Kategorie: Nachrichten
Faszinierende Einblicke in die Kla.TV-Mitarbeit – einmalige Mitwirker-Angebote (mit Lois Sasek)
Voltaire, internationale Nachrichten #134
Ex-„Bild“-Chef rechnet mit Merz, Söder & Co. ab: Was seid Ihr doch für entsetzliche Dummschwätzer und Heuchler!

Deutschland hat sich längst daran gewöhnt, dass Politiker vor der Wahl anders sprechen als nach der Wahl. Es ist auch nicht wirklich neu, dass Menschenleben nach der Wahl offenbar weniger wert und weniger wichtig sind als vor der Wahl. Oder haben Sie in den vergangenen Tagen etwas von Friedrich Merz (CDU) zum Messer-Terror von Bielefeld gehört, dem ersten islamistischen Anschlag seiner Amtszeit?, fragt Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt in seinem neuen Video und rechnet brutalst möglich mit den Dummschwätzern und Heuchlern von CDU und CSU ab. „Bestürzt“ äußerte sich der Kanzler dagegen über den Messerangriff einer psychisch kranken Frau (Deutsche) im Hamburger Hauptbahnhof.
Haben wir alle – Stichwort Messerei an einer Berliner Grundschule – womöglich auch von Markus Söder (CSU) etwas überhört zu einem Thema, das ganz Deutschland schockiert hat?
Der Terroranschlag von Bielefeld und das Niederstechen eines Mitschülers durch einen 13 Jahre alten Jungen arabischer Herkunft im multikulti-bunten Berlin markieren einen neuen Tiefpunkt einer lebensgefährlich gescheiterten Migrationspolitik, die unter Friedrich Merz – jetzt da er Bundeskanzler ist – offenbar fortgesetzt wird.
Was haben uns Merz, Söder & Co. vor der Wahl nichts alles versprochen: dauerhafte Grenzschließung, ausnahmslose Zurückweisungen, illegale Migration runter auf null!
Die zynische Devise scheint zu lauten: Man bekämpft den illegal eingewanderten islamistischen Terrorismus, indem man ihn durch Verschweigen „verschwinden“ lässt. Und die Öffentlich-Rechtlichen machen willfährig mit – ja, lügen sogar!
Derweil reist der Wahlbetrüger Merz durch die Weltgeschichte, zeigt sich „besorgt“ über die Lage in Gaza und beklagt, dass US-Präsident Donald Trump und Kremlchef Wladimir Putin auf der Suche nach einem Ukraine-Frieden eigene Wege gehen. „Besorgt“ über die Lage in Deutschland zeigte sich Merz nur insoweit, als er meinte, beklagen zu müssen, dass die Deutschen zu wenig arbeiten würden.
Haben Sie vernommen, dass Merz, Söder, Dobrindt, Spahn und Klöckner die eskalierende Messergewalt an Schulen beklagt hätten? Nix, nüschte – Fehlanzeige auf ganzer Altparteien-Linie!
In diesem grandiosen Video entlarvt Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt die Verlogenheit der deutschen Politik und widerlegt zugleich glaubhaft den oft geäußerten Verdacht, er sei ein heimlicher Merz-Fan.
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Großbritannien steht vor Proteststurm: “Enough is Enough – Genug ist genug”
Heute wollen unzählige Briten gegen die katastrophale Politik der in der Bevölkerung höchst unbeliebten sozialistischen Regierung und gegen die allgemeinen Missstände im Land demonstrieren. Wie groß wird der Proteststurm der Unzufriedenen? Kann die Bewegung rund um Richard Donaldson die Massen auf die Straßen bringen?
Großbritannien steht am heutigen 24. Mai 2025 vor einem beispiellosen Aufstand. Der sogenannte „Great British National Strike“ soll in 80 Städten des Landes die Straßen füllen – ein Aufschrei der Bürger gegen die Politik der Labour-Regierung unter Keir Starmer. Angetrieben von wachsender Wut über Themen wie unkontrollierte Einwanderung, die ruinöse Netto-Null-Agenda und eine Justiz, die für viele nach Willkür riecht, könnte dieser Protest die Fundamente der britischen Politik erschüttern. Doch ist dies wirklich der Beginn eines Volksaufstandes, oder bloß ein Aufbäumen gegen eine Regierung, die ihre Bürger längst entfremdet hat?
