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EIKE-Präsident Dr. Thuß: „Die große Transformation ist in den letzten Jahren das Regierungsziel“

Der Präsident des Europäischen Instituts für Klima & Energie (EIKE), Dr. Holger Thuß, weist im AUF1-Gespräch Unterstellungen des ZDF zurück, wonach sein Institut eine Art Ableger des US-„Heartland Institute“ sei und viel Geld von der Öl- und Gasindustrie erhalte.
Auch wehrt er sich gegen den Vorwurf der Unwissenschaftlichkeit, ein solcher sei vielmehr an seine Kritiker zu richten. Thuß bestätigt ferner die These, dass die weltweite Klimapolitik der Erreichung einer großen Transformation bzw. eines „Great Reset“ diene.
Er begründet dies damit, daß der „Wissenschaftliche Beirat Bundesregierung Globale Umweltveränderungen“ (WBGU) 2011 ein Hauptgutachten mit genauen Pfadbeschreibungen zur großen Transformation vorgelegt habe – und diese sei seit Jahren auch das Regierungsziel, was sogar offiziell propagiert werde.
Hier geht es zum Interview!
Positive Strahlenwirkungen – Teil 2: Wie ist das alles zu verstehen?
Dr. Lutz Niemann
Die weltweit praktizierten Strahlenschutzgesetze schützen vor einer Strahlendosis, die nicht nur keine gesundheitliche Gefahr darstellt, sondern die im Gegenteil das Immunsystem von Lebewesen stärkt und somit für eine bessere Gesundheit sorgen kann (siehe Teil 1). Dieser Schutzmechanismus tritt unterhalb des NOAEL-Wertes („No Observed Adverse Effect Level”) auf. In der Medizin spricht man von adaptiver Antwort und Impfungen sind eine segensreiche Anwendung.
Wie ist der Effekt der adaptiven Antwort oder Hormesis zu verstehen?
Der menschliche Körper besteht aus etwa lebenden 1014 Zellen. In jeder Sekunde sterben etwa 2 bis 3 Millionen Zellen und es wird die gleiche Anzahl von Zellen neu gebildet. Die Gesundheit der Zellen bestimmt die Gesundheit des Menschen. Wenn für den Körper lebenswichtige Zellen sterben, dann stirbt auch der Mensch. Das Leben des Menschen wird bestimmt durch das Leben der Zellen. In jeder Zelle des Menschen findet der lebensnotwendige Stoffwechsel statt. So werden in jeder Zelle in jeder Sekunde eine Million CO₂-Moleküle als Verbrennungsprodukt der in der Nahrung enthaltenen Nährstoffe gebildet, mit dem Blutkreislauf abtransportiert und über die Lunge ausgeatmet.
Das Immunsystem muss alle Fremdstoffe – auch schädliche Bakterien und schädliche Viren – bekämpfen. Durch eine Schnapspraline werden dem Körper 10²² giftige Alkoholmoleküle zugeführt, das ergibt rechnerisch für jede Zelle 100 Millionen abzubauende Giftmoleküle. Dieser Abbau gelingt ohne Probleme, der Mensch leidet nicht darunter. Durch den Abbau der Ethanol-Moleküle wird das Immunsystems trainiert, es ist gut für die Gesundheit des Menschen. Erst bei höherer Alkoholzufuhr gelingt der Giftabbau nicht reibungslos, der Mensch verspürt Vergiftungserscheinungen, die je nach Trainingszustand mehr oder weniger stark sind.
Alle Fremdstoffe, die vom Körper bekämpft werden müssen, sind in geringer Menge gut für das Immunsystem, denn sie trainieren es in seinen Fähigkeiten. Ein gut trainiertes Immunsystem kann den nächsten Angriff durch dieselben Fremdstoffe besser überstehen. Das ist ein Nutzen für den Körper.
Welche Dosis von Strahlung ist nützlich / schädlich?
Es ist zunächst zu klären, was eine Strahlendosis von 1 Milli-Sievert (1 mSv) bedeutet. Das kann man sich durch eine Rechnung an einem Beispiel klar machen: Man nehme zum Beispiel die Gamma-Strahlung von körpereigenen Kalium-40, berechne deren Dosis und schaue sich die Anzahl der von einem Gamma-Strahl getroffen Zellen an. Hier soll nur das Ergebnis mitgeteilt werden:
Ein Milli-Sievert bedeutet eine Strahlenspur pro Zelle.
