Horst D. Deckert

Bundesamt für Verfassungsschutz – Relikt aus dem Besatzungsrecht?

Der in der Bundesrepublik Deutschland waltende Inlandsgeheimdienst gibt in seinem Handeln in letzter Zeit vermehrt Anlass zur Kritik, insbesondere deshalb, weil  dieses Handeln bei oberflächlicher Betrachtung den Verdacht nährt, es  ginge weniger um den Schutz der Verfassung, sondern vielmehr um den Schutz der Regierung. Wobei als „Regierung“ wiederum nicht die „Institution“ den Schutz des Verfassungsschutzes genießt, sondern die sie tragenden Parteien und deren Repräsentanten , auch wenn sie persönlich nicht der Regierung angehören.

Die Machtverhältnisse, die sich aus der Organisationsstruktur ablesen lassen, dass nämlich der Verfassungschutz Teil des Regierungsapparates und dem Ministerium des Inneren unterstellt ist, sind nicht geeignet, diesen Verdacht zu entkräften.

Bei der Gestaltung dieser Struktur, die am 7. November 1950 auf Initiative

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