Die Wurzeln des Zorns
Die Bewegung, angeführt von Richard Donaldson, einem ehemaligen Soldaten, hat in den sozialen Medien immer mehr Anhänger gefunden. Auf Plattformen wie Facebook und X, wo die Organisatoren Zehntausende mobilisieren, kocht die Empörung über eine Regierung hoch, die scheinbar nur noch für globalistische Eliten spricht. Die Forderungen sind klar: Neuwahlen, ein Ende der katastrophalen Netto-Null-Politik, die die Lebenshaltungskosten in die Höhe treibt, und eine harte Linie gegen illegale Einwanderung. In Städten wie Hereford, Brighton und Doncaster sollen um 12 Uhr mittags die Bürger auf die Straße gehen – ein Signal, dass die Geduld der Briten erschöpft ist.
Die Leute hinter dem Streikaufruf erwarten mindestens eine halbe Million Demonstranten, die sich auf das ganze Land verteilen sollen. Wie viele Menschen tatsächlich auf die Straße gehen werden weiß man nicht, da es – wie z.B. bei Protesten von Gewerkschaften – an einer ausreichend großen organisatorischen Basis fehlt. Am Ende könnten es nur ein paar zehntausend oder auch über eine Million sein, die ein Zeichen gegen die linksgrün-globalistische Politik setzen wollen.
Ein Land am Limit
Die Wurzeln dieses Protests reichen tief in eine Gesellschaft, die sich von ihrer Regierung verraten fühlt. Die sozialistische Regierung hat mit ihrer Fixierung auf Netto-Null-Ziele und internationale “Verpflichtungen” – etwa im Ukraine-Konflikt – den Eindruck erweckt, die Interessen der eigenen Bürger zu opfern. Viele Briten sehen in der unkontrollierten Einwanderung und einer Justiz, die augenscheinlich bestimmte Gruppen schützt, den Beweis für eine politische Klasse, die sich von der Realität des Volkes abgewandt hat. Diese Themen, gepaart mit wirtschaftlicher Unsicherheit, haben einen Nährboden für den Volkszorn geschaffen.
Die Proteste könnten ein Wendepunkt sein, doch ihre Vielfalt an Themen – von „Grooming-Banden“ bis hin zur Klimapolitik – könnte die Bewegung auch zerreißen. Andererseits treffen sich doch auch viele Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich der Richtung, die das Vereinigte Königreich mittlerweile eingeschlagen hat. Die Regierung Starmer steht vor einer Zerreißprobe: Ignoriert sie die Proteste, riskiert sie eine Eskalation; reagiert sie falsch, könnte sie die Spaltung des Landes vertiefen. Die Bürger fordern Antworten, doch die politische Elite scheint taub für ihre Rufe.
Für Großbritannien ist der heutige Tag mehr als ein Protesttag – es ist ein Spiegel, der die tiefe Kluft zwischen Volk und Regierung offenlegt. Sollten die Straßen tatsächlich von Hunderttausenden geflutet werden, wird Keir Starmer gezwungen sein, seine Politik zu überdenken – oder sich auf noch größeren Widerstand einzustellen. „Enough is Enough“ ist mehr als ein Slogan – es ist ein Ruf nach Veränderung, dessen Echo die Zukunft des Landes prägen wird.
Hamburg Hbf: Nach Messerangriff einer psychisch kranken Deutschen vier Opfer in Lebensgefahr

Die mutmaßliche Messerstecherin vom Hamburger Hauptbahnhof, eine laut „Bild“ psychisch kranke Deutsche im Alter von 39 Jahren, soll heute (24. Mai) dem Haftrichter vorgeführt werden. Ärzte ringen weiter um das Leben von vier Opfern.
