Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Woher kommt der Strom? Drei Wind-Flautentage

Woher kommt der Strom? Drei Wind-Flautentage

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von Rüdiger Stobbe

7. Analysewoche 2023

Die KW 7/2023 beginnt mit drei Wind-Flautentagen.  Die PV-Stromerzeugung liegt für diese drei Tage bei durchschnittlich 6,3 Prozent.  Deshalb keine „Dunkelflautentage“ Erst zum Abend des 15. Februar frischt der Wind etwas auf. Danach wird sehr viel Windstrom erzeugt. Ab 17. Februar, 17:00 Uhr fällt die Windstromerzeugung wieder ab. Allerdings nicht in den Flautenbereich. Um dann zum Wochenbeginn der KW 8/2023 richtig zu zulegen.

Technischer Hinweis: Die von uns bevorzugt verwendeten Daten der Agora-Energiewende, sind vom 13. bis 16. Februar 2023 fehlerhaft. Deshalb kommen in dieser Analyse die Daten der Bundesnetzagentur, die unseres Wissens unbearbeitet von Entsoe übernommen werden, zur Anwendung. Das ergibt manchmal Ungereimtheiten bei der grafischen Darstellung. So wird zum Beispiel der Bedarf trotz Strom-Imports nicht immer exakt aufgefüllt oder der Stromimport „passt“ nicht. Deshalb blenden wir den Stromimport aus. Er kann von Ihnen jederzeit zugesteuert werden.

Ab 17. Februar werden die Charts der Zukunfts-Agorameters der Jahre 2030 und 2040 korrekt erstellt. Vorher erstellen wir sie auch, doch diese sind erkennbar fehlerhaft. Solange bis die Daten von Agora korrekt eingespeist werden. Die Korrektur erfolgt dann automatisch.

Übersicht KW 7/2023

Montag, 13. Februar 2023 bis Sonntag, 19. Februar 2023Anteil Wind- und PV-Strom 35,1 Prozent. Anteil regenerativer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 45,5 Prozent, davon Windstrom 29,7 Prozent, PV-Strom 5,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,3 Prozent.

Die regenerative Erzeugung im Wochenüberblick. Die Strompreisentwicklung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Wochenvergleich zur siebten Analysewoche ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zur KW 6/2023 Factsheet KW 7/2023 – ChartProduktionHandelswocheImport/Export/Preise, CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040.

 

Jahresübersicht 2023

Es gibt praktisch keinen überschüssigen PV-Strom. Ebenso gibt es praktisch keinen überschüssigen Windstrom. Auch in der Summe der Stromerzeugung mittels beider Energieträger gibt es keine Überschüsse. Der Beleg 2022, der Beleg 2023. Überschüsse werden bis auf sehr wenige Stunden im Jahr immer konventionell erzeugt!

Daten, Charts, Tabellen & Prognose zum bisherigen Jahr 2023Chart 1Chart 2ProduktionStromhandelImport/Export/Preise/CO2, Agora 2030Stromdateninfo Jahresvergleich ab 2016

Tagesanalysen

Was man wissen muss: Die Wind- und PV-Stromerzeugung wird in unseren Charts fast immer „oben“, oft auch über der Bedarfslinie angezeigt. Das suggeriert dem Betrachter, dass dieser Strom exportiert wird. Faktisch geht immer konventionell erzeugter Strom in den Export. Die Chartstruktur zum Beispiel mit dem bisherigen Jahresverlauf 2023 bildet den Sachverhalt korrekt ab. Die konventionelle Stromerzeugung folgt der regenerativen, sie ergänzt diese. Falls diese Ergänzung nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken, wird der fehlende Strom, der die elektrische Energie transportiert, aus dem benachbarten Ausland importiert.

Montag, 13. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 13,2 Prozent. Anteil erneuerbarer Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 23,9 Prozent, davon Windstrom 7,5 Prozent, PV-Strom 5,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.

