Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Kategorie: Nachrichten

Kategorie: Nachrichten

Schlapphüte zum Schlapplachen: Die absurdesten Beispiele aus dem AfD-„Geheimgutachten“ des sogenannten Verfassungsschutzes

Schlapphüte zum Schlapplachen: Die absurdesten Beispiele aus dem AfD-„Geheimgutachten“ des sogenannten Verfassungsschutzes

Schlapphüte zum Schlapplachen: Die absurdesten Beispiele aus dem AfD-„Geheimgutachten“ des sogenannten Verfassungsschutzes

Die Bezeichnung „Schlapphüte“ für sogenannte Verfassungsschützer bekommt eine ganz neue Bedeutung – und zwar im Sinne von sich schlapplachen!

Was das Kölner Bundesamt auf 1.100 Seiten seines jetzt in Gänze bekannt gewordenen „Geheimgutachtens“aufbietet, um die AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ zu überführen, überschreitet die Grenzen selbst von Realsatire. Hier eine Textauswahl, falls Sie heute noch nicht gelacht haben:

1. Der „politische Swingerclub“

„Die Altparteien tragen die Verantwortung für die Zustände in Deutschland: Sie regieren wie ein politischer Swingerclub. Jeder mit jedem, alles und immer. Und das seit etwa 75 Jahren“, so wird AfD-Vize Stephan Brandner zitiert. Wer diese Äußerung für verfassungsfeindlich hält, der sollte den „Verfassungsschutz“ vielleicht mal beim nächsten politischen Aschermittwoch der Altparteien mitschreiben lassen!

2. „Gewaltexplosion durch Nordafrikaner? Da helfen Grenzkontrollen!“

Ein AfD-Tweet verknüpfte migrantische Gewalt mit offenen Grenzen. Für den Verfassungsschutz ist das offenbar ein Tabu. Dabei stellte Friedrich Merz (CDU) vor der Wahl noch genau denselben Zusammenhang her!  Nach dem Anschlag von Solingen schrieb er in einem Brandbrief u.a.: „Die Tat reiht sich ein in eine ganze Serie von Messerangriffen, denen in den letzten Monaten zahlreiche Menschen in Deutschland zum Opfer gefallen sind.“ KÖLN – abführen, diesen Dissidenten im Kanzleramt!

3. „Alice für Deutschland“ – ein AfD-Wahlslogan als Bedrohung

Im Bundestagswahlkampf ließ die AfD für ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel Sticker mit der Aufschrift „Alice für Deutschland“ drucken. Eine Anspielung auf „Alles für Deutschland“, jene angebliche NS-Parole, für die Björn Höcke verurteilt wurde, obwohl sie u.a.im Sport immer  wieder vorkommt und nur die Wenigsten um den Nazi-Zusammenhang wissen. Bei einer AfD-Veranstaltung in Hessen skandierte der Saal die abgewandelte Parole „Alice für Deutschland“. Laut Verfassungsschutz eine „bewusste Provokation“. Für uns ein klarer Beweis für die eskalierende Sammelwut einer entfesselten Bundesbehörde!

4. „Gemeinschaft von Politgangstern“

Die AfD nannte Vertreter anderer Parteien „Volksverräter“ oder eine „Gemeinschaft von Politgangstern“. Nun ja, nicht gerade fein – aber laut der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht wohl eindeutig von der Meinungsfreiheit gedeckt.

5. Die „Einheitspartei“ killt Sicherheit

Wer der „Einheitspartei“ – gemeint sind CDU, SPD, FDP, „Grüne“, Linke und BSW – seine Stimme gibt, der wähle „Mord, Totschlag und Vergewaltigung auf Deutschlands Straßen und Plätzen“, schrieb der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse. Auch bei diesem drastischen Werturteil dürfte es sich zweifelsfrei um typische und vollkommen legitime Wahlkampf-Polemik handeln. Laut den Kölner Schlapphüten, unter denen sich in erdrückend großer Anzahl studierte „Soziologen“ finden, die auf dem Arbeitsmarkt als schwer vermittelbar gelten würden, habe die AfD damit jenen Parteien die „Existenzberechtigung abgesprochen“.

Dies sind nur fünf Fundstellen aus dem „Geheimbericht“ – wie gesagt: zum Schlapplachen!

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„Geheim“-Gutachten des sog. Verfassungsschutzes offenbart: Kein Bürger ist mehr vor Denunziation sicher!

„Geheim“-Gutachten des sog. Verfassungsschutzes offenbart: Kein Bürger ist mehr vor Denunziation sicher!

„Geheim“-Gutachten des sog. Verfassungsschutzes offenbart: Kein Bürger ist mehr vor Denunziation sicher!

Das jetzt im Reihenabwurf an mehrere Medien gelangte vollständige neue „Geheim“-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutzes zur AfD gewährt nicht nur erneut einen schockierenden Einblick in die Stasi-artige Sammelwut dieser entfesselten Bundesbehörde mit Sitz in Köln. Es bestätigt auch, wovor vermeintliche Verschwörungstheoretiker immer gewarnt haben: Kein Mensch in Deutschland ist mehr vor staatlicher Denunziation und Verfolgung sicher, wenn er oder sie der Meinung ist, dass Volkszugehörigkeit mehr bedeutet als der Stempel im Pass!

Die mehr als 1.000 Seiten, auf denen die inzwischen wieder gestoppte Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistisch“ beruht, offenbaren in erschreckender Weise, welches Ausmaß die staatliche Willkür hierzulande angenommen hat. Im Kern geht es um den Begriff der Volkszugehörigkeit, anhand dessen Auslegung durch die AfD der sogenannte Verfassungsschutz seine Einstufung der Bundespartei als „gesichert rechtsextrem“ regelrecht herbeikonstruiert. Dies erkennbar in der politisch gewollten und gesteuerten Absicht, eine Partei zu diffamieren und de facto zu kriminalisieren, hinter der inzwischen zehn Millionen Wähler stehen. Eine Partei, die das abgewirtschaftete System fürchtet wie der Teufel das Weihwasser.

Von unseren ins Archiv entsandten Agenten

Das angeblich „geheime“ Verfassungsschutz-Gutachten blieb keine zwei Wochen geheim. Das mehr als 1.000 Seiten umfassende Machwerk liegt inzwischen mehreren Medien komplett vor (das Magazin CICERO berichtete zuerst).

Und siehe da: Das „Geheimgutachten“ entpuppt sich als eine reine Zitate-Sammlung aus öffentlich zugänglichen Quellen. Diese Textstellen sollen eine „gesichert rechtsextreme“ Ausrichtung auch der Bundes-AfD belegen. Bisher gilt diese Einstufung nur in wenigen Bundesländern (u.a. Sachsen, Thüringen).

Die Geheimhaltung begründete der dem Bundesinnenministerium unterstellte sogenannte Bundesverfassungsschutz mit angeblichen Datenschutzgründen. Nun, nachdem in den vergangenen Tagen bereits erste Seiten geleakt worden war, gelangte das vollständige Dokument an die Öffentlichkeit. Wobei sich nebenbei übrigens auch – formal betrachtet – der Straftatbestand des Geheimnisverrats ergibt – unabhängig von dem Stuss, den sich der „Verfassungsschutz“ zusammendichtet.

Bei der Lektüre des Machwerks fällt sofort ins Auge: Interne oder vertrauliche Quellen aus der AfD spielen bei diesem denunziatorischen Konstrukt keine Rolle. Das „Geheimgutachten“ besteht im Wesentlichen aus einer Sammlung von Aussagen, Social-Media-Postings oder Parteitagsbeschlüssen, die allesamt öffentlich zugänglich sind.

Im Klartext: Ganz offensichtlich hat der „Verfassungsschutz“ keine Quellen aus dem Inneren der Partei, mit denen er gerichtsfest den Vorwurf des Rechtsextremismus beweisen könnte!

„Tagesschau in einfacher Sprache“: Deutsch ist mehr als Opa und Oma

Im Kern stützt sich die Bewertung auf die olle Kamelle des bereits mehrfach von der Kölner Bundesbehörde durchgekauten  „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs“. Dieser habe sich „zur Gewissheit verdichtet, so dass eine entsprechend extremistische Prägung der Gesamtpartei festgestellt werden muss“, biegt sich der gesichert überflüssige Inlandsgeheimdienst seine „Wahrheit“ zurecht. Dabei orientieren sich die sogenannten Schlapphüte offensichtlich an Angela Merkels Volksbegriff von „allen die hier sind“. Zum Schlapplachen!

Die „Tagesschau in einfacher Sprache“ würde die absurde Rechtsauffassung des Inlandsgeheimdienstes zur Volkszugehörigkeit wohl so übersetzen: Man ist nicht deshalb deutsch, weil Opa und Oma schon deutsch waren. Deutsche sind nämlich jetzt alle Menschen mit deutschem Pass, auch wenn sie unser schönes Deutschland vielleicht sogar hassen und deshalb manchmal Menschen erstechen oder mit dem Auto in Volksfeste fahren.“

Dass „Volkszugehörigkeit“ im Grundgesetz ausdrücklich als solche benannt und privilegiert ist, unterschlägt der sogenannte Verfassungsschutz geflissentlich.

