Horst D. Deckert

Wurden die MRNA-Impfstoffe ohne behördliche Prüfung zugelassen?

Brandgefährlicher Schmu bei den Impfstoffzulassungen? (Symbolbild:Imago)

Eine auf Grundlage des australischen Freedom of Information Act gestellte Anfrage an die dortige Arzneimittelzulassungsbehörde Therapeutic Goods Administration (TGA) hat nun einen weiteren unglaublichen Skandal im Zusammenhang der „bedingten“ bzw. Notfall-Zulassung der mRNA-Impfstoffe Ende im Herbst 2020 zutage gefördert: In der Behörde, dem Pendant zur Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, gab es offenbar überhaupt keinerlei fachliche Expertise, um die auf der mRNA-Technik basierenden Covid-19-Impfstoffe überhaupt fachlich und wissenschaftlich überprüfen zu können! Dies kam ans Licht der Öffentlichkeit, als die dem australischen Gesundheitsministerium in Canberra unterstehende TGA – in einem Antwortschreiben auf den am 5. Februar eingereichten Antrag einer Anwaltskanzlei zur Herausgabe sämtlicher Dokumente zum Zulassungsprozess der Impfstoffe hin – nonchalant mitteilte, dass diese schlicht nicht existieren (!):

(Screenshot:TGA/Twitter)

Weiterhin wird in der Stellungnahme nahegelegt, das gänzliche Fehlen der Zulassungsprüfungsdokumente sei dem Umstand geschuldet, dass diese nicht etwa verloren gegangen seien, sondern nie existent waren, wie man bei einer „gründlichen und vollständigen Suche” herausgefunden habe. Diese freimütige Offenlegung wirft allerdings nun die überaus heikle Frage, auf welcher Grundlage denn dann in Australien eigentlich die Zulassung der mRNA-Vakzine erfolgt ist, und wie die verantwortliche Behörde ihrer gesetzlichen Pflicht zu deren Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfung nachkommen konnte? Die Antwort lässt schaudern – und zudem vermuten, dass Australien nicht der einzige westliche Staat war, wo auf politischen und impflobbyistischen Druck hin derartiger Schindluder mit der Impfzulassung getrieben wurde, die um jeden Preis und im Hauruck-Verfahren – Motto: Augen zu und durch – durchgedrückt werden sollte: Offenbar hat man sich nämlich ausschließlich auf externe Expertisen – insbesondere wohl solche der Impfstoffhersteller selbst – verlassen, und die Zulassung dann mehr oder weniger einfach durchgewunken.

Diese Annahme wird verstärkt durch den dreist-naiven Hinweis der TGA, die Pharmafirmen seien „ja ebenfalls verpflichtet”, entsprechende Daten zu erheben – und durch die Feststellung, dass man ja schließlich „keinerlei Hinweise” gefunden habe, die „eine Nichtzulassung der Impfstoffe begründet” hätten. Es ist das Prinzip „Rauchen ist ungefährlich, gezeichnet Dr. Marlboro.

Augen zu und durch

Auf diesem Niveau also erfolgte – jedenfalls in Australien – die „Zulassungsprüfung“ von Impfstoffen, deren Entwicklungsphase bis zur Marktreife hier von den ansonsten üblichen 8-10 Jahren auf wenige Monate gedrückt wurden, deren angebliche Unbedenklichkeit und Zweckmäßigkeit von Regierungen weltweit – auch und gerade in Deutschland – mit millionenschweren PR-Kampagnen propagiert werden und die demnächst sogar per gesetzlicher Impfpflicht jedermann als wiederkehrende Dauerbehandlung in den Körper gejagt werden sollen.

Ob es sich bei dem die Anfrage beantwortenden TGA-Sachbearbeiter um einen besonders auskunftsfreudigen oder einen besonders einfältigen und ehrlichen Mitarbeiter handelte, mag dahinstehen – jedenfalls bringt seine Antwort die australische Impfpolitik in arge Bedrängnis; und auch im Rest der Welt stellt sich nun die Frage, ob die vermeintlich „objektiv” und „unabhängig” erfolgten eingeschränkten Genehmigungen der Impfstoffe womöglich ebenfalls ohne belastbare Prüfdokumente und eigene Untersuchungen erfolgt sind.

 

 

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