Nur weil die PV-Stromerzeugung über 5 Prozent liegt, handelt es sich nicht um einen Dunkelflauten- sondern nur um einen Flautentag. Die Preisentwicklung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 13. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 13.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040

Dienstag, 14. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 12,2 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 22,8 Prozent, davon Windstrom 5,3 Prozent, PV-Strom 6,5 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,6 Prozent.

Wieder ein Flautentag. Wieder ein Tag an dem auch eine Verfünffachung der installierten Leistung Wind- Solarkraft nicht viel bringen würde. Ohne konventionell erzeugten Strom geht es nicht. Die Preisentwicklung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 14. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 14.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040

Mittwoch, 15. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 18,1 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 28,6 Prozent, davon Windstrom 10,4 Prozent, PV-Strom 7,7 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,5 Prozent.

Der dritte Flautentag der siebten Analysewoche. Nach Sonnenuntergang zieht die Windstromerzeugung an. Die Preisentwicklung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 15. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 15.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040

Donnerstag, 16. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 34,2 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 43,7 Prozent, davon Windstrom 27,4 Prozent, PV-Strom 6,8 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 9,4 Prozent.

Mit einer kleinen Delle über die Mittagszeit steigt die Windstromerzeugung weiter an. Die Preisentwicklung.

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 16. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 16.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040

Freitag, 17. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 61,5 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 70,2 Prozent, davon Windstrom 59,3 Prozent, PV-Strom 2,2 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 8,7 Prozent.

Der Freitag bringt viel Windstrom. Die Preisentwicklung

Belege für Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 17. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 17.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040.

Samstag, 18. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 58,5 Prozent. Anteil Erneuerbare an der Gesamtstromerzeugung 69,00 Prozent, davon Windstrom 55,3 Prozent, PV-Strom 3,3 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 10,5 Prozent.

Auch zum Wochenende ist die regenerative Stromproduktion überdurchschnittlich hoch. Aus Netzstabilitätsgründen müssen die konventionellen Stromerzeuger bis zum Sonnenuntergang über Bedarf produzieren. Die Preisentwicklung.

Belege für die Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 18. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 18.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040.

Sonntag, 19. Februar 2023: Anteil Wind- und PV-Strom 45,2 Prozent. Anteil erneuerbare Energieträger an der Gesamtstromerzeugung 57,8 Prozent, davon Windstrom 38,7 Prozent, PV-Strom 6,4 Prozent, Strom Biomasse/Wasserkraft 12,7 Prozent.

Heute für einen Sonntag wieder eine überdurchschnittlich hohe regenerative Stromerzeugung. Am Nachmittag zieht die Windstromerzeugung nochmals an. Montag wird es viel Windstrom geben. Die Preisentwicklung inkl. Montag, 20.2.2023. Aus Netzstabilitätsgründen können die konventionellen Stromerzeuger die Produktion nicht herunterfahren. Zuviel Strom im Markt bedeutet niedrige Preise. Dieser Sachverhalt wird sich nicht ändern. Deswegen ist es mehr als zweifelhaft, dass Investoren auf freiwillig-marktwirtschaftlicher Ebene Backup-Gaskraftwerke bauen werden. Es werden bereits Überlegungen angestellt, das Strommarkt-Design zu ändern.

Belege für die Werte und Aussagen im Text oben, viele weitere Werte sowie Analyse- und Vergleichsmöglichkeiten bietet der Stromdateninfo-Tagesvergleich zum 19. Februar ab 2016.

Daten, Charts, Tabellen & Prognosen zum 19.2.2023: ChartProduktionHandelstagImport/Export/Preise/CO2Agora-Chart 2030Agora-Chart 2040.

Eine kritische Betrachtung der Jahresrückblicke Strom 2022 von Bundesnetzagentur und Agora-Energiewende sowie ergänzende, weiterführende Literatur, Artikel, Videos und mehr rufen Sie hier auf. Die bisherigen Artikel der Kolumne Woher kommt der Strom? mit jeweils einem kurzen Inhaltsstichwort finden Sie hier.