Damit bedeutet der in Deutschland (und weltweit) geltende Grenzwert durch Zusatzbestrahlung in der Kerntechnik von 1 mSv pro Jahr, daß höchstens einmal im Jahr jede Zelle des Körpers von einem Strahlenteilchen durchquert werden darf und in der Zelle eventuell „Unheil“ anrichten darf. Ein Ereignis im Jahr ist verschwindend wenig im Vergleich mit den Lebensvorgängen in jeder Zelle wie Verbrennen von Kohlehydraten mit Bildung von einer Million Aschemolekülen CO2 in jeder Sekunde.
Prof. Dr. Ludwig E. Feinendegen formulierte (siehe hier)
Wie ist die Beobachtung der nützlichen Strahlenwirkung zu verstehen?
Durch ionisierende Strahlung werden Elektronen in den Molekülen der Zellen von ihren Plätzen entfernt. Soweit es sich dabei um Bindungselektronen handelt, bedeutet das chemische Veränderungen in den Zellen. Diese Veränderungen können von zellulären Abwehrmechanismen korrigiert werden. Zusätzliche Verlagerungen von Bindungselektronen bedingen wiederum Anregung für zusätzliche Korrekturprozesse in der Zelle. Es können alle Bindungselektronen mit mehr oder weniger gleicher Wahrscheinlichkeit getroffen werden, daher können alle möglichen chemischen Reaktionen in der Zelle angeregt werden. Somit können alle möglichen Korrekturreaktionen in den Zellen durch Training gestärkt werden. Das wiederum bedeutet sehr vielseitige Möglichkeiten, infolge Strahlung das Abwehr- und Immunsystem der Zellen zu stärken.
Bei der Gabe von Medikamente an Patienten geschieht ähnliches, aber es werden spezifische Reaktionen angeregt, immer nur in Bezug auf eine bestimmte Therapie einer Krankheit. Die Wirkung von Strahlung ist unspezifisch, vielseitiger als bei Medikamenten. So erklärt sich auch die Tatsache, daß schädliche Wirkungen von Chemikalien durch Vorbestrahlung gemildert oder vermieden werden können.
T.D. Luckey, M. Doss, W. Allison, C.L. Sanders geben Empfehlungen für optimale Dosis zum Erreichen einer biopositiven Wirkung, wobei das Training der Zellen wie bei sportlicher Aktivität gleichmäßig über die Zeit zu verteilen ist:
Die Zunahme des Krebsrisikos bei den Überlebenden der Kernwaffenexplosionen in Japan war ab 1,5 Sv in einer Zeit von Sekunden sicher zu beobachten (Teil 1, Bild 6). Das bedeutet für jede Zelle des Körpers 1500 Strahlenspuren durch jede Zelle. Da wird es verständlich, daß Schäden wie Störungen im Stoffwechsel der Zellen oder hin und wieder die Initiierung von Krebs auftreten können.
Folgende Übersicht zu den Dosisleistungen [Dosis / Stunde] zeigt die Bereiche von Schaden und Nutzen: Grün sind die Bereiche normal = ohne Wirkung unten, Nutzen in der Mitte und Gefahr oben
Rot = Bereich vom Co-60 Ereignis (rot) und dem von Luckey, Allison, Doss, Sanders empfohlenen nützlichen Dosisleistungsbereich (blau).
Die Dosisleistung in den „Todeszonen“ von Tschernobyl und Fukushima reicht bis in den Bereich der nützlichen Dosisleistung hinein. Dieser Nutzen war gering, aber messbar, siehe Bild 11 und 12 in Teil 1. Der Bereich der eindeutig positiven Strahlenwirkung wie beim Co-60-Ereignis in Taiwan wurde nicht erreicht.
Die Evakuierungen in Fukushima und Tschernobyl wurden gemacht, weil es die Gesetze erfordern. Dadurch wurde den Menschen eine Strahlendosis verweigert, die ihnen eventuell einen geringfügigen gesundheitlichen Nutzen hätte bringen können.