Verschwiegen wird auch, dass der Begriff der Volkszugehörigkeit klar in einem Bundesgesetz geregelt ist – und das seit fast 70 Jahren! So heißt es in Paragraf 6 des Bundesvertriebenengesetz (BVFG) u.a.:  „Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird (…)“.

AfD darf sich nicht zum „Deutschsein“ bekennen

Das scheint denn auch der entscheidende Punkt zu sein: Darf die AfD in ihren Aussagen und ihrer Programmatik „Deutsche“ qua Abstammung auch als solche bezeichnen oder muss sie sich zu einer Gleichheit „Aller, die halt hier sind“ bekennen, um nicht vom „Verfassungsschutz“ diffamiert bzw. sogar kriminalisiert zu werden als eine Partei, die „bestimmte Bevölkerungsgruppen“ angeblich von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen will.

Kein Bürger ist mehr sicher, vom System als „Rechtsextremer“ denunziert oder gar verfolgt zu werden, wenn er oder sie sagt, um es mit der „Tagesschau in einfacher Sprache“ zu übersetzen: „Deutschsein bedeutet für mich mehr als der Stempel im Pass!“

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Laut Lancet sind weit mehr Menschen in Gaza gestorben als gemeldet

The Lancet hat eine Forschungsarbeit über die wahrscheinlichen Opferzahlen des israelischen Vernichtungskrieges in Gaza veröffentlicht, über die der britische Economist berichtet hat. Ich übersetze zunächst den Artikel des Economist und füge dann noch einige kurze Anmerkungen hinzu, weil der Economist-Artikel etwas umständlich formuliert ist. Beginn der Übersetzung: Wie viele Menschen sind in Gaza gestorben? Neue […]
Mit dem Bekenntnis zur Klimaneutralität in 2045 durch die neue Bundesregierung wird der deutsche Weg ins Mittelalter nun im Grundgesetz verankert – eine erschreckende Wegbeschreibung bis 2045

Mit dem Bekenntnis zur Klimaneutralität in 2045 durch die neue Bundesregierung wird der deutsche Weg ins Mittelalter nun im Grundgesetz verankert – eine erschreckende Wegbeschreibung bis 2045

Dr.-Ing. Erhard Beppler

Fazit

Nach den Vorstellungen der neuen Regierung soll das „Pariser Abkommen“ befolgt werden, d. h. Klimaneutralität in 2045.

An den bisher gemachten Kostenabschätzungen im Billionenbereich für die Einstellung der Klimaneutralität wird sich wenig ändern können. Wohl aber werden die Strompreise für die Betriebe, etc. abgesenkt, d.h. die Kosten werden von den Stromkunden zu den Steuerzahlern verschoben, wo doch die Staatsquote schon bei 49,5% liegt.

Der Weg Deutschlands bis 2045 wird im Folgenden beschrieben.

Ausgehend von 2024 mit installierten 163 GW über die „alternativen Energien“ Wind und Sonne wurden im Mittel 24 GW Stromleistung erzeugt, 26 GW über die Energieträger Braunkohle, Steinkohle und Erdgas, in Summe also etwa 50 GW.

Um in 2024 50 GW nur über Wind und Sonne zu erzeugen, wäre die Installation von

163 X 50/24 = 340 GW erforderlich.

Da über die Stromerzeugung nur über Wind und Sonne die Stromerzeugung nicht zielgerecht an den Strombedarf angepasst werden kann, muss Wasserstoff erzeugt werden über H2-Elektrolyseure. Wasserstoff wird als Schlüssel für die Klimaneutralität in Europa gesehen.

Um 1 GW über Wind und Sonne zu erzeugen, müssen zunächst ½ GW für die Erzeugung von Wasserstoff aufgebracht werden mit einem Wirkungsgrad von 40% für die Herstellung (47 KWh/kg H2), Speicherung (5 KWh/kg H2) und Verstromung (35 KWh/kg H2) – in Summe 87KWh/kg H2.

Für die Erzeugung einer Stromleistung von 1 GW über Wind und Sonne einschließlich der Erzeugung von Wasserstoff müssen dann

1 GW = ½ GW + ½ GW/0,4 oder 1 GW = ½ GW + 1,25 GW = 1,75 GW (Gleichung 1)

aufgebracht werden.

Für die Erzeugung von 50 GW in 2024 oder in 2045 (bei gleichem Strombedarf) über Wind, Sonne und Wasserstoff wären dann 50 X 1,75 = 87,5 GW erforderlich , oder 37,5 GW nur für Wasserstoffdarstellung.

Für die Erzeugung von 87,5 GW sind dann einschließlich der Wasserstoffherstellung

163 X 87,5/24 (s.o.) = 594 GW (Gleichung 2)

zu installieren.

Von den 37,5 GW für die Herstellung, Speicherung und Verstromung des Wasserstoffes sind dann 47/87 X 100 = 54% (s.o.) nur für die H2-Darstellung erforderlich oder

37,5 GW X 24 h X 0,54 = 487 GWh/Tag . (Gleichung 3)

Daraus errechnet sich ein täglicher Wasserstoffverbrauch über

487 GWh/Tag und 47 KWh/kg H2 von 10 360 Tonnen H2/ Tag

nur für die Erzeugung von 50 GW.

Aber die Zielsetzung ist die Klimaneutralität der gesamten Energien in 2045, also die ausschließliche Stromerzeugung über Wind, Sonne und Wasserstoff.

In 2024 liegt der Primärenergieverbrauch über die Energieträger Braunkohle, Steinkohle, Mineralöl, Erdgas bei 255 GW, der im Folgenden im Sinne der Klimaneutralität auf 2045 übertragen wird.

Von den 255 GW müssen zunächst die bereits berücksichtigten 26 GW für die Stromerzeugung über Braunkohle, Steinkohle und Erdgas abgezogen werden.

Es gilt dann für die Stromerzeugung in 2045 nach Gleichung 1 für den Primärenergiebedarf:

GW = (255-24) GW X 1,75 = 404 GW, nur für die H2-Darstellung: 404 – (255-24)= 173 GW.

Gemäß Gleichung 2 errechnet sich dann für die Erzeugung von 404 GW für den Primärenergiebedarf eine Installation von

163 X 404/24 = 2743 GW.

Nach Gleichung 3 sind dann für die 173 GW nur für die Herstellung, Speicherung und Verstromung des Wasserstoffes

173 X 24 h X 0,54 = 2242 GWh/Tag erforderlich. Daraus errechnet sich ein täglicher H2-Verbrauch über 2242 GWh/Tag und 47 KWh/kg H2 von 47 700 Tonnen H2/Tag.

Das ergibt dann einen erforderlichen H2-Verbrauch einschließlich des Verbrauches für die Stromerzeugung in 2045 von 10 360 + 47 700 = 58 000 Tonnen, was einem Wasserbedarf von 464 000 Tonnen/Tag entspricht – wo auch immer diese Mengen aufgebracht werden können.

Bereits in 2024 zeigten sich im Winter durch den zunehmenden Zubau von Wind- und Solaranlagen vermehrt Dunkelflauten, d.h. die Stromleistungen über Wind und Sonne fielen ab auf etwa 10 GW über mehrere Tage bei sonstigen „alternativen Energien“ von etwa 7 GW bei einem Strombedarf zwischen 40 und 70 GW. Es fehlen dann zwischen 20 und 50 GW. Hilfe kommt zur Zeit von Nachbarländern mit Stromimporten bis über 15 GW.

Es ist müßig, bei einer erforderlichen Stromleistung in 2045 von 404 GW + 87,5 GW (Strom) über dieses Thema zu diskutieren.

Die Solarstromspitzen um die Mittagszeit lagen bereits in 2023 bei einer installierten Solarstromleistung von 70 GW bei 40 GW bei einer mittleren Stromnachfrage von etwa 50 GW – z.Z. liegen die installierten Solaranlagen bei 102 GW oder möglichen 40/70 X 102 = 58 GW in der Mittagszeit.

Auch hier erübrigt sich eine Diskussion für 2045 bei einer Stromleistung von 404 GW + 87,5 GW (Strom).

Erinnert sei an den kürzlichen Stromausfall in Spanien, wo bei einer Gesamtstromleistung von etwa 30 GW 19 GW nur über Solarstrom plötzlich ausfielen.

Dieser deutsche Weg ins Mittelalter soll nun vollzogen werden bei einem anthropogenen CO2-Eintrag in die Atmosphäre von etwa 4,7 ppm/a (0,000 47%), knapp 2% von Deutschland oder 0,09 ppm (0,000 009%) – nicht messbar.

Diesen einsamen Weg geht Deutschland wohl wissend, dass die großen Verursacher der anthropogenen CO2-Emissionen wie China, Russland, USA, etc. von den abstrusen Vorstellungen Deutschlands weit entfernt sind.

1.Einleitung

Die neue Bundesregierung bekennt sich zum „Pariser Abkommen“ sowie zu den europäischen und deutschen Klimazielen, d.h. Klimaneutralität in 2045.

Zudem werden eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, um die Strompreise abzusenken, insbesondere in der Industrie.

Die konventionelle Gasförderung in Deutschland soll vorangetrieben werden. Bis 2030 sollen Gaskraftwerke mit 20 GW Leistung entstehen, die als Rückgrat für den volatilen Solar- und Windstrom gelten.