Noch Fragen? Ergänzungen? Fehler entdeckt? Bitte Leserpost schreiben! Oder direkt an mich persönlich: stromwoher@mediagnose.de. Alle Berechnungen und Schätzungen durch Rüdiger Stobbe und Peter Hager nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Rüdiger Stobbe betreibt den werbefreien Politikblog MEDIAGNOSE seit über sechs Jahren

ORF-Redakteur wegen Hetze gegen Corona-Demonstranten vor Gericht: Betroffene nie befragt

ORF-Redakteur wegen Hetze gegen Corona-Demonstranten vor Gericht: Betroffene nie befragt

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – aber es zeigt sich, dass es für die Bürger Sinn ergibt, sich mit Rechtsmitteln gegen offensichtliche Ungerechtigkeit zu wehren. Nach fast eineinhalb Jahren geht eine Popularbeschwerde wegen einseitiger, tendenziöser und nicht journalistisch recherchierter Berichterstattung gegen den ORF in die zweite Runde. Die friedliche Maßnahmen-Demonstranten der “Phantome” wurden fälschlich in ein rechtsradikales und antisemitisches Licht gerückt.

Bereits im Oktober 2021 wurde durch die Kontrollbehörde KommAustria festgestellt, dass eine Beschwerde, getragen von über 120 österreichischen TV-Konsumenten, zu Recht bestand (siehe: KommAustria verurteilt ORF für Hetze gegen Corona-Demonstranten): Die Redaktion des ORF hatte in einer Sendung die Künstlergruppe Phantome in die Nähe von Rechtsextremisten und Antisemiten gerückt, dazu aber nach Ansicht der Behörde nicht ausreichend recherchiert. Zu jener Zeit bestand für viele Fernsehzuseher der an Gewissheit grenzende Eindruck, der ORF würde eine Kampagne gegen das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit führen, wenn es Maßnahmenkritiker betrifft.

Gestern, am Freitag dem 3. März, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht Wien über vier Stunden lang verhandelt – mit ganz erstaunlichen Aussagen seitens des ORF. Vorweg, ein Interview mit dem Vertreter der Popularbeschwerdeführerin, Mag. Todor-Kostic, der aktuell auch mit seiner Partei Vision Österreich bei der Landtagswahl in Kärnten kandidiert (Siehe auch dieses Interview mit Edith Brötzner).

Bei den Phantomen handelte es sich um eine Künstlergruppe, welche im Stil der “Schwarzen Wahrheit” die bestehenden Zustände übertrieben darstellte. Sie forderten noch mehr Lockdown, noch mehr Masken, noch mehr Schutzanzüge, noch mehr Impfungen. Damit regten sie zum Nachdenken an. Nicht aber beim ORF, dem unterstellt wurde, ausschließlich die Interessen der Regierung zu vertreten und gar nicht erst an einer Recherche hinsichtlich der Motivation der Künstler interessiert zu sein. Diese hatten sich rund um dem unten abgebildeten Gedenkstein positioniert und fotografieren lassen – was speziell linkstendenziöse Redaktionen und Antifa-Aktivisten zu wahren Hass-Stürmen verleitete.

Nach der aus Sicht der Popularbeschwerdeführerin skandalösen ORF-Sendung “Thema” vom 22. Februar um 21:11 Uhr wurde eine Beschwerde eingebracht – nie nachfolgenden zwei Absätze erklären das Problem genau.

Der Beschwerdegegner habe es unterlassen, sich bei der Künstlergruppe zu informieren und habe sich offensichtlich nicht einmal das Foto genau angesehen, da die Künstlergruppe offensichtlich das absolute Gegenteil des vom Beschwerdegegner unterstellten Verhaltens gesetzt habe. Dies widerspreche der journalistischen Sorgfaltspflicht.