Die Evakuierungen in Fukushima selber brachten weit über 1000 Personen den Tod. Das ist bekannt, wird aber nur in den Fachmedien erwähnt. Nach anfänglichem Zögern wurden aus den Krankenhäusern sogar die Intensivpatienten abtransportiert, mit dem Tod von ca. 50 Patienten, weil deren Versorgung unterbrochen worden ist. Man weiß, daß Intensivpatienten nicht von den Versorgungsgeräten getrennt werden dürfen. Die Tatsache, daß dieses trotzdem gemacht worden ist, wirft ein trauriges Bild auf die Folgen des unsinnigen Gehorchens der Strahlenschutzgesetzgebung.
In Tschernobyl wurden etwa doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen evakuiert wie in Fukushima. Es ist damit zu rechnen, daß dort auch doppelt so viele Menschen als Folge dieser Maßnahmen zu Tode gekommen sind.
Die bei den Unfällen von Tschernobyl und Fukushima nach „Recht und Gesetz“ (???) durchgeführten Evakuierungen waren falsch. Diese Maßnahmen brachten vielen Menschen Unglück bis zum Tod.
In Fukushima waren es über 1000 Todesopfer, in Tschernobyl vermutlich sehr viel mehr, denn dort wurden doppelt so viele Menschen aus ihren Wohnungen vertrieben. Die Strahlung in den Umgebungen der verunfallten Kernkraftwerke lag im unteren Bereich der Hormesis.
Hätte man die Menschen nicht evakuiert, dann hätten sie von der nützlichen Strahlenwirkung profitieren können. Dieses wurde ihnen durch die falschen Strahlen“schutz“ (???) gesetze verwehrt.
Die Gesetze sind falsch, hier ist dringende Korrektur erforderlich. Eine Initiative sollte dazu sollte von den Personen ausgehen, die die Zusammenhänge verstehen: Den Strahlenschutzauthoritäten
[1] T.D. Luckey, “The health effect of low dose ionization radiation”, J. Amer. Phys. Surgeons Vol. 13, 2, 39-42
[2] W. Allison, „Nuclear is for Life, A Cultural Revolution“, ISBN 978-0-9562756-4-6, Nov. 2015
[3] M. Doss, “Linear-No-Threshold Model vs. Radiation Hormesis”, Dose-Response, 11:495-512, 2013
[4] Ch. L. Sanders „Radiation Hormesis and the Linear-No-Threshold Assumption“ Springer-Verlag 2010
Ausschlüsse und Kündigungen: Totaler Krieg gegen die AfD

Von MANFRED ROUHS | Der etablierte Politikbetrieb geht immer rabiater gegen die AfD vor. Die Partei soll offenbar mit allen Mitteln ausgegrenzt und ihre Mitglieder und Unterstützer sollen sozial ausgebürgert werden. Der CDU-Kreisverband Potsdam leitet ein Ausschlussverfahren gegen sein Mitglied Wilhelm Wilderink ein. Das berichtet die „B.Z.“. Der Mann ist Inhaber des Gästehauses am Lehnitzsee, […]
Angriffe auf US-Basen in Syrien: USA drohen mit einer „sehr konsequenten Antwort“
Von Peter Haisenko
Langsam beginnen die Attacken auf die Stützpunkte der USA im Irak und Syrien schmerzhaft zu werden. Einige US-Soldaten haben ihr Leben verloren und noch mehr sind verwundet. Obwohl die Präsenz amerikanischer Soldaten dort illegal ist, reklamieren die USA für sich das Recht, Rache zu üben.
Die USA selbst sagen, dass die Raketen, die ihre Lager getroffen haben, nicht vom Iran abgefeuert worden sind. Sie wissen nicht einmal, wer den Tod aus der Ferne abgefeuert hat. In ihrer Arroganz sind sie dort nicht einmal mit Radaranlagen ausgerüstet, die die Flugbahnen und damit den Startpunkt der Geschosse bestimmen könnten. In diesen Lagern stehen auch keine der Abwehrsysteme Namens Patriot. Die Angreifer haben sie kalt erwischt. Obwohl die USA offen sagen, die Angriffswaffen wurden nicht von iranischem Territorium gestartet, machen sie den Iran für diese Angriffe verantwortlich.