Nach Angaben der Polizei wurden bei der Attacke am Freitagabend auf Gleis 13/14 insgesamt 18 Menschen verletzt. Die historische Bahnhofshalle glich einem Lazarett. Die 39-jährige Verdächtige soll mehrere Aufenthalte in der Psychiatrie hinter sich haben und polizeibekannt sein. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen.
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EU verhängt Sanktionen gegen zwei deutsche Journalisten
Von wegen Trumps Verschwörungstheorie! – RASSISMUS & MORDE gegen WEISSE in Südafrika! (VIDEOS)
Provoziert die EU in der Ostsee den Krieg gegen Russland?
Trumps „Hinterhalt“ gegen Südafrikas Präsident Ramaphosa

Völkermord an Weißen in Südafrika? Hat Präsident Trump endlich sein Herz für Menschenrechte entdeckt? Was hinter dem Vorfall im Oval Office steckt, mit dem Trump und Musk den südafrikanischen Präsidenten konfrontierten, wollen wir genauer anschauen. Die US- Qualitäts-Medien schienen sich einig zu sein, und schrieben fast wortgleich darüber, dass der US-Präsident Donald Trump den Besucher […]
Der Beitrag Trumps „Hinterhalt“ gegen Südafrikas Präsident Ramaphosa erschien zuerst unter tkp.at.
Was für eine verrückte Woche…
Skandalurteil aufgehoben: Angebliche Weitergabe des Corona-Virus keine Tötung
Eine 54-jährige Kärntnerin wurde beschuldigt, 2021 ihren schwer vorerkrankten Nachbarn mit Covid-19 angesteckt zu haben, woran er angeblich starb. Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte sie 2024 wegen grob fahrlässiger Tötung, doch das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil am 20. Mai auf, da die Ansteckung nicht eindeutig nachweisbar war. Systemmedien demaskierten ihr wissenschaftliches Desinteresse. Statt den Sachverhalt und die technische Machbarkeit zu recherchieren, verwechselten sie sogar DNA und RNA.
Im Dezember 2021 soll eine 54-jährige Frau aus St. Veit an der Glan ihren 79-jährigen Nachbarn mit Covid-19 infiziert haben, der im Januar 2022 an einer Lungenentzündung starb. Die Anklage stützte sich auf zwei Begegnungen ohne FFP2-Maske: Bei der ersten wusste die Frau nichts von ihrer Infektion, bei der zweiten lag ein Absonderungsbescheid vor. Der Nachbar litt an fortgeschrittenem Lungenkrebs, einer schweren Vorerkrankung, die sein Immunsystem stark schwächte und das Risiko für einen tödlichen Verlauf einer respiratorischen Vireninfektion erhöhte. Diese Vorerkrankung war zentral für die Argumentation vor Gericht, da sie die Anfälligkeit des Opfers für schwere Komplikationen erklärte.
Im September 2024 verurteilte das Landesgericht Klagenfurt die Frau wegen grob fahrlässiger Tötung zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro). Ein virologisches Gutachten, das eine „nahezu 100-prozentige Übereinstimmung der Virus-DNA“ aus PCR-Proben feststellte, war entscheidend. Der Gutachter betonte, dass eine solche Übereinstimmung selten sei, da Coronaviren schnell mutieren.
Kann man eine Virusübertragung mit 100%iger Sicherheit nachweisen?
Die Behauptung, eine Virusübertragung von einer Person auf eine andere mit absoluter Sicherheit nachzuweisen, ist wissenschaftlich problematisch. SARS-CoV-2, ein RNA-Virus, mutiert mit einer Rate von etwa 1–2 Mutationen pro Monat, was die Zuordnung von Ansteckungsketten erschwert. Genomische Sequenzierung, wie sie vielleicht im Gutachten verwendet wurde (hier müssen wir raten), kann Ähnlichkeiten zwischen Virusproben zeigen, aber keine absolute Gewissheit bieten, da ähnliche Virusstämme in einer Region zirkulieren können.