Indem Personen als Rechtsradikale dargestellt worden seien, die die Corona-Maßnahmen der österreichischen Regierung in Form einer paradoxen Intervention hinterfragt und sich durch die Grußbotschaft vor dem Denkmal wider den Faschismus in Braunau klar gegen Faschismus deklariert hätten, sei § 4 Abs. 5 Z. 1 und 2 sowie § 10 Abs. 4 bis 6 ORF-G verletzt worden. Es werde daher gemäß § 37 Abs. 1 ORF-G die Feststellung der Rechtsverletzung sowie gemäß § 37 Abs 4. ORF-G die Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Veröffentlichung beantragt. Aus der Veröffentlichung müsse hervorgehen, dass es sich bei den Teilnehmenden der Kunstaktion um Antifaschistinnen und Antifaschisten handle, die durch die Sendung “Thema” in ein falsches Licht gerückt worden seien.

Der ORF wollte die Verurteilung durch die Kontrollbehörde KommAustria nicht hinnehmen sondern ging in die Instanz – zum Bundesverwaltungsgericht – wo ein dreiköpfiger Richtersenat versuchte, den Sachverhalt durch genaue Befragung näher zu ergründen.

Sittenbild selbstgefälliger ORF-Arroganz

Beim damaligen Thema-Redakteur des ORF, der jetzt für seine guten Leistungen in die Zeit im Bild befördert wurde handelte es sich um Christoph Bendas, der seine damalige Rechercheleistung penibel erklären musste. Die Ergebnisse der Befragung gestalteten sich höchst erstaunlich. So behauptete Bendas, er habe zur Beurteilung der Situation rund um den Gedenkstein in Braunau mit folgenden Stellen Kontakt aufgenommen: Bundesministerium für Inneres (Minister Karl Nehammer), den Leiter der Polizeipressestelle in Oberösterreich, das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die “Faktenchecker” Mimikama, den linkstendenziösen Standard-Gastautor Christian Kreil, die speziell in linkslastigen Zeitungen auftretende “Expertin” Ingrid Brodnig und Oskar Deutsch von der Israelitischen Kultusgemeinde. Bezeichnend ist auch die Auswahl mancher “Experten”, Christian Kreil steht beispielsweise gerade wegen seiner öffentlichen Bezeichnung von Sarah Wagenknecht und Alice Schwarzer als “Putinschwanzlutscher” und “Putinfotzen” in der Kritik. Einen deutschen Journalisten und Dokumentarfilmer bezeichnete er öffentlich als “Nazisau”.

Extreme Schlagseitigkeit der ORF-Recherche nun dokumentiert

Er habe ohnehin auch versucht, zu den “Phantomen” Kontakt aufzunehmen, bei seiner Google Suche aber keinen Kontakt gefunden. Unterhaltsam gestaltete sich hier der Umstand, dass der Name der Organisatorin der Kundgebungen in einer Beweis-Beilage stand, welche der ORF selbst bei Gericht eingebracht hat – und zwar direkt unter dem Foto der Phantome. Ebenso fand sich der Name in einem Artikel des Standard, der eine Woche vor dem ORF-Bericht erschien und sicherlich leicht zu ergoogeln gewesen wäre.

Der Redakteur sah also in der Lage, so gut wie alle Befürworter von harten Coronamaßnahmen und so genannte “Rechtsextremismusexperten” durchzutelefonieren, scheiterte aber am Anruf bei jenen, die durch seinen Beitrag auf unzulässige Weise kriminalisiert und denunziert wurden. Auch seine Version soll gehört werden, vor Gericht sagte er mehrfach aus, dass er diese Künstlergruppe nicht pauschal als Rechtsextreme verunglimpfen wollte. Ob ihm das gelungen ist, können Sie selbst beurteilen – hier der Ausschnitt, wegen dem prozessiert wird.

Auch Rechtsextreme nutzen das Fahrwasser der Demonstrationen. In weiß gekleidete Demonstranten posieren im Jänner vor Hitlers Geburtshaus in Braunau. Immer wieder tauchen Bilder des Neonazis Gottfried Küssel auf. Zuletzt in Wien.