Ihr Argument lautet: Wahrscheinlich stammen diese Waffen aus iranischer Produktion und deswegen werden wir eine „sehr konsequente Antwort“ auf diese Angriffe geben. Wie diese aussehen wird, wird nicht gesagt. Präsident Biden betont aber, er strebe
EU will „Desinformation“ und „Hassrede“ unter dem Deckmantel der Förderung der Menschenrechte zensieren
Ganz oben auf der Agenda für 2024
Die Europäische Union (EU) verfolgt aktiv Strategien zur Regulierung von sogenannter Hassrede und Desinformation im Internet, um ein sichereres digitales Umfeld zu schaffen. Dies erfordert ein komplexes Geflecht rechtlicher Rahmenbedingungen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme einer Mitteilung durch die Europäische Kommission im Dezember 2021, in der vorgeschlagen wird, die Liste der „EU-Verbrechen“ gemäß Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um Hassverbrechen und Hassreden zu erweitern. Wenn der Rat diesen Vorschlag annimmt, könnte er der EU den Weg ebnen, zusätzliche Formen von Hassreden und Hassverbrechen zu kriminalisieren, die über rassistische oder fremdenfeindliche Motive hinausgehen.
Der Ansatz der Europäischen Kommission umfasst eine Reihe von Maßnahmen, wie die Unterstützung nationaler Behörden bei der Bekämpfung von Hassreden und Hassverbrechen, die Konzentration auf die Unterstützung von Opfern und die Verbesserung der Schulung von Strafverfolgungsbehörden. Insbesondere hat die Kommission 2016 einen freiwilligen Verhaltenskodex mit großen IT-Unternehmen initiiert, um illegale Hassreden im Internet zu bekämpfen. Dies spiegelt eine EU-weite Anstrengung zur Bekämpfung von Hass im Internet wider, einschließlich spezifischer Formen von Hassreden und Hassverbrechen, die sich gegen verschiedene Gemeinschaften richten.
Im Kontext der breiteren Debatte über die Regulierung von Online-Räumen haben Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) die Notwendigkeit von Gesetzen und nicht nur von Plattform-Richtlinien zur Regulierung sozialer Medien betont. Diese Diskussion gewinnt an Bedeutung angesichts der Arbeit der EU am Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA), die voraussichtlich Regeln für Online-Plattformen und Maßnahmen zur Bekämpfung schädlicher oder illegaler Inhalte wie „Desinformation“ enthalten werden.
Während einige Abgeordnete klare Regeln für Internetgiganten und den Schutz der demokratischen Debatte in den sozialen Medien forderten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich des Zensurpotenzials und der Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit. Das „Notice and take down“-System wurde beispielsweise kritisiert, da es zu Zensur führen könnte, da Plattformen gezwungen werden könnten, Inhalte durch Algorithmen zu filtern, was zu einer übervorsichtigen oder politisch korrekten Moderation führen könnte.
Die Bemühungen der EU in diesem Bereich, insbesondere in Bezug auf große US-Technologieunternehmen, könnten internationale Auswirkungen haben, einschließlich möglicher Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit von US-Bürgern.
Der Regulierungsansatz der EU steht im Widerspruch zum Schutz des ersten Verfassungszusatzes in den USA, der die Möglichkeiten der Regierung zur Regulierung der Meinungsäußerung einschränkt.
Die EU-Delegation am UN-Hauptsitz in Genf hat ihre Prioritäten für die UN-Menschenrechtsarbeit bis 2024 vorgestellt.
Es überrascht nicht, dass darin auch auf das Engagement der EU im Kampf gegen „Hate Speech“ und „Desinformation“ Bezug genommen wird.
Die vom Europäischen Rat, dem politischen Entscheidungsgremium der EU, veröffentlichten Schlussfolgerungen sind in nicht weniger als 40 Punkte unterteilt, von denen sich zwei auf „Hate Speech“ und drei auf „Desinformation“ beziehen.