Die CO2-Abscheidung, – Verbesserung oder – Nutzung soll für schwer vermeidbare Emissionen sowie Gaskraftwerke genutzt werden (CCS und CCU).

Der Wiederbetrieb von Kernkraftwerken ist nicht in Sicht.

Ein „Monitoring“ soll bis zur Sommerpause klären, wieviel Strom in Zukunft erforderlich ist und welchen Ausbau die „Erneuerbaren“ wie die Netze, und nicht zuletzt der Wasserstoffhochlauf erfahren soll.

Festgehalten wird am System der CO2-Bepreisung als zentraler Baustein. Man will den Emissionshandel europäisch und international vorantreiben, d.h. Benzin, Diesel. Heizöl, etc. werden schrittweise nicht unerheblich teurer.

Das Bekenntnis zum „Pariser Abkommen“ bedeutet, dass die Klimaneutralität bis 2045 oberstes Ziel mit all den damit verknüpften Problemen erhalten bleibt wie insbesondere die Zurverfügungstellung der erheblichen H2-Mengen sowie das Problem der sicheren Anpassung der Stromerzeugung an den Strombedarf.

Im Folgenden wird in einem ersten Schritt das Problem der Wasserstoffversorgung am Beispiel der z.Z. erforderlichen Stromleistung von 50 GW aufgezeigt mit dem Problem der Dunkelflauten wie der Solarstromspitzen in der Mittagszeit, um anschließend auf die Hoffnungslosigkeit der Einstellung der Klimaneutralität für den gesamten Primärenergiebedarf in 2045 einzugehen.

2. Eine technische Wegbeschreibung von der Erzeugung von CO2-freiem Strom zunächst nur für eine Stromleistung von 50 GW

Zunächst ein kurzer Rückblick auf den Ausbau der Stromerzeugung über die Wind- und Solaranlagen von 2010 bis 2024. (Bild 1) (1)

Mit dem Bekenntnis zur Klimaneutralität in 2045 durch die neue Bundesregierung wird der deutsche Weg ins Mittelalter nun im Grundgesetz verankert – eine erschreckende Wegbeschreibung bis 2045

Bild 1: Ausbau der Wind- und Solaranlagen

Die installierte Wind- und Solarleistung stieg von 41 GW in 2010 auf 163 GW in 2024 an, der erforderliche Strombedarf lag um 50 GW. Die Schwankungsbreite der Stromversorgung über Wind und Sonne wird in Bild 1 und Tafel 1 sichtbar (vgl. auch später). Die mittlere Stromerzeugung über Wind und Sonne liegt in 2024 bei etwa 24 GW. Etwa 26 GW werden über die Energieträger Braunkohle, Kohle und Erdgas beigesteuert.

Im Einzelnen schwanken die Leistungen der Wind- und Solaranlagen in 2024 wie folgt (Tafel 1): (2)

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Tafel 1

Um die Stromleistung nur über Wind und Sonne von 24 GW auf 50 GW anzuheben, müsste dann bei gleichem Verhältnis von Wind- zu Solarstrom 163 X 50/24 = 340 GW installiert werden.

Damit würde zwar in Summe eine für 50 GW angepasste Stromerzeugung dargestellt werden, aber diese Stromleistung würde zwischen null und etwa 340 GW schwanken können, d.h. eine zielgerechte Anpassung der Stromleistung an den geforderten Strombedarf wäre nicht möglich, wie am folgenden Beispiel erläutert wird. (Bild 2)

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Bild 2: Beispiel für die Schwankungsbreite der Windstromerzeugung

Um 40 GW gezielt über Wind (und Sonne) darzustellen, müssen für den über 40 GW anfallenden Strom von 20 GW H2-Elektrolyseure her, um mit den 20 GW Wasserstoff zu erzeugen, zu speichern und über die H2-Verstromung wieder in Strom zurückzuführen.

Das ist dann nicht umsonst zu haben. (Kapitel 2.3)

2.1 Das Problem der Dunkelflauten

Im Winter 2024/2025 hat die Entstehung von Dunkelflauten (niedrige Stromerzeugung über Wind- und Solaranlagen über längere Zeiten) vermehrt zugenommen.

Die Ausbildung von Dunkelflauten nimmt naturgemäß im Winter durch die zurückgehende Solarstromerzeugung zu, natürlich auch durch den zunehmenden Ausbau von Wind- und Solaranlagen.

Im Folgenden wird an einem Beispiel (25.02. – 02.03.2025) das Problem der Dunkelflauten aufgezeigt. (Bild 3) (3)

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Bild 3: Stromerzeugung der „alternativen Stromerzeuger“ und Strombedarf in Dunkelflauten

Im genannten Zeitraum werden zunächst nur die „alternativen Energien“ Laufwasser, Biomasse, Wind offshore, Wind onshore und Solarstrom dargestellt – ebenso der Strombedarf von etwa 50 GW, der jedoch tagsüber an 70 GW heranreicht, nachts bis 40 GW absinkt.

Die Stromerzeugung über Laufwasser und Biomasse schwanken um 7 GW, Wind onshore und offshore sowie Solarstrom um 10 GW – d.h. die Lücken bis zum Strombedarf nehmen Werte zwischen 20 und 50 GW an, die über Braunkohle, Kohle, Erdgas sowie Nettostromimporte bis 11 GW ausgeglichen werden müssen. (Bild 4) Die Stromimporte über Nachbarländer können zeitweise Werte über 15 GW annehmen.

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Bild 4: Ausgleich der diversen Stromlücken durch unterschiedliche Energieträger einschließlich Nettostromimporte (rot) in Dunkelflauten

Großkraftwerke haben Kapazitäten um 1 GW, Gaskraftwerke eher um 0,5 GW. Ohne die Hilfe der Nachbarländer wäre eine höhere Anzahl an Großkraftwerken erforderlich.

Zu den Stromlieferanten aus dem Ausland zählen Österreich, Belgien, Schweiz, Tschechoslowakei, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden.

Deutschland bewegt sich in einer Komfort-Zone, solange diese Länder Strom liefern können. Aber erster Unmut wird laut.

Natürlich steigen die Strompreise bei einer Stromverknappung gehörig an.

Nun gelten die o.g. Zahlen nur für eine Wind- und Solarleistung von 24 GW. (s.o.) Alleine eine Umstellung auf 50 GW würde die Stromlücke von 20- 50 GW mehr als verdoppeln – ganz zu schweigen von den in 2045 erforderlichen Stromleistungen über Wind, Sonne und H2 alleine für den gesamten Primärenergieverbrauch von 404 GW. (vgl. Kapitel 3)

Wenn die Bundesregierung bis 2030 eine Kapazität für Gaskraftwerke von 20 GW als Rückgrat für die volatilen Wind- und Solaranlagen plant, ist das nur ein Tropfen auf einen heißen Stein und entspricht nicht der Zielsetzung der Klimaneutralität in 2045.

2.2 Das Problem der Solarstromspitzen um die Mittagszeit

In einer früheren Arbeit (4) war bereits darauf hingewiesen worden, dass bei einer installierten Solarleistung von 70 GW in 2023 im Sommer um die Mittagszeit Solarstromspitzen von 40 GW entstehen bei stündlichen Zu- bzw. Abnahmen bis zu 8,5 GW/h. Ausgeglichen wurden diese schnellen Veränderungen über Braunkohle (3 GW), Kohle (2 GW), Erdgas (4,1 GW), Pumpspeicher (5 GW) und wieder insbesondere über Nettostromimporte (15,4 GW).

Inzwischen sind die installierten Solaranlagen auf 102 GW ausgebaut, davon 63 GW oder 475 000 Anlagen fernsteuerbar und 39 GW oder 4 388 000 Anlagen nicht fernsteuerbar. (5)

Wird in 2023 von einem Verhältnis von Höhe der Solarstromspitzen zu installierter Solarleistung von 40:70 ausgegangen, werden in diesem Sommer bereits Solarstromspitzen von 40/70 X 102 = 58 GW zu erwarten sein, wenn nicht gegengesteuert werden kann.

Entsprechend wird sich die stündliche Veränderung der Solarstromspitzen beim Auf- und Abbau von 8,5 GW/h in 2023 entsprechend erhöhen, was zu einer massiven Gefährdung der Stromversorgung führen wird.

Zudem wird die Stromversorgung vermehrt gefährdet, wenn zusätzlich zu den Solarspitzen sog. „Hellbrisen“ hinzukommen, plötzlicher zusätzlicher Windstrom.

Erinnert sei an den kürzlichen Stromausfall in Spanien, wo bei einer Gesamtstromleistung von etwa 30 GW 19,1 GW nur über Solarstrom plötzlich ausfielen.

Auch hier darf bereits auf die in 2045 zu erwartenden Stromleistungen von 404 GW nur für den gesamten Primärenergiebedarf hingewiesen werden, (vgl. Kapitel 3)

2.3 Der erforderliche Aufwand für die Herstellung, Speicherung und Verstromung von Wasserstoff nur für eine Stromleistung von 50 GW

Der energetische Aufwand für die Herstellung von Wasserstoff in Elektrolyseuren, die Speicherung sowie die Verstromung setzt sich im Wesentlichen wie folgt zusammen: (6)

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Der sich daraus ergebende Wirkungsgrad von 40% ist bewusst hoch angesetzt worden.