Transkript des Off-Textes der über Aufnahmen der “Phantome” gelegt wurde.

Dass der Redakteur, wie er angab, weder die Botschaften auf den Schildern der Phantome lesen konnte, noch den Inhalt der Inschrift auf dem Gedenkstein, ist beim technisch hochqualitativen 4K-Sendebild der Rundfunkanstalt nicht denkbar. Zudem ist von “Haltungsjournalisten” zu erwarten, dass sie entsprechende Zeitdokumente kennen. Dies wurde leider nicht im Detail thematisiert, da sich Gericht und Zeuge auf die Inhalte der schlecht kopierten A4-Blätter beriefen. Man müsste dem ORF vielleicht das Original-Bildmaterial vorhalten, damit etwas klarer wird, wie frech und skrupellos hier die Phantome in die Nähe eines “verurteilten Neonazis” gerückt wurden.

Befremdlich gestaltete sich der Umstand, dass vor Gericht mutmaßlich mehrfach geltendes Recht gebrochen wurde, ohne dass dies zu Ordnungsrufen oder Konsequenzen führte. Es kam von verschiedenen Personen zu Verstößen gegen “§ 113 StGB Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung” in Hinblick auf den oftmals attackierten Gottfried K. als “Neonazi” oder “verurteilten Neonazi”. Nachdem K. seine Strafen abgesessen hat und unseres Wissens schon seit Jahren nicht wieder straffällig wurde, ist derartige Hetze einer Resozialisierung sicher nicht zuträglich – und schlichtweg gesetzwidrig. Speziell linke Journalistenkreise machen sich um die Resozialisierung von Kinderschändern und Mördern meist weitaus mehr Sorgen, deshalb ist anzunehmen, dass ihnen bei Andersdenkenden an deren vollständigen Vernichtung gelegen ist.

Weitere Zeugen sollen gehört werden

Um auch die Gegenmeinung zu berücksichtigen, angeblich hätte der Redakteur ja ausreichend versucht, mit den Phantomen Kontakt aufzunehmen, indem der damals in Österreich oftmals als Veranstalter auftretende Alexander Ehrlich dazu befragt wurde. Die Popularbeschwerdeführerin hielt dem entgegen, dass sie Ehrlich selbst angerufen habe und dieser ihr damals bestätigt hätte, vom ORF nicht nach Kontaktdaten oder Telefonnummer der Phantome gefragt worden zu sein. Nicht zuletzt deshalb wurde der Prozess vertagt, um weitere Zeugen zu hören – damit das Gericht beurteilen kann, ob recherchiert wurde oder nicht. Auch IKG Chef Oskar Deutsch soll geladen werden, um dazu befragt zu werden, weshalb das Posieren um einen Gedenkstein, der vor der Nazizeit mahnt, unbedingt als antisemitisch einzuschätzen sei. Die Popularbeschwerdeführerin hatte dem ORF-Redakteur einen Zeitungsbericht aus dem Standard vorgehalten, in dem Susanne Scholl und die “Omas gegen Rechts” ganz ähnlich rund um den Gedenkstein posieren, ohne dass dieses Bild automatisch als rechtsextrem gebrandmarkt worden wäre.

Mühsame Prozeduren

Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht bestechen durch unglaubliche Mühsamkeit, denn die Sprechgeschwindigkeit ist der Tippgeschwindigkeit der Gerichtsassistentin anzupassen – womit einfache Sachverhalte oft quälend lange dauern. Auch aus der Perspektive von Gerechtigkeit und Wahrheitsfindung erscheint diese Abwicklung problematisch, denn die Betroffenen können sich nicht so ausdrücken “wie ihnen der Schnabel gewachsen ist”, sondern in gefühlt einem Zehntel der möglichen Geschwindigkeit. So erklärt sich auch die absurd lange Verfahrensdauer. Manche Zeugenaussagen wurden aufgrund der daraus entstehenden Problematik stellenweise ignoriert oder sinnentstellt niedergeschrieben. Das soll nicht als Kritik am Richtersenat fehlinterpretiert werden, dieser tat unter den Umständen sein möglichstes, um die Wahrheit von allen Seiten zu ergründen – etwas, das auch einem ORF-Redakteur anzuraten wäre.