Die letztgenannte Kategorie von Bedrohungen der Menschenrechte, die die EU angeblich schützen will, findet sich in Gesellschaft von Dingen wie Kriegen, Autoritarismus und auch einem „Vorstoß gegen die Gleichstellung der Geschlechter“.
Nach dieser scheinbar willkürlichen Sammlung von Bedrohungen taucht die Desinformation im Abschnitt über die universellen Menschenrechte und Grundfreiheiten wieder auf. Hier behauptet die EU sogar, nicht nur die Rechtsstaatlichkeit „aktiv zu fördern“, sondern dies auch speziell im Zusammenhang mit der Entwicklung von KI und Internet zu tun.
Diese Entwicklung und Nutzung soll weiterhin nach „demokratischen“, aber auch „verantwortungsvollen, sicheren und vertrauenswürdigen“ Grundsätzen erfolgen – und in den Schlussfolgerungen heißt es, KI solle „angemessen“ reguliert werden.
Dann geht die intellektuelle Gymnastik weiter: Zunächst verspricht die EU, auf Online-Zensur, Internetsperren etc. aufmerksam zu machen (aber nicht dagegen vorzugehen). – Doch schon im nächsten Satz ist von „Desinformation“ die Rede.
Die missbräuchliche Verwendung dieses Begriffs und die Übertreibung des angeblich neuen Phänomens der Desinformation in der Welt, wenn verschiedene Regierungen, Medien und soziale Plattformen versuchen, Nutzer und Inhalte zu zensieren, ist bekannt und sogar dokumentiert.
Jedenfalls wird „Desinformation“ in dem Dokument zusammen mit Cyberkriminalität und „technologiegestützter sexueller Belästigung und Missbrauch im Internet“ genannt. Auf diese Dinge will die EU nicht nur aufmerksam machen, sondern sie tatsächlich „bekämpfen“.
Die Politik wird als Mittel zur Verbesserung des Datenschutzes, des „zivilgesellschaftlichen Online-Raums“ und dessen, was die EU als „verantwortungsvolle“ Plattformverwaltung ansieht, dargestellt.
Dann kommen wir auf das Versprechen zurück, ein offenes, freies, sicheres und interoperables Internet zu fördern, einschließlich des Schutzes seiner Multi-Stakeholder-Basis.
Die EU möchte, dass dies in den Globalen Digitalpakt der Vereinten Nationen aufgenommen wird, und aus den Schlussfolgerungen geht hervor, dass die EU auch aktiv an allen künftigen globalen KI-Governance-Rahmenwerken mitwirken möchte.
Hate Speech wird zusammen mit Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und dem sehr weit gefassten Begriff der Intoleranz erwähnt.
Schwerwiegende Probleme wie diese zu definieren, ohne sie wirklich zu definieren, ist eine beliebte Methode sprachfeindlicher Unternehmen und Organisationen, da eine Vielzahl von Verstößen und „Übertretungen“ unter eine solche Nicht-Definition fallen können.
In den Schlussfolgerungen der EU wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verpflichtung zur Beseitigung dieser Missstände auf rechtlichen Rahmenwerken wie dem EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus 2020-2025 beruht.
In diesem Zusammenhang erklärt die EU, dass sie mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten wird, d.h. dass sie sich an den einschlägigen Mechanismen der Weltorganisation beteiligen wird, unabhängig davon, ob sie an deren Ausarbeitung beteiligt war oder nicht.
Hassreden werden in einer Schlussfolgerung zum Schutz der Rechte von Minderheiten erneut hervorgehoben. Zunächst erklärt die EU ihre Absicht, „weiterhin“ „alle Staaten“ aufzufordern, die Erklärung über die Rechte von Personen, die nationalen oder ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten angehören, zu respektieren.
Erneut bekräftigt die Organisation, dass sie die Rede- und Meinungsfreiheit schützen und sich gleichzeitig nicht nur der Aufstachelung zu Gewalt und Hass, sondern auch Hassreden „online und offline“ widersetzen wird.
So heißt es in einer Schlussfolgerung, die EU werde weiterhin vor einer zunehmenden staatlichen Kontrolle des Online-Raums „warnen“, dann aber „proaktiv gegen die Manipulation ausländischer Informationen“ vorgehen und „Informationsintegrität im Kampf gegen Desinformation“ fördern.
