Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Nach Anzeige von Radfahrerin: Illegal gehupt! Dortmunder muss Strafe zahlen

Ein Dortmunder wagte es im Februar, eine Katze auf der Straße anzuhupen, damit sie ihm nicht vors Auto läuft. Eine Radfahrerin sah das aber anders: Sie fühlte sich angehupt und erstattete prompt Anzeige. Aussage steht gegen Aussage. Der Dortmunder musste ein Bußgeld zahlen.

Uwe K. berichtete gegenüber den Ruhr Nachrichten von seiner Überraschung, als ihm die Verwarnung ins Haus flog: „Im Brief stand, ich hätte ein missbräuchliches Schallzeichen abgegeben. Ich wusste erst gar nicht, was das sein soll. Ich dachte, da veräppelt mich einer.“

K. war zuvor mit einem Posting in den sozialen Netzen viral gegangen. „Heute war ein großer Tag. Post vom Polizeipräsidium – man denkt ja direkt, jetzt wird’s ernst. Vielleicht ein Fahndungsfoto, vielleicht werde ich endlich international gesucht. Aber nein: Ich habe vor ZWEI MONATEN gehupt. Ja, richtig gelesen. Gehupt“, berichtete K. vor einer Woche auf Instagram. Dort präsentierte er auch das Schreiben des Polizeipräsidiums Dortmund.

Sein Verbrechen schilderte er wie folgt: „Tatort: eine Katze, die offenbar beschlossen hatte, den Straßenverkehr als persönliches Laufband zu nutzen. Ich, völlig rücksichtslos, wage es, die Hupe zu benutzen – vermutlich ein klarer Fall von akustischer Körperverletzung. Anders lässt sich dieses Kapitalverbrechen wohl nicht erklären.“ Gegenüber den Ruhr Nachrichten konkretisierte er, dass das Tier sich am Straßenrand aufgehalten habe und er Sorge hatte, dass es auf die Straße laufen könnte. „Ich fahre ein sehr leises E-Auto, ich dachte, sie hört mich vielleicht sonst nicht“, so K.

K. sollte ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro bezahlen. „Respekt an die Ermittlungsarbeit – zwei Monate intensive Recherche für diesen Durchbruch“, kommentierte er auf Instagram sarkastisch. Er habe natürlich gezahlt: „Man will ja nicht, dass sich das Ganze noch hochschaukelt und ich am Ende als Serienhupler in die Geschichte eingehe.“ Fortan werde er es dann im Umgang mit Katzen mit Diplomatie versuchen, statt zu hupen.

Gegenüber den Ruhr Nachrichten erörterte ein Polizeisprecher: K. sei von einer Radfahrerin anonym per Online-Anzeige gemeldet worden. Sie habe behauptet, Kisker habe sie bei einem Überholvorgang angehupt. Sie sei deswegen angeblich fast gestürzt. Warum sie anonym bleiben wollte, bleibt ihr Geheimnis.

„In so Fällen haben wir als Polizei natürlich einen Ermessensspielraum, ob wir solche Verwarngelder aussprechen“, so der Sprecher. In diesem Fall habe man sich zugunsten der vermeintlichen Radfahrerin entschieden. Es stand immerhin eine Gefährdung einer anderen Verkehrsteilnehmerin im Raum, so die Begründung.

„Deutschland im Endstadium“, kommentierten Nutzer den Fall, der sich online wie ein Lauffeuer verbreitete. Der Dortmunder sieht’s derweil gelassen: Die fünf Euro täten ihm nicht weh.

Ähnliche Nachrichten