für Schweizerinnen und Schweizer eine Normalität. Seit Jahren werde versucht, die Bevölkerung zu überzeugen, sich zusätzlich einen elektronischen Impfausweis zuzulegen. Der Vorteil sei, dass man den Impfausweis via App jederzeit dabei habe. Doch die Nachfrage sei mit nur gerade 300’000 elektronischen Ausweisen gering, schreibt die Onlineausgabe des Tagesanzeiger.

Mit dem Start der Impfkampagne gegen das Coronavirus dürfte sich das ändern. Denn in den Impfzentren soll standardmässig ein elektronischer Ausweis erstellt werden. So könnten Millionen Schweizerinnen und Schweizer in den Besitz eines elektronischen Impfausweises gelangen.

Allerdings könne man die Erstellung eines elektronischen Impfausweises ablehnen. Die Corona-Impfung werde – wie jede andere Impfung auch – in das herkömmliche Impfbüchlein eingetragen.

Brisant: Es handelt sich beim elektronischen Impfausweis zwar um ein offizielles Dokument, doch der Herausgeber ist eine im Jahr 2015 gegründete private Stiftung namens «meineimpfungen» mit Sitz in Muri bei Bern. Im Stiftungsrat sitzt gemäss aktuellem Handelsregisterauszug (Anm. Red.) neben dem Softwareentwickler Johannes Boesch die Leiterin des Impfzentrums des Genfer Universitätsspitals, Claire-Anne Siegrist-Julliard, sowie Jürg Schlupp, ehemaliger Präsident der Ärztevereinigung FMH, Fabian Vaucher, Präsident des Apothekerverbandes Pharmasuisse sowie Christian Greuter, Direktor der Ärztekasse. VertreterInnen des Bundes findet man im Stiftungsrat vergebens.

Obschon es sich um eine private Stiftung und nicht etwa um eine Bundesstelle handelt, werde sie gemäss Boesch «zum grössten Teil» vom Bund finanziert. Das BAG zahle laut eigenen Angaben 250’000 Franken pro Jahr. Darunter gebe es mehrere private Sponsoren aus dem Kreis der Pharmaindustrie.

Dieses Modell werde scharf kritisiert, vor allem vom Komitee des Referendums gegen eine elektronische ID, die ebenfalls von Privaten herausgegeben werden sollte. Die Abstimmung darüber findet am 7. März dieses Jahres statt. «Erstmals werden in der Schweiz Gesundheitsdaten im grossen Stil digital erfasst», sagt Daniel Graf vom Referendumskomitee gegenüber dem Tagesanzeiger. Es sei ein Risiko, wenn der Staat dies Privaten überlasse – insbesondere wenn es sich dabei um eine intransparente Stiftung handle.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte teilt dem Tagesanzeiger mit, dass ihm das «Konzept» des elektronischen Impfausweises bekannt sei. Es sei mit den Vorgaben des Datenschutzgesetzes grundsätzlich vereinbar. Die Prüfung der technischen Schutzvorkehrungen für die heiklen medizinischen Daten sei Sache des BAG.

Bis jetzt wird international nur der Eintrag im herkömmlichen Impfbüchlein anerkannt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO prüft aber derzeit die Einführung eines elektronischen Impfausweises.

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