Ein Thema, das sich wie ein roter Faden durch die Schlussfolgerungen zieht, ist die Trennung der Themen Menschenrechte und Geschlechtergleichstellung, aber auch ihre Verknüpfung. Ziel dieses Ansatzes könnte es sein, die Sichtbarkeit des letzteren zu erhöhen.
Die Methode, mit der die EU ihre Positionen zu verschiedenen Themen, die sie für menschenrechtsrelevant hält (wie z.B. nicht nur allgemeine Menschenrechtsverletzungen, Förderung von Bildung, Gesundheit usw., sondern auch LGBTI-Rechte, eine vielfältige Zivilgesellschaft, Klimawandel usw.), durchzusetzen versucht, ist das Labyrinth verschiedener UN-Initiativen.
Dazu gehört auch der Zukunftsgipfel zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs).
Shock Video: Suspect Hacks NYC Cops With Machete
Crazed man launches brutal attack days after arrest for slashing man on street with large blade Multiple police officers were injured during an attack by…
Watch: CNN Learns Jailing Criminals Stops Them From Committing More Crimes
Illegal alien crime ring reportedly stealing in NYC and traveling to Florida to spend money after cashing in loot CNN’s Chief Law Enforcement and Intelligence…
Festveranstaltung des Vereins Freunde der Liste Freier Ärzte „Nie wieder Pandemie” findet am 21.2.2024 statt!

Der Veranstalter „Freunde der LFÄ, Liste freie Ärztinnen und Ärzte“, mit Hauptsitz in Klagenfurt am Wörthersee, hat zum 1. Wiener Gesundheitstag eingeladen und diesen mit einer Festveranstaltung am Vorabend, den 21.2.2024 beworben. Unter dem Motto „Nie wieder Pandemie“ wurden Experten aus dem In- und Ausland eingeladen, um einem breiten Publikum aus Wien und Umgebung die […]
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Der aktualisierte Preprint zu den „Brain Virus“-Experimenten ist höchst bedenklich – Teil VI

Version 2 der Preprint-Studie von Song et al., die am 21. Januar 2024 veröffentlicht wurde, trug zur Klärung einiger Dinge bei und bestätigte, was ich bereits zuvor angedeutet hatte, führte aber auch einige wirklich beunruhigende Argumente und Schlussfolgerungen ein, die nicht gerechtfertigt zu sein scheinen. Wie auch immer, diese Forschung oder die von bestimmten Akteuren […]
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Neue Altauto-Verordnung: Verbrenner verschrotten? So will die EU die Verkehrswende „fördern“
Die EU-Kommission arbeitet an einer Verschärfung der Richtlinie über Altfahrzeuge. In einem Vorschlag vom Juni 2023 wird abgesehen von einer Vielzahl an Vorschriften, die der Fahrzeughalter zu befolgen hat, unter anderem festgelegt, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet werden muss. Plant die EU eine Zwangsverschrottung alter Fahrzeuge und somit eine Enteignung der Besitzer?
Nach dem Verbrennerverbot ab 2035, das die EU im Februar 2023 beschlossen hat, folgte im Juli ein Vorschlag für eine neue Verordnung zu den Anforderungen für den Bau von Fahrzeugen und den Umgang mit Altfahrzeugen. Die Neuregelung soll zwei bestehende Verordnungen ersetzen und angeblich Klima und Umwelt entlasten, aber auch der Gewinnung von Rohstoffen, die unter anderem für die Mobilitätswende benötigt werden, dienen. „Der europäische Grüne Deal ist die Wachstumsstrategie der EU zur Schaffung einer klimaneutralen und sauberen Kreislaufwirtschaft bis 2050, mit der das Ressourcenmanagement optimiert und die Umweltverschmutzung minimiert wird“, heißt es gleich im ersten Satz des Vorschlags. Eine sozialistische Ökodiktatur unter dem Deckmantel der Klimalüge als „Wachstumsstrategie“ zu bezeichnen, ist zweifelsfrei gewagt.