Es gilt dann für einen Leistungsbedarf von 50 GW einschließlich der Herstellung und Verarbeitung des Wasserstoffes:

a) Nach Bild 2 errechnet sich die Stromleistung unterhalb und oberhalb des Mittelwertes einschließlich des Energieaufwandes für die H2-Herstellung wie folgt:

GW = GW/2 + GW/2/0,4 = 50/2 + 50/2/0,4 = 25 + 25/2/0,4 = 87,5 GW oder allgemein

1 GW = ½ GW + ½ GW/0,4 oder 1 GW = ½ GW + 1,25 GW = 1,75 GW (Gleichung 1)

b) In 2024 wurden bei einer mittleren Stromleistung von 50 GW etwa 24 GW über Wind und Sonne beigestellt, wofür 163 GW über Wind- und Solaranlagen diese Leistung beisteuerten (Bild 1, Tafel 1), 26 GW über Braunkohle, Kohle, Erdgas.

Für die Erzeugung von 50 GW in 2024 oder 2045 über Wind, Sonne und Wasserstoff wären dann 50 X 1,75 = 87,5 GW erforderlich , oder 37,5 GW nur für Wasserstoffdarstellung.

Für die Erzeugung von 87,5 GW sind dann einschließlich der Wasserstoffherstellung

163 X 87,5/24 (s.o.) = 594 GW (Gleichung 2)

zu installieren.

Von den 37,5 GW für die Herstellung, Speicherung und Verstromung des Wasserstoffes sind dann 47/87 X 100 = 54% (s.o.) nur für die H2-Darstellung erforderlich oder

37,5 GW X 24 h X 0,54 = 487 GWh/Tag (Gleichung 3)

Daraus errechnet sich ein täglicher Wasserstoffverbrauch über

487 GWh/Tag und 47 KWh/kg H2 von 10 360 Tonnen H2/ Tag

nur für die Erzeugung von 50 GW.

Aber zur Einstellung der Klimaneutralität in 2045 gehört nicht nur die hier diskutierte Stromerzeugung.

3. Der Weg der kompletten Umstellung aller in Deutschland eingesetzten Energien wie Braunkohle, Kohle, Erdgas, Mineralöl auf Wind, Sonne und Wasserstoff

Die Zielsetzung Deutschlands ist die Klimaneutralität Deutschlands in 2045.

Der Primärenergieverbrauch in Deutschland lag 1990 bei 14 905 Petajoule oder 473 GW, in 2023 bei 10 735 Petajoule oder 338 GW. Nach ersten Schätzungen des bdew liegt der Primärenergieverbrauch in 2024 bei 10 487 Petajoule oder 330 GW.

Dabei lag der Anteil der „Erneuerbaren Energien“ in 1990 bei 1,3%, in 2023 bei 19,6%, in 2024 bei 20%. (bdew)

2023 2024 2045 (bei gleichbleibender

Erzeugung)

% GW % GW GW

Steinkohle 8,7 29,4 7,2 23,7 23,7

Braunkohle 8,3 28,1 7,6 25,1 25,1

Mineralöl 33,6 120,3 36,6 120,8 120,8

Erdgas 24,7 83,5 25,9 85,5 85,5

Kernenergie 0,7 2,4 – – –

„Erneu. Energien“ 19,6 66,2 20,0 66

Sonstige 2,3 7,8 2,7 8,9

Summe 338 330 255 Tafel 3

Der Zielsetzung der neuen Regierung folgend muss zur Einstellung der Klimaneutralität in 2045 auf die Energieträger Braunkohle, Steinkohle Erdgas, Mineralöl verzichtet werden zugunsten der ausschließlichen Stromerzeugung über Wind, Sonne und Wasserstoff – rechnerisch zunächst von 255 GW. (Tafel 3)

Dazu muss die für die Stromerzeugung aus Wind und Sonne bereits umgesetzten 24 GW abgezogen werden: 255 – 24 = 231 GW (vgl. Kapitel 2.3)

Es gilt dann der gleiche Rechengang wie bei der Umstellung der Stromerzeugung von 50 GW.

Gleichung 1 für die erforderliche Stromleistung:

GW = (255-24) GW X 1,75 = 404 GW, nur für die H2-Darstellung: 404 – (255-24)= 173 GW.

Gemäß Gleichung 2 errechnet sich dann für die Erzeugung von 404 GW eine Installation von

163 X 404/24 = 2743 GW.

Nach Gleichung 3 sind dann für die 173 GW nur für die Herstellung, Speicherung und Verstromung des Wasserstoffes

173 X 24 h X 0,54 = 2242 GWh/Tag erforderlich. Daraus errechnet sich ein täglicher H2-Verbrauch 2242 GWh/Tag und 47 KWh/kg H2 von 47 700 Tonnen H2/Tag.

Damit liegt der erforderliche H2-Verbrauch einschließlich des Verbrauches für die Stromerzeugung in 2045 bei 10 360 + 47 700 = 58 000 Tonnen, was einem Wasserbedarf von 464 000 Tonnen/Tag entspricht – wo auch immer diese Mengen aufgebracht werden sollen.

Bei diesen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass das Verhältnis von Stromerzeugung von Wind zu Sonne gleichbleibt.

Sicher wird die Stromerzeugung in 2045 höher liegen als in 2024 – aber das prüft die Bundesregierung in ihrem „Monitoring“.

Nach ersten Kostenbetrachtungen für den Einsatz von importiertem Wasserstoff mit dem Trägermedium Ammoniak liegt der Strompreis unter Berücksichtigung des Importes, der Aufspaltung in H2 (Cracken), die Kosten des Crackers sowie die Verluste bei der Stromerzeugung bei 49 ct/KWh, damit 5 mal höher als der heutige Börsenpreis von 9 ct/KWh. (Strompreis USA 3,5 ct/KWh). (11)

4. Schlussbetrachtung

Der mit der Einstellung der Klimaneutralität in 2045 verbundene erforderliche Zubau an Wind- und Solaranlagen einschließlich der für die Klimaneutralität unabdingbaren H2-Mengen muss nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund betrachtet werden, welchen Anteil eigentlich die Menschen weltweit sowie Deutschland für den Anstieg der CO2-Gehalte der Atmosphäre beitragen.

Nach der Aussage des IPCC wird der Anstieg der CO2-Gehalte der Atmosphäre ausschließlich durch den CO2-Ausstoß der Menschen bestimmt als Ursache für den Temperaturanstieg bis zum Verglühen der Erde.

Nach früheren Arbeiten steigt der CO2-Gehalt der Atmosphäre von 1870 (Ende der „Kleinen Eiszeit“ mit großen Hungersnöten) bis 2020 von 290 ppm auf 410 ppm an. (Bild 5) (9)

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Bild 5: CO2-Gehalt der Atmosphäre sowie ihr anthropogener Anteil

Dieser Anstieg wird durch den anthropogenen CO2-Eintrag in die Atmosphäre von nur 4,7 ppm/a (2020) verursacht, der Rest von rund 115 ppm durch andere Einflüsse (Temperaturanstieg Meere (10), Vulkane, etc.). Diese Aussagen beziehen sich auf Messungen und Stoffbilanzen, nicht auf Modellbetrachtungen. Bei diesem CO2-Anstieg ist zu bedenken, dass durch die gemessene Begrünung der Erde ein nicht unerheblicher Anteil des CO2-Gehaltes der Atmosphäre bereits abgebaut worden ist.

Der deutsche Anteil an den 4,7 ppm/a (0 000 47%) in 2020 liegt bei kleiner 2%, also 0,09 ppm/a (0,000 009%), nicht messbar.

Zudem hat eine Darstellung der weltweiten anthropogenen CO2-Emissionen aller Länder von 1960 bis 2023 gezeigt, dass dieser Ausstoß ab etwa 2011 eine deutliche Abflachung erfährt bis hin zu einem leichte Abfall. Aber die gemessenen CO2-Gehalte der Atmosphäre zeigen nicht die geringsten Veränderungen. (8)

Schließlich muss sich das IPCC auch die Frage gefallen lassen, wieso nach der letzten Eiszeit ohne menschlichen Einfluss derartige Temperaturanstiege zustande kamen wie in Bild 6 aufgezeigt.

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Bild 6: Warm- und Kaltphasen nach der letzten Eiszeit

Im Übrigen macht die Anwendung des CCS-Verfahrens zum Abbau der CO2-Gehalte der Atmosphäre keinen Sinn, da die CO2-Gehalte der Atmosphäre mit denen der Meere im Gleichgewicht stehen. (10)

Bei der geplanten Einstellung der Klimaneutralität in 2045 durch die Bundesregierung wird sich an den bisher gemachten Kostenabschätzungen für die Energiewende von bis zu 10 Billionen EURO wenig ändern. (7)

Vor diesem Hintergrund ist eine Rückbesinnung auf die Stromerzeugung über Braunkohle für 3-4 ct/KWh, etc. dringend geboten, das Gleiche gilt für die Kernenergie.

Nun sind wegen der hohen Energiepreise schon viele Industrien abgewandert und der Trend hält an.

Sollte Deutschland dem Weg der Einstellung der Klimaneutralität über Wasserstoff bis 2045 folgen – und das auch noch bei einem nicht messbarem Beitrag des deutschen CO2-Anteiles in der Atmosphäre – so wird die Abwanderung der Industrie aus Deutschland zu mittelalterlichen Verhältnissen führen. Die großen Verursacher der anthropogenen CO2-Emissionen wie China, Russland, USA, etc. sind von den abstrusen Vorstellungen der Deutschen weit entfernt.