Laut einer Studie in Nature („Genomic surveillance reveals multiple introductions of SARS-CoV-2 into Europe“) liefern phylogenetische Analysen Hinweise, können aber andere Infektionsquellen wie Oberflächen oder Drittpersonen nicht ausschließen. Die Aussage des Gutachtens, dass die Ansteckung „annähernd 100 Prozent“ durch die Angeklagte erfolgte, ist daher wissenschaftlich unseriös und nicht durch die verfügbaren Berichte belegt.
Schlampige Berichterstattung der Systemmedien
Die Berichterstattung in etablierten Medien wie Nachrichten.at, ORF Kärnten und Kleine Zeitung war tendenziös sowie von wissenschaftlicher Ungenauigkeit geprägt. Die Texte waren dazu geeignet, eine Vorverurteilung in der öffentlichen Meinung zu erzeugen. Alle Quellen verwendeten fälschlicherweise den Begriff „Virus-DNA“ statt „Virus-RNA“, was einen fundamentalen Fehler darstellt, da SARS-CoV-2 ein RNA-Virus ist.
Zudem wurde die Methodik des Gutachtens nicht hinterfragt, obwohl ein standardmäßiger PCR-Test keine Virusstämme vergleichen kann. Die Medien übernahmen die Behauptung einer „nahezu 100-prozentigen Übereinstimmung“ unreflektiert, ohne die wissenschaftlichen Grenzen zu beleuchten. Ein Bericht von 5 Minuten erwähnte, dass eine erneute Analyse der Proben nicht möglich war, da das Material am AKH Wien verbraucht wurde, doch auch hier fehlten Details zur Methode. Diese Oberflächlichkeit zeigt, dass die sogenannten Systemmedien ihrer Verantwortung nicht nachkamen, die Öffentlichkeit korrekt zu informieren.
Aufhebung des Urteils und verbleibender Schuldspruch
Am 20. Mai 2025 hob das Oberlandesgericht Graz den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung auf. Das Gericht stellte fest, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar war, dass die Ansteckung bei der zweiten Begegnung – als die Angeklagte von ihrer Infektion wusste – erfolgte. Die Möglichkeit, dass die Infektion bereits bei der ersten Begegnung stattfand, konnte nicht ausgeschlossen werden.
Ein bereits rechtskräftiger Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten blieb bestehen. Dafür erhielt die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten, nachgesehen auf drei Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Klagenfurter Fall offenbart einmal mehr die Schwächen sowohl der juristischen als auch der medialen Auseinandersetzung mit der Pandemie. Während die Gerichte die Komplexität der Beweislage anerkannten, versagten die Mainstream-Medien, indem sie ungenaue und sensationsheischende Berichte verbreiteten. Die Aufhebung des Urteils stellt einen kleinen Teil des Vertrauens in den Rechtsstaat wieder her. Gleichzeitig wurde bewiesen, dass man weder auf Inhalte noch “Recherchen” der Altmedien vertrauen kann. Vielmehr handelt es sich um Propagandaberichte im Dienst von Pharmaindustrie und Regierung. Die Vorverurteilung und Schuldzuweisung durch diese Medien hätte vor Gericht auch übel ins Auge gehen können, wenn es sich davon hätte beeinflussen lassen.
Trinkwassermangel wegen Klima. Stimmt das?

Von Uta Böttcher.
Die Angst vor Wasserknappheit ist nicht unbegründet – allerdings nicht wegen des Klimawandels, sondern wegen maroder Wasserleitungen. 800 Milliarden Euro würde die Sanierung kosten.
Ist „Sondervermögen“ nicht ein wunderschöner Name für die Neuverschuldung des Staates? Fast so schön wie der Name „Elster“ für die Online-Plattform des Finanzamtes! Am 21. März 2025 wurden 500 Milliarden Euro Staatsverschuldung beschlossen, für die Finanzierung zusätzlicher Maßnahmen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Durch die Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz könnte dies bis zum Jahr 2036 eine Neuverschuldung von rund einer Billion Euro bedeuten, wenn alle nun ermöglichten Verschuldungsspielräume ausgenutzt werden (siehe auch hier).