Die EU strebt laut eigener Aussage eine stärker kreislauforientierte Automobilindustrie an und will daher den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen von der Produktion bis zur Verschrottung kontrollieren, um Recycling und Umweltaspekte sicherzustellen. Daher beinhaltet der Vorschlag neue Vorschriften für Fahrzeughersteller und die anderen Beteiligten in der Wertschöpfungskette sowie neue Anforderungen an die Fahrzeughalter. Auch plant die EU festzulegen, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und verschrottet wird.
Folgende Kriterien sollen laut dem Vorschlag bestimmen, ob ein Gebrauchtwagen „Abfall“ ist:
„Ein Fahrzeug ist technisch nicht reparierbar, wenn es eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt:
a)Es wurde in Einzelteile zerlegt oder ausgeschlachtet;
b)es wurde zugeschweißt oder mit Isolierschaum verschlossen;
c)es wurde in solchem Maße verbrannt, dass der Motorraum oder der Fahrgastraum zerstört ist;
d)es befand sich bis oberhalb des Armaturenbretts unter Wasser;
e)eines oder mehrere der folgenden Bauteile des Fahrzeugs können nicht repariert oder ausgetauscht werden:
i) Bauteile mit Bodenkontakt (z. B. Reifen und Räder), Federung, Lenkung, Bremsen und deren Steuerelemente;
ii) Sitzverankerungen und -gelenke;
iii) Airbags, Gurtstraffer, Sicherheitsgurte und ihre peripheren Bedienungselemente;
iv) Körper und Fahrgestell des Fahrzeugs;
f)seine Struktur- und Sicherheitsbauteile weisen technische Defekte auf, die unumkehrbar sind und dazu führen, dass diese Bauteile nicht ausgewechselt werden können, z. B. Metallalterung, mehrere Risse in der Grundierung oder übermäßige perforierende Korrosion;
g)seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.
2.Die Reparatur des Fahrzeugs ergibt aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, wenn sein Marktwert niedriger ist als die Kosten der erforderlichen Reparaturen, um es innerhalb der Union in einen technischen Zustand zu versetzen, der ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen war.
3.Ein Fahrzeug kann als technisch nicht reparierbar angesehen werden, wenn
a)es sich bis unterhalb des Armaturenbretts unter Wasser befand und der Motor oder das elektrische System beschädigt ist;
b)die Türen nicht an ihm befestigt sind;
c)Kraftstoff oder Kraftstoffdämpfe austreten und eine Brand- und Explosionsgefahr darstellen;
d)Gas aus seinem Flüssiggassystem ausgetreten ist, weshalb eine Brand- und Explosionsgefahr besteht;
e)Betriebsflüssigkeiten (Kraftstoff, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Batteriesäure, Kühlflüssigkeit) ausgetreten sind, wodurch Wasserverschmutzung riskiert wird; oder
f)die Bremsen und Lenkungsbauteile außerordentlich abgenutzt sind.
Ist eine dieser Bedingungen erfüllt, wird eine individuelle technische Bewertung durchgeführt, um festzustellen, ob der technische Zustand des Fahrzeugs ausreichen würde, um eine Prüfbescheinigung in dem Mitgliedstaat zu erhalten, in dem das Fahrzeug vor der Reparatur zugelassen wurde.“
Einige Bedingungen sind neu und dabei sehr inkonkret (siehe etwa b). Bei so mancher muss man sich (wieder einmal) ernstlich fragen, wieso die EU hier ihre Nase in die Privatangelegenheiten der Verbraucher steckt – etwa was die Wirtschaftlichkeit von Reparaturen angeht.
Für historische Fahrzeuge (Oldtimer) sollen diese Regeln dabei immerhin nicht gelten. Als Oldtimer gilt ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, offiziell bestätigt wird dies durch das „H“ (für „historisch“) rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das H-Kennzeichen erhalten allerdings nur Fahrzeuge, die bestimmte Bedingungen erfüllen – sie müssen aus der Produktion genommen sein, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Nicht jedes alte Auto wird automatisch zum Oldtimer.
„Wandel zu elektrobetriebenen Motoren fördern“
Aber die EU verfolgt mit der Neuregelung noch ein anderes Ziel. Dabei geht es um die wertvollen Ressourcen der Altfahrzeuge.
