Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Nach Impfungen in Zürcher Altersheimen: Gesundheitsdirektion verschärft Massnahmen

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Zürcher Alters- und Pflegeheime leben seit Monaten überwiegend isoliert. Besuche sind nur unter strikten Auflagen möglich. Daran ändern auch die Impfungen nichts. Im Kanton Zürich sind inzwischen zwar alle Heimbewohner, die sich impfen lassen wollen, auch geimpft. Doch wirkliche Lockerungen sind weiterhin keine in Aussicht. Im Gegenteil: Seit April hat SVP-Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli die Massnahmen gar noch verschärft.

Ohne ein negatives Testzertifikat sind Besuche nun nicht mehr möglich. «Ab 7. April müssen Besucherinnen und Besucher mindestens einmal pro Woche einen negativen Antigenschnelltest vorweisen. Werden sie vor Ort mit dem Antigenschnelltest getestet, wird der Basistarif vergütet», heisst es in der neusten Verfügung der Gesundheitsdirektion. Bisher waren Besuche mit Maske und Distanz sowie je nach Altersheim weitere Einschränkungen wie Trennwände in separaten Räumen Vorschrift.

Wie widersprüchlich die neusten Anordnungen der Gesundheitsdirektion sind, offenbart diese in ihrer Verfügung gleich selbst. So schreibt die Gesundheitsdirektion: Es lasse sich zwar nicht ausschliessen, dass «auch geimpfte Personen das Virus übertragen können», doch Geimpfte können künftig ihre Angehörigen besuchen – unabhängig davon, ob sie Symptome haben oder nicht.

Das gleiche gilt für «Personen, welche in den letzten drei Monaten positiv getestet wurden». Auch sie können ohne Tests die Alters- und Pflegeheime aufsuchen – dabei spielt es auch keine Rolle, ob sie wirklich erkrankt waren oder bloss falsch-positiv getestet wurden (Corona-Transition berichtete bereits mehrfach darüber, wie wenig aussagekräftig die Tests sind). Umgekehrt bleibt neuerdings allen kerngesunden Angehörigen der Besuch verwehrt, wenn sie falsch-positiv getestet wurden.

Die Schnelltests stossen auch in einigen Altersheimen auf wenig Anklang. Dies auch deshalb, weil ein Test-Zertifikat eines Arztes oder eines Apothekers innert 24 Stunden längst nicht für jedermann garantiert werden könne. Denn dadurch wären Besuche nur noch mit langer Vorlaufzeit möglich.

Gegenüber Inside Paradeplatz bestätigte ein Heim, dass bei ihnen keine Schnelltests erforderlich seien. Ein Mediensprecher der Gesundheitsdirektion begründete Ende letzte Woche gegenüber der Finanzwebsite die Schnelltests mit der neuen Strategie das Bundesamts für Gesundheit (BAG). Das BAG setze neuerdings auf möglichst häufiges Testen. Die Zürcher Gesundheitsdirektion sieht kein Problem darin, wenn sich Angehörige einmal pro Woche testen lassen müssen. Schliesslich seien die Bewohner dadurch besser geschützt. Und hinzu komme: Durch die Tests gebe es auch Erleichterungen. So könnten die Besucher ihre Angehörigen je nach Heim auch wieder ausserhalb des Heims treffen.

«Spaziergänge mit Besuchern auf dem Areal sind unter Einhalten der Schutzmassnahmen bei den Besuchern (Maske, Abstand, Händehygiene) möglich», steht in der Verfügung der Gesundheitsdirektion. Diese sieht neben dem Zwangstest für die Besucher auch für das Personal in den Heimen regelmässige Schnelltests vor.

Ähnliche Nachrichten