Aufgelockert wurde der langatmige Prozess durch vereinzelte unfreiwillige Humoreinlagen wie jene des ORF-Redakteurs, als er eine mit “Ja” oder “Nein” zu beantwortende Frage mit “Ja, Nein” bewantwortete oder die Aussage der ORF-Anwältin, den betreffenden Film ja gar nicht gesehen zu haben – um sich kurz danach zu korrigieren, sie habe ihn inzwischen natürlich sehr wohl gesehen.

Hetze kann tödlich sein

Ständige Hetze – vor allem die ungerechtfertigte Zuordnung der Begrifflichkeiten “Rechtsextremist”, “Antisemit” oder “Neonazi” mögen unter linken Journalistenkreisen bis in den ORF hinein zum guten Ton gehören, sie können Unschuldige aber so sehr verletzen, dass sie dadurch in den Selbstmord getrieben werden – wie jüngst im Fall von Clemens G. Arvay zu betrauern ist. Auch deshalb ist zu hoffen, dass das Gericht den Umtrieben des ORF-Redakteurs bzw. des gesamten ORF-Redaktionsteams einen Riegel vorschiebt und die Grenzen aufzeigt, die durch das ORF-Gesetz eigentlich selbstverständlich sein sollten. Wer über Menschen hetzt ohne ihnen die Möglichkeit zur Rechtfertigkeit zu bieten, handelt nicht nur gegen das ORF-Gesetz sondern auch gegen den freiwilligen Ehrenkodex der österreichischen Journalisten. Ein solches unredliches Verhalten führt immer mehr dazu, dass der Beruf des Journalisten in der Bevölkerung als Schimpfwort gebraucht wird.

Der ORF (in Kombination mit der Regierung) hat vor Kritik übrigens so große Angst, dass für den Prozess zahlreiche Polizisten abgestellt wurden – zudem waren zwei Beamte des Staatsschutz in Zivil dazu verdonnert worden, sich die gesamte Verhandlung anzuhören. Wahrscheinlich gibt es nun weitere Einträge in dicken Akten, weil vereinzelte Bürger es gewagt haben, an einem öffentlichen Verfahren gegen den ORF als Zuseher teilzunehmen. Auch das ist ein Teil des Sittenbildes “Österreich” unter Schwarz-Grüner Bundesregierung – ein Land, das mehr und mehr weg von einer Demokratie in Richtung eines totalitären Systems torkelt. Auch um das zu verhindern und um den Rechtsstaat zu erhalten, sind Beschwerden und Verfahren wie dieses außerordentlich wichtig.

Die Waffe an der Schläfe und das Messer am Hals

Die Waffe an der Schläfe und das Messer am Hals

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“Mit der Waffe an der Schläfe lässt sich nicht verhandeln”, sagte Olaf Scholz, um zu erklären, warum die Ukraine Friedensverhandlungen ablehnt. “Wenn Russland heute die Waffen schweigen lässt, dann ist morgen der Krieg zu Ende”, sind sich die Kriegsparteien SPD, Grüne, FDP und CDU/CSU einig. Aber warum führt Russland Krieg? Weil Russland kein Messer am Hals haben will. Von Oskar Lafontaine.

Das Messer am Hals sind Raketen, die in fünf Minuten Moskau oder Washington zerstören können. Weil die USA kein Messer am Hals, sprich: keine Raketen auf Kuba haben wollten, drohte Washington mit einem Atomkrieg. Weil Russland kein Messer am Hals haben wollte, droht Moskau seit vielen Jahren mit Krieg, weil Washington wie in Polen und Rumänien auch in der Ukraine Raketenbasen errichten will mit fünf Minuten Flugzeit.