Ungeachtet aller Fakten predigen die Ökoideologen und der Kommerz ihre Weltuntergangszenarien unverändert weiter – sie wissen um die Macht der Angst.

Quellen

1.Schuster, R.: Mitteilung vom 07.08.2024

2. Beppler, E.: „Eine Diskussion der zahlreichen Unzulänglichkeiten der Energiewende offenbart ein hoffnungsloses Debakel in Deutschland“; EIKE, 23.09.2024

3. www.Stromdaten.info

4. Beppler, E.: „Der vorgesehene Ausbau der alternativen Energien zur Absenkung der…“; EIKE, 21.10.2023

5. Schuster, R.: Mitteilung 01.03.2025

6. Beppler, E.: „Wieviel Wasserstoff erfordert die Klimaneutralität in 2045 auf dem Wege über 2030 und welche Energieverbräuche sind damit verknüpft“; EIKE, 30.06 2023

7. Prof. Andre Thess, Universität Stuttgart

8. Beppler, E.: „Die energiepolitische Geisterfahrt Deutschlands“; EIKE, 27.04.2024

9. Beppler, E.: „Quantifizierung der marginalen anthropogenen CO2-Gehalte der Atmosphäre – ein seit Jahrzehnten überfälliger Schritt“; EIKE, 16.12.2020

10. Beppler, E.: „Über allen Fakten zur Energiewende thronen Ideologie und der Kommerz, ungeachtet des beschleunigten Niederganges Deutschlands“; EIKE, 15.01 2025

11.Das Deindustrialisierungskonzept des Herrn Robert H., von F.Vahrenholt: EIKE,10.08.2024

 

 

Der Beitrag Mit dem Bekenntnis zur Klimaneutralität in 2045 durch die neue Bundesregierung wird der deutsche Weg ins Mittelalter nun im Grundgesetz verankert – eine erschreckende Wegbeschreibung bis 2045 erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

Nakba-Gedenken: „Verbrechen ohne Ende“

Nakba-Gedenken: „Verbrechen ohne Ende“

Nakba-Gedenken: „Verbrechen ohne Ende“

Der 15. Mai ist „Nakba“ („Katastrophe“) – Gedenktag, weltweit wird der Verbrechen der ethnischen Säuberung und des Massenmords, verübt von zionistischen Truppen am palästinensischen Volk in den Jahren 1947-1948, gedacht. Der UNO zufolge wurden damals über 500 palästinensische Dörfer zerstört, über 15.000 Palästinenserinnen und Palästinenser ermordet und über 750.000 gewaltsam vertrieben. Viele der Flüchtlinge von […]

Der Beitrag Nakba-Gedenken: „Verbrechen ohne Ende“ erschien zuerst unter tkp.at.

EZB arbeitet mit Big Tech zusammen, um einen umstrittenen digitalen Euro einzuführen

Die Europäische Zentralbank (EZB) – eine Institution der Europäischen Union (EU) – arbeitet derzeit an der Entwicklung des digitalen Euro, der eigenen digitalen Zentralbankwährung (CBDC) der EU.

Dabei kooperiert die EZB mit Akteuren, die kritische Beobachter in diesem Umfeld durchaus erwarten würden: multinationale Konzerne und milliardenschwere Unternehmen wie das in Irland ansässige Beratungsunternehmen Accenture sowie Infineon Technologies, Deutschlands größter Halbleiterhersteller. Hinzu kommen rund 70 weitere Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Fintech, Wirtschaft und Zahlungsdienste.

Diese Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen eines Projekts namens „Innovationsplattform“, das in dieser Woche vorgestellt wurde. Ziel ist es, zu prüfen, wie eine zentralisierte digitale Währung eingeführt werden könnte – im Wesentlichen eine hochgradig kontrollierbare Version des Fiatgeldes. Gleichzeitig birgt sie das Potenzial, die nächste Stufe in der Überwachung der Bürger zu ermöglichen.

Viele der aktuellen Initiativen aus der EU wirken heute weniger wie politische Beschlüsse, sondern eher wie PR-Produkte. Sie scheinen darauf ausgelegt, einen oberflächlichen Wohlfühleffekt zu erzeugen – entweder um inhaltliche Schwächen zu verschleiern oder um von fehlender Substanz abzulenken.

Die EZB stellt ihr CBDC-Projekt als eine Initiative dar, die von zwei Gruppen getragen wird: den „Pionieren“ und den „Visionären“. Die „Pioniere“ sind für die technische Infrastruktur und erste Tests verantwortlich, während die „Visionäre“ die Umsetzung und öffentliche Verbreitung der Lösungen übernehmen sollen.

Ein Beispiel für eine solche Anwendung: der Zugang zu digitalen Euro-Wallets über Postfilialen – ein Modell, das vor allem jenen zugutekommen soll, die kein traditionelles Bankkonto besitzen.

Doch der digitale Euro ist letztlich Teil eines größeren Ganzen: dem globalen Vormarsch der CBDCs, der eng mit dem schrittweisen „Krieg gegen das Bargeld“ verbunden ist. Letzteres wird zunehmend als Symbol für unerwünschte Anonymität und nicht genehmigte Privatsphäre dargestellt.

Dennoch bemühen sich Vertreter wie Piero Cipollone, Mitglied des EZB-Direktoriums, darum, den digitalen Euro als „potenziellen Katalysator für Finanzinnovationen“ zu positionieren – mit betont positiven, kaum anfechtbaren Argumenten.

Gleichzeitig jedoch zeigt sich an anderer Stelle eine klare politische Trennlinie: Während Brüssel das Projekt vorantreibt, stößt es in den USA auf deutlichen Widerstand. US-Finanzminister Scott Bessent äußerte erst diese Woche seine grundsätzliche Ablehnung gegenüber einem digitalen Dollar.

Vor einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses des Repräsentantenhauses sagte Bessent: „Wir glauben, dass digitale Vermögenswerte in den privaten Sektor gehören. Und meine persönliche Meinung ist, dass eine digitale Zentralbankwährung ein Zeichen von Schwäche und nicht von Stärke ist.“

Diese Haltung deckt sich mit der Position von Präsident Trump und den Republikanern, die Zentralbankwährungen als Instrumente betrachten, mit denen finanzielle Freiheit und nationale Souveränität ausgehöhlt werden.

Trump kündigt Mega-Deal mit dem saudischen Kronprinzen an – aber was bedeutet das für den normale Bürger?

Leo Hohmann

Während die Mainstream-Medien über Milliardeninvestitionen und angeblich geschaffene Arbeitsplätze jubeln, bleibt die eigentliche Frage unbeachtet: Was steckt wirklich hinter dem 600-Milliarden-Dollar-Deal zwischen den USA und Saudi-Arabien – und wie betrifft er den einfachen Bürger?

US-Präsident Donald Trump hat einem umfassenden Investitionsabkommen mit Saudi-Arabien zugestimmt. Es umfasst unter anderem:

  • 20 Milliarden Dollar saudische Investitionen in KI-Rechenzentren in den USA
  • Milliardenschwere Waffenlieferungen an Saudi-Arabien
  • Stärkung von Energie, Militär, Technologie und Zugriff auf globale Infrastruktur und kritische Rohstoffe

Das Weiße Haus erklärte:
„Präsident Trump hat erneut ein historisches Abkommen geschlossen, das Amerikas wirtschaftliche Dominanz und globalen Einfluss stärkt. Diese Investitionen werden Generationen überdauern.“

Nach dem Treffen mit Kronprinz Mohammed bin Salman (MBS) kündigte das Weiße Haus zusätzlich an, die Wirtschaftssanktionen gegen ein neu gegründetes sunnitisch-islamisches Kalifat in Syrien aufzuheben – ein vom Westen toleriertes Regime, das zuvor Tausende Christen und Alawiten massakriert hat. Auch das wurde vom Weißen Haus als „historisch“ gefeiert.

Das größte Waffenabkommen aller Zeiten

Beide Länder unterzeichneten ein Rüstungspaket im Wert von 142 Milliarden Dollar – für:

  • Modernisierung von Saudi-Arabiens Luftwaffe und Weltraumkapazitäten
  • Ausbau von Raketenabwehr, Grenzschutz, Marine und Kommunikationssystemen

Technokratische Achse zwischen Riad, Washington und dem Silicon Valley

Zu den Investoren gehören saudische Konzerne wie DataVolt (20 Mrd. USD in KI-Infrastruktur) und Shamekh IV Solutions, LLC (5,8 Mrd. USD u.a. in eine Infusionslösungsfabrik in Michigan). Gleichzeitig verpflichten sich US-Techgiganten wie Google, Oracle, Salesforce und Uber, weitere 80 Milliarden Dollar in „transformationale Spitzentechnologien“ zu investieren – in den USA und in Saudi-Arabien.

Wenn Tech-Eliten von „transformativ“ sprechen, meint das meist: mehr Kontrolle über unser Leben.

Trump stärkt hier die dunkelsten und repressivsten Kräfte der Welt, einschließlich Saudi-Arabien – einem Zentrum islamischen Terrors. Seine Außenpolitik folgt dem einfachen Muster:
Schiitisch = böse, sunnitisch = gut.