Eine große Summe. Doch 800 Milliarden Euro Sanierungsbedarf hat allein unsere Wasserinfrastruktur, wie ein brandneues Gutachten zeigt. Das ganze schöne Sondervermögen müsste also direkt in die Sicherung unserer Trinkwasserversorgung fließen. Die Angst davor, dass bald kein Tropfen mehr aus dem heimischen Wasserhahn kommt, ist nicht unbegründet – allerdings nicht wegen des menschengemachten Klimawandels, sondern wegen maroder Wasserleitungen.
Das Gutachten, vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Auftrag gegeben, ergab, dass bis zum Jahr 2045 etwa 800 Milliarden Euro in die Infrastruktur der Wasserversorgung gesteckt werden müssen. Dies ging aus einer Befragung von Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Januar 2025 hervor.
In den vergangenen 22 Jahren flossen jährlich rund 10 Milliarden Euro in Erhalt und Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen. Doch bald überschreitet ein großer Teil der vorhandenen Infrastruktur seine Lebensdauer – beim Trinkwasserversorgungsnetz sind das 60 Jahre – so dass in den kommenden Jahren deutlich höhere Investitionen notwendig sein werden.
In den nächsten 20 Jahren müssen Bestandsanlagen erneuert, Kapazitäten erweitert und vorhandene Anlagen modernisiert werden. Dafür sind zwischen 2025 und 2034 rund 45 Milliarden Euro und zwischen 2035 und 2044 rund 34 Milliarden Euro jährlich an Investitionen notwendig, also 40 Milliarden Euro pro Jahr anstatt wie bisher 10 Milliarden. Insgesamt ergeben sich rund 800 Milliarden Euro: Bei 800.000.000.000 Euro Finanzbedarf und gut 80.000.000 Einwohnern entfallen in den nächsten 20 Jahren also etwa 10 000 Euro auf jeden Einzelnen in Deutschland, das sind 500 Euro pro Kopf (nicht etwa pro Haushalt!) und Jahr. Das ist nicht wenig.
Enorm hoher Investitionsstau
Das bedeutet: Ohne staatliche Zuschüsse werden die Wasserpreise steigen müssen. Denn die Wasserversorgung ist Sache der Kommunen, die sich ihre Investitionen über den Preis für das Trinkwasser von den Bürgern zurückholen müssen. Die Kommunalabgabenordnung fordert das Kostendeckungsprinzip – mit dem Trinkwasser darf kein Gewinn erzielt werden. Die Kosten für Betrieb, Wartung und Sanierung der Trinkwasserinfrastruktur wird über die Wassergebühren der Haushalte und Unternehmen finanziert. Die Wasserversorgungsunternehmen sind meist kommunal organisiert, zum Beispiel in Form von Stadtwerken.
Um größere Sanierungen und Modernisierungen, beispielsweise umfassende Leitungsnetzerneuerung, zu finanzieren, die mit den laufenden Einnahmen nicht gestemmt werden können, müssen die Kommunen Kapital bereitstellen: Sie nehmen dafür Kredite auf, zum Beispiel bei der KfW. Weil eine Erhöhung der Trink- und Abwasserwassergebühren politisch heikel ist – denn sie belastet die Haushalte ganz direkt – wurden notwendige Investitionen lieber hinausgezögert. Das ist ein Grund für den enorm hohen Investitionsstau.
Das Gutachten besagt auch, dass bis zu 15 Prozent der Investitionen auf „die zukünftig notwendige Anpassung an den Klimawandel und weitere Ereignisse“ zurückzuführen sind. Für diesen Teil der Ausgaben könnten also die Geldtöpfe des Bundes in Anspruch genommen werden. Prinzipiell sieht der Bund die Wasserversorgung zwar als kommunale Aufgabe. Aber es gibt Förderprogramme, die speziell auf die Finanzierung von Projekten zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Modernisierung von Infrastruktur ausgelegt sind. Und nun gibt es eben auch das neue Sondervermögen für Infrastrukurmaßnahmen. Dieses „Extrageld“ vom Bund müsste nicht über den Wasserpreis direkt an den Bürger weitergegeben werden. Selbstverständlich muss am Ende trotzdem der einzelne Bürger für die Kosten geradestehen, aber er merkt es nicht gleich.