„In den nächsten Jahren werden immer mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf den Markt kommen, wodurch die Nachfrage nach wertvollen Rohstoffen steigen wird“, sagte Frans Timmermanns, der Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Mit unserem heute vorgelegten Vorschlag wird sichergestellt, dass wir so viele dieser Materialien wie möglich recyceln und wiederverwenden, was unseren Fahrzeugkomponenten neues Leben ermöglicht und den ökologischen Fußabdruck unseres Straßenverkehrs erheblich verringert.“
Die Reform der Richtlinie soll der EU bis 2035 Einnahmen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro einbringen. Das Geld soll angeblich der Automobilindustrie zugutekommen und „den Wandel hin zu elektrobetriebenen Motoren fördern“. Damit ist klar, wohin die Reise gehen soll. Das Verschrotten alter Verbrenner soll zum Kauf von E-Autos bewegen und gleichzeitig Geld in die Kassen spülen.
Wird man so unliebsame Verbrenner los?
Der Focus erörterte zwar in einem Artikel, die Behauptung von geplanten „Zwangsverschrottungen“ ließe sich anhand des Vorschlags nicht stützen (konkrete Planungen sind anhand eines „Vorschlags“ freilich noch nicht nachweisbar), konstatierte aber gleichzeitig:
Dass mit immer neuen Vorschriften es den Besitzern von Gebrauchtwagen schwerer gemacht wird, ihre Fahrzeuge mit Reparaturen am Laufen zu halten, weil sie als „nicht reparierbar“ oder umweltschädlich deklariert werden, ist durchaus vorstellbar. Hier sollten Autobesitzerinnen und -besitzer, aber auch Händler und Werkstätten das laufende Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen.
Auch wenn es sich bisher nur um einen Vorschlag handelt, der noch im Parlament und dem Rat diskutiert, also mit den Mitgliedstaaten abgestimmt werden muss, ist davon auszugehen, dass jede Reform aus Brüssel für die Bürger immer mehr Regeln und Verbote nach sich zieht. Das dürfte auch in diesem Fall zutreffen, denn die Mobilitätswende wird von der EU, besonders von grünen Politikern, mit allen Mitteln vorangetrieben – letztlich sollen nur noch E-Autos gefahren werden (oder besser noch: gar keine). Das wollen die Bürger aber nicht. Daher ist es keineswegs abwegig, dass – angeblich zum Erreichen der ominösen Klimaziele – auch zu drastischen Maßnahmen gegriffen wird.
Ob die faktische Enteignung von Besitzern alter Autos darunter fallen wird, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall will sich die EU die wertvollen Rohstoffe der Altfahrzeuge aneignen, also auf Kosten der Bürger ihre Einnahmen steigern. Raub und Umverteilung sind seit jeher die Grundpfeiler sozialistischer Systeme…
Schulmädchen in Angst vor Migranten – aber Schulleiter warnt „vor Rechts“!

Innerhalb weniger Tage wurde unweit der Regensburger St. Marien-Schule (Ostbayern) schon wieder eine Frau (27) am hellichten Tag mutmaßlich von „Schutzsuchenden“ vergewaltigt. Der Schulleiter der Mädchen-Schule warnt in einem im Netz kursierenden Elternbrief, dass Mädchen nur noch in Gruppen und keinesfalls mehr im Dunklen unterwegs sein sollten. Seine größte Sorge scheint jedoch zu sein, dass der Brief durch „rechte Kreise“ missbraucht wird.
Das jüngste Opfer, eine 27-jährige Frau, war Ende Januar auf ihrem Weg durch den Fürst-Anselm-Park in der Regensburger Innenstadt nach eigener Aussage von „zwei arabisch aussehenden Männern” vergewaltigt worden. Die mutmaßlichen Migranten waren ihrem Opfer vom Hauptbahnhof aus gefolgt. Einer der Männer zerrte die 27-Jährige in ein Gebüsch und verging sich an ihr, während der andere Schmiere stand.
The post Schulmädchen in Angst vor Migranten – aber Schulleiter warnt „vor Rechts“! appeared first on Deutschland-Kurier.