Die Welt zerfällt dabei in zwei Blöcke:
Russland, China, Nordkorea und die schiitische Welt vs. USA, NATO, Israel, Japan, Australien und die sunnitische Welt.
Am Ende steuert alles auf einen globalen Krieg zu. Indien scheint dabei zu lavieren, neigt aber zu Russland.

Ziel: Der digitale Sklavenstaat

Unabhängig vom geopolitischen Sieger bleibt das Endziel gleich:
KI, Roboter und „augmentierte Menschen“ sollen den Menschen ersetzen – in einer globalen Technokratie.
Für diese digitale Infrastruktur braucht man Programmierer – meist billige ausländische Arbeitskräfte mit H1B-Visa. Amerikanische Arbeiter hingegen werden zurückgelassen. Genau deshalb reden Tech-Figuren wie Elon Musk oder Sam Altman über ein bedingungsloses Grundeinkommen.

Was hat Trump dem saudischen Kronprinzen privat versprochen, um ihn zur KI-Kofinanzierung zu bewegen?
Eine Zwei-Staaten-Lösung in Israel?
Toleranz gegenüber islamischen Parallelgesellschaften in den USA?

Am Tag der Deal-Ankündigung stieg der Benzinpreis im Großraum Atlanta um 20 Cent pro Gallone. Zufall?

Während Trump in den ersten Monaten seiner neuen Amtszeit internationale Mega-Deals abschließt, bleibt die Umsetzung zentraler Wahlversprechen in den USA auf der Strecke:

  • Keine große Steuerreform
  • Keine Schließung von Bildungsministerium, Steuerbehörde oder ATF
  • Keine Entwaffnung des FBI, das sich längst zur nationalen Polizei mit SWAT-Befugnissen entwickelt hat – entgegen den Vorstellungen der Gründerväter

Die Behauptung, der Deal mit Saudi-Arabien werde „Tausende Arbeitsplätze schaffen“, ist fraglich. Top-Jobs gehen in der Regel an ausländische H1B-Arbeitskräfte – billiger, kontrollierbarer, austauschbar.

Trump und das Biest-System

Ob man ihn liebt oder hasst – Donald J. Trump treibt den digitalen Reset (das „Biest-System“) aktiver voran als jeder Präsident vor ihm.

Beispiele:

  • Start des „Projekt Stargate“ mit Oracle, OpenAI und japanischen Banken zur Errichtung von Datenerfassungszentren
  • Umsetzung des Real ID Acts
  • Ernennung eines „Krypto- und KI-Zars“ (David Sacks)
  • Mega-Deal mit Saudi-Arabien zur KI-Finanzierung mit muslimischem Geld

Die Frage ist nicht mehr, ob dieses System kommt, sondern wann es voll einsatzbereit ist.
Kommt es noch unter Trump – oder bereitet er lediglich die Infrastruktur für einen künftigen autoritären Weltführer?

Eins ist sicher: Es ist Zeit, sich der Realität zu stellen.
Wir können den Wandel nicht aufhalten – aber uns geistig, körperlich und spirituell darauf vorbereiten.

Trump spricht von einem „goldenen Zeitalter“ für Amerika.
Doch: Wessen goldenes Zeitalter wird es wirklich sein?
Trump hat Gutes getan, zweifellos. Aber nach all den Pressefotos, Statements und Deals bleibt die Frage:
Wessen Agenda treibt er wirklich voran?

O’Keefe Media Group veröffentlicht erstmals Filmmaterial aus dem Inneren von Epsteins privatem Inselanwesen (VIDEO)

O’Keefe Media Group veröffentlicht erstmals Filmmaterial aus dem Inneren von Epsteins privatem Inselanwesen (VIDEO)

Die O’Keefe Media Group hat am Dienstag bislang unveröffentlichtes Filmmaterial von Jeffrey Epsteins privatem Anwesen auf der Karibikinsel Little St. James veröffentlicht – dem Ort, an dem viele seiner mutmaßlichen Verbrechen begangen wurden.

Das Video zeigt unter anderem eine verstörende Szene: Ein Babybild in einem Waschbecken, daneben ein phallisches Spielzeug – aufgenommen in der Nähe von Epsteins Küchentisch. Diese beunruhigenden Aufnahmen geben einen Einblick in das düstere Umfeld auf der sogenannten „Pädo-Insel“.

Die O’Keefe Media Group hat erstmals nie zuvor gezeigtes Filmmaterial aus dem Inneren von Jeffrey Epsteins Privatinsel „Little St. James“ veröffentlicht – gelegen auf den US-Jungferninseln. Während bisher nur Drohnenaufnahmen oder heimlich aufgenommene Bilder von außen existierten, zeigt dieses Video erstmals die Innenräume der Gebäude. Das Material wurde etwa ein Jahr nach Epsteins Verhaftung aufgenommen. Zu sehen ist unter anderem die Küche der Hauptvilla, in der Epstein Gäste empfing und Veranstaltungen durchführte. Die Küche ist in sterilem Weiß gehalten, mit Edelstahlgeräten und nur wenigen Dekoelementen wie Korallenstücken. Besonders verstörend ist ein großes gerahmtes Foto über dem Küchentisch: Es zeigt ein nacktes Baby in einem Waschbecken, das ein phalisch geformtes Objekt in den Händen hält. O’Keefe fragt: Warum hing ein solches Bild an einem zentralen Ort, an dem gekocht, gegessen und Gäste empfangen wurden?

O’Keefe erklärt, dass sich seit diesen Berichten viele neue Hinweisgeber gemeldet hätten. Die Menschen hätten das Vertrauen in die US-Regierung und deren Strafverfolgung verloren, da niemand aus den mächtigen Institutionen zur Rechenschaft gezogen werde. Und doch, so O’Keefe, finde die Wahrheit immer einen Weg: „Courage begets courage“ – Mut bringt weiteren Mut hervor.

Abschließend kündigt er eine Serie von Video-Reportagen direkt aus Epsteins Gebäuden an und ruft Whistleblower dazu auf, sich bei seiner Redaktion zu melden – anonym über Signal.

Hinweis: Klicken Sie hier, um das neue O’Keefe-Video anzusehen – für den Fall, dass das Material auf YouTube gelöscht oder zensiert wird.

Bereits am vergangenen Mittwoch hatte die O’Keefe Media Group ein brisantes Undercover-Video veröffentlicht, in dem John Bryan – ein Berater der britischen Königsfamilie – über Prinz Andrews sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen und dessen Verbindungen zu Jeffrey Epstein spricht.

Im vergangenen Jahr veröffentlichte The Gateway Pundit außerdem Fotos von jungen Mädchen, die auf Epsteins Anwesen auf den US-Jungferninseln aufgenommen wurden – dem Ort, der mittlerweile weltweit als „Pädo-Insel“ bekannt ist.

O’Keefe Media Group veröffentlicht erstmals Filmmaterial aus dem Inneren von Epsteins privatem Inselanwesen (VIDEO)

Einige der Fotos von Epsteins Insel wurden im Jahr 2022 veröffentlicht. Einige der zuvor geschwärzten Fotos wurden nicht geschwärzt und im vergangenen Jahr veröffentlicht.

vom SDNY entsiegeltes und von The Gateway Pundit erhaltenes Foto

The Gateway Pundit hat auch Epstein-Dokumente erhalten, die Prinz Andrews enge Beziehungen zu dem verstorbenen Pädophilen enthüllen.

Klicken Sie hier um zu lesen, wie Epstein-Opfer beschreiben, wie Prinz Andrew sie sexuell missbraucht hat.

NEU: Schockierende Studie findet Spike-Protein in 92 % der COVID-Impfstoff-Geschädigten – bis zu 8 Monate nach der Injektion

Nicolas Hulscher, MPH

Wenn wir Amerika wieder gesund machen wollen, müssen wir die chronisch krank machenden COVID-Injektionen vom Markt nehmen.

Bei 92 % der symptomatischen Personen mit Post-Vakzin-Syndrom (PCVS) wurde bis zu 8 Monate nach der Impfung Spike-Protein in ihren Immunzellen nachgewiesen. Das wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der langfristigen Krankheitslast nach COVID-Impfungen auf.

Die Studie trägt den Titel:

„Nachweis von S1-Spike-Protein in CD16+ Monozyten bis zu 245 Tagen bei SARS-CoV-2-negativen Personen mit Post-COVID-19-Impfstoff-Syndrom (PCVS)“
Veröffentlicht in der Fachzeitschrift Human Vaccines & Immunotherapeutics

Abstract (Zusammenfassung der Studie)

Trotz weltweit über 13 Milliarden verabreichter SARS-CoV-2-Impfdosen treten bei vielen Geimpften anhaltende Symptome auf – bekannt als Post-COVID-19-Impfstoff-Syndrom (PCVS) –, die den Spätfolgen einer natürlichen Infektion (PASC bzw. Long COVID) ähneln. Symptome wie Herz-Kreislauf- und neurologische Beschwerden beginnen häufig kurz nach der Impfung und halten Monate oder Jahre an.