Klimabegründete Maßnahmen
Welche Maßnahmen für den Klimaschutz in der Trinkwasserversorgung sind damit gemeint? Sind sie sinnvoll oder unnötig?
Zu den klimabegründeten Maßnahmen gehört der Ausbau der Fernwasserversorgung, um Trinkwasser aus wasserreichen Regionen in Gebiete mit wenig Wasserverfügbarkeit liefern zu können. Das ist in jeder Hinsicht sinnvoll, denn hydroklimatisch gesehen ist Deutschland zwar ein wasserreiches Land mit Süßwasserressourcen von im Mittel 188 Milliarden Kubikmetern (siehe dazu auch hier und hier), aber mit großen regionalen Unterschieden. Bedingt durch die geologischen Untergrundbedingungen gibt es Regionen mit ausgedehnten und ergiebigen Grundwasservorkommen genauso wie Bereiche ohne nennenswerte Grundwasserspeicherung. Auch die Niederschlagsmengen sind regional sehr verschieden (siehe auch hier). Für kleinere Kommunen ist die Instandhaltung und Modernisierung der Wasserversorgung finanziell oft schwer zu stemmen. Durch den Eintritt in einen Wasserverband wird hier für Entlastung gesorgt.
Auch die Schaffung von Redundanzen, also zusätzlicher Gewinnungs-/ Aufbereitungs- und Speicheranlagen als Reserve- und Sicherheitsmaßnahme kann dem Klimaschutz zugeordnet werden. Diese werden benötigt, um Ausfälle und Störungen in den technischen Anlagen zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Das ist in jeder Hinsicht sinnvoll, genauso wie der Bau zusätzlicher Speicheranlagen, um Verbrauchsspitzen abfangen zu können.
Ebenfalls in diesen Bereich gehört die Anpassung der Systeme auf sich ändernde gesetzliche Vorgaben, wie die Herabsetzung von vorhandenen Grenzwerten für bestimmte Inhaltsstoffe oder die Einführung neuer Grenzwerte für weitere Inhaltsstoffe. Das ist eine vernünftige Herangehensweise, weil solche Gesetzesänderungen bereits in der Diskussion sind.
Fazit: Unser Trinkwasser muss in den nächsten Jahren beträchtlich teurer werden, damit es weiterhin zuverlässig zur Verfügung steht.
Der Bürger soll wieder einmal erzogen werden
So gesehen ist der „Wassercent“ der Stadt Wiesbaden nur dreist zu nennen: Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung beschloss diese Abgabe nämlich mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Volt im Dezember 2023. Dieser „Wassercent“ fließt nicht etwa in die Wasserinfrastruktur, sondern soll die marode Stadtkasse auffüllen und kann für alles Mögliche ausgegeben werden.
Es ist eine Wasserverbrauchssteuer, zusätzlich zu der zu erwartenden Erhöhung des Wasserpreises. Das hessische Innenministerium als Kommunalaufsicht stoppte den „Wassercent“ zunächst, da mit den Wassergebühren nur die Kosten gedeckt und keine Gewinne erzielt werden dürfen. Eigentlich.
Doch die Stadt Wiesbaden klagte dagegen und bekam kürzlich Recht vor dem örtlichen Verwaltungsgericht. In der Begründung heißt es, diese Wasserverbrauchssteuer sei gerade hoch genug für einen Lenkungseffekt ohne dabei erdrosselnde Wirkung zu haben (siehe auch hier). Der Bürger soll also wieder einmal erzogen werden, weil’s gut für’s Klima ist! Was sich bei den Verwaltungsrichtern wohl noch nicht herumgesprochen hat: Die erdrosselnden Wirkungen addieren sich zurzeit gewaltig, und der Einzelne ist ohnehin schon bis an die Grenze des Möglichen finanziell belastet.
Uta Böttcher ist Diplom-Geologin mit dem Fachbereich angewandte Geologie, speziell Hydrogeologie.
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
Der Beitrag Trinkwassermangel wegen Klima. Stimmt das? erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.

