Horst D. Deckert

Weil er keine Maske trägt: Angeklagt! – Richterin verweigert Verhandlung

Wegen fehlender FFP2-Maske bei einem Spaziergang sollte am Freitag, 30. April in Salzburg eine Verhandlung stattfinden. Doch dann kam die Überraschung: Die Richterin verhandelte vor Ort nicht. Weil er wieder keine FFP2-Maske aufhatte. Unverrichteter Dinge musste der Beschuldigte das Gericht verlassen. Dabei hat der junge Mann sogar ein Befreiungs-Attest! Thomas E. wandte sich an den Wochenblick und schilderte die absurde Situation.

Eine Reportage von Maria Adler

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Wochenblick berichtete bereits über Martin Rutters „Politprozess“. Trotz eines negativen Corona-Tests wurde der bekannte Demo-Organisator am 30. April seines eigenen Gerichtsprozesses in Wien verwiesen. Jetzt stellt sich heraus: Am selben Tag erfuhr ein weiterer Maßnahmenkritiker das selbe – absurde – Schickal in Salzburg!

Thomas E.: „Ich war am 21. Februar in Salzburg bei der Kinderdemo anwesend. Beim Spaziergang wurde ich von 8 oder 9 Polizisten angehalten, weil ich keine Maske trug. Die Kontrolle erfolgte erst, nachdem ich für einen Bekannten die Trommel hielt. Er wollte sich seinen Pullover ausziehen. Das war der einzige Moment, in dem ich den Mindestabstand für einige Augenblicke unterschritt. Ich wurde von den Polizisten aufgefordert, zu ihrem Bus zur Identitätsfeststellung mitzukommen“, so Thomas E. Er habe die Polizisten zum Bus begleitet, wo seine Daten aufgenommen wurden.

Teurer Spaziergang trotz Attest

Man habe ihm dann mitgeteilt, dass gegen ihn Anzeige erstattet werde. „Zwei Wochen später flatterte eine Strafverfügung über 100,- Euro ins Haus“, erzählt Herr E. weiter, „Nichttragen der Maske wurde als Grund angeführt. Ich schrieb einen Einspruch. Daraufhin erhielt ich das Straferkenntnis, in dem plötzlich von Maske und Abstand die Rede war. Daraufhin schrieb ich eine Beschwerde. Denn ich hatte während des Spaziergangs, bis auf eine einzige Situation, immer den Abstand eingehalten. Wie schon erwähnt, habe ich meinem Bekannten die Trommel gehalten. Dieser Beschwerde legte ich auch eine Kopie meines Attests bei.“

Richterin macht aus öffentlicher Verhandlung eine nicht-öffentliche

Es seien dann gut 2 bis 3 Wochen vergangen. Plötzlich wurde Thomas E. eine Ladung für eine Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht Salzburg zugestellt. Die öffentliche mündliche Verhandlung war für den 30. April anberaumt. Zu diesem Termin sei Herr E. in Begleitung einiger Bekannter pünktlich erschienen. Dass es zu keiner Verhandlung kommen würde, ahnte er da noch nicht. „Da ich ja durch mein Attest aufgrund gesundheitlicher Probleme vom Tragen einer FFP2-Maske befreit bin, habe ich mir für die Verhandlung im Gericht ein Face-Shield aufgesetzt. Unterhalb trug ich sogar einen Schal, der meinen Mund und meine Nase bedeckte.“

Face-Shield und Schal reichen trotz gesundheitlicher Probleme nicht aus

Thomas E. schildert: „Kurz vor Verhandlungsbeginn fragte mich die Richterin, wo denn meine FFP2-Maske sei. Ich erklärte ihr, dass ich diese aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen kann und ich eine Befreiung habe.“, ist Thomas E. merklich entsetzt. „Die Richterin sagte, das sei ihr egal. Sie verhandle nur mit FFP2-Maske und außerdem lasse sie keine Teilnehmer zu. Ich erwiderte, dass es sich doch laut Ladung um eine öffentliche mündliche Verhandlung handle. Außerdem erklärte ich ihr abermals, dass ich keine FFP2-Maske tragen kann. Sichtlich ungehalten meinte die Richterin nochmals, dass sie die Verhandlung nur alleine und mit FFP2-Maske durchführe. So gäbe es eben keine Verhandlung.“

Wo bleiben die Parteienrechte?

Herr E. bekäme eine neuerliche Ladung mit einem Link für eine ZOOM-Verhandlung zugestellt, so verabschiedete sich die Richterin. Ob er die technischen Voraussetzungen für eine derartige Verhandlung besitze, sei ihr egal. „Ich bat die Richterin noch um eine Bestätigung dafür, dass ich zur Verhandlung erschienen bin und es ihre Entscheidung war, nicht zu verhandeln. Ich bekam aber lediglich eine Zeitbestätigung für sage und schreibe 6 Minuten!“, zeigt Thomas E. deutlich seine Verärgerung. „Abschließend meinte die Richterin noch zu mir, dass sie es sich eh gedacht hätte, dass ich ohne Maske zur Verhandlung käme. Ich frage mich ehrlich, wieso Face-Shield und Schal nicht ausreichen, um eine angesetzte Verhandlung durchzuführen. Was ist aus unserem Rechtsstaat geworden?“

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