Frühere Studien zeigten bereits, dass die S1-Untereinheit des SARS-CoV-2-Spike-Proteins nach einer Infektion in CD16+-Monozyten persistieren kann. Die zugelassenen Impfstoffe (Pfizer, Moderna, Janssen, AstraZeneca) erzeugen ebenfalls synthetisches S1, um eine Immunantwort auszulösen – ein möglicher gemeinsamer Entzündungsmechanismus mit PASC.

Hypothese der Studie: Impfstoffbasiertes S1-Protein könnte – ähnlich wie bei Long COVID – dauerhaft in CD16+ Monozyten verbleiben und entzündliche Reaktionen verursachen.

Methode:
– 50 Betroffene mit PCVS-Symptomen (mehr als 30 Tage nach Impfung)
– 26 asymptomatische, ebenfalls geimpfte Kontrollpersonen
– Ausschluss früherer Infektion durch Krankengeschichte, Nukleokapsid-Antikörpertests und T-Zell-Analysen
– Nachweis von S1 mittels:

  1. maschinellem Lernverfahren (Zytokinprofil)
  2. Durchflusszytometrie (S1 in CD16+ Monozyten)
  3. LC-MS (Nachweis in verschiedenen Impfstofftypen)

Ergebnis: S1-Persistenz korrelierte mit Symptomdauer und Entzündung. Die Autoren fordern weitere Studien zur Bestätigung von Kausalität und Prävalenz.

Wichtigste Studienergebnisse:

Spike-Protein monatelang in Immunzellen nachgewiesen

Die S1-Komponente des Spike-Proteins, erzeugt durch COVID-19-Impfstoffe, wurde bis zu 245 Tage nach Injektion in CD16+ Monozyten gefunden – bei Personen ohne nachweisliche Infektion (kein positiver PCR-Test, keine Nukleokapsid-Antikörper, keine T-Zell-Reaktion). Diese Personen litten unter anhaltenden Symptomen, ähnlich Long COVID, hatten jedoch nur die Impfung erhalten – nicht das Virus.

92 % der Erkrankten hatten Spike-Protein in Immunzellen

In 92 % der symptomatischen Geimpften wurde Spike-Protein in nicht-klassischen Monozyten nachgewiesen – Zellen, die Gefäße überwachen und Entzündungen auslösen können.
67 % zeigten es auch in intermediären Monozyten.
Nur 1 von 10 asymptomatischen Geimpften hatte nachweisbares Spike-Protein – ein klarer Zusammenhang mit PCVS.

Immunprofil identisch mit Long COVID

Die Immunanalyse mittels maschinellen Lernens zeigte: Die Zytokinmuster bei Impfgeschädigten waren nahezu identisch mit jenen von Long-COVID-Patienten. Besonders auffällig waren:
IL-4, CCL3, CCL5 (RANTES), IL-8, VEGF und sCD40L – alle beteiligt an chronischer Entzündung, Immunzellrekrutierung und Gefäßschäden.

Bestimmte Marker korrelieren mit Symptomen

Höhere Spiegel bestimmter Entzündungsmarker standen in direktem Zusammenhang mit Symptomen wie:
– Hirnnebel
– Nervenschmerzen
– Schwindel
– Brustschmerzen
– POTS (orthostatische Tachykardie)
– Kurzatmigkeit

Dies deutet stark auf einen biologischen Auslöser der Erkrankung durch das in den Zellen verbliebene Spike-Protein hin.

Andere Studien bestätigen: Spike-Protein ist hochpathogen – ob durch Virus oder Impfung

Die Detektion des Spike-Proteins 245 Tage nach der Injektion ist beachtlich – aber nicht der längste bekannte Zeitraum.
Eine neue Yale-Studie meldet Spike-Nachweise noch 709 Tage nach mRNA-Impfung.

Die McCullough Foundation berichtet ebenfalls über Spike-Protein (ohne Nukleokapsid, d. h. rein impfstoffbedingt), das über 709 Tage nachweisbar war – der bislang längste dokumentierte Zeitraum. Ein entsprechendes Manuskript sei in Arbeit.

McCullough-Protokoll empfiehlt Spike-Entgiftung

Die Studienergebnisse unterstützen den Einsatz von Spike-Entgiftungsverfahren, etwa nach dem McCullough Protocol: Base Spike Detoxification, um chronische Impfschäden zu behandeln.

Schlussfolgerung:
Wenn wir die chronische Krankheitswelle – die bereits über 60 % der US-Amerikaner betrifft – wirklich aufhalten wollen, müssen Impfstoffe, die chronische Entzündungen verursachen, dringend vom Markt genommen werden.

Nicolas Hulscher, MPH
Epidemiologe und Verwaltungsleiter der McCullough Foundation
www.mcculloughfnd.org

Mutierter Reis und Bill Gates’ Laborratten: Große Experimente auf Indiens Feldern

Von Colin Todhunter

Ende 2024 löste Bill Gates in Indien Empörung aus, als er das Land in einem Podcast mit Reid Hoffman als „eine Art Labor, um Dinge auszuprobieren“ bezeichnete. Gates lobte die Stabilität Indiens und sprach von einem „Testgelände“ für globale Initiativen.

Diese Äußerung stieß auf breite Ablehnung. In den sozialen Medien brach ein Sturm der Entrüstung los. Viele Inder warfen Gates vor, ihr Land zu einem bloßen Experimentierfeld westlicher Interessen zu machen. Nutzer bezeichneten Inder als „Versuchskaninchen“ in Gates’ Labor und stellten die ethischen Grundlagen und Absichten solcher Experimente infrage.

Eine weit verbreitete Reaktion auf X fasste die Stimmung prägnant zusammen:

„Indien ist ein Labor, und wir Inder sind die Versuchskaninchen für Bill Gates. Diese Person hat alle unter Kontrolle – von der Regierung über die Oppositionsparteien bis hin zu den Medien. Sein Büro arbeitet hier ohne FCRA, und unser Bildungssystem hat ihn zum Helden gemacht! Ich weiß nicht, wann wir aufwachen werden!“

(FCRA = Foreign Contribution (Regulation) Act, regelt ausländische Spenden, um sicherzustellen, dass sie dem nationalen Interesse nicht schaden.)

Die Kontroverse lebte erneut auf, als am 5. Mai 2025 bekannt wurde, dass Indien als erstes Land zwei genmanipulierte Reissorten offiziell zugelassen hat: Kamala (DRR Dhan 100 Kamala) und Pusa DST Rice 1. Diese gelten nicht als gentechnisch veränderte (GV) Pflanzen im klassischen Sinne. Anders als bei konventionellen GVO, bei denen fremde DNA eingebaut wird, nutzen diese Sorten CRISPR-Cas-basierte SDN-1- und SDN-2-Technologien zur gezielten Veränderung bestehender Gene.

Diese Unterscheidung wird von der Agrar-Biotech-Industrie aktiv gefördert, um GV-Pflanzen regulatorisch von aufwendigen Sicherheitsprüfungen und mehrjährigen Feldversuchen zu befreien. Bereits 2022 nahm die indische Regierung solche Pflanzen aus dem Geltungsbereich der Bestimmungen über gefährliche Substanzen im Umweltschutzgesetz heraus.

Die Freistellung von GV-Pflanzen von Biosicherheitstests wirft ernsthafte Bedenken hinsichtlich möglicher Gesundheits- und Umweltrisiken auf. Auch wenn diese Technologie von der Industrie als „präzise“ angepriesen wird, ist das eher PR als Wissenschaft. Schon minimale Genveränderungen können schwerwiegende, unvorhersehbare Folgen haben. Der Harvard-Biotechnologe George Church bezeichnete CRISPR sogar als „stumpfe Axt“ und warnte vor potenziell gravierenden unbeabsichtigten Auswirkungen.

Kritiker fordern transparente, unabhängige Tests, bevor solche Pflanzen breit eingeführt werden. Die derzeitige regulatorische Ausnahmestellung in Indien wird als verfrüht und möglicherweise illegal kritisiert – insbesondere, da der Oberste Gerichtshof weiterhin die Gentechnik in der Landwirtschaft prüft. Aktivisten warnen davor, dass Biotech-Interessen erheblichen Druck auf Regulierungsbehörden ausüben, um Sicherheitsprotokolle zu umgehen und öffentliche sowie wissenschaftliche Kontrolle zu schwächen.

Obwohl diese Reissorten vom Indian Council for Agricultural Research (ICAR) entwickelt wurden, betonen zivilgesellschaftliche Gruppen – insbesondere die Coalition for a GM-Free India –, dass Gen-Editing-Technologien wie CRISPR/Cas9 firmeneigene, patentierte Verfahren sind. Dies wirft ernste Fragen zur Saatgutsouveränität und zu den Rechten der Landwirte auf. Die Patente könnten die Kontrolle großer Konzerne über die indische Landwirtschaft zementieren und das jahrhundertealte Recht der Bauern, Saatgut zu speichern und auszutauschen, untergraben.

Eigentums- und Patentrechte stehen im Zentrum der Debatte über genmanipulierten Reis in Indien. Die Diskussion geht weit über Fragen der Biosicherheit hinaus – es geht um die Autonomie der Bauern, die Kontrolle über die Lebensmittelsysteme und den zunehmenden Einfluss privater Patentinhaber gegenüber öffentlichen Institutionen.