Zu diesem alles entscheidenden Punkt sagen die Kriegstreiber in Politik und Medien nichts, weil ihnen die Argumente fehlen. Und sie hetzen gegen alle, die für Waffenstillstand und Friedensverhandlungen eintreten und dafür werben, auch die russischen Sicherheitsinteressen zu berücksichtigen. Wie bei “Hart aber fair” am 27. Februar, als der völlig überforderte Moderator Klamroth, unterstützt von der Waffenlobbyistin Strack-Zimmermann, der Grünen Göring-Eckardt und dem liebedienerisch im Mainstream schwimmenden Politikprofessor Münkler versuchte, Sahra Wagenknecht niederzumachen. Als sie die UNO zitierte und sagte, Kriegsverbrechen würden auf beiden Seiten begangen, warf Klamroth ihr vor, eine falsche Behauptung aufzustellen.
Peinlich, der WDR musste kleinlaut einräumen, dass Sahra Wagenknecht richtig zitiert und sein Moderator Falsches behauptet hatte.

Und als sei das nicht genug, warf der CDU-Vorsitzende Merz Wagenknecht im Bundestag wahrheitswidrig vor, die Vergewaltigung ukrainischer Frauen durch russische Soldaten relativiert zu haben. Das sei “zynisch”, “menschenverachtend”, “niederträchtig” und “beschämend für unser ganzes Land”.

Niederträchtig und beschämend ist es, dass diese verlogenen Kriegshetzer das Leid der vergewaltigten Ukrainerinnen missbrauchen, um diejenigen zu verleumden, die für einen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen eintreten, um das Sterben und die Kriegsverbrechen zu beenden.

GB – Zu Pandemie-Beginn sollten alle Katzen des Landes getötet werden

Ein ehemaliger Mitarbeiter des britischen Gesundheitsministeriums sprach im Rahmen eines Interviews über diese schier unglaublichen Plan seitens der britischen Regierung.

Der Grund dafür soll die vermeintliche Ungewissheit bezüglich einer möglichen Übertragung des Virus durch Tiere gewesen sein.

Unwissenheit als Grund für abstrusen Plan

Im Rahmen eines Interviews mit dem britischen Sender Channel 4 rechtfertigte der ehemalige parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Gesundheit und Soziales, James Bethell, den bizarren Plan der britischen Regierung mit vermeintlichem Unwissen und Unsicherheiten zu Beginn der weltweiten Corona-Krise.

Bethell versucht die Hintergründe, wie folgt zu beleuchten.

„Wir sollten nicht vergessen, wie wenig wir über diese Krankheit wussten. Es gab einen Moment, in dem wir uns nicht sicher waren, ob Haustiere die Krankheit übertragen können. Es gab sogar zeitweise die Vorstellung, dass wir die Öffentlichkeit auffordern müssten, alle Katzen in Großbritannien auszurotten. Können Sie sich vorstellen, was passiert wäre, wenn wir das hätten tun wollen?“

Es ist also davon aus zu gehen, dass ein möglicher „Aufstand“ in der Bevölkerung gegen eine solche völlig absurde Maßnahme und der damit einher gehende vehemente Widerstand, der Grund dafür waren, von einer solchen Maßnahme Abstand zu nehmen.

Was allerdings die zitierte „Unwissenheit“ in Bezug auf das Virus betrifft scheint man, nicht nur in der britischen, sondern vielmehr europaweit, noch nicht erheblich „voran gekommen“ zu sein.

Beginn war das „Kuss-Verbot“ von Haustieren

Im Juli 2020 warnte die britische Regierung ihre Bürger davor, ihre Haustiere zu küssen, nachdem ein weibliches Siamkätzchen als erstes Tier im Vereinigten Königreich positiv auf das SARS-CoV-2-Virus getestet worden war.

Im Rahmen der diesbezüglich weltweiten Diskussion informierte folgte sodann die „Deutsche Welle“ im November 2020.

„Corona-Infizierte können ihre Haustiere anstecken. Ein umgekehrter Infektionsweg ist Experten zufolge nahezu auszuschließen, dies gilt jedoch nicht für alle Tiere. Deshalb müssen nun Millionen Nerze sterben“.

Im Guardian-Artikel wird Bethell dahingehend zitiert, da sein damaliger Vorgesetzter, der ehemalige Gesundheitsminister Matt Hancock, sich aktuell mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert sieht, die auf geleakte Veröffentlichungen von mehr als 100.000 WhatsApp-Nachrichten basieren.

Diese Nachrichten ermöglichen einen tieferen Einblick „in die Arbeitsweise der britischen Regierung zu Beginn der Pandemie“, so der Guardian in seinem diesbezüglichen Artikel.


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Nordafrikaner kaufen russischen Diesel – und verkaufen ihn nach Europa

Nordafrikaner kaufen russischen Diesel – und verkaufen ihn nach Europa

Das Embargo auf Öl und Ölprodukte aus Russland der EU wird von findigen Geschäftemachern umgangen. So beispielsweise auch von nordafrikanischen Ländern. Drauf zahlen dürfen die Menschen in den EU-Ländern, die weiterhin Marktpreise bezahlen dürfen, während sich die Zwischenhändler die Taschen füllen.

Krisenprofiteure gab es schon immer. Im Falle der Ukraine-Krise und des deshalb verhängten EU-Embargos gegen Lieferungen von Erdöl und Ölprodukten aus russischer Produktion auf dem Seeweg sieht es nicht anders aus. Schon früher wurde bekannt, dass unter anderem China und Indien zu Großabnehmern der russischen Produktion avancierten. Doch nun zeigen aktuelle Daten, dass auch nordafrikanische Länder von der aktuellen Lage profitieren wollen.

Marokko zum Beispiel importierte im Januar zwei Millionen Barrel russischen Diesel, verglichen mit nur 600.000 Barrel im gesamten Jahr 2021, wie aus den vom Wall Street Journal zitierten Kpler-Daten hervorgeht. Auch Tunesien hat einen sprunghaften Anstieg der Einfuhren russischer Erdölerzeugnisse zu verzeichnen – auf 2,8 Millionen Barrel im Januar und weitere geschätzte 3,1 Millionen Barrel im Februar, nachdem vor dem russischen Einmarsch in der Ukraine nur geringe Mengen importiert wurden.

Analysten zufolge werden diese Länder nicht alle russischen Erdölerzeugnisse verbrauchen. Auch Nordafrika steigert seine Raffinerieproduktion nicht. Es gibt also nur eine plausible Erklärung für den sprunghaften Anstieg der Einfuhren russischer Kraftstoffe, die nach der Vermischung mit Produkten nicht-russischen Ursprungs in andere Länder, darunter auch Europa, wieder ausgeführt werden.

Angesichts der Nachlässe der russischen Produzenten auf die Marktpreise dürften die Zwischenhändler mit den günstigen Ölprodukten im Weiterverkauf hohe Gewinnmargen erzielen. Für die Endverbraucher ändert sich dabei jedoch nicht viel, da die Ölkonzerne sich lieber an den gewinnträchtigeren Marktpreisen orientieren. Das Ziel der EU-Politiker, Russlands Einnahmen aus den Ölverkäufen deutlich zu reduzieren, wird so nicht erreicht. Vielmehr sorgt man dafür, dass sich Zwischenhändler rund um den Erdball zusätzliche Profite in die Taschen stecken.

Orbans interessanteste Aussagen aus dem Interview in der Weltwoche

Ich habe bereits darüber berichtet, dass der ungarische Ministerpräsident Orban der Schweizer Weltwoche ein ausführliches Interview gegeben hat. Da ich das Interview im Netz nicht finden konnte, habe ich die Leser gebeten, mir den Text zu schicken. Ich bekam dazu sehr viele Mails, allen Lesern sei hier dafür noch einmal gedankt! Das Interview mit Orban […]

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