Kritiker fordern Transparenz in Bezug auf geistiges Eigentum an den neuen Reissorten und stellen infrage, warum öffentliche Gelder des ICAR in Entwicklungen fließen, die primär Unternehmensinteressen dienen. Die mangelnde Offenlegung von Entwicklungsprozessen, Sicherheitsdaten und Eigentumsverhältnissen ist ein zentrales Problem.

Die Aktivistin Aruna Rodrigues, eine langjährige Gegnerin der Kommerzialisierung von GVO-Kulturen in Indien, warnt vor Wiederholungen früherer Fehler – etwa bei der katastrophalen Einführung von Bt-Baumwolle. Sie hat mehrfach Versäumnisse von Regulierungsbehörden offengelegt, darunter die unrechtmäßige Freigabe von herbizidtolerantem (HT) Basmati-Reis. Sie bezeichnete solche Maßnahmen als illegal und als Verstoß gegen die bestehenden GVO- und Umweltschutzgesetze (vgl. ihren Artikel Bayer liebt Basmati).

Rodrigues warnt zudem, das Vorgehen des ICAR gefährde Indiens florierenden Bio-Reis-Exportmarkt und ignoriere die Empfehlungen des vom Obersten Gerichtshof eingesetzten Technischen Expertenausschusses (TEC), der ein vollständiges Verbot von HT-Pflanzen aufgrund ihrer Umweltrisiken gefordert hatte.

Laut Rodrigues stecken die Behörden in massiven Interessenkonflikten: dieselben staatlichen Institutionen, die GV- und gene-editierte Pflanzen fördern, sind gleichzeitig für deren Regulierung zuständig – etwa das Ministerium für Wissenschaft und Technologie, das Landwirtschaftsministerium und das ICAR.

Sie sieht den gesamten regulatorischen Apparat als von Unternehmensinteressen vereinnahmt. Regierungsbehörden würden zunehmend als ausführende Organe der Biotech-Industrie fungieren.

Sowohl Rodrigues als auch die Coalition for a GM-Free India haben zahlreiche Interessenkonflikte und Regelverstöße aufgedeckt. Die TEC kritisierte bereits vor Jahren gravierende Mängel in der Bewertung biologischer Sicherheit und forderte eine Überarbeitung der Gesetzgebung – bislang ohne Konsequenzen.

Befürworter von gv-Reis wiederholen altbekannte Narrative: höhere Erträge, Hilfe gegen Hunger, Unterstützung für Bauern, Anpassung an den Klimawandel. Doch diese Versprechen sind irreführend. Sie dienen als Hebel, um das indische Ernährungssystem für Konzerninteressen zu öffnen. Die Probleme der indischen Bauern beruhen auf politischem Versagen – nicht auf mangelnder Produktivität. Agrarökologische, kleinbäuerliche Systeme bieten längst erprobte Lösungen für Klimaresistenz und stabile Erträge (vgl. Widerlegung der fehlerhaften Prämisse für die Einführung von GVO in Indien).

Die Versprechen von 25–30 % höheren Erträgen bei den neuen Sorten sind laut Bauernverbänden und zivilgesellschaftlichen Gruppen unbelegt. Es fehlen transparente, öffentlich zugängliche Felddaten. Indien produziert bereits mehr Reis, als es benötigt – ungeprüfte Ertragsversprechen rechtfertigen keine Einführung risikobehafteter gv-Sorten. Die Deregulierung von Gen-Editing ohne Biosicherheitsprüfung wird als unrechtmäßig und unwissenschaftlich bezeichnet – sie untergräbt die Glaubwürdigkeit solcher Versprechungen.

Indien kennt solche überzogenen Behauptungen bereits. Auch bei gv-Senf versprach man höhere Erträge – bis Aruna Rodrigues mit eidesstattlichen Erklärungen vor dem Obersten Gerichtshof nachwies, dass diese Behauptungen haltlos waren.

Die Kritiker werfen der Regierung vor, sich der GVO-Lobby zu unterwerfen und Genmanipulation als präzise und sicher zu verkaufen, obwohl die wissenschaftliche Literatur viele Risiken und Unsicherheiten dokumentiert (z. B. auf GMWatch.org). Indiens Zustimmung zu gv-Nutzpflanzen – unterstützt von Akteuren wie Bill Gates und kompromittierten Behörden – ist ein Beispiel für unternehmerische Vereinnahmung und regulatorische Aushöhlung.

Bill Gates, ein langjähriger Verfechter genetisch veränderter Pflanzen, traf sich im März 2025 mit Premierminister Modi – kurz vor der Ankündigung zu gv-Reis. Auch wenn das zeitliche Zusammentreffen zufällig sein mag, ist Gates’ Einfluss auf die Agrarbiotechnologie unbestritten. Indiens künftige Ernährungssicherheit und ökologische Gesundheit hängen davon ab, dass ungetestete Technologien abgewehrt und regulatorische Integrität wiederhergestellt wird – frei von unternehmerischem und pseudo-philanthropischem Einfluss.

Gates wird aufgrund seines Vermögens von Medien und Politikern oft wie ein König behandelt – doch seine Technokratie-Ideologie reduziert komplexe soziale, politische und wirtschaftliche Probleme auf scheinbar einfache technische Lösungen. Allzu oft wird dadurch bewusst ignoriert, dass echte Lösungen verdrängt und diskreditiert werden – zugunsten von Experimenten auf dem Rücken der Ärmsten, gefördert durch kooptierten Regierungen und beeinflusste Behörden.

Viele der hier behandelten Themen finden sich ausführlich in Colin Todhunters frei zugänglichem Online-Buch Power Play: The Future of Food. Gedruckte Ausgaben (Hindi & Englisch) werden derzeit von Bagha Books an zivilgesellschaftliche Gruppen, Bildungseinrichtungen und interessierte Leser in Indien verteilt.

Erzbischof Vigano: Der historische Kampf zwischen Gut und Böse tritt in seine Endphase ein

In einem Interview mit dem ehemaligen Trump-Berater Steve Bannon erklärte Erzbischof Carlo Maria Vigano, dass Papst Benedikt XVI. im Jahr 2013 zum Rücktritt gezwungen und durch Jorge Mario Bergoglio – also Papst Franziskus – ersetzt worden sei. Dieser stammt aus den Reihen des sogenannten Tiefen Staates und folge dessen Befehlen. Franziskus sei somit ein illegitimer Papst, so Vigano, der ihn als „Bauchrednerpuppe von Davos“ bezeichnete.

Die Wahl von Franziskus sei, laut Vigano, von amerikanischen Deep-State-Strukturen und der sogenannten St. Gallen-Mafia manipuliert worden – einem geheimen Netzwerk aus Bischöfen und Kardinälen.

Vigano spricht von einem „Putsch der pädophilen Elite“, in den Persönlichkeiten wie Barack Obama, Hillary Clinton, John Podesta und Mitglieder der Biden-Familie verwickelt seien. Er forderte die neue US-Regierung auf, diese Vorgänge zu untersuchen und aufzuklären, in welchem Ausmaß frühere Regierungen beteiligt waren.

Ein orchestrierter Angriff auf die christliche Ordnung

Dieser Putsch, so Vigano, sei Teil eines größeren, global koordinierten Umsturzes, der von der Woke-Linken und dem Weltwirtschaftsforum betrieben werde. Ziel sei es, jeglichen Widerstand gegen die Errichtung einer Neuen Weltordnung zu brechen. „Diese Verbrecher stehen im Dienst des Antichristen. Es geht um nichts Geringeres als das Reich des Antichristen“, sagte er.

Der Erzbischof betonte, dass derzeit ein historischer, spiritueller Kampf zwischen Gut und Böse stattfinde – zwischen Gott und Satan. Und dieser gehe nun in seine entscheidende Phase über. Die Feinde Christi, so Vigano, hätten sich in der Freimaurerei organisiert, die er als antichristlich und satanisch bezeichnete. Das erklärte Ziel: die vollständige Auslöschung der christlichen Gesellschaft, Kultur und Zivilisation.

Der Teufel, so Vigano weiter, sei durch das Kreuzesopfer Christi auf Golgatha besiegt worden – doch nun nehme er Rache, indem er versuche, so viele Seelen wie möglich mit sich in den Abgrund zu reißen.

Die moralische Zersetzung als strategisches Ziel

Um dieses Ziel zu erreichen, sei Satan auf mehreren gesellschaftlichen Ebenen aktiv: in Familie und Bildung, in Kultur und Unterhaltung, in Wissenschaft und Finanzwelt. Seine Absicht sei es, die Menschheit moralisch so weit zu korrumpieren, dass das Gute kaum noch erkennbar oder lebbar sei.

„Unsere Führer haben uns verraten“, sagte Vigano. „Wir werden ersetzt – durch eine Elite aus UNO und EU, durch eine forcierte Islamisierung. Wer sich gegen das kriminelle Verhalten der neuen Barbaren ausspricht, landet im Gefängnis.“

Doch das sei nicht das Ende der Geschichte. Vigano warnte: Muslime, die mit dem Ziel nach Europa kämen, die Scharia einzuführen, übersähen einen dritten Akteur – eine übergeordnete Macht, die bewusst ethnisch-religiöse Spannungen zwischen Christen und Muslimen schüre. Ziel sei es, bürgerkriegsähnliche Zustände in westlichen Ländern herbeizuführen, um damit weitere Einschränkungen von Freiheit und Grundrechten zu rechtfertigen.